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1. Lese-, Lehr- und Hilfsbuch für Gewerbeschulen - S. 1

1905 - Schwerin i. M. : Bärensprung
neuen Leyrpläne für die mecklenburgischen Gewerbeschulen vom Jahre 1903, die den Unterricht im ganzen Lande einheitlich gestalten und vor allem das gewerbliche Leben als Ausgang und Ziel des gesamten Schulbetriebs anerkennen, ließen den Wunsch nach einer einheitlichen Quelle zur Beschaffung der Unterrichtsstoffe rege werden. Aus dieser Veranlassung vereinigten sich die unterzeichneten Gewerbeschullehrer zu gemeinsamer Arbeit, deren Ergebnis das vorliegende Lesebuch ist. Die Verfasser bitten alle Schul- interessenten, ihr Buch freundlich aufzunehmen. Der größte Teil des Lesebuchs ist Originalarbeit, doch wurde auch eine Reihe fremder Stücke aufgenommen, die den Verfassern für den heranwachsenden Handwerker sowohl durch die Güte ihres Inhalts wertvoll erschienen, als auch durch vielfache Veröffentlichung zu dem eisernen Bestand eines guten Gewerbeschullesebuches ausgewachsen sind. Bei allen diesen Nummern sind die Urheber und auch die Quellen, soweit diese bekannt, angegeben. Die Abschnitte über die Fach- und Gesetzeskunde, Kostenberechnung und Buchführung, sowie die im letzten Abschnitt enthaltene Sammlung von Rechenaufgaben zur Vertiefung des Unterrichts treten durchaus als Neubearbeitungen aus und dürsten dem heimischen Gewerbeschulwesen besonders förderlich werden. Uber- Auswahl und Anordnung der einzelnen Lesebuchstücke gibt das am Schluffe aufgeführte Inhaltsverzeichnis genaue Auskunft.

