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1. Nicolaisches Realienbuch - S. 11

1906 - Berlin : Nicolai
11 3. Karl der Große wird Römischer Kaiser. Karl der Große hatte in dreißigjährigem Kampfe alle germanischen Stämme vereinigt. Er war cm äußerer Macht der gewaltigste Herrscher des Abendlandes geworden. Bei ihm suchten weltliche und kirchliche Machthaber in ihrer Bedrängnis Schutz und Hilfe. Auch Papst Leo Iii. hatte,. von einer römischen Partei bedrängt, Karls Beistand erbeten und bereitwilligst erhalten, weil Karl es für seine Pflicht hielt, die Kirche und ihre Diener zu schützen. So erwies er sich in jenen kriegerischen und rohen Zeiten auch als der mächtigste Schirmherr der Kirche. Wegen seiner Macht und Verdienste krönte ihn darum der Papst im Jahre 800 im Einverständnis mit den fränkischen und römischen Großen zum Römischen Kaiser. So war der alte Glanz und Ruhm des römischen Kaisertums ans einen germanischen Fürsten übergegangen, und ans den germanischen Völkern beruhte die neue Weltherrschaft. Zugleich genoß hierdurch Karl erst das rechte Ansetzn bei den romanischen Völkern seines Reiches. Aber das Kaisertum Karls des Großen war sehr verschieden von dem alten römischen. Karl betrachtete es als die höchste Ausgabe seines Lebens, die unterworfenen Völkerschaften auch innerlich zu einem Reiche zu vereinigen, sie alle einem Glauben, dem christlichen, zuzuführen und sie einem Kaiser dienstbar zu machen. Deshalb hob Karl die alten selbständigen Herzogtümer auf und teilte das Reich in bestimmte Bezirke oder Gaue mit einem Gaugrafen an der Spitze. Dieser beaufsichtigte die Verwaltung der königlichen Landgüter und führte im Kriege den Heerbann des Gaues au. Er leitete ferner die Gerichts- sitzungen, suchte in Gemeinschaft mit den Schöffen das Recht zu finden und fällte das Urteil. Zur Überwachung größerer Bezirke ernannte Karl je einen weltlichen und einen geistlichen Send grasen, die alle Vierteljahre ihren Bezirk bereisen und über weltliche und kirchliche Angelegenheiten dem Kaiser genauen Bericht erstatten mußten. Die Mark- oder Grenzgrafen hatten hauptsächlich die Grenzgebiete zu sichern. Die Gesetze für das ganze Reich wurden auf den alljährlich stattfindenden Maiseldern (Reichsversammlungen) vorberaten und in Kapiteln (Abschnitten) abgefaßt, daher Kapitularien genannt. 4. Karls Sorge für das Wohl seines Landes. Karl suchte in seinem ganzen Lande das Christentum einzuführen und unter seinen Völkern höhere Bildung und edlere Sitten zu verbreiten. Er gründete Bistümer und Klöster, hielt auf strenge Kircheuzucht (Sonutagsheiliguug) und gottgefälligen Lebens- wandel der Geistlichen. Zur Ausbildung der Geistlichen richtete er Kloster- schulen ein und legte Büchersammlungen an. In Aachen gründete er für die Söhne der Hofbeanllen die Hosschule und berief gelehrte Männer und Künstler in das Land, damit sie Wissenschaft und Kunst im Laude verbreiten sollten. Er förderte den Bau von Klöstern und Kirchen und errichtete mehrere könig- liche Schlösser (Pfalzen). Auf seinen Gütern und durch die Klöster wurden große Teile des Landes urbar gemacht; außerdem trugen sie zur besseren Bearbeitung des Bodens bei. Die Anlage von Obstgärten und Weiupflauzungen suchte er zu fördern. Um den Verkehr und Handel zu erleichtern, ließ Karl

