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1. Lesebuch für staatsbürgerliche Bildung - S. 22

1913 - München : Lindauer
22 Unser deutsches Vaterland. ob er Grundregeln aufgestellt hätte, die nun unter allen Umständen, in jedem Falle und in jeder Lage blindlings anzuwenden wären. Starre Dogmen gibt es weder im politischen noch im wirtschaftlichen Leben und gerade Fürst Bismarck hat von der Doktrin nicht viel gehalten. Aber was uns Fürst Bismarck gelehrt hat, ist, daß nicht persönliche Liebhabereien, nicht populäre Augenblicksströmungen, noch graue Theorie, sondern immer nur das wirkliche und dauernde In- teresse der Volksgemeinschaft die Richtschnur einer vernünftigen und sittlich berechtigten Politik sein darf. Was uns sein ganzes Wirken zeigt, ist, daß der Mensch das Schiff lenken kann, das auf dem Strome fährt, nicht aber den Strom selbst, daß wir, wie Fürst Bismarck sich ausgedrückt hat, die großen Dinge nicht machen, aber den natürlichen Lauf der Dinge beobachten und das, was dieser Lauf zur Reife gebracht hat, sichern können. Mit anderen Worten, daß es in der Politik darauf ankommt, in jedem Augenblick die Grenze des Erreichbaren deutlich zu erkennen, an die Erreichung des zu Nutz und Frommen des Landes Erreichbaren aber alles zu setzen. Keine Partei kann den Fürsten Bismarck für sich allein mit Beschlag be- legen, aber jede kann und soll trotz der Gegensätze in dieser oder jener Frage vor diesem Toten den Degen senken. Er gehört keiner Koterie, er gehört der ganzen Nation, er ist ein nationales Eigentum. Er ist auf politischem Gebiet und im Reiche der Tat für uns geworden, was Goethe im Reiche der Geister, auf dem Gebiete der Kunst und Kultur für uns gewesen war. Auch er hat, wie Schiller und Goethe sagte, die Schlange erdrückt, die unsern Genius um- schnürte. Goethe hat uns auf dem Gebiet der Bildung geeinigt, Bismarck uns politisch denken und handeln gelehrt. Und wie Goethe für immer als Stern an unserm geistigen Himmel steht, so ist Bismarck uns Gewähr dafür, daß die Nation ihre Gleichberechtigung mit anderen Völkern, ihr Recht auf Ein- heit, Selbständigkeit und Macht niemals aufgeben kann. Er hat uns das Bei- spiel gegeben, nie zu verzagen, auch in schwierigen und verworrenen Zeiten nicht. Er lehrte uns, uns selbst treu zu bleiben. Er gab uns Selbstbewußtsein, Unternehmungsgeist und Leben. In ihm kann sich wie in einem Spiegel die Nation selbst beschauen, denn er war vor allem ein Deutscher im vollsten Sinn des Wortes. Er ist nur auf deutschem Boden denkbar, nur für den Deutschen ganz verständlich. Dort vor uns liegt die Siegesallee. Wenn diese stolze Straße von den Askaniern und von den Nürnberger Burggrafen bis zum großen deutschen Kaiser führt, so verdanken wir es in erster Linie dem Genie des Mannes, dessen Bild in Erz sich jetzt vor unsern Blicken enthüllen soll, seiner Ausdauer, seinem helden- haften Mut, seiner Klugheit, seiner Arbeit für das Hohenzollernhaus, das aus dem Süden Deutschlands zu uns kam, um von hier aus Nord und Süd für immer zu verbinden. Sein Werk ist so beschaffen, daß es ihn überleben kann. In der Mitte von Europa gelegen, sind wir darauf hingewiesen, immer auf der Wacht zu sein, aber stark genug, unsere Unabhängigkeit nach jeder Seite hin zu

