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1. Römische Geschichte - S. 6

1907 - Dresden [u.a.] : Ehlermann
6 § 1. Die Anfänge Roms. b) Götter der Brde. Tellus, die Göttin der Erde. Ackerbau: Saturnns, der Gott der Saat; Ops, Göttin der Feldarbeit. Viehzucht: Faunns, der Herdengott, als Lupercus Wehrer der Wölfe; Pal es, die Hirtengöttin. Ursprünglich irdischer (Hirten-) Gott auch Mars, nächst Jupiter am meisten verehrt, später Gott des Krieges, mit der sabinischen Gottheit Quirinus zusammenfallend. c) Gott des Meeres: Neptuu. d) des feuerst Vulkan. Vesta, die Göttin des Herdfeuers und damit Schutzgottheit des Hauses. Außer diesen Gottheiten, die ursprünglich die Natur und die mit dieser zusammenhängenden menschlichen Beschäftigungen versinnbildlichen, wurde als geistiges Wesen verehrt Minerva, die Göttin des Gedächtnisses, später Göttin der Kunst und Wissenschaft. Keine lebendige und phantasievolle Ausgestaltung der Göttervorstellungen, dagegen Vergöttlichung von Tugenden und inneren Zuständen in abstrakter Form: Fides, Pietas, Spes, Concordia, Salus, Fortuna, aber auch Pavor und Pallor. Jedes Haus hatte seine eigenen Schutzgottheiten (vgl. die Schutzheiligen im heutigen Italien): die Laren und Penaten. Fortleben nadj dem Tode in der Unterwelt, dem Reiche der Manen. Früh Vermischung der heimischen mit griechischen Gottheiten oder Einbürgerung dieser (Einfluß von Kumü, Sibyllinische Bücher): Apollo, Ceres (Demeter), Liber (Bacchus), Libera (Proserpina), Merkur (Hermes), Venus (Aphrodite), Äskulap (Asklepios) u. a. Art die Stelle der Göttersymbole, die man ursprünglich verehrte (Mars in einer Lanze, Jupiter in einem Steine), traten Götterbilder, für die Tempel errichtet wurden. (Über den des Jupiter auf dem Kapitol s. o. Viii.) Das ganze Leben des Römers war von Religionsgebräuchen durchwoben, deren peinliche Beobachtung Verdienst bei den Göttern erwerben sollte. Erkundung der Zukunft durch Vogelschau (Flug, Geschrei, Fressen, z. B. der heiligen Hühner) — die auspicia —, durch Schau der Eingeweide der Opfertiere — die haruspicia (den Etruskern entlehnt) —, durch Beachtung außerordentlicher Wunderzeichen — portenta und prodigia — wie Mißgeburten, Stein- und Blutregen, Einsd)lagen des Blitzes und ähnliches. Die Beobachtung aller jener Zeichen Geschäft der zahlreid)en augures und haruspices. Die Sibyllinischen Bücher (vgl. o.) Staatsorakel. Ausgebildete Priesterschaft, in Kollegien zusammengeschlossen. Außer den augures 1. die Salier, Priester des Mars, die Wächter