2. Nicolaisches Realienbuch - S. 13

1906 - Berlin : Nicolai
13 ~-------- --------'-------- Zucht und Ackerbau; in den Städteu und auf den größeren Gütern war die Bildung eines eigenen Handwerkerstandes im Entstehen begriffen (Schmiede, Glockengießer, Gold- und Silberarbeiter, Glasmacher). — Das geistige Leben wurde vorwiegend in den Klöstern, den Dom- und Klosterschulen, gepflegt. Das Volk blieb ohne jede Schulbildung. * Heinrich I. (919-936). 1. Seine Wahl. Nach dem Tode König Konrads I. wurde der mächtige Sachsenherzog Heinrich zum deutschen Könige gewählt. Einer späteren Sage nach soll Heinrich die Nachricht von der ans ihn gefallenen Wahl beim Vogel- stellen erhalten haben, weshalb er den Beinamen der „Finkler" oder „Vogel- steller" erhielt (Gedicht von Vogl). 2. Herstellung der Reichseinheit. Nach dem Tode Karls d. Gr. hatten die Herzöge der deutschen Stämme allmählich ihre frühere Macht und Selbst- ständigkeit wiedergewonnen. Vergeblich hatte sich Heinrichs Vorgänger, Konrad I., bemüht, sie sich wieder zu unterwerfen. Da Heinrich ihrer Unter- stützung bedurfte, überließ er den Stammesherzögen die Verwaltung ihres Herzogtums fast vollständig und begnügte sich mit der Oberleitung des Landes als oberster Richter und Heerführer. Durch solche Klugheit und Mäßigung brachte er auch die widerstrebenden Herzöge von Schwaben, Bayern und Lothringen zur Anerkennung seiner königlichen Macht und stellte die Einheit des Reiches her. 3. Vorbereitung zum Kampfe gegen die äußern Feinde. In den ersten Jahren seiner Regierung brachen die Ungarn verheerend in Deutschland ein. Heinrich konnte keinen ernsten Widerstand leisten; doch gelang es ihm, einen neunjährigen Waffenstillstand zu erhalten. In dieser Zeit gewöhnte er den sächsischen Heerbann an den Kamps zu Roß und legte in Sachsen und Thüringen Burgen an, die er mit Mauer und Wall umgab. Jeder neunte Alaun vom Lande mußte in die Burgen ziehen und die übrigen einen Teil des geernteten Getreides in die festen Plätze liefern. Diese Burgen ent- wickelten sich allmählich zu Städten, indem Heinrich die Abhaltung der Gerichts- tage dorthin verlegte; auch siedelten sich nach und nach Handel und Gewerbe- treibende an. So entstanden die Städte Quedlinburg, Merseburg, Hersseld, Goslar (Städteerbauer). 4. Krieg gegen die Slawen. Wohl vorbereitet, zog Heinrich gegen verschiedene slawische Völkerschaften an der Mulde und zwischen Elbe und Oder. Er besiegte sie und zwang sie zur Zahlung eines Tributes. Die Sicherung der Grenzen hatten Markgrafen zu überwachen. An der Elbe legte er die Burg Meißen an und gründete gegen die Dänen die Mark Schleswig. 5. Sieg über die Ungarn. Im Jahre 933 brachen die Ungarn aufs neue verheerend ins Land, wurden aber von Heinrich völlig besiegt (vermutlich bei Riade, unweit Merseburg).

3. Nicolaisches Realienbuch - S. 15

1906 - Berlin : Nicolai
15 schwören, künftig keinen Papst ohne seine Zustimmung zu wählen, um zu ver- hüten, daß ein Unwürdiger den päpstlichen Stuhl einnehme. So erwies sich auch Otto I. wie einst Karl der Große als ein wahrer Schutz- und Schirmherr der Kirche und der abendländischen Christenheit. 6. Ottos Tod. Nachdem Otto im Jahre 973 noch das Osterfest mit großem Glanz im Kreise der Großen und zahlreicher Abgesandter verschiedener Völker gefeiert hatte, starb er kurz darauf und wurde im Dom zu Magdeburg beigesetzt. Tie fränkischen Kaiser (1024-1125), Konrad Ii. und Heinrich Iii. Nach dem Aussterben des sächsischen Kaiserhauses wühlten die Fürsten den fränkischen Herzog Konrad zum Kaiser („Die Kaiserwahl" v. Uhland). Er war ein tatkräftiger Herrscher, der das kaiserliche Ansehen voll und ganz wiederherstellte. Unter seiner Regierung kam Burgund und mit diesem der westliche Teil der Schweiz zu Deutschland. Im Osten bezwang er die Polen und machte sie lehnspflichtig; auch brachte er die Lausitz an das Reich. Da in Unteritalien die Normannen ebenfalls die Lehnshoheit des Kaisers anerkennen mußten, so erstreckte sich Deutschland von der Weichsel bis zur Schelde und Rhone und von der Eider bis zum Golf von Neapel. — Um die kleineren Lehnsträger für sich zu gewinnen, erklärte Konrad Ii. die niederen Reichslehen in den Familien der Belehnten für erblich, wie es die Herzogtümer teilweise schon waren. Dadurch wurden die kleineren Lehnsträger von den großen unabhängiger; sie hatten nicht mehr den Verlust ihres Lehens zu fürchten und hielten deshalb um so treuer zum Kaiser, bisweilen auch gegen den Willen ihrer Lehnsherren. Heinrich Iii. fügte noch Böhmen und Ungarn zum Reiche hinzu, so daß die Ostgrenze bis an die Karpathen reichte. Unter seiner Regierung besaß das Deutsche Reich die größte Ausdehnung im Mittel- alter. — Als streng kirchlicher Mann trat er in Rom dem unwürdigen Treiben verschiedener Adelsparteien, die gleichzeitig mehrere Päpste eingesetzt hatten, entgegen. Die Päpste wurden abgesetzt und aus des Kaisers Vorschlag ein deutscher Bischof zum Papste gewählt. * Heinrich Iv. (1056—1106). 1. Seine Erziehung. Heinrich kam schon als sechsjähriges Kind zur Regierung; seine Mutter Agnes führte für ihn die Regentschaft. Der Erz- bischof Anno von Köln suchte die Regiernngsgewalt in seine Hände zu be- kommen und entführte deshalb Heinrich nach Köln. Kurze Zeit daraus über- nahm Erzbischof Adalbert von Bremen die Regentschaft und leitete die Erziehung des jungen Königs. Adalbert erfüllte Heinrichs Herz mit Miß- trauen und Haß gegen die Sachsen. 2. Kampf mit den Sachsen. Später legte Heinrich im Lande der Sachsen Zwingburgen an, von denen aus die Sachsen bedrückt wurden. Diese erhoben sich und belagerten den Kaiser aus der Harzburg bei Goslar. Nur mit Not entging er der Gefangenschaft. Aber mit H>ilfe mehrerer Fürsten und Städte (Worms) besiegte Heinrich die Sachsen an der Unstrut und unterwarf sie.