2. Lesebuch für staatsbürgerliche Bildung - S. 24

1913 - München : Lindauer
24 Unser deutsches Vaterland. Stärke ist vielmehr, daß er die Leistungsfähigkeit der einzelnen Führer und Truppen im Marsch und Gefecht, die Straßen, die Verpflegung, die möglichen Hemmnisse durch Terrain, Wetter re., dazu die Beschaffenheit des Feindes mit einer Sicherheit und Gründlichkeit erwägt, welche seinen Berechnungen einen sehr hohen Grad von Wahrscheinlichkeit gibt, und sein Genie ist vielmehr, daß alle diese bestimmenden Verhältnisse ihm schnell zu einem sehr deutlichen und richtigen Bilde der Situation werden, welches ihm gestattet seine Entschlüsse rasch und sicher zu fassen. Darf man einzelnes als seine Eigenart rühmen, so ist es gerade der klare, feste, alles gleichmäßig wägende Geist, der nicht durch Schlauheit und kleine Mittel militärische Erfolge sucht, weder durch Ehrgeiz noch durch die Auf- regung des Kampfes beirrt wird, und dazu ein steter Wille, der nnverrückt das letzte Ziel des Kampfes vor Augen hat und im entscheidenden Augenblick alles daran zu setzen bereit ist. Es ist merkwürdig, daß er als Feldherr weder jung noch alt erscheint; die härteste Kühnheit ist in seinen Operationen dicht neben der sorglichsten Vorsicht; solange ihm der Feind unsicher ist, bedächtiges Zaudern, sobald ihm die Elemente für eine Berechnung der Wahrscheinlichkeit gegeben sind, der schnellste Entschluß. Bei solcher Begabung waltet er inmitten seiner Getreuen vom Stabe über den stürmischen und ehrgeizigen Führern des deutschen Heeres mit der Autorität eines überlegenen Geistes als ein treuer, selbstloser Diener seines Kriegsherrn, als ein guter, unsträflicher Mann. Sein König be- grüßte ihn einst in kleiner Tafelrunde der höchsten Führer dankend als das Schwert des Reiches; dem deutschen Volke aber ist dieser stille Denker der Schlachten ein ehrwürdiger Hausfreund geworden, zu dem es mit herzlichem Dank und festem Vertrauen hinschaut. Gustav Freytag; Verlag von S. Hirzel, Leipzig. 9. An Deutschland 187?. 1. Nun wirf hinweg den Witwenschleier, Nun gürte dich zur Hochzeitsfeier, O Deutschland, hohe Siegerin! Die du mit Klagen und Entsagen Durch vier und sechzig Jahr' getragen, Die Zeit der Trauer ist dahin; 2. Die Zeit der Zwietracht und Be- schwerde, Da du am durchgeborstnen Herde Im Staube saßest tiefgebückt Und kaum dein Lied mit leisem Weinen Mehr fragte nach den Edelsteinen, Die einst dein Diadem geschmückt. 3. Wohl glaubten sie dein Schwert zer- brochen. Wohl zuckten sie, wenn du gesprochen, Die Achsel kühl im Völkerrat; Doch unter Tränen wuchs im stillen Die Sehnsucht dir zum heil'gen Willen, Der Wille dir zur Kraft der Tat. 4. Und endlich satt die Schmach zu tragen Zerrissest du in sieben Tagen Das Netz, das tödlich dich umschnürt, Und heischtest, mit beherztem Schritte Hintretend in Europas Mitte, Den Platz zurück, der dir gebührt.

3. Lesebuch für staatsbürgerliche Bildung - S. 25

1913 - München : Lindauer
Die Reichsverfassung. 25 5. Und als der Erbfeind dann, der Franze, Nach deiner Ehren jungem Kranze Die Hand erhub, von Neid verzehrt: Zur Riesin plötzlich umgeschaffen, Wie stürmtest du ins Feld der Waffen, Behelmte, mit dem Flammenschwert! 6. O große, gottgesandte Stunde, Da deines Haders alte Wunde Die heil'ge Not auf ewig schloß Und wunderkräftig dir im Innern Aus alter Zeit ein stolz Erinnern, Ein Bild zukünft'ger Größe sproß! 7. Wie Erz durchströmte deine Glieder Das Mark der Nibelungen wieder, Der Geist des Herrn war über dir Und unterm Schall der Kriegsposannen Anfpflanztestdu der Welt zum Staunen In Frankreichs Herz dein Siegspanier. 8. Da ward dir bald mit Blut beronnen Des Rheins Juwel zurückgewonnen, Dein Kleinod einst an Kunst und Pracht, Und, dessen leuchtend Grün so helle In Silber faßt die Moselwelle, Der lotharingische Smaragd. 9. O laß sie nicht verglühn im Dunkeln! Verjüngten Glanzes laß sie funkeln Ins Frührot deiner Osterzeit! Denn horch, schon brausen Jnbellieder Und über deinem Haupte wieder Geht auf des Reiches Herrlichkeit! 10. Durch Orgelton und Schall der Glocken Vernimmst du deines Volks Froh- locken? Den Heilrnf deiner Fürstenschar? Siebringen dir der Eintracht Zeichen, Die heil'ge Krone sondergleichen, Der Herrschaft güldnen Apfel dar. 11. Auf Recht und Freiheit, Kraft und Treue Erhöhn sie dir den Stuhl aufs neue, Drum Barbarossas Adler kreist, Daß du, vom Fels zum Meere waltend, Des Geistes Banner hoch entfaltend Die Hüterin des Friedens seist! 12. Drum wirf hinweg den Witwen- schleier! Drum schmücke dich zur Hochzeitsfeier, O Deutschland, mit dem grünsten Kranz! Flicht Myrten in die Lorbeerreiser! Dein Bräut'gam naht, dein Held und Kaiser, Und führt dich heim im Siegesglanz. Em. Geibel; Verlag I. G. Cottasche Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart u. Berlin. 70. Die Rerchsverfassung. Den Tagen höchster vaterländischer Erhebung im großen Kriege folgten bald solche nüchterner, treuer Arbeit, denn das neue Gebäude der deutschen Einheit wollte ausgebaut sein. Auch wir müssen Abschied nehmen von dieser hohen Zeit und ruhig prüfen, was die Gründung des neuen Deutschen Reiches besagte. Wir kennen die Bedeutung des Norddeutschen Bundes: er war der erste Schritt zur Einheit und schuf die erste machtvolle staatliche Zusammenfassung eines Teiles der deutschen Stämme. Nun folgte der zweite Schritt: der Nord- deutsche Bund wuchs sich aus zum Deutschen Reiche, indem sich die süddeutschen

