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Lehrbuch
Der
lten Geschichte
für die Oberstufe höherer -Lehranstalten
in Übereinstimmung mit den Neuen Lehrplänen
verfasst
von
Dr. Ferdinand Schultz
Direktor des Kgl. Kaiserin-Augusta-Gymnasiums zu Charlottenburg
ii. Abteilung Römische Geschichte
Mit erläuternden Abbildungen im Text
Zweite Halbjahraufgabe der Ober-Sekunda
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Ii
1893)”2
Dresden
L. Ehler Mann 1893
TM Hauptwörter (50): [T1: [Geschichte Dichter Zeit Buch Werk Jahr Gedicht Nr. Bild Geographie]]
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Extrahierte Personennamen: Ferdinand_Schultz Ferdinand L._Ehler
Erster Zeitraum. — § 5. Die Unterwerfung der Sabeller etc. 19
Wachsendes Kraftgefühl bei Überlegenheit über die meisten Nachbarstämme.
Die Etrusker durch Üppigkeit verweichlicht. Geschwächt innerlich durch adlige Willkürherrschaft, äusserlich durch Verluste. (S. § 3. I. B. u. Ii, c).
Die Griechen durch die vordringenden Sabeller beschäftigt, mit denen auch Syrakus im Bunde, und trotz Abschluss eines grösseren (achäischen) Bundes dem wehrkräftigeren Bergvolke unterliegend.
Die Sabeller allein Rom ebenbürtig. Diese gespalten in die Bewohner der Ebene, die Kam pane r, die, ebenso wie die Lukaner und zum Teil auch die Bruttier, unter griechischem Einfluss ihre Eigenart aufgegeben und in den gesegneten Fluren Süditaliens von der alten Kraft eingebüsst hatten (das üppige Capua), und die Bewohner der Berge, die Sam niter und die stammverwandten Bewohner der mittelitalischen Kantone (s. o. § 3. I, A, 2), die zwar die alte Kraft bewahrten, aber keine feste Einigung hatten. Im Kriege mit den Griechen glücklich, verstanden sie es nicht, ihre Eroberungen gleich den Römern zu sichern. Die Griechenstädte blieben dem Wesen nach griechisch, und es entstand dort eine Mischbevölkerung.
Ii. Kämpfe. Veranlassung: Die Kampaner von Teanum Sidicinum und Capua rufen gegen ihre Bedränger, die Samniter, die Römer unter dem Versprechen der Unterwerfung zu Hilfe.
343—29°- 3 Kriege gegen die Samniter. 343_
Die Römer gewinnen als Bundesgenossen ausser den Kampanern die Lukaner und Apulier; die Samniter die Marser, Päligner, Äquer, Herniker, später die Etrusker und im 3. Kriege auch die Umbrer und bojischen Gallier.
Rom nicht immer glücklich, ja 340 Abfall der eigenen 340 latinischen Bundesgenossen. Diese werden nach zweijährigem Kampfe (Todesweihe des älteren Decius Mus am Vesuv) niedergeworfen und in ein abhängiges Verhältnis gebracht. Antium erhält eine Militärkolonie.
321 wird das römische Heer unter den beiden Konsuln 321 von dem Führer der Samniter Gavius Pontius in den kaudinischen Engpässen eingeschlossen. Vertrag auf Abzug des Heeres nach schimpflicher Demütigung durch Herziehen unter dem Joch (furculae caudinae). Der Senat verwirft den Vertrag und überantwortet die Konsuln den Sam-nitern, die deren Annahme verweigern.
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29o
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Extrahierte Personennamen: Gavius_Pontius
Extrahierte Ortsnamen: Syrakus Rom Capua Capua Antium
A § i. Die Anfänge Roms.
kerberge im S. und bis in die Sabiner-, Äquer- und Hernikerberge hinein im O. erstreckt.
Ii. Natur des Landes. Im Altertum gemässigteres Klima als heute, befördert durch reicheren Waldbestand auf den Höhen. Die Niederung (selbst die zwischen den Hügeln Roms) vielfach ungesund wegen der Fieberluft (Malaria), wenn auch nicht in gleichem Masse wie heute. Am Meer die ,,Maremmen“ (Strandsümpfe), im S. der Landschaft die pon-tinischen Sümpfe. Ansiedelungen daher vorzugsweise auf den Höhen. Auf dem Palatin befanden sich Tempel der Dea Febris.
