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1. Teil 2 - S. 2

1882 - Leipzig : Brandstetter
2 Altdeutsche Handwerker. Stadtrecht, das hundert Jahre später fällt, läßt noch keinen Fortschritt merken, obwohl ein solcher während dieser Zeit wirklich stattgefunden hat: ein Beweis, wie die erste Entwickelung ganz in der Stille vor sich ging. Erst das Straßburger, welches wieder hundert Jahre jünger ist als das Augsburger, zeigt ausgebildetere Verhältnisse, und doch erscheint auch da der Bischof noch als Herr der Stadt, für den die Handwerker arbeiten müssen und welchem sie zu mancherlei Abgaben und Diensten verpflichtet sind. Dabei dürfen wir freilich nicht vergessen, daß die Aufzeichnung das ältere Recht schildert, das der Bischof festhalten wollte, während es in der That schon einem neuen Platz gemacht hatte: ebenso wie das Baseler Bischofsrecht, das um 1260 abgefaßt wurde und zunächst die Rechte der Dienstmannen bestimmte, nicht den Anfang einer neuen Zeit, sondern das Ende der alten bezeichnet. Was gleich anfangs in den Städten anders war als auf dem Lande, war, daß die Handwerker vielfache Gelegenheit fanden, um Geld auch für Fremde zu arbeiten. Die Herren hatten dagegen nichts einzuwenden, da ihnen nur lieb sein konnte, wenn ihre Hörigen zu einer Art Wohlstand gelangten. Dem Herrn gegenüber dauerte das frühere System fort, wonach er den rohen Stoff lieferte und die Handwerker für Kost und Unterhalt die Arbeit hinzuthaten; ein wahrer Lohn ward nur in Ausnahmefällen gegeben und hatte daun den Charakter einer Belohnung besonderer Geschicklichkeit oder Anstrengung. In der Bedeutung der Worte Kost, Kosten und Lohn sind diese älteren Zustände treu abgespiegelt. Je mehr die Zahl der Handwerker zunahm, desto weniger ward ihre Kraft für den Herrn in Anspruch genommen, desto mehr gewannen sie freie Zeit, aus eigne Rechnung zu arbeiten. Die Anfänge der Geld-wirtschaft äußerten hier unmittelbar ihren belebenden Einfluß. Wir erfahren zwar aus den Urkunden nichts von ihren Wirkungen, die Umwandlung erfolgte langsam und fast unmerklich, aber sie war darum um so tiefgreifender und nachhaltiger. Sowie die Handwerker dem Gewinn nachgehen konnten, mußte sich ihre Verbindung mit dem herrschaftlichen Hofe lockern, sie lernten auf eigenen Füßen stehen und begannen für sich zu wirtschaften. Das war bei den später einwandernden von vornherein der Fall: sie zahlten für einen Bauplatz dem Bischof ober wem der Boden sonst gehörte einen jährlichen Zins und wurden keinem Frondienste mehr unterworfen. Das Gewerbe fing an dem Handel dienstbar zu werden und die Bande, die es an den Ackerbau knüpften, zu sprengen. Solange aber die hofrechtlichen Lasten und Abgaben fortdauerten, blieb es trotz alledem in Fesseln, und diese ließen keinen höhern Aufschwung zu. Die Abschaffung derselben bezeichnet daher den ersten wichtigen Schritt, welchen die Handwerker machten; er war für die gesamte städtische Entwickelung von unberechenbaren Folgen; äußerlich zunächst die Folge von dem politischen Leben, das unter Heinrich Iv. mit einem Male in den Städten erwachte und diese selbsthandelnd in die Geschichte einführte. Als in dem großen Kampfe zwischen Hierarchie und Kaisertum die