2. Lese-, Lehr- und Hilfsbuch für Gewerbeschulen - S. 46

1905 - Schwerin i. M. : Bärensprung
46 Das Kalisalzbergwerk in Jessenitz bei Lübtheen i. M. Ozean mehr oder weniger abgesperrten Buchten zu verdanken h-aben. Natürlich bedurfte es zur Bildung so mächtiger Salzlager außer- ordentlich großer Zeiträume. Die meisten derselben zeigen eine sehr regelmäßige Schichtung, wobei die einzelnen, gewöhnlich nur wenige Zentimeter dicken Schichten durch schwache Zwischenlager von Anhydrit (schwefelsaurem Kalk) voneinander getrennt sind. Die Bergleute be- zeichnen diese Anhydritschnürchen als „Jahresringe", und man wird dieselben wohl mit Recht als den Ausdruck eines regelmäßigen Wechsels oder einer wiederkehrenden Unterbrechung in der Ausscheidung des Steinsalzes ansehen dürfen. Bei der ursprünglichen Bildung werden sich diese Salzschichten, nachdem die vorhandenen Unebenheiten des damaligen Meeresbodens ausgeglichen waren, annähernd horizontal abgelagert haben. Durch spätere Bewegungen in der Erdkruste, Spal- tungen, Hebungen, Senkungen und seitliche Verschiebungen ist aber die horizontale Lagerung der Schichten nachträglich meist sehr gestört worden, die Schichten wurden aufgerichtet, gebogen, geknickt und in einzelne Schollen zerrissen, und über diese hinweg haben sich dann später wieder andere Gesteine abgelagert. Während die Hauptmasse aller bekannten Steinsalzlager aus ge- wöhnlichem Kochsalz (Chlornatrium) besteht, zeigen die nord- und mittel- deutschen Steinsalzlager die sonst nirgendwo in der Welt vorkommende Eigentümlichkeit, daß sie stellenweise mächtige Schichten von Mutter- laugensalzen (Chlorralium, Chlormagnesium, schwefelsaurer Kali- magnesia usw.) in sich schließen, deren Verbindungen, den Karnallit, den Kainit, den Sylvin und Kieserit, man mit dem Sammelnamen „Kalisalze" zu bezeichnen pflegt. Die Bildung unserer deutschen Salz- lagerstätten muß sich also unter besonderen Verhältnissen vollzogen haben, welche in anderen Teilen der Erde nicht vorgelegen haben. Die Kalisalze haben einen ganz besonderen Wert wegen ihrer Ver- wendung in vielen Gewerben, sowie in der Medizin, namentlich aber in der Landwirtschaft als künstliche Düngemittel. Viele wichtige Pflanzen, vor allem die Getreidearten, bedürfen zu ihrer Ernährung und zu ihrem Gedeihen einer gewissen Menge von Kali, welche sie dem Boden entnehmen. Die Pflanzen entziehen also jahraus, jahrein dem Erdboden eine gewisse Menge von Kali, sodaß eine Verarmung des Bodens an Kali eintreten muß, wenn dieser Stofs nicht auf irgend eine Weise dem Boden zugeführt wird. Letzteres erreicht man leicht und sicher durch Düngung des Bodens mit Kalisalzen. Diese sind also für die Landwirtschaft ein unentbehrliches Hilfsmittel, und es ist für Mecklenburg mit seiner vorwiegend Landwirtschaft treibenden Bevölle- kerung von außerordentlichem Werte, daß solche Salze im Lande selbst gesunden und zu Tage gefördert werden. Die Gewinnung der Kalisalze ist indessen keine leichte Sache. Die Salze liegen in bedeutender Tiefe, und es bedarf großer und kost- spieliger Veranstaltungen, um zu diesen Schätzen zu gelangen und die- selben zu heben. Namentlich hier in unserer Gegend (Jessenitz-Lüb- theen) bildete die Beschaffenheit der zu durchdringenden Erd- und Gestein- schichten fast unüberwindliche Schwierigkeiten. Das Salzlager liegt hier ungefähr 260 m tief unter der Erdoberfläche. Es ist unmittelbar überlagert von Gips und dieser wiederum von Kies- und Sandschrchsten,

