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1. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. II

1878 - Mainz : Kunze
pädagogischer Kahresöericht von Air. A. Lüöen: „Unter den speciell für das weibliche Geschlecht bestimmten Darstellungen der Weltgeschichte ist die vorliegende eine der bebeutenbsten. Während einzelne solcher Darstellungen die Bezeichnung „für Töchterschulen" ober „für das weibliche Geschlecht" rein umsonst tragen, und ihre besondere Berechtigung dazu auch dem schärfsten Blick nicht verrathen, während umgekehrt andere die ganze Geschichte in Geschichtchen und Anekdötchen auslösen und bieselben in gemüthlicher Breite erzählen, hält das vorliegenbe Lehrbuch den gaben bcr wirklichen Geschichte ernstlich fest, und behält feine besondere Bestimmung doch stets im Auge, indem es überall das Persönliche sehr hervortreten läßt, der Anekdote, wenn anders sie eine Persönlichkeit gut charaftcrifirt, vor allem aber der Sage einen breiten Platz einräumt, und sich eines, wenn auch ernsten, doch leichten und angenehmen Tones der Erzählung befleißigt" Allgemeiner literarischer Anzeiger für das ev. Deutschland: „Die in weiteren Kreisen bekannte und beliebte Weltgeschichte Cassian's hat an dem neuen Bearbeiter einen tüchtigen, feiner Aufgabe gewachsenen Herausgeber gefunden. Es galt hier, wie der Titel anzeigt, keineswegs eine quellenmäßige Darstellung der Geschichte zu liefern,' fonbern eine kurze, angenehm zu lefenbe und die Hauptsachen hervor-ljebenbe Erzählung. Diese Aufgabe ist hier in durchaus anziehender Weise gelöst, so daß das Buch seinem Zwecke in vollem Maße entspricht und besonders sehr geeignet ist zur anregenden Privatlectüre für heran-wachfenbe Mäbchen. Auch als Sehrbuch in der Hand der vielen Gouvernanten, bereu unsere allgemeinerer und besserer Bilbung zustrebenbe Zeit bedarf, kann das vorliegende Buch in vorzüglicher Weise dienen. Wer den Unterricht in der neueren Geschichte ertheilt hat, der weiß, wie ungemein schwierig für den noch nicht genügend erfahrenen Lehrer die richtige Auswahl des überreichen Stoffes ist. Das hier angezeigte Ibcif bietet hierzu eilte treffliche Handhabe, inbem es geschickt sichtet und das Wesentliche anfprechenb erzählt." Verlag von C. G. Knnze's Nachfolger in Mainz.

2. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. V

1878 - Mainz : Kunze
Aorworl. Obgleich das vorliegende Büchlein, dessen Erscheinen von dem Unterzeichneten bereits vor zwei Jahren in der Vorrede znr vierten Auflage von Cassian Iii. in Aussicht gestellt worden ist, fast allen geschichtlichen Lehrbüchern an Umfang weit nachsteht, glaubt der Verfasser doch, daß es hinreichenden Stoff nicht blos für die bei der ersten Ankündigung ins Auge gefaßten höheren Töchterschulen sondern überhaupt für alle Lehranstalten bieten werde, die ihre Schüler etwa bis zum 16. Lebensjahre unterrichten. Einen Widerspruch gegen diese Ansicht befürchiet er kaum in Bezug auf die Geschichte des Altertums, die mit mehr als fünf Bogen bedacht ist, weil es nicht gerathen schien denjenigen Theil des historischen Wissens durch Abzüge zu kürzen, dessen Kenntnis von jedem Gebildeten erwartet werden darf, da dieselbe erforderlich ist, um überhaupt politische Zustände und Veränderungen zu verstehen. Dagegen mag Manchem die zweite Abtheilung zu dürftig und knapp erscheinen und zwar hauptsächlich wegen ihrer Beschränkung auf die deutsche Geschichte. Der Verfasser indessen hat durch jahrelange Lehrtätigkeit die Erfahrung gewonnen, daß ein Uebergreifen über die Grenzen, die er sich in dem hier gebotenen Werkchm gesteckt hat, weit davon entfernt die Geschichtskenntnis der Schüler zu vermehren, vielmehr durch die Fülle der Daten verwirrt. Aber auch abgesehen von diesem pädagogischen Grundsatz erachtet er es als patriotische Pflicht der Schule vor allem im eigenen Hause zu orientieren, was Franzosen und besonders Engländer bisher weit besser verstauben haben als wir. Ihm gilt als Norm jene alte Vorschrift Schleiermachers, dem jungen Geschlechte das Christentum und den Staat, d. i. das Vaterland, klar zu machen. Die erste Aufgabe fällt wesentlich dem Religionsunterrichte

3. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. VI

1878 - Mainz : Kunze
Vi anheim; die zweite kann während einer Zeit von vier bis fünf Jahren in zwei wöchentlichen Geschichtsstunden nur mit Not bewältigt werden. Sie in würdigerer Weise zu lösen bedarf es einer engen Verbindung der deutschen Lektüre mit der Geschichte, und zu diesem Zwecke sollten beide Fächer in einer Hand ver-einigt sein. Wo dies aber nicht der Fall ist, ist gegenseitige Ergänzung durch Bezugnahme auf den in den betreffenden Lehrstunden verarbeiteten Stoff nicht blos gestattet sondern geboten, was in der Geschichte durch Hinweis auf dies oder jenes auswendig gelernte Gedicht und gelesene Drama, im Deutschen durch Darlegung des geschichtlichen Hintergrundes eines Lesestückes sich bewerkstelligen läßt. Diese altbewährte Methode hier von neuem in empfehlende Erinnerung zu bringen, würde der Verfasser gern unterlassen haben, wenn nicht in unserer Zeit, die so viel von Concentration des Unterrichts redet, gerade durch Zersplitterung am schwersten gesündigt würde. Gegen den etwaigen Tadel, welchen die kurze Behandlung der neuesten Ereignisse finden kann, meine ich im voraus Verwahrung einlegen zu sollen. Es ist ja natürlich, daß wie die hart vor uns befindlichen Gegenstände unserm Auge größer und gewaltiger erscheinen als die entfernteren, so auch das der Zeit nach Nächste das weiter Zurückliegende verdeckt und verdunkelt. Wenn aber diesem Gesetze der Perspective der Geschichtsschreiber ebensowohl folgen darf wie der Maler, so ist es doch für den Verfasser eines bescheidenen Abrisses, in welchem sich Alles enger zusammengerückt und fast neben einander findet, bedenklich, die eine Parthie vor der andern durch grellere Beleuchtung hervorzuheben, mag ihm auch sein subjectives Gefühl eine andere Behandlung des Stoffes anrathen. Ueber den Gebrauch des Büchleins weitere Winke zu geben enthalte ich mich für jetzt; sollte es sich beim Unterrichte als zweckmäßig bewähren, so ist meine Arbeit reichlich belohnt. Ver-besserungsvorschlüge nehme ich selbstverständlich gerne entgegen. Oberstein-Jdar, Ende März 1878. Hermann Eben.

4. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 31

1878 - Mainz : Kunze
— 31 — und Persepolis verwüstet hatte, rächte er den Mord des Dareios durch die Gefangennahme und Hinrichtung des Bessos. Bei allen kriegerischen Unternehmungen der nächsten Jahre vergaß er seine Hauptaufgabe, die Verschmelzung aller eroberten Länder zu einem persisch-makedonischen Weltreich, nicht; dem aber widersetzten sich gerade manche der altmakedonischen Heerführer und mußten durch Strenge und Grausamkeit geschreckt werden. 326 drang Alexander in das Jndusthal und besiegte den nachher von ihm geehrten Po ros, aber ein Aufstand der Truppen hinderte ihn an weiteren Eroberungen und erzwang die Rückkehr nach Babylon und Susa, die theilweise zu Schiff den Indus hinab durch den persischen Golf erfolgte (Nearch). Darauf entließ er einen Theil seiner Soldaten reich belohnt in die Heimat, organisierte noch energischer als früher sein Reich und seine Armee durch Herbeiziehung aller brauchbaren Elemente ohne Rücksicht auf Nationalität, suchte durch Zwischenheiraten die Unterschiede zwischen Unterworfenen und Siegern auszugleichen, kam aber weder zum Genuß der Früchte seiner übermenschlichen Anstrengungen noch zur Ausführung weiterer großartiger Pläne, da ihn kurz nach der Leichenfeier seines besten Freundes Hephästion der Tod in Babylon dahin raffte (323). Durch Alexander war der Grund zur Hellenisierung des Orients gelegt worden. § 20. Oie makedonisch-perjlschen Theilreiche. Während des Siegeslaufs der makedonischen Waffen hatte sich Sparta emporraffen wollen, war aber durch den in der Heimat zurückgelassenen Antipatros rasch gedemüthigt worden. Nach dem Tode des Königs hatte derselbe Feldherr gegen die aufständischen Griechen den lamischen Krieg (323—322) zu bestehen, der mit ihrer Unterwerfung und dem freiwilligen Tode des Demosthenes endigte. Für Alexanders Erben, seinen Halbbrnder und nachgebornen Sohn, führte zuerst Perdikkas, der Besitzer des königlichen Siegelrings, dann der schon genannte Antipatros die Reichsverweserschaft. Nach dem Tode des letzteren (318) endete nach und nach die ganze königliche Familie durch Mord; die makedonischen Feldherrn aber, die für sich die Nachfolge im Königtum beanspruchten (daher Diadochen d. i. Nachfolger ge-

5. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 33

1878 - Mainz : Kunze
- 33 — aristokratischen Grundsätze, wie sie in der Einrichtung des Areio-pag sich aussprechen. Zarter wie sein Vorgänger hat er es meisterhaft verstanden, Frauencharaktere zu malen. Euripides endlich ist schon ganz ein Kind der Demokratie und der irreligiösen Sophistik. Der Komiker Aristo ph an es kämpft mit scharfen Waffen gegen das Demagogentum und die Prozeßsucht der Athener; ihm ist das Wirrsal des peloponnesischen Krieges in tiefster Seele zuwider; auch möchte er gern die wahre Götterfurcht zurückführen, aber indem er als Beförderer des Atheismus den Sokrates zur Zielscheibe seines Witzes macht, begeht er einen schweren Mis-griff. Von seinen Nachfolgern in der Komödie, die seit dem Untergang der athenischen Macht aufhört politisch zu sein und sich auf Straße und Haus beschränkt, ist uns wenig hinterlassen. Geschichte schrieb zuerst der Kleinasiate Herodot, den man deshalb den Vater der Geschichte nennt. Gegenstand seines anmutigen Werkes sind die Perserkriege, doch werden in umfangreichen Episoden die Völker des Orients hineingezogen. Ein tiefer sittlicher Ernst geht durch seine ganze Schilderung, wenn auch seine Ansicht vom Neide der Götter der christlichen Anschauung widerstrebt. Der Athener Thukydides beschrieb den größeren Theil des peloponnesischen Krieges, in welchem er als Feldherr mitgekämpft hatte. Von seinen Landsleuten wegen eines erlittenen Mißgeschicks verbannt, benutzte er die unfreiwillige Muße zur Abfassung seines Werkes, das er mit Recht einen „Besitz für immer" nennt. Ihm folgte sein Mitbürger Xenophort, der nicht nur den von ihm geleiteten Rückzug der Zehntausend der Vergessenheit entriß sondern auch den peloponnesischen Krieg seines Vorgängers fortsetzte und die griechische Geschichte bis zur Schlacht bei Mantineia weiterführte. Als Freund spartanischer Politik und Sitte hat er den Agesilaos verherrlicht. Unter den Rednern ist zuerst der Löwe P e r i k l e s zu nennen, hochgefeiert von Thukydides, deffen Ideal er war. Nach der Zeit der Dreißig that sich der Metöke Lysias als Sach- Eben, Geschichtsabriß. 3

6. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 41

1878 - Mainz : Kunze
— 41 — bezeichnet. Derselbe bestimmte durch seinen Einfluß das Volk, daß es ihn zum fünften König wählte. Als solcher zeichnete er sich durch Anlage großartiger Bauwerke aus. (Kloaken, Circus Maximus, Jupitertempel). Er fand durch Meuchelmörder, die von den Söhnen des Ancns gedungen worden waren, seinen Tod. Ihm folgte Servius Tullius, angeblich der Sohn einer Kriegsgefangenen. Diesem verdankt Rom den Bau der ältesten Stadtmauer. Wichtig ist die nach ihm benannte Verfassung. Das römische Volk bestand aus Patriciern und Plebejern. Nur aus der ersten Klasse, die sich in Tribus, Curien und Geschlechter gliederte, wurden Könige, Priester, Senatoren gewählt; nur ihr Angehörige konnten vollgültige Ehen schließen, Auspicien abhalten, die Vertretung der rechtlosen Clienten übernehmen u. dergl. Sie verhandelten in besonderen Versammlungen, den Curiatcomitien, sowohl die Angelegenheiten ihres Standes als auch erledigten sie gewisse Staatsgeschäfte z. B. Wahlen und Bestätigung der Gesetze. Diese Vorrechte', in sofern sie sich namentlich auf religiöse Einrichtungen bezogen, ließ Servius unangetastet, dagegen suchte er den Plebejern einigen Einfluß auf die Staatsverwaltung dadurch zu verschaffen, daß er das ganze Volk nach dem Vermögen in sechs Klassen und diese in 193 Centurien eintheilte. Die ganz Vermögenslosen bildeten nur eine Centurie, die Angehörigen der ersten Klasse dagegen achtzig, und da in der Regel die achtzehn Centurien der Ritter es mit diesen hielten und jede Centurie nur eine Stimme hatte, so hatten die Wohlhabenden bei Abstimmungen immer das Uebergewicht. Die Centurien versammelten sich in den Centuriatcomitien, wo auch sie über Wahlen und Gesetze Beschlüsse faßten, welche freilich in der früheren Zeit nur durch die Beistimmung der Curien Gültigkeit erlangten. Nach dem Maße des Vermögens, das zu bestimmten Fristen neu abgeschätzt wurde, richteten sich auch die Leistungen. Die Reichen waren zu kostspieligerem Kriegsdienste und zu höheren Steuern verpflichtet. Wie unbedeutend auch die Befugnisse waren, welche die gut gemeinten Gesetze des Servius den Plebejern einräumten, so erhielten die letzteren dadurch doch ein Anrecht aus völlige Gleichstellung mit den Bevorzugten und zögerten in Zukunft nicht jede günstige Gelegenheit

7. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 43

1878 - Mainz : Kunze
— 48 — behielt der Etrusker die Oberhand, legte den Besiegten schwere Bedingungen auf und beraubte sie eines großen Theiles ihres Gebietes. (Clölia). Glücklicher war Rom gegen die von Tarquin ins Feld geführten Latiner, gegen welche man sich gezwungen sah einen unumschränkten Gebieter (Dictator) an die Spitze des Heeres zu stellen. Dieser besiegte sie am See Regi llus (496) und vereitelte dadurch dem tarquinischen Geschlecht jede Hoffnung auf Wiedereinsetzung. Ein Dictator wurde seitdem öfters ernannt; seine Entscheidungen ließen keine Berufung an das Volk zu, dafür dauerte seine Herrschaft auch nur sechs Mouate. Unter ihm befehligte ein Reiteroberst die Reiterei. Ii. Durch die andauernden Kriege geriethen die Angehörigen der niedern Klasse, und dies waren durchgängig Plebejer, in große Armut; denn einmal mußten sie die kriegerische Ausrüstung und ihren Unterhalt im Feld selbst bestreiten, dann mangelte ihnen auch die Zeit ihre Aecker gehörig zu bestellen. Da sie sich nicht durch Einkünfte aus den Staatsländereien schadlos halten konnten, deren Nutznießung die Patrizier als Vorrecht in Anspruch nahmen, so mußten sie Schulden machen, geriethen aber hierdurch in drückende Abhängigkeit von ihren patrizischen Gläubigern, welche die Handhabung des Schuldrechts bis zur Einkerkerung, ja bis zum Verkaufe in die Sklaverei ausdehnten. Um aus dieser traurigen Lage herauszukommen, verweigerten die Plebejer den Kriegsdienst. Da versprach man ihnen wol Schuldenerlaß, aber nach überstandener Gefahr hielt man das Versprechen nicht. Ueber diese Wortbrüchigkeit empört verließen sie endlich die Stadt, um eine eigene Niederlassung auf dem heiligen Berge unweit des Flüßchens Anio anzulegen. Diesen für den Bestand Roms gefährlichen Plan abzuwenden, unternahm der patrizifche Unterhändler Menenius Agrippa, erreichte aber seinen Zweck nur durch das Versprechen, daß hinfort eine eigene Behörde zum Schutze der Plebs aus ihrer Mitte geschaffen werden sollte. Das waren die zwei Volkstribunen (später fünf bis zu zehn). Sie wurden wie die Consuln auf ein Jahr gewählt, erhielten Unverletzlichkeit ihrer Person zugesichert und hatten die

8. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 44

1878 - Mainz : Kunze
— 44 — Pflicht jede den Plebejern schädliche Maßregel zu verhindern. Deshalb stand ihr Haus als Asyl Tag und Nacht offen. Sie übernahmen ferner die Vertheidigung ihrer angeklagten Standesgenossen vor Gericht und redeten über die Angelegenheiten ihres Standes vor der Plebs in den sogenannten Tributcomitien, zu denen ursprünglich die Patrizier keinen Zutritt hatten. Allmählich erweiterten sich ihre Befugnisse; sie nahmen als Zuhörer an den Senatssitzungen theil und legten gegen Beschlüsse, die ihnen gefährlich erschienen, Einspruch (Veto) ein. Auch zogen sie Beamte vor Gericht zur Rechenschaft und verweigerten im schlimmsten Falle den Kriegsdienst und die Steuern. Die Einrichtung des Tribunats fällt ins Jahr 494. Bald darauf aber brach der Ständehader von neuem aus. Bei einer Hungersnot wurde aus Sicilien Getreide nach Rom gebracht, dessen Vertheilung auch an Plebejer der Patrizier Marcus Coriolan nur um den Preis des Verzichtes auf das Tri-bunat zugestehen wollte. Von den Tribunen vor Gericht gefordert flüchtete er zu den Volskern und veranlaßte sie zum Kampf gegen Rom. Doch zog er auf Bitten seiner Mutter und Frau vor den Mauern der Stadt ab und endete ruhmlos im Feindeslande. Indessen gab es auch Patrizier, die für das Wohl des andern Standes besorgt waren. So der Consnl Spur ins Cassius, derben Plebejern die Mitbenutzung des Gemeinbelcinbes verschaffen wollte und ein barans bezügliches Gesetz, das erste Ackergesetz, gab. Aber nach Ablauf seines Amtsjahres würde er des Hochverrats angeklagt und hingerichtet. Man schützte vor, er habe mit Hilfe der Plebejer die Alleinherrschaft erstrebt. Eine wichtige Errungenschaft für diese war, daß auf den Vorschlag eines Tribunen die in den Tributcomitien gefaßten Beschlüsse (Plebiscite) als Gutachten dem Senate vorgelegt werben mußten, der sie zu Gesetzen erheben konnte. § 29. Die Zehnmänner. Auf den Antrag eines andern Tribunen wurde eine Gesandtschaft nach Griechenland geschickt, um besonders von der soloni-schen Verfassung Kenntnis zu nehmen; denn das Volk wollte nicht mehr blos nach dem Herkommen, sondern nach geschriebenen

9. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 47

1878 - Mainz : Kunze
land besitzen, der Ueberschuß ist an die Plebejer zu vertheilen. (Vgl. das rassische Gesetz). 3 Die für Schulden bezahlten meist wucherischen Zinsen sollen vom Kapital abgezogen, der Rest in drei jährigen Terminen abgetragen werden. Zehn Jahre dauerte es, bis diese Forderungen zugestanden wurden, doch zweigten die Patrizier jetzt von dem Consnlat die Prätnr, das höchste Richteramt, ab und nahmen sie für sich in Anspruch. Der alte Camillus erlebte noch die Beilegung des Bürgerzwistes und gründete zum Gedächtnis des hergestellten Friedens den Tempel der Eintracht. Im Jahre 366 wurde Sextius erster plebejischer Cousul. Auch der Zutritt zu den übrigen patrizischen (curulischen) Aemtern wurde nach und nach deu Plebejern eröffnet; ja im Jahre 300 wurden sie auch durch ein besonderes Gesetz zu dem Collegium der Pontifices zugelassen, und damit war die völlige Staudesgleichheit erklärt. § 31. Die Samniterkriege. Nachdem die von den Galliern drohende Gefahr durch ihren Abzug und durch ihre Beschränkung auf Oberitalien vorübergegangen war, hatten die Römer ihre Herrschaft in Etrurien ausgedehnt und durch einige Militärcolonien gesichert, so daß sie vom Norden her einstweilen nichts zu befürchten hatten. Aber wohl konnten ihnen die Samniter durch ihre große Verbreitung in Mittel- und Süditalien Besorgnis einflößen. Dieselben suchten die Campaner südlich von Latium, die ihre Stammesgenossen waren, völlig zu unterdrücken. Darauf ließen sich diese in den römischen Unterthanenverband aufnehmen und gaben dadurch den Vorwand zum ersten S amniterkriege (343—341). Die Römer sollen am Berge Gaurus einen Sieg erfochten haben. Nach diesem Erfolge wurde bald Friede geschlossen, in welchem den Römern Capua, ihren Gegnern die Nordostfeite Campaniens verblieb. Grund zu diesem rascheu Friedensschlüsse war für die ersteren der Aufstand der Latiner, welche nicht mehr von Rom beherrscht werden, sondern ihm gleich berechtigt sein wollten. Der Latin erkri cg (3 l0—338), in welchem sich Titus Manlins durch seine Strenge gegen den eigenen Sohn, Publius Decius Mus durch seiue Opferung auszeichneten, weist zwei Schlachten bei Trifanum und am Berge Vefuv auf. Das Ende desselben war völlige Unterwerfung der Latiner und der mit ihnen verbündeten Campaner.

10. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 52

1878 - Mainz : Kunze
— 52 — Sohn Kanniöal mit und erzog ihn unter den Entbehrungen des Lagerlebens zum Hasse gegen Rom. Hamilkar und sein nächster Nachfolger Hasdrubal dehnten unter schweren Kämpfen die karthagische Herrschaft während 16 Jahren bis zum Ebro aus, gründeten als Hauptstadt Neukarthago (jetzt Cartagena), organisierten eine treffliche Landmacht und schufen sich aus den Bergwerken des eroberten Landes einen bedeutenden Schatz. Die Römer vermochten vor der Hand nicht sie daran zu hindern, weil sie selbst durch zwei.kriege in Anspruch genommen waren. Den ersten gegen die Königin der seeräuberischen Illyrier beendeten sie leicht und befestigten durch denselben ihre Macht im adriatischen Meere. Größere Schwierigkeit bot in Oberitalien der Kampf gegen die Gallier, die bis Clusinm vorgedrungen waren. Nach zwei entschiedenen Siegen bei Telamou in Nordetrnrien und bei Clastidinm am Po gelang die Einnahme Mailands (222), doch begnügte man sich vorerst mit der Besitznahme des Landes südlich vom Po, wo mehrere Colonien z. B. Placentia (Piacenza) und Mutina (Modena) und Heerstraßen wie die flaminischc und ämilische angelegt wurden. § 34. Der Hanmbalische Krieg. (218—202.) Im Jahre 220 übernahm der junge Hannibal das Com-mando der punisch-spanischen Armee. Trotz der Drohungen Roms und der Warnungen der Friedenspartei in Karthago griff er 219 Sagunt südlich vom Ebro an, das sich in römischen Schutz gestellt hatte. Ehe die Römer völlig gerüstet waren, fiel die Stadt nach tapfrer Vertheidigung, Hannibal aber schickte sich sofort zum Zuge gegen Italien an. Er überschritt die Pyrenäen, durchzog das südliche Gallien und stand bald mit einem zahlreichen Heere am Fuße der Alpen. Der Uebergang über den kleinen Sanct Bernhard und durch das Aostathal kostete ihm mehr als die Hälfte seiner Truppen, doch besiegte und vernichtete er mit Leichtigkeit zwei römische Consularheere am Tessin (P. Cornelius Scipio) und an der Trebia (Tib. Sempronius) und bezog dann Winterquartiere (218). Fast alle Gallier in Oberitalien fielen ihm jetzt zu. Im folgenden Frühjahre zur Zeit der Schneeschmelze und der Ueberschwemmungen stieg er über den Apennin ins Arnothal, lockte den Consul Flaminius in einen Hinterhalt am trasi-
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