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1. Sächsischer Zeitspiegel - S. V

1862 - Döbeln : Thallwitz
V bau und die mannichfachsten Zweige der Gewerbsindustrie und des Handels sind von einem Jahrhunderte zu dem andern zu immer höherem Flor gelangt, und — was das Erfreulichste ist, — die Liebe zu den Wissenschaften und Künsten ist dnrch diesen auf das Materielle gerichteten Sinn eben so wenig beeinträchtigt worden, als das Ge- fühl für Wahrheit und Recht, wodurch das sächsische Volk sich in seiner großen Mehrheit von jeher so vortheilhaft auszeichnete. Der Geschichtsschreibung kommt es zu, nachzuweisen, wie sich alle Verhältnisse im Bereiche des Vaterlands, — mögen sie auf die Grundverfassung desselben, oder auf Bildung und Sitte der Bewohner, auf Gesetzgebung und Justiz, auf das Finanzwesen, auf den Anbau und innern Verkehr, auf Industrie und Handel, Kunst und Wissen- schaft, Kirche und Schule, auf das Militairwesen sich be- ziehen, — allmählig herangebildet haben. Nach diesen angedeuteten Ideen hat der Verfasser gegenwärtiges Büchlein bearbeitet. Um es möglichst wohlseil erscheinen zu lassen und eine größere Verbreitung desselben zu ermöglichen, hat er sich allenthalben der Kürze beflissen. Bei Bestimmung und Begrenzung der Hauptab- schnitte sind theils bedeutsame Veränderungen in der politischen Gestaltung des Landes, theils durchgreifende kulturhistorische Momente maßgebend gewesen. Die historische Rundschau S. 46 — 79 hielt der Verfasser für nöthig, um für die ganze übrige Dar- stellung festen Boden zu gewinnen. Dafür hat er die Uebersicht der Culturverhältnisse des Mittel- alters (von 1123—1423), um zu vielfache Zersplitterung zu vermeiden, am Ende des zweiten Buchs, S. 94—110, in Einen Abschnitt zusammengezogen. Wer über den Culturzustand Sachsens in der

2. Sächsischer Zeitspiegel - S. VI

1862 - Döbeln : Thallwitz
Yi Gegenwart sich noch genauer unterrichten will, den erlaube ich mir, auf meine „Umschau im Watex- lande" (Leipzig, bei Herrmann Fritz, che) hiermit auf- merksam zu machen. — Für Diejenigen übrigens, welche einzelne Episoden aus der Geschichte des Vaterlands voll- ständiger, und mehr in biographischer Form bearbeitet zu haben wünschen, hat der Verfasser bereits ein drittes Werk: „Bilder aus der Geschichte Sachsens und Thüringens," unter der Feder, welches nächstens im Druck erscheinen wird. — Daß bei Verfassung dieser gegenwärtigen Schrift aus den besten Quellen geschöpft worden, von Widu- kind und Dithmar an bis auf die neuesten trefflichen Werke Eines von Langenn, Klemm, Märker, Preusker, Sckäfer, Tittmann u. A. werden ein- sichtsvolle Veurtheiler bald erkennen. Hier und da, na- mentlich in den culturhistorischen Abschnitten, sind auch archivalische Nachrichten benutzt worden. So möge denn auch dieses Büchlein ein wirksames Mittel werden, Liebe zu unserm Vaterlande und zu unserm angestammten Königshause in den Herzen von Alt und Jung zu wecken und zu beleben! Zschaitz bei Döbeln, den 1. November I86l. Earl Wilhelm Hingst, 0

