Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Schaumburg-Lippe
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 162 —
2. Aus unseren Volkstum.
Uolkstrachteu. Während sich im N und S unserer Heimat
eine einfache, bürgerliche Kleidung findet, zeichnet sich der größte
Teil unserer weiblichen Landbevölkerung durch eiue farbenreiche
Tracht aus. Besonders auffallend sind der gekräuselte, rote Rock,
das kurzärmelige Mieder, die mit Perlen und Klittern, Schleifen
und Bändern geschmückte Mütze, das buntfarbige Schultertuch, die
kunstvoll gearbeitete, weiße Halskrause und die Halskette aus Wal-
nußgroßen, geschliffenen Bernsteinperlen. Man kann drei Trachten-
gruppeu unterscheiden, nämlich die Bückeburger, die Liudhorster
und die Friller Tracht. Gemeinsam ist allen dreien der fast bis
auf die Füße herabreichende, feuerrote Rock, dessen Stoff je nach der
Güte von den Landleuten als Büffel, Friesat oder Scharlach be-
zeichnet wird. (Die Bezeichnung „Friesat" deutet die ursprüngliche
Heimat des Stoffes an. Wollstoffe stellte man nämlich früher iu
Friesland und den benachbarten Gegenden her. Als bestes Tuch
galt im Mittelalter das englische. Schon im 15. Jahrhundert
wurde englisches Tuch in roter Farbe in Osnabrück eingeführt.)
Große Verschiedenheiten weisen bei den einzelnen Gruppen Mütze,
Nackentuch, Schürze und Mantel auf. Die Mütze scheint in ihren
Anfängen aus Westfalen und dem Osnabrückischen zu uns herüber-
gekommen zu sein. Dort wurden von den Frauenklöstern aus zu-
erst gestickte Mützen verbreitet; sie waren mit Gold- und Silber-
treffen besetzt oder mit Blumenstickereien geschmückt und wurden über
der eigentlichen Haube getragen, von der sich als Rest das Stirn-
band erhalten hat.
Die Bückeburger Tracht nimmt: fast den ganzen sw Teil unserer Heimat
ein, reicht im Xv bis' an die Weser und schließt im 0 mit den Dörfern Poll-
hagen, Nordsehl, Krebshagen und Wendthagen ab. Die Mützen haben hier
große und steif abstehende Schleifen, breite und lange Bänder und vorn überaus
bunte Perlenstickerei, die sich auch auf dein Stirnbande („Plitt") findet. Durch
Verwendung steifer Pappe hat man der Mütze allmählich die heutige Form ge-
geben, deren Anfänge Mitte der 1870er Jahre von Bückeburg ausgingen. —
Die Lindhorster Tracht findet sich im O des Fürstentums, in den Kirchspielen
Lindhorst, Lauenhagen, Probsthagen und Heuerßen; sie umfaßt auch den angren-
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TM Hauptwörter (100): [T75: [Haar Auge Kopf Hand Gesicht Mann Farbe Mantel Fuß Frau], T57: [Weser Stadt Hannover Harz Osnabrück Leine Kreis Aller Land Elbe], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
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Regionen (OPAC): Schaumburg-Lippe
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
175 —
nach Westen ging. Sa konnte niemand bevorzugt werden. Jeder
bekam gutes und schlechtes, naheliegendes und entferntes Ackerland.
Angesehene Volksgenossen erhielten mehrere Lose. Aus allen Feldern
mußte dieselbe Frucht gebaut werden, auch die Bewirtschaftung
gleichzeitig geschehen. Ferner nutzte jeder dulden, datz aus seinen!
Brachlande geweidet und über seinen Acker gefahren wurde. Neben
der Feldgemeinschaft herrschte also der Flurzwang. — Allmäh-
lich mangelte es hier wie bei anderen Volksstämmen infolge von Über-
völkerung an dem erforderlichen Grund und Boden. Darin liegt
jedenfalls eine der Veranlassungen, die zur späteren Völkerwan-
derung führten.
