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1. Römische Geschichte - S. III

1882 - Berlin : Springer
Vorrede. $as Buch, von welchem die bis jetzt erschienenen beiden Hefte den ersten Teil bilden, soll ein Lehrbuch der Geschichte fr die oberen Klassen der deutschen hheren Lehranstalten sein, nicht auch ein Lehr-buch fr andere Schulen oder fr den Selbstunterricht, auch nicht ein Handbuch oder ein Lesebuch. Es beschrnkt sich auf die eine Aufgabe, weil, wenn andere zugleich verfolgt werden, jene nicht mglichst gut erfllt werden kann. Da in einem solchen Lehrbuche alle Angaben so weit richtig sein mssen, als sie es nach dem jetzigen Stande der Forschung sein knnen, und da der gebotene Lernstoff so bersichtlich gruppiert und in einer so einfachen und klaren Sprache vorgetragen sein mu, da Auffassung, Verstndnis und Einprgung desselben den Lernenden mglichst erleichtert wird, das sind Forderungen, deren Berechtigung niemand bestreitet und die jeder Verfasser eines solchen Lehrbuchs nach Krften zu erfllen bemht ist. Dagegen herrscht der einige andere wichtige Punkte Meinungs-Verschiedenheit unter den Lehrern der Geschichte; sie sind nicht einig darber, ob eine Tabelle oder eine zusammenhngende Darstellung der Geschichte dem Unterricht zu Grunde gelegt werden soll, und sie sind noch viel weniger einig der die Begrenzung und der die Aus-whl des in das Lehrbuch aufzunehmenden Lernstoffs. Ich habe also anzugeben, wie ich zu diesen Fragen mich stelle. Von der Einfhrung eines Lehrbuchs wird allgemein als ein Hauptvorteil erwartet, da dadurch'das in vielen Beziehungen ver-werfliche Nachschreiben des Vortrags beseitigt werde. Ebenso allgemein wird zugegeben, da ohne Kenntnis des Zusammenhanges der histo-tischen Thatsachen jede Geschichtskenntnis vollkommen wertlos ist, und

2. Römische Geschichte - S. IV

1882 - Berlin : Springer
Iv da gerade das, den Zusammenhang der Thatsachen aufzufassen und nachzuschreiben, den Schlern ganz besonders schwer fllt. Hiernach kann ich eine Geschichtstabelle nicht als ein ausreichendes Hlfsmittel fr den Unterricht anerkennen; denn bei einem solchen Lehrbuche wrden wir das Nachschreiben da erhalten, wo es am wenigsten seinen Zweck erfllt, und auf die Hlfe des Lehrbuchs da verzichten, wo es am meisten ntig ist. Ich komme zu der zweiten Frage. Es ist fr den Erfolg des Unterrichts in einer Schule von der hchsten Wichtigkeit, da die Lehrer der hheren Klassen ganz genau wissen, was ihre Schler in den frheren Klassen gelernt haben oder doch gelernt haben sollen; denn nur, wenn sie das wissen, sind diese Lehrer imstande, ihren Schlern das bereits Gelernte zu erhalten und auf Grund dessen sie mit Sicher-heit weiter zu frdern. Dieses ganz unentbehrliche Ineinandergreifen des Unterrichts verschiedener Lehrer herzustellen, dafr giebt es kaum ein anderes Mittel, als zweckmig eingerichtete Lehrbcher. Wenn aber ein Geschichtslehrbuch, welches keine Tabelle ist, diese wichtigste seiner Aufgaben wirklich gut erfllen soll, so mu es nach meiner Ansicht genau so viel Lernstoff enthalten, da ein Schler, der am Schlsse des Schulkursus steht, sich diesen ganzen Lernstoff vollkommen zu eigen gemacht haben kann, ohne da feine Arbeitskraft fr die Geschichte mehr in Anspruch genommen worden ist, als diesem Lehr-gegenstnde nach dem vorgeschriebenen Lehrplane zukommt. Warum das Buch nicht weniger Lernstoff enthalten darf, bedarf keiner Er-rteruug; mehr aber darf es nicht bieten, weil in diesem Falle fr die beiden obersten Klassen gewisse Partieen des Buches gestrichen werden mten, was eine zusammenhngende Darstellung um so weniger vertrgt, je besser sie gelungen ist. Ich habe daher die auf-gestellte Norm streng beobachtet; in zweifelhaften Fllen ist eher zu wenig als zu viel gegeben, und auf besonders gute Schlergenerationen ist nicht Rcksicht genommen, auer mit dem dritten Abschnitt der rmischen Geschichte, welcher ntigenfalls weggelassen werden kann, ohne da dadurch die Brauchbarkeit des Buches vermindert wird. Nicht minder schwierig als die Begrenzung ist die Auswahl des aufzunehmenden Lernstoffes. Der Abiturient soll eine allgemeine bersicht der Haupterscheinungen der gesamten Weltgeschichte gewonnen