3. Sächsischer Zeitspiegel - S. 18

1862 - Döbeln : Thallwitz
18 über sä mmtliche sorbische Grenzgebiete, auch hier das Meiste werde gegolten haben. Erst nach dem Tode dieses, mit herzoglicher Würde bekleideten, Ober mark grafen, nach welchem ein solcher Oberbefehlshaber nicht wieder eingesetzt wurde, konnten die Markgrafen von Meißen zur Entfaltung ihrer eigenen Kraft gelangen, die natürlich nicht wenig wachsen mußte, als am Ende des zehnten Jahrhunderts auch die markgräf- liche Gewalt über Nord- und Südthüringen mit der markgräflich meißnischen aus die Dauer v er einigt wurde. Wohl war auch die Mark Meißen nach der Besitz- nähme durch die Deutschen in einzelne Grafschaften ge- theilt worden, deren Größe und Zahl wir nicht bestimmen können und es hatten die Grafen vorzugsweise eine ge- richtliche, die Markgrafen eine militairische Bestim- mung. Frühzeitig aber gelang es den Markgrafen, auch die Grafschaften an sich zu bringen und so die richter- liche Gewalt mit der militairischen zu vereinigen. So wird im Jahre 983 eine Grafschaft Markgraf Rigdags, 1064 die Burgwarte Schrebitz in der Grafschaft Markgraf O t t o's, 1069 die Burgwarte L e u b e n in der Grafschaft Mark- graf Eckberts 1., 1074 die Burgwarte Zadel in der Graf- schaft Markgraf Eckberts Ii., 1090 das Dorf Wisca an der I a h n a in der Grafschaft Markgraf H ei n r i ch s I., fämmt- lich im Gau Dale min eien, also im markgräflichen Be- zirke von Meißen, erwähnt, während sich in diesem ganzen Zeiträume auch nicht eine Spur eines Grafen in der Mark Meißen findet, der nicht auch zugleich Markgraf gewesen wäre. In den beiden thüringenschen Marken finden wir zwar ebenfalls einzelne Grafschaften im Besitze der Mark- grafen, z. B. 974 eine solche im Gau Chutici im Be- sitze Markgraf Günthers von Südthüringen, 997 eine solche ebendaselbst im Besitze Markgraf Eckards I., 1081

4. Sächsischer Zeitspiegel - S. 2

1862 - Döbeln : Thallwitz
2 lera Kampfe ihre bisherige Selbstständigkeit aufgeben und der Einheit des fränkischen Reichs unter Karl dem Großen sich fügen. Der Stammesunterschied war jedoch damit nicht aufge- hoben. Im Christenglauben wurden Franken und Sachsen Brüder; im Uebrigen aber wußten die Sachsen ihre Stam- meseigcnthümlichkeit so fest zu halten, daß an eine Verschmel- zung mit den Franken nimmer zu denken war. Als unter den spätern Karolingern die gctheilten und in sich uneinigen Reiche durch von allen Seiten andrängende Feinde, als Normannen, Slaven und Ungarn, wiederholt überfallen und verwüstet wurden, stellte Ludwig der Deut- sche, Karls des Großen Enkel, dem durch den Vertrag zu Verdun (843) Deutschlandzugefallen war, Sachsen unter den kräftigen Schutz eines besonderen Herzogs, Namens Ludolf, der das Land vor innerer Auflösung bewahrte, und auch Mittel fand, sich der äußeren Feinde zu erwehren. Ludolfs Sohn war der bekannte Sachsenherzog Otto der Erlauchte, der ums Jahr 908 auch die Verwaltung Thüringens mit seinen Ostmarken (dem nachherigen Osterlande) an sich brachte. Er und sein Sohn und Nach- folger, Heinrich der Städte-Erbauer, hatten harte Käm- pfe mit des Vaterlandes Feinden zu bestehen. Aber fest in der Heimath gegründet, flößten sie den Feinden Furcht und Schrecken ein, und nachdem Heinrich, durch das Vertrauen des Volkes auf des sterbenden Conrads weisen Rath zum Könige erwählt worden war, stellte er das zerrüttete Reich Ludwigs des Deutschen in anderer Gestalt, aber — bis auf einige Einbuße im So. — in seiner alten Ausdehnung wieder her und gab demselben neue und sichere Stützen. Insbesondere unterwarf er die an den Grenzen Sach- sens nach O. und N. hin seßhaften slavischen Volksstämme, begründete die Markgrafschaften Meißen und Nord- sachsen, errichtete in diesen slavischen Ländern, die in Sach-