2. Römische Geschichte - S. 8

1907 - Dresden [u.a.] : Ehlermann
8 Erster Zeitraum. — § 2. Rom wird Freistaat. I. Rom als fmftaat. Von 510—30 v. Chr. Erster Zeitraum. Gründung eines römtscb-ttaltscben Reiches. 510—264. Ton der Gründung des freistaates bis zur Beendigung des I. Verfassungsänderung. Die Steigerung königlicher Machtsülle forderte deren Einschränkung. Um das Jahr 500 v. Chr. (510) sand eine ähnliche Umwandelung der Verfassung statt, wie sie zu Athen in den Zeiten nach Kodrns eingetreten war. Die priesterlichen Befugnisse wurden von der königlichen Würde abgetrennt und einem eigenen Opferkönig (rex sacrificulus) übertragen (vgl- den Archon Basilens zu Athen), die königliche Gewalt aber wurde auf 2 für die Zeit eines Jahres zu wählende Beamte verteilt. Es sind dies die 2 praetores (Richter), später (nach dem Decemvirat) consules genannt. Diese Umwandelung scheint nicht ohne Stürme sich vollzogen zu haben, wie es die sageuhafte Überlieferung aus dieser Zeit erkennen läßt (Übergriffe der Tarqninier, deren Vertreibung durch Brutus und Targninius Collatinus, den Gemahl der keuschen, sich selbst opfernden Lukretia). Ii. Gepräge der neuen Verfassung. Adelsherrschaft der alten (patrizischen) Hausvätergemeinde. Diese Herrschaft gesichert durch: 1. die adlige Gemeindeversammlung — die comitia curiata. Diese Hatte die Machtbefugnis (das imperium) den Beamten zu verleihen (lex curiata de imperio) und die Auspizien, die erste Handlung jedes neuen Beamten, für sie zu veranstalten. Sie behielt sich das Recht vor, Beschlüsse des Senates und des Volkes zu bestätigen oder zu verwerfen (patres auctores fiunt). Vgl. den Areopag zu Athen und das moderne Oberhaus. Obwohl die Bedeutung dieser Versammlung nach und nach schwand, blieb das Bestätigungsrecht doch rechtlich in Geltung bis Erster Abschnitt. Ständekampfes. 510—366. 2. Rom wtrd fretstaat.

3. Römische Geschichte - S. 11

1907 - Dresden [u.a.] : Ehlermann
Erster Zeitraum. — § 3. Kämpfe um Latium usw. 11 westlichen, und (teilweis) die Apulier* (Veuusia, Geburtsort des Horaz, Bruudisium, Hafenplatz und Überfahrtsort nach Dyrrha-chium in Griechenland) im östlichen Unteritalien. B. Die Btrusher (Tyrrhener; in ihrer eignen Sprache Rasennae) in der vom Vorapennin durchsetzten und vom Arno durchflossenen Ebene nördlich von Latium, geschickt in Architektur und Plastik (Gewölbebau: Gräber, Mauern, Kanäle; Tonwaren: etruskische Vaseu, Aschenkisten), wenn auch ohne vorwiegenden Schönheitssinn, aber sehr betriebsam. Bei guten Hafenplätzen reger Handelsverkehr und Seeraub. In älterer Zeit auch in Oberitalien (Mailand, Mautua, Bologna, Ravenna u. a.) und in Kampanien ansässig, später durch das Aufblühen der Griechenstädte vom Meere, durch die Sabeller aus Kampanien, durch das Vordringen der Gallier (f. u. C.) aus Norditalien verdrängt und auf die nach ihnen genannte Landschaft beschränkt. Hier ein Bund von 12 Städten (Veji, Caere, Tarquinii, Clusium und Pernsia unweit des Trasi-menijchen Sees, Cortoua, Arretiurn, Florentia, Fäsulä u. a.), an deren Spitze je ein „Lucumo". Aristokratische Regierungsform (Priesteradel). Das Äußere der Bewohner massiv, grobkörnig. Eigenartige Sitten, ausgebildetes System gottesdienstlicher Gebräuche (auspicia, karuspicia). Vorstellung von bösen Geistern und Höllen-ftrafen. — Ihre Sprache und Schrift noch nicht entziffert. C. Die Gallier (Kelten) in der fruchtbaren Polandschaft Norditaliens, ein ritterlich-romantisches Volk von lebhaftem Temperament, aber neuerungssüchtig, unstät und prahlerisch. Tracht: kurzes, krauses Haupthaar, Schnurrbart, Halskette (Bildwerke: der sterbende Fechter im kapitolinischen Museum, der Gallier und sein Weib in der Villa Ludovisi). Vordringen in Oberitalien im 6. Jahrh. Gallia cisalpina geschieden in G. cispadana und transpadana.** D. Über die Griechenstädte in Großgnecbenland s. Abt. I. S. 11 Ii. Kämpfe, a) Besiegung der Latin er (schwerer Sieg am See Regillus, 496; Diktator A. Postumins Albinns) bald nach Errichtung des Freistaates. 6rneuerung des ewigen Bundes zwischen Rom und Latium. Aus der zugesicherten Gleich- *) Die Messapier und die Japyger in der messapischen Halbinsel (Südapulien und Kalabrien), ihrer Abstammung nach unbekannt (vielleicht eingewanderte Illyrier), gingen bald im Griechentums auf. **) Von den Kelten verschieden waren die Veneter im No. (Illyrier?), sowie die Ligurer im Sw., die im Altertum sogar für die eigentlichen „Autochthouen" Italiens gehalten wurden.