3. Römische Geschichte - S. 6

1882 - Berlin : Springer
6 auch diese Waffenthat von der Sage besonders ausgeschmckt worden. Drei rmische und drei albanische Drillingsbrder, die Horatier und die Curiatier, die mit einander verwandt waren, kmpften den Kamps fr ihre Städte aus, und als die nach dem Ausgang des Kampfes zur Heeresfolge verpflichteten Albaner sich in einer Schlacht gegen die Vejenter als Verrter erwiesen, wurde Alba mit Ausnahme der Tempel zerstrt und die Einwohner gezwungen, ihren Wohnsitz in Rom auf dem Clius zu nehmen. Schon dadurch wurde Roms Macht ansehnlich vermehrt; noch folgenreicher aber war es, da nun auch die Fhrung des latinischen Bundes von Alba auf Rom ber-ging. Freilich war das noch keine Herrschaft der Latium: das Bundes-Heer sollte aus einem rmischen und einem latinischen Heerhaufen von gleicher Strke bestehen, der Oberbefehl jhrlich zwischen Rom und Latium wechseln und auch der Kriegsgewinn zu gleichen Teilen unter beide Mchte verteilt werden. Indessen ein krftiger Einheitsstaat ist einer Eidgenossenschaft gegenber immer im Vorteil, und eine ge-wisse Anerkennung des rmischen Protektorats lag auch darin, da ein zweites Bundesheiligtum in Rom errichtet wurde, der Tempel der Diana aus dem Aventinus. Was endlich die Verfassung des Staats unter den Knigen betrifft, so war dieselbe in der ltesten Zeit sehr einfach. Der auf Lebenszeit gewhlte König war der oberste Priester, Feldherr und Richter und hatte die ganze vollziehende Gewalt. Ihm zur Seite stand der Senat, den der König zu Rate zog, wenn es ihm zweck-mig erschien; er bestand ursprnglich aus 300 Mitgliedern, die der König auszuwhlen hatte. Die Brgerschaft war eingeteilt in 3 Stmme oder Tribus, Ramnes, Tities und Luceres, und jede Tribus enthielt 10 Kurien und jede Kurie 10 Geschlechter (gentes); es gab also 3 Tribus, 30 Kurien und 300 Geschlechter. Die Brger-schaft mute in gewissen Fllen, namentlich bei der Abnderung be-stehender Gesetze und beim Beginn eines Angriffskrieges von dem König um ihre Zustimmung befragt werden; sie trat dann in Kuriat-komitten (comitia curiata) zusammen, in welchen nach Kurien ab-gestimmt wurde, so da jede Kurie eine Stimme hatte. Diese Verfassung wurde unhaltbar, als die Rmer Eroberungen machten und von den Unterworfenen nur wenige angesehene Geschlechter,