5. Sächsischer Zeitspiegel - S. 20

1862 - Döbeln : Thallwitz
20 Seiten der Mulde bis in die Grimmaer und Wurzener Ge- gend in sich faßte. An ihn grenzte weiter westlich der Gau Siusli, zu welchem das ebene Land unter Grimma bis Leipzig, und darüber hinaus, gehörte, und der unter allen vaterländischen Gauen am frühesten unter die Herrschaft von Grafen aus dem Hause Wett in gelangte. Der Gau Plisni umfaßte den großem Theil des jetzt Altenburgschen Ostkreises, nebst einem schmalen Streifen des jetzigen Königreichs Sachsen, und an ihn schloß sich wieder der — erst in späterer Zeit vorkommende — Gau Zwi- ckowe (wohl nur ein Theil des Gau's Chutici). Das heutige Voigtland scheint wenigstens theilweise zu dem von der Saale her sich erstreckenden Gau Orla ge- hört zu haben. Wie die größ ern dieser Gaue oder Provinzen — Da- leminci, Chutici, Milze, — wieder in mehrere Grafschaf- ten zerfielen, so finden wir dagegen die letztern wieder in Burgwart bezirke eingetheilt. Die Burgwarten — deren Begründung dem Könige Heinrich nachher den Beinamen des Städte-Erbauers ver- schaffte, — waren befestigte, mit hölzernen Bnrggebäuden versehene, Plätze, in deren jedem eine deutsche Besatzung lag, bestimmt, die umwohnenden Sorben im Gehorsam zu hal- ten und zugleich die Umgegend gegen auswärtige Feinde vertheidigcn zu helfen. Zu jeder Burgwarte gehörte ein klei- nerer oder größerer Bezirk, dessen bäuerliche Bewohner die Verbindlichkeit auf sich hatten, der Burgbesatzung den nöthi- gen Unterhalt darzureichen. Vermochten auch diese Burgbesatzungen nicht das Häu- fige, wenn auswärtige Feinde mit größern Heereshaufen ins Land einfielcn, — wie sie denn nicht verhüten konnten, daß die Polen in den Jahren 1004 und 1015 die Mark Mei- ßen verwüsteten und 3000 Einwohner gefangen fortsührten, —

6. Sächsischer Zeitspiegel - S. 4

1862 - Döbeln : Thallwitz
4 periorität über die hiesigen Markgrafen behauptet zu haben scheinen. Als mit dem Herzoge Magnus im Jahre 1106 die Herzoge billungschen Stammes ausstarben, gelangte Graf Lothar von Supplinburg, aus einem reichbegüterten säch- sischen Dynastcngeschlechte, zur herzoglichen Würde von Sachsen, erhielt durch seine Gemahlin Richen za, als Er- bin der durch Otto den Großen dem Hause der Ludolfinger vorbehaltenen sächsischen Allodialbcsitzungen, auch diese be- deutende Hausmacht, und übertrug nach seiner Erwählung zum deutschen Reichsoberhaupte (1125) das sächsi- sche Herzogthum seinem Schwiegersöhne, dem bayernschen Herzoge Heinrich dem Stolzen, aus welfischem Stamme, von dem es nachher dessen Sohn, Heinrich der Löwe, überkam. Dieser rief durch seine Widersetzlichkeit gegen die Befehle des deutschen Kaisers Friedrich I. dessen Achtserklärung wider sich hervor (1180) und wurde dadurch aller seiner Lehnlande verlustig: denn Bayern kam an den Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach; Engern und Westphalen als eignes Herzogthum an den Hauptfcind des Löwen, den Erzbischof Philipp von Kölln; auch andere Erzbischöfe und Bischöfe (von Mainz, Magdeburg, Bremen, Verden, Minden, Pader- born und Hildesheim) rissen ihnen bequem liegende Landes- strecken an sich; die Fürsten von Mecklenburg und Pommern machten sich unabhängig; die Grafen von Tecklenburg, Al- tona, Arnsberg, Schaumburg, Lippe, Waldeck und Olden- burg wurden reichsunmittelbar; Lübeck wurde Reichsstadt und dem geächteten Heinrich blieben nur seine Erb lande in Sachsen: Braunschweig und Lüneburg (der Stamm der heutigen Länder Braunschweig und Hannover), die sei- nen Nachkommen bis auf den heutigen Tag verblieben sind. Jetzt wurde auch die Mark Meißen, als bisher säch- sische Mark, auf deren Angelegenheiten die bisherigen

