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bei Freiberg 1762. Einige Städte, wie Zittau 1757 u. Dresden 1760,
erlitten durch Brand u. Belagerung gräßliche Verwüstung; Hunderte von
Dörfern sanken in Asche. Die junge Mannschaft wurde heerdenweise
zusammengetrieben, um unter den Fahnen des Königs vor: Preußen gegen
diejenigen ihrer Brüder zu kämpfen, welche so glücklich gewesen waren,
zu den österreichischen Heeren zu entkommen. Wie groß mußte daher die
Freude sein, als endlich die Nachricht von dem zu Hubertusburg am
15. Febr. 1763 geschlossenen Frieden erscholl! In demselben Jahre noch
starbfriedrich August!!., u.die abscheuliche Herrschaftbrühl's hatte ein Ende.
28. (32.) Christian Fürchtegott Gellert.
Doch zeigt sich uns bei den: Rückblicke auf jene Zeit des Elendes
auch eine sehr wohlthuende Erscheinung. Gerade damals arbeitete ein
armer kranker Mann in stiller Zurückgezogenheit mit gottseligem Eifer-
für die Erhaltung frommen u. gottergebenen Sinnes unter seiner: Lands-
leuten. Christian Fürchtegott Gellert wurde am 4.Juli 1715 zu Hai
nichen geboren, als das 14. Kind eines in diirftigen Umständen leben
den Predigers, u. hatte daher schon in der frühesten Jugend Gelegenheit,
sich an Entbehrung zu gewöhnen. Seines Vaters Lehren u. ein frommer
Sinn ließen ihn jedoch alle Entsagungen mit freudigem Gottvertrauen
tragen, u. sein unablässiger Eifer in den Wissenschaften der Theologie
setzte ihn in den Stand, seit 1745 als Lehrer an der Universität zu
Leipzig aufzutreten. Hier erleuchtete er nicht nur durch seine trefflichen
Belehrungen die Köpfe der jungen Leute, welche in Leipzig studirten,
sondern durch sein streng sittliches, anspruchloses, bescheidenes Leben u.
durch seine ungeheuchelte Frömmigkeit erwärmte er auch ihre Herzen für
die Tugeno. Gar mancher junge Mensch enthielt sich der auf den Uni-
versitäten vorkommenden Ausschweifungen, um die Achtung des geehrten
Mannes nicht zu verscherzen. Mehr als einmal hat Gellert die Erfah-
rung gemacht, deren Süßigkeit er in den Worten andeutet: „O, Gott,
wie muß das Glück erfreu'n, der Retter einer Seele sein!" Doch war es
ihin nicht genug, in seinem Wohnorte u. unter seinen Zuhörern Gutes
zu wirken. Seine Schüler verbreiteten, wenn sie als Geistliche u. Lehrer
angestellt wurden, seinen frommen Sinn im Vaterlande. Er selbst bot
den: ganzer: deutschen Volke u. hauptsächlich der Kinderwelt in seinen
lieblichen Fabeln heitere Belehrung über Gegenstände der Sittenlehre u.
erhob die Herzen zu Gott in seinen frommen Liedern. Dafür ward er
aber auch der Liebling des ganzen deutschen Volkes, u. auch die Großen
der deutschen Nation behandelten ihn mit auszeichnender Achtung. Unser
Kurfürst Friedrich Christian u. dessen Sohr: u. Nachfolger Friedrich
August schenkten ihm die zarteste Aufmerksamkeit. Selbst der Feind unsers
Vaterlandes, Friedrich der Große von Preußen, konnte nicht umhin, des
armen Gellert treffliche Eigenschaften anzuerkennen. Wie sehr jedoch
auch diese Beweise der Liebe u. Achtung Gellert's Herz erfreuen mochten:
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Extrahierte Personennamen: August Christian_Fürchtegott_Gellert Christian_Fürchtegott_Gellert Gellert Friedrich_Christian Friedrich Friedrich Friedrich August Friedrich_der_Große_von_Preußen Friedrich
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gegen die Kränklichkeit, welche schon von lange her seinen Leib plagte, konn-
ten sie ihm weder Trost, noch Hilfe bringen. Gegen diese Feinde war nur
Gott sein Trost, u. wie er die peinlichen Schmerzen seiner Krankheit mit
stillem Duldersinn ertragen hatte: so starb er auch am 13. Dec. 1769 mit
der frommen Heiterkeit, welche den Christen selbst im letzten Augenblicke
ziert. Ihn hat gewiß Christus aufgenommen in die friedlichen Wohnungen,
deren es in des Vaters Hause so viele gibt. Auch unter den Menschen ist
sein Name nicht gestorben. Noch jetzt hüpft der Kinder Herz, wenn sie seine
Fabeln lesen u. lernen; noch jetzt steigt eine Thräne frommer Rührung in
unser Auge, wenn wir mit seinen Liedern unsern himmlischen Vater prei-
sen. Ja, der Gute lebt fort im Himmel u. auf Erden!
29. (33.) Friedrich Christian (1763). — Xaver, als
Administrator (1763—1798). — Friedrich August Iii.
oder der Gerechte (1768-1827).
Durch den 7jährigen Krieg waren Sachsens letzte Kräfte erschöpft.
Wie es bisher gegangen seit beinahe 200 Jahren, so konnte es nicht ferner
gehen. Doch wenn die Noth am größten, ist Gottes Hilfe am nächsten!