3. Lese-, Lehr- und Hilfsbuch für Gewerbeschulen - S. 47

1905 - Schwerin i. M. : Bärensprung
Das Kaltsalzbergiverk in Jessenitz bei Lübtheen i M. 47 welche unerschöpfliche Wassermengen in sich schließen und sich dadurch als schwimmendes Gebirge charakterisieren. Ebenso ist der Gips nach allen Richtungen hin von netzartig verzweigten, wasserführenden Klüf- ten, sogenannten Schlotten, durchzogen. Es bedurfte daher großer berg- männischer Findigkeit und Zähigkeit, tun aller Schwierigkeiten Herr zu werden, und die Schachtabteufung in Jessenitz ist in mancher Be- ziehung typisch für das Abteufen von Kalischächten geworden. In der oberen Teufe bis auf 80 m Tiefe durch die Sand-, Kies-, Ton- und Geröllschichten hindurch fand das sog. Gefrierverfahren An- wendung, eine Abbaumethode, welche bis dahin in dieser Tiefe und Ausdehnung noch nicht ausgeführt war. Es wurden in einem rireise von ca. 7 m Durchmesser 20 eiserne Rohre durch das schwimmende Gebirge hindurch, bis in den wasserfreien Gips hinein, eingesenkt und unten verschlossen. In diese Rohre wurde eine zweite engere, unten offene Röhrentour eingehängt, durch welche man eine auf 20 ° bis 22 ° unter Rull abgekühlte Chlormagnesiumlauge so lange einen Kreislauf machen ließ, bis die die Rohre umgebenden flüssigen Sandmassen zum Gefrieren gebracht und ein Frostzylinder von etwa 9 m Durchmesser und 77 m Tiefe hergestellt war. In dem gefrorenen Gebirge konnte dann ohne besondere Schwierigkeiten unter beständigem Umlauf der tief fasten Chlormagnesiumlauge wie irrt festen Gebirge abgeteuft und darauf ein wasserdichter eiserner Ausbau eingebracht werden. In dem nunmehr folgenden wasserfreien Gebirge wurde mit der Hand abgeteuft, bis man in einer Tiefe von etwa 130 m wieder auf wasserführende Gebirgsschichten stieß. Da es nicht gelang, selbst mit den leistungsfähigsten Wasserhaltungsmaschinen den Wasserandrang zu bewältigen, entschloß man sich, bei dem weiteren Schachtbau das Ab- bohrverfahren anzuwenden, wobei das Wasser nicht hinderlich ist. Mittels einer durch Dampf angetriebenen Bohrmaschine winde ein Bohrschacht von 5 m Durchmesser bis auf 310 m Tiefe in die Erde hineingetrieben und mit einem eisernen Zylinder im Innern ausgekleidet, durch welchen das Wasser völlig abgesperrt wurde. Nachdem man dann im Steinsalze den Schacht bis auf 600—700 m Tiefe in gewöhnlicher Weise mit der Hand niedergebracht hatte, war der Schachtbau voll- endet. Am 18. Oktober 1900 wurde der Schacht in Gegenwart des Herzog-Regenten Johann Albrecht feierlich eingeweiht und „Herzog- Regent-Schacht" getauft. Vom Schachte aus führen nun horizontale Gänge bis an das Kalilager. Seitlich von diesen Strecken sind Abbaue angelegt, große, gewölbeartige Höhlungen von etwa 25 m Länge, 20 m Breite und 12 m Höhe. Das in diesen Höhlungen gebrochene Salz wird auf eiserne, auf Schienen laufende Wagen geladen und zum Schachte befördert, wo man die Wagen aus im Schachte hängende eiserne Gestelle schiebt, die mittels einer Dampfmaschine von 1200 Pferdekräften mit einer Ge- schwindigkeit von 12 m in der Sekunde aufgewunden werden. Eine 175 m lange Kettenbahn bringt die geförderten Salze entweder in die Rohsalzmühlen oder in die mit dem Werke verbundene chemische Fabrik. Etwa der fünfte Teil der Rohfalze wird als sog. „Düngesalze" direkt in der Landwirtschaft verbraucht und zu dem Zwecke in den Mühlen zerkleinert; alles übrige kommt in die chemische Fabrik. Die gewönne-