4. Römische Geschichte - S. 14

1907 - Dresden [u.a.] : Ehlermann
14 Erster Zeitraum. — § 4. Wirtschaftliche und bürgerliche Kämpfe. Kapital angerechnet, der Rest aber soll binnen 3 Jahren in gleichen Raten abgezahlt werden.* Vgl. Solons Seisachtheia Abt. I, S. 20. 5. Die Schuldhaft wnrde gesetzlich beschränkt (Zwölftafelgesetzgebung), 326 endlich aufgehoben. B. Rechtlich. 1. Beschränkung der Konsulargewalt bei Verhängung von Leibesstrafen. Grundgesetz: lex V aleria de provocatione (von Valerins Publicola gleich uach Einrichtung des Freistaates durchgesetzt): Kein Beamter soll einen römischen Bürger töten oder körperlich züchtigen lassen, ohne daß gegen die Entscheidung bei der Volksgemeinde Berufung eingelegt wäre.** Vgl. Solous Gesetz über die Berufung an die Volksgemeinde Abt. I, S. 21. Dies Gesetz wiederholt eingeschärft (Zwölftafelgesetzgebung, C. Gracchus). 2. Ginsetzung plebejischer Beamten, a) Volksanwälte, tribuni. Die Unerträglichkeit der durch die Schuldhaft herbeigeführten Zustände führte (494) zur Auswanderung des Volkes auf den heiligen Berg (am Anio, 3 Milien von Rom), secessio plebis in montem sacrum. — Unterhandlungen der Patrizier (angeblich: Fabel des Menenius Agrippa vom Magen und den Gliedern des Körpers). Ausgleich durch Einsetzung der Tribunen. Versuche der Patrizier, das "Cribunat zu beseitigen: 1. Koriolaus übermütiges Auftreten bei Huugersuot(491). 2. Die zur Abfassung geschriebener Gesetze mit diktatorischer Vollmacht eingesetzten Decemvirn (S. u. 3) beseitigten 450 das Tribunat. 449. Wiederherstellung und Befestigung des Cnbunats durch die Gesetze der volksfreundlichen Konsnln Valerius und Horatins. Die Tribunen, persönlich unverletzlich (sacrosancti), hatten als plebejische Beamte das Recht, dem bedrängten Plebejer bei-zusteheu (ins auxilii) und gegen Richtersprüche Einspruch zu erheben (ins intercedendi seu vetandi). Daraus entwickelte sich das Recht, bei den Senatssitzungen anwesend zu sein (eine Bank wurde ihnen vor die offene Tür gesetzt) und auch gegen dessen Beschlüsse, sowie später gegen die Amtshandlungen sämtlicher Magistrate, Einspruch zu erheben, endlich auch jeden Bürger vorzuladen und im Fall des Ungehorsams ihn verhaften zu lassen (ins prensionis), ein Recht, das sogar gegen den Konsul in Anwendung gebracht wurde, Geldstrafen zu verhängen und Pfändungen vorzunehmen. *) Ut deducto eo de capite, quod usuris pernumeratum esset, id quod superesset, triennio aequis portionibus persolveretur. **) Ne quis civem Romanum adversus provocationem necaret neve ver-beraret.

