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1913 - Grünstadt : Riedel
Vorwort Mit vorliegendem Büchlein hat meine ursprüngliche Absicht ihre Verwirklichung gefunden. Meine Arbeit ist damit zum Abschluß gekommen. Auch der diesmal zur Behandlung stehende Stoff erfuhr die den bisher beobachteten Grundsätzen entsprechende Darstellung. Möge denn auch dieses dritte Werkchen den Freunden bei der unterrichtlichen Borbereitung gute Dienste leisten und gleich seinen Borgängern freundliche Aufnahme und Beurteilung finden! Der Verfasser

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1913 - Grünstadt : Riedel
Der Staat und der Ackerbau. (Feldmessung und Flurbereinigung.) „Etwas muß er sein eigen nennen, oder der Mensch wird morden und brennen." Gewiß spricht der Dichter hier nicht nur die allgemeine Erfahrung aus, daß die gänzliche Besitzlosigkeit fast durch- weg entsittlichend, verrohend auf das menschliche Gemüt wirkt. Er will zugleich leise an die unumstößliche Tatsache erinnern, welche die Menschheitsentwicklung aufwies, daß Anfang und Fortgang aller Kultur an den Besitz geknüpft war. Die erste primitive Waffe, das erste armselige Gewandstück, die früheste plumpe Zier, welche der wilde Höhlenmensch der Vorzeit sein eigen nennen konnte, sie be- deuteten einen ersten großen Schritt aufwärts zu den Höhen der Kultur und Zivilisation. Wie hoch stehen über diesen armen Wilden die späteren Nomadenvölker, die als Fischer, Jäger oder Hirten ihr Dasein durch mancherlei, wenn auch rohe Freuden und Genüsse verschönern konnten! Aber erst als der Boden der nähren- den Mutter Erde fester und geheiligter Besitz ihrer immer noch halbwilden Söhne geworden, war das Fundament gelegt, auf dem unsere moderne Kultur ruht. Die Besitznahme, Rodung und Bebauung des Bodens machte auch Vorkehrungen zur Sicherstellung des erworbenen Eigentums nötig und führte so in der Folge zum staatlichen Zusammenschluß. Und noch heute bildet der Ackerbau die Hauptgrundlage des Staats- lebens, denn kaum gibt es ein zweites wirtschaftliches Gut, das den Menschen so fest an den Staat, an seine Nation bindet, als der Ackerboden. Dies rührt daher, „daß der Grund und Boden unbeweglich und fest ist und daß der Mensch, wenn sein Leben und Schicksal einmal mit diesem Boden untrennbar verkettet ist, wenn sein Hab und Gut, sein Weib und Kind, seine Familie und gar seine Vor- fahren mit diesem Boden verwachsen sind, er denselben auch lieben und, wenn nötig, bis zum letzten Blutstropfen verteidigen wird." Hieraus ergibt sich umgekehrt aber auch wieder für den Staat die Pflicht der Erhaltung und Förderung des Ackerbaues und der Bevölkerungsschichten, die ihn ausüben, ein hohes Maß von Für- sorge zuzuwenden. Unsere modernen Staatswesen, in erster Linie auch das bay- rische, haben in den letzten 3 Jahrzehnten alles getan um die Land- wirtschaft auf eine Höhe der Leistungsfähigkeit und Rentabilität zu heben, wie dies kaum je erhört war. Ein ausgedehntes Versicherungswesen suchte in Bayern den Landwirt vor allzuschweren Schäden zu bewahren, womit Hagel- 1