2. Teil 2 - S. 3

1882 - Leipzig : Brandstetter
Altdeutsche Handwerker. 3 Bischöfe, welche bis dahin treue Anhänger des Kaisers gewesen waren, auf die Seite des Papstes übergingen, fielen die Städte unvermutet von ihnen ab und ergriffen die Partei des Kaisers. Von diesem Augenblicke au habeil sie, einzelne seltene Ausnahmefälle abgerechnet, allezeit am Reich gehalten und mit ihrer ganzen Kraft die Sache des Kaisers gegen die Kirche und die Fürsten verfochten. Gleich die ersten Heere, mit denen Heinrich gegen die aufrührerischen Sachsen ins Feld rückte, bestanden vorzugsweise aus Kaufleuten und Handwerkern; nie hat eine Stadt in Zeiten der Gefahr den Kaiser verlassen. Es war freilich zunächst nur Politik und Interesse, was die Städte auf seine Seite trieb, allein die ausharrende Treue, welche sie dabei an den Tag legten, selbst da, wo nichts mehr zu hoffen war, zeigt doch, daß sie uicht bloß die wirtschaftliche, sondern auch die sittliche Kraft unseres Volkes gesteigert haben. Der Kaiser suchte dafür fo viel er konnte ihr Aufkommen zu befördern und beschenkte sie mit Freiheiten und Rechten; das erste, was er für sie that, bestand gerade in der Abschaffung der hofrechtlichen Lasten, vor allem der härtesten, des sogenannten Sterbfalls oder Anteils. Als Hörige, die auf fremdem Boden faßen, konnten die Handwerker ursprünglich kein eigenes Vermögen haben, nach ihrem Tode fiel daher von Rechts wegen der Nachlaß an den Herrn. Doch wurde es früh allgemeine Sitte, den Übergang anf die Erben zu gestatten und nur einen Teil der Habe zu fordern: das war das Anteil oder Sterbfallsrecht, eine Quote des Nachlasses, womit die Hörigen die Erbschaft von dem Herrn loskauften. Auf dem Lande, wo die Handwerker auf Kosten des Herrn lebten, hatte die Abgabe guten Grund gehabt; in den Städten, als sie von ihrem Erwerbe zu leben anfingen, wurde sie unbillig und drückend. Es war nicht die Abgabe allem, die als Druck empfunden wurde, weit übler war es, daß sie den Fleiß und Arbeitseifer lähmte, denn je mehr sich der Erwerb vergrößerte, desto höher stieg der Gewinn des Herrn. Der mächtigste Sporn zur Anstrengung und Sparsamkeit liegt in der Aussicht, daß die Früchte einst den Kindern zu gut kommen. Heinrich V. hob nun, zunächst in den Städten Worms und Speier, den alten Stammsitzen seines Geschlechts, die am ersten sür den Kaiser aufgestanden waren und das Zeichen zur allgemeinen Erhebung gegeben hatten, das Anteil sowie andere Rechte der Hörigkeit oder Vogtei auf; merkwürdigerweise ohne Entschädigung, weil ein Herkommen, das Armut zur unausbleiblichen Folge habe, abscheulich und gottlos sei. Ungeschmälert sollte fortan das Vermögen auf die Kinder, und im Falle kinderloser Ehe auf die nächsten Erben übergehen; damit ja kein Zweifel oder Irrtum entstehe, wurde das Erbrecht gleich mit bestimmt. Die Herren wollten zwar die Abgabe in milderer Forin aufrecht halten, indem sie aus der Erbschaft das beste Stück Vieh oder bei Frauen das beste Gewand wegnahmen, allein Friedrich I. gab neue Privilegien und gewährte beiden Städten auch die Freiheit vom Besthaupt und Gewandrecht. Außer dem Buteil war es noch eine andere Beschwerde, über welche die Handwerker Klage führten und die von Heinrich V. ebenfalls abgestellt wurde.

