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1. Kurzgefaßtes Lehr- und Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. III

1913 - Berlin : Mittler
Vorwort. Das vorliegende kaufmännische Lehr- und Lesebuch schließt sich eng an den Lehrplan an, der sich seit mehr als zwanzig Jahren für den handelskundlichen Unterricht an den Berliner kaufmännischen Schulen durch das Zusammenwirken von Prak- tikern und Methodikern herausgebildet hat. Der Zweck des Buches ist der, daß es die einzelnen Kapitel der Handelsknnde durch zusammenhängende Lesestücke begleiten will, um besonders an obligatorischen Schulen der Übung des Denkens und damit zugleich der Förderung des schriftlichen und mündlichen Aus- drucks zu dienen. Während bei der Benutzung eines knapp gehaltenen handelskundlichen Leitfadens, der auf beschränktem Raum alles bringen will, leicht das sachliche Interesse und die sprachliche Ausbildung des Schülers leiden, soll das Lese- buch, ohne sich in den Vordergrund zu drängen, neben den unerläßlichen Formalien, Daten und Zahlen des handelskund- lichen Unterrichts anregend und belebend wirken. Das kann nicht durch ein Vielerlei von Aufsätzen aus allen möglichen Wissensgebieten geschehen, für deren Lektüre bei der meist be- schränkten Stundenzahl doch keine Zeit vorhanden ist, sondern durch eine vorsichtige Beschränkung des Stoffes auf die wich- tigsten Abschnitte der Handelsknnde und angrenzende Gebiete. Um sämtliche Stücke in inneren Zusammenhang zu setzen, hat der Herausgeber verschiedentlich von ihm selbst verfaßtes Material eingefügt. Mit Rücksicht ans einen einwandfreien deutschen Ausdruck siud Fremdwörter nach Möglichkeit vermieden worden, und wo solche bei den herangezogenen Autoren sich fanden, in freier Verdeutschung vermerkt. Um die auch in mehreren Prosaterten zum Ausdruck gebrachten erziehlichen und auf-

2. Kurzgefaßtes Lehr- und Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 3

1913 - Berlin : Mittler
3 auch ihre Bedrohung und Vergewaltigung voraussetzt. Leichter er- reichen die Händler ihr Ziel, wenn sie in gemeinsamen Schiffs- und Karawanenzügen, unter einheitlichem Befehle, mit Waffen, Gefolge und Knechten auftreten. So wird die Ausdehnung dieses Handels in die Fremde meist eine Angelegenheit der Fürsten oder gar des Stammes, jedenfalls der Reichen und Angesehenen; Stationen und Kolonien werden nicht bloß für die einzelnen Händler, sondern für das Mutterland erworben; die Händler desselben Stammes treten draußen, ob verabredet oder nicht, als ein geschloffener Bund aus, der nach ausschließlichen oder bevorzugten Rechten strebt. An der Spitze solcher Handelsunternehmungen stehen Männer, die als Diplo- maten, Feldherren, Koloniegründer sich ebenso auszeichnen müssen wie durch ihr Geschäftstalent. Sie streben stets nach einer gewissen Handelsherrschaft und suchen mit Gewalt ebenso oft wie durch gute Bedienung ihrer Kunden ihre Stellung zu behaupten. Von den phönikischen und griechischen Seeräuberzügen und den Wikingerfahrten bis zu den holländisch-englischen Kaper-, Opium-, Gold- und Diamanten- kriegeu klebt List und Betrug, Blut und Gewalttat an diesem Handel in die Fremde, dessen Formen außerhalb Europas heute noch vielfach vorherrschen. Meist leben diese älteren Kaufleute nicht ausschließlich vom Handel und Verkehr; sie sind zu Hause Grundbesitzer, Aristokraten :), Häuptlinge, oft auch Priester, der römische Handel tritt uns bis in die Kaiserzeit als eine Nebenbeschäftigung des Großgrundbesitzes ent- gegen; der punische Kaufmann ist Plantagenbesitzer"), der mittel- alterliche vielfach zugleich Bauer und städtischer Grund-, oft auch ländlicher Rittergutsbesitzer. Aber wo der Handel dann eine gewisse Blüte erreicht hat, da sind es die jüngeren Söhne, die Knechte und Schiffer, die Träger und Kamelführer, die nach und nach mit eigener Ersparnis und auf eigene Rechnung anfangen zu handeln; so entsteht ein Kaufmannsstand, der ausschließlich oder überwiegend vom Handels- verdienst lebt, soweit diese nicht, wie ihre Herren, wieder durch ihren besitz zugleich in die höhere Klasse der Grundbesitzer und Aristokraten einrücken. ^ Der ältere Kaufmann ist so im ganzen, wie der Priester und der Krieger, eine aristokratische Erscheinung. Der Handel größeren Stils bietet noch leichtere Möglichkeit des Gewinnes als jene Berufe; er ist lange ein Monopol'-) bestimmter Stämme, Städte, Familien; J) Angehörige des Adels, Gegensatz Demokraten, Anhänger der Volksherrschaft. 2) Pflanzung. 3) Ausschließliches Vorrecht, s. oben. 1*

