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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Theil 2 - S. 328

1864 - Augsburg [u.a.] : Rieger
328 Quittung. Herr Karl Miller, Bäckermeister dahier', hat mir heute diejenigen sechs und dreißig Gulden (fl. 36), welche ich ihm vor sechs Monaten geliehen habe, richtig »nd baar zurückbezahlt. St— den — 18— Johann Ruf, Schreinermeistcr. Quittung. Hundert Gulden sind mir heute abschlägig für einen Ochsen, welchen Mchgermctster Jakob Seitz in H. heute für einhundert und dreißig Gulden von mir erkaufte, baar und richtig mit der Versicherung bezahlt worden, die noch fehlenden dreißig Gulden binnen 4 Wochen von heute an gerechnet, zu entrichten. A— den — 18— Leo Berchtenbretter, Bräucr. Zur gänzlichen Abtragung der Kaufsumme von einhundert dreißig Gulden sind mir heute dreißig Gulden baar und richtig bezahlt worden, worüber hiemit quittirt A— den — 18— ' Leo Berchtcnbreiter, Bräucr. Empfang- und Depositenscheine (Aufbcwahrungsscheine.) In diesen Scheinen wird bezeugt, daß gewisse Gegenstände, die man bestellt, oder auch nicht bestellt hat, richtig abgeliefert worden seien; oder daß uns Jemand irgend Etwas zum Aufbewahren übergeben, oder mit dem Aufträge, dasselbe auf eine bestimmte Weise zu ver- wenden , für dasselbe Sorge zu tragen, anvertraut habe. Solche Empfangschctne werden auf ähnliche Weise, wie die Quittungen abgefaßt. Empfangschein. Von dem Postboten N. aus N. ist mir heule ein versiegeltes Päckchen mit 60 fl. an Geld zur Weiterbesorgung an N. in N. übergeben worden. P— den — 18— N. N. Empfangschein. Daß mir der Fuhrmann N. aus N. die vom Kaufmann R. in W. an mich abgesandte Kiste, gezeichnet R. W. Nr. 11, heute richtig und unversehrt abgeliefert habe, bescheinige ich hiemit. W— den — 18— , N. N. Abtretungs- und S chcnkungssch et ne. Diese Scheine sind Urkunden, durch welche Einer dem Andern ein Recht an einer ge- wissen Sache oder den Besitz von irgend Etwas abtritt. Darin muß angegeben werden: 1) die Namen der bethetltgten Personen; 2) die Bezeichnung der Sache, welche abgetreten oder verschenkt wird; 3) die Bedingungen, unter welchen die Abtretung oder Schenkung er- folgt, sowie die Bestimmung, ob Etwas für immer, oder für eine gewisse Zeit abgetreten oder verschenkt wird. Schenkungsschein. Vermöge dieses Briefes schenke ich meinem Vetter und Nachbar, Herrn August Schedel, meinen an sein Haus angrenzenden Gemüse- und Blumengarten für seine durch zwanzig Jahre trcugeleistetc Freundschaft und Dicnstfcrtigkett. Ich behalte mir aber noch das Recht zurück, den Garten nach Gefallen zu meinem Vergnügen besuchen zu dürfen. Z— den — 18 — Jakob K r ä n z l e, Schmtedmktster.