4. Lese-, Lehr- und Hilfsbuch für Gewerbeschulen - S. 48

1905 - Schwerin i. M. : Bärensprung
48 Beförderung von Gütern auf der Eisenbahn. nen Salze sind nämlich nicht etwa reines Kali, sondern ein Gemenge von Kali mit andern Bestandteilen. Die Fabrikation hat den Zweck, das Kali in einer reineren Verbindung als sog. Chlorkalium zu gewinnen. Das Salz wird zuerst zerkleinert und in der Warme aufgelöst. Diese heiße Lösung fließt in flache eiserne Kühlgefäße, in welchen beim Erkalten sich das Kali in Verbindung mit Chlor als Chlorkalium aus- kristallisiert. Das rohe Chlorkalium wird dann noch weiteren Reini- gungsprozessen unterzogen, zuletzt getrocknet und in Magazinen zum Versand aufgestapelt. Der Hauptabnehmer des Chlorkaliums ist für Jessenitz Amerika, wo es sowohl in Gewerben als auch als Düngesalz Verwendung findet; denn das Ausland bezieht seine Düngesalze der Frachtersparnis halber nicht kn Form von Rohsalzen, sondern in dieser konzentrierten Form. Das Kaliwerk Jessenitz ist Station der Bahn Lübtheen-Malliß und liegt also inmitten jener Heideebene, wo der dürftige Boden einer spär- lichen Bevölkerung nur kärglichen Erwerb bietet. Das jetzt aufgeschlos- sene mächtige Kalisalzlager wird nun dauernd einer wachsenden Be- völkerung Arbeitsgelegenheit und Verdienst bringen, denn das Werk beschäftigt jetzt schon 400—500 Arbeiter. Besonders macht sich die Zunahme der Bevölkerung in dem nahegelegenen Flecken Lübtheen bemerkbar, der in stetem Wachsen begriffen ist. Jedenfalls wird sich dieser Ort noch mehr vergrößern, wenn auch auf dem in unmittelbarer Nähe von Lübtheen auf domanialem Gebiete gelegenen Friedrich Franz- werke der Schachtbau vollendet sein wird. Jul. Richtsueg. 28. Beförderung von Kütern auf der Kifenöahn. 1. Die Beförderungspflicht der Eisenbahn. Für die Beförderung von Gütern durch die Eisenbahn ist die vom Bundesrat erlassene Verkehrsordnung maßgebend. Die Eisenbahn ist verpflichtet, Güter zur Beför- derung von und nach allen für den Güterverkehr eingerichteten Stationen vorzunehmen, sofern die Beförderung mit den regel- mäßigen Transportmitteln möglich ist. Die Berechnung der Transportpreise erfolgt nach den zu Recht bestehenden Tarifen; Preisermäßigungen oder sonstige Begünstigungen finden nicht statt. Gegenstände, die dem Postzwange unterworfen sind, Gegenstände, die wegen ihres Umfanges, ihres Gewichts oder ihrer sonstigen Be- schaffenheit sich zur Beförderung nicht eignen, und Gegenstände, deren Beförderung aus Gründen der öffentlichen Ordnung verboten ist, ferner alle der Selbstentzündung oder Explosion unterworfenen Gegen- stände, wie Sprengöl, Dynamit, geladene Schußwaffen und dergleichen sind voll der Beförderung ausgeschlossen. Für die nur bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gegenstände enthält die Verkehrsordnung besondere Bestimmungen. Hierhin gehören alle feuer- gefährlichen Gegenstände, beispielsweise Munition, Petroleum, Mineral- säureu und dergleichen, alle hochbewerteten Gegenstände, als Gold und

5. Lese-, Lehr- und Hilfsbuch für Gewerbeschulen - S. 49

1905 - Schwerin i. M. : Bärensprung