3. Kurzgefaßtes Lehr- und Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 4

1913 - Berlin : Mittler
er fordert Begabung, Mut, Charakter, er bietet Gelegenheit zu List, Gewalt und Herrschaft: daher ist der Merkur der Gott der Kaufleute und der Diebe. Für die naivel) ältere Auffassung ist der Kaufmann der stolze, hochmütige, zungenfertige, sprachkundige, weltbürgerliche, von der Heimat losgelöste Völkerverwischer, der Kultur. Luxus-), höhere Gesittung, aber auch Auflösung der bestehenden Sitten und allerlei Laster bringt. Neben dem aristokratischen Kaufmann, der in die Fremde zieht, stehen nun aber teils von Anfang an, teils bald darauf weitere Glieder von Handel und Verkehr, die mehr dem Mittelstände oder gar den unteren Klassen angehören. Schon die kleineren Hau- sierer, die teils im Gefolge des großen Kaufmanns, teils selbständig mit etwas höherer wirtschaftlicher Entwicklung entstehen, gehören hierher. 2. Handel und Verkehr im Mittelalter. Zn dem Maße, wie aus den älteren Märkten, die einigemal im Jahre bei Gelegenheit der Gerichts- und Volksversammlung, der kirchlichen Feste abgehalten werden, täglich stattfindende Märkte werden, treffen wir seßhafte Kleinkaufleute, Krämer, Höker, die, mit kleinem Gewinn sich begnügend, den örtlichen Kleinhandel übernehmen: es entsteht daneben ein amtliches Marktpersonal von Marktmeistern, Messern, Trägern, Maklern, Warenprobierern, denen sich erst der fremde Münzer und Geldwechsler, dann der heimische zugesellt. Aus letzterem erwächst später der Bankier und Vertreter des Kreditgeschäfts, das aber lange auch von andern Großkaufleuten, von Klöstern und Stadtverwaltungen, von Goldschmieden nebenher betrieben wird, jedoch erst im Laufe der letzten 200 Lahre seine große, selbständige Aus- bildung, seine innere weitgehende Arbeitsteilung empfangen hat. Das Verkehrsgeschäft ist sehr lange Sache des reisenden Kauf- manns selbst. Er verpflegt sich unterwegs selbst oder nimmt Gast- freundschaft in Anspruch, er besitzt eigene Schiffe, Pferde und Wagen, er oder seine Diener begleiten die Waren selbst. Zm Orient st kehrt er noch heute in der von den öffentlichen Gewalten hergestellten Kara- wanserei ein, die ihm nur leere Räume bietet. Gasthäuser sind erst langsam im Mittelalter aufgekommen, noch im 18. Jahrhundert mußte die preußische Verwaltung sich bemühen, sie durch besondere Begünsti- gungen ins Leben zu rufen, während heute das Gasthaus, die Bank und die Poststelle die ersten Häuser einer städtischen Neugründung st Einfache, natürliche. st Prunksucht, verfeinerte Lebensart. st Osten, Occident = Westen.