4. Römische Geschichte - S. 7

1882 - Berlin : Springer
7 wie die Julier, Servilier und Quiuctilier von Alba, unter die alt-rmischen Geschlechter aufnahmen; denn so bildete sich neben den Vollbrgern, den Patriciern, eine zweite Brgerklasse, die keinen Anteil an der Regierung des Staats hatte, die Plebejer, und da diese Brgerklasse allmhlich weit zahlreicher wurde als die erste, und da sie auch nicht wenige angesehene und vermgende Leute in sich schlo, so konnten ihre Ansprche bald nicht mehr ohne Gefahr ber-hrt werden. Es wurde ntig, den Plebejern eine angemessene Stellung im Staate zu geben, und dies war das Ziel der Verfassung, die dem König Servius Tnllius zugeschrieben wird. Nach dieser Servia-nischen Verfassung wurde alle 5 Jahre (lustrum) eine Abschtzung des Vermgens smtlicher Brger (census) veranstaltet und danach die Brger in 5 Klassen eingeteilt, je nachdem sie 100 000, 75 000, 50 000, 25 000 oder 11 000 Asse besaen. Die einzelnen Klassen aber waren wieder in Centnrien eingeteilt, die erste in 80, die zweite, dritte und vierte in je 20 und die fnfte in 30 Centnrien. Zu diesen 170 Centurien kamen noch 18 Rittercentnrien, deren Census wahrscheinlich hher war, als der der ersten Klasse, und ferner 4 Centurien Werkleute und Spielleute und 1 Centnrie Ersatzmannschaft, so da die Gesamtzahl der Centurien 193 betrug. Die unter dem Census der fnften Klasse Geschtzten wurden Proletarier genannt; sie hatten die 5 zuletzt angefhrten Centurien zu stellen und waren sonst frei von Lasten, hatten aber auch nicht die Rechte der Brger in den Klassen. Diese Centurienordnung des Knigs Servius Tullius war ursprnglich nur eine militrische Einrichtung, sie war die Grund-lge fr die Gliederung des Heeres; da aber nun natrlich alles, was den Krieg betraf, dem in Centurien versammelten Volke zur Beschlunahme vorgelegt wurde, so gingen allmhlich alle wichtigen Befugnisse der Kuriatkomitieu auf die neuen Centuriatkomitien (coinitia centuriata) der, und jene verloren alle politische Bedeutung. Damit war die Entscheidung der wichtigen Angelegenheiten den Patriciern genommen und auf die Vermgenden bertragen; denn die Rittercentnrien und die der ersten Klasse bildeten fr sich schon die Majoritt in den Centnriatkomitien, und sie hatten auerdem noch das wichtige Recht, da sie zuerst ihre Stimmen abgaben. So weit kam es indessen erst nach der Vertreibung der Könige.