3. Teil 2 - S. 43

1882 - Leipzig : Brandstetter
Zollwesen im Mittelalter. 43 Handen war, auf den Uferstrecken durch Menschen oder Tiere fortziehen zu lassen, was auf allen Flüssen bei der Bergfahrt notwendig war. Das Thorgeld war ein Durchgangszoll bei Wasserklausen und Wasserthoren, die zur Befestigung der Städte und Burgen an vorbei- oder durchfließenden Flüssen oft errichtet wurden. Ein Thorgeld wurde auch zu Lande erhoben, und ebenso konnte das Brückengeld zu Lande und zu Wasser verlangt werden. Schiffe, welche unter der Brücke hindurchfahren, bestimmt ein Kapitnlare, zahlen keinen Zoll, nur wo der Durchlaß der Brücke für das Schiff geöffnet werden muß, ist die Abgabe zu entrichten. Übrigens baute man, wie aus Verboten einzelner Kapitulare hervorgeht, um Zölle unter dem Scheine des Rechtes von den Frachtzügen erheben zu können, Brücken auf offenem Felde oder über Wasser, die Wagen und Wanderern kein Hindernis entgegen stellten. Als einen neuen und ungesetzlichen Zoll bezeichnet ein Kapitulare von 805 das Erheben von Abgaben an Stellen, wo man den Fluß durch ein Seil gesperrt hatte. Dieses Seilspannen ward noch in späteren Jahrhunderten angewendet, um Schiffen einen Zoll abzupressen. Für Abnutzung der Straße erhob man ein Wagengeld, ferner gab es ein Lastengeld, dessen Größe sich nach der Größe der Last richtete; man unterschied Tier- und Menschenlasten; auch ein Viehzoll ward erhoben. Durch eine bestimmte Abgabe erkaufte sich der Reisende das Recht, sein schadhaftes Fahrzeug (Deichfelu, Ruderstangen n. dgl.) aus dem nächsten Walde ausbessern zu dürfen, fein Roß in dem am Wege liegenden Felde sich fatt freffen zu lafsen und zur Stillung des eigenen Hungers üon den Baumfrüchten eine bestimmte Anzahl zu nehmen, von Nüssen z. B. einen Handschuh voll. Marktzoll wurde erhoben, wenn eine Ware behufs des Wiederverkaufs aus einer Hand in die andere überging. Wer für eigenen Bedarf einkaufte, zahlte keinen Zoll. Der Marktzoll war an den Grundherrn des Marktplatzes zu entrichten, und seine Höhe war gewöhnlich in der Marktverleihungsurkunde gesetzlich festgestellt. Dafür hatte der Grundherr des Marktes oder der, welcher an Königs Statt dort richtete, die Verpflichtung, den Marktfrieden innerhalb der festgesetzten Marktzeit und bestimmter räumlicher Grenzen aufrecht zu erhalten. Hatten die Merowinger und die ersten Karolinger das Zollrecht als ein Königsrecht behauptet und es nur durch eine aus Vorsicht und Sparsamkeit ausgeübte Verleihung an Stifter und Klöster schwächen lassen, so konnte dagegen unter der Regierung der letzten Karolinger nicht verhindert werden, daß auch auf diesem Gebiete der später ausgebildete Begriff der Landesherrlichkeit sich schon mit Erfolg geltend machte, daß mehr durch Mißbrauch und Raub als durch Verleihung und Recht überall ein besonderes Zollrecht noch neben dem königlichen oder dem vom Könige übertragenen ausgeübt wurde. Die dadurch entstandene unerträgliche Bedrückung des Handels hatte zur Folge, daß die weltlichen und geistlichen landbesitzenden Herren des Gebietes, das damals in Bezug aus Handelsbetrieb das bedeutendste in

4. Teil 2 - S. 22

1882 - Leipzig : Brandstetter
nahender Schelde errichteten. Noch heute prangt an dem österschen Hause die Inschrift: Sacri Romani imperii domus hansae Teutonicae. Gleich dem Stahlhofe in London ist es 1863 von den drei Hansestädten gelegentlich der Verhandlungen über den Scheldezoll der belgischen Regierung für eine Million Francs verkauft worden. Lag in der Vermittelung des Austausches zwischen Ost und West die wesentliche Aufgabe des deutschen Kaufmannes, fo ist leicht ersichtlich, welche Stellung in dieser Kombination den skandinavischen Ländern zufallen mußte. Die Natur ihrer Lage hat ihueu die Macht in die Hand gegeben, den Verkehr zwischen den beiden Hälften des Nordens zu sperren. Oft genug warfen sie ihre begehrlichen Blicke nach der deutschen Küste herüber, die ihnen die Herrschaft über die Ostsee verschaffen sollte. Aber die Zerrissenheit ihres Staatswesens, ihr unentwickelter Verkehr, der der Fremden nicht entraten konnte, und die Rührigkeit der Deutschen haben sie nicht dahin kommen lassen, die Gunst ihrer Lage zu einem dauernden Hindernis der Verbindung zwischen Ost und West auszubeuten. Wohl aber reichte ihre Stellung dazu aus, fortwährend den bedrohlichsten Punkt in dem ganzen Geflecht hansischen Verkehrs zu bilden. In dem richtigen Verhalten gegenüber den skandinavischen Reichen lag deshalb der Schwerpunkt der hansischen Handelspolitik. Es galt stets auf der Hut zu sein, die Bewegungen des Nachbars aufmerksam zu beobachte», ihnen zuvorzukommen oder sie unschädlich zu machen. Diese Wacht an der Ostsee getreulich gehalten zu haben, ist das unsterbliche Verdienst Lübecks in der deutschen Geschichte. Diese Stellung Hat ihm seilten Platz in der Hansa verschafft und der Hansa ihren politischen Charakter zu ihrem kommerziellen gegeben. Nur nach schweren Kämpfen hat Lübeck fein Ziel erreicht. Wieviel Arbeit hat es gekostet, Gleichberechtigung mit Köln zu erlangen! Nicht minder schroff stand ihm im Osten Wisby entgegen. Fnßten diese beiden alten Vororte teutscher Handelsinteressen auf der Verbindung deutscher Kaufleute im Auslande, so stützte sich Lübeck auf die Einungen mit seinen Nachbarn in Ost und West, auf feinen Bnnd mit Hamburg, auf seinen Bnnd mit den wendischen Städten. Damit tritt das zweite Element hervor, das zur Entstehung der Hansa mitgewirkt hat, die Verbindung der Städte in der Heimat. Das jüngere Element, aber das stärkere, das über die Hansen der Kaufleute im Auslande deu Sieg davon trägt. Die Verbindung Lübecks mit Hamburg war besonders geeignet, einen Kern zu bilden. Zwei Städte, wie für einander zur gegenseitigen Ergänzung geschaffen. Kaum eine Tagereise von einander getrennt, repräsentieren sie die beiden verschiedenen Handelsbeziehungen zur Nord- und zur Ostsee und setzen beide Richtungen durch Land- und Wasserwege mit einander in Verbindung. Ganz naturgemäß hat der Anfang ihres Bündnisses den Schutz der Landstraßen zwischen beiden Städten zum Gegenstände. Daran