4. Kurzgefaßtes Lehr- und Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 5

1913 - Berlin : Mittler
5 in Amerika sind und die europäische Gasthausiudustrie eine der groß- artigsten, technisch und auch arbeitsteilig vollendetsten ist. Die Entstehung eines besonderen Frachtgewerbes haben wir am Wasser zu suchen. Der Schiffer, der freilich lange zugleich Fischer bleibt und auch einzelne Zweige des Handels, so hauptsächlich den Ge- treide- und Holzhandel, mit seinem Frachtgewerbe verbindet, nimmt den Kaufmann und seine Waren schon bei den Phönikern und im Altertume aus, aber daneben bleiben vielfach die Großkaufleute der Seestädte Reeder und Schiffsbesitzer bis heute. Viel langsamer ent- wickelt sich ein besonderes Frachtfnhrgeschäft auf dem Lande. Das Altertum hat nur Spuren davon: die neueren Zeiten haben es vom 15. bis 18. Jahrhundert langsam entstehen sehen: die Metzger und Bauern an den Hauptstraßen beschäftigten lange ihre Pferde nebenher in dieser Weise, bis das regelmäßige Frachtfnhrgeschäft als selbständiges Gewerbe sich lohnte. Eine Post im Dienste der kaiserlichen Ver- waltung hat das Altertum gekannt, aber nicht im Dienste des Verkehrs; erst aus den städtischen und fürstlichen Botenkursen des 15. bis 17. Jahrhunderts sind die Posten unserer Tage als selbständige, dem Brief-, Personen- und Frachtverkehr dienende Einrichtungen erwachsen. An sie knüpfen sich als große Privatunternehmungen oder Staats- institute') unsere heutigen Eisenbahnen, Telegraphenanstalten, Post- dampferlinien, Telephoneinrichtungen mit ihrem arbeitsteiligen Personal von Tausenden von Personen. 3. Der Handel der Neuzeit. Alle diese Einrichtungen zusammen haben vom 16. Jahrhundert an unseren Handel und seine Einrichtungen in den zivilisierten Staaten und zwischen ihnen gänzlich umgestaltet. Nun konnte der Kaufmann zu Hause bleiben, durch Briese und Frachtgeschäfte, die andere be- sorgten, seinen Handel abmachen, er brauchte nicht mehr in gleichem Maße wie früher allein oder in einer Genossenschaft sich eine Stellung in fremden Ländern zu erkämpfen, derartiges nahm ihm, wenigstens teilweise, die Staatsgewalt ab. Selbst die Warenlagerung und das Vor- rätehallen gingen teilweise auf besondere Geschäfte und Organisationen, wie die öffentlichen Lagerhäuser, über: das Spekulieren, das Ein- und Verkaufen auf der Börse, das Reisen von Geschäftsvertretern, der Briefwechsel trat in den Vordergrund der großen, das Laden- geschäft in den Vordergrund der kleinen Geschäfte. Aber weder damit, noch mit der Scheidung der Handels- von den Verkehrsgeschäften und -organen, noch mit der Ausbildung der ) Einrichtungen.