7. Sächsischer Zeitspiegel - S. 22

1862 - Döbeln : Thallwitz
22 In diesem mili tai tifien Oberbefehle nicht al- lein über ihre eigenen, sondern auch über fremde und selbst über des Kaisers Lehnleute, sosern sie im Be- zirke der Markgrafschaft wohnien, ist der Grund der Landsässigkeit zu suchen, welche die Markgrafen von jeher in ihrem Gebiete angenommen und gegen die etwa da- gegen sich Sträubenden zur Geltung gebracht haben. Stets betrachtete man die Mark alsein abgeschlossenes Land- gcbict und schon Markgraf Eckard 1. zählte zu den be- deutendsten Reichsfürsten. Zwar war die Markgrafcnwürde in den ersten 200 Jahren eben so wenig erblich, wie die deutsche Kö- nigswürde. Wie aber demungeachtct hier in der Regel der Sohn dem Vater folgte, so geschah es auch dort häufig genug, daß die verwandtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt wurden. Besonders lange hatte die E ckardsch e Familie das Markgrafcnamt inne. Die im Lande angesiedeltcn Freisassen standen unter der Gerichtsbarkeit der Markgrafen, denen auch vom Kaiser die Schutzherrlichkeit über die im Jahre 968 errichteten drei Disthümer zu Meißen, Merseburg und Zeitz übertragen wurde. Diese kirchlichen Institute stellte Kaiser Otto der Große in den drei Marken her, um durch die Klerisei die in denselben zurückgebliebenen heidnischen Sorben zu civili- siren und zu christlicher Zucht und Sitte zu gewöhnen. Die Sprengel der drei Bischöfe entsprachen An- fangs wohl so ziemlich den drei Mark bezirken. Nur der bischöflich Meißnische reichte ein Stück über die Grenze des Landes hinaus bis an die Oder in das Gebiet des (Lausitzer) Markgrafen Dietmar. Der Sprengel des Bis- thums Zeitz (später Naumburg) erstreckte sich auf der West- und Nordseite nur bis an die Saale (jenscit welcher die Diöcesen Mainz und Halberstadt anfingen), dehnte sich aber

8. Sächsischer Zeitspiegel - S. 7

1862 - Döbeln : Thallwitz
Vorgeschichte. i. Die frühesten Bewohner hiesiger Lande. Hermunduren. Sorben. Don dem Zustande unseres Vaterlandes in den Zeiten vor Christi Geburt ist uns nichts Zuverlässiges bekannt. Um die Zeit der Geburt Christi lebte in dem Lande zwischen der Elbe und Saale, und zum Theil noch weit dar- über hinaus, ein deutscher Dolksstamm, die Hermund er, von den Römern Hermunduri genannt, so viel als Heer- männer. Strabo, der um das Jahr 19 nach Christo schrieb, erwähnt sie unter dem Namen Eumundorvi, und zwar als jenseit der Elbe wohnend, und nennt sie einen Zweig des großen Suevenstammes. Ihre Lebensweise betreffend, fügt er hinzu, daß es allen jenen Völkern gemein sei, leicht die Sitze zu wechseln, da sie sich meist von der Viehzucht nährten, keinen Acker bauten und ihre Hütten nur auf einen Tag ausschlügcn. Tacitus nennt die Hermun- der ein den Römern treues Volk, welches daher das Zutrauen der Römer dermaßen genieße, daß man nicht nur am Do- nauufer mit ihnen handele, sondern die Hermunder dürfen selbst bis in das Innere der römischen Provinz Rhätten (Hauptstadt Augsburg) gehen, was anderen Deutschen verwehrt sei; die Römer öffneten ihnen die Häuser in der Stadt und auf dem Lands, ohne daß die Hermunder dar- nach Verlangen trügen.