2. Theil 2 - S. 329

1864 - Augsburg [u.a.] : Rieger
329 Mtretungsschein. Ich erkläre htemit, daß ich ein bei N. stehendes Kapital von vierhundert Gulden an meinen Verwandten, den hiesigen Schrcinermeister N. N abgetreten, und ihm die unter dem —ten Februar 18—' ausgestellte gerichtliche Obligation mit allen mir in derselben zuge- sicherten Rechten übergeben habe. Daß dies mit Vorwissen und unter Zustimmung des ge- nannten Schuldners geschehen sei, bescheinigt derselbe durch eigenhändige Namensunterschrift. N. N. Zur Bestätigung obiger Bemerkung unterzeichnet diesen Schein der Schuldner Datum. N. N. Reverse, (Rückscheine, Gegenscheine, Gcgenverstcherungen). Reserve sind theils Verpflichtungsschcine, durch welche man sich für geleistete Dienste oder Gefälligkeiten zu bestimmten Gefälligkeiten verbindlich macht, theils Verwahr ungs- oder Sich erungssch eine, in welchem der Aussteller versichert, daß er das, waö ein Anderer aus freien Stücken bewilligt hat, nicht als eine Schuldigkeit ansehen wolle. Revers. Der Unterzeichnete bescheinigt htcmit, daß er die von seinem Nachbarn, Herrn N. N. dahier, bewilligte Anlage zweier mit eisernen Gittern versehenen Fenster in dessen Hofraum blos als eine nachbarliche Gefälligkeit ansieht, und sich verbindlich macht, sobald cs von Herrn N. oder dessen Erben gewünscht werden sollte, diese Fenster wieder zumauern zu lasten. B— den — 18— N. N. Revers. Mein Nachbar, der Herr N. N., hat die Gefälligkeit gehabt, mir auf mein Ansuchen zu erlauben, durch sein hinter meinem Garten liegendes Feld auf meine Wiese zu gehen und zu fahren. Es soll aber dem Herrn N. N. freistehen, diese Erlaubniß nach Belieben zurück- zunehmen, und dieselbe keineswegs für eine seinerseits stattfindende Schuldigkeit erklärt werden. Zu mehrerer Bestätigung dessen habe ich diesen Revers ausgestellt und solchen eigenhändig unterschrieben. F— den — 18- N. N. Zeugnisse. Ein Zeugniß (Attest) ist eine schriftliche Versicherung, daß sich Etwas so und nicht anders verhalte. Ein Haupterforderniß bet ihrer Abfassung ist strenge Gewissenhaftigkeit. Dos Zeugniß muß den Namen, in vielen Fällen auch den Geburtsort und das Alter der Person enthalten, für welche cs ausgestellt ist. Ebenso muß die Dienstzeit, die Art des Dienstes, der Entlassungsgrund, Ort und Zeit der Entlassung und die Unterschrift des Aus- stellers angegeben sein. Für Geflndezeugnisse sind besondere Dirnstscheine von der Behörde angeordnet. Beispiel. Wilhelm Mai aus Breslau, 25 Jahre alt, hat 1'/» 3ahr bet mir gearbeitet und sich während dieser Zeit nicht nur durch Fleiß und gute Arbeit, sondern auch durch sein ganzes Verhalten so ausgezeichnet, daß ich ihn ungern verliere, ihm aber, da er sich anderwärts um- zusehen wünscht, mit Vergnügen dieses Zeugniß ertheile. G. P e t h r a n, Sattlermetster. Zeugniß. Magdalena Schmid von Egg hat seit drei Jahren alle in meiner Familie vorkommenden Wcißnähercten zu meiner völligen Zufriedenheit besorgt, und hiebet namentlich Geschick und Genauigkeit, sowie auch Billigkeit in ihren Forderungen gezeigt, wcßhalb sie zu ihrem weiteren Fortkommen Jedermann empfohlen werden kann. R— den — 18— Marta Hempfer.