4. Lesebuch für staatsbürgerliche Bildung - S. 26

1913 - München : Lindauer
26 Unser deutsches Vaterland. Staaten angliederten und das zurückeroberte Elsaß-Lothringen als Reichsland einverleibt wurde. Im Herzen Europas, an der Stelle, wo bisher Zerrissenheit und Krastzersplitterung geherrscht hatte, war ein Staat entstanden, der auf 540743 Geviertkilometer über 40 Millionen Menschen umfaßte, die nach innen und außen zur Einheit zusammengeschlossen waren. Damit war endlich die Form gegeben, in der die Kraft des Deutschtums sich betätigen konnte. Freilich die Deutschen Österreichs blieben außerhalb, wie auch die Hoch- deutschen der Schweiz und die Niederdeutschen Hollands und Belgiens sowie die östlichen Außenposten in den Ostseeprovinzen und in Ungarn bei dem Einheits- werk außer Betracht bleiben mußten: sonst aber waren alle Deutschen in Mittel- europa vereinigt zu einem Bundesstaat, der stark genug war dem Zwecke zu dienen, den die Reichsverfassung ihm vorschrieb: der Wohlfahrt des deutschen Volkes. Das war etwas völlig Neues in der Geschichte, eine Tatsache von um- wälzender Bedeutung. Die Deutschen, bisher gewohnt den Gegenstand der Politik fremder Mächte abzugeben, waren durch die Einigung dazu gekommen, selbst wirksame Politik dem Auslande gegenüber treiben zu können: das hieß, zum ersten Male in der Geschichte konnte die gesammelte Kraft der Deutschen in den Dienst einer nationalen Politik gestellt werden. Damit erst war eine solche Politik wirklich möglich geworden. Dies zeigte sich sofort durch zwei Erscheinungen: das neue Deutsche Reich wurde zur maßgebenden Macht in Europa, ja in der Welt — ob auch der Neid und Haß der anderen Völker bestehen blieb oder wuchs, die Kraft des Deutschen Reiches wagte keines auf die Probe zu stellen und alle erkannten seine Macht- stellung an; zum andern bot die geschaffene Einheit die Möglichkeit, die wirt- schaftliche Kraft des Volkes frei zu machen und eine großartige Entwicklung deutschen Gewerbefleißes und Handels einzuleiten. Maßvoll und besonnen übten Kaiser Wilhelm und Fürst Bismarck — der Dank seines Herrn hatte ihn dazu erhoben — die gewonnene Macht aus: kein ungerechter Anspruch, den sie erhoben, kein Übergriff, den sie begingen; aber auch kein Angriff gegen deutsche Rechte, den sie zugelassen hätten. Neben der inneren Ausgestaltung des Reiches hielten sie es nach den Lehren der Geschichte für ihre erste Pflicht, das deutsche Heer im Zustande der Schlagfertigkeit zu erhallen, eine Waffe des Friedens und der Verteidigung, nicht des Angriffes. Bayern behielt völlig getrennte, Württemberg und Sachsen beschränkte eigene Heeresverwaltung; alle übrigen Bundesstaaten unterstellten ihre Truppen Preußen, wo die großen Helfer des Kaisers rastlos an der Erhaltung der Kriegs- tüchtigkeit arbeiteten; es war aber dafür gesorgt, daß die Ausbildung und Be- waffnung aller deutschen Truppenteile gleichmäßig werde.