Was die Ackerbewirtschaftung anbetrifft, so war die Herbst-
bestellung, auch die Obstkultur, der Garten- und Wiesenbau aufäng-
lich noch unbekannt, das Ackerland noch nicht dauernd vou Wald-
und Weideland geschieden. Aber während noch zu Casars Zeit
alljährlich ein neues Stück Wildland verteilt und iu Anbau ge-
nommen wird, werden zur Zeit des Tacitus schon in längeren
Zwischenräumen neue Ackerfluren abgegrenzt und unter den Pflug
genommen. Da mau deu Acker nicht düngte, konnte mau ihu nur
einige Jahre hintereinander bebauen; dann ließ man ihn ebenso
lange brach liegen. Der Ubergang von dieser sogenannten Wechsel-
oder Zweifelderwirtschaft zur Dreifelderwirtschaft durch Ein-
sührung der Wintersaaten hat sich erst viel später vollzogen, aber
noch längere Zeit vor Karl dem Großen.
Staatliche Einrichtungen. Die Bevölkerung war in drei
Stände geschieden. Als vornehmste Klasse galt durch Ansehen und
Besitz der Adel (westgerm. etheling, althochd. adaling), aus dem
in der Regel die Führer gewählt wurden. Die große Masse des
Volkes bildeten die Freien, die alle gleichberechtigt waren. Die
Unfreien (Knechte, Sklaven) waren Kriegsgefangene, Fremde oder
durch freiwillige Unterwerfung aufgenommene Kolonisten. Sie
dienten als Hausgesinde oder hatten als Landsiedler bestimmte Ab-
gaben und Herrendienste (Fronden) zu leisten; ihre Zahl war nicht
bedeutend. Ein Unfreier konnte für besondere Verdienste durch
Wehrhastmachung (Belehnung mit Schild und Speer) auf Beschluß
der Volksversammlung freigelassen werden. — Bei den Westgermanen
gab es noch als Zwischenstufe zwischen Freien und Unfreien die
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176 —
Hörigen. Das waren gewaltsam unterworfene und auf fremdem
Grund und Boden angesiedelte Leute, die später allgemein als
Laten bezeichnet werden.
Alle nahverwandten Familien bildeten eine Sippe und blieben
ursprünglich zusammen. Mehrere Sippen oder Geschlechter waren
zu Heereszwecken als Hundertschaften vereinigt. Darunter ist in
Niedersachsen, wo man nach dem sogen. Großhuudert zählt, eine
Anzahl von 120 wehrhaften Männern zu verstehen, die aber mit
Frauen, Kindern und Knechten gewiß mehrere hundert Köpfe um-
faßte. Als übergeordnete Heeresabteilungen über deu Hundert-
schaften erscheinen in der ältesten Zeit die Tausendschaften. Aber
schon zur Zeit des Tacitus gelten bei diesen Bezeichuungen für die
Zufammenfetznng des Volksheeres nicht mehr die Zahlen, sondern
nur noch die Namen; es ist also gleichgültig, ob die Hundertzahl
hundert Manu oder huudert Familieu bedeutet. Vielmehr ist uuter
einer Hundertschaft bereits ein räumlich begrenztes Gebiet zu ver-
stehen, das einen eigenen Gerichtsbezirk darstellt und nuumehr als
Gau bezeichnet wird. Der Gau bildet somit den engsten staatlichen
Verbaud, wie die Markgenossenschaft die engste wirtschaftliche
Vereinigung. In vielen Fällen wird Wohl die Zusammenlegung
mehrerer Hundertschaften zu einem Gau erfolgt fein. Zahl und
Größe der Gaue innerhalb des einzelnen Volksstammes war sehr
verschieden.