3. Theil 2 - S. 330

1864 - Augsburg [u.a.] : Rieger
330 i y Zeugniß. Franz Retsch, Schreinerssohn von N-, stand bei mir 4 Jahre und 6 Monate im Dienst als Schreinergescllc. Sein Fleiß, seine Geschicklichkcit und sein ordentliches, stilles, ringe» zogenes und friedfertiges Betragen sind gleichen vorzüglichen Lobes wexth, wcßhalb ich ihn jedem Meister bestens empfehle. N— den — 18— Johann Ruf, Schreinermetster. Zeugniß. Joseph Otto auö Neumarkt, 30 Jahre alt, feit einem Vierteljahre bet mir als Be- dientcr stehend, wurde heute feiner Unsittlichkcit und fortwährenden Trunkenheit wegen entlasten. N— den — 18- N. N. . n '■ _ Zeugniß. Die unterzeichnete Gemeindeverwaltung bezeugt dem ledigen Söldncrsfohn N. N. zum Behufe feiner Ansäßigmachung in N., daß derselbe ein Kapital von 2300 fl. (zweitausend dreihundert Gulden) älterlichcs Vermögen besitze. N— den — 18— Die Gemeindeverwaltung. (Siegel:) (Folgen die Namen:) Orffentliche Anz eigen, Benachrichtigungen und Bekanntmachungen (Annoncen, Avertissements). Hieher gehören Bekanntmachungen von verloren gegangenen oder gefundenen Sachen, von neu angekommenen Waaren, Veränderungen des Wohnorts, Einladungen; ferner: An- zeigen von Familienangelegenheiten, — Todesfällen, Verlobungen, Trauungen, Danksagungen, Bitten, Abschiedsworte re. — Diese kleinen Aufsätze müssen, da sie der Oeffentlichkcit übergeben werden, namentlich gut sttlisirt, dabei kurz und deutlich sein. Zu vermeiden ist in ihnen durchaus die Aussprache der Gefühle eines durch Freude oder Schmerz bewegten Gemüthes; man gebe in der Hinsicht nur das, was zur Sache gehört. ft, , ... ex .'ivb'il'wtfii: Arbeitsgesuch. Ein Mädchen, welches im Weißnähen geübt ist, erbietet sich zur Uebernahme und sorg- fältigen Fertigung aller in dieses Fach einschlagenden Arbeiten. Nähere Auskunft ertheilt der Verleger dieses Blattes f 1 i" Versteigerung. Freitag den 1i). Mät», Vormittags 8 Uhr, werden im Gebhard'schen Garten gegen sogleich baarc Zahlung versteigert: Silber, Kupfer, Messing, Porzcllatn und Gläser, ver- schiedene Meubeln von Eben- und Nußbaumholz u. s. w. R- den — 18— Adam Koch. Aufforderung. Derjenige Herr, welcher gestern im Wtrthshause zu N. einen Mantel mit Pelzkragen statt des feinigen, wahrscheinlich nur aus Versehen, mitgenommen hat, wolle den Austausch im nämlichen Wtrthshause bewirken. Vollmachten. Eine Vollmacht ist diejenige Handlung, durch welche Jemand einen Andern ermächtigt, Etwas für ihn zu thun. Sic muß, wenn sie gerichtliche Handlungen betrifft, gerichtlich aus» gestellt oder beglaubigt sein; außerdem aber genügt eine Privat-Urkunde, auch ein Brief. Es gibt zweierlei Vollmachten, nämlich: General- und Specialvollmachten. Unter den ersteren wird die Vollmacht verstanden, welche sich auf alle und jede den Gewaltgebcr be- treffenden, sowohl gegenwärtigen als künftigen Rcchtöangclcgenhciten, oder auf die gerichtliche