Denn die Fürsten, welche seit dein Hubertusburger Frieden auf dem säch-
sischen Throne gesessen, haben nach dem Vorbilde des wirthschaftlichen
August ihre Länder regiert. Friedrich Christian, der Sohn u. Nachfolger
Friedrich August's Ii., wurde schon nach 10 Wochen (er regierte v. 3. Oct.
bis 17. Dec. 1763) seinem Lande entrissen. Aber selbst in dieser kurzen
Zeit hatte er so viel edlen Willen gezeigt, so viele vortreffliche Anfänge
des Bessern gemacht, daß allgemeiner Jammer erscholl, als sich die Nach-
richt von seinem Tode verbreitete. Vor Allem galt es der Wiederherstellung
der Finanzen, des Geldes u. Credits. Ersparnisse am Hofe wurden ein-
geführt. Auch gestattete er jedem Unterthan, sich mündlich oder schriftlich
mit seinen Bitten oder Vorstellungen an ihn u. seine Gemahlin zu wenden.
Wie ein guter Hausvater suchte er die Wunden Sachsens zu heilen. —
Für seinen minderjährigen Sohn Friedrich August führte anfangs dessen
Oheim, der Prinz Xaver, die Regierung. Unter ihm wurde 1765 die
Bergakademie zu Freiberg gegründet, deren Ruf bis in ferne Erdtheile
gedrungen ist. Ebenso wurden 1765 spanische Stammschäfereien gegründet
u. damit eine reiche Quelle des Wohlstandes für das Land aufgethan.
Taver starb i. 1.1806 auf seinem Gute zu Zabeltitz, (n. n. w. von Großen-
hain). — Aber mit großer Freude begrüßten die Sachsen den neuen Kur-
fürsten Friedrich August Iii., den Gerechten, als derselbe am 15. Sept.
1768 die Regierung des Landes selbst übernahm. Die beinahe 60jührigc
Regierung desselben kann man eintheilen in die glückliche, die glänzende,
die unglückliche u. die herstellende Zeit. — Die glückliche Zeit geht von
1768 bis 1806. Das war die Zeit, in welcher Friedrich August durch
musterhafte Ordnung u. Sparsamkeit die furchtbaren Schulden, welche
durch den 7jährigen Krieg über das Land gekommen waren, zu tilgen
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Extrahierte Personennamen: Christus Friedrich_Christian_( Friedrich Xaver Friedrich Friedrich August August Friedrich_Christian Friedrich Friedrich_August's Friedrich Friedrich Friedrich August Xaver Friedrich Friedrich August Friedrich Friedrich August
407
strebte. Dem verwüsteten Lande verhalf er durch mannigfaltige Förderung
des Ackerbaues n. der Gewerbe wieder zu blühendem Ansehen u. machte
vielen Plackereien, welche noch aus Brühl's Zeiten herrührten, ein Ende.
Durch Aufhebung der Folter (Tortur), des Staupenschlages und der
Landesverweisung (1770) zeigte er seine Gesinnung. Er verwandte
zugleich einen großen Theil seiner Zeit, selbst zu sehen, ob etwa
den Unterthanen durch trügerische Processe Unrecht geschähe.
Ja, selbst die drückenden Hungerjahre von 1771 u. 1772 gaben unter
seiner Obhut Veranlassung zu sorfältigerer Betreibung des Ackerbaues.
Was seine Lebensweise anbetrifft, so war seine Zeit mit der strengsten
Pünktlichkeit eingetheilt. Übungen der Andacht, Negierungsangelegenheiten,
wissenschaftliche Bestrebungen nahmen dieselbe regelmäßig in Anspruch.
Die Stunden, welche ihm hiervon übrig blieben, verwandte er nicht zu
prunkenden Festen, sondern zu unschuldigen, den Geist veredelnden u. an-
regenden Beschäftigungen mit Pflanzenkunde, Musik u. Drechseln. Ein
fast ungestörter Frieden beglückte während dieses Zeitraumes Sachsens
Fluren, weil Friedrich August die Gelegenheiten zurückwies, welche sein
Land dieser Wohlthat hätte verlustig machen können. Sein Großvater u.
Urgroßvater hatten es sich schwere Summen u. theures Sachsenblut kosten
lassen, die polnische Königskrone zu erlangen u. ju behaupten; ihm ward
sie angetragen; er schlug sie aus. Im I. 1778 brach der bay er'sche Erb-
folgekrieg aus. Sachsen schloß sich weislich an Preußen an u. stellte
22,000 Mann gegen Österreich. Zu einer Schlacht kam es nicht. Nur den
Kartoffeln wurde so fleißig zugesprochen, daß davon der Krieg im Munde
des Volkes „der Kartoffelkrieg" hieß. Am 13. Mai 1779 kam es zu
Teschen (in österreichisch Schlesien) zum Frieden, in welchem Kursachsen 6
Millionen Gulden u. die böhmischen Lehnsrechte auf die schönburg'schen
Herrschaften Glauchau, Waldenburg u. Lichtenstein erhielt. — Nicht minder
gerecht u. weise zeigte sich Friedrich August, als i. I. 1789 in Frankreich
jene fruchtbare Umwälzung des Staates anhob, von welcher nachher ganz
Europa ergriffen wurde. Denn während die größeren Mächte in Deutsch-
land hier mit Gewalt eingreifen wollten, rieth er zur Besonnenheit u.