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33 - Altertums hindurch der Fall war, daß man in ihnen vielmehr die großartigsten, bequemsten und billigsten Verbindungsbrücken und Verkehrsstraßen zu erblicken hat, von der Natur dazu ausersehen, die Völker der Erde den Segnungen einer gemeinsamen herrlichen Kultur zuzuführen, so hat man sich auch daran gewöhnt die Wasserstraßen des festen Landes als Verkehrsmittel von höchster Wichtigkeit, als mittelbare und unmittelbare Kulturförderer zu be- trachten. Für den Binnenhandel ist ein weitverzweigtes Netz von schiffbaren Gewässern ebenso wichtig wie ein gut ausgebautes Eisen- bahnsystem, obwohl dies häufig bestritten wird. Aber die Wasser- wege sind kaum zu entbehren für alle jene zahlreichen Güter, welche hohe Versandkosten nicht tragen können, wie sie der Eisenbahntrans- port erfordert, und welche auf rasche und bestimmte Ablieferungszeit keinen Anspruch erheben. Es erklärt sich hieraus auch der Wider- spruch des Handels gegen die Erhebung von Schiffahrtsabgaben auf deutschen Strömen. Die Gesamtlänge der deutschen Wasserstraßen beträgt rund 14 000 km (wovon 2 600 km auf Kanäle kommen); die der Gesamt- Eisenbahnlänge beläuft sich auf 57o0o km, übertrifft also die Aus- dehnung der Wasserwege um das Vierfache, anders aber in den Leistungen. Hier zeigt sich die erstaunliche Tatsache, daß auf 1 km Wasserstraße l1^ mal soviel Güter befördert werden als auf 1 km Eisenbahn; überhaupt hat der Güterverkehr zu Wasser seit 1880 eine um 190 °/0 größere Steigerung erfahren als auf der Eisenbahn. Allerdings entfällt der größere Teil der Schiffahrtswege nebst der höheren Bedeutung auf den deutschen Norden. Indes hat auch unser bayrisches Vaterland rund 1300 km schiffbarer Wasserstraßen, ein- schließlich des Ludwigs-Donau-Mainkanales und Franken- thaler Kanals. Hiezu kommt noch die Schiffahrt auf dem Boden- see und den oberbayrischen stehenden Gewässern und weiterhin haben wir rund 1200 km flößbarer Wasserläufe aufzuweisen. Von den Seen hat für den größeren Verkehr nur der Boden- see erheblichere Bedeutung, auf welchem etwa 50 Dampfer dem Güteraustausch zwischen Deutschland, Oesterreich-llngarn und der Schweiz dienen. Im übrigen bewegt sich ein lebhafter Personen- verkehr über ihn hin, wie auch die bayrischen Hochlandseen (Ammer- Würm-Chiemsee) lediglich letzterem Zwecke dienen. Unter den Flüssen hat als Wasserweg der Rhein die größte Bedeutung. Aus dem höchsten Gebirgsland Europas kommend, besitzt er die größte Wassersülle unter allen deutschen Strömen und ver- bürgt somit auch die nötige Sicherheit für ungehemmten Verkehr, ^ein Lauf führt ihn durch bevölkerte und gewerbreiche Gebiete, die ihm Rohstoffe und fertige Waren zur Beförderung zuführen oder von ihm zugeführt erhalten und einen Verkehr erblühen lassen, wie ihn „dem Werte nach kein europäischer Strom aufzuweisen hat." Bis 3

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3 staatlich geprüften Beamten, Geometern, die allein Ver- messungen, also Festsetzung von Grenzlinien vornehmen dürfen. Anträge auf Vornahme von Vermarkungen können bei dem Messungsamt direkt oder auch bei der Gemeindebehörde gestellt werden. Das Setzen neuer Grenzzeichen, sowie das Entfernen alter Vermarkungssteine geschieht bei amtlich angeordneten Messungen durch die Messungsbehörden, in allen übrigen Fällen meist durch die örtlichen Feldgeschworenen. Diese werden erstmalig durch den Gemeinderat aus der Zahl der Gemeindebürger auf Lebens- dauer gewählt. Notwendig werdende Ergänzungen haben durch eigene Wahl der Feldgeschworenen zu geschehen. Die eidliche Ver- pflichtung dieser Männer erfolgt durch das Kgl. Bezirksamt. Die Zahl der Grundstücke ist in den einzelnen Orts- gemarkungen sehr groß. Gerade in den fruchtbarsten Gegenden des Königreichs, wo die Bevölkerung am stärksten sich mehrte, und fort- währende Teilungen und Zerstückelungen der Besitztümer lange Jahr- zehnte hindurch das Bild der Ortsgemarkungen veränderten (Frankenthaler