Beförderung von Gütern auf der Eisenbahn« 49 Silber in Barren und gemünzt, Dokumente, Gemälde, Edelsteine und' andere Kostbarkeiten, ferner übelriechende Gegenstände und dergleichen mehr. 2. Der Frachtbrief. Die Beförderung erfokgt entweder als Stück- oder als Wagenladungsgut und nach Art der Beförderung ent- weder als Eil- oder als Frachtgut. Jede der Eisenbahn zur Beförde- rung übergebene Sendung muß von einem Frachtbriefe begleitet sein, der folgende Angaben enthält: Ort und Tag der Ausstellung, die Bezeichnung der Versandstation und der Bestimmungsstation, die genaue Adresse des Empfängers sowie die etwaige Angabe, daß das Gut bahnlagernd gestellt ist; ferner die Bezeichnung der Sendung nach ihrem Inhalte, die Angabe des Gewichts, bei Stückgut die An- zahl, Art der Verpackung, Zeichen und Nummer der Frachtstücke, die etwaige Angabe des Interesses an der Lieferung, bei etwaiger steuer- amtlicher re. Behandlung ein Verzeichnis der Begleitpapiere, bei Vor- ausbezahlung der Fracht usw. den Frankaturvermerk, die auf dem Gute haftenden Nachnahmen und schließlich die Unterschrift des Ab- senders mit seinem Namen und seiner Wohnung. Zur Ausstellung von Frachtbriefen sind vorgeschriebene Formulare zu verwenden, die auf allen Stationen käuflich zu haben sind. Die Frachtbriefe für Eil- gut-Sendungen sind auf der Vorder- und Rückseite oben und unten mit einem roten Streifen versehen. Der Absender haftet für die Richtigkeit und die Vollständig- keit der im Frachtbrief aufgenommenen Angaben und Erklärungen und trägt alle Folgen, die aus unrichtigen, ungenauen oder unge- nügenden Erklärungen entspringen. 3. Der Frachtvertrag. Der Frachtvertrag ist abge- schlossen, sobald das Gut mit dem Frachtbriefe von der Versand- station zur Beförderung angenommen und dem Frachtbriefe der Tages- stempel der Abfertigungsstelle aufgedrückt worden ist. Die Eisenbahn ist nur verpflichtet, Güter zur Beförderung anzunehmen, wenn diese sofort erfolgen kann; ist letzteres nicht angängig, und stehen der Eisen- bahn die Räumlichkeiten zur Verfügung, so kann das Gut bis zur Beförderung mit Zustimmung des Absenders in einstweilige Ver- wahrung genommen werden. In diesem Falle haftet die Eisenbahn bis zum Abschlüsse des Frachtvertrages als Verwahrer. Leicht ver- derbliche Gegenstände sind von der vorübergehenden Einlagerung aus- geschlossen. Die Auflieferung des Gutes hat in den von der Eisenbahn fest- gesetzten Dienststunden zu erfolgen. Bei einer nach und nach statt- findenden Auflieferung der mit demselben Frachtbrief aufgegebenen, von der Eisenbahn zu verladenen Sendung ist, sofern die Auflieferung durch den Versender über 24 Stunden verzögert wird, die Eisenbahn berechtigt, ein^Lagergeld zu erheben. An Sonn- und Festtagen wird gewöhnliches Frachtgut weder angenommen noch ausgeliefert, Eilgut jedoch nur in den ein für allemal bestimmten Tageszeiten. Die Bereit- stellung der von dem Absender selbst zu beladenen Wagen muß für einen bestimmten Tag nachgesucht und die Verladung in der von der Eisenbahn festgesetzten, Frist vollendet werden. Bei Überschreitung