5. Lesebuch für staatsbürgerliche Bildung - S. 28

1913 - München : Lindauer
28 Unser deutsches Vaterland. Der Reichstag ist die Vertretung des im Reiche wohnenden Volkes und seine Abgeordneten werden auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten und ge- heimen Wahlrechts gewählt; jeder Reichsangehörige, der 25 Jahre alt ist und sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet, hat Wahlrecht. Die Zahl der Abgeordneten wurde auf 397 festgesetzt. Mit deutscher Gerechtigkeit wurden auch die undeutschen und deutsch- feindlichen Bevölkernngsbestandteile mit dem Wahlrechte aus- gestattet, wie Polen, Dünen und bald auch die Französlinge Elsaß-Lothringens; man dachte nicht daran, das wichtigste Bürgerrecht dadurch vor Mißbrauch zu bewahren, daß man es Reichsfeinden versagte; so konnte es kommen, daß diese Feinde des Deutschen Reiches durch ihre Vertreter im deutschen Reichstage eine deutschfeindliche Politik treiben können. Der Bundes rat ist die Vertretung der deutschen Einzelstaaten; er zählt insgesamt 58 Stimmen, von denen Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württem- berg je 4, Baden und Hessen je 3, Brannschweig und Mecklenburg-Schwerin je 2, die anderen je 1 Stimme haben. Wieder hatte Preußen sich mit einem Stimm- rechte begnügt, das seiner tatsächlichen Macht und seinen Leistungen nicht ent- sprach, aber Bismarck wollte durch so weise Beschränkung zeigen, daß der deutsche Großstaat die Mittel- und Kleinstaaten nicht entrechten wolle; er sicherte Preußen dadurch, daß in allen wichtigen Fragen gegen seine Stimmen kein Beschluß zu- stande kommen kann. Den Vorsitz im Bundesrate führt der Reichskanzler, der einzige Minister des Reiches, in dessen Hände alle Fäden zusammenlaufen; zu seiner Unterstützung ward das Reichskanzler-Amt berufen, dessen Arbeitsgebiet mit dem Anschwellen der Geschäftslast unter „Staatssekretäre" aufgeteilt wurde, nämlich diejenigen des Innern, des Äußeren, der Justiz, der Marine, der Finanzen, der Reichspost und zuletzt für die Kolonien. Doch blieb die Einheit der Reichsleitung nach wie vor dadurch gewahrt, daß diese Staatssekretäre dem Reichskanzler unterstellt wurden und daß er die Verantwortung für die Gesamtpolitik des Reiches zu tragen hat. An der Spitze des Reiches steht der Kaiser, dessen Amt und Würde dem Hause Hohenzollern erblich, verbunden mit der preußischen Königskrone, über- lragen wurde; er ist der Vertreter des Reiches nach außen und innen, der oberste Kriegsherr für Heer und Flotte — für Bayern nur nach erfolgter Kriegserklä- rung —; er ist zugleich Landesherr für das Reichslaud Elsaß-Lothringen. Wie im norddeutschen Reichstage kommen Gesetze zustande durch überein- stimmende Beschlüsse des Reichstags und des Bundesrats; die Veröffentlichung erfolgt durch den Kaiser unter Gegenzeichnung des Reichskanzlers. Auf die Ge- setzgebung hat der Kaiser als solcher keinen Einfluß, sondern nur als König von Preußen durch das Recht, die preußischen Stimmen im Bundesrate anzu- weisen. Was vom Norddeutschen Bunde gesagt wurde, gilt auch vom Reiche: so ver- wickelt und schwerfällig die Reichsverfassung in solcher Darstellung erscheint, so