Gegend!), ergaben sich nach und nach für den Bauern die mißlichsten Verhältnisse. In allen Teilen der Flur zerstreut liegende Grundstücke, meist ohne richtige Wegverbindung, wodurch man genötigt war beim Ein- und Ausfahren fremdes Eigentum zu benützen, Verdrießlichkeiten, oft Prozesse, Hindernisse in der Ackerbestellung, Zeitverlust usw. waren die nie ausbleibenden Folgen einer solchen Lagerung des bäuerlichen Grundbesitzes. Die Erkenntnis, daß diesen Miseren nur durch eine geordnete Flureinteilung eine Ende gemacht werden könne, daß die Herstellung einer solchen aber nur durch verständige Zusammenlegung der zer- stückelten und zerfetzten Grundstücke oder wenigstens durch Schaffung und richtige Verteilung von Feldwegen möglich sei, schuf das Flur- b e r e in i gun g s ge s e tz vom 29. Mai 1886 und seine Verbesserungen am 9. Juni 1899. Die Beseitigung des Wirrwarrs von Ackerparzellen, die zweckentsprechende Anlegung von Feldwegen, welche jedes Grund- stück zugänglich machen, benannte man im Hinblick auf die ähnlich ordnende Tätigkeit des großen Reinemachens im Haushalt treffend „Flurbereinigung". Von welch großem Werte diese Kultur-Unternehmungen für den Landwirt sind, liegt klar, und ihre Vorteile wachsen umsomehr, wenn damit noch andere wertvolle Veränderungen wie Ent- und Bewässerungen, Meliorationen, verknüpft werden. In den Jahren 1900—1907 ergab sich in Bayern durch die Flurbereinigung eine Wertsteigerung des bereinigten Grundbesitzes von beinahe 12 Mill. Mark, eine Zahl, die sich bis heute nahezu verdreifacht hat. Zur „Leitung und Durchführung von Flurbereinigungen" hat das Gesetz vom 29. Mai 1886 im Kgl. Staatsministerium des Innern in München eine besondere Behörde geschaffen, die Kgl. l*

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35 seit Jahren schon anstrebt, vollendet sein wird. Die Unvollkommen- heit der Mainschiffahrt ließ den Wert seiner kunstvollen Anlage nicht zur Geltung kommen, so daß er nur dem lokalen Verkehre nutzbar gemacht werden konnte. Auch der 4 Km lange Frankenthaler Kanal, der Fran- kenthal mit dem Rheine verbindet, hat nur örtliche Bedeutung, die heute recht herabgemindert ist. Wie die beträchtliche Länge der bayrischen Floßwege schon erkennen läßt, hat die Flößerei in Bayern in den letzten Jahrzehnten eine beträchtliche Steigerung erfahren. Es rührt dies vor allem daher, daß die stattgehabten Mainregulierungen, für den Schiffsverkehr wohl nicht durchweg aus- reichend, dem Transport von Flößen vollkommen genügen konnten und daß auch neben Regnitz und Saale die Bäche des Frankenwaldes in einer Gesamtlänge von rund 100 km korrigiert und dem Flößerei- betriebe zugänglich gemacht wurden. Die Waldgebirge nördlich und südlich des Maines waren damit an den Verkehr angeschlossen, der sich so mächtig entwickelte, daß die Flößerei vom Neckar fast ganz aus den Main überging. Fast alljährlich passieren weit über 200 000 Tonnen bayrisches Floßholz Frankfurt a. M. Im Donaugebiet, 946 km Floßläufe umfassend, entfällt der Hauptteil des Flößereigeschäftes auf die großen Alpenflüsse Isar, Iller, Lech und Wertach nebst deren Zuflüssen. Regen undjlz haben dem Holzreichtum des Böhmerwaldes weit ausgedehnte Ab- fuhrwege geschaffen. Der großartigste Holzverkehr aber herrscht auf der Isar, welchem Umstande es zuzuschreiben ist, daß München nächst Mannheim sich zum bedeutendsten Holzmarkt Süddeutschlands ent- wickelte. Post. Telegraph. Telephon. Es erscheint uns heute als fast selbstverständlich, daß mit dem Auftreten des Dampfrosses, das