4. Nicolaisches Realienbuch - S. 17

1906 - Berlin : Nicolai
17 verzichtete durch das Wormser Konkordat (Übereinkunft 1122) aus das Rech! der Investitur (Belehnung mit Ring und Stab). Von nun an wurden die Bischöfe von den Domgeistlichen gewählt und ihnen durch Bevollmächtigte des Papstes Ring und Stab übergeben. Der Kaiser dagegen belehnte die Bischöfe mit dem Zepter. Er übertrug ihnen damit die Regierung des Bistums. Die Zeit der sächsischen und fränkischen Kaiser. Durch die sächsischen Kaiser hatte das Reich gewaltig an Aus- dehnung gewonnen. Otto der Große war wie einst Karl der Große der mächtigste Herrscher des Abendlandes. Die Macht der Stammesherzöge wurde gebrochen, aber die der Bischöfe und Re ichs übte durch große Land- schenkungen außerordentlich gestärkt. Während aber einerseits die Kaiser durch ihren Einfluß auf die Papstwahl und durch die Herstellung der Kaiserwürde an Ansehen gewannen, wurde anderseits die Reichsmacht durch die Kriegs- züge nach Italien geschwächt. Die letzten sächsischen Kaiser, Otto Ii., Otto Iii. und Heinrich Ii., fühlten sich vornehmlich als römische Könige und ver- nachlässigten das Reich. Das Lehnswesen griff immer weiter um sich, und an Stelle des Heerbannes traten mehr und mehr die Vasallenheere. — Durch die fränkischen Kaiser (Konrad Ii. und Heinrich Iii.) erlangte die Kaiserwürde ihre höchste Macht und das Reich seine größte Ausdehnung. Der Kaiser war der höchste Richter, oberste Kriegsherr und größte Grund- besitzer im Reiche. Der königliche Hof bestand aus zahlreichen weltlichen und geistlichen Würdenträgern, die dem Könige bei den Hof- und Reichstagen mit ihrem Rate zur Seite standen. Die Wanderresidenz von Gau zu Gau und von Pfalz zu Pfalz wurde wie unter den sächsischen Kaisern beibehalten. Die Reichsämter außer der Herzogswürde waren erblich geworden, und die ehe- mals freie Bevölkerung war den großen Grundherren ebenso zinspflichtig geworden wie die unfreien Handwerker in den geistlichen Städten. Das Volk gliederte sich in Vasallen, die den Kriegsdienst versahen, und in Bauern und Handwerker. Der Handel umfaßte vorwiegend Erzeugnisse des Landes (Getreide, Salz, Metalle, Wachs, Fische, Weine). Da Land- straßen meist fehlten, so wurden hauptsächlich Wasserstraßen für den Verkehr benutzt. Die Städte nahmen infolge Verleihung von Marktrecht, Münz- und Zollrecht einen erhöhten Aufschwung, besonders am Rheine. Das geistige Leben wurde fast ausschließlich durch die Kirche und in Klöstern gepflegt Als einer der wichtigsten Unterrichtsgegenstände für die Söhne und Töchter der vornehmen Familien galt die lateinische Sprache. In dieser Sprache besang auch die älteste deutsche Dichterin, die Nonne Roswitha (um 950), die Taten Ottos I. und schrieb eine Geschichte ihres Klosters. Die Aus- breitung des Deutschtums und die Kolonisation des Ostens machten günstige Fortschritte. * Friedrich Barbarossa (Rotbart, 1152—1190). 1. Sein Kampf mit den lombardischen Städten. Friedrich Barbarossa war der berühmteste Kaiser aus dem Hanse der Hohenstaufen. Sein Realienbuch. 2