5. Römische Geschichte - S. 25

1907 - Dresden [u.a.] : Ehlermann
Erster Zeitraum. — § 8. Der römische Bolkächarakter. 25 Keine Handlung ohne gottesdienstliche Verrichtung begonnen. Der Gottesdienst vom Staat in die Hand genommen, ß) Ehrfurcht vor den Eltern. Koriolan und seine Mutter. 2. Vaterlandsliebe. „Dulce et decorum est pro patria mori“ (Hör. Od. Iii, 2). Sagen von Mucius Scävola, Clölia, Curtius. Opfertod der Decier. 3. Capfcrkeit. Sagen von Horatius Cocles, Koriolan und den Reckenkämpfen des Valerius Corvus und des Manlins Torquatus gegen die Gallier. 4. Gehorsam gegen die Gesetze und militärische Zucht (disciplina). Sage von Brutus, der seine eigenen Söhne wegen Verschwörung zur Wiedereinsetzung der Tarquinier hinrichten läßt. Die „imperia Manliana“ des Torquatus im Latinerkriege gegenüber seinem eigenen Sohn, die Strenge des Diktators Papirius Cursor gegenüber seinem Reiterobersten Fabius Rullianus. 5. Genügsamkeit. Der Diktator Cineinnatus wird vom Pfluge geholt. Curius Dentatus wird von den sabinischen Abgesandten getroffen, in seiner Hütte ein einfaches Mahl auf hölzernem Teller verzehrend. „Homo frugi“ ein Lob. 6. Unbestechlichkeit. Dentatus lehnt das Gold der Sabiner ab und will lieber über Reiche herrschen, als selbst reich sein. Fabricius bei Pyrrhus. 7. Crcue. Die Gefangenen des Pyrrhus, zu einer Festfeier entlassen, kehren in die Gefangenschaft zurück. Vgl. später Regulus. 8. feftigkeit (constantia) und 9. Gerechtigkeit. Vgl. Horaz Od. Iii, 3: „Iustum et tenacem propositi virum Non civium ardor prava iubentium, Non vultus instantis tyranni Mente quatit solida.“ Für die constantia zeugt die gesamte römische Geschichte, für die iustitia das sich entwickelnde römische Recht und der gesetzliche Sinn der Bürger (der Ständekampf fast ohne Blutvergießen). Iii. Volksleben. Bei allem Ernst doch frohe Feste, bei aller Nüchternheit doch Sinn für Humor (römischer Witz). Über die religiösen Feste s. S. 7. Sonst: Die ludi Romani mit Wagenrennen und Wettspielen; Schaubühne für Possenreißer und Gaukler. Volkslustspiele: Die Atellanen mit stehenden Figuren, dem gefräßigen, lüsternen Dummkopf (Maccus), dem Prahlhans (Bucco), dem pfiffigen Scharlatan (Dossennus) und dem Papa (Pappus). Die Fescenninen, ursprünglich Erntefestspiele, wobei die jungen Leute, bemalt und in Masken, einander mit derben Späßen in Knittelversen neckten (Anfänge der Satire?). Gabe der Improvisation. Iv. Griechischer Binfluß. Die griechische Sprache wurde schon in der 2. Hälfte des 4. Jahrh, durch „grammatici“ gelehrt. Die griechische Götterwelt bürgerte sich mehr und mehr

6. Römische Geschichte - S. 52

1907 - Dresden [u.a.] : Ehlermann
52 Dritter Zeitraum. — § 20. Die Gracchischen Unruhen. zu bessern, scheiterten, da sie in zu kleinem Maßstabe unternommen wurden. Der von den Gracchen betretene Weg führte zu Unruhen. Mangelnder Zusammenschluß der Partei, Scheu vor Staatsstreichen und Vergießen von Bnrgerblnt, vor dem der Adel nicht zurückschreckte, hinderten die Durchführung ihrer Pläne. Das Ende der Bewegungen war der Bürgerkrieg. I. Ctb. Scmprontus Gracchus, älterer Sohn des gleichnamigen Erweiterers römischer Macht in Spanien und der hochherzigen Cornelia, Tochter des älteren Scipio Asricanus, ein wohlmeinender und ernster, weitn auch etwas weichmütiger Charakter, wollte den freien Bauernstand wiederherstellen. Er erneuerte 133 als Tribun das zwar noch zu Recht bestehende, aber außer Übung gekommene Licuitscbe Hckergesetz v. I. 367, das den Besitz von mehr als 500 Morgen Staatsland verbot, mit der Erweiterung, daß jedem Sohne eines Besitzers von Staatsland noch 250 Morgen belassen werden sollten. Das widerrechtlich in Besitz genommene Land sollte in Ackerstücken von 30 Morgen an ärmere Bürger und Bundesgenossen ausgeteilt werden. Heftige Erregung wegen Störung des Besitzstandes bemächtigte sich der betroffenen Kreise (Nobilität). Der von dem Adel gewonnene Tribun Octavius erhob Einspruch. Tiberius ließ den widersprechenden Amtsgenossen vom Volke widerrechtlich absetzen und von der Rednerbühne abführen. Das Gesetz ging jetzt durch. Ein Dreimännerausschuß (trium-viri agris dividundis)* — die Brüder Tib. u. C. Gracchus und der Schwiegervater des älteren von ihnen, Appins Clandius — wurde zur Austeilung des Landes eingesetzt. Die Schwierigkeit der Unterscheidung von Staats- und Privatland verzögerte die Ausführung im laufenden Amtsjahr und machte die Verlängerung der Amtsdauer des Tribunen notwendig, was gesetzlich nicht angängig war. Um das Volk trotzdem für eine Wiederwahl günstig zu stimmen, beantragte Tiberius, der Schatz des Attalus von Pergamum solle unter das Volk zur Einrichtung von Bauernhöfen verteilt werden. Drohende Haltung des Adels auf der einen, Zusammenrottung des Volkes auf der andern Seite. Ein Anhang von einigen tausend Mann geleitete Gracchus in die Volksversammlung und wachte in der Nacht vor seinem Hause. Vertaguug der Abstimmung am ersten Wahltage, Unruhen am zweiten. *) Der amtliche Titel: Tresviri agris dandis, adsignandis, iudicandis.