Menschen und Güter mit Windes- eile über Länder und Meere trug, auch das Postwesen eine völlige Umgestaltung, einen neuen, den modernen Bedürfnissen entsprechenden Aufschwung erfahren mußte. Aber Dampfwagen und Dampfschiffe durchmaßen schon seit 3 Jahrzenten ihre Bahnen, bis auch dein Po st wesen bei uns die große Stunde schlug. Die Wiedererrichtung des deutschen Reiches gab den Anlaß zur Neuordnung der alten Verkehrseinrichtung, Auf deutschein Boden entsprungen, sollte sie auch hier ihre Wiedergeburt erleben. „Sie muß als eine Frucht der Einheitsbestrebungen angesehen werden, die bei der politischen Einheit der Stämme nicht stehen bleiben konnten, sondern überall auch in den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen, im Gewicht, in der Münze, in den Maßen und in den 3*

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5 Die Kosten des Flurbereinigungsunternehmens sind nur inso- weit von den Grundbesitzern zu tragen, als sie sich auf Ver- messung und Plansertigung beziehen. Gewöhnlich werden sie vom Staate vorschußweise übernommen und aus dem sogenannten Flurbereinigungsfond bezahlt. Es kann dadurch der Rück- ersatz zur Hälfte erlassen, die andere Halste aus mehrere Jahre g e st u n d e t werden. Die Kommissäre des Bezirksamts und der Flur- bereinigungskommission werden aus der Staatskasse bezahlt. Sämt- liche Verhandlungen sind gebührenfrei. Gegenüber den großen Vorteilen der Flurbereinigung sind die Kosten, deren Abtragung so bequem bewerkstelligt werden kann, sehr gering. Zwar müssen sie, je nachdem größere oder kleinere Grundflächen, ebene oder gebirgige Lagen, mehr oder weniger zer- stückelter Besitz, regelmäßig oder unregelmäßig geformte Parzellen zu behandeln sind, verschieden sein. „Durchschnittlich aber kann angenommen werden, daß sich die Ausarbeitungskosten auf 20 Mk. pro Hektar belaufen, so daß auf die Beteiligten, welchen die Rück- zahlung der aus dem Flurbereinigungsfond vorschußweise bestrittenen Kosten in der Regel bis zur Hälfte nachgelassen wird, ein Kosten- betrag von 10 Mk. für das Hektar entfällt. Für deren Rückzahlung werden in der Regel drei bis sechs Jahresraten bewilligt." (Denk- schrift d. K. Staatsmin. d. I.) Getreidebau in Bayern. Eine Umschau in unserer pfälzischen Heimat zeigt uns gegen- wärtig ein gar erfreuliches Bild von dem Fleiße, der Tatkraft und Anpassungsfähigkeit ihrer Bewohner. In den Städten und entlang der Verkehrsadern rauchen die Schlote der Fabriken, das flache Land aber spendet dem Landmann jahraus, jahrein reichliche Ernten. Wie nützt er aber auch den Boden aus! Dem Feld-, Garten- und Weinbau, der Obstzucht, der Wald- und Weidewirtschaft, allen nur denkbaren Zweigen landwirtschaftlicher Tätigkeit hat sich der pfälzische Bauer anbequemt, wenn auch Kartoffel- und Getreidebau überwiegen. (S. „B. u. L." 3. Jahrg.) Aehnlich liegen die Verhältnisse in unserm weiteren Vater- lande Bayern. Der Boden, um dessen Besitz der Bauer mit zäher Ausdauer ringt, von dem er einer Furche Breite ohne jahrelangen Prozeß nicht abläßt, wird von ihm in verschiedenster Weise aus- genützt, je nachdem Lage und Beschaffenheit es gestatten. „Oberbayern und Schwaben zeichnen sich durch ausge- dehnte Wiesenslächen aus, welche die Unterlage für eine blühende Rindviehzucht bilden." Doch ist auch hier noch Raum für Getreide- und Kartoffelanpslanzungen. So sinden wir in den schwäbischen