An der Spitze eines Gaues stand ein gewählter Führer (Fürst),
der vor allem auch das Richteramt auszuüben hatte. Er Pflegte
sich aus jüngeren und älteren Männern ein Gefolge zu bilden, das
ihm im Kriege als Leibwache, im Frieden als ständiges Ehren-
geleite diente. In das Gefolge konnte nnr eintreten, wer das
Waffenrecht besaß. Die Mannen waren ihrem Herrn tren ergeben,
der ihnen dafür Unterhalt und Geschenke gewährte. Im übrigen
ist die Gauverfassung der alten Germanen in Dunkel gehüllt.
Kriegswesen. Die germanische Heeresverfassung beruhte auf
der Wehrpflicht aller waffenfähigen Männer. Nnr Unfreie, Hörige
und ihrer Ehre verlnftige Freie gehörten nicht znm Heere. Das
Heer war nach Ganen, Hnndertfchaften, Geschlechtern, Sippschaften
gegliedert und bestand fast nnr aus Fußtruppen. Es wurde in
keilförmigen Kolonnen anfgeftellt. Das Aufgebot zur Heerfahrt
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— 219 —
Adolf konnte den alten Besitz jetzt wieder antreten. Er legte
in den folgenden Jahren Travemünde an, gründete die Neustadt
Hamburg und bewilligte den Hamburgern freie Bauplätze („Worthe").
Noch einmal ging dieses n Gebiet verloren, als Adolf an dem
Kreuzzuge des Kaisers Friedrich Barbarossa nach Palästina teilnahm
(1189). Heinrich, der abermals in die Verbannuug geschickt war,
kehrte gegen sein Wort zurück und riß Holstein wiederum au sich.
Adolf erwarb das Land zurück und bestätigte den von Barbarossa
ausgefertigten Freibrief Hamburgs. Sein Tatendrang trieb ihn im
Jahre 1197 noch einmal nach dem gelobten Lande. Dann kam die
schwerste Prüfung seines Lebens.
Er verlor zum dritten Male Holstein nach einem unklugen und
unglücklichen Kriege mit deu Dänen, deren Herrschaft n der Elbe
dadurch wesentlich erstarkte. Hamburg, das unter den: Schutz der
Schaumburger stand, fiel den Dänen in die Hände-, Adolf selbst
wurde gefangen genommen (1201). König Waldemar von Dänemark
fetzte nun über ganz Nordalbingien den Grafen Albrecht von Orla-
münde als Statthalter (den Sohn seiner Schwester, die mit einem
Bruder des Stiefvaters Adolfs Iii. vermählt war). So ging durch
eigene Schuld dem Haufe Schaumburg alles verloren, was Vater
und Großvater mühsam erworbeu hatten.
Nach längerer Gefangenschaft wurde Adolf gegen ausdrückliche
Verzichtleistung auf Holstein, Stormarn und Wagrien freigelassen;
er kehrte nun in sein Stammland an der Weser zurück (1203) und
lebte hier auf der Schaumburg in Zurückgezogenheit. Vergeblich
bemühten sich wiederholte Gesaudschasteu der Holsteiner, Adolf zur
Rückkehr zu bewegen. Er starb am 3. Januar 1225 und liegt zu
Loccum begraben. Für unsere Heimat ist er noch von besonderer
Bedeutung, weil er den Grund zur Stadt Stadthagen gelegt und
die Anlage unserer Hagendörfer gefördert hat (S. 91 u. 95). Seine
Söhne waren Bruno, der spätere Bischof zu Olmütz und Stifter der
Kirche zu Probsthagen, Konrad und Adolf. Konrad fcheint auf die
Regierung verzichtet zu haben, da fein jüngster Bruder als Adolf Iv.
in der Regierung folgte. • — Die Stadt Hamburg hat 1883 ihrem
Förderer Adolf Iii. auf der Trostbrücke ein Standbild aus Sandstein
errichtet, das dem des Bischofs Ansgar, des Apostels des Nordens,
gegenübersteht.