Getreide- und Gemüsebau lohnend. Triften, zumal in den Sumpfgegenden, zu Viehzucht einladend. (Heute zahlreiche Büffelherden in den pontinischen Sümpfen.)
Ölbaum und Weinrebe wohl griechischem Einfluss zu verdanken (Nähe Grossgriechenlands! S. Abt. I, S. n). Italien im Altertum noch nicht „das Land, wo die Citronen blühn“. Rinder auf den fetten Grastriften, Lämmer, Schweine, besonders wo Eichelmast (im Albanergebirge noch heut), Ziegen auf den kräuterreichen Abhängen (Sabinerberge).
Iii. Bewohner. Latiner und Sabiner, beide den Italikern zugehörig, einem Zweige der grossen arischen Völkerfamilie, der neben den Etruskern die Grundbevölkerung des eigentlichen Italiens bildete, den Griechen am nächsten verwandt. (S. § 2.)
Ein kräftiges, tüchtiges Geschlecht von nüchternem, praktischem Sinne. Anlagen: Klarheit des Verstandes, Stärke der Willenskraft und Regsamkeit des Ehrgefühls, doch Mangel an lebendiger und schöpferischer Phantasie; religiös veranlagt, aber zum Aberglauben geneigt. Die Würde auszeichnendes Kennzeichen (Ergänzung zu der schönen Menschlichkeit der Griechen).
Iv. Stadtgründung. Die Sagen, wie sie u. a. der Äneide des Vergil zu Grunde liegen, ungeschichtlich. Älteste Ansiedelung auf dem Palatin (Roma quadrata). Entstehung der Stadt durch Zusammensiedlung mehrerer Gemeinden Als Gründungsjahr wurde später 753 v. Chr. angenommen und der 21. April als Geburtstag der Stadt gefeiert. Ackerbau und Handel bei den Stadtbewohnern zusammentreffend. Rom, vielleicht Stapelplatz für eingehende und ausgehende Waren, in geschützter Lage, wohin auch Fahrzeuge von der See gelangen konnten.
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Extrahierte Ortsnamen: Roms Sabiner- Altertum Hügeln_Roms Italien Italiens Rom
§ I. Die Anfänge Roms.
3
Älteste Gemeinde der Hausväter (patres-Patricier) aus 3 Stämmen, den Ramnes, Ti ties (vielleicht sabinisch) und den Luceres (wahrscheinlich die auf dem Cälius angesiedelten Albaner. S. u. Vi, a) bestehend. Jeder Stamm in io Kurien und jede Kurie wieder in io Geschlechter (gentes) geteilt. (Vgl. die attische Einteilung der jonischen Phylen in Phratrien und Geschlechter in Abt. I, S. 13).
Neben diesen Vollbürgern schon früh Schutzverwandte, die Klienten („Hörige“, doch nicht Leibeigene). Sie waren durch Pietät an ihren Schutzherrn (patronus) gebunden und wurden durch diesen vor Gericht vertreten, mussten ihm aber dafür bestimmte Dienste leisten, auch dem Geldbedürfnis des Herrn in bestimmten Fällen aufhelfen (Mitgift bei Verheiratung der Töchter u. a ). Sie trieben meist Gewerbe und Kleinhandel. Eine Aufnahme unter die Geschlechter war nicht ausgeschlossen; es gab „Hausväter geringerer Geschlechter“ (patres minorum gentium).
Zu den niederen Diensten in Feld und Haus wurden Sklaven verwandt, aus denen eine Klasse der „Freigelassenen“ hervorging.
Mit zunehmender Machterweiterung trat durch Hinzukommen der Bevölkerung unterworfener Gebietsteile und Einwanderung ein neuer Stand zu den alten Vollbürgern hinzu, die plebs. Die Plebejer zwar frei, auch zu den Staatslasten verpflichtet, doch ohne Anteil an der Stadtverwaltung. Auch Eheschliessung mit Patriciern nicht rechtsgültig. Sie sassen als Grundbesitzer auf Bauernhöfen oder waren in der Stadt als Handel- und Gewerbetreibende angesiedelt. (Vgl. die Periöken in Lacedämon).