Mäßigung. Hütte man auf seine Stimme geachtet! Und solche Gesinnung
verleugnete er auch nicht, als in einigen Gegenden unseres Vaterlandes
1790 Bauernunruhen ausgebrochen waren. Gegen die Anstifter wurde
mit Nachdruck u. Strenge, gegen die Verführten mit Schonung u. Milde
verfahren. — Die glänzende Zeit von 1806—1812 führten Umstände
herbei, von denen man eher Sachsens Untergang hätte fürchten können.
Wider seinen Willen war Friedrich August in den Krieg hineingezogen
worden, welchen Preußen gegen den Kaiser der Franzosen, Napoleon I.,
wagte. Die Niederlage, welche die Preußen am 14. Oct. 1806 in der
Doppelschlacht bei Jena u. Auerstädt erlitten, betraf Sachsen mit. Gleich-
wohl gewährte der mächtige Kaiser der Franzosen dem Kurfürsten von
Sachsen nicht nur einen erträglichen Frieden, sondern veranlaßte ihn auch,
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_August Friedrich August Friedrich_August Friedrich August Friedrich Friedrich August Napoleon_I.
Extrahierte Ortsnamen: Sachsens Sachsen Teschen Glauchau Waldenburg Frankreich Europa Sachsens Jena Sachsen Sachsen
408
die Würde eines Königs von Sachsen (am 20. Dec. 1806) anzunehmen.
Auch an Land u. Leuten ward der neue König stark bereichert, (er erhielt das
Herzogthum Warschau) u. er würde auf Kosten des damals so tief gedrückten
Preußens noch mächtigerhaben werden können, wenn nicht sein rechtlicher
Sinn der Freigebigkeit Napoleon's Einhalt gethan hätte. Feilich mußte
Sachsen seinen neuen Glanz u. die Gunst Napoleon's theuer bezahlen.
Denn es war gezwungen, starke Heere mit schweren Kosten zu erhalten u.
dieselben in allen Kriegen des streitlustigen Kaisers ihr Blut verspritzen zu
lassen. Jedoch dem Könige von Sachsen durfte man darüber keine Vorwürfe
machen; denn er hatte diese Lage der Dinge nicht herbeigeführt, sondern
dem Drange der Umstände nachgegeben. Aber treu hielt Friedrich August
an diesem gewaltigen Manne, welcher als Sieger ihn, den Besiegten, mit
hoher Achtung behandelt, statt ihn zu demüthigen, ihn bereichert hatte, statt
ihn zu berauben. Und diese Treue bewahrte Friedrich August dein mächtigen
Manne auch dann noch, als das Unglück über denselben hereinbrach. —
Das war brav u. ehrlich gehandelt, wenn gleich dadurch die Unglückszeit
1812 bis 1815 hereinbrach. Auch an dem Kampfe Napoleon's gegen
Rußland mußten Sachsens Heere mit 21000 Mann Theil nehmen, fanden
aber hier 1812 größtentheils ihren Untergang. Im folgenden Jahre (1813)
wurde Sachsen fast allein der Hauptschauplatz eines Kampfes, wie ihn die
Geschichte sonst kaum zu berichten hat. Großgörschen (s.ö.v. Lützen), (2. Mai)
Wurschen, (s.ö. v. Bautzen), (20. u. 21. Mai), Dresden (26. u 27. Aug.)
sahen Blutströme wie Wasser fließen. Endlich entschied die Völkerschlacht
bei Leipzig vom 16. — 19. Oct. 1813 Napoleon's u. Friedrich August's
Schicksal. Ersterer mußte sich aus Deutschland zurückziehen; letzerer ward
am 23. Oct. als Preußen's Gefangener nach Friedrichsfelde bei Berlin ge-
führt. Von: 4. März 1815 an wohnte er, auf Veranlassung des Kaisers
Franz von Österreich, zu Preßburg in Ungarn. Erst am 7. Juni 1815
kehrte er zu den Seinigen zurück; allein er hatte darein willigen müssepl,
daß b/5 seines Landes an Preußen, beziehendlich an Weimar übergingen.
— Eine schwere Aufgabe hatte er in der letzten Zeit seiner Regierung, der
herstellenden, zu lösen. Von neuem sollte er da anfangen,wo er beim An-
tritte seiner Regierung begonnen hatte. Doppelt schwer war dies bei seinem
hohen Alter u. der beklagenswerthen Schwächung des Staates. Doch fehlte
es weder in den höheren Behörden des Staates, noch in Städten u. Dörfern
an Männern, welche die zweckmäßigsten Maßregeln ergriffen, die erlittenen
Verluste zu ersetzen u. den gesunkenen Wohlstand wieder emporzubringen. All-
gemein war die Theilnahme, mit welcher am 15. Sept. 1818 das 50jährige
Regierungsjubiläum Friedrich August's begangen wurde; allgemein aber auch
die Trauer, als der Jubelgreis am 5. Mai 1827 zu seinen Vätern ging.—
{{0. (34.) König Anton (1827—183(1) und der
Mitregent Friedrich August (1830—1830).
