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1. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 331

1913 - Langensalza : Beltz
Die Reformation. überaus anmutig und lieblich." Oftmals hielt er nach scharfem Tadel inne und sagte: „Frommer Mann, nimm dich's nicht an!" Damals trat in der Schweiz der Ablaßhändler Samson auf. Zwingli eiferte gegen den Mißbrauch des Ablasses und erreichte, daß der Rat von Zürich dem Ablaßprediger das öffentliche Auftreten in der Stadt untersagte. Zwinglis Predigten hatten einen solchen Erfolg, daß der Rat alle Prediger der Stadt aufforderte, dem Vorbilde Zwinglis zu folgen und nur das zu verkündigen, was der heiligen Schrift entspreche. Im Jahre 1523 kam es zum offenen Bruch mit dem Konstanzer Bischof. Zwingli hatte (1522) eine Fastenpredigt gehalten und erklärt, daß das Verbot der Kirche, in der Fastenzeit Fleisch zu essen, in der Bibel nicht begründet sei. Es hatten nämlich mehrere Leute die Speisegebote übertreten, und Zwingli hatte die Verantwortung dafür auf sich genommen. Der Rat der Stadt ließ ihn unbehelligt, aber das Volk wurde doch ermahnt, in Zukunft die Fastengebote zu halten. 9hm bat Zwingli brieflich deu Bischof von Konstanz, zu dessen Amtsbezirk Zürich gehörte, er möge die notwendigsten Verbesserungen des kirchlichen Lebens durchzuführen gestatten; Zwingli bat um die Erlaubnis der freien Predigt des Evangeliums und um die Aufhebung des Verbots der Priesterehe. Der Bischof ging darauf nicht ein. Da veranstaltete der Rat von Zürich aus Zwinglis Bitte im Jahre 1523 im Rathause ein großes Religionsgespräch. Es wurde in Gegenwart aller Pfarrer Zürichs und der Abgesandten des Bischofs von Konstanz abgehalten. Zwingli hatte für die Verhandlungen 67 Sätze aufgestellt, die in den Hanpt-gedanken mit Luthers Thesen übereinstimmten. Nachdem der Bürgermeister die Sitzung eröffnet hatte, erklärte der Führer der bischöflichen Abgeordneten, daß hier nicht der Ort sei, über Kircheugebräuche zu streiten; darüber könne nur auf einer allgemeinen Kirchenversammlung verhandelt werden. Zwingli war anderer Meinung; er bat den bischöflichen Gesandten nachzuweisen, ob die Speisegebote und einige andere kirchliche Gebräuche in der Schrift gefordert würden. Er erhielt feine Antwort und wies nun in längerer Ausführung nach, daß die kirchlichen Fastengebote nicht in der Bibel begründet seien. In einem zweiten Religionsgespräch, das in demselben Jahre stattfand, wurde über die Bilder in den Kirchen und über die Messe verhandelt. Die Mehrzahl der anwesenden Geistlichen sagte: Da von diesen in der Bibel nichts gefordert sei, könnte man sie getrost abschaffen; es war aber ausdrücklich betont worden, daß „dabei die Gefühle der am Alter Hangenden nicht verletzt werden sollten." Nun begann Zwingli mit Einwilligung des Stadtrats und mit Hilfe einiger Stadtpfarrer die Einführung einer neuen Kirchenordnung. Die Klöster wurden aufgehoben und in Kranken- und Armenhäuser verwandelt. Die Priesterehe wurde gestattet; Zwingli selbst heiratete 1524. Aus allen Stadt- und Landkirchen wurden in aller Stille die hölzernen und steinernen, gemalten und gehauenen Bilder entfernt.1) Auch die Messe wurde abgeschafft und Ostern 1525 das heilige Abendmahl zum erstenmale in ursprünglicher Einfachheit gefeiert. Im Mittelpunkt des Gottesdienstes standen von nun an Gebet, Schristver-legung und Predigt. Später (gegen Ende des 16. Jahrhunderts) erst wurde der Gemeindegesang eingesührt. Nach dem Vorbilde der Stadt Zürich wurde auch in andern Städten und deren Land orten das Kirchenwesen umgestaltet, und bald bekannte sich die größere Hälfte der Schweiz zur Lehre Zwinglis, welche später die reformierte genannt wurde. Es ging dabei nicht ohne Unruhen 1) Das Religionsgespräch über die Bilderverehrung 1524 war durch das gewalttätige Vorgehen einzelner Männer veranlaßt worden, die einige Heiligenbilder von den Wänden rissen, zertrümmerten und dadurch Unruhen erregten.

2. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 335

1913 - Langensalza : Beltz
Die Reformation. 335 motoren begründet worden (obgleich dos Luthers nächstes Ziel mar), sondern es entstanden einzelne Londeskirchen. Wie farn dos? Als Luther im Jahre 1517 seine Lehre von der Gerechtigkeit allein durch den Glauben verkündete, da waren es zunächst Einzelne, welche sich zu ihr bekannten, sowohl in Wittenberg, als auch im übrigen Deutschland. Aber die Zahl seiner Anhänger wuchs von Tag zu Tag. Wittenberg wurde zuerst ganz evangelisch. Auch in anderen Orten, Städten wie Dörfern, mehrte sich die Zohl der evangelisch Gesinnten. Bold gab es allenthalben in Dörfern und Städten größere Kreise evangelisch Denkender. Immer neue Bekehrte traten ein. Wer seinen katholischen Glauben nicht ausgeben wollte, wanderte wohl aus. So wurden ganze Gemeinden evangelisch. Jo, es kam auch vor, daß eine Gemeinde aus einmal zur lutherischen Lehre übertrat. In allen diesen lutherischen Gemeinden wurde nun der Gottesdienst nach dem Vorbilde Wittenbergs geregelt. Damit trennten sie sich von der Verfassung der katholischen Kirche und von der bischöflichen Obrigkeit. Die Neuordnung und Leitung des evangelischen Kirchen-und Schulwesens übernahm die Stadtobrigkeit. Der Abschied des ersten Reickstags zu Speyer ermächtigte die Fürsten zu bestimmen, welcher Glaube in ihren Gebieten Geltung hoben sollte. Die evangelisch gesinnten Fürsten führten nun in ihrem ganzen Lande die neue Kirchen- und Gottesdienstordnung ein. So wurde die landesherrliche Gewalt auch auf die kirchlichen Verhältnisse ausgedehnt; die Landesherren wurden jetzt oberste Bischöfe ihrer Landeskirchen, und dadurch wurden die bis dahin für sich selbständigen städtischen und ländlicher Kirchengemeinden zu einer Landeskirche vereinigt. Die erste auf diese Weise entstandene evangelische Landeskirche war die hessische. Landgraf Philipp hatte bereits 1526 die Reformation im ganzen Lande eingeführt. Philipp war auch der Begründer der ersten evangelischen Universität (Marburg). In den folgenden Jahren begründete der Nachfolger Friedrichs des Weifen, Kurfürst Johann der Beständige, die sächsische evangelische Landeskirche unter Mithilfe Luthers, Melanchthons und Amsdorfs, der als Bifchof von Naumburg das ganze Werk leitete. Im Kirchenwefen des Kurfürstentums wurde nichts geändert, als Herzog Moritz von Karl V. die Kurwürde erhielt. Fast gleichzeitig mit der hessischen war die preußische evangelische Landeskirche entstanden. Begründer war Herzog Albrecht von Brandenburg, der das Ordensband 1525 in ein weltliches Herzogtum verwandelt hatte. Im Jahre 1539 wurde die Reformation in Brandenburg durch den Kurfürsten Joachim Ii. eingeführt. (1534 wurden die evangelischen Landeskirchen in Pommern und Württemberg begründet, 1539 im Herzogtum Sachsen, 1552 in Mecklenburg. — Für die Heimat-geschichte.) Druck von Julius Beltz, Hofbuchdrucker, Langensalza.

3. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 293

1913 - Langensalza : Beltz
Die Reformation. 293 lischen Fürsten und Städte erklären, ob sie das katholische Bekenntnis als das für die gesamte Kirche allein gültige anerkennen und die alte kirchliche Ordnung wiederherstellen wollten. Aber die Evangelischen, auch die Stadt Augsburg, protestierten abermals und überreichten dem Kaiser eine von Melanchthon ausgearbeitete Verteidigung ihres Bekenntnisses (die Apologie). Karl V. verweigerte ihre Annahme, und es wurde festgesetzt, daß es bei dem Beschluß des Wormser Reichstages bleiben solle. So wurden also wiederum alle Neuerungen verboten und die Wiederherstellung der alten kichlichen Ordnung und die Rückgabe der von den evangelischen Fürsten eingezogenen Kirchengüter, Klöster und Stifter, angeordnet. Alle evangelischen Fürsten, welche in der festgesetzten Frilt nicht zur alten kirchlichen Einheit zurückkehren würden, sollten dann in die Reichsacht erklärt werden. Da verließen die evangelischen Fürsten die Stadt Augsburg und kehrten in ihre Länder zurück. Der Kurfürst Johann reiste mit seinen Theologen über Coburg und nahm Luther wieder mit nach Wittenberg. Überschrift: Die drei wichtigen reformotorischen Reichstage von 1526, 1529 und 1530. Vertiefung. 1. Das Jahr 1525 war für den Fortgang der Reformation ein Entscheidungsjahr. Inwiefern? 2. Auf drei wichtigen Reichstagen sollten von Reichswegen die kirchlichen und religiösen Angelegenheiten Deutschlands geregelt werden. Auf jedem derselben sehen wir, wie des Kaisers Verhalten zu den Evangelischen von den auswärtigen Angelegenheiten beeinflußt wurde: Bedrohten ihn die Feinde, dann war er nachgiebiger; war er gegen sie siegreich, dann trat er gegen die Evangelischen energischer auf. So sehen wir, daß die Türken und die Franzosen die Entwicklung der Reformation wesentlich beeinslußt haben. Der Reichstagsabschied von Speyer (1529) und Augsburg zeigt, daß es Karls V. unabänderlich er Wille war, eine Neugestaltung des religiös-kirchlichen Lebens in Deutschland nicht zu dulden, sondern die Einheit der katholischen Kirche wiederherzustellen. Aber die Fürsten waren nicht gewillt, sich den kaiserlichen Anordnungen zu fügen. Wie ist ihr Verhalten zu beurteilen? Wie verträgt es sich mit dem Wort: „Jedermann fei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat?" Die Fürsten sagten sich: Der Kaiser ist unser Oberherr in allen weltlichen Dingen, und in diesen haben wir zu gehorchen. In geistlichen, religiösen Dingen aber fügen wir uns der Stimme des Gewiffens. Dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist! Und in: Beharren auf diesem Grundsatz blieben sie ihrem Glauben treu. Zusammenfassung. 3. Inwiefern waren der 2. Speyerer und der Augsburger Reichstag trotz ihrer ungünstigen Reichstagsabschiede für den Fortgang des Reformationswerks von großer Bedeutung? a) Nach dem Abschluß des 2. Reichstages zu Speyer war es verboten, in den noch katholischen Ländern die resormatorische Lehre zu verküuben und evangelische Kirchen zu grünben. Es war weiterhin untersagt, in den evangelischen

4. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 294

1913 - Langensalza : Beltz
Die Reformation. Ländern etwas für die weitere Durchführung der Reformation zu tun; es durften hier also keine Klöster und Stifter mehr eingezogen und in Spitäler oder Armenhäuser umgewandelt werden, es durften keine neuen evangelischen Kirchen und Schulen eingerichtet werden. Aber das Verhalten der evangelischen Fürsten und Städteabgeordneten in Speyer zeigte, daß trotz jenes Verbots der Fortgang des Reformationswerks nicht zu hemmen war: In Reli-gions- und Glaubenssachen könne ein Reichstag keine bindenden Vorschriften für die Landesherren erlassen; diese Dinge, welche nur Gott und die Seele angehen, entscheidet allein das Gewissen. So gaben die evangelischen Reichs st ände hier int Reichstag zum ersten Male klipp und klar ihrer festen Meinung Ausdruck, daß sie sich in ihrem Verhalten zur Religion und Reformation von der R e i ch s o b r i g k e i t zu nichts zwingen lassen könnten. — In Religionssachen entscheidet das Gewissen! Die Fürsten sprachen damit noch nicht aus, daß der einzelne Christ in geistlichen Dingen der Stimme des Gewissens folgen müsse, daß jederchrist sich persönlich und frei für die evangelische Lehre ober für das Verbleiben in der katholischen Religion entfcheiben bürfe. Sie waren der Meinung: Der einzelne Lanbesherr könne bestimmen, welche Religion nach seiner Überzeugung in seinem Staate herrschen sollte. Das war bamals die allgemeine Auffassung der Evangelischen. Auch Luther teilte sie, wollte er boch — nachbem der Geoanke einer religiöskirchlichen Neuerung durch die Laien (vgl. „An den christlichen Abel usw.") unmöglich geworben war — mit Hilfe der Fürsten die Reformation burchführen. Aber er war boch schon der Überzeugung ziemlich nahe, daß der Grnnbsatz freier Religionsübung auf Grund des Gewissens nicht an bevorrechtigte Stände gebunden fein kann, sondern für jeden christlichen Untertan, ob reich oder arm, hoch oder niedrig, vornehm oder gering, Berechtigung haben muß. Das erkennen wir deutlich aus der Vorrede zum Kleinen Katechismus: „Aufs erste, daß der Prediger vor allen Dingen sich hüte und meibe mancherlei ober anberlei Text und Form der zehn Gebote, des Vaterunsers, des Glaubens, der Sakramente usw. Sonbern nehme einerlei Form vor, barauf er bleibe und bie-selbe immer treibe ein Jahr wie das anbere. Denn das junge und einfältige Volk muß man einerlei Text und Form lehren, sonst werben sie leicht irre. ... Welche es aber nicht lernen wollen, daß man benselbigen sage, wie sie Christum verleugnen und keine Christen sinb, sollen auch nicht zum Sakrament zugelassen werben, kein Kitib ans der Taufe heben.... Dazu sollen ihnen die Hausherren essen und trinken versagen und ihnen anzeigen, daß solche rohen Leute der Fürst aus dem Lande jagen wolle... Denn wiewohl man niemanb zwingen kann noch soll zum Glauben, so soll man boch den Haufen bahin halten und treiben, daß sie wissen, was Recht und Unrecht ist und bei benen, bei welchen sie wohnen und leben wollen. Denn wer in einer Stadt wohnen will, der soll das Stabtrecht wissen und halten, das er genießen will, Gott gebe, er glaube ober er sei im Herzen ein Schalk ober Bube." Wie steht es heute um die Bekenntnisfreiheit? In der Berfassungsurkunde des preußischen Staates (31. Januar 1850) heißt es: „Art. 12. Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschasten und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wirb gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten bars durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen."

5. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 295

1913 - Langensalza : Beltz
Die Reformation. Zusammenfassung. b) Inwiefern zeigt auch der Augsburger Reichstag trotz seines ungünstigen Abschiedes, daß das Reformationswerk nicht mehr aufzuhalten war? Die Religionssachen sollten endgültig entschieden werden, und Karl V. entschied sich für die Wiederherstellung der Einheit der katholischen Kirche. Er hielt nach dem Verlesen der Widerlegungsschrift (Confntatio) den Religionsstreit für erledigt und erkannte auch die Verteidigungsschrift Melanchthons (Apologie) nicht an. Aber die evangelischen Fürsten gaben nicht nach. Sie hielten um so fester zusammen. Znsamm enfassnng. Überschrift? Zusammenfassung des 2. Abschnitts: Die Reformation im Kampfe mit Kaiser und Reich von 1521 b i s 1530. 3. Werden d i e evangelischen Fürsten in ihrer Glan- benstrene ausharren? a) Die Lage war bitter ernst. Die Fürsten glaubten jetzt, daß der Kaiser mit der Androhung der Reichsacht Ernst machen und Gewaltmaßregeln ergreifen würde, nicht allein gegen sie, sondern auch gegen ihre evangelischen Untertanen. Sie fühlten sich als Landesherren verpflichtet, diese gegen jeden Angriff zu schützen. In Schmalkalden in Thüringen traten sie 1531 zusammen, um zu beraten, was zum Schutze ihrer Länder und ihres Glaubens zu tun wäre. Auch vierzehn Städte hatten Abgeordnete entsandt. Da entschlossen sie sich zu gegenseitigem Beistände und vereinigten sich zum Schmalkaldener Bund. Und weil die Dirken das Reich von neuem bedrohten und der Kaiser doch gern wollte, daß ihm die Evangelischen gegen die alten Feinde der Christenheit wieder Helsen sollten, so einigte er sich mit ihnen im Nürnberger Religionsfrieden (1532). Karl V. erklärte: „Weil sich im Deutschen Reiche große Irrungen und Zwietracht des Glaubens und der Religion zugetragen haben, wodurch Krieg, Ausruhr, Verderben, Schaden und am letzten Zerstörung der ganzen deutschen Nation erwachsen würde, sonderlich jetzt, wo der Erbfeind der Christenheit, der Türk, mit großer Macht ausgezogen ist und auf Österreich und Deutschland marschiert, haben wir uns vorgenommen, zwischen allen geistlichen und weltlichen Ständen des Reichs bis zu einem allgemeinen christlichen Konzil oder einem Reichstage Frieden aufzurichten. Kein Reichsstand soll den andern wegen des Glaubens und der Religion bekriegen, berauben, belagern, sondern ein jeder soll des andern mit Freundschaft und christlicher Liebe gedenken. Das angesagte Konzil soll nach einem Jahre stattfinden." Inhalt: Die Religionssache soll auf einem allgemeinen Konzil oder auf eitlem Reichstag entschieden werden. Bis dahin sollen sich alle miteinander christlich vertragen, keiner soll dem andern der Religion wegen ein Leid antun. b) Das Konzil wurde nicht einberufen. Karl V. hatte mit den Erbfeinden des Reiches zu tun. Endlich war die äußere Gefahr vorüber. Und nun wandte er sich wieder Deutschland zu. Hier hatte sich die Reformation in den Friedensjahren immer weiter ausgebreitet. Fast alle Länder Norddeutschlands waren evangelisch geworden. Auch im Süden des Reiches fand die Reformation Eingang, nur Bayern blieb katholisch. Sogar über Deutschlands Grenzen hinaus war die neue Lehre gedrungen: Dänemark, Scbweden und Norwegen waren evangelische Länder geworden.

6. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 253

1913 - Langensalza : Beltz
Die Reformation. 253 Blick auf das Pergamentblatt. Dann heftete er's an die Tür, und dann trat er in die Kirche ein. Die Leute draußen, die in seiner Nähe gestanden und alles beobachtet halten, kamen nun herzu, um zu sehen, was auf dem Pergamentblatt stehe. Aber niemand konnte es lesen, die Sätze waren in lateinischer Sprache geschrieben. Andere traten herzu, und es ging von Mund zu Mund: „Seht dort an der Tür ein Pergamentblatt Dr. Luthers! Was hat das zu bedeuten?" Da kan: ein Mönch herbei: er las die Überschrift laut vor und übersetzte sie den Fragenden: „Disputation zur Erklärung der Kraft der Ablässe. Aus Liebe der Wahrheit und aus dem Streben, dieselbe ans Licht zustellen, wird nachfolgendes disputiert werden zu Wittenberg unter dem Vorsitze des ehrwürdigen Paters Martin Luther. Diejenigen, welche nicht gegenwärtig mit uns darüber handeln können, mögen solches schriftlich tun. Im Namen unsers Herrn Jesu Christi. Amen." „Es ist nichts für uns: es geht die Gelehrten an", sagten einige. Darauf ein anderer: „Um den Ablaß handelt sich's? Doch nicht etwa um Tezel in Jüterbog?" Ein dritter ruft: „Ihr wißt doch, wie Dr. Luther noch am letzten Sonntag von der Kanzel der Stadtkirche darüber gepredigt hat! Lest, lest! Laßt uns hören, was in den Sätzen gesagt ist!" Überschrift? Zusammenfassung: Der Thesenanschlag am 31. Oktober 1517. e) De r Hauptinhalt der Thesen. Der Übersetzer kam dem allgemeinen Wunsche nach und las laut und langsam vor, was auf dem Pergament weiter geschrieben stand. (Die Thesen werden aus dem Lesebuch oder Quellenbuch gelesen). Was wollte Luther also in den Thesen sagen? Er stellt den rechten Gebrauch und Sinn des Ablasses ins Licht: a) Durch den Ablaß wird der Christ nicht von der S ch u l d der Sünde losgesprochen, sondern nur von den zeitlichen Strafen, welche Papst oder Kirche dem Sünder auferlegt haben. Darum predigen die Ablaßprediger, wenn sie diesen wahren Sinn des Ablasses verhüllen oder doch der falschen Auffassung im Volke nicht entgegentreten, nicht im Sinne des Papstes. b) Die Kirche kann nur von den zeitlichen, irdischen Sündenstrafen lossprechen, aber nicht den abgeschiedenen Seelen im Fegefeuer Nachlaß gewähren. „Den Seelen im Fegefeuer können fürbittweife diejenigen Ablässe zugewendet werden, von denen der Papst dieses erklärt." Tezels Predigt, daß durch den Erwerb von Ablaßbriefen die Seelen von der Strafe des Fegefeuers befreit und sie sogleich aus diesem in den Himmel eingingen, war falsch; denn sie widersprach der Kirchenlehre. Nach dieser kann der Papst für die Sünder im Fegefeuer nur Fürbitte einlegen. c) Der Papst würde das Treiben der Ablaßprediger nicht dulden, wenn es ihm bekannt würde. d) Für den Christen gilt: Wahre Rene und Leid über die Sünde ist die notwendige Bedingung zur völligen Vergebung von Strafe und Schuld. Unter dieser Voraussetzung wird ihm die Vergebung zuteil auch ohne Ablaßbriefe. Aufrichtige Reue ist die Grundbedingung — die alleinige Bedingung der Vergebung. Der Ablaß kann nur die Kirchenstrafe nachlassen, nicht aber die Strafen im Jenseits. Vor Gott ist nur wahre Reue erforderlich und ausreichend;

7. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 255

1913 - Langensalza : Beltz
Die Reformation. 255 — welcher Sieg! ,Der Gerechte wird seines Glaubens leben', das war die Melodie, welche, immer mächtiger durchdringend, seine Seele mit himmlischen Wonneschauern erfüllte . . . Und er ward genötigt, das, was ihm selber zur seligen Gewißheit geworden war, mit Posaunenstimme weithin in alle Lande kundzutun . . Das Evangelium von der Rechtfertigung allein durch den Glauben1)/' (Sohm.) Tezels Ablaßprebigt veranlaßte ihn, durch feinen Thesenanschlag die Gelehrten zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung über den rechten Gebrauch und Sinn des Ablasses aufzuforbern. Weiter bezweckte Luther damals noch nichts. Er dachte dabei nicht an einen Bruch, schrieb sogar demütige Briefe an den Erzbischof von Mainz und an den Bischof von Brandenburg. Aber in feiner innersten Überzeugung war er der Luther von 1505 nicht mehr. Seine Überzeugung von der Rechtfertigung allein durch den Glauben war die refor-matorifche Kraft, „fähig, sich in umfassender Wirksamkeit zu entfalten und eine neue Zeit siegreich heraufzuführen." Mit dem 31. Oktober 1517 begann die Reformation. Zahlen: 10. November 1483. 1505. 1508. 1511. 1512. 31. Oktober 1517. fdetbobifcbe Aufgaben. Welche Bedeutung hatte der Aufenthalt im Kloster für Martin Luther? Welche Bedeutung hatte für ihn die Reife nach Rom? Schulleben im Mittelalter und in der Gegenwart. Warum haben wir in unserer Kirche keine Klöster? Worum werden in der evangelischen Kirche feine Ablässe erteilt? (Auf diese Untersuchung kann der Lehrer nur mit einer gut geförderten Oberklaffe eingehen.) Nach dem Matthäusevangelium (16, V. 19) hat der Herr den Petrus auf fein Bekenntnis hin selig gepriesen, ihn den Fels der Kirche genannt, ihm die Schlüssel des Himmelsreichs gegeben und dazu die Vollmacht zu binben und zu lösen: „ . . . und was b u auf Erben gebunben hast, das soll im Himmel gebunben sein, und was d u auf Erden gelöst hast, das soll im Himmel gelöst sein." Und Matth. 18, V. 18 heißt es: „Alles, was ihr aus Erden gebunden habt, wird im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden gelöst habt, wird im Himmel gelöst fein." Danach hätten also Petrus (Matth. 16) bezw. die Jünger (Matth. 18) das Recht ober das Amt zu lösen und zu binben, für das Himmelreich zu weihen und aus dem Himmelreich auszuschließen. Nun lies hierzu das Gleichnis vom Unkraut unter dem Weizen, Matth. 13, V. 24—30! Hier veranschaulicht Jesus den Grnnbgebanken, der im Reiche Gottes gelten soll: „Die schlechte Mischung, die durch Eingreifen des Feindes entstand, soll nicht durch eifrige Knechte vor der Zeit, sondern erst nach der Entwicklung zur Reife auf Anordnung des Herrn durch Vertilgen des Schlechten gesäubert werden." (Lic. Kabisch.) Auf das Reich Gottes angewandt, bedeutet der Hauptgedanke des Gleichnisses: „Im Gottesreich, wohin ursprünglich nur Gute be- *) In den Thesen 1, 2, 36 hat Luther diesen Gedanken tatsächlich schon ausgesprochen.

8. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 256

1913 - Langensalza : Beltz
Die Reformation. rufen mürben, wirb balb eine Mischung mit schlechten Elementen hervortreten (Jubas, Ananias und Saphira.) Dann sollen nicht die eifrigen Diener des Herrn sofortige Ausrottung der Bösen vornehmen, um nicht durch Verwechslung auch Gute zu vertilgen, — selbst Jesus bulbete den Jubas bis zuletzt und versuchte es immer aufs neue mit ihm — fonbern bent Herrn das Gericht überlassen, der es vornehmen wirb, wenn der Mensch seine enb* gültige Entwicklung erreicht hat ... . Das Recht vor dem jüngsten Gericht aus dem Himmelreiche auszuschließen, hat Jesus in biefem Gleichnis seinen Jüngern ausbrücklich genommen; vielmehr besteht der Schlüssel zum Himmelreich eben in dem, was Petrus gerctbe gezeigt hat, bent Glauben an Jesum als den Herrn. Jebern, dem er biesen mitteilt, schließt er baburch das Himmelreich aus. Jeben, dem er ihn nicht bringt, binbet er baburch auf Erben und so auch im Himmel unter die Gewalt der Sünbe fest. Das ist eine ungeheure Verantwortung, die . . . eine ernste Pflicht in sich birgt, die der Ausbreitung des Geistes Christi. Es besagt somit das Wort nichts anberes, als der Auftrag an die Boten des Gottesreichs Matth. 5, 15—16, nur in packenberer und bebeutenberer Form." (Kabisch, Lehrbuch des Unterrichts im Neuen Testament. 6. Auslage, S. 79.) Aussätze. Was wir von dem Schüler Luther lernen können. Luthers Jugenbjahre im Elternhaufe. Luther auf der Schule. Die frommen Kurrenbefchüler vor dem Haufe der Ursula Cotta in Eisenach. (Bilb.) Warum Luther ins Kloster eintrat. Luther in der Klosterzelle. Der Geburtstag der evangelischen Kirche. Warum wir das Reformationsfest feiern. Der Thefenanschlag. (Bilb.) Der Hauptinhalt der 95 Thesen. Anschluß st offe : Psalm 130. „Aus tiefer Not schrei’ ich zu bir —Str. 1—3. „Wo finbet die Seele die Heimat, die Ruh' — B. Wie Luther die evangelische Kirche gründete. 1. Luthers Bruch mit Rom. Ziel: Wie der Papst Luthern zur Verantwortung zieht. 1. Die Wirkung der Thesen war eine überrafchenbe. Sie würden übersetzt und gebruckt und schnell in ganz Deutschland bekannt. Luther hatte nicht gebacht, daß sie eine so mächtige Aufregung hervorrufen würden. Überall nahm man für ober gegen sie Stellung. Tezel und anbere feiner Orbens-brüber traten alsbalb in Flugschriften gegen Luther auf. Tezel veröffentlichte 106 Gegenthefen, in benen er die kirchliche Berechtigung des Ablasses nachwies und die Thesen Luthers angriff. Luther entwertete mit größerer Ent-schiebenheit. Schrift folgte auf Gegenschrift, und die Erregung würde größer und größer. Schnell wuchs die Zahl der Anhänger Luthers. Viele von ihnen und auch viele von den Freunben des Dominikaners Tezel griffen in den ent-

9. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 301

1913 - Langensalza : Beltz
Die Reformation. 301 Karl V., Beherrscher eines Reiches, in dem die Sonne nicht unterging, erstrebte eine unumschränkte Gewalt über Staat und Kirche in allen Ländern seines Weltreichs; er wollte ein neuer Karl der Große werden. Wir bewundern seinen beharrlichen Willen, mit welchem er den Plan durchzuführen suchte. I. Das vollständige Mißlingen desselben aber hatte folgende Gründe: 1. Die ungeheure Ländermasse war zu groß, die Verkehrsmittel der damaligen Zeit waren zu dürftig, so daß eine wirklich einheitliche Leitung des Ganzen vollkommen unmöglich war. 2. Sein Weltherrschaftsplan wurde fortgesetzt von Angriffen des Auslands bedroht: a) Frankreich kämpfte dagegen an; es war auf die große Habsburgische Macht eifersüchtig, und es wollte sich von einem solchen mächtigen Gebieter im Norden, Osten und Süden nicht einschließen lassen. b) Die Türken verfolgten gleichfalls das Ziel der Errichtung eines großen türkischen Weltreichs in Europa und gefährdeten fortgesetzt die babs-burgische Machtstellung in Ungarn. ^ o) In Deutschland stieß Kaiser Karl auf den Widerstand der Fürst enmacht, welche eine starke unumschränkte kaiserliche Obergewalt nicht dulden wollte — und aus den von Luther entfachten neuen G e ist der christlichen Freiheit. Ii. In zwei großen Abschnitten verlief der Kampf des Kaisers um seinen Weltherrschaftsplan: Bis zum Beginn des Schmalkaldischen Krieges stand der Weltkampf gegen Frankreich und dietürken im Vordergründe. Als es abgeschlossen worden war, wandte sich Karl V den Dingen in Deutschland zu. Jetzt galt es, die Fürstenmacht und kt e Reformation niederzuwerfen; denn beides waren gefährliche Hindernisse für Kaiser Karls Hauptziel. Er glaubte, daß die unumschränkte kaiserliche Weltherrschaft nur gewahrt werden könnte, wenn auch die Kirche ihre ungeteilte Einheit behielte. Das war der Hauptgrund für seine Stellung zur Reformation. Er^ kämpfte für die Einheit der Kirche, weil durch den Protestantismus die Selbständigkeit der Fürsten bedeutend g e jtä r k t w u r d e. Denn diese wurden in den evange-Itschen Ländern oberste Bischöfe der Landeskirchen, sorgten für Kirchen und Schulen, zogen Klöster und Stifter ein und verwandelten sie in Kranken- und Armenhäuser. _ Sie hatten also die oberste weltliche und kirchliche Gewalt und ihre fürstliche Selbständigkeit wuchs dadurch bedeutend. Er kämpfte gegen die Reformation, weil die Evangelischen bei den selbständigen Landesherren eine starte Stütze fanden. Fassen wir zusammen! Die Hindernisse, welche sich den Weltherrschaftsplänen Kaiser Karls entgegengestellten, waren: das eifersüchtige Ausland, das eroberungssüchtige Ausland, die deutsche Fürstenmacht, der neue G e i st. 5‘ ^r5rvv - * 0 0 ro a r das Schicksal der Evangelischen, or 1 ^fchlufj! des ersten Reichstags zu Speyer 1526 war der Ausbreitung der Reformation günstig: „Jeder Reichsstand kann in Religions-

10. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 304

1913 - Langensalza : Beltz
304 Die Reformation. in meiner Unmündigkeil erzog er mich, hielt mich ganz wohl und fürstlich; mit allem Fleiß versorgt er mich, mir mußt nicht mangeln, ist tatsächlich. Doch hat die Hoffart besessen midi, Kurfürst war gern gewesen ich; die Sache nirgends wollt schicken sich, ward ihm nicht gut, ist tatsächlich, dem Kurfürsten Herzog Hans Friedrich. Zum Evangelio begab ich mich, in Hochmut Habs verloren ich . . . Der Kaiser gar viel und schnelliglich zu mir abfertiget gar Heimlich einen Boten gen Dresden wissentlich. In Eil gen Regensburg tarn ich, viel Bischof werden geschickt au midi, einen Bund mit ihnen machet ich; zu einem Verräter an ihm ward ich. Der Kaiser versprach sich hödjlich: „So du deiner Zusag nach wirft halten dich, zum Kurfürsten will id) machen dich." Gar bald der Teufel fuhr in mich, mein Herz, das ward ganz fröhlich, Hochfahrt und Hochmut erfreuet mich. Da ließ der Kaiser behenbiglich viel Kriegsrüstung ausbringen gewißlich, die Ungehorsamen zu strafen öffentlich. Der Kurfürst zog aus, das weiß ich, zu uerteien das Evangelium christlich. Noch einen Boten schickt er an mich, zu ihm in großer Eil kam id). Mit weinenden Augen bat er mich, daß ich sollt halten, was ich mich mit ihm hätt verbunden persönlich. All Treu und Glaubensetzt er aus mich, sein Land und Leute sollt schützen ich, haushalten wohl und treulich. Id) sprach: „Herr Vetter, das will ich allezeit tun, versprich ich mich." Aber zu einem Böswicht ward ich, unrecht zu sein nit schämet mich, bis meine Tück kirnt brauchen ich. Meines Vetters Land einnahm ich. Gar bald nach dem Kaiser tät schicken ich, aus Kaiser und König verließ ich mich, holet ihn herein ganz schnelliglich: baburch meine Verräterei öollenbet ich. Den Kurfürsten überantwortet ich, daß er warb gefangen elenblich. Vielwitruenunbssaifenhalf machen ich in meinem Land gar jämmerlich Nun bin ich Kurfürst, was hilft es mir? Schwert und Rutenkranz jetzt für mich, wie lang es währt, weiß nit ich. Wie ichs gewonnen, so werbs verlieren ich! Ade Evangelium, Gott gelegne dich! 2. Tie Einführung der Reformation im Kurfürstentum Brandenburg. 2. Die Einführung der Reformation im Kurfürsten* tum Brandenburg. Zu Luthers Zeit regierte in Brandenburg Kurfürst Joachim I. Er war kein Freund der neuen Lehre. Er verbot, Luthers Bücher zu lesen und suchte mit aller Macht die Verbreitung der lutherischen Lehre in seinem Lande zu verhindern. Trotzdem fand sie in allen Schichten des Volkes treue und begeisterte Bekenner. Sogar des Kurfürsten Gemahlin Elisabeth war der Reformation zugetan. Sie ließ sich während der Abwesenheit ihres Gemahls das heilige Abendmahl reichen. Darüber war der Kurfürst nachher sehr erbittert und drohte, er würde sie in den Kerker werfen und einmauern lassen. Um solchem Schicksal zu entgehen, entfloh die Kurfürst in nach Sachsen. Als ihr Gemahl gestorben war, kehrte sie wieder zurück. Ihr Sohn, Kurfürst Joachim Ii., trat zur Lehre Luthers über und nahm am 1. Nov. 1539 öffentlich das heilige Abendmahl. Ein Gedicht erzählt: Elisabeth von Brandenburg. (C. F. Bäßler.) „Welch' schwerer Irrtum hält gefangen Daß jetzt in kaltem Todesbangen Des edlen Joachim Gemüt, Vor seinem Zorn die Gattin flieht?
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