5. Kurzgefaßtes Lehr- und Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 7

1913 - Berlin : Mittler
7 — Die kleinen Ladenhalter. Höker. Hausierer, das Personal der Markthelfer, Packer, Träger, Dienstmänner, das subalternel) Personal aller Verkehrsanstalten steht mit dem gelernten und ungelernten Arbeiter auf einer Stufe, die kleinen Ladengeschäfte mit dem Hand- werker, die großen Ladengeschäfte rechnen zum höheren Mittelstände: ihre Tausende von Angestellten und sonstigen Gehilfen gehören teils ihm, teils dem höheren Arbeiterstande an. Uber all dem stehen die höhere Geschäftswelt, die Großhändler, die Direktoren und Leiter der Aktien- gesellschaften, Kartelle, -) Banken und ähnlicher Geschäfte: sie bilden die Spitze der kaufmännischen Welt. Sie werden nicht mehr Fürsten, wie einst die Medici oder heute noch glückliche arabische Händler in Afrika, aber sie überragen an Reichtum, Macht und Einfluß doch da und dort alle anderen Kreise der Gesellschaft, beherrschen in einzelnen Staaten Regierung und Verwaltung nicht minder als einst in Karthago, Venedig und Florenz. Rur wo eine alte, starke Monarchie -ch, eine gesunde und große Grundaristokratie, eine ausgebildete Heeres- und Beamtenverfassung ist, bestehen noch starke Gegengewichte, die ihren monopolartigen Einfluß in der Volkswirtschaft und Gesetzgebung, sowie im Staatsleben im ganzen hemmen, ihren großen Gewinnen gewisse Schranken setzen. Ii. Begriff und Arten des Handels. Was versteht man unter Handel? Unter Handel versteht man den gewerbsmäßigen Betrieb des Eintausches oder Ankaufs von Gütern und ihre Wiederveräußerung zum Zwecke einer Erzielung von Gewinn. Demnach ist der Handel keineswegs mit dem Güteraustausch überhaupt identisch,* 2 3 4) sondern er bildet nur eine durch die volkswirtschaftliche Arbeitsteilung all- mählich selbständig gewordene Vermittlungstätigkeit, durch welche die Bewegung der Güter vom Produzenten zum Konsumenten wesentlich erleichtert wird. Zn vielen Verkehrsfällen findet eine solche Ver- mittlung nicht statt: der Produzent verkauft die von ihm selbst her- gestellte oder ans eine höhere Stufe der Verarbeitung gebrachte Ware direkt an denjenigen, der sie unmittelbar für seine persönlichen Zwecke verwenden oder als Rohmaterial oder als Halbfabrikat weiter ver- arbeiten will. Solche Verkaufs- und Kaufgeschäfte fallen also nicht Z Untergeordnete. 2) Vereinigungen mehrerer Erwerbsgeselischnften. 3) Alleinherrschaft. 4) Übereinstimmend.

6. Kurzgefaßtes Lehr- und Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 8

1913 - Berlin : Mittler
in das eigentliche Gebiet des Handels im volkswirtschaftlichen Sinne. Als wirklicher Handeltreibender oder Kaufmann gilt von unserm Gesichtspunkte ans nur derjenige, dessen besondere Erwerbstätigkeit darin besteht, daß er Waren lediglich zu dem Zwecke kauft, sie ohne wesentliche stoffliche Veränderung zu höheren Preisen wiederzuverkaufen, indem sich seine volkswirtschaftliche Funktion darauf beschränkt, daß er diese Waren den Abnehmern örtlich und zeitlich ans die bequemste Weise und in jeder gewünschten Menge zugänglich macht. Die Er- füllung dieser Aufgabe bedingt eine besondere Art der Arbeit, die man als handelsgewerbliche Tätigkeit bezeichnen kann. Die Arten des Handels. Nach der Natur der Güter, deren Umsatz der Handel ver- mittelt, ist zu unterscheiden: 1. Der Waren Handel, d. h. der Handel mit beweglichen Sachgütern. Er nimmt nicht nur geschichtlich, sondern auch mit Rücksicht auf seine gegenwärtige und wahrscheinlich künftige Be- deutung in der Volks- und Weltivirtschaft unter den Handelsarten die erste Stelle ein und ist immer gemeint, wenn man kurzweg vom Handel spricht. 2. Der Immobilienhandel'), der gewerbsmäßige Ankauf von Grundstücken oder Häusern zum Zwecke des Wiederverkaufs. Es ist dies ein in der neueren Zeit hier und da auftauchender Ge- schäftszweig, der aber voraussichtlich nur eine untergeordnete volks- wirtschaftliche Bedeutung behalten wird. Der Bau von Häusern gehört nicht hierher, wohl aber der Ankauf größerer Landgüter in der Absicht, sie parzellenweise* 2) wiederzuverkaufen. 3. Der Handel in Wertpapieren (Effekten) im weiteren Sinne, die in zwei Hauptklassen zerfallen, nämlich Wechsel und ähnliche Wertpapiere von nur zeitweiligem Bestände, die aber stetig neu geschaffen und auf den Markt gebracht werden, und solche Papiere, die eine ans längere Zeit berechnete Kapitalanlage darstellen und ihren Inhabern Zinsen oder Dividenden 3) einbringen oder wenigstens einbringen sollen. Sofern diese Papiere eigentliche Handelsgegen- stände darstellen, nämlich sofern sie gekauft werden zum Zweck des Wiederverkaufs, find die Bankiers und Wechsler, die sich mit solchen Geschäften befassen, ohne Zweifel auch in dem volkswirtschaftlichen Sinne als Kaufleute anzusehen, ebensowie in ihren Geschäften in ') Immobilia, lat. — unbewegliche Gegenstände. 2) Parzelle — Grundstücksabschn.itt. 3) Teilgewinn.