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Extrahierte Personennamen: Adolf Adolf Adolf Adolf Friedrich_Barbarossa Friedrich Barbarossa Heinrich Heinrich Adolf Adolf Barbarossa Barbarossa Adolf Adolf Waldemar_von_Dänemark Albrecht_von_Orla- Albrecht Adolfs Adolfs Adolf Adolf Adolf Adolf Bruno Konrad Konrad Adolf Adolf Konrad Adolf Adolf Ansgar Apostels
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— 178 —
gebotenen Dingen durch Landgeschrei erfolgte, d. i. durch Blasen
des Heerhornes.
Die Volks- oder Gerichtsversammlung wurde in feierlicher
Weise eröffnet. Zunächst erfolgte die Hegung des Dingplatzes, in-
dem man eine Einfriedigung mit Pfählen, die durch Schnüre der-
Kunden wurden, herstellte. Den Zuhörern, die auch nicht ding-
Pflichtige Volksgenossen sein konnten, war das Uberschreiten dieser
Schranke bei Todesstrafe verboten lvgl. Oftaradienst, S. 139). Dann
sprach der Priester oder Älteste (später der Gaugraf) die drei
Hegungsfragen: ob es die rechte Dingzeit und der rechte Ort sei,
ob das Gericht dem Rechte gemäß besetzt oder gehegt sei, und ob
man dem Diug Frieden gebieten möge. Auf die bejahende Antwort
verkündete er dann den Dingfrieden mit der Formel: „Ich gebiete
Lust und verbiete Unlust", wodurch er sich Gehör verschaffte und
Schweigen gebot.
Durch die vor Einführung des Christentums übliche Hegung
wurde die Versammlung gebannt oder geheiligt, d. h. unter den
Schutz und Frieden des Gottes Ziu gestellt, der als Schwert- und
Kriegsgott zugleich der Gott des Heeres wie des Diuges war ; des-
halb sah man auch jede Störung als eine Beleidigung der Gottheit
an, deren Wahrzeichen (Fahne, Schild, Schwert) als Sinnbilder des
Dingfriedens aufgerichtet waren.
Jede Gerichtsverhandlung fand bei Tage statt (tagadinc,
Gerichtstag) und mußte vor Sonnenuntergang beendet sein. Zur
Uberführung des Beklagten dienten Zeugen oder Eideshelfer, häufig
aber auch eiu Gottesurteil (Wasser- und Feuerprobe, Zweikampf).
Alle Missetaten wurden als Friedensbruch aufgefaßt, der fchwer oder
leicht fem konnte. Schwerer Friedensbruch, nämlich Mord, Landes-
verrat, Beleidigung der Götter, Heeresflucht oder sonst eine gemeine
Handlung, unterlag öffentlicher Strafe, leichter dagegen nur dann,
wenn er von dem Verletzten oder seiner Sippe vor Gericht gebracht
wurde. Die beleidigte Sippe hatte das Recht der Fehde (Feind-
schast) und konnte den Friedensbrecher ungestraft verfolgen, unter
Umständen selbst töten (Blutrache, Kriemhild). Eine der schwersten
Strafen, die das Volksgericht verhängte, war die Verurteilung zur
Friedlofigkeit (Acht), die gleichbedeutend war mit Todesstrafe. 5?rei-
heitsstrafen gab es nicht. Die gewöhnliche Strafe war die Zahlung
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TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
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— 179 —
eines Sühn- ober Bußgeldes, bei Tötungen Wergeld genannt
(Manngeld; vir, Wer, Mann). Als Büß- und Wergeld wurden an
die geschädigte Familie oder Sippe Rinder, Pferde und Getreide gezahlt
(f. Kap. die Sachsen!). Der durch solche Leistungen erkaufte Friede
hob die Fehde auf, die darum Unfehde oder Urfehde genannt wurde.
Das Urteil des Volksgerichts bedurfte der Zustimmung aller
Dingleute. Die Ablehnung äußerte sich durch Murren, die Zu-
stimmuug durch Schwingen ltnb Zusammenschlagen der Waffen,
zumal der Speere oder Schilde. Verräter und Überläufer, so be-
richtet Tacitus, hängt mau an einen Baum; Heerflüchtige und Un-
züchtige werden mit übergeworfenem Flechtwerk in Morast und
Sumpf versenkt. Der Sinn dieser Anwendung zweier entgegen-
gesetzter Todesstrafen ist der, daß bei der Bestrafung Verbrechen
öffentlich gezeigt, Schandtaten verborgen werden müssen.