4. Theil 2 - S. 332

1864 - Augsburg [u.a.] : Rieger
,‘n Kaufvertrag. Per 530 fl. r'ß- Der Söldner Georg Wcgclc schlicht unierin Heutigen mit dem Bauern Anton Herz, beide von Weiler, folgenden Vertrag: 1. Wcgclc überlässt dem Herz seine am Löwcubcrg gelegene Wiese Pl. Nr. 365, 1 Tagw. 15 Dez. haltend, mit allem Nutzen, Beschwerden und Lasten, wie er dieselbe bisher besessen hat. 2. Hicfür bezahlt Herz die Summe von 530 fl. auf folgende Weise: 30 fl. werden heute erlegt, 250 fl. bezahlt er auf Martini d. I. und 250 fl. bis Ostern des nächsten Jahrcs; jedoch wird bis zu gänzlicher Tilgung der Schuld kein Zinö bedungen. 3. Der Käufer tritt von heute an in den Besitz der Wiche und hat auch alle Lasten zu tragen. 4. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten bezahlt der Käufer. So wurde dieser Vertrag beschlossen, doppelt ausgefertigt, verlesen und unterzeichnet. <5— den — 18— Georg Wrgele. Anton Herz. Lehrvertrag. Der unterzeichnete Joseph Engel ist entschlossen, seinen Sohn Joseph bei dem unter- zeichneten N. N., Schmied dahier, in die Lehre zu geben. Beide Theile haben sich über nachstehende Punkte vereinigt: 1. N. N. nimmt den Sohn des Joseph Engel alö Lehrling in sein Haus, und ver- pflichtet sich, demselben zu seinem Geschäfte die nöthige Anleitung zu geben, ihn dabei in Kost und Wohnung zu nehmen, ihn auch zu keinen anderen Geschäften zu gebrauchen und nach vier Jahren ftcizusprechen. 2. Dagegen macht sich Joseph Engel verbindlich, das Lehrgeld für seinen Sohn mit einhundert und siebzig Gulden, und zwar die eine Hälfte bet der Aufnahme, und die andere Hälfte bei der Entlassung zu zahlen. 3. Joseph Engel übernimmt den Schaden, den sein Sohn dem N. N. etwa zufügen könnte. Zur Bestätigung der Uebcrctnkunst ist dieser Vertrag doppelt ausgefertigt, und nach der Unterschrift jedem ein Eremplar zugestellt worden. K— den — 18— Joseph E.ngel. N. N. Schmicdmctstcr. Miethvertrag. Zwischen Anton Müller und Georg Schcdler dahier ist heute folgender Miethvertrag abgeschlossen worden: 1. Anton Müller vermicthet an Georg Schcdler vom 1. November l. I. an in seinem in der Marktgasse Nro. 30 gelegenen Hanse den ganzen mittleren Stock, nebst Keller, Holz-, platz, Speicher und Mitgebrauch der Waschküche. 2. Georg Schcdler zahlt dafür eine jährliche Miethe von fünfhundert Gulden in viertel- jährigen Raten. 3. Der Miether verpflichtet sich, jede nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch entstandene Beschädigung der Wohnung auf seine Kosten wieder herstellen zu lassen. 4. Bride Theile haben sich vierteljährige Aufkündigung vorbehalten. Vorstehender Vertrag ist doppelt ausgefertigt, von beiden Theilen unterzeichnet, u"d jedem derselben ein Eremplar eingehändigt worden. A— den — 18— Der Miether: Der Vermtether: Georg Schedler. Anton Müller.

5. Theil 2 - S. 333

1864 - Augsburg [u.a.] : Rieger
333 Frach tbrtefe find kurze, offene Briese, welche demjenigen, der die Fracht übernimmt, von dem Absender der Waaren übergeben werden, und dem Empfänger die ihm geschickten Waaren bezeichnen. Zugleich dienen sie als Ausweise dcs Fuhrmanns und Schiffers bet Zollämtern re. Der Frachtbrief enthält außer dem Namen des Empfängers auch den Namen des Fuhrmanns oder Schiffers, die Bezeichnung und die Art der Verpackung der abgesendeten Waaren, die Zeit, in der der Fuhrmann die Waaren überliefern muß, und die Größe dcö Frachtlohns. Der Name des Empfängers, so wie die kurze Angabe der Waare, wird auf der Rückseite des Frachtbriefes bemerkt; z. B. „An Herrn Hapel in Steinau. Hiebei ein Ballen Kaffee, bez. K. H." Frachtbrief. Herr Kaufmann Meier in Prag. Hiemit übersende ich Ihnen die verlangten 6 Ballen Median - Druckpapier, bezeichnet mit M Nr. 412, welche hier 7 Zentner gewogen haben, durch den Fuhrmann Berg aus Linz. Wenn er dieselben gut erhalten binnen 20 Tagen a dato abliefert, so belieben Sie die be- dungene Fracht von 6 fl. ihm auszuzählen. Christoph Flor. Frachtbrief. Herrn Gradmann in Memmingen. Augsburg, den 1. Juni 18— Durch den Fuhrmann Johann Schleifer von hier erhalten Sie anbei in 4 Tagen Lieferzeit Nr. 1 U. Eine Kiste Seidenwaaren . i*/+ Ztnr.; Nr. 2 A. Eine Kiste Weißzeugc . 3°/, Ztnr. Fracht für einen Zentner 1'/, Gulden. Nach rechtzeitiger Ablieferung der unbeschädigten Waaren belieben Sic die bedungene Fracht zu bezahlen (oder mir dann in Rechnung zu stellen), und mit dem Gute nach meiner Anzeige von — zu verfahren. Ergebenst Johann Schmtd. Anweisungen (Assignationen). Anweisungen sind Aufsätze, in welchen man die Summe als eigene Schuld zu über- nehmen erklärt, welche von einem Zweiten dem Dritten ausbezahlt wird. Eine Anweisung enthält also das Gesuch, daß A dem B eine namhaft gemachte Summe gegen diese Zahlungsanweisung ausliefere, mit kurzer Bemerkung der Art und Weise, wie A diese auszuzahlende Summe dem Aussteller der Anweisung in Rechnung bringen solle, nebst Ort, Tag und Jahr, und Unterschrift des Ausstellers. Anweisung. Herr Albert Förster in München beliebe dem Herrn Friedrich Kleist daselbst gegen diese meine Anweisung 100 fl. (Einhundert Gulden) auszuzahlen und dem Unterzeichneten, gegen Quittung des Empfängers, in Rechnung zu stellen. Augsburg, den--------18— Heinrich Hartmann, ** Apotheker. Anweisung. Herr Ludwig Hummel, Kaufmann in Augsburg, wird hiemit ersucht, gegen diese An- weisung dem Vorzeiger derselben, meinem Sohne Anton Herbst 25 fl. (Fünf und zwanzig Gulden) auf meine Rechnung auszübezahlcn. Memmingen, den 28. Oktober 18— Leopold Herbst, Spezereihändler.