7. Kurzgefaßtes Lehr- und Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 9

1913 - Berlin : Mittler
0 Edelmetallen und Geldsorten. In ihrer Eigenschaft als Kredit- vermittlers aber ist diesen Unternehmern eine besondere Stellung in der Volkswirtschaft anzuweisen. Wie den Kredit, so schließen wir auch die persönliche Arbeit (abgesehen von der Sklavenarbeit) von den Gegenständen des Handels aus, so daß zu den letzteren nur die eigentlichen Sachgüter und andere sachlich dargestellte Werte gerechnet werden. In vielen Fällen wird der Übergang eines Gutes von dem Produzenten zum Konsumenten nicht bloß durch einen, sondern durch mehrere selbständige, d. h. auf eigene Rechnung arbeitende Handels- unternehmer vermittelt. Hiernach unterscheidet man zwischen dem Großhandel und dem Detail- oder Kleinhandel: den ersteren vertreten diejenigen Kaufleute, welche, wenigstens der Regel nach, nicht unmittelbar mit dem eigentlichen Konsumenten in Verbindung stehen, sondern die gekauften Waren an Wiederverkänfer oder an Gewerbetreibende zu weiterer Verarbeitung absetzen: der letztere dagegen hat die Aufgabe, das Publikum unmittelbar mit allen Gebranchs- und Verbrauchsgegenständen zu versorgen, die nicht direkt von dem Produzenten entnommen werden. Der Großhandel wird im allge- meinen nur Waren in größeren Mengen verkaufen, deren weitere Teilung den Detaillistcn zufällt. Der Detailhandel aber ist in den meisten Fällen Kleinhandel, d. h. seine einzelnen Geschäfte bewegen sich in kleinen Summen, wie sie sich nach dem täglichen Bedürfnis des Konsumenten bestimmen, und auch der gesamte Umsatz eines Jahres bleibt im Vergleich zu dem eines Großhandlungshauses mäßig. Doch gibt es auch Detailhandlnngen, die sich hinsichtlich ihres Jahres- umsatzes mit den meisten Großbetrieben messen können. Hierher gehören z. B. die großen Inwelenläden und andererseits die Waren- häuser in den großen Städten, von denen manche jährlich viele Millionen umsetzen. Es ist dies also „Detailhandel im großen". Eine scharfe Grenze zwischen Groß- und Detailhandel ist übrigens nicht zu ziehen, zumal manche Kaufleute beide Arten von Geschäften vereinigen. — In den niedrigsten Formen des Kleinhandels gehört der Hökerhandel, der gewöhnliche Lebensmittel in kleinen Mengen nicht von einem Laden, sondern von einem offenen Stand ans verkauft. Trödelhandcl ist der Kleinhandel mit bereits gebrauchten Sachen, wie alten Kleidern, Betten, Metallgeräten usw. — Im Effektenhandel bestehen zwar sehr beträchtliche Unterschiede hinsichtlich der Größe der einzelnen Unternehmungen und ihrer durchschnittlichen Operationen, aber der Detailhandel läßt sich hier nicht leicht von den übrigen Gc- ]) Credit, lat. — er glaubt, schenkt Vertrauen.