Anton, der nach August’s des Gerechten langer Regierung auf den
sächsischen Königsthron kam, war dessen Bruder u. nur 5 Jahre jünger,
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich August Friedrich Friedrich August Friedrich_August's Friedrich März Franz_von_Österreich Franz Friedrich_August's Friedrich Anton_( Friedrich Friedrich August Anton
Extrahierte Ortsnamen: Sachsen Warschau Sachsen Sachsen Sachsens Sachsen Dresden Leipzig Deutschland Friedrichsfelde Berlin Ungarn Weimar
409
als jener. Er stand sonach zur Zeit seines Antrittes (1827) schon im
72. Lebensjahre. Lang konnte die Dauer seines Lebens u. Wirkens
nicht mehr sein; aber in dem engen Zeitraume von 9 Regierungsjahren
hat sich Vieles u. Grosses zusammen gedrängt. Anton trat ganz in die
Fusstapfen seines ruhmreichen u. unvergesslichen Bruders, den er im
Leben so innig geliebt hatte. Er änderte daher, wenn er auch einzelne
sehr zeitgemässe Gesetze ausgehen liess, doch in der Hauptsache nichts
an der bisherigen Verfassung u. Regierungsweise. Das Volk hing auch
ihm, dem Herablassenden u. Gütigen, mit ungeheuchelter Liebe an. Allein
von manchen Lasten u. Missbräuchen, die in den umliegenden Ländern
zum Theil längst beseitigt waren, u. über die man an vielen Orten schon
im J. 1790 bei Gelegenheit der Bauernunruhen im Stillen geklagt hatte,
wünschten ddcli Viele nunmehr Befreiung oder wenigstens Erleichterung.
Damals musste z. B. der Landmann noch viele u. drückende Frohn-
arbeiten für den Gutsherrn vorrichten; er musste leine Felder u. Wiesen
eine Zeit lang von dos Gutsherrn Schafen abweiden lassen; er musste
seine Kinder als Zwangsgesinde auf den Edelhof geben u. Vieles Andere
dulden, wovon wir jetzt nichts mehr wissen. Eben so klagten die Bürger
über ihre Stadtbehörden, die sich an manchen Orten über Gebühr an-
gomasst u. ziemlich ungerecht verfahren haben sollten. Kurz, es ent-
stand im J. 1830 hier u. da grosse Unzufriedenheit, nicht irlit dem
ehrwürdigen Regenten, sondern mit einzelnen althergebrachten Einrich-
tungen des Landes. Die Unzufriedenheit ging im September dieses
Jahres in mancherlei Unruhen über; namentlich in Leipzig u. Dresden
wurden sie bereits ernsthaft. Von allen Seiten erhoben sich bald Klagen,
bald Bitten um Umgestaltung u. Abstellung. Aber des guten Königs
Weisheit, Sanftmuth u. Nachgibigkeit beseitigten bald Alles. Er ver-
sprach, alle Klagen u. Beschwerden sogleich durch gerechte u. sach-
verständige Richter untersuchen zu lassen; er verbieth dem Volke in
allen billigen Dingen schleunige Hilfe; er ernannte seines Bruders Sohn,
den allverehrten Prinzen Friedrich August, zu seinem Mitregenten u.
meine andere Männer, zu welchen das Land allgemeines Vertrauen
hegte, setzte er sogleich zu Schiedsrichtern u. zu Wiederherl'tcllorn der
öffentlichen Ruhe ein. Sehr schnell ward es wiederum ruhig. Ein
Landtag wurde übrigens zusammen berufen u. auf diesem eine neue,
mehr der jetzigen Zeit angemessene Landesverfassung 6 Monate lang
reiflich berathen. Nun kam ein neues reges Leben in die gelammte Staats-
verwaltung. Nun gingen mancherlei neue wohlthätige Gesetze über das
Landaus, die vielfach so segensreich, obschon nicht Allen ganz lieb u. an-
genehm waren. Vieles, was zu des Landes Vortheil war, geschah unter
der Regierung des ehrwürdigen Anton, oder es wurden wenigstens zu
dieser Zeit die Anfänge dazu gemacht. Er selbst aber, der biedere
Greis, der am Lebensabende noch so schönen Samen ausgestreut hatte,
sah von der zu hoffenden Ernte nur noch wenig. Er ging am 6. Juni
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_August Friedrich August Anton
410
1836 schmerzlos ein in’s Land der Ruhe u. der Vergeltung. Die
späte Nachwelt noch wird ihn ehrfurchtsvoll mit dem Beinamen des
„Gütigen“ nennen. Nach Mohr.
31 (35 ) Friedrich August Iv. (183«—1851.)
Friedrich August Iv., der seinem Oheim Anton im I. 1836 in der
Königswürde folgte, besaß schon als Prinz wegen seiner seltenen Weisheit,
Umsicht u. Leutseligkeit, das unbegrenzte Vertrauen aller Landesunter-
thanen, ward deshalb auch bei den Unruhen von 1830 der sicherste u. beste
Friedensstifter u. der vom ganzen Königreiche ersehnte Mitregent. Wie
glücklich lebte der Sachse unter seiner Regierung! Wie ganz anders war
es nun, als wie vor 100 Jahren unter Brühl's trauriger Ministerherrschaft!
Freilich hatte aber auch dieser König, sammt seinem ruhmreichen Bruder
Johann, von frühester Kindheit an die sorgsamste Erziehung u. Bildung
erhalten, so daß kein Zweig des Wissens u. kein Gegenstand der Landes-
wohlfahrt ihm unbekannt war. Er hatte eine große, ereignißreiche Zeit
durchlebt, die ihm ernste Bilder, wichtige Lehren, starke Ermunterungen u.