Nach Einführung der fränkischen Gerichtsverfassung durch Karl den Großen
lral an die Stelle der Gerichtsgemeinde allmählich ein Beirat von 7 oder mehr
Bürgen, die das Urteil finden oder aus ihrer Erfahrung schöpfen mußten (Schöffen).
Auch gab es jährlich nur drei echte Dinge mit dem Grafen als Vorsitzenden
(G r a s e n g e r i ch t e), denen die wichtigeren Rechtssachen zufielen, während auf
den gebotenen Dingen (Gogerichten) nur geringe, mit Geld zu büßende
Frevel verhandelt werden durften. Hier liegt der Anfang der später durchge-
führten Trennung von hoher und niederer Gerichtsbarkeit, die in der Neuzeit
ols Land- und Amtsgericht bekannt ist.
Richter auf den Gogerichten (Hunredingen, Hundertschafts- oder Zent-
gerichten; Hunne oder Zentenar) waren zuerst Priester aus edlem Geschlecht,
später aber die von den Bauern selbst erwählten Gografeu, bis endlich, als die
Gogerichte unter die Hoheit der Landesfürsten gekommen waren, Droften, Amt-
leute oder Vögte an ihre Stelle gesetzt wurden. Das Wort Graf oder Gräfe
(der Gebieter, Befehlende) ist erhalten in den Familiennamen Greve, Hogrefe,
Wieggrefe. Als Gogerichtsstätten sind bei uns Lauen Hägen und Vehlen
bekannt. Das Lauenhäger Gericht (um 1520 aufgehoben), galt als rücksichtslos
strenge, so daß sich das Sprichwort gebildet hatte: „Das Lanenhäger Recht
scherzet nicht". Es heißt, daß Übeltäter auf 10, Landfremde auf 5 Meilen im
Umkreis aus dem gefreiten Bezirk der Hagendörfer (S. 90) verwiesen seien.
Nach dem Besaet-Reg. für d. Amt Bückebg. v. I. 1616 wurde jährlich ein
„Landgericht" zu Vehlen auf Pet.-Paulstag (29. Juni) geheget und gehalten. Der
Sch.-Lipp. Kal. v. I. 1775 vermerkt das „Gogericht" zu V. unterm 24. Januar;
als solches bestand es noch im Anfange des vorigen Jahrhunderts unter dem
Schutz der Herren von Klenke.
Die heidnische Religion der Germanen. Die älteste
Religion der Germanen war ein an Sonne, Mond und die Elementar-
kräste geknüpfter Naturdienst (Sonn- und Montag). In den Natur-
krästeu stellte man sich schließlich persönliche Gestalten als Götter
vor. Als Schöpfer der Welt wird Allvater verehrt, in dem die
Eigenschaften aller übrigen Götter sich vereinigen. Unter ihm stehen
zwölf Halbgötter, deren oberster Wodan (Odin) ist. Wodan (dem
römischen Gott Merknrins und dem griechischen Hermes gleich)
12*
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Extrahierte Personennamen: Tacitus Karl Karl Greve Hogrefe Gott_Merknrins
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Geschlecht (WdK): koedukativ
— 222 —
Bischof von Lübeck die Priesterweihe. Er starb in dem von ihm
gleichfalls gestifteten Marienkloster zu Kiel (1261).
