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1. Heft 1 - S. 25

1893 - Merseburg : Stollberg
— 25 — 14. Me Umgestaltung des Heerwesens. Groß, unendlich groß war das Elend, welches der Friede von Tilsit über Preußen brachte. Aber die Heimsuchung wurde zum Segen; man forschte den Ursachen nach, aus denen urplötzlich und ungeahnt der Strom des Unglücks quoll, der den Staat Friedrich des Großen überflutete. Die Besten des Staates erkannten, daß man nicht auf die Schultern einzelner die Schuld abwälzen dürfe, — nein, es galt offene Augen für die Schäden auf allen Gebieten und den festen Entschluß allseitiger Besserung. Die Überzeugung der Besten teilte der hochherzige, so tief gedemütigte König. Es war ein hohes Ziel, das er sich steckte: Preußen sollte von innen heraus gekräftigt und so neu geweckte Kräfte in den Dienst des Vaterlandes gestellt werden. Ein starker, sittlich-religiöser Geist sollte gepflegt, Mut, Selbstvertrauen und Opferwilligkeit sollte geweckt werden, um dann bei erster Gelegenheit den Kampf für die Unabhängigkeit und Ehre des Vaterlandes zu wagen. Sollte ein solcher Kampf Aussicht auf Erfolg haben, so mußte das Heerwesen von Grund aus umgestaltet werden. Klar wie kein anderer erkannte das der König. Noch im Juli des Jahre 1807 berief Friedrich Wilhelm Vertrauensmänner, an deren Spitze Scharnhorst trat. Gneisenan, Boyen und Grolmaun, Männer, deren dankend noch heute das Vaterland denkt, standen ihm zur Seite. „Das geschehene Unglück", so erklärte Scharnhorst, „ist groß; aber was jetzt schwer auf uns lastet, wird gerade zum guten führen. Das preußische Heer war emgeschlasen auf den Lorbeeren Friedrichs des Großen und mußte diese Niederlagen erleben, um von der ausgelebten Form zu neuen Entfaltungen überzugehen. Wie traurig auch die Gegenwart war, er lebte der sicheren Hoff-n^n9 / daß es für Preußens Ehre eine siegreiche Auferstehung geben werde. „Inzwischen aber", so mahnte er, „muß mit Klugheit und Mut alles vorbereitet werden, damit, wenn der Zeitpunkt da ist, das Volk schlagfertig sein und auf den Ruf des Landesherrn wie ein Mann ins Gewehr treten kann." Der Grundgedanke seines Ringens war und blieb : Ein Volk in Waffen! Ehe die Vertrauensmänner des Königs au die Arbeit für die Zukunft gingen, mußten sie abrechnen mit der Vergangenheit. Die Schmach der Über-f°ien mu^e 9efühnt werden. So eingehend verfuhr man bei der Unter-fuchung, daß man sie nicht auf die oberen Befehlshaber beschränkte, sondern von jedem Offizier eine Rechtfertigung über sein Verhalten im Kriege ein-forderte. Sieben höhere Offiziere wurden zum Tode verurteilt. Der König bestätigte jedoch nur ein Todesurteil, das über den feigen Verräter der Festung Knstrin. Die anderen sechs kamen mit Festungshaft davon. srcr r^£^er^n ^ e§' ^ ^eer üon a*ten' abgelebten Offizieren zu reinigen. ^Lie scharf man vorging, ergiebt sich daraus, daß von 143 Generälen die 1806 im Heere dienten, 1812 nur noch 6 im Dienste waren und daß auch von diesen 1813 nur 2 ein Kommando geführt haben. An manche Offiziers-familie trat durch solche Maßregel Not heran und Entbehrung; aber es mußte sein um des Ganzen willen.