Warnungen vor Augen stellte. Er war endlich durch vielfache Prüfungen
schon in der Kindheit u. Jugend hindurchgegangen; hatte frühe die geliebte
Mutter, späterhin den hoffnungsvollen Bruder Clemens verloren; hatte die
erschütternden Kriegsgräuel von 1806 bis 1813 gesehen, u. in dieser Zeit
mehrmals Residenz u. Land flüchtig verlassen müssen; hatte auch der Krank-
heit Last u. Bürde theils selbst getragen, theils an seiner ersten Gemahlin,
die nirgends Heilung finden konnte, schmerzlich erkannt. Dies Alles hatte
seinen Geist hochgebildet u. erleuchtet, sein Herz für menschliche Roth leicht
empfänglich gemacht u. sein Gemüth über der Erde nie den Himmel, über
der flüchtigen Herrscherpracht nie den König aller Könige vergessen lassen.
Darum leuchtet aus allen Anordnungen deutlich hervor seine Weisheit,
aus allen Thaten seine Menschenfreundlichkeit u. Milde, aus allen Rechts-
sprüchen seine unbestechliche Gerechtigkeit. Wir Sachsen dürfen nicht zur
schnöden Schmeichelei unsere Zuflucht nehmen, wenn wir von diesem
Landesherrn reden. O, wenn doch Eintracht u. Sparsamkeit, unablässige
Thätigkeit u. herzliche Frömmigkeit in allen Häusern des Landes so heimisch
wären, wie in diesem Königshause! Und doch vergaß der Landesvater über
der Übung stiller, häuslicher Tugenden niemals das große Ganze u. die
Sorge für allgemeines Landesglück. Wenn man die vielen weisen Gesetze
betrachtet, die während seiner Regierung gegeben worden sind; an die ganz
neue u. so heilsame Ordnung denkt, die überall in den Stadt- u. Landgemeinden
herrscht; erwägt, wie eifrig Eisenbahnen, Dampfschifffahrt, Handel, Fabriken
u. Gewerbe gefördert wurden; bedenkt, wie große Sorgfalt auf Wissenschaft
u. Künste, auf Schulen u. auf hundert nützliche Anstalten gewendet wurden:
dann muß man den König ehren, der so sein Volk geliebt u. regiert hat.
Desto tiefer war der Schmerz, der in den aufgeregten Zeiten 1848 u. 1849
Friedrich August's Herz ergriff. Die im Februar 1848 in Paris ausge-
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich August Friedrich_August_Iv. Friedrich August_Iv. Anton Johann Johann Clemens Roth Friedrich_August's Friedrich
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brochene Revolution entzündete auch in Deutschland, namentlich in Wien
u. Berlin, blutige Aufstände. Da kamen auch für Sachsen schreckliche Tage,
in denen die Herrschaft des Gesetzes untergraben, die öffentliche Sicherheit
gefährdet u. der Wohlstand der Bürger erschüttert wurde. Mögen solche
Tage nie wiederkehren, sondern alle kommenden Geschlechter durch die
Erinnerung an sie belehrt u. gewarnt, das ernste Bibelwort zu Herzen zu
nehmen: „Gerechtigkeit erhöhet ein Volk; aber die Sünde ist der Leute Ver-
derben!" (Sp. Sal. 14, 34.) — Friedrich August, welcher allwöchentlich
eininal für Jedermann zu sprechen war, suchte u. fand eine Erholung von
den sorgenvollen Staatsgeschüften in der Natur, die er über Alles liebte,
deten Werke er aber auch sehr genau kannte. Vor Allem liebte er die fried-
liche Welt der Pflanzen. Er machte botanische Wanderungen in seinem
eigenen Lande, wie in fremden Ländern. Von der letzten Reise sollte er
jedoch nicht wieder zurückkehren. Am I.aug. 1854 hatte er von Dresden
Abschied genommen u. die zehnte Reise nach Tirol angetreten. Als er von
dem Marktflecken Imst (7 Meilen westlich von Innsbruck) abreisete u. aus
einem sehr stark abwärts abgehenden Wege nach Brennbichl zu fuhr, stürzte
der Reisewagen um. Der König wurde nach vorn zu hinausgeschleudert
u. fiel gegen das Handpferd, welches scheu geworden, ihn mit dein Hufe
an die linken Schläfe so traf, daß er nach 3/4 Stunden verschied. Am 16.
Aug. wurden die irdischen Überreste in der königlichen Gruft der katholischen
Hofkirche zu Dresden beigesetzt. Sein Gedächtnis; wird in seinem Volke bis
in die spätesten Zeiten fortleben. Nach Mohr.
32. (3<».) Johann.
Johann, König von Sachsen, geboren am 12. Dee. 1801, war der
jüngste Sohn des Prinzen Maximilian u. dessen Gemahlin Maria
Theresia von Parma u. Bruder des Königs Friedrich August Iv.
Am 8. Mürz 1804 verlor er durch den Tod seine Mutter. Seine Er-
ziehung erhielt er im Vereine mit seinen ältern Brüdern, den Prinzen
Friedrich u. Clemens unter der Leitung des Generals von Forell u. des
Freiherrn von Wessenberg. Der Prinz, mit glänzenden geistigen Anlagen
begabt, eignete sich sehr bald tüchtige Kenntnisse in den juristischen u.