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6 Gauen noch reichlich Winterspelz, während auf den Hochflächen Oberbayerns beträchtliche Hafer mengen erzeugt werden. Niederbayern ist Bayerns „Kornkammer", und weist vor- wiegend Roggen- und Gerstenbau auf, während die fränkischen Kreise fast nur Gerste auf den Markt bringen, ohne indes den Anbau von Roggen, Kartoffeln, Futterrüben ganz zu vernachlässigen. Die Oberpfalz steht mit der Produktion von Korn und Hafer sogar an der Spitze aller Regierungsbezirke. So ist der Getreidebau entsprechend den klimatischen und Bodenverhält- nissen die wichtigste landwirtschaftliche Bodenbenützungsart ge- blieben, der durchschnittlich 60 pct. des Ackerlandes gewidmet sind. Ein Drittel dieser Fläche entfällt aus die Anpflanzung von Brot- getreide, ein Achtel auf Gerste, ein Sechstel auf Hafer. Der Durchschnittsertrag ist trotz verschiedener, durch die Witterung un- günstig beeinflußter Sommer in dem Jahrzehnt 1901/10 ein sehr hoher gewesen. Für Brotgetreide beziffert er sich auf 14 793 735 dz. d. i. 16 dz. pro ha.; für Gerste auf 6 039 002 dz. d. i. 16,9 dz. pro ha.; für Hafer auf 7 689 324 dz. d. i. 15,5 dz. pro ha. Diese günstigen Resultate des Getreidebaues sind neben der beruflichen Tüchtigkeit unserer Landwirte zu einem erheblichen Teile aber auch einer Reihe staatlicher Maßnahmen zu verdanken, die darauf abzielen die Hebung des Getreidebaues in Bayern noch mehr als bisher zu betätigen. Verbesserung des Saatgutes und Saatgut- züchtung nach dem Muster der K. Agrikulturbotanischen Anstalt in München und der Saatgutz ucht a nsta lt an der K. Akademie in Weihenstephan werden heute sogar von einzelnen praktischen Landwirten mit Erfolg betrieben. Saatgutmärkte zwecks erleichterten Bezuges von gereinigtem und verbessertem Saatgut tragen zur Verbreitung bewährter Getreidesorten erheblich bei. Besonders bemüht man sich gegenwärtig um die Förderung des Gerstenbaues. Die mächtig emporgeblühte Brauindustrie unseres Vaterlandes verschlingt riesige Mengen Gerstenmalzes, durchschnitt- lich 7-/2 Millionen hl. jährlich, Iffs Millionen hl. mehr als die heimische Landwirtschaft bisher zu liefern vermochte. Da die Erzeugung einer qualitativ hochstehenden Gerste so- wohl im Interesse der bayr. Landwirtschaft wie der heimischen Brauindustrie liegt, suchen auch hier die staatlichen Anstalten, vor allem die K. Akademie und Brauerei in Weihenstephan, helfend einzugreifen. Saatgutverbesserung, Feststellung der Verwendbarkeit der bayerischen Gerste für die Bierbereitung, periodische Aus- stellungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse, bei denen der Schwer- punkt auf Gerste gelegt wurde, haben seit einem Jahrzehnt wesent- liche Fortschritte gebracht. In Unterfranken besteht beim landwirtschaftlichen Kreisaus- schusse eine besondere Gerstenbau-Kommission, welche sich besonders mit der Hebung dieses Zweiges der Landwirtschaft befaßt, und durch

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/ welche die Landwirte Anweisungen über Gerstenbau u. dergl. er- halten, wohl auch bewährte Saatgersten beziehen können. Große Verdienste haben sich in dieser Beziehung auch unsere landwirtschaftlichen Schulen erworben. So hat die Anstalt in Fr a n kenth aleine qualitativ und quantitativ als vorzüglich gerühmte „Frankenthaler Gerste" gezüchtet und auf ihre Verwendbarkeit zu Brauereizwecken geprüft. Der Erfolg soll für Landwirte und Trinker gleich ermutigend ausgefallen sein. Auch Herr Oekonomie- rat Diehl in Kirchheimbolanden erzielte ähnlich günstige Erfolge mit einer neuen „Pfälzer Gerste". Es dürfte dem Land- wirte also an Gelegenheit zur Erwerbung empfehlenswerten Saat- gutes