5. Römische Geschichte - S. 8

1882 - Berlin : Springer
Die Vertreibung des letzten Knigs, Tarquinius Superbus, er-510 folgte im Jahre 510. Er war nach der Sage ein gewaltiger und grausamer Tyrann; durch die Ermordung seines Schwiegervaters Servius Tullius auf den Thron gelangt, brachte er mit Lift und Gewalt die Latiner ganz unter seine Herrschaft, miachtete die Rechte des Senats und der Patricier und bedrckte das Volk durch fort-whrenden Kriegsdienst und schwere Fronarbeit bei seinen Bauten. Also wurde er allgemein verhat, und die Erbitterung kam endlich zum Ausbruch, als sein Sohn Sextus eine edle Rmerin, Lucretia, entehrt hatte, und diese, unfhig die Schmach zu ertragen, vor den Augen ihrer Verwandten sich mit einem Mesfer durchbohrte. Nun riefen die Männer, die Zeugen ihres Todes gewesen waren, das Volk zur Rache auf. Es waren Lucius Junius Brutus, ein Schwestersohn des Knigs, der sich, um seinen Nachstellungen zu entgehen, bisher bldsinnig gestellt hatte, Spurius Lucretius, der Vater der Lu-cretia, Tarquinius Collatiuus, ihr Gemahl, und Publius Valerius, der sich spter den Ehrennamen Publicola erwarb. Dem Rufe dieser Männer folgte das Volk; Tarquinius mit seinem ganzen Geschlecht wurde verbannt, und das Volk schwor, da niemals wieder ein König in Rom herrschen solle. ? 3. Die Kmpfe der Plebejer um Gleichberechtigung mit den Patriciern. Nach der Abschaffung der Knigswrde wurde die Regierung der Republik zwei Konsuln bertragen, die in den Centuriatkomitien aus den Patriciern erwhlt wurden und das Amt ein Jahr lang fhrten. Diese Konsuln hatten beinahe dieselben Befugnisse, welche die Könige gehabt hatten; und doch war ihre Machtvollkommenheit sehr viel geringer, da ein Konsul dem Einspruch des Kollegen nach-geben mute, und da sie alle nach Ablauf des Amtsjahres in die Reihen der Patricier zurcktraten und zur Verantwortung gezogen werden konnten. Aber diese Beschrnkung der Magistratsgewalt kam nur dem Senat und den Patriciern zu gute; die Plebejer hatten keinen Vorteil davon, und es ntzte ihnen auch wenig, da nun eine Anzahl Plebejer als conscripti den patres im Senat zugesellt

6. Römische Geschichte - S. 51

1882 - Berlin : Springer
51 melden wrden, ebenfalls das rmische Brgerrecht erhalten sollten. Diese Gesetze (lex Iulia und lex Plautia Papiria) erschtterten die Macht des italischen Bundes, und es wurde nun den Rmern mglich, schon im nchsten Feldzug des gefhrlichen Aufstandes Herr zu werden und ihn im folgenden Jahre 88 vollends niederzuschlagen. Htten jetzt die Optimalen den Neubrgern ehrlich gehalten, was ihnen in Aussicht gestellt war, so wre ihre Herrschast wohl fr einige Zeit vor wirklich gefhrlichen Angriffen gesichert gewesen. Statt dessen aber verteilten sie die Neubrger nicht in die bestehenden 35 Tribus, sondern beschrnkten sie auf 8 derselben, welche immer zuletzt stimmen sollten; sie machten also das Stimmrecht der Neu-brger wertlos und gaben damit jedem Demagogen die Mglichkeit, blo dadurch, da er sich auch der Sache der Neubrger annahm, eine groe Bedeutung zu gewinnen. Noch im Jahre 88 fhrte das zu groem Unheil. Der Volkstribun Publius Sulpicius Rufus beantragte unter anderem, da die Neubrger in alle 35 Tribus verteilt wrden, und als die Konsuln der Abhaltung der Komitien religise Hindernisse entgegensetzten, zwang er sie durch einen Volksauflauf, aus der Stadt zu flchten. Einer dieser Konsuln war Lucius Cornelius Sulla, dem der Senat verfassungsmig fr das folgende Jahr die Fhrung im Mithradatischen Kriege ber-tragen hatte, und dessen Heer in Campanien stand. Da nun Sul-picins frchtete, Sulla wrde fein Heer gegen Rom führen, fo lie er durch einen Volksbeschlu den Oberbefehl gegen Mithradates dem Sulla entziehen und auf Marius bertragen, welcher auf Sulla eiferschtig war, weil dieser als sein Qustor im Jugurthinischen Kriege die Gefangennahme des Jugnrtha bewirkt und in dem eben beendeten Bundesgenossenkriege sich ganz besonders ausgezeichnet hatte. Allein Sulla gewann das Heer fr sich, rckte mit ihm in Rom ein und berwltigte die Gegner in einem Straenkampfe. Es war das erste Mal, da die Streitigkeiten der Parteien in Rom durch das Schwert der Legionen entschieden wurden; das gegebene Beispiel fand bald Nachahmung. Nachdem Sulla den Marius, Sulpicius und mehrere ihrer Anhnger als Vaterlandsfeinde gechtet, die Sul-picischen Gesetze aufgehoben und einige Anordnungen zur Sicherung der Optimatenherrschaft getroffen hatte, verlie er mit seinem Heere