Staatswissenschaften an. Nicht nur der classischen Sprachen, namentlich
des Griechischen vollkommen mächtig, war er auch in den Geist u. das Wesen
der neuern Sprachen so tief eingedrungen, daß er unter andern den großen
Geist des Vaters der italienischen Poäsie (Dichtkunst), Danto Alighieri,
erfaßte u. andern durch Übersetzung erschloß. — Schon im 20. Lebensjahre
trat er mit Sitz u. Stimme in das geheime Finanzcollegium ein. 1821
unternahm er mit seinen Brüdern eine Reise nach Italien, wo sich seine
Liebe zu der Kunst u. Literatur noch mehr befestigte. Am 21. Nov. 1822
vermählte er sich mit der Herzogin Amalie Auguste von Bayern, geboren
den 13. Nov. 1801, Tochter des Königs Maximilian Joseph von Bayern,
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_August Friedrich August Johann Johann Maximilian Maximilian Maria
Theresia_von_Parma Maria Theresia Friedrich Friedrich August Friedrich_u._Clemens Friedrich Forell Danto_Alighieri Amalie_Auguste_von_Bayern Maximilian_Joseph_von_Bayern Maximilian
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Wien Berlin Sachsen Dresden Dresden Sachsen Wessenberg Italien
412
u. lebte seitdem in gesegneter glücklicher Ehe*). 1824 wurde er Vorstand
des Vereins zur Erforschung sächsischer Alterthümer. Am 12. Sept. 1830,
nachdem der Prinz Friedrich August Mitregent des Königs Anton gewor-
den war, trat Johann der Commission zur Aufrechterhaltung oer öffent-
lichen Ruhe bei u. wurde der Chef (spr. Scheff) der sächsischen Communal-
garden. 1831 erhielt er Sitz u. Stimme im geheimen Rathe u. übernahm
später den Vorsitz im Staatsrathe. Am Ausbau der Verfassung des König-
reichs nahm er, da diese ihm als Prinz des königlichen Hauses in der
ersten Kammer einen Platz anwies, thätigen Antheil u. hat dem Lande
dadurch seine Erfahrungen u. Wissenschaften reichlich zu gute kommen lassen.
Alle Landtagsverhandlungen bewiesen dieses, u. das; er bei allen Berathun-
gen nur Wahrheit u. Recht vertheidigte. Als Familienvater traf ihn der
Schmerz, am 11.Mai 1847 den am 5.April 1831 geborenen, hoffnungs-
vollen Prinzen Moritz Ernst (u. später 4 Prinzessinen: Maria, Anna,
Margaretha u. Sophie) durch den Tod zu verlieren. Die Jahre 1848 u.
1849, welche dem königlichen Hause schmerzliche Erinnerungen bereiteten,
verlebte er theilweise in der Residenz u. auf seinen Gütern Weesenstein u.
Jahnishausen, wohnte aber in den folgenden Jahren wiederum den Land-
tagen thätigst bei. Rach dem am 9. Aug. 1854 bei Imst in Tirol erfolg-
ten unerwarteten Hinscheiden seines Bruders, des Königs Friedrich August,
übernahm er am Io. Aug. 1854 die Regierung des Landes. Von den
unter seiner Regierung mit den Ständen des Landes gegebenen Gesetzen
sind zu erwähnen: Einige Gesetze, den Bau von Staatseisenbahnen betr.
— Das Gesetz, die Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege
n. Verwaltung, vom 13. Aug. 1855, u. eines Strafgesetzbuches für Civil u.
Militär: das Gesetz über Ent- u. Bewässerungsanlagen u. Berichtigung von
Wasserläufen, vom 15. Aug. 1855. Von Wichtigkeit für das Land ist die am
1. Oct. 1856 in's Leben getretene Aufhebung aller Patrimonialgerichte des Landes
u. Bildung von Bezirksgerichten u. Gerichtsämtern. Das Gesetz vom 12. März
1858, die Einführung eines allgemeinen Landesgewichts betr.; — die Advocaten-
ordnung u. das Pvstgcsetz 1859. — Das Gewerbegesetz: das Gesetz, die Ein-
führung des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches, u. das, die Einrichtung
einer Landescultur Rentenbank, 1861. — Die Militärgerichtsverfassung u. Militär-
strafproccßordnung. Dasjmmobiliar-Brandversicherungswesen, 1862. —D as
bürgerliche Gesetzbuch: das Gesetz, das wegen polizeilicher Beaufsichtigung
der Baue zu beobachtende Verfahren, 1863. —- Die Ausübung der Jagd; das
Hazard- u. andere Spiele, 1864. — Die Erfüllung der Militärpflicht, 1866.—
Die Schlachtsteuer rc., 1867. — Die Kirchenvorstands- u. Synodalordnung rc.
*) Kinder des Königs: 1) Kronprinz Albert, Herzog zu Sachsen u.
deutscher u. russischer General-Feldmarschall, geb. den 23. April 1828, vermählt
den 18. Juni 1853 mit der Prinzessin Carola Wasa, Enkelin des ehemaligen
Königs von Schweden, Gustav Iv., geb. d. 5. Aug. 1833. — 2) Pr. Elisabeth,
geb. d. 4. Febr. 1836, des verstorbenen Herzogs Ferdinand von Genua Wittwe
seit d. 10. Febr. 1855. — 3) Pr. Georg, geb. d. 8. Aug. 1832, verm. 1859
mit Anna, Infantin von Portugal, geb. d. 21. Juli 1843. Kinder : 1) Pr.