8. Kurzgefaßtes Lehr- und Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 11

1913 - Berlin : Mittler
11 und in Sibirien der russische Wanderhändler eine ganz andere Ralle als der so viel geplagte Hausierer in Deutschland. — Sowohl wegen der einstigen größeren Bedeutung des Wanderhandels, als überhaupt wegen der geringeren Ausbildung der Arbeitsteilung bestand früher eine engere Verschmelzung des Handels mit dem Transport- oder Frachtwesen. Auch wenn der Kaufmann nicht persönlich mit durch das Land zog, mußte er doch meist selbst für die materielle Beförderung seiner Waren sorgen und die Transportmittel stellen, da sich die Ab- nehmer vielfach passiv verhielten und nur ihnen vorgeführte Waren kauften. Gerade der Großhandel und namentlich der auswärtige mußte daher den Transport selbst organisieren. So entstand für den internationalen Landverkehr der Karawanen Handel: zur See aber bildete sich die enge Verbindung des Handels mit der Schiffahrt aus, die auch gegenwärtig durch die wirtschaftliche Arbeitsteilung noch nicht vollständig aufgehoben ist. Denn neben den Reedern und Dampf- schiffsgesellschaften gibt es auch noch immer Kaufleute, die ihre Waren auf eigenen Schiffen befördern. Auch in handelspolitischer Beziehung steht die Seeschiffahrt dem Seehandel so nahe, daß die Interessen beider Unternehmungsarten stets zusammen erwogen werden müssen. Im übrigen aber hat sich das Transportgewerbe als selbständiger Zweig der wirtschaftlichen Produktion von dem Handelsgewerbe ab- gelöst. Es dient nicht allein dem Handel, sondern auch noch anderen wichtigeren Interessen, zumal bei der gewaltigen Entwicklung der Personenbeförderung in der neueren Zeit. Doch bleibt es immer das wichtigste selbständige Hilfsgewerbe des Handels: es hat die mechanische Arbeit der Bewegung von Waren übernommen, während dem Handel ihre wirtschaftliche Leitung und Lenkung vorbehalten bleibt. Selbst die örtliche Ab- Und Zufuhr der Waren von und zu den Transportanstalten (Güterbestütterei) ist von den Kaufleuten mehr und mehr an besondere Unternehmer abgegeben worden. Ueberhaupt tritt vielfach zwischen den Kaufmann und die Transportanstalt noch der Speditionsunternehmer oder Spediteur, der als besonderes Hilfsgewerbe des Handels für seine Auftraggeber die Besorgung der richtigen Beförderung von Waren durch Schiffe oder Frachtführer übernimmt. Seine Dienste sind oft unentbehrlich, wenn es sich um die Weiterführung von bereits unterwegs besindlichen Waren handelt, um ihre Umladung in Hafenplähen, um die Verzollung an der Grenze usw. Das sind Hilfsgeschüfte des Handels, die schon eigentlich handels- gewerblicher Natur, aber allmählich zu selbständigen Spezialitäten geworden sind, wie z. B. der Kommissionshandel und das Maklergeschäft.

9. Kurzgefaßtes Lehr- und Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 14

1913 - Berlin : Mittler
14 Ehrlichkeit ein großes Vermögen erworben hat, wobei ihm vielleicht besondere Gliicksnmstände behilflich waren, wird nicht in unfruchtbaren Geiz verfallen, sondern im späteren Leben von seinen überflüssigen Mitteln den schönsten Gebrauch machen. Er wird sie in den Dienst der öffentlichen Wohltätigkeit stellen, er wird sie für Zwecke des öffentlichen Unterrichts und der Volksgesundheit verwenden, er wird mit ihrer Hilfe wissenschaftliche und sonstige Kulturzwecke unterstützen. So kann das, was durch den Geschäftsgeist des einzelnen erworben ist, der Allgemeinheit wieder in ungeahntem Maße zugute kommen. Die später geschilderten Geschäftsgrnndsätze und Lebensansichten einiger berühmter Kaufleute und Gewerbetreibender geben hierfür leuchtende Beispiele. Die Firma und das Handelsregister. Der Inhaber eines Geschäfts erhält gewisse kaufmännische und bürgerliche Rechte erst durch die Tatsache, daß er seine Firma in das Handelsregister eintragen läßt. Im allgemeinen steht die Führung einer Firma und ihre Ein- tragung in das Handelsregister nur dem Vollkanfmann zu. Doch können auch Handwerker dieses Recht für sich in Anspruch nehmen, wenn insbesondere durch eine geordnete Buchführung der Nachweis geliefert wird, daß der Geschäftsbetrieb auf kaufmännische Weise geführt wird. Gewinnt das Amtsgericht, bei dem das Handelsregister geführt wird, den Eindruck, daß ein nicht eingetragener Geschäftsmann absichtlich die Eintragung vermeidet, so kann er vom Gericht hierzu angehalten werden. Die Firma eines Einzelbetriebes kann dieselbe bleiben, selbst wenn die Geschäftsinhaber wechseln. Das ist z. B. der Fall, wenn die Witwe eines Kaufmannes sich wieder verheiratet und damit selber einen anderen Namen annimmt. Wenn sie das Geschäft ihres ver- storbenen Gatten behält, so wird dieses unter der alten Firma weitergeführt. Ererbt oder erwirbt ein Kaufmann ein bestehendes Handelsgeschäft, so darf er die bisherige Firma beibehalten, wenn der Erbe oder der Geschäftsvorgänger darin einwilligt. Jede Firma muß sich von allen anderen am Orte befindlichen und in das Handelsregister eingetragenen deutlich unterscheiden. Ins- besondere wird jede zum Zwecke des unlauteren Wettbewerbs ver- suchte Angleichung an eine ähnliche Firma vom Gesetz bestraft. Läßt sich, insbesondere bei offenen Ladengeschäften, eine Ähnlichkeit nicht vermeiden, so wird dadurch ein deutlich erkennbarer Unterschied hervorgebracht, daß der bürgerliche Name nebst Vornamen hinzugesetzt