nicht fehlen, an Arbeitstreue ist gottlob, Ausnahmen gibt es ja überall, auch kein Mangel. So muß nur der „Segen von oben" sich einstellen urn die vereinten Bemühungen zu lohnen. Versicherungswesen. „Aus der Wolke quillt der Segen", aber auch das Verderben kann sie über die grün und goldig glänzenden Fluren herab- schleudern. Gegen die Wut der Elemente, gegen Sturm und Wetter, Feuer, Wasser und Hagel vermag menschlicher Scharfsinn kaum anzukämpfen. Ohnmächtig steht der Bauersmann den Schrecken eines Hagelwetters gegenüber, welches in wenigen Minuten seine ganze Ernte, das Ergebnis des Fleißes und Schweißes eines langen Jahres, in Grund und Boden schlägt! Wie oft fährt der zündende Funke in sein Haus, in seine Scheune, seinen Stall, Tod und Zer- störung bringend, ehe an Abwehr recht gedacht werden kann! Und wie wehrlos steht der Viehbesitzer trotz der großen Fortschritte der Wissenschaft noch immer da, wenn tückische Seuchen seinen blühen- den Viehstand dezimieren! Vor wenigen Jahrzehnten noch mochten solche Tücken des Schicksals namentlich im Mittel- und Kleinbauern- stand manche Existenzen zugrunde richten oder doch so schwer schädigen, daß sie auf lange hinaus um ihr wirtschaftliches Fort- kommen hart ringen mußten. Heute aber streckt der Staat jedem seiner bäuerlichen Ange- hörigen die helfende Hand entgegen, die ihn zwar nicht vor Hagel, Blitzschlag, Viehseuchen usw. bewahren kann, ihm aber den Groß- teil der Sorgen abnimmt, welche der Eintritt solcher Ereignisse dem Landmann verursacht. In Bayern sucht ein Wall von Ver- sicherungen des Landmanns Gut, die Früchte seines Fleißes zu schützen. Es sind dies Brand-, Hagel-, Vieh- und Pferde- versicherung, die unter der Verwaltung einer Zentralbehörde, der Kgl. Versicherungskammer in München, stehen.

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39 1. Gegen eine Bauschgebühr, die je nach der Größe der Anlage d. h. der Zahl der Teilneymeranschlüsse, 80 bis 150 Mk. betragen kann. 2. Gegen eine Grund- und Gesprächsgebühr. Diese Grundgebühr beträgt bei allen Netzen unter 1000 Teil- nehmeranschlüssen 60 Mk. Außerdem müssen 5 Pfg. ent- richtet werden für jedes Gespräch im Ortsverkehr (auf 5 km Entfernung), mindestens aber pro Jahr 20 Mk. Es werden ferner berechnet für jedes einfache Gespräch (Zeitdauer — 3 Minuten): bis 25 km 20 Pfennig; bis 50 km 25 Pfennig; bis 160 km 50 Pfennig; bis 500 km 1 Mark. Im Ortsverkehr kostet jedes einfache Gespräch bei Benutzung öffentlicher Sprechstellen 10 Pfennig, bei Gebrauch von Anschlüssen mit Grund- und Gesprächsverkehr 5 Pfennig. Landesschuh. Wie unsere gerichtlichen Einrichtungen jeden Bewohner unseres Vaterlandes in seiner Person, seinem Eigentum und seinen Rechten schützen, so bedarf dieses selbst wieder eines mächtigen Rückhaltes gegen Neid, Habgier und Rachsucht feindlicher und mißgünstiger Nachbarn. Diesen ffndet mit unserem weiteren deutschen Vater- lande auch unser Bayerland einmal in dem festen Zusammenhalten aller deutschen Stämme und zum andern in der berühmten „schimmernden Wehr" eines starken Heeres und einer seetüchtigen Flotte. (Vergl. auch „B. u. L." Iii. Jahrg.) Von dem großen Kriegsheere Alldeutschlands bildet die bay- rische Armee einen wesentlichen Bestandteil, dessen oberster Herr im Kriege wie im Frieden der König bezw. der Prinzregent ist, und der nur im Kriegsfalle unter dem Oberbefehle des Kaisers steht. Bayern trägt die Kosten und Lasten seines Heerwesens sowie den Unterhalt der auf seinem Gebiete liegenden Festungen allein. Jn- bezug