Das dankbare Hamburg hat ihm 1821 ein Denkmal errichtet,
das heute vor dem neuen Maria-Magdalenenkloster an der Richard-
straße Aufstellung gefunden hat (früher stand es am Glockengießer-
wall) und n. a. die Inschrift enthält: „Wer über seine Zeit hinaus
kommenden Geschlechtern liebend vorsorgt, den vergessen auch diese
nicht, wenn gleich Jahrhunderte vergingen." Auch ist an einem
Brunnen auf dem alten Fischmarkte beim Johannenm sein Bildnis
zu sehen. Außerdem finden sich Gemälde Adolfs Iv. im großen
Saale des Maria-Magdalenenklofters und im Museuni hamburgischer
Altertümer. Seine Gemahlin, die Gräfin Heilwig, stiftete 1246 das
Kloster Herwardeshnde (Harvestehude) in Hamburg. Beider Namen sind
erhalten als Adolfstraße in Altona und Heilwigstraße in Hamburg.
Aus seinem Klosterleben in Hamburg wird eiue kleine Er-
zählnng überliefert. Einst hatte er als Bettelmönch eine Kanne
Milch erhalten, die er nach den: Kloster trug. Da nahten ihm
seine Söhne in ritterlichem Aufzuge. Der Vater, seiner alten rühm-
lichen Taten gedenkend, schämte sich, ihnen jetzt in seiner ärmlichen
Gestalt zu begegnen; er verbarg deshalb die Kanne unter seinem
Mönchsgewande. Nach kurzem Gewissenskampf gewann aber der
Gehorsam im Herzen des Mönches die Oberhand; er goß selbst zur
Strafe seines Hochmutes die Milch über sich aus, daß sie seinen
ganzen Leib überfloß.
TM Hauptwörter (50): [T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
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— 223 —
10, Landesteilung.
Fehdezeit. Als Adolf Iv. die Regierung niederlegte, waren
seine beiden Söhne Johann und Gerhard noch minderjährig. Zum Vor-
munde derselben hatte der Vater seinen Schwiegersohn eingesetzt, den
Herzog Abel llou Schleswig, deu späteren König von Dänemark. So
kam Schleswig zum ersten Male niit Holstein-Stormarn in engere Ver-
bindnng. Deu Holstein-Schanmburgern entstanden hieraus langwierige
Kämpfe mit Dänemark, das fortan mit allen Mitteln danach strebte,
diese Länder seinem Reiche anzugliedern. Hier im N wie auch im
übrigeu Deutschland brach nun eine Zeit der Fehde und Verwirrung
an, die dadurch besonders begünstigt wurde, daß dem Reiche ein
eigentliches Oberhaupt sehlte. Es war die „kaiserlose, schreckliche Zeit",
die Zeit des Faustrechts, in der nur die bewaffnete Faust sich Recht
verschaffen konnte (Interregnum —Zwischenreich, 1254—1273).
Teilung der Grbländer. In diese Zeit fällt die erste Tei-
lnng der schanmburgisch-holsteiuischen Besitzungen, die seitdem nie
wieder in einer Hand vereinigt wurden. Beide Söhne Adolss hatten
inzwischen (etwa von 1246 ab, in welchen! Jahre ihnen in Hamburg
ein festlicher Empfang bereitet wurde) als Johann I. und Gerhard I.
die Herrschaft ihrer Erbländer gemeinsam angetreten, teilten sie aber
schon 124? uuter sich. Johaun l. (1-1263) erhielt nach mehrmaligen
Auseinandersetzungen Wagrien mit Kiel und wurde der Stifter der
wagrifcheu Linie des Schaumburger Hauses; Gerhard I. (^ 1290)
nahm außer Holstein und Stornmru auch die Grafschaft Schaumburg
an sich und wurde der Begründer der holsteinischen Linie.
Beiden dankt Hamburg wichtige Schenkungen und Vergünstigungen.
Des letzteren Söhne Gerhard, Adolf und Heinrich teilten die Erbgüter
des Vaters unter sich. Ersterer, Gerhard Ii. (-f 1312), überließ 1295,
wahrscheinlich infolge Erblindung, das Land seinem Bruder Adols, der
als Adolf V. der Stammvater der schanmburgischen Linie
wurde. Der dritte Sohn, Heinrich I. (f 1310), hatte nach dem Tode
des Vaters Stormarn erhalten. So gab es im 14. Jahrhundert eine
wagrische, eine holsteinische und eine schaumburgische Liuie.