2. Heft 1 - S. 26

1893 - Merseburg : Stollberg
s — 26 — Dann ging die Kommission an die Arbeit für die Zukunft. Nach mannigfachen Kämpfen, — offene und heimliche Widersacher arbeiteten den strebsamen Männern entgegen, — nach unsäglich mühsamer Arbeit erreichen sie ein Neues. Was uns heute natürlich und selbstverständlich erscheint, mußte damals erst erarbeitet werden. Der § 4 unserer jetzigen Wehrordnung lautet: „Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen." Und damals? Die Wehrpflicht der Unterthanen galt freilich auch als Gesetz; aber es gab so viele Befreiungen von derselben, daß die Last eigentlich nur noch auf dem Tagelöhner und armen Handwerker ruhte. Um dennoch die nötige Zahl von Soldaten zu bekommen, half man sich auf andere Weise; man warb Soldaten. Solche Werbungen stellte man auch im Auslande an. In diesen Ausländern aber kamen Leute ins Heer, die auf den Geist desselben nicht günstig einwirkten. Denn höchstens die eine Hälfte derselben waren leichtsinnige, nicht verderbte Menschen; die andere Hälfte derselben waren Nichtsnutze, die das Entlaufen von einem Dienst zum anderen zum Gewerbe ihres Lebens machten, um sich mit dem neuen Handgelde berauschen zu können, in der Zwischenzeit auch wohl Betrug und Diebstahl zu treiben. Allenfalls konnte bei den Geworbenen noch die Rede sein von Liebe zum Soldatenstande, aber nicht von Liebe zum Vaterlande und von Opfermut für dasselbe. Um diesen Mißstand abzustellen, brach man mit den bisherigen Maßregeln ganz: Die Befreiungen vom Militärdienste wurden aufgehoben, die Werbungen wurden eingestellt. Das Dienen, bisher eine ungern getragene Last, sollte eine gern getragene Pflicht werden. Von dem gemeinen Manne richtete die Kommission ihr Auge auf den Offizierstand. Bisher war der Dienst als Offizier ein Vorrecht des Adels gewesen. Blutjung oft traten die Söhne des Adels als Junker ein, um dann weiter die höheren Stufen zu ersteigen. „Dadurch aber," so urteilte Scharnhorst, „daß der Adel die militärischen Ehrenstellen allein erhielt, sind alle Talente und Kräfte des übrigen Teils des Volkes verlustig gegangen." Sollten alle Glieder des Volkes gleiche Pflichten haben, so sollten sie sich auch gleicher Rechte erfreuen, auch des Rechts auf die Ehrenstetten im Heere. Selbstverständlich sollten solche Ehrenstellen verdient sein. „Im Frieden," so ordnete die neue Verfügung an, „sollten einen Anspruch auf Offizierstellen nur Kenntnisse und Bildung gewähren, im Kriege ausgezeichnete Tapferkeit, Thätigkeit und Überblick." Mit 17 Jahren erst, und auch da erst nach einer wissenschaftlichen Prüfung trat nunmehr der junge Mann als-Portepeefähnrich ein, um erst nach einer zweiten Prüfung und auf Vorschlag des Offizierkorps selbst Offizier zu werden. Das Heer wurde anders zusammengesetzt, es sollte auch anders behandelt werden. Es war eine harte, ja mehr als harte Zucht, die bis dahin geherrscht hatte; der Stock führte noch die Herrschaft. Zwar haßte ein ansehnlicher Teil der Offiziere die Mißhandlungen der Soldaten, die Mehrzahl derselben betrachtete die strenge Zucht als gutes Recht. Nicht selten kam es vor, daß blutjunge Junker altgediente Soldaten vor der Front mit dem Stocke mißhandelten. Einsichtige Generäle schärften wohl eine menschliche Behandlung ein, wie z. B. der alte Möllendorf, der schon 1796 in einem Befehl sagte:

3. Heft 1 - S. 27

1893 - Merseburg : Stollberg
— 27 — Der König hat keine Schlingel, Hunde und Kropzeng in seinen Diensten sondern rechtschaffene Soldaten, was auch wir sind, nur daß uns das zufällige Glück höhere Stellungen gegeben?) Aber solche Worte drangen nicht durch. Kam es doch vor, daß noch am Vorabende der Schlacht von Jena die hungernden Soldaten in alter Weise mißhandelt wurden und ein Augenzeuge sagen durfte: „Der Stock regierte «ach Herzenslust."^) Am härtesten war die Strafe des Gassenlaufens, die bei Desertieren und anderen schweren Vergehen angewandt wurde. Schmerzvolle Stunde, wenn die Trommel rief zur Exekution! Zweihundert Kameraden, jeder mit einer in Salz getauchten Haselrute bewehrt, bildeten eine Gasse, durch die der Missethäter hindurchgehen mußte. Unbarmherzig fielen die Hiebe auf den entblößten Rücken; dreimal, zehnmal, je nach der Schwere des Verbrechens mußte der Arme die Gassen durchschreiten. Mancher ward zum Tode getroffen. — Jetzt wurde das Gassenlaufen gänzlich abgeschafft: der Stock sollte überhaupt nur noch für den Unverbesserlichen gelten. Freiheitsstrafe trat an die Stelle der Prügelstrafe. „Freiheit des Rückens" war die Losung, die Gneisenan ausgegeben. Er drang durch. Das Ehrgefühl sollte die Soldaten zusammenhalten und zur Pflicht anspannen, wo sonst nur die Furcht geherrscht hatte. Im Anfange des August 1808 unterzeichnete der König die Verordnungen, die mit der Vergangenheit ausräumten und Preußens Wehrmacht von Grund aus umzugestalten berufen waren. Ja, nun konnte ein Volk in Waffen erstehen, erglüht von Liebe zum Vaterlande. Aber wie unter den Augen Napoleons rüsten ? Durften doch nach dem Septembervertrage von 1808 nur 42000 Mann unter den Waffen stehen! Nur allzuschnell würden die Späher Napoleons ein Wachsen dieser Macht nach Paris gemeldet haben. Scharnhorst und Boyen wußten auch hier Rat. Was von Truppen notdürftig ausgebildet war, wurde auf Urlaub entlassen, während neue Rekruten eingezogen wurden. Die Entlassenen durften freilich sich selbst nicht überlassen bleiben. Da es aber zu große Kosten verursacht hätte, wenn man die Beurlaubten zu regelmäßigen Übungen einberufen hätte, so sandte man Offiziere und Unteroffiziere in die Ortschaften, welche sonntäglich, wenn der Gottesdienst aus war, die Beurlaubten üben mußten. Man nannte diese nur notdürftig ausgebildeten Soldaten „Krümper"?) Durch dieses „Krümpersystem" bildete man nach und nach 150000 Soldaten ans. Als dann die Stunde des offenen Kampfes schlug, trat mit einem Male ins Leben, was in 5 Jahren aufreibender Arbeit und namenloser Sorge still bereitet war. (7 12' 13 ) *) Droysen, S. 85. Auch der Feldmarschall Kalkreuth, General Dierecke bandelten so. Vergl. Boyen I S. 480. 2) v. Borcke. S. 23. 3) „In Ostpreußen verstand man unter dem Namen Krümper eine beliebige Anzahl einer Kompagnie obligate Leute, die aber noch in keiner Liste standen. Wahrscheinlich war die Benennung zuerst bei der Kavallerie ausgenommen und dem beim Futter-Empfange üblichen Krump-Maß nachgebildet." S. Boyen I 329.