6. Theil 2 - S. 334

1864 - Augsburg [u.a.] : Rieger
334 Rundschreiben (Cirkulare). In einem Rundschreiben werden mehrere Personen von irgend Etwas in Kenntniß ge» seht. Enthält dasselbe eine blose Benachrichtigung, so seht jeder Leser darunter: Gelesen, N. Bet Einladungen, Aufforderungen zu Beitragen re. hat jeder Leser auch eine kurze Er» klärung beizufügen. Einladung. Die Unterzeichneten haben bet der nun günstigen Schlittenbahn sich verabredet, kommen den Montag, Mittags 12 Uhr zur Post sich zu versammeln, um eine Schlittenfahrt nach N. zu bewerkstelligen. Jene vcrehrliche Herren, welche Antheil zu nehmen gedenken, wollen gütigst in diesem Schreiben ihre Bemerkungen nottren, oder sich belieben, morgen Abend zu einer Besprechung auf die Post zu kommen. ;.r- ■ . v i .•••'' i ■ i u N., den 1. Februar 18— N. N., k. Posthalter. N. N., Bierbrauer. N. N., Gutsbesitzer. A. B. wird sich morgen Abend etnfinden. C. D. ist mit einer Schlittenfahrt nach N. einverstanden. E. F. nimmt ebenfalls Antheil u. s. f. Das Vcrzcichntß. Es enthält eine Aufzählung gewisser Dinge, um eine Uebersicht von ihnen zu erhalten. Daher sind dieselben wo möglich unter allgemeinen Benennungen zusammenzufassen und ein» zeln mit fortlaufenden Nummern zu versehen. — Kommt noch die Werthbeftimmung der aufgezeichneten Gegenstände hinzu, so wird diese nach rechts hinausgestellt. — Unter In» ventartum versteht man die zu einem Grundstücke gehörigen beweglichen Dinge, z. B- das Ackergeräthe auf einem Gute, das Geräthe in einer Mühle, Brauerei re. Dann versteht man auch darunter das Vcrzeichntß selbst, sowie die in einem Kaufmannsladen sich befinden» den Waaren (Jnventircn — ein Inventarium aufnehmen). — Katalog bezeichnet ein Vcrzeichntß von Büchern, oder Gegenständen einer Sammlung; Spezifikation ist eine Angabe des Einzelnen (z. B. ein Waschzettel, welcher die zur Wäsche gegebenen Stücke an» gibt); Register ist ein Verzeichniß, welches nachwets't, wohin gewisse Sachen gestellt oder gelegt sind, damit man jede nach Verlange» gleich finden kann. (Rcgistrtren, Registratur, Registrator.) J, | i V; > I , I, Ui’’ ."N V''' Vi; J :ili . >: • ■ I >.•./" ' Inventar der an Se. Wohlgeboren Herrn Geometer Zattler überlassenen Mobilien in der Wohnung 6. Nr. 56 dahier. 1) Zwei viereckige Tische von Eichenholz; 2) einen Kommodkasten von Nußbaumholz; 3) ein Kanapo und drei Sessel, mit schwarzem Leder überzogen: 4) einen Schlafscssel, mit Kattun überzogen; 5) einen Spiegel mit hellbraunem Rahmen; 6) sechs Kupferstiche unter Glas und Rahmen; 7) zwei Rollvorhänge von grünem Merino; 8) einen messingenen Leuchter mit Lichtscheerc; 9) ein Waschbecken von Blech. Obige Mobilien übernommen zu haben, bescheinigt M— den — 18— Zoseph Zattler, Geometer.