6. Lese-, Lehr- und Hilfsbuch für Gewerbeschulen - S. 50

1905 - Schwerin i. M. : Bärensprung
50 Beförderung von Gütern auf der Eisenbahn. dieser Frist ist vom Absender das tarifmäßige Wagenstandgeld zu bezahlen. Erfordert die Natur des Frachtgutes eine Verpackung, so ist diese vom Absender zu besorgen. Ist der Versender dieser Verpflichtung entweder gar nicht oder nur in mangelhafter Weise nachgekommen, so haftet er für jeden daraus entstehenden Schaden. Die Stückgüter sind sichtbar und mit den Angaben des Fracht- briefes übereinstimmend zu bezeichnen (signieren). 4. Gebühren. Werden bei der Verladung von Gütern, die der Absender bezw. Empfänger selbst zu besorgen hat, der Eisenbahn ge- hörige Einrichtungen, als Krane, Ketten, Wägevorrichtungen, Wagen- decken usw. oder Arbeitskräfte benutzt, so ist hierfür Bezahlung zu leisten. Die Eisenbahn ist zur Hergäbe dieser Einrichtungen jedoch nicht verpflichtet. Für die bei der Ver- und Entladung benutzten Rampen wird eine Gebühr nicht erhoben. Für die Frachtberechnung sind die Tarife maßgebend. Etwaige Auslagen und Rollgelder sind darin nicht angegeben. Die Fracht- gelder können bei Aufgabe des Gutes zur Beförderung berichtigt oder auf deu Empfänger angewiesen werden; dieses ist nicht mit Mehr- kosten verbunden. Bei Gütern, die schnellem Verderben unterliegen oder geringwertig sind, ist in den meisten Fällen Vorausbezahlung der Fracht erforderlich. Beispielsweise muß die Fracht für Eis, Hefe, gebrauchte leere Kisten, Ballons in Körben usw. gleich entrichtet werden. Wenn hierbei der Betrag der Gesamtfracht im voraus nicht genau bestimmt werden kann, so darf die Versandbahn die Hinterlegung des ungefähren Frachtbetrages fordern. Abrechnung hierüber erfolgt nach endgültiger Feststellung dieser Beträge. Bei unrichtiger Berechnung der "Fracht oder Gebühren ist der Differenzbetrag nachzuzahlen bezw. zu erstatten. Die Belastung des Gutes mit N a ch n a h m e ist bis zur Höhe seines Wertes gestattet, doch wird hierfür die tarifmäßige Provision erhoben. Ist das Gut ohne Einziehung der Nachnahme abgeliefert worden, so hat die Eisenbahn für den Schaden aufzukommen. 5. Die Lieferfrist. Die L i e s e r f r i st e n sind folgendermaßen festgesetzt: a. für Eilgüter: Expeditionsfrist 1 Tag, Transport- frist für je auch nur angefangene 300 km 1 Tag; b. für Fracht- güter : Expeditionsfrist 2 Tage, Transportfrist bei einer Ent- fernung bis zu 100 km 1 Tag, bei größeren Entfernungen für je auch nur angefangene weitere 200 km 1 Tag. 6 Auslieferung. Dem Absender steht über das ausgegebene Gut so lange das Verfügungsrecht zu, als es dem Empfänger noch nicht ausgeliefert worden ist. Hat er keine entgegenstehende Anweisung erteilt, so ist die Eisenbahn verpflichtet, das Gut und den Frachtbrief am Bestimmungsort dem bezeichneten Empfänger gegen Bezahlung der begründeten Forderungen und gegen Empfangs- bestätigung auszuliefern. Güter, die auf der Bestimmungsstation angekommen find (Stückgüter), kann die Eisenbahn durch amtlich ^be- stellte Rollfuhrunternehmer an die Behausung des Empfängers fcgasfen lassen, es sei denn, daß dieser andere Verfügung getroffen bat. Uber