7. Römische Geschichte - S. 10

1882 - Berlin : Springer
10 lie sie, als wre er unempfnglich fr den Schmerz, ruhig ver-brennen. Das erschien dem König wie ein Wunder; er gab den Jngling frei, und als dieser, wie zum Danke, ihm mitteilte, da 300 rmische Jnglinge entschloffen wren, seinem Beispiele zu folgen, so gewhrte er den Rmern einen ehrenvollen Frieden und kehrte in sein Land zurck; Mucius aber und seine Nachkommen fhrten dieser Heldenthat wegen den Beinamen Scvola. Noch einmal hat dann noch der rastlose Tarquinins Rom einen Feind erweckt; aber 496 in der Schlacht am See Regillns im Jahre 496 wurden auch die Latiner, die er aufgewiegelt hatte, geschlagen, und ein Jahr nach-her starb Tarquinius in Cum. So berichten die rmischen Ge-schichtsschreiber der die Kmpfe dieser Zeit; immer aber noch ist ihr Bericht so sagenhaft, da sich der wahre Hergang nicht ermitteln lt. Sicher scheint nur das zu sein, da die rmische Republik in der ersten Zeit ihres Bestehens schwere Kmpfe mit den Nachbarn zu bestehen gehabt hat, da sie sogar eine Zeit lang von den Etrus-kern abhngig gewesen ist, und da auch die Latiner einen Versuch gemacht haben, ihren Bund mit Rom zu lsen. Nur diese groe Not hatte die Patricier und Plebejer eine Zeit lang einig erhalten; kaum war sie notdrftig beseitigt, so brach der lange und erbitterte Streit aus zwischen den beiden Stnden. Die nchste Veranlassung waren die harten Schuldgesetze. Nach diesen war nmlich der zahlungsunfhige Schuldner mit seiner Person dem Glubiger verfallen; dieser konnte ihn mit Ketten belastet fr sich arbeiten lassen und, wenn nach einer bestimmten Frist die Zahlung noch nicht erfolgte, sogar als Sklaven verkaufen. Da nun die Ple-bejer durch den fast unaufhrlichen Kriegsdienst gehindert waren, ihre Wirtschast gehrig in acht zu nehmen, und da auch hufig ihre Gter vom Feinde geplndert wurden, so gerieten viele von ihnen in Schulden und waren dann, da der Zinsfu sehr hoch war, unrettbar dem Ver-derben verfallen. Diese schreckliche Lage trieb die Plebs im Jahre 494 494 zu offener Emprung. Sie zog aus nach dem unweit von Rom an dem jenseitigen Ufer des Anio gelegenen heiligen Berge, entschlossen sich ganz von den Patriciern zu trennen, wenn diese nicht nachgeben wrden. Das wirkte; denn auch die hartnckigsten Patri-cier muten einsehen, da die auswrtigen Feinde nicht sumen wrden.