4. Heft 1 - S. 29

1893 - Merseburg : Stollberg
— 29 — Lernen, daß die Blätter mit mathematischen Sätzen ihn selbst in Feld und Wald begleiteten. So war er 16 Jahre alt geworden, als der gerichtliche Streit zu Gunsten seines Vaters entschieden wurde. Geld war nunmehr vorhanden, und der Vater war bereit, dem Lieblingswunsche seines Sohnes Folge zu geben. Durch eilten hannoverischen Offizier ließ er ihn noch einige Monate unterrichten und hörte von diesem zu seiner Genugthuung, daß sein Sohn ebensoviel Gabe als Neigung für den militärischen Berus habe. Mit den Eltern kehrte er 1772 ins heimatliche Gut zurück, um schon 1773 die Heimat zu verlassen und in die Kriegsschule einzutreten, welche der Gras Wilhelm v. Schaumburg-Lippe auf der kleinen Mnsterfestung unterhielt, die er im Steinhnder Meer erbaut hatte. Es war eine treffliche Schale, in die der Siebzehnjährige kam. Der Gras hatte, seiner Zeit voraneilend, in seinem Ländchen die allgemeine Wehrpflicht eingeführt; soweit die Unterthanen nur irgend abkommen konnten, mußten sie die Waffen tragen. Die Regierungsgeschäfte ließen dem Grafen Zeit, seiner Lieblingsschnle seine volle Zeit zu widmen. Seine 12 Kadetten waren ihm ans Herz gewachsen. Ihre Kenntnisse prüfte er selbst; der Lehrplan war von ihm entworfen. Artillerie- und Jngenieurwesen wurde mit Vorliebe gelehrt, aber auch Englisch, Französisch und Portugiesich getrieben. In den Sommermonaten wurde draußen praktisch geübt, was man im Winter auf der Schulbank erlernt hatte. Jede körperliche Strafe war verpönt; nur die Ehrliebe impfte der Gras seinen Schülern ein. Mit vollem Eifer gab sich Scharnhorst seinen Aufgaben hin. Schon nach 2 Jahren hatte er sich den ersten Platz errungen. Vier Jahre war er auf dem Wilhelmstein, als sein Wohlthäter starb. Sein Nachfolger hatte für die Schöpfung des großen Toten keinen Sinn: die Schule wurde aufgehoben. Scharnhorst fand Aufnahme als Fähnrich in einem hannoverischen Dragonerregiment. Der erste Ariegsruhm. Nachdem Scharnhorst 4 Jahre bei dem Dragonerregiment in Northeim gestanden, kam er als Lieutenant in das Artillerieregiment nach Hannover. Elf Jahre hat er hier an der neu errichteten Artilleriefchule gelehrt, daneben auch durch schriftstellerische Arbeiten sich einen geachteten Namen erworben. Hier in Hannover verheiratete er sich mit einer Bürgerstochter, nachdem ihm das väterliche Gut als Erbteil zugefallen, wie er denn überhaupt mit Vorliebe ui bürgerlichen Kreisen verkehrte. Fast 37 Jahre alt, würde er enblich Stabs-fapitän. Das Jahr 1793 führte ihn in den Ernst des Krieges ein. Auch Hannover zog gegen Frankreich ans. Mehrfache Gefechte gaben ihm Gelegenheit, sich auszuzeichnen; aber erst das Jahr 1794 sollte ihm wirklichen Krieqs-ruhiti bringen. In der Geschichte sind immer die Befehlshaber von Festungen am meisten gefeiert worden, welche nicht eine Festung, mit vollständiger Aus-nistung ihnen anvertraut, siegreich verteidigten, sondern diejenigen, welche erst die Sunden bet Vergangenheit gut zu machen hatten, ehe sie ihre Aufgabe lösen sonnten. Darum ist Gneifenan's Namen mit Colberg unzertrennlich ber-biitibeti; barum auch ist Scharnhorst's Namen zuerst in die Welt gebrungett.