5. Teil 2 - S. 53

1882 - Leipzig : Brandstetter
Deutscher Handel am Ausgang des Mittelalters. 53 Weine, Spezereien und Leinwand ein. Nach Lissabon verluden die Schiffe Holz, Mehl, Bier und getrocknete Fische und brachten Salz, Kork, Öl, Feigen, Rosinen, Orangen und feine Weine zurück. Von der portugiesischen Regierung wurden die Kaufleute besonders zur Einführung von Schiffbauholz durch Begünstigungen ermuntert. Gleich rege war ihr Verkehr mit der Westküste Frankreichs, vornehmlich mit Baie, einem Hascnplatz südlich von Nantes, von wo sie außer anderen Waren das berühmte Baiensalz einführten. Im Jahre 1474 suchten 72 Danziger Schiffe jene Gegend anf, und einundfünfzig derselben trafen auf einmal in Weichselmünde ein. Der Verkehr mit England bestand hauptsächlich in dem Austausch von Getreide und Holz aus den Weichsellündern gegen englische Wollenfabrikate und bildete den wichtigsten Zweig des Danziger Handels. Häufig sandte die Stadt jährlich sechs- bis siebenhundert Schiffe mit Getreide nach England. Aus Schottland führten die Danziger Wolle und Pelzwerk ein. Nach Flandern brachten sie die verschiedensten Holzarten und Getreide und holten von dort, insbesondere aus Brügge, dem Sammelpunkte aller Nationen, die mannigfachsten Erzeugnisse des Gewerbsteißes. Wie großartig der Verkehr mit Holland war, läßt sich daraus ersehen, daß allein im Jahre 1481 nicht weniger als elfhundert Schiffe „groß und klein", mit Korn beladen, dorthin ausliefen, und die Holländer in Danzig vom September 1441 bis Mai 1447 mehr als zwölf Millionen Thaler Pfnndgeld entrichteten, nach jetzigem Geldwert also etwa 360 Millionen Mark. Die Schiffe waren zu Flotten von je dreißig bis vierzig Fahrzeugen vereinigt, und jeder dieser Flotten wurden in der Regel von der Stadt bewaffnete Schiffe, Orlogfchiffe oder Friedenskoggen genannt, zum Schutze beigegeben. Auf den hanseatischen Schiffen herrschte straffes Regiment. War ein Schiff ausgelaufen und hatte es einen halben Seeweg zurückgelegt, so versammelte nach altem Brauch der „Schiffer", der die oberste Leitung hatte, sämtliche Schiffslente und Reifende und hielt eine Anrede: „Wir find Gott und Wind und Wellen übergeben, darum soll jetzt einer dem andern gleich sein. Und da wir von schnellen Sturmwinden, ungeheuren Wogen, Seeraub und anderen Gefahren umringt sind, kann unsere Reise ohne strenge Ordnung nicht vollbracht werden. Deshalb beginnen wir mit Gebet und Gesang um guten Wind und glückliche Ausfahrt und besetzen nach Seerecht die Schöffenstellen, damit ehrliches Gericht sei." Dann wurden unter Beistimmung der Anwesenden ein Vogt, vier Schöffen, ein Meistermann zur Vollstreckung der Strafurteile und sonstige Beamte ernannt, und darauf wurde das Seerecht mit seinen Strafen verkündet: Niemand soll fluchen bei Gottes Namen, niemand den Teufel nennen, nicht das Gebet verschlafen, nicht mit Lichtern umgehen, nicht die Lebensrnittel verwüsten, nicht dem Zapfer in fein Amt greifen, nicht nach Sonnenuntergang mit Würfeln oder Karten spielen, nicht den Koch ärgern und nicht die Schiffslente hindern, bei Geldstrafe. Harte leibliche Strafen wnrden verhängt über die, welche auf der Wache schliefen, an Bord Lärm anrichteten, ihre Waffen