5. Nicolaisches Realienbuch - S. 19

1906 - Berlin : Nicolai
19 eine bedeutende Förderung durch den Handel, der infolge der Kreuzzüge auf- blühte. Gelegentlich der kirchlichen Feste wurden große Märkte oder Messen abgehalten. Es entwickelte sich ein wohlhabender Bürgerstand. An Stelle der Fachwerkbauten traten immer häufiger Steinbauten. Das Handwerk wurde durch das Zunftwesen geregelt. — Das geistige Leben nahm einen großen Aufschwung einmal durch die Kreuzzüge (S. 31/32), dann aber auch durch die Minnesänger. Das Papsttum. 1. Die Entstehung des Papsttums. Als sich das Christentum in den ersten Jahrhunderten über fast alle Teile des römischen Weltreiches aus- gebreitet hatte, stand an der Spitze jeder größeren Gemeinde ein Bischof, der das kirchliche Leben der Gemeinde überwachte. Unter den Bischöfen nahmen bald die in Konstantinopel und Rom, den beiden Reichshauptstädtcn, besonders aber der römische Bischof, eine bevorzugte Stellung ein (Paulus und Petrus erlitten den Märtyrertod in Rom). Die Bezeichnung Papst, die bis zum sechsten Jahrhundert allen Bischöfen als ehrende Anrede zukam, wurde von da ab ausschließlicher Amtstitel des römischen Bischofs. Er galt als der Nachfolger des Apostels Petrus, dem Christus nach der Lehre der katholischen Kirche die höchste kirchliche Gewalt übertragen hatte. Auch andere Umstände trugen zur Erhöhung seiner Macht bei. Rom stand als Hauptstadt des früheren römischen Weltreiches in hohem Ansehen bei allen Völkern. Es war jahrhundertelang der Mittelpunkt für Kunst und Wissenschaft. Auch das Christentum wurde von hier aus über Spanien, Frankreich, England und Deutschland ausgebreitet (Bonifatius). Die Tochtergemeinden blieben dann mit Rom in Verbindung und empfingen von hier ans Rat und Beistand. Dazu kam noch, daß bedeutende Päpste wie Leo I. (Attila) und Gregor I. (um 600) den übrigen Bischöfen durch die Macht ihrer Persönlichkeit weit überlegen waren. 2. Begründung der weltlichen Herrschaft des Papsttums. Papst Zacharias war dem Frankenkönige Pipin dem Kleinen (751) zur Erlangung der Königswürde behilflich gewesen. Darum verlieh Pipin das den Longo- barden abgenommene Gebiet um die Mündung des Po dem römischen Stuhle und legte so den Grund zu der weltlichen Herrschaft des Papsttums. Durch Schenkungen der späteren Könige und Kaiser und durch Erwerbungen ent- wickelte sich allmählich der sogenannte Kirchenstaat, den die Kaiser wiederholt gegen feindliche Angriffe schützen mußten. Hierdurch traten die Päpste be- züglich des weltlichen Besitzes in ein gewisses Lehnsverhältnis zu dem Kaiser, wodurch später die heftigen Kämpfe zwischen Kaiser und Papst teilweise ver- anlaßt wurden. 3. Steigende Macht des Papsttums. Seit Beginn des 11. Jahr- hunderts sank das Ansehen des Papsttums, weil verschiedene römische Parteien danach trachteten, einen ihrer Günstlinge auf den päpstlichen Stuhl zu erheben. Deshalb sahen sich die deutschen Kaiser wiederholt veranlaßt zur Herstellung der Ordnung einzuschreiten und die Papstwahlen zu regeln 2*