Mathilde, geb. den 9. März 1863; — 2) Pr. Friedrich August geb.
d. 25. Mai 1865: — 3) Pr. Marie Josephe, geb. d. 31. Mai 1867. -
4) Pr. Joha>nn Georg, geb. d. 10. Juli 1869. —
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich August Anton_gewor- Johann Scheff Moritz_Ernst Ernst Maria Maria Anna Margaretha_u._Sophie Friedrich_August Friedrich August Albert Carola_Wasa Gustav_Iv. Gustav_Iv. Ferdinand_von_Genua_Wittwe Ferdinand Georg Anna Mathilde Friedrich_August Friedrich August Marie_Josephe Georg
Extrahierte Ortsnamen: Weesenstein Imst Dasjmmobiliar-Brandversicherungswesen Sachsen Schweden Portugal
413
— Der Wechselstempel. — Die Giltigkeit der Localbauordnungen. — Die Ab-
änderungen mehrer Bestimmungen des Gewerbegesetzes v. 15. Oct. 1801. —
Eine Beschränkung der Wirksamkeit der von Ehegatten vorgenommen Veräuße-
rungen rc. — Einige Bestimmungen über den Concurs der Gläubiger. — Die
allgemeine Einführung einer Hundesteuer. Die Bildung der Geschwornen-
listcn u. der Geschwornenbank. Die Wahl der Gerichtsschösfen u. die Mit
Wirkung derselben bei der Verhandlung u. Aburtheilung der bezirksgerichtlichen
Strafsachen. — Die Ausübung der Fischerei in fließenden Gewässern. — Einige
Abänderungen der Verfassungsurkunde v. 4. Sept. 1831 rc. — Die Wahlen für
den Landtag, 1868. — Die Verminderung der Instanzen im Administrativ
Justizverfahren. — Die Wegebaupflicht. — Die Allshebung des Instituts der
Communalgarde. — Der Wegfall der Bürgerrechtsgebühren u. die Einführung
dirccter Wahlen der Stadtverordneten u. des größer« Bürgerausschusses. —
Die Presse. Die Emeritirung ständiger Lehrer an den Volksschulen. — Die
Einführung der Civilstandsregister für Personen, welche keiner im Königr. Sachsen
anerkannten Religionsgesellschaft angehören rc. — Die Sonn-, Fest- u. Bußtags-
feier, 1870. —
Nicht weniger befördert die Regierung den Handel u. Verkehr, In-
dustrie u. Gewerbe, Bildung u. Wohlstand des Volkes, wovon die Verträge
mit anderen Ländern, Erleichterungen irn Postwesen u. Telegraphenbetrieb,
Concessionirung von industriellen Vereinen, Gründung von Handels- u.
Realschulelt u. s. w. Zeugniß geben. Daß das Fürstenhaus in seinem
Streben, das Volk zu beglücken, nicht ermüdet, beweist die Theilnahme des
Königs in den Theuerungsjahren 1854 u. 1855. —
Wie der König als Fürst des Landes für fein Volk mit weiser u. liebe-
voller Fürsorge wacht, so ist er auch in seinem Familienkreise ein Vorbild.
Nach Richter.
33. (37.) Sonst und jetzt.
Das wären denn die wichtigsten unter denjenigen Begebenheiten, welche
unser Vaterland im Allgemeinen berührt haben. Aber wie sah es — so wird
man fragen — in den einzelnen Verhältnissen des Lebens, unter den verschie-
denen Ständen, in ihren Sitten u. ihrer Lebensweise aus? Auch hierüber
sollen noch einige Andeuumgen gegeben werden, damit man erkenne, daß der
Zustand unseres Vaterlandes sich gegen sollst lvese>ülich verbessert habe.
Wir fassen hier zunächst den Bauernstand ins Auge. Zwar gilt von
demselben noch jetzt das Wort: „Im Schweiße vemos Angesichts sollst du dein
Brod essen!" allein es gilt auch von andern Ständen. Sollst klagte er: „Mit
der Thräile des Jainlners salze ich mein Brod, u. mit dein Blute meines zer-
fleischten Rückens röthe ich die Schwelle meines Hauses." So ist es jetzt nicht
mehr. Denn wird es dem Bauer manchmal schwer, die Abgaben zu entrichten,
welche auf seinen Grlindstücken lasten: so sind diese Grundstücke doch sein Eigen-
thum, u. die Verbesserungen, welche er an denselben vornimmt, kommen doch
ihm u. feinen Kindern zu Gute, weil er sie vererben darf. So lvar es vor
vier ll. »lehr Jahrhunderten ilicht. Alles Laild gehörte entweder den Fürsten
oder den Rittern oder den Klöstern. Dies mußte der Landmann bearbeiten,
ohne die Frucht seines Fleißes zu genießeir. Ihr« u. seinen Kindern wurde
von dem Herrn nur die nothdürftige Nahrung verabreicht, oder er lnußte sich
dieselbe wohl auf einem dürftigen Stücke Felde erarbeiten, wenn er den größten
Theil des Tages über Herrenarbeit gethan hatte. Gesetzt auch, ein Herr über-
ließ feinen Unterthanen ein Grundstück zur Benutzung auf Lebenszeit: so hing
es doch nur voll ihm ab, ob er ihre Kinder auf demselben lasseil wollte: ver-
jagte er sie aber wirklich nicht: so kam wenigstens liach des Vaters Tode einer
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der Aufseher des Herrn u. zog aus dem Stalle das doste Pferd oder Rind u.