5. Heft 1 - S. 1

1893 - Merseburg : Stollberg
Aus Iriedrich Wilhelms -Leljr- und Jugendzeit. Friedrich Wilhelm hatte als ältester Sohn des nachmaligen Königs Friedrich Wilhelms Ii. am 3. August 1770 zu Potsdam das Licht der Welt erblickt. Seine Wiege stand in einem einfachen Bürgerhause, welches seinem Vater als Absteigequartier diente. Einfach und bescheiden wie dieses Heim war des Vaters ganze Hofhaltung, so lange Friedrich der Große lebte. Auch der junge Prinz wurde zur Einfachheit und Sparsamkeit erzogen. Über ein Resedastöckchen, das er zu seinem Geburtstage erhielt, konnte er sich ebenso herzlich freuen, wie über Kirschen, die ihm sein Erzieher in einem Obstgarten für wenige Groschen kaufte. Wie anders, als er an einem kalten Wintertage einen Gärtnerburfchen traf mit einem Körbchen köstlicher Kirschen, die im Treibhanfe gezogen waren. Wohl glänzte des Knaben Auge, wohl wurde der Wunsch in ihm laut, sie zu besitzen. Als er aber hörte, daß sie fünf Thaler kosten sollten, fragte er verwundert: Wie? Für eine Hand voll Kirschen fünf Thaler! drehte sich um und sagte fest: Ich mag sie nicht. Als aber gleich nachher ein armer Schuhmacher um Unterstützung zum Lederankauf bat, da gab der Prinz freudig zwanzig Thaler, fast die Hälfte feiner ganzen Kaffe. Diesen Sinn hat Friedrich Wilhelm zeitlebens sich bewahrt: Nie ward es ihm schwer, auf persönliche Genüsse zu verzichten. Einfach und mäßig, schlicht und wahrhaftig — so wuchs er auf, so ist er geblieben, geblieben auf der Höhe des Glückes, geblieben in der Tiefe des Unglückes, geblieben bis zum Tode! Herzlich freuten sich die Eltern seines Gedeihens an Leib und Seele, nicht minder herzlich auch Friedrich der Große, der den einstigen Thronerben schon bei seiner Geburt mit Freudenthränen begrüßt hatte. Aufmerksam verfolgte er des Prinzen Fortschritte in den Wissenschaften. Eines Tages schlug der König ein französisches Fabelbuch auf, um den Prinzen in seinem Wissen zu prüfen. Gewandt löste der Prinz die ihm gestellte Aufgabe. Hell leuchtete das Auge des Königs bei solchem Gelingen, heller aber noch, als der Prinz ihm gestand, daß der Lehrer vor kurzem erst diese Stücke mit ihm geübt habe. „So ist es recht, lieber Fritz, klang des Königs Antwort; immer aufrichtig und ehrlich! Wolle nie scheinen, was du nicht bist, sei stets mehr als du scheinst!" Ties prägten sich dem Knaben diese Königsworte ein. Nichts ist Friedrich Wilhelm bis an sein Lebensende so zuwider gewesen, als Verstellung und Lüge. Der erste Erzieher des Prinzen war ein kränklicher, mürrischer Mann, der es zwar verstand, dem Prinzen Pflichtgefühl, Fleiß und Ordnungssinn einzuimpfen, aber es nicht verstand, in feinem Zögling einen frifchen und zuversichtlichen Sinn zu wecken und zu nähren. Glücklicher war die Wahl Raumann, Skizzen und Bilder. i