6. Teil 2 - S. 28

1882 - Leipzig : Brandstetter
28 Das Leben in einem hansischen Kontor. war. Bauern uitb Bauerweiber, Narren und Masken spraugeu rechts und links vom Zuge, neckten und pritschten die Zuschauer, warfen mit Kot und ließen sich bewerfen. War der Zug auf das Kontor zurückgekehrt, so wurden die Lehrlinge einzeln zu der Fensteröffnung in der Decke emporgezogen und mußten dort, während der angezündete Unrat unter ihnen langsam verkohlte, im ekelhaften, dichten Qualme zwischen Ersticken und Erbrechen aushalten, bis sie die von den lachenden Quälern vorgelegten wunderlichen Fragen beantwortet hatten. Man ließ sie in der Regel hängen, bis sie ohnmächtig waren. Waren sie endlich heruntergelassen, so wurden sie mit einem Überguß aus sechs Tonnen Wasser wieder ins Leben gerufen. Beim Wafserspiel, das um Pfingsten folgte, wurden die Lehrlinge zuerst auf Kosten des Kontors bewirtet, dann entkleidet vom Schiffe ins Wasser gebucht, iu den noch eisig kalten Wellen hin- und her-, auch wohl unter dem Schiffe durch-, endlich halb erstarrt heraufgezogen und von jedem, der sie erreichen konnte, mit Ruten gepeitscht, bis sie ihrer Kleider habhaft geworden waren. Das Staupeufpiel folgte bald nach dem Wasserspiel und war des Kontors Frühlingsfeier. Es wurde mit Gepränge und großer Zurüstung und etwas mehr menschlicher Sitte, als die andern, gehalten und gab auch für die Bürgerschaft von Bergen auf mehrere Tage ein bewegtes Fest. Am ersten Tage wurden die Lehrlinge auf einem geschmückten Schiffe iit den nahen Wald geführt und mußten dort Maibüsche brechen. Unterdessen wurde von den Wirten und Gesellen das „Paradies" im großen Schütting erbaut, d. H. eine Ecke desselben mit Teppichen, Vorhängen und buntfarbigen hansischen Wappenschildern geschmückt. In den Hofen wurden Bäume mit Maien und buntem Zierat errichtet. Am andern Tage versammelte man sich zu feierlichem Ansznge nach einem außerhalb der Niederlassung gelegenen Garten, die zwei jüngsten Hauswirte, für die Dauer des Zuges die Rechenmeister genannt, führten mit schwarzen Mänteln und langen Degen den Zug, paarweise folgten die übrigen, rechts und links sprangen Narren und Masken, die unentbehrlichen Lustigmacher aller mittelalterlichen Feste. In barbarischem Geschmack, mit Ochsen- und Kuhschwänzen, Kalbsfellen und dgl. aufgeputzt, sprachen sie in Reimen das Ungereimteste zu dem neugierigen Volke, neckten diese, bespritzten jene mit Wasser und hieben dort mit Peitschen und lautschallenden Pritschen in eine anseinanderstän-bende Schar. Nach ähnlicher Belustigung im Garten kehrten alle nach der Brücke zurück; jeder trug einen grünen Maienzweig und empfing beim Weinkeller auf Kosten des Kontors ein Glas Wein. Familienweise begab man sich dann auf den festlich geschmückten großen Schütting. Der älteste Hauswirt hielt eiue feierliche Anrede an die Lehrlinge, ermahnte zur Ordnung, zu Fleiß, Treue und Gehorsam und warnte vor Trunkenheit und Schlägerei; wer sich nicht getraue, das Spiel bis zu Ende auszuhalten, habe Freiheit zurückzutreten. Auf solches Zurücktreten folgte aber eine allgemeine Ver-

