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1. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 216

1864 - Hannover : Hahn
216 jungen, unerfahrenen und schwachen Fürsten einen erprobten Mann als Nather und Helfer beigeordnet zu sehen, den man denn auch bald in der Person des geheimen Raths Anton von Streithorst gefunden zu haben vermeinte. Diesem wurden vier Räthe beige- geben, und bei einer solchen Regierung glaubte man jetzt ruhig und zufrieden in die Zukunft blicken zu können. Doch nur zu bald sollte man sich bitter genug getäuscht finden. Der herrsch- süchtige, ehrgeizige Anton von Streithorst wußte die Negierung bald ganz an sich zu reißen, setzte die ihm beigegebenen Räthe bei Seite und ordnete sich statt derselben vier Gesinnungsgenossen, die vier sogenannten Landdrosten bei. Jetzt aber begann eine Zeit für daö Herzogthum, wie sie wohl ärger nimmer dagewesen; die Zeit des Regiments der „Landverderber/' Eine Willkürherrschaft son- der Gleichen war es, die alles Recht mit Füßen trat, der nichts heilig war, die nur darauf sann, sich auf Landeskosten zu bereichern, und die das Land in die traurigste Lage brachte. Der Herzog kümmerte sich um nichts, jagte oder gab sich den Genüssen der Tafel hin, indeß sein Volk unter dem fast nicht mehr zu ertragen- den Joche der Landverderber seufzte und klagte. Um ihren Säckel noch mehr als bislang 511 füllen, kam die neue Regierung auch bald auf deii Einfall, die Müiize zri verschlechtern. Das sogeiiannte Kipper- rrnd Wipperweseii nahm feinen Anfang. Die Juden wech- selten das giite vollwichtige Geld ein und nahmen mit deinselben eine Umschmelziing und Umprägung vor, dlirch die der Werth des- selben iim mindesieiis das Zehnfache vermindert ward. Lohn lind Gehalt ward mit dem neuen schlechteii Gelde allsgezahlt, indeß die Landverderber wohl zusahen, daß das gute vollwichtige Geld ihnen zufloß. Bis zilm Jahre 1622 dauerte diese Schreckeiisherrschaft in Caleiiberg-Wolfeiibüttel. Da erst gelalig es deii Vorstelluiigeil der Mutter iind des Oheims des Fürsten, Vereint mit deii Bitten der Stände und des Volks, Friedrich Ulrich zlim Sturz der Gewalt- herrschaft zu vermögeii. War die Lage von Calenberg-Wolfeiibüttel durch die Regie- rung des Anton von Streithorst scholl eine traurige geworden, so sollte sie aber jetzt durch die kommeiide Zeit eine so jamniervolle werden, wie sie nimmer zilvor gewesen. Schoii während der letzt- vergarlgenen Zeit war jener große deutsche Krieg ausgebrochen, der dem Namen nach des Glaubens halber, der Sache nach indeß der

2. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 217

1864 - Hannover : Hahn
217 niedrigsten politischen Interessen wegen gekämpft ward, und der die Gauen Deutschlands dreißig Jahre lang dnrchtoben, vor allem aber Niedersachsen so furchtbar heimsuchen sollte. Die Eifersucht der Katholiken und Protestanten war endlich in offenen Kampf ausgebrochen, nachdem die protestantischen Fürsten 1610 die Union von Ahansen geschlossen, denen die katholischen bald barauf durch die Verbindung der Liga ein Gegengewicht zu bieten versucht batten. In Böhmen brach der offene Kampf zuerst aus, der durch die Schlacht am weißen Berge im Jahre 1620 und die Vertreibung des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz, des sogenannten Win- terkönigs, vorläussg seinen Abschluß erhielt. Des Vertriebenen nahm stch der Bruder Friedrich Ulrich's, der unter dem Namen „der tolle Christian" bekannte, auch mehr für Schwert und Har- nisch als für den Chorrock geborene Bischof von Halberstadt eifrig an. Bald nach der Vertreibung des Winterkönigs verließ er eilends die Niederlande, woselbst er sich damals aushielt, und begann in Westphalen und Niedersachsen ein Heer ;u werben. Alles strömte den Fahnen des jungen kampfesmuthigen Bischofs zu, und in einer ungemein kurzen Zeit war dieser im Stande, ein ziemlich bedeuten- des Heer ins Feld zu führen. Vom Kaiserhause, das dem ealcn- berg-wolfenbütteler Fürsten um so weniger hold war, als Fried- rich Ulrich der Union der protestantischen Fürsten beigetreten war, ward die sofortige Ueberziehung der Welfenlande angedrvht, sobald Christian von Halberftadt seinen Entschluß, stch des Winterkönigs anzunehmen, zur Ausführung bringen sollte. Obwohl Friedrich Ulrich und die Herzogin-Mutter Elisabeth bierauf den jungen Bi- schof beschworen, den Kampf, durch den vielleicht unsägliches Elend über Nicdersachseii verhängt werdeii könne, zu unterlasseii, so brach Christian dennoch im Jahre 1621 mit 13 Cornet Reiterii und 12,000 Manu zu Fuß auf, um die Pfalz ;u erreichen. Sein Vor- haben mißlaiig. Er ward nach Westphaleii zurückgedräugt. Die dortigen reichen Klöster mußteii ihm die Mittel ziir Unterhaltung, ja Vermehriliig feine© Heeres gewähren. 1622 machte der Halber- städter mü 8000 Reiterii und 12,000 Mann zu Fuß abermals den Versuch, die Pfalz zu erreichen und sich mit dem Grafeii Mans- seld, der gleichfalls für den vertriebenen Kurfürsten ins Feld ge- zogen und eben so wie Christian fein Heer durch Raub und Plün- derung unterhielt, zu verbinden. Seiii Vorhaben mißlang aber- mals infofern, als sein Heer am 20. Juni 1622 von Tilly bei

3. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 145

1864 - Hannover : Hahn
145 beschworen, verspricht, daß sie zunächst das Beste des Landes för- dern, und feine neue Steuer, Schatzung und Bede ausschreiben wollen, als nur bei den Meiern ihrer eigenen Güter, was als reine Vermehrung der Dienstpflicht angesehen wurde. Jeder sollte bei seinen Rechten gelassen, und den Ständen ihre Gerichtsbarkeit, auch Wahlrechte, wo sie solche hatten, nicht entzogen werden. Die Für- sten durften keine neuen Festen im Lande selbst anlegen oder an- legen lassen, wohl aber konnten Städte und Adel neue Gräben, Wälle, Landwehren und Schlagbäume errichten. Keine den Städten zuführende Hauptstraße konnte verlegt werden, wohl aber durften die Städte zu ihrem Vortheil neue Wasserstraßen anlegen. Zölle und Geleite blieben, wie sie waren; auch hier durfte nichts zum Vor- theil der Landesherrschaft erhöhet werden. Diese Zusicherung, die als allgemeines Landesprivilegium an- zusehen ist, konnte wirklich, wie sie war, das Beste des Landes bei jreuer Haltung fördern. Allein unter dem äußern Vorwände und der Form einer besondern Zusage über die wirkliche Haltung der obigen Zusicherung drangen die Stände ihren Landesherren in deren Noth noch eine zweite Urkunde ab, in welcher sie sich geradezu als feindliche Corporation jenen gegenüber hinstellten, und sich solche Gerechtsame ausbedingen nnb beschwören ließen, durch welche sie handgreiflich die höhere, ihre Landesherren dagegen die unter- geordnete Stellung erhielten. Dies ist die berüchtigte sogenannte Friedenssate von demselben 21. September 1392. Zuerst mußten die Landesherren allen denen, welche in die Säte ausgenommen waren (d. h. Theil an obigen Verträgen hat- ten), Prälaten, Pfaffheit, Mannschaft, Rittern, Burgemeistern,Raths- leuten und Bürgern der Herrschaft Lüneburg, nochmals feierlich ihre alten Rechte versichern, auch ihnen dazu gestatten, unter ein- ander in förmliche Bündnisse treten, um diese selbst direct und durch die neue Friedenssate schützen zu dürfen. Ein aus den Städten und der Ritterschaft errichteter Ausschuß, der aus 5 Mit- gliedern der Ritterschaft beim Deister, der Leine und Aller, aus 3 der zu Lüneburg, aus 4 Rathsmännern von Lüneburg, aus 2 von Hannover und aus 2 von Uelzen bestand, mußte halbjährig bald in Lüneburg, bald in Hannover zusammenkommen. Er entschied jede Klage über Friedensbruch, die auf den Satevertrag gegründet, und der Landesherr mußte sich solchen Sprüchen ohne Appellation unterwerfen. That er ihnen nicht binnen 8 Wochen genug, so 10

4. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 219

1864 - Hannover : Hahn
219 übertragen und Don ihm sofort Vorkehrung zur Aufstellung eines Heeres zur Sicherung des Kreises getroffen. Er selbst traf 1625 in der Weserfestnng Hameln ein, woselbst sich ans seine Aus- forderung auch Christian Don Halberstadt, der sich bislang in den Niederlanden aufgchalten, mit ihm vereinigte. Das war Veran- lassung genug, daß Tilly sofort mit einer starken Hecresmacht wiederum in Niedersachsen einsiel und hier schrecklich hauste. Die Flecken Uslar imt> Moringen wurden geplündert, Hameln, das Christian Iv. in Folge eines Unfalles hatte verlassen müssen, öffnete den Ligisten freiwillig die Thore, ebenso Stolzenau. So zog sich der Kampf während der ersten Hälfte des Jahres 1625 hin, ohne daß derselbe ans irgend einer Seite durch sonder- lichen Erfolg gekrönt worden wäre. Gegen Ende dieses Jahres neigte sich indeß das Glück gänzlich den Ligisten zu. Am 21. Oc- tober ergab sich ihnen die Festung Calenberg z wenige Tage später besiegte Tilly die Protestanten unter dem Herzoge Friedrich von Altenbnrg und dem General Obentraut bei Seelze bei Hannover. Die Gefahr, die dieser Stadt hierauf durch Tilly drohte, ward da- durch abgewandt, daß dieser gezwungen ward, sich dem Mans- felder entgegenznwerfen, der sich, ans dem Osnabrückischen kom- mend, mit seinem Heere der Weser näherte. Friedrich Ulrick befand sich während all dieser Vorgänge in der unglücklichsten Lage. Schwankend in seiner Stellung zwischen dem Kaiser itnb deni Dänenkönig, war es kein Wunder, daß er sich die Sympathien von keinem der Beiden errang. Das folgende Jahr sollte noch mehr Unheil über die Welfen- lande bringen. Am dritten Pfingsttage dieses Jahrs siel die Stadt Münden den Kaiserlichen nach mehrtägiger Belagerung in die Hand, welcher Stadt einige Monate später and; Göttingen folgte. Während der Belagerung dieser Stadt fand auch der unruhige Christian von Halberstadt in Wolfenbüttel seinen Tod, nnb zwar, wie vermnthet wird, durch Gift. So war die Lage des protestantischen Heeres nach und nach fortwährend eine unglücklichere geworden, nick als sich dasselbe am 17. August 1626 unter Christian Iv. mit den Ligisten bei Lutter am Barenberge in eine Schlacht einließ, erlitt es eine so vollständige Niederlage, daß dasselbe so gut als anfge- rieben bezeichnet werden konnte. Der König von Dänemark selbst rettete sich mit genauer Nvth nach Wolfenbüttel.

5. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 220

1864 - Hannover : Hahn
220 Friedrich Ulrich, der schon längst das Vertrauen auf seinen Oheim Christian Iv. verloren, hatte sich bereits vor der Schlacht bei Lutter am Barenberge gänzlich von dem dänischer, Bündnisse losgesagt. Seinen Regimentern ließ er die Weisung zukommen, sofort das dänische Heer zu verlassen, und an Christian Iv. stellte er das Verlangen der schleunigsten Räumung Wolfenbüttels. Der Dänenkönig war weit davon entfernt, den Befehlen des Herzogs sofort nachzukommen. Doch sielen die von ihm besetzten Städte und Festungen, die den Ligisten bislang noch widerstanden, nach und nach sämmrlich in deren Hände. Die Dänen wichen immer mehr zurück und suchten während dieses Rückzuges Niedersachsen noch entsetzlich heim. Erst gegen Ende des Jahrs 1627, als auch das von ihnen besetzte Wolsenbüttel gefallen, konnte man diewelfen- lande als von den Dänen gesäubert betrachten. Friedrich Ulrich athmete auf, Christian Iv., durch dessen Heer sein Land so bedrückt worden, war ja entfernt, und mit dem Kaiser hatte er bereits 1626 durch Tilly einen Friedensvertrag abgeschlossen. Aber ihm sollte nun einmal keine Ruhe gegönnt werden. Jetzt ward ihm von der kaiserlichen Partei der Vorwurf gemacht, mit dein Verfahren Christians von Halberstadt wegen Wiedereinsetzung des vertriebenen Kurfürsten von der Pfalz einverstanden gewesen zu sein, sich auch gegen Kaiser und Liga als offenkundigen Feind gezeigt zu haben. Unter solchen Umständen beschloß man den vom Herzoge mit Tilly 1626 abgeschlossenen Vertrag als nicht gültig zu betrachten und Ersterm die Erstattung der aufgewandten Kriegskosten aufznerlegen, ja man ging sogar mit dem Gedanken um, Tilly mit dem Fürsten- thum Calenberg zu belehueu, und kam letzteres Vorhaben nur des- halb nicht zur Ausführung, weil Marimilian von Baiern sich mit aller Entschiedenheit dagegen aussehnte, und der Kaiser sich diesen nicht zum Gegner machen durste. Dagegen ward 1629 das soge- nannte Restitutionsedikt erlassen, durch welches das große Stift Hildesheim dem Herzoge Friedrich Ulrich entrissen ward. Wenn- gleich sich dieser solchem Verfahren willig zeigte, so trat sein Vetter, der Herzog Georg, der mnthmaßliche Nachfolger in der Herrschaft über Calenberg-Wolfenbüttel, der bislang in Italien für den Kaiser gekämpft, doch entschieden dagegen auf. Er trat sofort aus den kaiserlichen Diensten aus und gehörte zu den ersten protestantischen Fürsten, die sich mit dem Schwedenkönig Gustav Adolf in Ver- bindung einließen, der sich bereit erklärt hatte, gegen die Feinde

6. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 149

1864 - Hannover : Hahn
149 Heinrich der Wunderliche von Grubenhagen 1284 das Schloß Eversteiu mit Erfolg belagert hatte, von den Herzogen dieser wcl- fischen Linie abhängig. Zwar suchten die Grafen häufig dies wie- der abzuwendeu, schlossen Verträge dieserhalb mit dem Bischose von Paderborn, 1399, und dem Grafen von der Lippe (vid. pag. 147 oben) 1403, aber die Herzoge von Grubenhagen gaben ihr einmal erworbenes Recht nicht auf, sondern verpfändeten solches später freiwillig an ihre Stamm-Vettern Bernhard und Heinrich. Diese wußten den letzten der eversteinschen Grafen, Hermann*), am 20. Januar 1408 zu einem Frieden, zu Hameln, zu zwingen, der durch die Verlobung Elisabeths, der Erbtochter des Grasen Her- mann, mit Otto, dem Sohne Bernhards, besiegelt wurde, und be- fiimmte, daß nach dem Tode Hermanns, der auch wahrscheinlich im Jahre 1413**) erfolgte, die Grafschaft an Calenberg fallen sollte. So kam es auch, und nur einzelne Stücke, — Brackel mit Perti- nenzien, — hatte das Hochstift Paderborn als von ihm abhängiges Lehen eingezogen. Fast zu gleicher Zeit starb mit dem Grafen Heinrich das Dynastengeschlecht der Herren von Homburg aus. Ihr Gebiet be- stand hauptsächlich aus den Aemtern Lauensteiu, Grene, Wolden- stein, der Grafschaft Hohenböcken und mehreren anderen Stücken. Schon am 9. October 1409 hatte er Bernhard zum Erben ein- gesetzt, gegen Renten für sich und die Seinigen. Beide Stücke, Everstein und Homburg, kommen dann schon in der Theilung von 1409 als welfische Besitzungen vor. Allein die obige Gemeinschaft der Brüder Bernhard und Heinrich währte nickt lauge. Der Letztere ward bald nach seiner Rückkehr vom Concil zu Costiütz zu Uelzen am 2. October 1416 von einer pestartigen Krankheit dahingerafft. Er hinterließ zwei Söhne, Wilhelm, den Aeltern, auch Vietoriosus, Lslueosus, später Gotteskuh genannt, geb. 1400z utib Heinrich, unter dem freilich für ihn sehr schlecht passenden Beinamen „der Friedfertige", kaeillerw, bekannt, geb. 1411. So lange nun noch die Minderjährigkeit dieser Prinzen dauerte, und eine Vormundschaft, gebildet aus ihrem Oheim Bernbard uiid Verordiieten der Ritterschaft iind des Magistrats *) Dessen einziger Sohn Otto ist 1405 schon urkundlich nicht mehr ain Leben. ") Andere Angaben geben erst die späteren Jahre 1437 und 1442 für dies Ereigniß an.

7. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 150

1864 - Hannover : Hahn
150 zu Lüneburg das Beiden gehörige Lüneburg als Ganzes zusammen- hielt, blieben auch die politischen Verhältnisse des Welfenhauses, wenigstens äußerlich, dieselben des Jahres 1409. Allein kaum war der jüngste mündig geworden, so mochte er nicht mehr an dem Bisherigen halten. Unter dem Vorwände, daß ihr Vater bei der Theilung von 1409 verkürzt sei, wußte er seineil altern Bruder dahin zu bringen, daß Beide dagegen einen förm- lichen Protest einlegten, und eine neue scharf lind gesonderte Tren- nllng der welfischen Lande verlangten, wofür sie auch den Kaiser als Oberlehnsherrn günstig zu stimmen wnßteil. Bernhard, wenn er es nicht zu einem förmlichen Kriege mit den Neffen kom- men lassen wollte, mußte mit seinen Söhnen nachgeben. Unter Vermittlung des Landgrafen Llidwig von Hessen kam auch der von Wilhelm gefertigte Entwurf einer Theilnngsurkunde am 27. Mai 1428 zur Vorlage. Bernhard wählte am 22. Anglist desselben Jahres für sich und seine Nachkommenschaft den lüneburgschen Theil, welcher das ganze Herzogthum dieses Namens in sich begriff, wozu noch die everstein- schen Erwerbungen kamen. Er ward der Stammvater der mitt- leren lünebnrgischen Linie. Braunschweig-Wolfenbüttel-Calenberg, welches somit ans die beiden Brüder Wilhelm und Heinrich fiel, begriff mit Homburg alles Uebrige außer den welfischen Landen, welche im Besitz der göttinger und grnbenhagenschen Linie waren. Sie tuurben die Stammväter der mittleren bralinschweigschen Linie. Gemeinschaftlich blieben bei dieser Theilung die Zölle zu Schnakenbnrg und Hitzackerz die Anwartschaft aus das Göttingische (durch den Erbvertrag mit Otto 1401 erworben), so wie die Städte Braunschweig, Lüneburg und Hannover. Von letzterer jedoch wurden Zölle, Gerichte, Mühlen, so wie der Hof ans der Neustadt, zu Brannfchweig-Wolfenbüttel-Calenberg gelegt. Die geistlichen Lehen der Stadt Braunschweig zu 8t. Blasii und Cyriaci .sollten abwechselnd vergeben werden. 8- 20. Anfänge der modernen Staats-Entwickelung. Die Entstehung der Stände des Adels, der Geistlichkeit und der Städte, sowie ihr Verhältniß zum Landesherrn. Es ist schon oben darauf hingewiesen, wie nach den langen inneren Kriegen unter Heinrich Iv. und V. 1123 die großen Lehen

8. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 222

1864 - Hannover : Hahn
222 in der traurigsten Lage van der Welt zurück. Gänzlich verarmt, sah dies in jener schrecklichen Zeit keinen Ausweg, stch wieder empor- zuarbeiten. Die von dem Herzoge nachgelassenen Schulden betrugen neben einer Menge rückständiger Zinsen und Besoldungen die für jene Zeit ungeheuere Summe von fünf Millionen Thalern. Zur Abtragung dieser Schulden bestimmten die Successoren des Herzogs 1653die Jntraden verschiedener Stücke und zwar des Salzwerkes zu Liebenhalle, der im Amte Eimbeck belegenen Julius- und Bruch- Mühlen re. und sind die Schuldner auch sämmtlich nach vorge- schriebener Ordnung nunmehr befriedigt. § 27. Lüneburgische Linie unter den Herzogen Ernst dem Bekenner und Wilhelm. Heinrich der Mittlere, -f- 1532. Otto I., ch 1549, Ernst der Bekenner, Franz ch 1549^ Stifter der harburge r ch 1546. gi fhorncr Linie. Linie. ^ 's ch ch C>tto Ii., f 1603-' ' Franz Otto, ch 1555. Heinrich,ch 1598 Wilhelm,-f-1592^ | Stifter der bannender- Stifter der jüngeren j gcr Linie. oder heutigen lüne- t Kurzer Linie. Wilhelm,ch 30.März 1642. August I., Sieben Söhne, unter dc- -j- -j- f Stifter der heutigen nen Georg, der Stifter der braunschw.. wolfb. calenbcrgfchcn Linie und Linie. der heutigen Könige von Hannover. Heinrich der Mittlere von Lüneburg entsagte, wie wir gesehen haben, um den üblen Folgen zu entgehen, die ihm seine Theil- nahme an der hildesheimischen Stiftsfehde bereitete, im Jahre 1520, und dann nochmals wiederholt 1522 der Negierung, zog sich nach Frankreich zurück und übergab sein Land seinen Söhnen Otto und Ernst. Sie verwalteten, ohne förmlich zu theileu, wie sie auch schon 1517 unter sich festgestellt hatten, zuerst gemeinschaftlich das durch Schulden und Verpfändungen gedrückte Erbe bis 1527, wo der ältere, Otto, um eine Verbindung mit seiner geliebten Meta von Campe vollziehen zu können, sich mit dem Amte Harburg ab- stnden ließ, auf alle seine übrigen Aiisprüche verzichtete und somit Stifter einer fteinen Nebenlinie, der harburgischen, wlirde. Er starb 1549, und obwohl seine Nachkommenschaft zuerst nicht für successionsfähig angesehen wurde, so gab mau später nach, und gestand seinem Sohne Otto Ii., der ebenfalls aus das übrige Lüne- burg verzichtete, die Aemter Harburg und Moisburg mit Succes- sious-Necht für seine Nachkommen zu. Ihm folgte 1603 sein

9. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 223

1864 - Hannover : Hahn
223 Sohn Wilhelm, und obwohl dieser noch neun Brüder hatte, so war doch von allen Verwandten beim eignen Tode am 30. März 1642 Niemand mehr am Leben. Damit erlosch dieser Nebenzweig der lüneburgischen Linie wieder. Heinrich des Mittleren zweiter Sohn, Ernst, war seit 1527 also somit fast der ausschließliche Erbe des ganzen Herzogthums Lüneburg geworden. Zu Uelzen am 27 Juni 1497 geboren, ward er am Hose jdes Kurfürsten Friedrich des Weisen von Sachsen erzogen, von wo er mit dem früheren Lehrer und nachherigen Hof- prediger des Kurfürsten Johann Friedrich, den: berühmten Spala- tinus, rm Jahre 1512 die Universität Wittenberg bezog. Hier lernte er Luther persönlich kennen, und dies ward entscheidend für sein ganzes übriges Leben. Nachdem er dann noch zwei Jahre auf Reisen, vorzüglich in Paris, zngebracht, kehrte er 1520 nach Lüne- burg zurück, um nach der Abdankung seines Vaters die Regierung selbst zu übernehmen. Die Hauptaufgabe seines ganzen Lebens war die Einführung der neuen Lehre. Schon 1524 und 1525 auf dem Landtage zil Uelzen ward damit begonneii, rnid alles Widerspruchs der noch vorhandenen katholischeii Corporationeii, besoiiders der Klöster und Stifter, ungeachtet, vorzüglich seit Eriist 1530 den Magister Urba- nus Regius (König) zil seinem Geiieral-Superintendenten ernannt hatte, glücklich damit fortgefahren. An diesen Namen knüpft sich voii da an bis zu seinem Tode 1541 ein nicht geringer Theil der Neformatioii in unseren Landen*). Das Vermögen der katholischen Klöster und Stifter ward meist von Ernst mit dem eignen Do- manio vereinigt, dagegen für die Kirchen nnb Schulen der neuen Confessioli im Verein mit den Landständen treulich gesorgt. Bei Allem, was von den protestantischen Fürsten für ihre Sache gescbab, war Erlist der eifrigste Bnndesgenosse, bei dem Bündnisse zil Torgau, bei der Protestation zil Speier, bei lieber- reichung der Confession zil Augsburg lind bei dem schmalkaldischen Bündnisse. Ein jüngerer Bruder von Ernst, Fraiiz, noch Kind bei dev Abdankuiig des Vaters, nunmehr im Jahr 1536 mündig gewor- den, verlangte jetzt feinen Theil an der Regierung, der ihm auch, in Form einer Gesammtregierung, willig zugestanden wurde. Je- ') Uhlhorn, Urbanus Regius.

10. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 224

1864 - Hannover : Hahn
224 doch in der That bekümmerte sich Franz wenig darum, ließ viel- mehr seinen Bruder allein walten, und trug selbst 1539 auf Ab- findung an. Als solche erhielt er das Amt Gifhorn, gegen Ent- sagung seiner übrigen Rechte. Da er aber schon 1549 ohne männ- liche Nachkommen starb, so ward Gifhorn wieder mit dem übrigen Lüneburg vereinigt. Ernst selbst starb schon am 11. Januar 1546, in einem Jahre mit Luther. Wegen seiner Anhänglichkeit an du neue Lehre nennt man ihn „den Bekenner" (Confessor). Von seiner direkten Nachkommenschaft stammen die jetzigen blühenden Linien des wel- sischen Hauses ab. Von seiner Gemahlin Sophie, Tochter des Herzogs Heinrich von Mecklenburg, hatte er vier Söhne, welche jedoch zur Zeit alle noch unmündig waren, so daß der Vater in seinem Testamente für sie die Stände des Landes zu Vormündern bestellt hatte. Die Rechte der letzteren und ihre Theilnahme an Verfassung und Ver- waltung ward natürlich durch solche Ereignisse gehoben und für alle Zeiten festgestellt. Die Deputirten derselben, um das Geschäft der Regierung zu leiten, waren Thomas Grote, Jürgen von der Wense, der Kanzler Balthasar Klammer und Dr. Jo ach. Möller. Freilich hatte auch noch der Kaiser, als man sich Anfangs über Manches nicht vereinigen konnte, sich in die Sache gemischt, und den Erzbischof Adolf von Cölln und den Grafen Otto von Schaumburg zu Obervormündern bestellt; jedoch ließen diese im Ganzen die an Ort und Stelle selbst ernannte Commission, deren Thätigkeit bis 1555 dauerte, ruhig und zum Vortheil und zur Wohlfahrt des Landes gewähren. In dem gedachten Jahre trat der älteste der Brüder, Franz Otto, die Regierung, welche ihm feierlich von der Vormundschaft übertragen wurde, selbst an. Allein er starb schon 1555, und da der ans ihn folgende Friedrich schon 1553 an einer in der Schlacht von Sievershausen empfangenen Wunde gestorben war, so traten nun die folgenden Brüder Heinrich und Wilhelm ein. Ihre An- fangs gemeinschaftliche Regierung führte zu mancher Uneinigkeit unter sich und mit den Landständen, bis 13. September 1569 der ältere, Heinrich, erklärte, mit einer Abfindung, bestehend in Stadt und Amt Dannenberg, dem Kloster Scharnebeck und anderen klei- neren Vortheilen, zufrieden ;u sein. Jedoch behielt er sich und sei- nen Nachkommen etwaige Erbrechte auf die welstschen Lande vor. L
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