7. Theil 2 - S. 335

1864 - Augsburg [u.a.] : Rieger
335 '¡s ' Dur«Ioä wtiiu'ij ¡diu c l :ii iffiih:Vj ju/ihhr,D':> wir Berichte. Unter einem Berichte versteht man eine Aufklärung, auch Erzählung oder Beschreibung, welche Jemand einem Vorgesetzten ertheilt. Dabei ist zu beobachten : 1. Man balte strenge an die vorgeschriebene Form; an Gerichtsstellen wird ein ganzer Bogen, in der Mitte eingebogen (halbbrüchtg), verwendet; oben hin kommt Ort und Datum, dann in die Mitte die Aufschrift, auf die linke Spalte der Betreff, auf die Rechte der Vor- trag, in der Mitte der Titel nochmal wiederholt, und beinahe ganz unten rechts folgt die Unterschrift. — 2. Man berichte kurz, doch so genau und bestimmt, daß keine Irrung obwalten kann, — und 3. Mache man sich zur Regel, von jedem Berichte eine Abschrift zu halten. •lì Jmf 31 4ih 1 ti - N Königliche Regierung von Schwaben und Ncuburg! Kammer d e S Innern! Untcrthänigster Bericht des Schullehrers A. B. von N. auf ein erhaltenes höchstes Ncscript sud. Nr. .£££2 prses. den 28. Okt. l. Is. plötzliche Erkrankung betr. mit einem ärztlichen Zcugniffe. Laut neben genannten höchsten Rescripts er- hielt der untcrthänigst gehorsamst Unterzeichnete die höchste Weisung, sich nach M. zu begeben und die dort erledigte zweite Schullehrcrstelle zu verwesen. Am Tage vor seiner Abreise wurde er, wie anliegendes ärztliches Zeugniß nachweiset, von einem Bluthusten übe-fallen, und ist also nicht im Stande, der höchsten Weisung Folge zu leisten. Dies zur untcrthänigsten Anzeige bringend, erstirbt in tiefster Ehrfurcht der königlichen Regierung von Schwaben und Neuburg der untcrthänigst gehorsamste N. N.. Schullehrer. Das Protokoll. Eine Protokoll (schriftliche Aufnahme) ist eine Urkunde, welche gemacht wird, um h einzelne Begebenheiten, Erzählungen und Aussagen von Zeugen, geschloffene Ucbcretnkünfte, Ergebniffe von Untersuchungen und Besichtigungen re. schriftlich zu verzeichnen und deren In- halt möglichst genau aufzubewahren. Sind die Aussagen einzelner Personen in dem Proto- kolle niedergeschrieben worden, so muß dasselbe, bevor es geschlossen wird, ihnen wörtlich vor- gelesen werden, damit sie sich mit dem Niedergeschriebenen für einverstanden erklären. Dieses wird demnächst ausdrücklich bemerkt, alsdann das Protokoll geschloffen und von allen Be- theiligtcn unterschriebe». Der Abfasser eines Protokolls hat daher aufvollständigkett, Deut- lichkeit und Bestimmtheit besondern Fleiß zu verwenden. Protokoll. Gegenwärtige: Der Bürgermeister N. Der Stadtschrctber N. M— den — Februar 18— Soeben, Nachmittags 4 Uhr, kommt der hiesige Einwohner Gotthard Knoll zu mir und etgt mir an, daß er heute auf dem Rückwege vom Jahrmärkte zu M . . , in dem Gräbner Salde von zwei Männern angefallen worden sei, die ihm, unter der Drohung, ihn zu knebeln,