6. Lesebuch für staatsbürgerliche Bildung - S. 2

1913 - München : Lindauer
2 Staat und Staatsformen. lehrte) auf Vertrag beruht. Das Leben und die Entwicklung der Völker wird vielmehr, wie das Weltall überhaupt, von den Naturgesetzen beherrscht und diese sind es, die mit der ihnen innewohnenden Notwendigkeit die Völkergemeinschaften im Verlaufe ihrer Entwicklung zu Staaten formen und zwar zumeist, ohne daß die einzelnen Menschen hierbei bewußt handeln. Die Aufgaben des Staates wachsen mit seiner Entwicklung. Da ein Volk nur dann einen selbständigen Staat bildet, wenn es sein Land frei und unab- hängig von anderen Völkern besitzt, so ist zunächst schon im Beginn seiner Ent- wicklung seine Hauptaufgabe die Abwehr äußerer Feinde. Aber auch auf Wah- rung des inneren Friedens muß der Staat alsbald bedacht sein gegenüber solchen Volksgenossen, welche, die für das Zusammenleben gegebenen notwendigen Vor- schriften nicht achtend, dem Besitze, der Ehre oder dem Leben anderer zu nahe treten. Der Staat muß daher richtend und strafend die von ihm gegebene Rechtsordnung aufrechterhalten. In früherer Zeit (vgl. die Lehre des Philo- sophen Kant vom sog. Rechtsstaate) hielt man damit die Aufgaben des Staates im wesentlichen für erschöpft. Mit Unrecht. Für sein geistiges, sittliches, körper- liches und wirtschaftliches Wohl kann der einzelne allein vielfach nicht genügend sorgen. In allen diesen Beziehungen muß daher, unbeschadet der Freiheit der Staatsbürger, der Staat mit seiner stärkeren Hand helfend und fördernd eingreifen. So sorgt er für den Unterricht durch Einrichtung von Schulen verschiedenster Gattung; er wendet große Mittel auf zur Pflege der das Leben verschönernden und verklärenden Künste und der Wissenschaften, deren Entwicklung nicht nur dem wirtschaftlichen und gesundheitlichen Fortschritt dient sondern auch immer tiefer in die Wunder der Schöpfung blicken läßt. Den religiösen Bedürfnissen der Menschen wird der Staat durch Unterstützung und Förderung der kirchlichen Gemeinschaften gerecht. Für die Gesundheit sorgt er durch Ausbildung des Heilpersonals, durch Einrichtung von Kliniken und Krankenhäusern, Irrenan- stalten, Bädern, Wasserleitungen und dergl., durch Beaufsichtigung des Verkehrs mit Nahrungsmitteln und durch mannigfache sonstige Vorkehrungen. Die Bau- polizei, Feuerpolizei und Gewerbepolizei bezweckt die Sicherheit der einzelnen und die Abwendung der Gefahren, welche mit den verschiedenen Gewerbebetrieben verknüpft sind. Armen und Kranken leistet der Staat seine Hilfe und Unter- stützung und durch Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Altersversicherung wendet er den weniger bemittelten Klassen seine besondere Fürsorge zu. Die Landwirt- schaft und die Viehzucht, die Forstwirtschaft und der Bergbau finden gleicher- maßen Schutz und Unterstützung durch den Staat. Er sorgt ferner für Prägung von Geldmünzen, für Errichtung von Sparkassen und Banken, für genaue Regelung des Maß- und Gewichtswesens und ermöglicht und fördert so einen lebhaften und ungestörten Austausch der Güter. Ein über das ganze Land ver- breitetes, sorgfältig ausgebautes Netz von wohlunterhaltenen. Straßen, von Eisen- bahnen, Posten und Telegraphen dient dem örtlichen Verkehr der Menschen und Waren sowie dem Austausch von Mitteilungen. Er überbrückt die Flüsse, sorgt