6. Nicolaisches Realienbuch - S. 21

1906 - Berlin : Nicolai
21 Papsttums erstreckte sich der Einfluß der Kaiser, indem sie zum Heile der Kirche öfter den Streitigkeiten des römischen Volkes und Adels bei den Papstwahlen entschieden entgegentraten und die Einsetzung kirchlich frommer Päpste, aber auch die Absetzung unwürdiger veranlaßten (Heinrich 111.). 3. Der Kampf um die Oberherrschaft. Nach dem Tode Heinrichs Iii. trat in diesen Verhältnissen ein völliger Umschwung ein. Der erbitterte Kampf zwischen Gregor Vii. und Heinrich Iv. wurde schließlich nach Verzichtleistnng Heinrichs V. auf das Recht der Investitur beigelegt. Umso heftiger entbrannte aber unter den hohenstaufischen Kaisern der Kampf mit den Päpsten aufs neue, weil die Päpste immer größeren Einfluß auf die Kaiserwahlen erlangt hatten und weil sie in den Streitigkeiten der Kaiser mit den Fürsten und Städten öfter gegen den Kaiser Partei ergriffen (Friedrich Barbarossa und Papst Alexander Iii., Kaiser Friedrich Ii. und Gregor Ix.). 4. Endgültige Beilegung der Streitigkeiten. Da unter diesen Kämpfen Land und Volk außerordentlich litten, so beschlossen die Kurfürsten durch den Kurverein Zu Reuse (1338), daß ein gewählter deutscher König keiner weiteren Bestätigung bedürfe, auch nicht vom apostolischen Stuhle. Ferner erklärten sie: „Wer von der Mehrheit der Wähler zum römischen König gewählt ist, hat dieselbe Gewalt wie der gekrönte Kaiser." Durch diese Bestimmungen und das Wahlgrnndgesetz der „Goldenen Bulle" (1356) wurde jede fernere Einmischung der Päpste in die Kaiserwahlen beseitigt. So war durch die Bestimmungen des Wormser Konkordats und des Kurvereins zu Rense der Machtbereich zwischen Kaisertum und Papsttum genau abgegrenzt und vor gegenseitigen Übergriffen geschützt. Tie Besiedelung des Ostens. I. Brandenburg, Mecklenburg, Pommern. Um die im 10.—12. Jahrh, eroberten slawischen Länder dauernd dem Deutschen Reiche zu erhalten, suchten die Fürsten unter den heidnischen Bewohnern die christliche Religion und deutsche Sprache und Sitte zu verbreiten. So gründete Kaiser Otto I. im Wendenlande die Bistümer Brandenburg und Havelbcrg sowie Posen im fernen Polen; auch in Schleswig und Jütland wurden drei Bistümer errichtet. Das Bistum Magdeburg erhob er zum Erzbistum und ordnete ihm die neu- gegründeten Bistümer unter. Im zwölften Jahrhunderte eroberte und besiedelte der Sachsenherzog Heinrich der Löwe das Obotritenland (Mecklenburg) bis zur Odermündung und errichtete neben Lübeck und Ratzebnrg als drittes wendisches das Bistum Schwerin. In Pommern hatte bereits der Bischof Otto von Bamberg (1124) die christliche Lehre mit Erfolg verbreitet (Bistum Kammin). Um diese Zeit drang an der mittleren Elbe Markgraf Albrecht der Bär in das Land der Milzen ein und erwarb im Kampfe die Priegnitz, durch Verträge das Land an der Havel und Spree (Sage vom Schildhorn). Es wurden die Bistümer Brandenburg und Havelberg erneuert und Lebns neu gegründet. Seine Nachfolger, besonders Johann I. und Otto Iii., setzten das Eroberungs- und Bekehrungswerk erfolgreich fort. Die Zisterzienserklöster