auf Wehrpflicht, Dienstzeit, Ausbildung und Organisation usw. gelten aber die gleichen Bestimmungen wie für die übrigen deutschen Heeresteile. Die Leitung und Verwaltung des gesamten bayrischen Militärwesens obliegt im Namen des Königs dem Kriegsminister. Die bayrische Armee besteht aus 3 Armeekorps, von welchen das erste in München, das zweite in Würz bürg, das dritte in Nürnberg seinen Sitz hat. Sie umfassen in sechs Divisionen zu je zwei Infanterie-, einer Kavallerie- und einer Feldartillerie-Brigade nebst einem Fußartillerie-Regiment und je einem Pionier- und Trainbataillon im ganzen 24 Infanterie- Regimenter, 2 Jägerbataillone, 1 Maschinengewehrabteilung, 11

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9 selben an das zugehörige B r a n d o e r si ch e r u n g s a m t lueitcrleitet. Dieses veranlaßt die Einschätzung der Versicherungsobjekte, worauf die Brandversicherungskammer durch Ausfertigung und Zustellung einer Aufnahms-Urkunde dem Antrage stattgibt. Die Kosten der Schätzung hat der Antragsteller zu über- nehmen. Die jährlichen Beiträge (Prämien) des Versicherten an die Anstalt richten sich nach der Größe der Versicherungssunune und nach der Feuergefährlichkeit der versicherten Gebäude. In Rücksicht hierauf unterscheidet man vier Gefahrenklassen. Es be- tragen die Jahresbeiträge pro 100 Mk. Versicherungssumme in der I. Klasse 10 Pfg., in der Ie. Klasse 13 Pfg., in der Iii. Klasse 20 Pfg., in der Iv. Klasse 25 Pfg. Im Brandfalle, auch bei Blitzschlag, wird der entstandene Schaden nach Abschätzung durch den Kgl. Brandversicherungs- inspektor, an welchen daher auch seitens des Bürgermeisteramtes sofort Brandanzeige zu erstatten ist, vergütet, wenn das abge- brannte Gebäude innerhalb 5 Jahren auf der alten Baustelle wieder neu errichtet wird. Die Erlaubnis zur Gebäude-Errichtung auf einer anderen Stelle ist an die Genehmigung des Kgl. Bezirksamtes ge- bunden. Gegen die Schadensabschätzung ist ebenfalls Einspruch beim Kgl. Bezirksamt zulässig und zwar innerhalb einer Frist von 2 Wochen vom Tage der Zustellung der Schätzungsnachricht an. Die Entschädigung selbst wird in 3 Raten ausbezahlt. Das erste Drittel ist fällig beim Anfahren der Baumaterialien, das zweite Drittel, wenn der Dachstuhl aufgesetzt ist. Der Rest wird erst nach der Bauvollendung verabfolgt. Wie segensreich die Anstalt wirkt, mag aus der Tatsache ersehen werden, daß die bayr. Brandver- sicherungsanstalt in den Jahren 1896/1902 für 29 680 abgebrannte Gebäude die respektable Summe von 25 416 717 Mk. vergüten konnte. b Hagelversicherung. Von größtem Werte für den Landwirt ist die Möglichkeit seine Feldfrüchte unter den Schutz einer großen Hilfsgemeinschaft stellen zu können. Hängt doch von dem ungeschmältern Ertrag der Ernte seine wirtschaftliche Existenz ab! Tausende von bäuerlichen Wirtschaften mögen in früheren Jahrhunderten zu Grunde gegangen sein, weil ihnen jede Sicherung gegen die Schäden fehlte, welche die Wut der Elemente ihnen zufügte. Man ergab sich in sein hartes Los in dem Gedanken, daß man es als Schickung Gottes in Ge- duld hinnehmen müsse. Erst um die Wende des 18. Jahrhunderts erwachte der Gedanke, daß es auch hier christliche Pflicht sei durch gegenseitigen Zusammenschluß Hilfe zu ermöglichen für schuldlos Geschädigte. Die erste deutsche, auf Gegenseitigkeit beruhende Hagelversicherungsanstalt wurde im Jahre 1797 in Neubrandenburg gegründet. Heute bestehen in Deutschland 30 Hagelversicherungs- Gesellschaften.
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