7. Lesebuch für staatsbürgerliche Bildung - S. 3

1913 - München : Lindauer
Vom Staat überhaupt. 3 für ihre Schiffbarmachung und Eindämmung gegen Überschwemmungsgefahr und schafft künstliche Wasserstraßen, die Kanäle. Die Kolonien, die der Staat gründet, bieten Absatzfelder für einheimische Erzeugnisse und neue, unter dem Schutze des Mutterlandes stehende Wohnsitze für Auswanderer. In fremden Ländern schützt der Staat seine Angehörigen und deren Interessen durch seine Vertreter sowie durch Verträge, welche er mit auswärtigen Regierungen abschließt. Wie endlich das Landheer die Grenzen verteidigt, so schirmt eine starke Flotte den Handel der Bürger auf dem Weltmeere und leiht ihnen auch in fernen Erdteilen den Schutz des Vaterlandes. Doch genug der Beschreibung der einzelnen Vorteile und Wohltaten, welche wir dem Staate verdanken! Sie würde doch nie uns sagen können, was unser Vaterland uns bedeutet, dieser teure Boden, der uns zuerst bei unserer Geburt begrüßte, auf dem wir unsere Jugendtage verlebten und aus dem wir alle unsere Kraft geschöpft haben. Weit mehr noch, als wir ahnen, verdanken wir, was wir sind und haben, ja unser ganzes Denken und Fühlen, unserem Vaterlande und jeder einzelne von uns und sein Wohl und Wehe erscheint unbedeutend und geringfügig gegenüber dem Wohl und Wehe des Ganzen. Wenn man von den Vorteilen und Rechten spricht, welche der Staat seinen Bürgern gewährt, darf man auch der Pflichten nicht vergessen, die er ihnen auf- erlegt und auferlegen muß; denn ohne Pflichten sind auch keine Rechte denkbar; sie sind beide untrennbar verbunden wie die Vorder- und die Rückseite einer und derselben Münze. In erster Reihe obliegt uns die Achtung vor den Gesetzen; sie stellen den Willen des Volkes dar und erfordern deshalb Befolgung und Ach- tung auch dann, wenn wir sie im einzelnen Falle nicht für richtig halten oder nicht verstehen. Sodann verlangt der Staat unsere freudige und unbeschränkte Hingabe an das öffentliche Wohl und zwar nicht nur tut Kriege, in dem wir gerne unser Leben für das Vaterland einsetzen. Auch im Frieden sollen wir stets des Grundsatzes eingedenk sein, daß das Wohl des Ganzen immer über unserem eigenen Wohl stehen muß. Endlich aber sind die Pflichten, die uns gegen uns selbst zukommen, besonders die Pflicht strenger Rechtschaffenheit, der Mäßigkeit, des Fleißes und der Ausbildung und Stählung unseres Körpers und unserer Gesundheit zugleich ernste Pflichten gegenüber dem Staat; denn nur solange diese Tugenden in dem Volke leben, kaun es gedeihen und blühen; sind sie verloren, so versinkt es und andere, noch unverdorbene Völker treten an seine Stelle. Wie wir leicht das Glück einer ungestörten Gesundheit gering achten, so- lange nicht Krankheit sich fühlbar macht, so wird die Bedeutung des Staates häufig deshalb nicht richtig gewürdigt, weil wir an seine Wohltaten von Jugend aus gewöhnt sind und sie daher als etwas Selbstverständliches hinnehmen. Vielen kommt so das Dasein des Staates nur dann zum Bewußtsein, wenn er verbietend oder strafend oder Geldopfer heischend auftreten muß; er erscheint ihnen deshalb vorwiegend als etwas Lästiges, Unbequemes. Nur so ist die seltsame Tatsache 1 *

8. Lesebuch für staatsbürgerliche Bildung - S. 30

1913 - München : Lindauer
30 Unser deutsches Vaterland. Zielen, zwischen Zeiten hoher Begeisterung und Willensanspannung und Perioden kleinmütiger Ernüchterung. Nicht immer gelingt es ihnen das Kleine mit dem Großen, das Enge mit dem Weiten zu verbinden und zu versöhnen. Am schwersten gelingt es der noch wenig erfahrenen Jugend: und Deutschland ist ein junger Staat. Auch im Innern dürfen wir über den Gegensätzen aller Art das Gemein- same nicht vergessen. Denn nur ein nach innen einiges Volk ist stark nach außen. Und da ist seit der Gründung des Reiches nicht alles so gewesen, wie es hätte sein sollen. Auf den enthusiastischen Aufschwung der 70er Jahre mußte eine Periode langsanier nüchterner Arbeit folgen, die an Irrtümern und darum auch an Enttäuschungen nicht arm war. Schroffe innere Spaltungen auf konfesfionellem und sozialem Gebiet trennten die Volkskreise und stellten die ideale Einheit in Frage: Kulturkampf und Sozialistengesetz sind gar schmerzliche nationale Erinne- rungen. Wirtschaftliche Interessen scheiden in harten Kämpfen Landwirtschaft, Industrie und Handel, Unternehmer und Arbeiter; scharf wird gestritten um Zoll-, Handels- und Börsenpolitik. Nicht immer wird der Streit sachlich und leiden- schaftslos geführt: oft wird über dem Trennenden das Einigende vergessen. Leicht beieinander wohnen auch in dem nationalen Leben die Gedanken, doch hart im Raume stoßen sich die Sachen. So braucht ein Volk gleichsam ein nationales Gewissen, unl auf dieser Fahrt das große gemeinsame Ziel nicht zu verlieren: ältere Völker wie die Engländer und die Franzosen haben ein solches Volksgewissen, wir müssen es erst erwerben. Im Gefolge des politischen und wirtschaftlichen Auf- schwungs steigt der Reichtum und die allgemeine Lebenshaltung, aber in unlös- licher Verbindung damit auch die Neigung zu einseitig materieller Lebensauffassung und die Gefahr der Unterwerfung unter die ausschlaggebende Herrschaft des Geldes. Nationale Größe aber ergibt sich nur aus einer organischen Verbindung der mate- riellen und der geistigen Kräfte, aus dem Gleichgewichte zwischen Volkskörper und Volksseele. Jede einseitige Übertreibung führt zur Krankheit. Unsere Vor- väter haben im Sonnenglanze eines hochgesteigerten geistigen Aufschwunges die Bedeutung der nationalen und der darauf begründeten wirtschaftlichen Lebens- bedingungen übersehen; wir dagegen laufen Gefahr, in deren ausschließlicher Pflege die geistigen Interessen zu unterschätzen. Die Aufgabe der Enkel ist es, im po- litischen Wesen die beiden Richtungen zu verbinden, d. h. jenen festen, wahrhaft nationalen Patriotismus zu gewinnen, der das Parteiwesen belebt und erträgt, aber doch hoch darüber steht, der in der Weite des Weltbürgertums nicht auf- geht, aber sich auch in der Enge des rein materiellen und lokalen Strebens nicht verliert. Aus: Gustav Maier, Das Deutsche Reich im Zeitalter der Weltmächte. Ju „Schaffen und Schauen", Verlag von B. G. Teubner, Leipzig und Berlin.