6. Heft 1 - S. 32

1893 - Merseburg : Stollberg
— 32 — Krongütern ansässigen Bauern freie Eigentümer des Grund und Bodens werden sollten. 47000 Familien kamen durch dieses Gesetz in den Besitz von 4 230 000 Morgen Land. Was den Kronbauern Gutes geworden, sollte nunmehr dem ganzen Staate werden. Es waren 2/3 der Bewohner, denen die neuen Verordnungen zu gute kamen. Man pflegt diese Verordnungen gewöhnlich mit der „Aufhebung der Erbunterthänigkeit und Leibeigenschaft" zu bezeichnen. Das könnte so scheinen, als ob es in Preußen und Deutschland noch Sklaven gegeben hätte, die, wie vor vielen Jahrhunderten, mit dem Lande, das sie bauten, veräußert werden konnten wie eine Sache oder ein Stück Acker. Das war ja nicht der Fall. Schon Friedrich Wilhelm I. hatte im Jahre 1719 sich bemüht, wenigstens auf den Kammergütern die Reste der Leibeigenschaft zu tilgen. Er bekannte sich gern zu der Überzeugung, daß es „eine edle Sache sei, wenn die Unterthanen statt der Hörigkeit sich der Freiheit rühmen und so ihr Gewerbe und Wesen als ihr eigenes mit mehr Begier und Eifer treiben." Auch für Friedrich den Großen war es Herzenssache, die gedrückten Verhältnisse des bäuerlichen Standes zu bessern und eine Erleichterung der Frondienste durchzusetzen. „So viel Geschrei es geben wird, schrieb er, so soll man doch darauf sehen, und zwar bei den Königlichen Ämtern als bei den Edelleuten, daß den Bauern ein paar Tage in der Woche abgenommen werden." Auch das allgemeine Landrecht hatte jede Leibeigenschaft in Preußen für erloschen erklärt. Dennoch hatte sich unter dem Namen und Rechte der Erb- und Gutsnnterthänigkeit noch manche persönliche Abhängigkeit erhalten und war als ein Rest längst vergangener Zeit mit ins 19. Jahrhundert hinübergekommen. Es gab ja im weiten deutschen Vaterlande auch Landstriche, wo der Bauer voller Freiheit sich erfreute, bei vier Fünfteilen war es nicht der Fall. Unfrei war der Bauer, denn er konnte nicht frei verfügen über seine Neigungen und Kräfte. Der Bauer sollte Bauer bleiben, der Bürger das Gewerbe treiben. So wollte es die Zeit. Die Scholle, die der Vater bebaut, sollte auch der Sohn bebauen. Streben nach Vorwärtskommen, nach Erweiterung des Arbeitsfeldes war verpönt. Nach einem Rittergute durfte auch der Strebsamste sein Auge nicht erheben. Auch Friedrich der Große hatte noch den Adel im Besitz seiner Güter zu schützen gesucht, indem er bestimmte, daß, wenn ein Bürgerlicher ein Rittergut erwerbe, er doch die damit verbundenen Gerechtsame und Ehrenrechte nicht erwürbe. Gerichtsbarkeit und Besetzung der Schul- und Pfarrstellen wurden dem neuen Erwerber vorenthalten. Jetzt wurde bestimmt, daß Bauer und Bürger auch adlige Güter erwerben könnten und daß mit dem Erwerbe des Gutes auch die Ehrenrechte auf den neuen Besitzer übergehen sollten. Umgekehrt wurde dem Adel gestattet, sich einem bürgerlichen Gewerbe zuzuwenden. Dem Strebsamen war hiermit ein neues Feld der Thätigkeit gegeben und bisher gebundene Kräfte wurden frei.. Unfrei war der Bauer, denn er konnte nicht frei verfügen über den Acker, den er baute. Unter den Gütern, die der Bauer sein eigen nannte, waren viele, von denen er Erbzins oder Erbpacht zu entrichten hatte, wohl kein einziges, das er vom Vater bei der Erbschaft oder beim Kauf von einem Fremden frei bekam. Bei jeder Besitzveränderung hatte er der Herrschaft eine