10. Kurzgefaßtes Lehr- und Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 16

1913 - Berlin : Mittler
16 Anders liegen die Verhältnisse beim Liefernngs-, Zeit- oder Termin- geschäft. Der Kauf der Ware wird zwar an einem bestimmten Tage abgeschlossen, die Lieferung der Ware erfolgt aber erst zu einem späteren Termin, nicht unmittelbar nach dem Abschluß des Kaufver- trages. Die Zeit der Lieferung der Ware wird in der den Vertrag bescheinigenden „Schlußnote" ausdrücklich angegeben, in Form eines förmlichen Lieferungsabkommens. Die Grunde, warum die Ware erst nach einem gewissen Zeit- raum seitens des Verkäufers geliefert werden soll, können verschiedene sein. Um sich beispielsweise bei voraussichtlich schlechter Ernte einen bestimmten Betrag Getreide zu sichern, schließt der Käufer mit dem Landwirt möglichst rechtzeitig einen Vertrag ab, lange bevor die Ernte erfolgt ist. Der Käufer hofft hierbei, daß der Marktpreis des Getreides zur Zeit der Lieferung erheblich höher sein wird, als er an dem Kauf- tage war. Während hier der Kaufmann mit einem erheblichen Gewinn rechnen kann, wird der Landwirt Schaden erleiden, da er, wenn er mit dem Verkauf gewartet hätte, einen höheren Preis für sein Getreide hätte erzielen können. Dieser Terminhandel führte schließlich dazu, daß große Mengen von Waren terminmäßig gehandelt wurden, ohne daß man überhaupt auf die tatsächliche Lieferung der Ware rechnete. Man gewann oder bezahlte schließlich nur die zwischen dem Kauf- und dem Lieferungspreise liegende Differenz?) Damit wurde der Terminhandel, besonders in Kaffee und anderen überseeischen Produkten, zu einem Gegenstände des Börsenspiels, welchem der Erlaß des Börsengesetzes vom 22. Juni 1896 ein Ende machte. Während dieser Börsenterminhandel volkswirtschaftliche Schäden angerichtet hat, ist das nach dem Handelsgesetzbuch gestaltete Liefe- rungsgeschäft in Waren, bei dem die betreffende Ware tatsächlich zur Lieferung gelangt, eine für den Warenverkehr notwendige und nütz- liche Einrichtung. Denn einerseits wird der Verkäufer nur selten in der Lage sein, die vom Käufer gewünschte Ware nach Art, Menge und Preis sofort zu liefern, andererseits iverden gerade bei den Natur- erzeugnissen zukünftige Ernten, Wetteraussichten usw. schon früh- zeitig beim Abschluß eines Kaufs in Betracht gezogen werden müssen. Das kaufmännische Negistraturwesen. Mit gutem Grund wird in modern geleiteten kaufmännischen Betrieben besonderer Wert darauf gelegt, daß das Negistraturwesen sich in musterhafter Ordnung befindet. Z Preisunterschied.
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