7. Teil 2 - S. 55

1882 - Leipzig : Brandstetter
Deutscher Handel am Ausgang des Mittelalters. 55 elbgebiet und mit diesem die aus Oberdeutschland herabziehenden Linien an die Oder und gewann mit Stettin für den gesamten Handel des Odergebietes eine hervorragende Stellung. Nicht minder großartig war die Stelle der sächsischen, rheinischen, oberalemannischen und süddeutschen Handelsstädte. „Köln ist durch seinen ausgebreiteten Handel und seine unermeßlichen Reichtümer", schreibt Wimphe-ling, „die Königin des Rheines. Was soll ich von Nürnberg sagen, welches fast mit allen Ländern Europas Handelsverbindungen unterhält und seine kostbaren Arbeiten in Gold und Silber, Kupfer und Bronze, Stein und Holz massenhaft in allen Ländern abfetzt? Es strömt dort ein Reichtum zusammen, von dem man sich kaum eine rechte Vorstellung machen kann. Eiu gleiches gilt von Augsburg. Das viel kleinere Ulm nimmt jährlich, sagt man, mehr als eine halbe Million Gulden an Handelsgefällen ein. Auch die elsässischeu Städte treiben einen äußerst gewinnreichen Handel, und insbesondere ist Straßburg ungemein reich." Über Straßburg, Kolmar und die kleinerm elsässischen Städte, über Basel, Konstanz, Genf ergoß sich der Handel ins Innere von Frankreich, über Marseille an die Küste des Mittelmeeres, gegen Norden den Rhein hinab über deffen Mündungen hinaus; gegen Nordosten durch Mitteldeutschland in das Gebiet der Elbe und der Ostsee; gegen Osten durch Vermittelung fränkischer und schwäbischer Städte in die Länder der Donau; gegen Süden über die Alpen nach Genua, Venedig, Mailand, Lncca und Florenz. Über die Pässe der schweizerischen und tirolischen Alpen bildeten die süddeutschen Kaufleute die Brücke zwischen dem Süden Europas und dem Nordosten des Reiches und deu diesem angrenzenden slavischen Völkerschaften. Zwischen vielen Handelsplätzen bestand bereits ein regelmäßiger Botenzug. In Danzig z. B. waren „reitende oder fahrende Läufer" angestellt zur Besorgung der Briefe der einheimischen Kaufleute fowohl, wie der in der Stadt verweilenden Fremden. Zwischen Augsburg und Venedig fand schon im 14. Jahrhundert ein geordneter Postverkehr statt durch „ordiuari Postboten", welche vom Augsburger Rate ihre Anstellung erhielten und unter sich eine eigene Zunft bildeten. Von größtem Einfluß war insbesondere der Handel mit Venedig. Das dortige Kaufhaus der Deutschen war an Umfang dem hanseatischen Lagerhaus in Antwerpen zu vergleichen. Unter den Städten, welche den Handel zwischen Venedig und Deutschland vermittelten, stehen Regensburg, Augsburg, Ulm, Nürnberg und Lübeck oben ein. Noch im 16. Jahrhundert, nachdem der Handel schon in Verfall geraten, schickten die Augsburger ihre jungen Kaufleute nach Venedig wie auf eine hohe Schule der Handelswissenfchaft. Die Fugger, Welfer, Baumgartner, Herwart, Rem it. a. hatten dort bleibende Kontore. Aber nicht bloß einzelne deutsche Städte suchten den deutschen Handel bis an das Mittelmeer zu erstrecken und dadurch zu einem Mittelpunkte

8. Teil 2 - S. 56

1882 - Leipzig : Brandstetter
56 Deutscher Handel am Ausgang des Mittelalters. des Welthandels, des Verkehrs zwischen der nördlichen und östlichen Hälfte Europas zu machen, sondern das gesamte Bürgertum von Oberdeutschland, alle Städte von der Grenze Frankreichs jenseit des Oberrheins, von den Vogesen an längs dev 9j?cttney und der Donau bis zur ungarischen Grenze nahmen mit gleichem Eifer und gleicher Beharrlichkeit an dieser Vermittelung teil. Die oberalemannischen Gemeinden so gut, wie die Bewohner des Elsasses, des Oberrheins und Bodensees, und die von Schwaben, Franken, Baiern und deu österreichischen Erblanden leiteten aus der lebhaften Handelsverbindung mit Italien und Levante die Hauptquellen ihres Reichtums und ihres gewerblichen Aufschwunges. Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts war demnach Deutschland der Brennpunkt des Welthandels und der Stapelplatz und Weltmarkt für die Erzeugnisse der Natur und der Menschen, indem es nicht allein über die Nord- und Ostsee durch seine Hansa gebot, sondern auch das Mittelmeer und dessen Handelsströmungen durch die Beherrschung sämtlicher Alpenpässe und Alpenstraßen in den eigenen Verkehr aufs innigste verflochten hatte. Der gemeinsame Handelsplatz von Ober- und Niederdentschland war Frankfurtern Main. Auf der Frankfurter Messe, schreibt Hieronymus Münzer im Jahre 1495, strömen Kaufleute zusammen aus den Niederlanden, aus Flandern, England, Polen, Böhmen, Italien und Frankreich; aus fast gauz Europa kommen sie mit ihren Waren dahin und treiben dort die größten Geschäfte. Durch die Entdeckung des Seeweges nach Ostindien wurde der Hauptstrom des Welthandels, der Asien und Europa verknüpfte, aus der Mitte Europas heraus gegen Westen auf das Meer hin verlegt und dadurch die Stellung Deutschlands zu diesem Welthandel wesentlich verändert. Aber diese Umgestaltung war keineswegs die erste und einzige Ursache des spätern Handelsverfalles der süddeutschen Städte, sie wirkte vielmehr, solange Portugal im Besitze des Handels blieb, belebend und fördernd auf diese Städte ein. Die süddeutschen Kaufleute, insbesondere die Nürnberger und Augsburger, erkannten gar bald, daß ihnen vermöge ihrer Lage in der Mitte Europas jetzt drei Bezugswege für die asiatischen Waren geöffnet seien, nämlich außer dem ältern über Venedig und Genna und dem längst benutzten über Antwerpen um die Westküste Europas herum, auch der neueste über Lissabon. Sie benutzten den letzteren sofort, fast gleichzeitig mit der Entdeckung des neuen Seeweges. An den portugiesischen Entdeckungsfahrten selbst nahmen die Oberdeutschen den lebhaftesten Anteil, und auch die Hansa stellte zu denselben manches gute Schiff. Ein Deutscher leistete dem großen Vasco de Gama Dienste ans dessen erster Reise nach Indien. Im Jahre 1503 begründeten die Welser und andere Kaufleute aus Augsburg und sonstigen deutschen Städten eine Niederlassung in Lissabon und erhielten vom Könige Don Manuel das Recht, sowohl innerhalb der Stadt, wie außerhalb der Mauern derselben Hänser mit Warenlagern zu errichten. Zu den Vorrechten, welche der König der deutschen Gesell-