9. Lesebuch für staatsbürgerliche Bildung - S. 5

1913 - München : Lindauer
Die Staatsformen. 5 in der Hand einer bevorzugten Minderheit oder in der des ganzen Volkes liegt. Mit diesem der Quantität entnommenen Merkmale ist indessen nur angegeben, was sich an die Oberfläche drängt, in der Tat handelt es sich um tiefer liegende Unterschiede. Die Monarchie darf als die älteste unter den dreien angesehen werden. In den Staaten des griechischen Altertums verschwand das Königtum frühzeitig und machte einem republikanischen Gemeinwesen Platz, in welchem die vornehmen Geschlechter die Herrschaft führten. Die weitere Entwicklung, welche durch mannigfache Partei- kämpfe, wohl auch durch eine vorübergehende Wiederkehr der Einherrschaft in Gestalt der Tyrannis bezeichnet war, führte sodann zur Demokratie. Hier in- teressiert indessen nicht so sehr die geschichtliche Aufeinanderfolge der drei Staats- formen als der Umstand, daß von ihnen die Aristokratie weit mehr als die beiden anderen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, welche sich nicht willkürlich herbeiführen lassen, sondern selbst das Ergebnis einer geschichtlichen Entwicklung sind. Eine Minderheit regiert hier, nicht weil ihr von der Gesamtheit die Herr- schaft übertragen worden wäre, sondern auf Grund eigenen Rechts. Die einzelnen Mitglieder sind zu derselben berufen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einem über die Masse des Volks hinausgehobenen Stand. Möglich ist eine aristokratische Staatsform somit nur da, wo ein solcher Stand gegeben ist, wo eine unter sich enge verbundene Minderheit die übrigen durch Reichtum, Macht und Einfluß überragt. Daß den solchergestalt höher Stehenden auch die Fürsorge für das Gemeinwesen zusteht, erscheint dann als naturgemäß. Das tatsächlich Bestehende wird durch Gewöhnung und lange Dauer geheiligt und durch den innerhalb der herrschenden Minderheit gepflegten, von Generation auf Generation vererbten staatsmännischen Sinn gerechtfertigt. Das glänzende Beispiel eines aristokratischen Staatswesens bietet die Republik Venedig. Über die Berechtigung der aristokra- tischen Staatsform mit Vernunftgründen zu streiten hat keinen Sinn. In die Theorie vom Ursprünge des Staates aus Vertrag läßt sie sich nicht einordnen. Sie kann nur geschichtlich gewürdigt werden. Daß in den Kulturländern der Neuzeit Verhältnisse wiederkehren werden, welche ihr Aufkommen befördern, ist wenig wahrscheinlich. Weder die Unruhe und Vielgestaltigkeit des modernen Wirt- schaftslebens noch die moderne Tendenz zur Großstaatbildung sind ihm günstig, ganz abgesehen von der weitverbreiteten und tief eingewurzelten Abneigung gegen alles, was der staatsbürgerlichen Gleichheit Abbruch tut und an die gesellschaft- liche Gliederung älterer Zeiten erinnert. Anders steht es mit der Monarchie und Demokratie. Sie sind in den ver- schiedenen Perioden der Geschichte und bei den verschiedenen Völkern in ver- schiedener Weise aufgetreten und sie können, weil viel weniger von besonderen Verhältnissen abhängig, die Veränderungen der sozialen Struktur wie den Wechsel der staatsrechtlichen Theorien überdauern. Untereinander stehen die beiden in einem prinzipiellen Gegensatz. Zwar ist ganz falsch, was behauptet wurde, das auszeichnende Merkmal der Demokratie sei die Loslösung von jeder religiösen Welt-