7. Heft 1 - S. 33

1893 - Merseburg : Stollberg
— 33 — Abgabe zu leisten. Vor alten Zeiten war das beste Roß oder das beste Rind wohl der Preis gewesen; jetzt war diese Abgabe längst in Geld verwandelt. Ob sie in 5 % des Wertes bestand, ob sie geringer war, die Lehensabgabe, wie man sie nannte, man war ihrer gewohnt worden und trug uicht allzuschwer unter ihrem Drucke. Drückender schon war es, daß dem Bauer verwehrt war, unter mehreren Kindern nach Belieben zu teilen oder einzelne Stücke des Ackers zu veräußern. In manchen Gegenden galt diese Beschränkung nicht für alle Grundstücke — walzende Äcker nannte man diejenigen, welche veräußert werden durften —; es gab doch immer eine bestimmte Anzahl von Äckern, hier x/2 oder dort x/4 Hufe, welche untrennbar beim Gute bleiben mußten. (Radikalien — Pertinentien nannte man sie.) Auch diese lästige Beschränkung wurde jetzt aufgehoben. Unfrei war der Bauer, deuu er konnte nicht frei verfügen über die Arbeitszeit, die er zur Bestellung seiner Felder brauchte. Landesherr und Gutsherr stellten an die Arbeitskraft der Menschen und Tiere seit alten Zeiten weitgehende Anforderungen. Nicht selten hatte der Landesherr das Recht, unbeschränkte Anforderungen zur Leistung von Hand-uud Spanndiensten zu stellen. Zwar diese sogenannten „ungemessenen" Dienste waren schon vor dem 30 jährigen Kriege meist in Geld verwandelt, und zwar nicht gerade zu niedrigem Preise. So gab ein Ort mit 162 angesessenen Mann für Ablösung dieser Amts-, Land-, Patent- und Jagdfuhren ungefähr 750 Mark jährlich. Waren dennoch Fuhren zu leisten bei Durchreisen der Herrschaft oder bei Jagden, so mußten auf Erfordern die nötigen Pferde gestellt werden. Man gab für 1 Pferd dann ungefähr 70 Pfennig Entschädigung für den Tag. Fand eine Jagd statt, so mußten die nötigen Treiber gestellt werden. Die Entschädigung betrug 25 Pfennig. Lag ein landesherrliches Gut in der Nähe, so mußten die „Anspänner" die zur Bestellung und Ab* erntung der Felder nötige Arbeit thun, die übrigen aber die Handarbeit besorgen. An landesherrlichen Gebäuden lag den Unterthanen gleichfalls die Pflicht der „Hand- und Spannbienste" ob. Beamte mit weitem Gewissen beanspruchten auch wohl die Pferbe für ihre Kutsch- und Vergnügungsreisen. Unangenehmer noch brückte beit Bauer die Fronarbeit, wenn er sie dem adligen Gutsherrn zu leisten hatte. Es war nicht die Zahl der Tage allein, die er einem Fremben zu Dienst sein mußte, was er mit Mißmut ernpsanb. Zwar, ba wo die Ebelleute berechtigt waren, jebe Woche wohl gar 3 Tage Dienste zu beanspruchen, war er ein halber Sklave. In anderen Gegenben war die Zahl der Tage verhältnismäßig klein. Hier 7 Tage im Jahre — bort vielleicht 10 Tage mit den Pferbett; bei der Bestellzeit die nötige Handarbeit, ebenso in der Ernte; das waren die Leistungen. Dabei gabs auch mittags noch Frönerkost, und morgens und abends 1 Stück Brot und Käse, für die Pferde auch wohl 1 Metze Hafer. Auch die Winterarbeit des Dreschens wurde gelohnt wie ständigen Arbeitern. Wie gesagt, nicht die Höhe der Leistung war in vielen Gegenben das Drückenbe. Das Drückenbe lag barin, daß der Bauer oft dann ans fremdem Acker arbeiten mußte, wenn er die Arbeit auch für sich nötig hatte. Gilts schon in der Bestellzeit, jeben guten Tag auszunutzen, wie viel mehr in der Naumann, Skizzen und Bilder. q