9. Teil 2 - S. 30

1882 - Leipzig : Brandstetter
30 Kleinhandel und Märkte im Mittelalter. Eigentümlichkeit einer größeren und seltenen Freiheit erhielten sie außerordentliche Bedeutung. Die Märkte boten auf einem noch spärlich bevölkerten Boden, der von unsicheren Straßen nur ungenügend durchzogen war, einer größeren Volksmenge die Möglichkeit, am Handel persönlich mit Kaufen und Verkaufen teilnehmen zu können, und wir finden sie deshalb schon in der frühesten Zeit an jeden Anlaß angeschlossen, der geeignet war, zahlreichere Volksmassen ans allen Stünden herbeizuziehen. Die kirchlichen ^este und Messen, ohne welche in jenen Zeiten auch keine weltliche Versammlung gehalten werden konnte, gaben die erste Anregung zu einem öffentlichen und gemeinsamen Handelsverkehre, und Markt und Messe wurde schon im sechsten Jahrhundert stets bei einander gedacht und bald das eine für das andere gebraucht. Die ältesten und ant frühesten und weitesten bekannten Kirchen waren in größeren Städten und gaben an den christlichen Hauptfesten dem umwohnenden Landvolke zugleich die Gelegenheit, jeden Bedarf für Haus, Hof und Feld einzukaufen und zu verkaufen, was von beit eigenen Erzeugnissen durch Fleiß und Sparsamkeit erübrigt war. Außer beit christlichen Hauptfesten waren es namentlich bei später er-bauten Kirchen die Kirchweihfeste und die Namenstage der Schutzpatrone und Heiligen einer Kirche, welche die ganze Umgebung zu Markt und Messe zusammenriefen und den daraus dann hervorgegangenen Jahrmeffen den Namen verliehen, so die Peter-Paul-Messe in Naumburg, die Bartholo-mäi-Messe in Frankfurt am Main. Auch die Synoden, die gebotenen Zusammenkünfte der Geistlichen, veranlaßten oft einen Marktverkehr und gaben bemfelben den Nanten der „Send". Gegen den Mißbrauch, daß der Handel schon ant Kirchstmntage, so-l)alb nur die Thüren des Domes geschlossen waren, oft sogar während der kirchlichen Feierlichkeit begann, erhoben schon unter den Karolingern Geistliche und Weltliche Klage, doch blieb diese Gewohnheit in manchen vom Handel lebhaft besuchten Orten noch bis zum späteren Mittelalter. Ein Frankfurter Gesetz von 1352 verbietet, unmittelbar vor oder im Vorhofe der Kirche feilzubieten, damit niemand auf bent Wege in die Kirche gehindert werbe. Die größeren, freieren Plätze um eine Kirche boten auch überall den günstigsten Raum für biefen Kleinhanbel, der feilte Waren nicht itt engen bnnklen Gewölben ans einanber legen konnte, sonbern int Tages-licht vor einer möglichst großen Menge Kauflustiger ausbreiten wollte. Noch die Gegenwart hat in vielen größeren Städten genug zu thun, die Mauern des Gotteshauses von den entstelleuben angebauten Buben und Hütten zu säubern. Aber auch die Zusammenkünfte weltlicher Großen, der vorübergehende Aufenthalt der umherreifenben Kaiser in ihren Pfalzen zu Ulm, Frankfurt, Gelnhausen, Goslar und den vielen anbereu ausblühenden Städten und Ortschaften veranlaßten einen ungewöhnlichen Verbrauch an allerlei Waren, die von nah und fern beschafft werden mußten und einen Zusammenfluß von. schau- und kauflustigen Menschen ans allen Ständen und Gegenden.