Die wagrische Linie ist in der Geschichte weniger hervorge-
treten; sie starb schon 1399 aus. Dadurch kam Wagrien mit
Kiel an Holstein. — Dem holsteinischen Grasen hause sind
mehrere tüchtige Regenten entsprossen. Unter ihnen ragt besonders
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Extrahierte Personennamen: Adolf Adolf Söhne_Johann Johann Gerhard Abel Dänemark Johann_I. Johann_I. Gerhard_I. Johaun Gerhard_I. Adolf Adolf Heinrich Heinrich Gerhard_Ii Adolf_V. Adolf_V. Heinrich_I.
Extrahierte Ortsnamen: Schleswig Deutschland Hamburg Holstein Hamburg Holstein
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Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 224 —
Gerhard der Große hervor, ein Sohn Heinrichs I. Er verübte
nach Art der Raubritter allerlei Gewalttaten und schonte selbst
seine eigenen Verwandten nicht. Durch sein Eingreifen in die
dänischen Angelegenheiten erreichte er, daß sein jnnger Vetter
Waldemar, Herzog von Schleswig, zum Könige von Dänemark
für den von ihm vertriebenen Christoph, den Nachfolger Abels,
gewählt wurde; er selbst wurde Reichsverweser Dänemarks und
erwarb Schleswig als erbliches Lehen (1826). Durch seiu
hartes Regiment machte er sich schließlich den Dänen so verhaßt, daß
er ermordet wurde (1340). Seiu Verdienst bleibt, daß er die Ver-
breitung des Deutschtums im N des Reiches durch den Zuzug deut-
scher Adeliger und vieler deutscher Söldner kräftig gefördert und die
Vereinigung vou Schleswig mit Holstein begründet hat. Eine
gleichfalls hervorragende Persönlichkeit wurde seiu Sohn Heinrich
der Eiserne (f 1381). Den ehrenvollen Beinamen „der Eiserne"
erwarb er sich durch seine unerschrockene Tapferkeit, die er auf
zahlreiche:: Kriegszügeu bewies (f. Sagen). Er kämpfte gegen
die Dänen, half dem Schwedenkönige gegen die Finnen und
dieute den Engländern gegen die Franzofen. Sein Ansehen war
so groß, daß er zum Könige von Schweden gewählt wurde, doch
lehnte Heinrich diese Auszeichnung ab. Sein Sohn Gerhard er-
wirkte aufs neue die Belehnung mit dem Herzogtum Schleswig
(1386). Beide Lehnsverträge (von 1326 und 1366), welche die
Schanmbnrger auf der Höhe ihrer Macht dem dänischen Reiche
abgerungen hatten, sind für die Ausbreitung Deutschlands n der
Elbe bis in die neueste Zeit vou entscheidender Bedeutung ge-
Wesen. Die Verbindung der beiden Länder Schleswig und Hol-
stein ist leider uuserm Grafenhause selbst später sehr verhängnisvoll
geworden, da die Erben im Stammlande mit Schleswig auch
Holstein verlieren sollten. Trotz jener Verträge machte Dänemark
den Söhnen Gerhards, Heinrich und Adolf, den Besitz Schleswigs
streitig. Nach verschiedenen Versuchen, auf friedlichem Wege zu
ihrem Rechte zu kommen, griffen beide zu deu Waffen, unterstützt
von den Hansestädten Lübeck und Hamburg, die den Schaum-
burgern so vieles verdankten. Heinrich fiel vor Flensburg (1427).
Adolf erreichte endlich die erbliche Belehnung mit Schleswig
(1440), auch die Bestätigung der früheren Verträge. Selbst die
dänische Krone wurde ihm augeboten. Er lehnte aber zugunsten
seines Neffen Christian ab, des Sohnes seiner Schwester, die mit
einem Oldenburger Grafen vermählt war. Für die Wieder-
Herstellung der alten Macht des Schaumburger Hauses hat Adolf
uichts getan. Mit ihm erlosch 1459 die holsteinische Linie.