7. Römische Geschichte - S. 53

1907 - Dresden [u.a.] : Ehlermann
Dritter Zeitraum. — § 20. Die Gracchischen Unruhen. 53 Erregte Verhandlungen im Senat; Beschuldigung, Tiberins strebe nach der Königskrone* Die Forderung, Gracchus und seine Anhänger als Hochverräter zu bestrafen, wurde von dem Konsul Scävola, dem berühmten Juristen, abgelehnt. Aufforderung der Heißsporne zur Selbsthilfe! Scipio Nasica und fein senatorischer Anhang eilten mit einem Gefolge von Klienten auf deu Markt und schlugen mit Knütteln und Stuhlbeinen die Anhänger der Gracchen nieder. Tiberins selbst fiel unter den Streichen feiner Widersacher; feine Leiche wurde in den Tiber geworfen. Zwar wurde Scipio Nasica zur Sühne verbannt, die Tat selbst aber vom Adel, auch von dem ans Spanien zurückkehrenden P. Cornelius Scipio Africanus**, gebilligt. Doch wirkte die Ackerverteilungskommifsion im Sinne des Gracchus weiter, fchuf Ackerbaukolonien und stärkte die Wehrkraft, trotz aller Hemmungen durch den Adel, an dessen Spitze Scipio Africanus stand. Dieser starb (129) eines plötzlichen Todes, angeblich durch Meuchelmord. Ii. C. Scrnproniuß Gracchus, von gleichem Geiste beseelt wie fein 9 Jahr älterer Bruder, aber von höherer staats-männischer Begabung und feurigerer Gemütsart, steckte sich als Ziel die Umgestaltung des Staates in demokratischem Sinne und eröffnete zugleich den Rachekampf gegen die adligen Mörder des Bruders. 123 zum Tribunen gewählt und auch 122 wiedergewählt,*** gewann er a) das Volk durch Anträge zugunsten der ärmeren 123 Klasse, wie den auf Abgabe des Getreides zu niedrigen Preisen, auf Einkleidung der zum Kriegsdienst Ausgehobenen auf Staatskosten, auf Verhängung der Todesstrafe nur auf Volksbefehl u. a.; b) die Ritter teils durch ein Gesetz über die Verpachtung der Abgaben in der Provinz Asien, das ihnen eine reiche Einnahmequelle verschaffte, teils durch sein Gesetz über dae Gerichtswesen, das die Zusammensetzung der Gerichtshöfe aus 300 Mitgliedern der Ritterklasse festsetzte. Durch die Entfernung der Senatoren ans den Gerichten steuerte er zugleich der allzu nachsichtigen Beurteilung der Erpressungen seitens des fenatorifchen Anhangs der Statthalter und brachte eine Spaltung in die Adels- *) Er halte zum Zeichen, daß sein Kopf in Gefahr, mit dem Finger nach diesem gedeutet, was ihm böswillig als Hindeutung auf die erstrebte Königskrone ausgelegt wurde. **) „So Verderb' auch ein andrer, der solches zu tun sich erkühnet!" (Hom. Od. I, 47.) ***) Die Wiederwahl wurde durch eine vom Gesetz gelassene Hintertür ermöglicht.