V. Stadtverfassung. 1) Die Gemeindeversammlung der Hausväter, nach Kurien zusammentretend (comitia curiata), übt die Herrschaft (imperium) über die Stadt aus und überträgt deren Machtbefugnisse an die von ihr gewählten Beamten. 2) Die Gemeinde wählt sich durch Zwischenwahl (interrex) einen Leiter (rex), den „König“, dem die kriegsherrliche, priesterliche und richterliche Gewalt übertragen wird. Sagenhafte Geschichten dieser „Könige“. (Romulus, Numa Pompilius, Tullus Hostilius, Ancus Martius; Tarquinius Priscus, Servius Tullius, Tarquinius Superbus). An jeden von ihnen wird in der Sage etwas von der ältesten geschichtlichen Entwickelung der Stadt geknüpft. 3) Dem König zur Seite ein Rat der (Geschlechts-) Ältesten, der Senat. Aus jedem Geschlecht einer, daher 300 an Zahl.
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Erster Zeitraum. —
7. Das römisch-italische Reich.
279
275
272
268
Angriff des Pyrrhus auf das römische Apulien (Militärkolonien Luceria und Venusia).
279 v. Chr. zweiter, schwer errungener Sieg bei Ascu-lum (,,Noch ein solcher Sieg und ich bin verloren“).
Pyrrhus’ Arzt, der sich zur Vergiftung des Königs erbietet, wird von den Römern ausgeliefert.
2) Pyrrhus legt eine Besatzung nach Tarent und geht, von den Syrakusanern gegen Karthago zu Hilfe gerufen, nach Sizilien. Syrakus, Agrigent, Panormus, Eryx werden von der Herrschaft der Karthager befreit; Lilybäum aber wird nicht genommen Trotz dieser Erfolge bei den sizilischen Griechen Nichtanerkennung seines Herrscheranspruchs, den er auf seinen Ehebund mit der Tochter des syrakusanischen Tyrannen Agathokles stützt, und Entfremdung der Gemüter bei seinem gebieterischen Auftreten.
3) 275 v. Chr. Pyrrhus kehrt nach Italien zurück, unternimmt einen Zug gegen Kampanien und wird auf dem Marsche über den Apennin bei Benevent von den Römern, die inzwischen die abgefallenen Bundesgenossen gedemütigt haben, unter Curius Dentatus geschlagen. Pyrrhus lässt eine Besatzung in Tarent zurück und geht nach Griechenland, wo er zu Argos in einem Strassenkampf (Steinwurf eines alten Weibes) seinen Tod findet.
272 v. Chr. Die Besatzung Tarents übergiebt die Festung. Die aufständischen Bundesgenossen werden endgiltig unterworfen.
4) 268 unterwerfen sich die Picenter. 266 werden auch die Sallentiner im So. der Halbinsel unter Roms Bot-mässigkeit gebracht.
Italien bis zum Apennin römisch.
§ 7. Das römisch-italische Reich.
I. Rom und die Unterworfenen. Das Land bis zum Nordrand des Apennin unter dem Szepter Roms geeint. (Der Name „Italien“ hierauf übertragen. Vgl. S. 1 mit der Anmerkung **.) Aufgabe: Die verschiedenartigen Teile zu
einem Ganzen zu verschmelzen. Weisheit und Mässigung in der Behandlung der Unterworfenen. Staatskluge Einrichtungen gestalten das Gewonnene zu einem römisch-italischen Reich. Thätigkeit des Senats! (Vgl. das goldene Zeitalter des Beamtentums in Preussen.)
Kein Bundesreich mit herrschendem Vorort (Boötien —
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§ I. Die Anfänge Roms.
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als Heergemeinde in militärischen Dingen befragt, trat sie bald als Versammlung des Volkes (populus) auch in politischen Fragen in den Vordergrund. Da nach Centurien abgestimmt wurde, so hatte die erste Klasse mit 98 Stimmen das Übergewicht über die übrigen Klassen, die zusammen nur 96 Stimmen hatten.