8. Heft 1 - S. 5

1893 - Merseburg : Stollberg
Gewölbe. Lauschend stand der Küster der Kirche vor der Eingangsthür. Da vernimmt er das Rollen eines Wagens, — leise zieht er sich zurück. Drei stattliche Gestalten, in Mäntel gehüllt, traten ein: der König ists mit seiner Gemahlin und dem Gaste seines Hauses, dem Kaiser Alexander von Rußland. Bei dem Scheine der Kerzen werfen die den Feinden abgenommenen Fahnen, mit denen die Kirche so reich geschmückt ist, ihre schauerlichen Schatten. Die Gruft wird geöffnet — der Hüter tritt zurück — die Lebenden sind mit dem Toten allein! In betender Stille erst verweilen die drei Gestalten vor dem einfachen Sarge. Dann unterbricht Alexander die Stille, und indem er seine entblößte Rechte dem Könige über den Sarg hinüberreicht, sagt er: „Diese heilige Stätte soll es nochmals hören, was ich Ihnen, mein teurer Bruder, mit Hand und Mund bereits versprochen hatte. Und du, verklärter Geist, vernimm es auch, das Gelübde ewiger Treue, welches ich deinem Nachfolger gegeben habe!" „Treue um Treue! antwortete der Preußenkönig. Auch ich gelobe wiederum, was ich versprochen habe." Einige Minuten noch verweilte man am ernsten Orte, dann fuhr man tiefbewegt zum Schlosse zurück. Gegen wen war der Schwur der Mitternachtsstunde gerichtet? Die Wogen der französischen Revolution, seit 1789 entfesselt, hatten Tausend und aber Tausende verschlungen. Wenige nur hatten sie nach oben getragen. Zu diesen Wenigen gehörte der Eine, der auf zwei Jahrzehnte hin der Schrecken Europas werden sollte. Napoleon Bonaparte, als Sohn eines Advokaten auf der Insel Korsika 1769 geboren, hatte als junger Artillerieoffizier bei der Belagerung Toulons glänzende Gaben und todesmutige Tapferkeit gezeigt. Als 1795 in Paris wieder einmal ein Aufstand ausgebrochen, da erinnerten sich seiner die zeitweiligen Machthaber. Sie hatten sich in ihm nicht getäuscht. Mit rücksichtsloser Entschlossenheit ließ er die Kanonen reden; der Aufstand wurde schnell unterdrückt. Zum Danke stellte man ihn, den Sechsundzwanzigjährigen, im nächsten Frühjahr als General an die Spitze des Heeres, welches die Republik noch Italien gegen Österreich sandte. Sieg auf Sieg heftete er an seine Fahnen; Österreich mußte sich zum Frieden bequemen. Dann war er nach Ägypten gezogen und hatte im Angesicht der Pyramiden die Heere der Türken geschlagen. Inzwischen aber waren Frankreichs Waffen im neuen Kampfe mit Österreich und Rußland unterlegen. Napoleon kehrt ans Ägypten zurück. Als erster Konsul der Republik ergreift er die Führung — und wieder heftet er den Sieg an seine Fahnen. Mit dem linken Rheinufer mußte der deutsche Kaiser den Frieden erkaufen. Ab-warteud hatte Preußen zugesehen. Noch immer hatte Friedrich Wilhelm nur den einen Gedanken, feinem Volke den Frieden zu erhalten. Schien es doch anfangs gar, als ob diese Stellung Früchte bringe ohne Kampf. Bei der Teilung der geistlichen Fürstentümer fielen Preußen 230 Quadratmeilen zu für die 48 Quadratmeilen, die es auf dem linken Rheinufer verloren. Land hatte Preußen freilich gewonnen, aber an Achtung bei Freund und Feind verloren. Der Korse wurde kühner; mit seinen Truppen besetzte er das neutrale Hannover. Friedrich Wilhelm ward zum Kriege ermuntert. Aber auch jetzt behielt er das Schwert in der Scheide.

9. Heft 1 - S. 35

1893 - Merseburg : Stollberg
— 35 — 17. pic Stadteordnung und die mit ihr bewirkte Belebung des Gemeinsinnes in den Städten. Mit dem 1. April 1892 ist für die Landgemeinden eine neue Ordnung der Verwaltung ihrer Angelegenheiten gegeben, die denselben auch größere Selbständigkeit und mehr Machtbefugnisse gegeben hat, denn sie bisher besaßen. Für die Verwaltung der städischen Gemeinwesen gilt noch immer die Städteordnung vom 19. November 1808. Wenn dieselbe auch 1831 und 1853 mehrfach geändert ist, so sind doch die Grundbestimmungen der ursprünglichen Verordnung noch in Kraft. Auch diese Städteordnung erwirkt zu haben, ist das Verdienst des Ministers Stein. Wennschon er derselben auch einen Entwurf zu Grunde legte, den der Kammerrat Brand zunächst für die Stadt Königsberg ausgearbeitet hatte, so hat er doch, diesen Entwurf überarbeitend, nicht bloß ihr das Gepräge feines Geistes aufgedrückt, sondern auch bewirkt, daß sie für den ganzen Staat in Kraft trat. Die Städteordnung führte die Selbstverwaltung ein und behielt dem Staate nur das Oberaufsichtsrecht vor. Die städtischen Behörden bestehen aus dem Magistrat und den Stadtverordneten. Letztere werden von den stimmfähigen Bürgern auf 6 Jahre gewählt und erwählen ihren Vorsteher sich selbst. Sie sind die eigentlichen Vertreter der Bürgerschaft, verteilen die Gemeindelasten und beaufsichtigen die gesamte Stadtverwaltung. Der Magistrat dagegen hat die städtischen Angelegenheiten zu verwalten und die Beschlüsse der Stadtverordneten vorzubereiten und auszuführen. Der Magistrat besteht ans dem Bürgermeister — in größeren Städten giebt es deren zwei — und einer Anzahl Beisitzer (Assessoren — Stadträte). Sämtliche Mitglieder des Magistrats werden von den Stadtverordneten gewählt und unterliegen der Bestätigung der Königlichen Regierung. Für gewöhnlich, und namentlich in kleineren Städten, erhält nur der Bürgermeister eine Besoldung. Beisitzer und Stadtverordnete verwalten ihr Amt als Ehrenamt. — Das sind in kurzem die Hauptgrundzüge der Städteordnung, die, in schwerer Zeit dem Volke gegeben, zum ersten Male ihre segensreiche Kraft bewährte, als beim Beginn der Befreiungskriege die Staatsbehörden fast alle ihre Arbeit einstellten und jede Stadt mehr oder weniger sich selber helfen mußte. Welch anderer Geist beseelte da die städtischen Gemeinwesen, denn 1806, da nur eine Gefahr sich zu nähern brauchte oder besondere Anstrengungen gefordert werden brauchten und alsbald sich herausstellte, wie tief gesunken Opfersinn und Gemeinsinn war, wie wenig die bestehende Stadtverfaffuug der Zeit angemessen war. Dieser Zustand städtischer Ohnmacht war nicht über Nacht gekommen, er war die Folge einer langen Entwicklung. Der 30 jährige Krieg fand in Deutschland ein blühendes Städtewesen. Der wohlhabende Bürger wachte ängstlich über seinen Freiheiten und die ihm verliehenen Gerechtigkeiten ließ er sich nicht verkümmern. Die Zier seines Hauses war seine Freude, aber auch die Wehrhaftigkeit feiner Stadt feine Ehre. Mehr als eine Stadt hat nicht bloß herumziehendem Gesindel, sondern wirk- 3*