Dänemark sollte nun auf friedlichem Wege erreichen, allerdings durch
List und Betrug, was es im Kampfe mit dem Hause Schaumburg
uicht zu erreichen vermocht hatte (s. unten Otto Ii.).
TM Hauptwörter (50): [T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T34: [Schweden König Gustav Dänemark Preußen Krieg Polen Adolf Frieden Holstein], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
TM Hauptwörter (200): [T171: [Heinrich Otto Herzog Kaiser König Friedrich Sohn Konrad Sachsen Schwaben], T117: [Schleswig Däne Insel Holstein Eider Preußen Schanz Jütland Dänemark Karl], T31: [Jahrhundert Schweden Norwegen Dänemark König Ende Jahr Anfang England Mitte], T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat]]
Extrahierte Personennamen: Heinrichs_I. Waldemar Dänemark Christoph Dänemarks Heinrich Heinrich Heinrich Heinrich Gerhard Gerhards Heinrich Heinrich Adolf Adolf Heinrich Heinrich Adolf Adolf Christian Adolf Adolf Otto
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Schaumburg-Lippe
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 226
Il Das Haus Schaumburg im Mittelalter.
Adolf V. (1295—1315), der Begründer der schaumburgischen
Linie, stiftete das Kloster Egestorf (1298), dessen Stätte heute die
Kolonie Friedrichsburg südlich von Hohenrode bezeichnet, gründete
die Johanniskapelle in Stadthagen (S. 99) und begann den Wieder-
aufban der St. Martinikirche daselbst. Er besaß im Holsteinischen
die Herrschaft Pinneberg und einige Allodialgüter in und um Hamburg.
Mit seiner Gemahlin, einer Tochter des Herzogs Johann von Sachsen,
erwarb er das Schloß Sachsenhagen, das seitdem im Besitz der
Schaumburger blieb. Ihm folgte sein gleichnamiger Sohn.
Adolf Vi. (1315—1353) beteiligte sich an den Kriegen seiner
Vettern in Holstein und geriet in Gefangenschaft, aus der er sich
sehr teuer loskaufen mußte. Unter ihm wurde 1318 der Bau der
St. Martinikirche in Stadthagen vollendet (S. 97). Den geistlichen
Stiftern Loccum und Obernkirchen machte er große Schenkungen.
Auch brachte er das Schloß Bokeloh bei Wunstorf, das wahrscheinlich
früher verpfändet war, von einem Herrn v. Münchhausen käuflich
wieder au sich. Nach ihm kam seiu ältester Sohu Adolf zur
Regierung.
Adolf Vii. (1353—1370) unternahm mit seinem Bruder
Gerhard, Bischof zu Minden und Gründer der Stadt Petershagen,
eine Wallfahrt nach Palästina zum Grabe Christi. Beide wurden
ein Opfer dieses Unternehmens. Gerhard starb während der See-
15
TM Hauptwörter (50): [T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T57: [Weser Stadt Hannover Harz Osnabrück Leine Kreis Aller Land Elbe], T34: [Schweden König Gustav Dänemark Preußen Krieg Polen Adolf Frieden Holstein], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T26: [Gott Christus Christ Volk Herr Jahr Kirche Land Zeit Jude], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T38: [Weser Elbe Hannover Land Stadt Lüneburg Leine Nordsee Aller Bremen], T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz], T191: [Karl Sohn König Tochter Haus Kaiser Ludwig Herzog Tod Johann], T72: [Kloster Kirche Jahr Bischof Kaiser Karl Otto Dom Grab Leiche], T0: [Kirche Haus Gebäude Stadt Straße Säule Platz Fenster Seite Palast]]
Extrahierte Personennamen: Adolf_V. Adolf_V. Johann_von_Sachsen Johann Adolf Adolf Adolf Adolf Adolf Adolf Gerhard