7. Lese-, Lehr- und Hilfsbuch für Gewerbeschulen - S. 9

1905 - Schwerin i. M. : Bärensprung
l. Zum Tagewerke. ^Eehe hin in Gottes Namen, * greif dein Werk mit Freuden an: frühe säe deinen Samen; mas getan ist, ist getan. Sieh nicht aus nach dem Entfernten, was dir nah' liegt, mußt du tun; säen muht du, willst du ernten; nur die steiß'ge Hand wird ruh'n. Müstigstehen ist gesthrtich, heilsam mrverdrost'ner Fleiß, und es steht dir abends ehrlich an der Stirn des Tages Schweiß. Weißt du auch nicht, was geraten oder was mißlingen mag, folgt doch allen guten Taten Gottes Segen für dich nach. Geh denn hin in Gottes Namen, greif dein Werk mit Freuden an; frühe säe deinen Samen; was getan ist, ist getan. Spitts

8. Lese-, Lehr- und Hilfsbuch für Gewerbeschulen - S. 10

1905 - Schwerin i. M. : Bärensprung
10 Der beste Empfehlungsbrief. 2. Der beste Empfehlungsbrief. Auf die Anzeige eines Kaufmannes, wodurch ein Kontor- knabe gesucht wurde, meldeten sich 50 Knaben. Der Kaufmann wählte sehr rasch einen unter ihnen und verabschiedete die andern. „Ich möchte wohl wissen,“ sagte ein Freund, „warum du gerade diesen Knaben, der doch keinen einzigen Empfehlungsbrief hatte, bevorzugtest?“ „Du irrst,“ lautete die Antwort; „dieser Knabe hat viele Empfehlungen. Er putzte seine Füße ab, ehe er ins Zimmer trat, und machte die Tür zu; er ist daher sorgfältig. Er gab ohne Besinnen seinen Stuhl jenem alten, lahmen Manne, was seine Herzensgüte und Aufmerksamkeit zeigt. Er nahm seine Mütze ab, als er hereinkam, und antwortete auf meine Frage schnell und sicher; er ist also höflich und hat Manieren. Er hob das Buch auf, das ich absichtlich auf den Boden gelegt hatte, während alle übrigen es zur Seite stießen oder darüber stolperten. Er wartete ruhig und drängte sich nicht heran — ein gutes Zeugnis für sein anständiges Benehmen. Ich bemerkte ferner, daß seine Kleider gut ausgebürstet und Hände und Gesicht rein waren. Nennst du dies alles keine Empfehlungen? Ich gebe mehr darauf, was ich von einem Menschen weiß, nachdem ich ihn zehn Minuten lang gesehen habe, als auf das, was in schön klingenden Empfehlungsbriefen geschrieben steht.“ Magdeburger Zeitung. 5. Die letzte flacht Lw Mernbause. Das griff ans £?erj, und ich vergess' es nimmer: Es war die letzte Nacht im Vaterhaus; zieh'n sollt' ich mit dem ersten Frührotschimmer, vielleicht aus ewig, in die Welt hinaus. 2. Noch lag ich schlaflos auf dem weichen Pfühle; denn viel bewegte mir die junge Brust: des Heimwehs Vorgefühl, des Scheidens Schwüle und Hoffnung doch und rege Wanderlust. 5. Da s<Aug es zwölf. Die Lampe brannte trübe, und leise schritt es durch die Rammertür — ein Geist erschien mir, doch ein Geist der Liebe; denn meiner Mutter gleich erschien er mir. Sie nahte still, als wollte ste nicht stören des Sohnes, wie sie meinte, tiefe Ruh'. Ich hört' sie, doch ich schien sie nicht zu hören; ich sah sie, doch ich schloß die Augen zu.

9. Lese-, Lehr- und Hilfsbuch für Gewerbeschulen - S. 54

1905 - Schwerin i. M. : Bärensprung
B. Segen ist der Mühe Meis. 39. Das Kekd in der Wotkswirtschaff Nach dem Gelde greifen alle Hände. Um das Geld Plagt sich der Mensch tagein, tagaus. Um das Geld ist schon viel Schweiß und auch viel Blut geflossen; nicht nur, daß man sich redlich mühte, Geld zu erwerben, nein, man mordete auch, man sengte und brannte, um es an sich zu reißen. Etwas Verführerisches liegt in diesen kleinen Metall- scheiben, eine geheimnisvolle Gewalt wohnt ihnen inne. Was ist es doch, das die Begierde nach dem Besitz des Geldes so mächtig stachelt? Für Geld kann man alles haben, oder doch fast alles. Es ist ein Gegenstand, den jeder gern annimmt, und wofür er beliebige andere Bedarfsartikel abgibt. Es ist das eigentliche Tauschmittel. Und zu- gleich dient es als Wertmesser. In Geld drückt man den Wert einer Ware aus und kann dann leichter die verschiedenen Werte gegeneinander abmessen. Man vergleicht zwei Großen mit einer dritten bekannten Größe. Tauschmittel und Wertmesser, das ist das Geld. Und weil es das ist, ist's unentbehrlich. Was sollten wir wohl ohne Geld anfangen? Wie sollte sich der Güteraustausch vollziehen ohne Geld? Nehmen wir an, ein Nagelschmied hätte 100 Schock Nägel hergestellt und will sie an den Mann bringen, um mit dem Ertrag ein Kleidungsstück-zu kaufen. Er geht zum Kleiderhändler, doch der weist ihn mürrisch ab; denn 100 Schock Nägel kann er nicht brauchen. Unser Nagelschmied müßte nun so lange in der Welt umherirren, bis er zufällig einen. Menschen fände, der das Kleidungsstück übrig und die Nägel nötig hätte. Dann könnte der Austausch der Sachen endlich stattfinden, und auch dann noch mit einigen Schwierigkeiten, da nämlich nicht leicht festzustellen ist, wie viel Schock Nägel so eine Hose wert ist. Wie ganz anders, wenn es ein Tauschmittel gibt. Gegen Geld sind Nägel schon in irgend einer Eisenhandlung abzusetzen, und für Geld ist nachher in irgend einer Kleiderhandlung die Hose rasch zu haben. Die Ver- gleichung ist jetzt auch nicht mehr schwer; denn das Schock Nägel hat seinen Geldpreis und die Hose desgleichen. Die Sache ist gemacht. Das Geld leistete den Vermittlevdienst.