Viii. Ausbau der Stadt. Mit der Gebietserweiterung vollzog sich ein Aufschwung in den Einrichtungen der Stadt. Die Niederung zwischen dem kapitolinischen und palatinischen Hügel wurde entwässert und die noch heute erhaltene cloaca maxima, ein mächtiger gewölbter Kanal, angelegt.
Zwischen Palatin und Aventin wurdeder „circus maxi-mus“ und auf dem Kapitolin der Jupitertempel erbaut, Werke, die man den beiden Tarquiniern zuschrieb. Auch eine starke Mauer, von der heute noch Reste vorhanden sind, wurde um die Siebenhügelstadt gezogen, angeblich ein Bau des Servius Tullius.
Ix. Gesittung. Der Hausvater in seinem Hause Herr über Leben und Tod Heiligkeit der Ehe (Eheschliessung unter religiösen Formen — die confarreatio). Ehrwürdigkeit der Mutter (matrona. Vgl. die Schätzung der Frau bei den Griechen). Ehrbares und arbeitsames Leben in ländlichen Beschäftigungen auf freien Bauernhöfen.
Griechischer Einfluss in der Einführung der Kulturpflanzen (s. o. Ii.) und der Gestaltung der Gottesvorstellungen, etruskischer im Gewölbebau und den Religionsgebräuchen erkennbar; das Geschlecht der Tarquinier von Etrurien hergeleitet.
Früh reger Handelsverkehr. Vertrag mit Karthago.
X. Religion, a) Götter des Himmels. Gemeinsames arisches Stammgut die Verehrung des Vater Jovis (Dies-piter — Jupiter) als Gottes des Himmels (pluvius, tonans, ful-
cloaca maxima.
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Erster Zeitraum. — § 8. Der römische Volkscharakter.
Iii. Sicherung des Reichsgebietes, a) Anlegung von Kolonien in den neugewonnenen Gebieten. So schon früh in Etrurien (s. § 3, Iii), im N. Sena auf gallischem Gebiet (§ 5, Ii), Narnia in Umbrien, im O. Alba Fucentia bei den Marsern, im So. Benevent bei den Samnitern, Luceria und Venusia bei den Apuliern (§ 5, Ii) u. a. In den Seefestungen wurden vorzugsweise römische Vollbürger, im inneren Reichsgebiet Latiner angesiedelt, die als Herren über das ihnen angewiesene Gebiet schalteten.
b) Anlegung von Militärstrassen. 1) Nach S.: Via Appia nach Capua, Benevent, Brundisium, Tarent, durch den Censor Appius Claudius 312 nach der Besitzergreifung Kampaniens (§ 4, Ii. C, 4) angelegt. Daneben die ältere via Latina nach Capua. 2) Nachn.: Via Cassia durch Etrurien an den Po. 3) Nach No.: eine Strasse nach Spoletium in Umbrien, die später als via Flaminia nach Sena und Ari-minum (Rimini) an das adriatische Meer fortgeführt wurde.
Iv. Staatskunst. Begünstigung der Zwietracht in den einzelnen Gemeinden und Unterstützung der wohlhabenden und angesehenen Bürger gegen die niedere Bevölkerung. Benutzung der einen Bürgerklasse zur Überwachung der anderen (s. o. Iii. a, die latinischen Kolonien). „Divide et impera!“ („Macchiavellistische“ Politik.)
V. Ergebnis. Durchdringung der einzelnen Teile von dem Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einem starken Reiche. Allmähliche Latinisierung der Halbinsel bis zum Apennin und Erwachen eines Nationalgefühls. So der Übergang von politischer zu nationaler Einheit. Die „Männer der Toga“ voll Selbstgefühl im Gegensatz zu anderen Völkern (vgl. den Gegensatz von Hellenen und Barbaren).
Rom tritt als ebenbürtige Grossmacht ein in den Kreis der Mittelmeervölker, der semitischen und hellenistischen Welt.
§ 8. Der römische Volkscharakter.