10. Lesebuch für staatsbürgerliche Bildung - S. 6

1913 - München : Lindauer
(3 Staat und Staatsformen. anficht und die Leugnung jeder höheren, den Willen der einzelnen bindenden Macht. Würde irgendwo mit dieser Leugnung voller Ernst gemacht, so wäre die Folge nicht ein demokratischer Staat, sondern die Anarchie. Kein Staat ist mög- lich ohne die Unterscheidung von Befehlenden und Gehorchenden und ohne die pflichtmäßige Unterwerfung der Bürger unter die Anordnungen der Obrigkeit. Die höhere Macht ist die über den einzelnen stehende sittliche Ordnung. Von da stammt das Gebot der Unterordnung und Selbstbeschränkung, ohne welche kein Gemeinschaftsleben möglich ist. Die Bürger sollen den Staatszweck verwirklichen. Im übrigen aber gilt in der Demokratie das Volk als oberster Träger der Ge- walt, alle Beamten bis hinauf zum Präsidenten, wo ein solcher besteht, sind,seine Beamten, von ihm mit bestimmten Funktionen des staatlichen Lebens betraut. Daß es diese Gewalt selbst und unmittelbar durch Regierungshandlungen betätige, ist nur in kleinen Gemeinwesen möglich, wie in den Stadtstaaten des griechischen Altertums und noch heute in einigen kleinen Kantonen der Schweiz, wo die ver- sammelte Landesgemeinde durch Handaufhebung entscheidende Beschlüsse faßt. Wie zur Bestätigung des zuvor Eingeschärften enthält dabei die Verfassung von Glarus die Bestimmung, daß die Landesgemeinde ihre Macht nicht als Willkürgewalt auf- fassen, sondern sich von den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der gemeinen Wohl- fahrt leiten lassen solle. Die für die Neuzeit charakteristische und für große Staatengebilde allein mögliche Form ist aber die repräsentative Demokratie, wo das Volk die Gewalt durch von ihm gewühlte Vertreter ausübt, in Nordamerika, wo die moderne Demokratie zuerst ihre Ausbildung fand, durch den Kongreß, in der Schweiz durch die Bundesversammlung, in dem republikanischen Frankreich durch die Nationalversammlung. Umgekehrt ist in der Monarchie ein einzelner aus eigenem Recht oberster Träger der Staatsgewalt. Der widerspruchsvolle Versuch, die Monarchie mit dem Prinzip der Volkssouveränität zu versöhnen, führt nicht über eine leere Fiktion, eine äußerliche Verbrämung hinaus. Die Unverantwortlichkeit, welche dem Monarchen zukommt und zukonimen muß, zeigt deutlich, daß er seine Gewalt nicht als eine ihm von anderen übertragene besitzt. Die konsequenteste Aus- gestaltung ist in der erblichen Monarchie gegeben, wo „der König nicht stirbt". Ältere Zeiten umgaben diese Staatsform mit einer besonderen religiösen Weihe und brachten sie mit höheren, überirdischen Mächten in Verbindung. Die Ver- treter des absoluten Königtums im 16. und 17. Jahrhundert sahen in ihm das zeitlich-menschliche Abbild des göttlichen Regiments, von Gott selbst den Menschen eingepflanzt, damit sie sich der königlichen Majestät gleich einer irdischen Gottheit oder zum mindesten als dem Abglanze der göttlichen Allmacht in neidlosem Ge- horsam unterwerfen. Die Gegenwart denkt nüchterner. Das Königtum ist uns eine im öffentlichen Interesse ausgeübte Funktion, der König das Haupt des staatlichen Organismus und darum nicht über, sondern in demselben stehend, wenn auch als das oberste Organ, von welchem das Leben des Ganzen ausgeht. Mit der Überspannung der königlichen Würde ist auch die leidenschaftliche Bekämpfung
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