7. Nicolaisches Realienbuch - S. 23

1906 - Berlin : Nicolai
23 4. Wie die Besiedelung vor sich ging. Gewöhnlich übertrug der Grundherr (Markgraf, Bischof, Abt) einem erfahrenen, umsichtigen Manne ein Stück Land, das groß genug zur Anlage eines Dorfes war; bisweilen nahmen die Ansiedler auch ein entvölkertes Slawendorf in Besitz. Der Leiter der Ansiedlnng suchte nun eine Anzahl deutscher Familien als Ansiedler zu gewinnen. Dieses hielt nicht schwer, da die Ansiedler freie Leute wurden und für eine geringe Zinsabgabe bedeutenden Landbesitz erwarben. Der Leiter verteilte das überwiesene Land an die Ansiedler und beaufsichtigte die ganze Anlage. Inmitten des Landes, womöglich an einem Flusse, wurden zu beiden Seiten der Dorsstraße in langer Reihe die einzelnen Gehöfte angelegt. Jedes Besitztum bot Raum für die Gebäude, den Hos und Garten; daran schloß sich Feld, Wiese und Wald. Für die Anlage einer Kirche wurde ge- wöhnlich in der Mitte des Dorfes der nötige Platz vorgesehen. Zur gemein- samen Benutzung für alle Besitzer lag außerhalb der Dorfflnr das Weideland (Allmende). Die Ansiedler führten nun die erforderlichen Gebäude ans, rodeten, wo es not tat, Wald und Busch aus, legten Sumpf und Moor trocken und bebauten das Land. Der Unternehmer erhielt einen größeren Anteil vom Lande; meist wurde ihm das Schultheißenamt (Schulze), die Ge- richtsbarkeit, die Schankgerechtigkeit, das Recht zur Ausübung der Jagd und Fischerei, zur Anlage einer Mühle und Schmiede vom Grundherrn über- tragen. Ost wurde das Schultheißenamt in der Familie erblich (Erbscholtisei- besitzer). — Von der Dorsanlage der deutschen Ansiedler waren die Slawen- dörfer sehr verschieden. Bei diesen gruppierten sich die Besitzungen um einen länglichrunden Platz und ließen meist nur einen Zugang als Straße frei. * Rudolf von Habsburg (1273-1291). 1. Zustände im Reich. R'ach dem Aussterben des Hohenstansengeschlechts (1254) war Deutschland längere Zeit ohne ein eigentliches Oberhaupt (Inter- regnum — Zwischenreich). Fehden, Raubwesen und Faustrecht zerrütteten das Reich. Ackerbau, Handel und Gewerbe lagen danieder. Um das Reich vor dem völligen Untergange zu bewahren, wählten die Kurfürsten 1273 den tapferen und klugen Grafen Rudolf von Habsburg (Schweiz) zum deutschen Könige („Der Graf von Habsbnrg" v. Schiller). 2. Begründung der habsburgischen Hausmacht. Das kaiserliche Ansehen war während der Zeit des Interregnums sehr gesunken, dagegen die Macht der Reichs- fürsten außerordentlich gestiegen. Daher wollte der mächtige König Ottokar von Böhmen, der selbst gern Kaiser geworden wäre, die Oberherrschaft des Kaisers nicht anerkennen. Rudolf zog wiederholt mit Heercsmacht gegen ihn und besiegte ihn (1278) in der Schlacht auf dem Marchfelde, wo Ottokar sein Leben verlor. Tie Länder Österreich, Steiermark und Krain gab Rudolf seinem Sohne Albrecht und begründete damit die habsburgische Hausmacht. 3. Seine Sorge für Ruhe und Ordnung im Reiche. Um dem Raub- rittertum und Fehdewesen im Reiche ein Ende zu machen, erneuerte er die alten Landsriedensgesetze, wonach an bestimmten Tagen der Woche und zu gewissen Zeiten des Jahres bei schwerer Strafe alle Fehden verboten waren.

8. Nicolaisches Realienbuch - S. 24

1906 - Berlin : Nicolai
24 Ferner zerstörte er eine große Anzahl von Raubburgen in Thüringen und am Rheine und ließ viele widerspenstige Raubritter aufhängen. 1291 starb der Kaiser in Speyer („Kaiser Rudolfs Ritt zum Grabe" von I. Kerner). Das Sinken der kaiserlichen Gewalt und Wachsen der Fürstenmacht. 1. Die deutschen Kaiser im Kampfe mit den altdeutschen Stammes- herzögen. Karl der Große hatte nach hartem Kampfe die mächtigen deutschen Stammesherzöge (in Bayern Tassilo, in Sachsen Widukind) beseitigt, die großen Herzogtümer in Gaue geteilt und die Gauverfassung mit Gaugrasen und überwachenden Sendgrasen eingeführt (S. 11). Unter den letzten Karo- lingern, besonders unter Ludwig dem Kinde, gewannen aber die Herzöge wieder allmählich an Selbständigkeit und wurden unter den sächsischen Kaisern in ihren Lehen sogar erblich (Bayern, Schwaben). Es kostete den fränkischen Kaisern große Anstrengung, sich den mächtigen Herzögen gegenüber zu be- haupten (Herzog Ernst von Schwaben, die Herzöge von Lothringen), so daß Konrad Ii. und Heinrich Iii. es für gut fanden, sich in den kleinen Lehns- trägern (Grasen und Ritter) eine neue Stütze der königlichen Macht zu schaffen, indem sie deren Lehen erblich machten. Hierdurch gewannen aber auch die kleinen Lehnstrüger an Selbständigkeit (S. 15). 2. Sinken der Kaisermacht durch die Kämpfe zwischen Kaisertum und Papsttum. Infolge der unheilvollen Kämpfe der letzten fränkischen Kaiser, Heinrichs Iv. und V. und der hohenstanfischen Kaiser mit den Päpsten und den lombardischen Städten wurde die Kaisermacht arg geschädigt. Die lange Abwesenheit der Kaiser vom Reiche hatten die Herzöge benutzt, sich in ihrem Lande und dem Kaiser gegenüber fast selbständig zu machen (Heinrich der Stolze und sein Sohn Heinrich der Löwe). Um sich des Beistandes der mächtigen Fürsten zu versichern, verzichteten die Kaiser zu gunsten der Fürsten allmählich auf fast alle ihre Rechte, z. B. auf die Erhebung gewisser Zölle (Fluß- und Straßenzölle) und aus das Münzrecht, auf die Erträgnisse am Jagd und Fischerei, ans Bergwerken und Salinen. Endlich verschenkten sie noch beträchtliche Teile des Reichsgutes (Forsten und Ländereien) an die Fürsten, bis die Wahlsürsten durch ein Gesetz der Verschleuderung des Reichs- gntes unter Kaiser Friedrich Ii. (1220) ein Ende machten. Schließlich drückte der traurige Ausgang des Hohenstanfengeschlechtes das kaiserliche An- sehen so herab, daß sich kein deutscher Fürst zur Übernahme der Kaiserwürde bereit fand. Die Macht der Fürsten dagegen war derart gestiegen, daß die folgenden Kaiser nur mit Anstrengung ihre Würde zu behaupten vermochten (Rudolf von Habsburg und Ottokar von Böhmen). 3. Die unbeschränkte Macht der Kurfürsten. Seit der Hohenstanfen- zeit war das Recht der alten Volksstämme, den Kaiser zu wählen, auf einzelne Fürsten übergegangen, die dadurch eine fast unumschränkte Macht erlangten. Nach dem Reichsgrundgesetz der „Goldenen Bulle" (1356) war den Kurfürsten die Erblichkeit und Unteilbarkeit der Kurfürstentümer, die höchste Gerichtsbarkeit in ihrem Lande, ferner freie Verfügung über Bergwerke und Salinen, über