10. Lese-, Lehr- und Hilfsbuch für Gewerbeschulen - S. 12

1905 - Schwerin i. M. : Bärensprung
12 Auch ein Denkmal. Augen fielen wieder gerade aus die Äpfel, und sie schienen ihm noch rotbäckiger als vorhin. Und nicht genug, es kam auch des Nach- bars Leuchen die Straße herabgetrippelt und füllte ihr Körbchen mit den schönsten Äpfeln, und Leuchen selbst hatte rote Bäcklein wie ein Borsdorser Apfel. Auch die Hökerin hatte rote Backen, das ent- deckte er jetzt erst, und wahrhaftig, auch seinem Nebengesellen, dem Heinrich, schimmerte es rot durch das von Ruß geschwärzte Gesicht. Äpfel, Menschen, alles hatte rote Backen, nur um ihn zu ärgern und zu quälen. Jetzt aber kam etwas, was dem Karl das Blut in das Gesicht trieb bis in die Schläfe hinauf. Der Schusterjunge Fritz stand nämlich bei den Äpselkörben. Karl und Fritz waren aber einander feind, weil Fritz behauptet hatte, ein Schlosser könne einem Schuster die Schuhriemen nicht lösen, eine Behauptung, die dem Fritz von Karl eine Tracht Prügel eingetragen hatte. Und nun stand dieser Fritz vor den Äpfelkörben, warf dem Hökerweibe einen blanken Zehner in den Schoß, als hätte er über Tausende zu verfügen, las sich drei der schönsten Äpfel aus, und mit einem triumphierenden Blicke nach dem Fenster, hinter dem sein Feind mit einem Kirchen- schlüssel sich abquälte, biß er in einen Apfel, daß dem Karl das Wasser im Munde zusammenlief. In diesem Augenblick rief Herr Martin: „Karls" „Meister!" „Hier, trage das Schloß zum Herrn Geheimrat! Eine Empfehlung, und in einer Stunde werde ich selbst kommen, es anzuschlagen." Das ließ sich Karl nicht zweimal sagen; eilig rieb er sich mit dem Schurze den Ruß im Gesichte herum und rannte zur Tür hinaus, um den Fritz noch zu erwischen. Die Wohnstube, durch die er geheu mußte, war leer; die Meisterin war auf dem Markte, und eben wollte er die Stube verlassen, da fiel sein Blick aus etwas, das seinen Lauf hemmte. Das Wandschränkchen des Meisters stand offen, das Wandschränkchen, in dem der Meister seine Geschäftsbücher und die Meisterin ihr Haushaltungsgeld aufzubewahren pflegten. Dem Knaben war's, als würge ihn einer an der Kehle, und er zitterte am ganzen Leibe. Dort lag, er sah es ganz genau, ein kleines Häufchen Zehner. „Nimm eins!" flüsterte ihm die Versuchung zu, „die Meisterin mcrkt's nicht, und die Äpfel sind so saftig und so schön rot." Karl warf einen Blick hinter sich, dann einen durchs Fenster — der Fritz biß eben seinen zweiten Apfel an — und da war es geschehen! Mit einem Zehner in der Hand stürzte er auf die Straße hinaus, und die Jagd auf Fritz, der schleunigst Fersengeld gab, begann. Nach einer Viertelstunde kam Karl wieder zurück. Scheu und vorsichtig öffnete er die Stubentüre, und erschrocken blieb er auf der Schwelle stehen, da er den Meister erblickte, der in seinem Lehn- stuhle am Fenster saß und mit den Fingern aus dem Fensterbrette trommelte. „Karl, komm herein! Was bleibst du unter der Türe stehen?" „Ich . , . ich . . . eine schöne Empfehlung vom Herrn Geheimrat
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