8. Theil 2 - S. 1

1864 - Augsburg [u.a.] : Rieger
• .tzliiuiwwt nainnis irt .1 ( i n n 1 £ i (h l i t i (i n d t j J| . (I dnjt xjmwibthn;*> *1 bliyf nmi bnu i. Erdbeschreibung. i5t ®Ki (k i : ui isboiw »11/3 nsq&ted ll 0 i I K 1 J 8hi A wmj inr. il-.m Cil> .Mh 0 // ..Jniiovf'id is‘ r ,!ü1't ¡ff l f « •' - 7.'H ! !‘*i5i lltf, biljl li ir! i 'I li'j/l 1 -U Einleitung. Die Erde, auf der wir wobnen, ist nicht die Welt, sondern nur ein Theil der Welt, ein Punkt im Weltall. Sie ist einer von den zahllosen Weltkörpern, die im unermeßlichen Weltraum frei schweben, sie ist ein Stern unter den Millionen Sternen, die nach ewigen Gesetzen immer auf's Nene ihre alten Bahnen durchlaufen. Der Erdkörper besteht aus festem Lande, aus Bergen, Thälern und Ebenen — und ans Wasser, ans Quellen, Bachen, Flüssen, Strömen und Meeren. In ihrem Schoße birgt die Erde nützliche Mineralien, Metalle und Steine; auf ihrer Oberfläche aber spendet sie Ge- wächse und Früchte aller Art. Kleine und große Thiere ohne Zahl sind in die verschiedenen Erdstriche vertheilt und erfüllen den Erdboden, das Wasser und die Luft. In dem Luflkreis, der die Erde umgibt, zeigen sich von Zeit zu Zeit inannigfache und wunderbare Erscheinungen, Gewitter, Regen, Regen- bogen, Thau, Reif, Hagel, Schnee, Slbtnb und Sturm. Ueberall, wohin wir unsere Blicke wenden, finden wir zahlreiche Beweise der göttlichen All- macht, Weisheit und Güte. Die Erde hat Gott zum Wohnsitze des Menschengeschlechts ausgewählte Der Mensch, das Ebenbild Gottes, die Krone der irdischen Schöpfung, die Welt im Kleinen, soll auf der Erde wohnen und hier erzogen werden für den Himmel. Die Erde ist sonach der Wohnplatz, die Heimath, das Er- ziehungshauö der Menschen, die Vorschule des Himmels. Ans dem Staub der Erde ist der Mcnschenleib gebildet worden, und in Staub wird er wieder zerfallen; die Erde ist die gemeinsame Mutter der Menschen. — Man kann daher mit Recht von jedem verständigen Menschen verlangen, daß er die Erde, diese Stätte unserer Geburt, diesen Schauplatz unseres Daseins und Wirkens, die Erde, welche der herrlichen Werke Gottes so viele auszuweisen hat, kennen lerne. Eine solche Kenntniß verschafft uns die Erdbeschreibung! Die Erdbeschreibung, Erdkunde oder Geographie ist ein Unterricht über die Erde überhaupt und insbesondere über die Oberfläche, Erzeugnisse, Völker und deren Wohnorte. Schul- und Lrsebuch. ll. Th«l.

9. Theil 2 - S. I

1864 - Augsburg [u.a.] : Rieger
Schul- und Lesebuch zum Gebrauche in den obern Klassen der deutschen Volksschulen. Herausgegeben M. Déschi, von Michael Frey, k. grists. Rathe, Bezirksschul » Inspektor und Stadtpfarrer bei St. Marimilian in Augsburg. Lehrer der 3. Knabenklasse der Stadtpfarrschule bei St. Georg und Borbereitungs - Hauptlehrer der Schullehrlinge in Augsburg. Zweiter Theil. Augsburg und München. Math. Rieger'sche Buchhandlung. 1864.