9. Nicolaisches Realienbuch - S. 25

1906 - Berlin : Nicolai
25 Münz- und Zollwesen und endlich die Unverletzlichkeit ihrer Person ebenso wie dem Kaiser zugestanden; ja selbst der Kaiser konnte von ihnen zur Rechenschaft gezogen werden. Die religiösen Streitigkeiten des 16. Jahr- hunderts trugen ebenfalls znr Steigerung der Fürstenmacht bei. Im Augs- burger Religionsftieden wurde den Reichsständen in ihren Gebieten auch die oberste Gewalt in Religionssachen zugesprochen (1555). 4. Der weitere Verfall der Kaisermacht im Dreißigjährigen Kriege. Der große Krieg vernichtete fast den letzten Rest der kaiserlichen Macht- befugnisse; denn nach dem Westfälischen Frieden konnte der Kaiser ohne Ein- willigung der Fürsten keinen Krieg erklären, keine Steuer erheben, kein Gesetz erlassen, während die Landesherren ohne des Kaisers Zustimmung unter- einander und mit auswärtigen Mächten Bündnisse eingehen dursten und alle Rechte selbständiger Fürsten besaßen (z. B. der Große Kurfürst). 5. Die Auflösung des römischen Reiches deutscher Nation. Noch 150 Jahre erhielt sich das heilige römische Reich deutscher Nation dem Namen nach, bis es 1806 durch die Lauheit der deutschen Fürsten zugrunde ging. * Maximilian I. (1493—1519). Er war ein durch Leutseligkeit, ritterlichen Sinn und große Kühnheit ausgezeichneter Herrscher („Die Martinswand" von A. Grün). Man hat ihn wegen seiner Liebe zu Turnieren den „letzten Ritter" genannt. Durch seine Vermählung mit Maria boit Burgund, der Tochter Karls des Kühnen, ver- größerte er die Habsburgische Hausmacht (Erwerbung der Niederlande). Maximilian führte den „ewigen Landfrieden" ein, der den Fehden der Ritter und Städte ein Ende machen sollte. An die Stelle der Selbsthilfe traten nun in Streitfällen die Entscheidungen des Neichskammergerichts, das zuerst in Frankfurt a. M., daun in Speyer und zuletzt in Wetzlar tagte. Die Einteilung des Landes in 10 Kreise, denen je ein Kreishauptmann vorstand, und die Gründung eines Neichsheeres sollten die Verwaltung des Reiches einheitlicher gestalten und die große Macht der Fürsten beschränken. Zur Aufrichtuug und Unterhaltung des ständigen Reichsheeres führte er eine allgemeine Reichssteuer uach dem Vermögen, den „gemeinen Pfennig", ein. Auch die Anfänge eines geordneten Postwesens zwischen Wien und Brüssel zur Beförderung von Briefen fallen unter seine Regierung. * Karl V. und die Reformation. 1. Karl Y. (1519—1556) war der Enkel Maximilians I. und folgte diesem auf dem deutschen Kaiserthron. Außer Spanien, Deutschland, den österreichischen und burgundischcn Stammländeru besaß er auch einen Teil von Amerika, so daß man mit Recht von ihm sagen konnte, in seinem Reiche gehe die Sonne nie unter. Seine Regiernngstätigkeit wurde vielfach durch Kriege, besonders mit dem Könige Franz I. von Frankreich, in Anspruch genommen. Das be- deutungsvollste Ereignis dieser Zeit ist die Reformation durch Dr. Martin Luther. 2. Ursachen der Reformation. In der Lehre und den Einrichtungen