I. Bedingungen der Entwickelung, a) Ackerbau und Viehzucht Hauptbeschäftigung. Der freie Bauernstand Grundlage des Staates. Gewerbe teils von Sklaven im Dienste des Herrn, teils von Freigelassenen geübt. Handel zwar im Aufschwung begriffen und nach Sizilien, Karthago, Massilia, Griechenland u. a. hin betrieben, doth ohne Loslösung des Grosskaufmanns vom Grundbesitz. Noch keine Kapital- und Plantagenwirtschaft!
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I. Die Anfänge Roms.
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Das ganze Leben des Römers durch Religion geweiht, keine Handlung ohne heilige Gebräuche begonnen.
Erkundung der Zukunft durch Vogelschau (Flug, Geschrei, Fressen, z. B. der heiligen Hühner) — die „auspicia“ —, durch Schau der Eingeweide der Opfertiere — die „haru-spicia“ (den Etruskern entlehnt) —, durch Beachtung ausserordentlicher Wunderzeichen — portenta und prodigia — wie Stein- und Blutregen, Einschlagen des Blitzes und ähnliches. Die Beobachtung aller jener Zeichen Geschäft der zahlreichen „augures“ und „haruspices“. Die Sibyllinischen Bücher (vgl. o.) Staatsorakel.
Ausgebildete Priesterschaft, in „Kollegien“ zusammengeschlossen. Ausser den augures i) die Salier, Priester des Mars, die Wächter des heiligen Schildes, den man vom Himmel gefallen wähnte. Umzug im März unter Tanzen und Singen. 2) die Vestalinnen, die das heilige Stadtfeuer zu unterhalten hatten. Sie waren (wie die christlichen Nonnen) zur Jungfrauenschaft verpflichtet. 3) die pontifices, denen die Überwachung sämtlicher religiöser Einrichtungen oblag und an deren Spitze der Oberpriester (pontifex maximus) stand. In den meisten Kollegien Opferanzünder (flamines).
Eine von vorgeschrittener Menschlichkeit zeugende Einrichtung ist die Priesterschaft derfetialen, welche den Ausbruch eines Krieges durch vorgängige Unterhandlung zu verhindern suchen und ihn im Falle der Unvermeidlichkeit unter religiösen Formen ankündigen mussten.
Strenge Religionsübungen, Sühnungen und Büssungen. Dabei frohe Feste, wie die Saturnalien, unserem Erntefest ähnlich, wo der Herr seine Knechte bediente, die Luper-kalien mit heiteren Scherzen, die Palilien, an welchen man das Geburtsfest der Stadt Rom feierte.
I. Rom als Freistaat.
Erster Zeitraum. Gründung eines römisch - italischen Reiches. 510—266 v. Chr.
Erster Abschnitt. Von der Gründung des Freistaates bis zur Beendigung des Ständekampfes. 510 — 366 (300) v. Chr.
Zweiter Abschnitt. Von der Beendigung des Ständekampfes bis zur Unterwerfung des eigentlichen Italiens. 366 (300) —266 v. Chr.
Zweiter Zeitraum. Gründung des römischen Weltreiches. 264 —133 v. Chr.
Erster Abschnitt. Der Kampf mit den semitischen Puniern. 264 bis 201 (146) v. Chr.
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Erster Zeitraum. — § 8. Der römische Volkscharakter.
Die „imperia Manliana“ des Torquatus im Latinerkriege gegenüber seinem eigenen Sohn, die Strenge des Diktators Papirius Cursor gegenüber seinem Reiterobersten Fabius Rullianus (S. 20).
5) Genügsamkeit. Der Diktator Cincinnatus (S. 12) wird vom Pfluge geholt. Curius Dentatus (s. u. 6) wird von den sabi-nischen Abgesandten getroffen, in seiner Hütte ein einfaches Mahl auf hölzernem Teller verzehrend, „homo frugi“ ein Lob.
6) Unbestechlichkeit. Dentatus lehnt das Gold der Sabiner ab und will lieber über Reiche herrschen als selbst reich sein. Fabricius bei Pyrrhus (S. 21). 7. Treue. Die Gefangenen des Pyrrhus, zu einer Festfeier entlassen, kehren in die Gefangenschaft zurück. Vgl. später Regulus. 8) Festigkeit (con-stantia) und 9) Gerechtigkeit. Vgl. Horaz Od. Iii, 3: „Iustum et tenacem propositi virum non civium ardor prava iubentium, Non vultus instantis tyranni Mente quatit solida.“ Für die constantia zeugt die gesamte römische Geschichte, für die iustitia das sich entwickelnde römische Recht und der gesetzliche Sinn der Bürger (der Ständekampf fast ohne Blutver-giessen).