8. Römische Geschichte - S. 12

1882 - Berlin : Springer
12 getuschten Volskern gettet. Auch das hochangesehene Geschlecht der Fabier, das sieben Jahre lang immer einen der Konsuln stellte, fhrte einen erbitterten Kampf mit der Plebs. Es kam dahin, da in einem Kriege gegen Veji das rmische Heer den gewissen Sieg preisgab und die Flucht ergriff, weil es dem Konsul Fabius die Ehre des Triumphes nicht gnnte. Als die Fabier sich dann mit der Plebs ausshnten und nun ihren Standesgenossen verdchtig wurden, er-boten sie sich, den Krieg gegen Veji fr das rmische Volk auf eigene Hand zu führen. Sie haben das lngere Zeit mit gutem Erfolg gethan; aber das Glck machte sie unvorsichtig, sie gerieten in einen Hinterhalt und am Flchen Cremera wurden alle dreihundert Fabier erschlagen; nur ein Fabier blieb brig, der wegen seines jugend-lichen Alters in Rom zurckgelassen worden war. Whrend dieser erbitterten Kmpfe war die Macht der Plebejer unaufhrlich gewachsen; einen zweiten groen Sieg errangen sie durch das nach zehnjhrigen Kmpfen durchgebrachte Gesetz des Volks-tribunen Terentilius Arsa. Dieses Gesetz verordnete, da ein gemeines Landrecht abgefat wrde, an das die Konsuln knftig in ihrer richterlichen Gewalt gebunden sein sollten. Es wurde also eine Gesandtschast nach Griechenland geschickt, um die solonischen und an-dere Gesetze heimzubringen, und nach der Rckkehr der Gesandten wurden fr das Jahr 451 zur Abfassung der Gesetze zehn Männer mit konsularischer Gewalt gewhlt (decemviri consulari imperio legibus scribundis). Die Decemvirn des ersten Jahres brachten 10 Tafeln Gesetze zustande, die Decemvirn des zweiten Jahres fgten noch 2 Gesetztafeln hinzu und vollendeten damit das Geseh der zwlf Tafeln, das erste und einzige rmische Landrecht. Whrend aber die ersten Decemvirn zu allgemeiner Zufriedenheit regiert hatten, herrschten die des zweiten Jahres, unter denen der stolze Appius Claudius den grten Einflu ausbte, willkrlich und mit groer Hrte, und sie fhrten eigenmchtig auch im folgen-den Jahre noch ihr Amt fort. Die dadurch entstandene Erbitterung kam der Sage nach zum Ausbruch, als Appius Claudius eine edle Plebejerin Verginia durch einen ungerechten Urteilsspruch ihren Eltern zu entreien versuchte und nun der Vater seine Tochter, um sie vor Schande zu schtzen, auf offenem Markte erstach. Da emprte sich

9. Römische Geschichte - S. 13

1882 - Berlin : Springer
13 das Heer und die Plebs zog wieder auf den heiligen Berg; das Decemvirat wurde abgeschafft und das Konsulat und Volkstribunat wieder hergestellt. Nach diesem Siege schritt die Plebs rasch vor-wrts. Die volksfreundlichen Konsuln des Jahres 449 Valerius 449 und Horatius brachten die Gesetze durch, da die Plebiszite fr das ganze Volk verbindlich sein sollten, und da knftig jeder Ma-gistrat, also auch der Diktator, bei seiner Ernennung verpflichtet werden msse, der Provokation stattzugeben; ferner verordnete ein Gesetz des Tribunen Canulejus vom Jahre 445, da die Ehe 445 zwischen Patriciern und Plebejern als eine vollgltige gelten und die darin geborenen Kinder dem Stande des Vaters folgen sollten; end-lich als in demselben Jahre die Tribunen die Zulassung der Ple-bejer zum Konsulat beantragten, wurde zwar dies noch nicht erreicht, wohl aber da statt der Konsuln Kriegstribunen mit konsularischer Gewalt gewhlt werden und da fr dieses Amt auch Plebejer whlbar sein sollten. So stand die Plebs schon damals ganz nahe ihrem Ziele; aber noch fast ein Jahrhundert verflo, ehe sie es wirk-lich erreichte, und in dieser Zeit wurde Rom von einem schweren Unglck heimgesucht. Schon seit lngerer Zeit war den Etruskern durch gallische Volks-stmme Ober-Jtalien entrissen worden; nrdlich vom Po um Mai-land saen die Jnsubrer und um Verona die Cenomaner, sdlich vom Po um Bononia Die Bojer und an der Kste des adriatischeu Meeres bis Ancona die S enonen. Die Macht der Etrusker wurde dadurch sehr geschwcht, und dies machte es den Rmern mglich, die wichtige Stadt Veji nach zehnjhriger Belagerung unter Fhrung des tapferen Marcus Furius Camillus zu erobern. Aber wenige Jahre spter wandte sich der gallische Sturm auch gegen Rom. Im Jahre 390 kam ein neuer Schwrm Gallier nach 390 Italien, drang in Etrurien ein und belagerte die Stadt Clusium. Die Clusiner wendeten sich um Hlfe nach Rom, und die Rmer schickten deshalb Gesandte an die Gallier. Diese Gesandten nahmen, als sie nichts ausrichteten, vlkerrechtswidrig an einem Gefecht gegen die Gallier teil, und nun zogen diese, als die Aus-lieferung der Gesandten verweigert wurde, gegen Rom. Am Bache Allia erlitten die Rmer eine so schwere Niederlage, da sie