9. Sächsischer Zeitspiegel - S. 25

1862 - Döbeln : Thallwitz
25 a des Königs Heinrich I. und Kaiser Otto's 1., von Widu- kind „der Sachsen Trefflichster und der Zweite nach dem Könige" genannt, war sicher Herr der thüringischen Nord« mark, vielleicht auch der Mark Meißen, ff 937. 2. Gero, Oberbesehlshaber-über sämmtliche sorbische Grenzgebiete unter Kaiser Otto dem Großen, ff 965. 3. Wigbert, Wigger und Günther, alle Drei zu gleicher Zeit im Jahre 968. 4. Rigdag, Markgraf von Meißen, der sich, nach des Merseburger Markgrafen Tode, mit Günther von Zeitz in die Merseburgsche Mark theilte, was der bald darauf er- folgenden Theilung des dasigen Bisthums zum Vorläufer diente; ff 985. 5. Eckard 1., Markgraf Günthers von Südthüringen (Zeitz) Sohn und Erbe, Inhaber aller drei Marken, Herr vieler Grafschaften darin, zugleich Oberbefehls- haber von Thüringen, einer der angesehensten deutschen Reichssürsten, den Dithmar „eine Zierde des Reichs, eine Stütze des Vaterlands, eine Zuflucht seiner Unterthanen, ein Schrecken seiner Feinde" nennt, der seinen Familienstamm- sitz von der ehemaligen Burg Jena (Großjena auf dem lin- ken Ufer der Unstrut) nach dem bis dahin unbedeutenden, von ihm erhobenen, Naumburg verlegte, nach Kaiser Otto's 111. Tode sogar als Bewerber um die Kaiserkrone auftrat, aber an den thüringischen und sächsischen Magnaten heftige Gegner fand und daher durch Meuchelmord endete (1002). Begraben in seinem alten Stammsitze Großjena (damals Stadt), später im Kloster St. Georgen zu Naum- burg beigesetzt. — Die Herrschaft über Thüringen ging für seine Nachfolger verloren und gelangte an die Grafen von W eimar-Orlamünde. 6. Gunzelin, Eckards 1. Bruder, der durch seine Schwäche und Treulosigkeit Ursache wurde, daß Herzog Bo- leslaw von Polen (und Schlesien), der sich auch Böhmens 1

10. Sächsischer Zeitspiegel - S. 26

1862 - Döbeln : Thallwitz
26 bemächtigt, 1004 die Lommatzscber Pflege räuberisch durchzog und 3000 Einwohner (wahrscheinlich Froh.ibau- ern) mit fortschleppte, auch 1007 das Milzenerland von der Mark losriß; der 1010 auch seine Vettern Hermann undeckard (Söhne Markgraf Eckards 1.) in ihren Stamm- besitzungen Strehla und Rochlitz befehdete; endlich aber vom Könige entsetzt wurde (1010). 7. Hermann, Eckards I. ältester Sohn, früher schon von 1004— 1007 Vertheidiger Budissins und des Milzener- lands, der, obschon Schwiegersohn Boleslaws von Polen, doch die Mark Meißen kräftig schützte und namentlich im Jahre 1015 aufs Tapferste vertheidigte; der, nebst seinem Bruder Eckard I!., als ihnen die Aussicht entschwand, ihren Stamm in männlichen Nachkommen fortzupflanzen, einen großen Theil ihrer Familiengüter (darunter auch die Burg- warten Strehla und Boritz) zum Besten des Bisthums wid- mete, das durch ihre Vermittelung von Zeitz nach Naum- burg verlegt worden. Er starb um das Jahr 1032. 8. Eckard Ii., Markgraf Eckards I. jüngerer Sohn, der mit seinem Bruder die Erweiterung und Verschönerung Naumburgs und die Verlegung des Domstifts dahin eifrig betrieben hatte und bei seinem Tode (1046) seine Erbgüter, soweit sic nicht der Stiftskirche und andern geistlichen Stif- tungen zu Naumburg zugeeignet waren, seiner Schwester Mathilde, Graf Dietrichs Ii. von Wettin Gemahlin und deren Nachkommen hinterließ. Da hierzu auch die den Eckar- dinern erblich zustehende Schutz- und S chirm h er rlich- keit über die von ihnen zu Naumburg gegründeten geistli- chen Stiftungen, namentlich auch über das Bisthum ge- hörte, so hat in der Folge das Haus Wett in aus diesem Anfalle die Landeshoheit über bemeldetes Stift abgeleitet. Nach dem Abgänge der Eckardiner gelangte zur Markgrafrnwürde:
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