8. Römische Geschichte - S. 36

1907 - Dresden [u.a.] : Ehlermann
36 Zweiter Zeitraum. — § 12. Der erste macedonische Krieg. Zweiter Abschnitt. pttedcrwerfung der hellenistischen Vormächte. Vernichtung des Scmitentums im westlichen Jvitttelmecr. 200—146 (133) v. Chr. § 12. Der erste macedonische Krieg. 200—196. Das Eingreifen der Römer in die Verhältnisse des Ostens, in dem sie schon durch den illyrischen Krieg Fuß gefaßt hatten, wurde durch die Vergrößerungsgelüste Philipps Iii. von Macedonien, des ehemaligen Bundesgenossen Hannibals, herbeigeführt und trieb in notwendiger Folge zu immer weiterer Einmischung. In berechnender Politik nahmen sie sich der Schwächeren gegen die Stärkeren an. Ägypten unter den Ptolemäern war der blühendste der Diadochenstaaten. Alexandria Musensitz! Besitzungen in Kleinasien und Thracien. Der Tod Ptolemäus' Iv. (Philopator) weckte angesichts der Thronfolge seines unmündigen Erben die Begehrlichkeit Philipps Iii. von Macedonien und des syrischen Königs Antiochus des Großen. Sie schlossen ein Bündnis zur Teilung des Ptolemäerreiches. Philipp bemächtigte sich der thracifchen Halbinsel und eroberte viele der ehemals ägyptischer Schutzherrschaft unterstehenden Griechenstädte Kleinasiens. Die gleichfalls hart von ihm bedrängten unabhängigen Mächte Rhodus und Pergamum (Attalns I.) wandten sich, ebenso wie die Ägypter und die gleichzeitig von Philipp bedrängten Athener, um Schutz an Rom. Hier alter Groll gegen Philipp, der auch nach abgeschlossenem Frieden dem Hannibal Hilfstruppen nach Afrika gesendet haben sollte. 200. Kriegserklärung Roms trotz Abneigung des kriegsmüden Volkes. Die Ätoler und einige Fürsten in Jllyrien und Epirus Bundesgenossen gegen pbtupp. Nach mehrjähriger erfolgloser Kriegsführung durch unfähige Feldherrn trat eine Wendung durch Quinctius Flamininns ein, der Philipp aus seiner festen Stellung am Aous (in Epirus) nach dem nördlichen Thessalien verdrängte. Dem griechisch gebildeten und griechenfreundlichen Feldherrn fiel der achäifche Bund, auch Nabis, der Tyrann von Sparta, zu. 197 siegte Flamininus bei Kynoskepbalä über Philipp. Philipp wurde auf Macedonien beschränkt, durfte ohne Erlaubnis Roms keinen Krieg führen und kein Bündnis schließen.

9. Römische Geschichte - S. 58

1907 - Dresden [u.a.] : Ehlermann
58 Dritter Zeitraum. — § 22. Die marianische Staatsumwälzung. Marius, den Teutonen gegenüber, gewöhnte in befestigtem Lager seine Soldaten zunächst an den Anblick der in langem Zuge mit höhnenden Worten vorüberziehenden germanischen Hünen, eilte ihnen dann nach und vernichtete die getrennt Marschierenden bei Aquä Sextiä (Aix in der Provence) vermöge der Überlegenheit römischer Kriegskunst und römischer Waffen (eiserne Schwerter gegen bronzene). Die Kimbern zogen über den Brenner und weiter die Etsch entlang, wo Lutatius Catulus sie vergeblich aufzuhalten suchte. Vereinigung beider Feldherrn in Italien. Die Kimbern baten nach längerem, unzeitigem Ausruhen in Oberitalien von neuem um Land und schickten nach abschlägigem Bescheid dem römischen Feldherrn eine Herausforderung. Marius bestimmte den Ort des Zusammentreffens so, daß er von seiner überlegenen Reiterei Gebrauch machen konnte. 101 Schlacht bei Vercellä in den raudischen Feldern (nordwestliche Poebene). Heißer Kamps der Römer, denen Wind und Sonne günstig waren, gegen gewaltige Überzahl. Zäh widerstanden die Germanen in der ungewohnten Sonnenglut, endlich siegte die römische Kriegskunst. Die Germanen wurden teils getötet, teils gefangen. Die Weiber töteten sich und die Kinder. Ein Rest floh in die Alpen. Marius erhielt nach glänzendem Triumph den Namen des 3. 6rbauere der Stadt.* § 22. l)re mariamsebe Staatsumwälzung. I. Oie Unruhen vom Jahre ioo. Die Offenkundigkeit der Adelsverderbnis rief in Verbindung mit den Siegen des Volksmannes Marius eine Erhebung der Volkspartei hervor. Straßenunruhen und Aufstände waren die Mittel der meist zucht-und gewissenlosen Volksführer. Marius verbündete sich mit den Führern der Volkspartei. Wahlen mit Gewalt durchgesetzt. Apulejus Saturninus wurde 100 zum 2. Mal Tribun, Servilius Glaucia Prätor, Marius zum 6. Male Konsul. Marius, jetzt 56 Jahre alt, war ein rauher Krieger, ohne die Bildung der feineren Kreise (sprach nicht griechisch), daher von diesen bespöttelt, abergläubisch (Wahrsagung, er werde siebenmal Konsul werden). Seine ßeercsrcf ormen: Aushebung aus allen Klassen, Anwerbung von Freiwilligen aus dem Großstadtproletariat (Berufssoldaten, deren Wohl und Wehe mit dem ihrer Führers verknüpft war). Die Legion auf 6000 Mann gebracht und statt in *) Als der erste galt Romulus, als der zweite Camillus.