10. Römische Geschichte - S. 56

1882 - Berlin : Springer
J--------------------- 56 74 Jahre 74 begonnen, weil der Konig Nicomedes von Bithynien die Rmer zu Erben eingesetzt hatte und Mithradates nicht wollte, da das Nachbarreich romisch wrde. Gegen ihn hatte Lucius Liciuius Lucullus mit groer Einsicht und mehrere Jahre auch mit glnzendem Erfolg gekmpft; er hatte Mithradates bei Cabira besiegt, das ganze Reich Pontus erobert, dem Schwiegersohne des Mithradates, dem König Tigrnes von Armenien, zu dem jener geflohen war, eine schwere Niederlage bei Tigranocerta beigebracht und sich auch dieser Hauptstadt bemchtigt. Dann aber war er durch seine meuterischen Soldaten zur Umkehr gezwungen worden, und Mithradates und Tigraues hatten alles Verlorene wiedererobert. So standen die Dinge, als Pompejus den Oberbefehl bernahm. Er ging energisch zu Werke: Mithradates wurde an einer Stelle, wo spter Nikopolis erbaut ist, gnzlich geschlagen und mute ohne Heer und ohne Mittel in sein bosporamsches Reich fliehen, und noch vor dem Schlu des ersten Feldzugs unterwarf sich auch Tigranes, der sich König der Könige hatte nennen lassen, und empfing sein Reich zurck als Geschenk aus den Hnden des Siegers. Nach-dem Pompejus darauf einen vergeblichen Versuch gemacht hatte, dem Mithradates bis nach der Krim zu folgen, beschftigte er sich mit der Ordnung der Verhltnisse in Asien. Er hatte Cilicien und Bithynien wiedergewonnen und Pontus dazu erobert und nahm nun auch das zerrttete Syrien den gnzlich herabgekommenen Seleu-ciden. Das rmische Reich wurde so durch drei Provinzen, 1. Bi-thynien und Pontus, 2. Cilicien und 3. Syrien, erweitert und das Staatseinkommen fast um die Hlfte des bisherigen Betrags ge-steigert. Auch von Mithradates war nichts mehr zu frchten; er hatte sich selbst den Tod gegeben, als seine schwer bedrckten Unter-thanen unter Fhrung seines^Sohnes Pharnaces gegen ihn auf-standen und er sich von allen verlassen sah. Whrend dies in Asien geschah, war in Rom eine sehr gefhrliche Verschwrung entdeckt und unterdrckt worden. Lucius Sergius Catilina, ein vornehmer verschuldeter Wstling, der vor keinem Verbrechen zurckschrak und groe Fhigkeiten besa, hatte einen ge-Heimen Bund gebildet zu dem Zwecke, die bestehende Regierung um-zustrzen, die Schuldvertrge fr ungltig zu erklären und die Proskrip-
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