10. Teil 2 - S. 58

1882 - Leipzig : Brandstetter
58 Deutscher Handel am Ausgang des Mittelalters. Fluren, Getreidefelder, Weinberge, ländliche und vorstädtische Blumen- und Obstgärten, überall schöne Gebäude, anmutige Landhäuser, Schlösser auf den Bergen, ummauerte Städte. Durchwandern wir nur die merkwürdigsten derselben, so wird die Herrlichkeit dieses Volkes, der Schmuck dieses Landes uns klar entgegenleuchten. Wo giebt es in ganz Europa eine prachtvollere Stadt als Köln mit seinen herrlichen Kirchen, Rathäusern, Türmen und bleigedeckten Gebäuden, seinen reichen Einwohnern, seinem schönen Strom und seinen fruchtbaren Gefilden ringsum? Wir gehen weiter nach dem volkreichen Gent und Brügge, den Handelsniederlagen des ganzen Abendlandes, wo zwar französisches Recht zu gelten scheint, Sprache und Sitte aber deutsch sind, dann nach den anmutigen Städten Brabants, Brüssel, Mecheln, Antwerpen und Löwen. Zum Rheinstrom zurückkehrend, erblicken wir Mainz mit prächtigen Kirchen und anderen herrlichen, sowohl öffentlichen als Privatgebäuden; nur die Enge der Straßen wäre zu tadeln. Weiterhin Worms, wenn auch keine große, doch eine recht hübfche Stadt. Auch das sehr bevölkerte und schön gebaute Speier wird niemand mißfallen." Straßbnrg mit seinen Kanälen sei ein zweites Venedig, aber gesünder und anmutiger, weil Venedig von salzigen und übelriechenden, Straßburg von süßen und Hellen Gewässern durchströmt sei. Außer dem Münster, einem höchst bewunderungswürdigen Bauwerk, gäbe es dort viele andere hervorragende Kirchen und Klöster; mehrere der geistlichen und bürgerlichen Häuser feien so schön, daß kein König sie zu bewohne» sich schämen würde. Ju Basel seien die Dächer der Kirchen und der Privathäuser mit vielfarbigen und glänzenden Ziegeln gedeckt, was bei daranf fallenden Sonnenstrahlen einen herrlichen Anblick gewähre. Die reinlich gehaltenen, mit Gärten, Brunnen und Höfen versehenen Bürgerhäuser seien von außen glänzend weiß und bemalt. Bern sei so mächtig, daß es mit leichter Mühe zwanzigtausend Bewaffnete ins Feld stellen könne. Augsburg übertreffe an Reichtum alle Städte der Welt; auch in München herrsche sehr großer Glanz. „In Österreich ist Wien die vorzüglichste Stadt mit wahrhaft königlichen Palästen und Kirchen, die Italien bewundern könnte. Den Eindruck der St. Stefanskirche zu schildern, müssen wir aus Mangel an Darstellungsgabe unterlassen. Unmöglich ist es, Nürnberg zu übergehen. Wenn man, ans Niederfranken kommend, diese herrliche Stadt aus der Ferue erblickt, zeigt sie sich in wahrhaft majestätischem Glanze, der beim Eintritt in ihre Thore durch die Schönheit ihrer Straßen und die Sauberkeit ihrer Häuser bewährt wird. Die Kirchen zu St. Sebald und St. Lorenz sind ehrwürdig und prachtvoll, die kaiserliche Burg blickt stolz und fest herab, und die Bürgerhäuser scheinen für Fürsten gebaut. Wahrlich, die Könige von Schottland würden wünschen, so gut wie die minder bemittelten Bürger von Nürnberg zu wohnen . . . Aufrichtig zu reden, kein Land in Europa hat bessere und freundlichere Städte, als Deutschland. Ihr Äußeres ist frisch und neu; es ist, als wären sie erst vorgestern fertig geworden."
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