10. Nicolaisches Realienbuch - S. 26

1906 - Berlin : Nicolai
26 der christlichen Kirche hatten sich allmählich verschiedene Mißstände eingestellt, die dringender Abhilfe bedurften. So waren bereits der englische Pfarrer und Professor Wiclef und nach ihm der böhmische Prediger und Professor Johann Hus gegen die fast unumschränkte Macht der Päpste, gegen die Ohrenbeichte, den Ablaß und die Heiligenverehrung entschieden auf- getreten. Andere ernstgesinnte Männer eiferten gegen die Zunahme der Klöster, in denen häufig au Stelle von guter Sitte Müßiggang und Wohlleben herrschten. Viele nahmen auch Anstoß an dem weltlichen Leben und Treiben zahlreicher Geistlichen und Bischöfe. Anderseits lebte die Masse des Volks in Unwissenheit und Aberglaube, in Not und Elend dahin. Der Mann, der die weitverbreitete Unzufriedenheit mit den kirchlichen und wirtschaftlichen Ver- hältnissen zum Ausbruch brachte, war Dr. Martin Luther. 3. Luthers Lebcnsgaug. Martin Luther, der Sohn eines Bergmannes, wurde am 10. November 1483 zu Eisleben geboren. Sein Vater erzog ihn sehr streng. Aus deu Schulen zu Mansfeld, Magdeburg und Eisenach (Frau Cotta) empfing er die Vorbereitung zum Studium und bezog als achtzehn- jähriger Jüngling die Universität Erfurt, um nach dem Wunsche seines Vaters die Rechtswissenschaft zu studieren. Aber die Angst um sein Seelenheil, der Tod eines Freundes und ein Gelübde, das er während eines Gewitters getan hatte, bewogen ihn zum Eintritt in das Augustinerkloster zu Erfurt. Trotz seiner strengen Bußübungen konnte er doch den inneren Frieden nicht finden. Erst das Studium der Bibel und der Zuspruch seines Vorgesetzten (Johann v. Staupitz) brachten ihm Beruhigung. 1508 wurde Luther durch den Kurfürsten Friedrich den Waisen von Sachsen zum Lehrer an die Universität Wittenberg berufen. 1511 befand er sich im Aufträge seines Ordens in Rom. Nach seiner Rückkehr wurde er Doktor der Heiligen Schrift und war noch jahrelang als Professor an der Universität und Prediger an der Schloßkirche in Wittenberg tätig. 4. Beginn der Reformation. Um diese Zeit schrieb Papst Leo X. einen großen Ablaß aus, dessen Erträge zum Ausbau der Peterskirche in Rom dienen sollten. Als nun der Dominikanermönch Tetzel diesen Ablaß zu Jüterbog in schamloser Weise predigte, schlug Luther am 31. Oktober 1517 an die Tür der Schloßkirche zu Wittenberg 95 Sätze (Thesen) an. In diesen Sätzen wandte er sich gegen den Mißbrauch des Ablasses. — Mit großer Schnelligkeit verbreiteten sich diese Sätze durch ganz Deutschland. Bald erfuhr auch der Papst vou ihnen. Er ließ Luther 1518 nach Augsburg laden und von dem Kardinal Cajetan verhören. Luther weigerte sich aber, seine Lehre zu widerrufen. Jedoch versprach er bald darauf dem päpstlichen Gesandten von Miltitz, nicht mehr öffentlich gegen die Lehre der Kirche aufzutreten, wenn seine Gegner ihn nicht angriffen. Zu diesen gehörte der gelehrte Dr. Eck, welcher einen Amtsgenossen Luthers zu einer öffentlichen Unterredung (Disputation) nach Leipzig aufforderte. Auch Luther erschien dort und be- stritt besonders die Oberherrschaft der Päpste. Dr. Eck erklärte ihn für einen Ketzer und verklagte ihn beim Papst. Dieser tat ihn in den Bann. Luther aber verbraunte die päpstliche Bannbnlle vor dem Elstertore zu Wittenberg (1520). Hiermit sagte er sich gänzlich vom Papste los.
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