st w. Nicht minder hart drückten den Bauer die Frohndienste; denn oft, wenn er
gerade mit der nothwendigsten Arbeit auf seinen eigenen Feldern beschäftigt war,
kam der Frohnvoigt u. rief ihn zur Arbeit ftir be» Herrn. Jetzt sind diese Dienste
dem Gesetze gemäß abgelöst worden. Und welche Mißhandlungeir hatte der Bauer
von seinem Herrn zu ertragen! Denn einen Bauer zu Tode geprügelt zu haben,
kostete den: Herrn höchstens eine tüchtige Geldstrafe. Das ist in neuerer Zeit
besser geworden; auch den Landmann schützt das Gesetz. — Oder hätten die
Unglücklichen ehemals ihrem so harten Loose entgehen können: dursten sie von
dem Orte ihrer Qual wegziehend Das durften sie nicht. Denn nicht nur ihr
Feld u. Hof, sondern auch ihr Leib, ihr Weib u. ihre Kinder waren Eigen-
thum des Herrn; sie waren Leibeigene. Der Herr konnte sie vermiethen, ver-
kaufen, verschenken, verspielen , einzeln u. im Ganzen. Sic selbst hatten über
sich nichts zu bestimmen; wo sie wohnen, was sie treiben ob u. wen sie hei-
rathen sollten, das war des Herrn Sache. — Wie stand es nun in der
früheren Zeit mit den leib li ch en B e d ü rfnis sen der Landleute? Das läßt
sich leicht denken, wenn man erwägt, daß selbst auf den Tafeln der Reichen
gebrateneeulen u. wilde Katzen erschienen. Dem Armen blieb wenig mehr, als
trockenes Kleienbrod. Ja selbst an diesenr mangelte es oft, weil die Acker nur
höchst nothdürftig bestellt u. die Ernten sowohl durch große Kriege, als auch
durch die kleinen Fehden der Ritter fortwährend verwüstet wurden. Auch dies ist
jetzt besser. Die Felder werden besser angebaut; es herrscht mehr Ruhe u. Sicherheit,
u. wo das Getreide nicht ausreicht, da helfen meistentheils die Kartoffeln aus. —
Run die Kleidung. Noch gibt cs auch jetzt wohl arme Leute, welche zum
Kirchgänge nicht ein Feiertagskleid haben: aber ein reines Hemd zieht am
Sonntage wohl Jeder an. Davon wußten aber früher selbst die Bürger in
Städten nichts; dem leibeignen Bauer aber war ein schmuziger Schafpelz
Alles, womit er seine Blöße deckte. Dieser Schafpelz war sein Sommer- u.
Winterkleid, sein Werkeltags- und Feiertagsrock, seine Decke auf dem von
trockenem Laube bereiteten Nachtlager. Derselbe wurde so lange getragen, bis
er in Stücken vom Leibe herunterfiel. Darf man sich wundern, wenn Un-
geziefer u. ekelhafte Hautausschläge die gewöhnliche Plage des gemeinen
Mannes waren« — An so stattliche Bauergüter, wie wir sie jetzt fast in jedem
Dorfe finden, war damals gar nicht zu, denken. Ergingen doch selbst in den
Städten noch Verbote gegen muthwillrge Gesellen, welche des Nachts in den
Straßen umherschwärmten, um die Häuser umzuwerfen. — Noch weit weniger
sorgte man ehemals für die geistigen Bedürfnisse des Landvolkes. Jetzt
genießt der Landmann schon in seiner Jugend Unterricht in dem Christenthume;
seine Fertigkeit im Schreiben u. Rechnen unterstützt ihn in der Führung des
Haushaltes: durch den Unterricht im Lesen ist er in den Stand gesetzt, auch außer
mündlicher Unterredung Etwas von dem zu erfahren, was in der Welt vor-
geht. Ganz anders sah cs in dieser Hinsicht vor mehren Jahrhunderten aus.
Dorfkirchen gab es nur wenige: deshalb mußte Mancher meilenweit gehen, um
am Gottesdienste Theil zu nehmen. In der Kirche selbst aber verstand er
Nichts von der lateinischen Sprache, welche in derselben gebraucht wurde. An
Dorfschulen war gar nicht zu denken. Zu den übrigen Plagen der unglücklichen
Landbewohner gesellten sich daher die Schrecknisse des Aberglaubens u. die
Furcht vor Kobolten u. Gespenstern. Hexen und dem wilden Jäger war all
gemein verbreitet. Diesen Aberglauben benutzten verschmitzte Betrüger, wie
Quacksalber, Schatzgräber, Hc^en- u. Teufelsbanner, die rohen undunwissenden
Menschen um das Ihrige zu bringen. — Selbst die äußern Umgebungen der
Dörfer hatten sonst wenig Einladendes. Sie lagen meist mitten int Walde,
umringt von dürftig angebautem Felde u. bestanden aus Haufen von elenden
Hütten, in deren Nähe den Wanderer häufig genug noch das Gebrüll der Bären
u. das Geheul der Wölfe schreckten. Und jetzt? Wie fteundlich winken uns,
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