10. Römische Geschichte - S. 38

1907 - Dresden [u.a.] : Ehlermann
38 Zweiter Zeitraum. — § 14. Der zweite macedoniscke Krieg. Antiochus mußte alles Land diesseits des Taurus herausgeben, die Flotte bis auf 10 Schiffe ausliefern und 15000 Talente zahlen. Mit dem abgetretenen Gebiet wurden Eumenes von Pergamum und die Nhodier für geleistete Bundeshilfe belohnt, zugleich wurde Eumenes durch Niederwerfung der Galater vor einem bedrohlichen Feinde gesichert. 189. Der ätolische Bund, der sich abermals erhoben, wurde endgültig niedergeworfen. L. Cornelius Scipio erhielt den Namen Hsiaticus. 183 Hannibal floh zum König Prusias von Bithynien und nahm 183, um nicht von diesem an Rom ausgeliefert zu werden, Gift. In demselben Jahre starb auch sein großer Gegner P. Cornelius Scipio Africanus, im Groll gegen seine Vaterstadt, wo er von seinen Neidern wegen Unterschlagung asiatischer Kriegsbeute belangt worden war. Gleichzeitig trank der edle Philopömen, der letzte bedeutende Feldherr des achüischen Bundes, den Giftbecher. § 14. Der zweite macedomscbe Krieg. 171-168 1 71—168. Philipp Iii., im syrischen Kriege Bundesgenosse der Römer, erntete den Undank Roms. Eumenes von Pergamum wurde Philipp als Aufpasser zur Seite gestellt und durch Vergrößerung seines Gebietes zu ebenbürtiger Macht erhoben. Die im Vertrauen auf Roms Gunst gemachten Eroberungen thematischer und thracifcher Städte wurden Philipp in demütigender Weise abgesprochen. Er starb unter Kriegsrüstungen gegen Rom. Sein Sohn Perseus, mit trefflichen Eigenschaften ausgerüstet, aber allzu bedenklich und zur Unzeit sparsam, setzte die Kriegsvorbereitungen fort. Er verschwägerte sich mit Selenkus von Syrien und Prnsias von Bithynien, gewann die nicht dem achäischen Bunde angehörigen Griechen und sammelte einen bedeutenden Kriegsschatz. Auf Verhetzung durch Eumenes, der den Dolchen macedonifcher Häscher auf seiner Rückreise von Rom bei Delphi nur mit Not entkam, erfolgte die Kriegserklärung Roms. Anfangs matte Kriegsführung beiderseits. Doch kämpfte Perseus zuerst glücklich. Genthius von Jllyrien wurde von ihm zur Schilderhebung bewogen, aber unzureichend mit Geldmitteln unterstützt. Umschwung durch Marcius Philippus, von dem Perseus durch sühne Umgehung des Tempepasses aus seiner Stellung in
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