10. Heft 1 - S. 11

1893 - Merseburg : Stollberg
— 11 — schweiger geleiteten Schlacht zu, als sei es ein Theaterstück, das ihn nichts angehe"! Wäre die Reserve zur richtigen Stunde und am richtigen Orte verwandt —, Hassenhausen wäre genommen und Davont's Scharen wären auf der Höhe den preußischen Schwadronen unrettbar zur Beute geworden!*) Ihren Namen trägt die Schlacht nach dem Hauptquartier des Königs. In Taugwitzer Flur steht an der Stelle, wo der Herzog von Braunschweig tödlich verwundet wurde, ein Denkstein, vom Herzoge von Weimar errichtet. Durch die Unterstützung der braunschweigischen Regierung ist das Denkmal 1888 erneut und verschönt worden. (3. 4. 7.) 6. Mach der Schlacht von Auerstedt. Der König hatte den Rückzug nach Weimar und dem Ettersberg befohlen, um hier, vereint mit den anderen Truppenteilen, dem Feinde eine neue Schlacht zu liefern. Unbehelligt vom Feinde hatte man hinter Auerstedt mit den Reservedivisionen geruht und brach um 5 Uhr in der befohlenen Richtung auf. Ein Teil der Truppen, die bei Hassenhausen gefochten, hatten sich der Reserve angeschlossen. Der größere Teil aber hatte in Unordnung seinen Rückzug auf Büttstedt genommen. Von Hunger und Durst geplagt, warfen sich die Leute in die Dörfer oder zerstreuten sich auf den Feldern, um Rüben zu suchen zur Stillung des Hungers. Wagen, einzelne Geschütze, Infanterie und einzelne Reiter — alles bunt durch einander! Schon am Morgen, als es zur Schlacht ging, hatten die meisten den geringen Brotvorrat und die Feldflaschen fortgeworfen, um es sich leichter zu machen. Stundenlang hatten sie in heißestem Kampfe gestanden; erschöpft bis zum äußersten, fehlte ihnen jegliche Verpflegung. War's ein Wunder, daß der Hunger die Ordnung durchbrach? Der Rückzug der Hauptmasse blieb vollständig in Ordnung. Der König war mit einigen Schwadronen vorausgegangen, um die nötigen Anordnungen zu treffen. Von der Höhe bei Mattstedt schon sah man den Feind. Die Richtung des Marsches wurde geändert. Wieder war der König an der Spitze. Nicht weit von Weimar nahm man feindliche Husaren gefangen. Der König zog selbst den Degen und drohte sie niedermachen zu lassen, wenn sie nicht Rede stehen würden. Aus ihren Aussagen, aus den Aussagen Versprengter, aus der Masse der Biwaksfeuer bei Weimar schloß man, daß Fürst Hohenlohe zum Rückzüge nach Erfurt gezwungen worden. Eintreffende Offiziere, meldeten endlich den ganzen Jammer, der den Fürsten von Hohenlohe bei Jena getroffen, wo Napoleon selbst befehligte. Auch hier hatte der Heldenmut der Truppen sich vergeblich verblutet. Auch hier war man in *) Die Reserve hätte nach Lettows Urteil über Eckardsberge nach Lißdorf geführt werden müssen, um hier hinter dem linken Flügel aufgestellt zu werden. Die Schlacht hätte dann nicht verloren gehen können. Ebenso urteilt Boyen, der den General Kalkreuth gewiß mit Recht des größten Fehlers zeiht.
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