Iii Volksleben. Bei allem Ernst doch frohe Feste, bei aller Nüchternheit doch Sinn für Humor (Römischer Witz). Über die religiösen Feste s. S. 7. Sonst: Die ludi Romani mit Wagenrennen und Wettspielen; Schaubühne für Possen-reisser und Gaukler. Das Volkslustspiel der „Atellanen“ mit seinen stehenden Figuren, dem Hanswurst (Maccus), dem Nimmersatt (Bucco), dem Neunmalklugen (Dossennus) und dem Papa (Pappus). Vgl. die stehenden Figuren des älteren italienischen Lustspiels (Pulcinella, Brighella, Pantalone).
Iv. Griechischer Einfluss. Griechische Sprache schon in der 2. Hälfte des 4. Jahrh. durch „grammatici“ gelehrt. Posthumius spricht, wenn auch schlecht, griechisch (S. 21). Die griechische Götterwelt bürgert sich mehr und mehr ein. Ein Tempel der Dioskuren wird erbaut. Standbilder werden auf dem Markte aufgestellt, Weihegeschenke in den Tempeln aufgehängt u. a. m. Das römische Kupfergeld wird in ein bestimmtes Verhältnis zu dem griechischen Silbergeld gebracht; römisches Silbergeld wird nach griechischem Gebrauche geprägt.
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Erster Zeitraum. — § 2. Rom wird Freistaat.
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Ii. Gepräge der neuen Verfassung. Adelsherrschaft der alten (patricischen) Hausvätergemeinde. Diese Herrschaft gesichert durch:
1) die adlige Gemeindeversammlung — die comitia curiata. Diese hatte die Machtbefugnis (das imperium) den Beamten zu verleihen (lex curiata de imperio) und die Auspizien für sie zu veranstalten. Sie behielt sich das Recht vor, .Beschlüsse des Senates und des Volkes zu bestätigen oder zu verwerfen (patres auctores fiunt). Vgl. den Areopag zu Athen und das moderne Oberhaus.
Obwohl die Bedeutung dieser Versammlung bald sehr schwand, blieb das Bestätigungsrecht doch rechtlich in Geltung bis gegen 340, wo Publilius Philo den Antrag durchbrachte, dass die „Väter“ die in der Volksversammlung zu beschliessen-den Gesetze bereits vor erfolgter Abstimmung zu bestätigen hätten;
2) die Vertretung im Senat. Zwar wurden in diesen auch Plebejer (aus den Rittercenturien, s. o. § 1, Vii, 3) aufgenommen, die sogenannten conscripti (Anrede daher: „patres, conscripti“); doch waren diese weder an Zahl, noch an Einfluss den Patriciern ebenbürtig;
3) die Stimmverteilung in den comitia centuriata, bei der die erste Klasse, in der vorzugsweise Patricier waren, den Ausschlag gab (s. o. § 1, Vii.);
4) den Alleinbesitz der Ämter, zu denen auch die wichtigen priesterlichen gehörten;
5) die Wahl ausserordentlicher mit königlicher Machtbefugnis ausgerüsteter Beamten, der Diktatoren, aus patricischen Kreisen.
Iii. Staatsgewalten. Inbegriff der Staatsgewalt: Senat und (das in den Centuriatkomitien versammeltej Volk. ,,Senatus populusque Romanus“.
1) Der Senat. Er leitet die gesamte Verwaltung, hat daher auch das wichtige Amt der Schätzung (census) und die Verfügung über den Staatsschatz. Zugleich hat er die Vorlagen für die Volksversammlung zu machen. Nach aussen hin vertritt er den Staat und übt die Regierungsgewalt über Unterworfene und Bundesgenossen aus. Die Wahl auf Lebenszeit verlieh den Mitgliedern Kenntnis des Staatsrechtes und Übung in den Staatsgeschäften und sicherte dem Senat fast unbeschränkte Macht. Grundsäule des römischen Staates.
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