10. Theil 2 - S. 4

1864 - Augsburg [u.a.] : Rieger
4 2) das Vilsthal bet Dilshofen an der Donau und Vtls; 3) das Ries bei Oellingen und Nördlingen; 4) der Altmühl gründ bet Gunzenhausen; 5) der Atschgrund bei Windsheim und Neustadt; 6) die Ebenen bet Nürnberg und Bamberg. Die größten Wälder sind: der Mtttenwaldner-, Kemptner-, Lorenzi- und Sebaldt-Forst (letzterer bet Nürnberg) und verschiedene Striche in den Waldgebirgen. Die bedeutendsten Moore (auch Moose, Riede genannt) sind: 1) Das Donau-Ried znachen Ulm und Donauwörth; 2) das Donau- Moos an der Donau zwischen Neuburg, Ingolstadt und Schrobenhausen; 3) das Dachauer-Moos an der Ammer zwischen Dachau und München: 4) das Erdinger-Moos an der Isar zwischen München, Fretsing, Moos- burg und Erding; 5) das Isar-Moos zwischen Dingolfing und Landau; 0) das Rose nh ei mer-Moos südlich von Rosenheim; 7) das kleine, braune, rothe und schwarze Moos auf der Rhön. L. Ebenes und unebenes Land. a) Das Land ist ferner entweder eben oder uneben. Eben ist es, wenn es weder Erhöhungen noch Vertiefungen hat; uneben, wenn Erhöhungen und Vertiefungen mit einander wechseln, Betrachten wir zuerst die Erhöhungen. An jeder Erhöhung unterscheidet man 3 Theile: den untern Theil oder Fuss, den mittlern oder Abhang (Wand) und den obern oder Gipfel (Spitze, Kuppe, Platte, Horn, Pik, Kamm, Rücken). — Eine Erhöhung heisst nach ihrer Grösse: eine An- höhe, bis 50 Fuss; ein Hügel, bis 500 F.; ein Berg, über 500 F. — Schliessen sich mehrere Erhöhungen aneinander an, so heissen sie: eine Hügelreihe, wenn mehrere Hügel; ein Gebirg, wenn mehrere Berge; eine G ebir gsk et te, wenn mehrere Gebirge in Verbindung stehen. Die Gebirge heissen ihrer Höhe nach: Vorgebirge, die sich vom flachen Lande aus sanft erheben; Mittelgebirge, die schon steiler hervorragen; Hochgebirge, die über die Schneelinie hinaus- reichen. Das Hochgebirg jst auf seinem höchsten Theile fortwährend mit Schnee (Firn) und weiter unten mit Eismassen bedeckt. Diese Höhen heissen daher auch Firner (Schneeberge) und Gletscher (Eisberge). Lösen sich auf den Schneebergen Massen von Schnee ab und stürzen in die Tiefe, so entstehen Schneestürze (Lawinen). Es gibt auch Vulkane, feuerspeiende Berge, welche geschmolzenes Gestein, Asche etc. aus einer trichterförmigen Oeffnung, die man Krater heisst, auswerfen; die geschmolzene Masse nennt man Lava. Häufig sind mit dem Ausbruche eines Vulkans Erderschütterungen oder Erd- beben verbunden, die von dem unterirdischen Feuer herrühren. Nutzen der Gebirge. Die Gebirge gewahren uns mancherlei Vortheile. Sie bestimmen Srößtentheils die Gestalt der Länder, geben der Erde Mannigfaltigkeit und bwechslung und vermehren dadurch die Schönheit des Landes; sie hemmen ^^hen Zug der Winde und der Wolken und haben dadurch großen Einfluß ^auf das Klima und die Witterung des Landes; sie sind die Schatzkammern des Mineralreichs und die Dorrathskammern der Gewässer; sie verursachen, daß das Wasser sich auf der Erde vertheilen und nach verschiedenen Gegenden fließen kann; sie ernähren Pflanzen und Thiere, welche uns auf mannigfache
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TM Hauptwörter (200)200

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