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1. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 165

1909 - Bamberg : Buchner
/(figrttljt ft V ^hj4> otataxit^fr -wtw*^ Z0%+P\ *( y<\ $(/fr-fr ytf <j*' ///" \ ; z ast #<,' .; ^' - fluife>. t f' //* .< / ,- -< z * "'' -**" ^ " Cy^. nhang. bersicht der die wrttembergische (Beschichte. I. Vorgeschichte. 1. Die Landesteile, die jetzt im Knigreich Wrttemberg vereinigt sind, waren schon in granester Vorzeit von Menschen bewohnt, die teils in Hhlen, teils auf Pfahlbauten hausten und von Jagd und Fischfang lebten. Ihre Waffen und Werkzeuge waren aus Bein oder Stein, und was man davon noch findet, mag herunterreichen bis ins zweite Jahrtausend v. Chr. Bor einem von Osten her ein-gewanderten Volke, den Kelten, verschwanden diese Urbewohner spurlos. Die Kelten selbst, ein hher stehendes Volk indoeuropischer Rasse, grndeten feste Niederlassungen, gaben Flssen und Bergen ihre Namen, trieben Ackerbau und be-zogen im Tauschhandel aus dem Sden und Sdosten Gerte und Waffen aus Erz oder Kupfer (Bronze). In dem Zeitraum bis etwa zum Jahr 800 v. Chr. kannte man kein anderes Metall. Von da an wurde auch das Eisen bekannt. Zum Schutze ihres Landes gegen fremde berflle legten diese Kelten Ringwlle und Burgen an, deren berreste man heute noch vom Bodensee der die Alb bis zum Jpf verfolgen kann. Trotzdem erlagen die Kelten den aus den Wldern jen-seits des Mains und der mittleren Donau hervorbrechenden Germanen (1. Jahr-hundert v. Chr.). Die Kelten wichen grtenteils der den Bodensee und Rhein zurck. Auch dahin folgten die Germanen, wurden jedoch von den Rmern wieder zurckgeworfen, die um diese Zeit die Gebiete nrdlich der Alpen sich zu unterwerfen begannen, und so auch das Land zwischen Bodensee und Main, Schwarzwald und Alb besetzten und es in der Folge teils durch keltische, teils durch germanische Kolonen bebauen lieen. . t 2. Diese Rmerzeit umfat beinahe die ersten drei Jahrhunderte unserer Zeitrechnung. Sie bedeutete fr das Land einen groen Fortschritt in der Kultur. Ein Mittelpunkt der Rmerherrschaft in dem jetzt wrttembergischen Teil K des Zehntlandes war Rottenburg a. N. Doch die freien Germanen jen-seits des Reichswalls (Limes), die Alemannen, grimmige Rmerfeinde, durchbrechen seit der Mitte des 3. Jahrhunderts die rmische Grenzwehr, erobern 431 ii

2. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 167

1909 - Bamberg : Buchner
Die Grafschaft Wirtemberg. 167 Burg Wirtineberc oder Wirtenberg" bei Uhlbachs die Stammburg herum waren sie begtert in Cannstatt, Stuttgart, Waiblingen, Beutels-back Schorndorf, berhaupt im Remstal, aber auch m Leonberg. Der erste, der sich Herr von Wirtemberg" nannte war Konrad; der erste, der uns als Gras von Wirtemberg entgegentritt, Emicho. Nach ihm erscheinen Grafen von Wirtemberg am Hoflager oder im Gefolge Barbarossas, Philipps von Schwaben und Friedrichs Ii. Sie heien Ludwig, Hartmann und Konrad. Ein solcher Gras Konrad (1226) begrndete tm Oberland die Nebenlinie Grninaen lbei Riedlingen), die aber nach und nach verarmte, und als Rittergeschlecht im sterreichischen nms Jahr 1650' erlosch. Die Hauptthiue Wirtemberg dagegen kam durch die Tatkraft und Umsicht, Sparsamkeit und Kaufkraft sowie die Klugheit ihrer Grafen, die Zeitumstnde auszuntzen und auf den Nachruhm bedeuten^Klosterstistungen zu verzichten, rasch empor. S 2 Als erster bedeutender Graf von Wirtemberg ist Ulrich mit dem Daumen auch Ulrich I. der Stifter genannt (1241-1265.) anzusehen, der das 1246 Marschallamt in Schwaben erhielt. Sem Dominium", wie er es nannte, umfate auer den schon genannten Gebietsteilen noch Poppenweiler, Marbach; Oppels-bohm; Altbach, Denkendorf, Nrtingen; Wolfschlugen, Mohringen, Urach und Mnsingen. Verdoppelt wurde dieser bisherige Urbesitz, der Kern des heutigen Knigreichs, durch Eberhard I. deu Erlauchten (i 1325) l^Sb in einer 60jhrigen Regierung. Er ist der Grnder der Stiftskirche zu Stuttgart, woselbst er auch begraben liegt \ Sein zweiter Sohn und Nachfolger, Ulrich Iii. (t 1344), machte gleichfalls groe Erwerbungen . folgten seme beiden Shne Eberhard Ii. der Greiner und Ulrich Iv. Nach Ulrichs Tod 1344 dauerte Eberhards Alleinherrschaft noch bis 1392. Sie erwarben u. a. Bob-lingen, Sindelsing.en, Calw, Bietigheim, Lanfsen, Nagold, Haiter- 1611 t)ach. Als khner Haudegen und Feind der Städte machte sich der alte Kausche- lo hart" einen gefrchteten Namen. Auf ihn folgte fein Enkel Eberhard Iii. der Milde (t 1417), bekannt durch die Zerstrung der Schleglerseste Heimsheim (1395). Zu Kufen war die Gelegenheit seltener geworden. Doch erwarb er n. a. B alinaen mit der Schalksburg und die Steinlach. Er war zweimal verheiratet ge-Wesen. In erster Ehe mit einer Visconti, in zweiter mit einer Burggrsin von Nrnberg. Sein einziger Sohn und Nachfolger, Eberhard Iv^der Jngere, besa schon als Erbgraf durch seine Heirat die umfangreiche Grafschaft Momp et- ldv/ aard. Er starb 1419 an der Pest. Ihm folgten seine beiden minderjhrigen Shne, Ludwig I. und Ulrich V. der Vielgeliebte (t 1480). Diese machten weitere Erwerbungen (darunter Pfalzgrafenweiler) und teilten dann das !^and (1442) Ludwig (f 1450) bekam den Westen oder den Urach er ^etl, Ulrich den 144i Osten mit Neuffen oder den Stuttgarter Teil. Ihre Mutter erhielt Tbingen und Nrtingen. Nach ihrem Tod (1414) erloste Ludwig Mmpelgard 3. Aber nur 41 Jahre lang blieb Wirtemberg geteilt. Graf Eberhard V. 1 Er erwarb u. a. Backnang, Beilstein, Rosenfeld, Neuffen, Afperg, Gppingen, Domstetten, Brackenh eim, Gglingen, Neuenbrg usw. 2 Darunter Markgrningen (Reichssturmfahne), Winnenden, Vaihingen, Kirchheim u. T., Tbingen und die Achalm, endlich Reichenweier tm Elsa. 433

3. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 168

1909 - Bamberg : Buchner
168 Anhang. der ltere oder im Bart (f 1496) vom Uracher Teil schlo im Jahr 1482 1.00 mit seinem Vetter Eberhard Vi. dem Jngeren vom Stuttgarter Teil, andern 14^ Sohne Ulrichs des Vielgeliebten, den Mnsing er Vertrag, der die Unteil barkeit des Landes und die Einherrschaft (mit Seniorat) festlegte. Zu-gleich fhrte Eberhard die Regierung auch der den Stuttgarter Teil im Namen seines Vetters, eines feingebildeten, aber verschwenderischen und ausschweifenden Fürsten, während Eberhard im Bart selbst zwar weniger gebildet, dagegen nach Absage von seinen tollen Jugendfreunden1 ein besonnener und hochachtbarer Mann und trefflicher Regent war. Seine Gemahlin war eine Markgrfin von Mantua. 1477 Im Jahr 1477 stiftete er als erster deutscher Graf eine Universitt, nmlich die zu Tbingen, trat im Jahr 1488 dem Schwbischen Bund bei und bekam in demselben die grte Bedeutung, weshalb ihn Kaiser Maximilian zumher:oa erhob (21. Juli 1495). 6 ti Iii. Das Herzogtum Wrtemberg^. 1495 1. Als Herzog lie Eberhard i. B. die Unteilbarkeit des Herzogtums3 und die Erbfolgeordnung nach dem Erstgeburtsrecht im Mannsstamm festsetzen und gab dem neuen Herzogtum in einer Landesordnung (11. November 1495) eine das ganze Land umfassende Gesetzgebung, wodurch die mter zu Mittelpunkten der Verwaltung und Rechtsprechung wurden. Eigentmlich war die Einfhrung der Ruggerichte (Gemeindevisitationen) und die Errichtung von vier Fruchtksten^. Eberhard starb kinderlos erst 50jhrig zu Tbingen und wurde im St. Petersstift Einsiedel beigesetzt, spter aber in die Tbinger Stiftskirche verbracht. Es folgte zunchst sein Vetter Eberhard d. I., der aber, unfhig wie er war, vom Kaiser auf einem Tag zu Horb abgesetzt wurde (1498) und spter gleichfalls kinderlos starb. Daher kam jetzt mit dem Neffen Eberhards d. I., mit Ulrich Vi., dem Sohne Heinrichs von Mmpelgard, die erste Mmpelgarder Linie zur Regierung. 1498 2. Herzog Ulrich (f 1550) fiel in eine bewegte Zeit, und wie sie, 1519 war auch sein Leben ein bewegtes (vergl. Kapitel 79, 5 u. 13). Er erwarb vor seiner Vertreibung u. a. Maulbronn, Besigheim, Weinsberg, Neuen-1514 stadt, Mckmhl und Lwenstein und mute im Tbinger Vertrag (1514) dem Lande eine Verfassung geben (Landstnde). Er starb in Tbingen als erster evangelischer Herzog. Sein einziger Sohn und Nachfolger, Herzog 1550 Christoph (f 1568), traf das Land in einer verworrenen Lage an. Spanische Truppen lagen im Lande; ein Proze mit König Ferdinand schwebte; das Interim sollte durchgefhrt werden (vergl. S. 35). Doch Christoph war den schwierigen Verhltnissen gewachsen. Interim sowohl wie spanische Besatzungen und der Proze 1 Pilgerfahrt ans h. Grab (1468). Spter Romfahrt (1482). 2 Diese Schreibung wurde erst seit 1587 blich. Herzog Karl schrieb zwar wieder Wirtemberg, aber seit Kurfürst Friedrich wurde dann Wrttemberg" die amtliche Schreibung (Generalreskript vom 4. April 1802). 3 Die Grafschaft Mmpelgard wurde nicht ins Herzogtum aufgenommen, sondern als Nebenland verwaltet. 4 In Kirchheim und Rosenfeld, Herrenberg und Markgrningen. 484

4. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 169

1909 - Bamberg : Buchner
Das Herzogtum Wrtemberg. 169 wurden vom Lande abgewandt und demselben dann in einer Reihe von Ord-nungen", die in der groen Kirchenordnung (1559) gipfelten, eine neue kirchliche und staatliche Verwaltung gegeben1. Die Klster wurden in der Art refor-miert, da bei Abgang eines katholischen Abts ein evangelischer an seine Stelle trat und da sie schon seit 1556 statt mit Konventualen mit jungen Leuten, die zum Kirchendienst herangezogen werden sollten, besetzt wurden (Klosterfchulen und Stift"). Die Frauenklster lie man aussterben. Ihr Vermgen verwandte man zur Errichtung von Lateinschulen. Ferner sorgte Christoph fr das Volksschulwesen. Endlich lie er ein allgemeines Landrecht ausarbeiten und fhrte Ma- und Gewichtsgleichheit durch. Die Prlaten erhob er zu einem besonderen Stand. Als solcher treten sie, vierzehn an der Zahl, den Landstnden bei (1565), dagegen verschwand aus denselben die reichsunmittelbar gewordene Ritterschaft. Stuttgart wurde nach dem Bau des jetzigen Alten Schlosses (d. h. Umbau der Burg) bleibende Residenz und bekam verschiedene staatliche Gebude. Auf der andern Seite aber erwuchs dem Herzogtum durch diese um-fassenden Neuordnungen Christophs eine erhebliche Schuldenlast. Christophs Sohn und Nachfolger Ludwig (j- 1593) war ein Frmmler und ausschweifender Mensch zugleich. Er erbaute das Lusthaus zu Stuttgart (Meister Vehr von Bnnigheim) und das Collegium illustre zu Tbingens Er starb kinderlos, und es folgte die zweite Mmpelgarder Linie mit Herzog Friedrich I. (f 1608), 1593 einem gescheiten, geluiseten und umsichtigen Regenten, der dabei prachtliebend und absolutistisch gesinnt war, und, weil nicht direkt von Herzog Ulrich abstammend, die Verfassung aufheben und ohne den Landtag regieren wollte (Kanzler Enzlin), was jedoch nicht gelang. Friedrich ist der Erbauer Freudenstadts und der Be-freier Wrttembergs von der sterreichischen Lehensherrlichkeit (Prager Ver trag 1599)3. 3. Im 17. Jahrhundert, in jener Zeit der Kriege, hatte auch Wrttem-berg schwer zu leiden und geriet mehrmals in Feindeshand, und dabei waren seine 1 Das Kirchengut, bestehend aus den Klostergtern und Pfarrgefllen (nicht aber den rtlichen Stiftungen), war von Herzog Ulrich stark angegriffen, aber durch das Interim der Kirche nochmals zugefhrt und ihr dann von Herzog Christoph auch belassen worden, doch so, da der jhrliche berschu aus den Zinsen dieses nahezu 33 Millionen Gulden betragenden Kirchenvermgens zur Ablsung der Land-schaftsschulden und das brige zur Bestreitung des Aufwands fr das Kirchen-, Schul-und Armenwesen verwendet werden mute. brigens wurde im Lauf der Zeit das Kirchengut noch zu allen mglichen andern Zwecken Verwendetz. 23- zu frstlichen Heiratsgeldern, Schlobauten, Besoldungen von Landschaftsbeamten und Hofmusikanten usw. Ein Drittel der Staatsstenern flo aus dem besteuerten Kirchengut. Dieses Alt-Wrtemberg war nicht blo das Muster einer konstitutionellen Monarchie im kleinen, sondern ob seiner staatlichen und kirchlichen Einheit gleichsam eine Art evangelische civitas Bei, insofern als alle ffentlichen Beamten und Lehrer evangelisch sein und diekonkordiensormel beschwren muten. Andersglubigen Untertanen waren berhaupt keine Erleichterungen, vor allem kein ffentlicher Gottesdienst zugestanden, selbst dann nicht, als das Herrscherhaus katholisch war (17331796). 2 Jetziges Wilhelmsstift oder Konvikt". 3 Diese Ablsung des Vertrags von Kaden kostete 400 000 Gulden. Doch blieb die Anwartschaft sterreichs ausbedungen. 435 Olm,.

5. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 171

1909 - Bamberg : Buchner
Herzogtum, Kurfrstentum und Knigreich Wrttemberg. 171 feurig und talentvoll, hatte mit seinen Brdern am Hofe Friedrichs d. Gr. seine Bildung erhalten und wurde schon mit sechzehn Jahren fr volljhrig erklrt (1"44). Er regierte aber keineswegs im Sinne Friedrichs d. Gr., sondern nach dem Vor-bild des genuschtigen und glanzliebenden Knigs von Frankreich, indem er an Pracht und ppigkeit seines Hofes seinen Vorgnger Eberhard Ludwig weit berbot so da er in Deutschland einzig dastand. Er vergrerte und verschnerte Ludwigsburg, wo er 17641775 residierte, während er in Stuttgart schon 1746 den Grundstein zum neuen Residenzschlo gelegt hatte. Solitude, Hohen-heim, Graseneck und Einsiedel sind als Jagdschlfser von ihm erbaut worden. Schlimme Ratgeber, ein Rieger, Montmartin und Wittleder, halfen ihm das Land durch verfassungswidrige Steuern und Maregeln drcken und aussaugen, so da die Landschaft den Herzog schlielich beim Kaiser verklagte (1764)1. Im Erbvergleich vom Jahr 1770 mute Karl die alten Rechte und Freiheiten des Landes aufs neue besttigen. Allein Herzog Karl hat auf der andern Seite dem Lande auch gentzt. Er erwarb u. a. Bnnigheim; frderte Industrie, Knste und Wissenschaften; rief die noch bestehende Brandversicherungsanstalt ins Leben (1771); grndete die Landesbibliothek und die Hohe Karls-schule2, aus der eine Reihe hervorragender Gelehrter, Knstler und Offiziere hervorgingen, darunter Friedrich Schiller. An seinem 51. Geburtstag lie er von allen Kanzeln des Landes verkndigen, da er seine frheren Migriffe bereue und von nun an besser regieren wolle. Und in der Tat wurde diese Zeit von 17881793 eine der glcklichsten fr Wrttemberg. Karl starb kinderlos zu Hohenheim und wurde neben seinem Vater in der katholischen Frstengruft zu 1793 Ludwigsburg beigesetzt. ^ Sein Bruder und Nachfolger, Ludwig Eugen, hob die Karlsschule wieder auf und sorgte fr die Landesverteidigung, starb aber schon 1795 eines pltzlichen Todes zu Ludwigsburg. Es folgte sein Bruder F r i ebrjch fji&en, der gleichfalls nur zwei Jahre regierte. Dadurch da er, der bereits Kanonikus von Salzburg gewesen war, heiratete, in preuische Kriegsdienste trat und seine Kinder evangelisch erziehen lie, gab er dem Lande nach 64jhriger Zwischenzeit wieder ein evanqelilckes herrsch erb aus. Ehe er die Regierung antrat, war er wrtembergischer Statthalter von Mmpelgard, und seit 1791, wo er wegen der Unruhen in Frankreich Mmpelgard verlassen hatte, preuischer Generalfeldmarschall und Statthalter von Ansbach-Bayreuth gewesen. Nach Karl Eugens Tod siedelte er aber nach Hohenheim der, wo er dann als vorletzter Herzog von Wrtemberg starb (1797), nachdem er noch den Krieg der ersten Koalition mit Frankreich erlebt und sein Land von franzsischen und sterreichischen Truppen berschwemmt gesehen hatte. Iv. Das Kurfrstentum und das Knigreich Wrttemberg. l. Der Ausgang hatte Wrttemberg die Erhebung von der Grafschaft zum Herzogtum gebracht. Der Anfang des 19. Jahrhunderts 1 Den Landschaftskonsulenten Joh. I. Moser sperrte er fnf Jahre auf dem Hohentwiel, den Dichter Schubart zehn Jahre auf dem Asperg ein. 2 Im sogenannten Akademiegebude hinter dem neuen Residenzschlo. 437 Georg-Eckert-Institut fr inter ' nale Schulbuch?.;;, schung Breuns Jm'aig Schulbuchbibliothek

6. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 173

1909 - Bamberg : Buchner
Das Knigreich Wrttemberg. 173 verschwand, und die Verwaltung des Landes eine noch geordnetere und gerechtere wurde als frher. So hob sich denn auch der Wohlstand Wrttembergs. 3. Unter der Regierung seines einzigen Sohnes und Nachfolgers, des Knigs Sari I. (18641891), fuhr Wrttemberg fort, sich auf allen Gebieten 1864 des Kulturlebens hervorragend zu bettigen. Handel und Gewerbe nahmen einen ganz bedeutenden Aufschwung; das Eisenbahnnetz wurde vermehrt; die Universitt Tbingen und das hhere Schulwesen berhaupt gepflegt; die Bau-gewerkfchule und die Technische Hochschule gegrndet, und das einzigartige Werk der Albwasserversorgung ins Leben gerufen. Den Ereignissen von 1870 und 1870 dem Eintritt Wrttembergs ins Deutsche Reich folgte fr Wrttemberg ein abermaliger Aufschwung seiner Verhltnisse, wofr den sprechendsten Beweis die zur Grostadt^ gewordene Landeshauptstadt mit ihren Prachtbauten liefert. König Karl, todkrank von einem Herbstaufenthalt auf feinem Jagdschlo Beben-hausen nach Stuttgart zurckgekehrt, starb daselbst im Residenzschlo und ward in der Schlokapelle beigesetzt. 4. Karl hatte feine Kinder gehabt, und so kam die Regierung an seinen Neffen, den Enkel Wilhelms I., der als König Wilhelm Ii. feit Oktober 1891 1891 im Sinne feiner beiden Vorgnger regiert, zugleich als treuer und freudiger Anhnger von Kaiser und Reich. Mit seinem Namen bleibt dauernd verknpft die Verleihung der Neuen Verfassung (16. Juli 1906). Dadurch wurde die Ver-fassung König Wilhelms I. in wesentlichen Punkten den Forderungen und Wnschen des Volks entsprechend abgendert. Darnach gliedert sich die Stndeversammlung zwar nach wie vor in zwei Kammern, in die Erste Kammer und die Zweite oder die Kammer der Abgeordneten, aber die Zusammensetzung der beiden Kammern ist eine andere geworden. Die Erste Kammer besteht 1. aus den Prinzen des Kniglichen Haufes; 2. aus den Huptern der frstlichen und grflichen Familien, auf deren Be-sitzungen vormals eine Reichs- oder Kreistagsstimme geruht hat, und den Huptern der grflichen Familien von Rechberg und von Neipperg; 3. aus hchstens 6 vom König auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern; 4. aus 8 Mitgliedern des ritter-schaftlichen Adels; 5. aus dem Prsidenten des Evangelischen Konsistyrums; dem Prsidenten der Evangelischen Landessynode und 2 evangelischen ^Gmeralsuper-intendenten; ferner aus 1 Vertreter des Landesbischofs nebst dem Domkapitel (Bischfl. Ordinariat) und 1 von den katholischen Dekanen aus ihrer Mitte gewhlten Mitglied; 6. aus je 1 Vertreter der Universitt Tbingen und der Tech-nischen Hochschule in Stuttgart; 7. aus je 2 Vertretern des Handels und der Industrie, 2 Vertretern der Landwirtschaft und 1 Vertreter des Handwerks zusammen gegenwrtig aus 50 Mitgliedern. Die Kammer der Abgeordneten besteht 1. aus je 1 Abgeordneten eines jeden Oberamtsbezirks' 2. aus 6 Abgeordneten der Stadt Stuttgart und je 1 Abgeordneten der sogenl)guten" Städte: Tbingen, Ludwigsburg, Ellwangen, 1 Im Jahre 1400 zhlte Stuttgart 4600 Einwohner; 1648 blo 4500; im 1875: 107000; 1880: 117 000; 1890: .140000 Einwohner,

7. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 166

1909 - Bamberg : Buchner
166 Anhang. und verwsten die Kulturlandschaft und beginnen auf ihren Trmmern ein neues Leben. Aber in Orts- und Flurnamen und in vielen Wrtern der Sprache des Landes leben Kelten und Rmer heute noch fort, und durch die fortwhrenden Funde an Waffen und Mnzen, Schmuck- und Haushaltungsgerten und in den zu Tage gefrderten berresten ihrer Bauten erneuern sie immer wieder ihre Ver-gangenheit. 3. Den Alemannen oder Schwaben gelang die Begrndung eines selb-stndigen Staatswesens nicht. Sie gerieten vielmehr im Jahr 496 unter die Oberherrschaft ihrer nrdlichen Nachbarn, der Franken, von denen sie auch teilweise sdwrts gedrngt worden waren. Als Grenzlinie zwischen Franken und Schwaben kann im allgemeinen die Enz- und B?nrrlinie gelten. Als Teil des Frankenreichs wurden die Alemannen mit der christlichen Religion (Katholizismus) und der franko-romanischen Kultur bekannt. Es erhoben sich Kirchen und Klster; Wein-, Obst-und Gartenbau kamen auf, und die Bischofssitze Konstanz (Speier, Worms und Wrzburg)1 wurden jetzt die Ausgangspunkte der Kultur. Fr Verwaltungszwecke war während der Frankenherrschaft das weltliche Gebiet des Herzogtums Schwaben in (51) Gaugrafschaften eingeteilt, und dies blieb auch so noch unter den Sachsenkaisern. Als aber seit den Saliern das Städte Wesen mehr und mehr emporkam, die Amts- und Dienstlehen der kniglichen Ministerialen allmhlich erblich wurden, und ein selbstndiger Herren stand sich entwickelte, lsten sich diese Gaugrafschaften nach und nach auf, und so sehen wir bis zur Hohenstaufenzeit als Besitzer des Landes Herren geschlechter (Herzge, Grafen, Reichsritter und niedere Adelige), Städte, Stifter und Klster. Allein im Jahr 1079 verlieh Heinrich Iv. das alte Herzogtum Schwaben an Friedrich I. Grafen von Hohenstaufen, und seitdem verblieb es bei diesem Geschlecht bis zu seinem Untergang (1268). Von da an aber verlor das Herzogtum Schwaben wieder allen innern"halt, und Kaiser Rudolf hatte sogar 1288 ausdrcklich darauf verzichtet, es wiederherzustellen. Dadurch erfolgte auch die Zersplitterung der herzoglichen Rechte, und es gewann wieder eine Reihe von Grafschaften und andern Herrschaften an Selbstndigkeit und Bedeutung. Zu diesen gehrte auch die Graffchaft Wirtemberg, die es verstand, aus kleinen Verhltnissen heraus ihr Gebiet mit Glck und Geschick zu vergrern. Schon in der zweiten Hlfte ,des 14. Jahrhunderts berragte diese Grafschaft an Gebietsnmsang die brigen schwbischen Herrschaftsgebiete bei weitem. Wenn man aber heute noch statt Wrt-Lemberg gerne auch Schwaben schlechthin sagt, so ist dabei doch zu bercksichtigen, \ V?f da ein geschichtlicher Zusammenhang zwischen der Grafschaft Wirtemberg und dem alten Herzogtum Schwaben nicht bestanden hat. Vielmehr gilt, da die Geschichte Wrttembergs die Geschichte seines Herrscherhauses ist. Ii. Die Grafschaft Wirtemberg. 1. Seit Beginn des 12. Jahrhunderts nennen sich die Wittelsbacher urkundlich nach ihrer Burg Wittelsbach bei Aichach; die Wettin er nach ihrer Burg Wettin bei Halle; die Wirtemberger aber schon seit 1083 nach ihrer 1 Zwei Dritteile des jetzigen Wrttemberg gehrten zur Dizese Konstanz.

8. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 170

1909 - Bamberg : Buchner
170 Anhang. Fürsten teils zu jugendlich, teils zu schwach. Dies waren Johann Friedrich (f 1628), 1618 Eberhard Hl (f 1674) und Wilhelm Ludwig (t 1677). Johann Friedrich mute den Kanzler Enzlin auf dem Markt zu Urach hinrichten lassen (1613). Derselbe hatte sich Veruntreuungen, Erpressungen und hochverrterische Umtriebe zu schulden kommen lassen. Allein auch nach dem Sturze dieses Mannes besserten sich die Verhltnisse nicht. mterhandel und Mnzverschlechterung (Hirschgulden) kamen 1634 auf. Eberhard Iii. sodann, den Strmen des Dreiigjhrigen Krieges nicht gewachsen, hatte sich nach Straburg geflchtet. Doch erhielt er im Westflischen Frieden sein gesamtes Herzogtum wieder. Zugleich kehrten die entflohenen Ein-wohner zurck; auch Schweizer, sterreicher und Schweden lieen sich im Lande nieder. Wegen der vlligen Zerrttung der Finanzen wurde das Umgelb oder dieaccise (1638) eingefhrt. Eberharb Iii. errichtete das Hofkammergut. Seinembruber Friedrich berlie er Neuenstabt. Diese Linie Wrtemberg-Neuen st abt erlosch 1742. Eberharbs Sohn nnb Nachfolger, Wilhelm Ludwig, starb nach nur breijhriger Regierung unter Hinterlassung eines einzigen, erst einjhrigen Sohnes Namens Eberharb Ludwig, der bis zu seinem 17. Jahre, wo er vom Kaiser fr volljhrig erklrt wrbe, unter der Vormunbfchaft seines Oheims, des Herzogs Friedrich Karl, stand. 4. Das 18. Jahrhundert verlies ebenso strmisch wie das siebzehnte. Ein Krieg lste den andern ab. Der Herzog-Abministrator kmpfte als Reichs-generalfelbmarschall an der Spitze der schwbischen Kreistruppen gegen Franzosen 1700 und Trken. Der mnbig geworbene Eberharb Ludwig selbst hatte gleichfalls groe Vorliebe fr das Militr, aber auch, in Nachahmung Ludwigs Xiv., fr eine prunkvolle Hofhaltung. Beides, das steheube Heer nnb der Hofstaat, verschlangen riesige Summen, was zu manchen Verwicklungen mit der Landschaft" fhrte. Eberharb Ludwig schuf sich in dem von ihm (1709) gegrnbeten Lubwigsburg eine zweite Resibenzstabt mit groem Residenzschlo nach franzsischem Geschmack. Unter Eberhard Ludwig wurde Mmmz^lgard wieder mit Wrttemberg verschmolzen (1723); in Stuttgart das erste ^mtmftum und ein Waisenhaus errichtet. Eberhard Ludwig hinterlie keine Erben, und so kam die Regierung an den Sohn des 1733 frheren Herzog-Abministrators, ankarl Alexander (17331737), bisherigen Statthalter von Belgrab und kaiserlichen Felbmarschall. Herzog Karl Alexander war ein hervorragenber Kriegshetb und befehligte zeitweise die ganze Reichsarmee. Bereits im Jahr 1712 war er in Wien zum Katholizismus bergetreten, hatte aber dem bamals ausschlielich evangelischen Land die Aufrechterhaltung der kirchlichen Verfassung (vergl. 2, Attrn. 1) zugesichert und den Geheimen Rat mit dem gesamten Kirchenregiment betraut (1733). Als Herzog konnte er whrenb seiner kurzen Regierungszeit nicht viel ausrichten. Aber das wenige, was er tat, machte ihn verhat. Er geriet nmlich in die Hnbe eines Juben, des S Oppen-heim er, der unlautere Gelbgeschfte betrieb und beshalb nach Karl Alexanders pltzlichem Tod von dem Herzog-Abministrator Karl Rubols zum Tod verurteilt, hingerichtet und in einem eisernen Kfig an einem Galgen aufgehngt wrbe (1738). Der Herzog-Abministrator Karl Rubolf bertrug fobann die Vormundschaft der die brei Shne Karl Alexanbers, Karl Engen, Ludwig Engen und Friedrich Eugen, dem Herzog Karl Friedrich von Wrtemberg-I??"'Karl Engen (17371793), 436

9. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 172

1909 - Bamberg : Buchner
112 Auhaug. brachte dem Herzogtum die Verdoppelung seines Gebiets und die Einreihung unter die Knigreiche. Der Fürst^nir dtt^ese^Mcktige Vernderung vor sich ging, 1893 war der lteste Sohn Kiedrich igenz7's Friedrich Ii. Herzog bis 1803, 1806 als Friedrich I. Kurfürst bis 1805 und König bis 1816. Da Friedrich diese Vermehrung seines Besitzes und Ranges wie die brigen sddeutschen Fürsten seiner durch die Umstnde gebotenen Bundesgenossenschaft mit Napoleon verdankte, ist aus der Geschichte der Napoleonischen Feldzge bekannt. Hier ist davon zu reden, wie Friedrich I. seine Selbstherrlichkeit dem Lande gegenber geltend machte. Zunchst hrte das Recht der sterreichischen Anwartschaft auf, die vom Prager Bertrag (f. Iii., 2 Anm. 1) her noch am Lande haftete. Es hrte aber auch die alte Landesverfassung aus der Herzogszei^au^(30. De^^lw^die Volks-Vertretung fiel weg; das Kirch engu^^r^^enlgezo^enund mit dem Staatskammergut vereinigt (1806), und ein Religionsedikt betr. die .Gleich-berechtigung der christlichen Konfessionen auch in Wrttemberg erlassen; Alt- und Neu-Wrttemberg, zusammen 1380000 Einwohner wurde in zwlf Kreise und 64 Obermter eingeteilt, und die gesamte Verwaltung des Staates auf die sechs Ministerien des ueren, Inneren, der Justiz, der Finanzen, des Kultus und des Krieges2 verteilt. Die Rechtspflege wurde von der Verwaltung getrennt (Sberamtsgerichte)3, und im Jahre 1809die Folter abgeschafft. Das Postwesen wurde vom Staat bernommen, die Landstraen vermehrt und mit Orts- und Stundentafeln versehen. In Elingen wurde ein Schullehrerseminar (1811); in Stuttgart die Oberstudienbehrde (1806); in Ellwangen die katholisch-theologische Fakultt (1812)4; in Stuttgart der katholische Kirchenrat errichtet. Auch die Bildung eines katholischen Bistums ward angebahnt5: kurz zu den jetzigen Verhltnissen des Knig-reichs der Grund gelegt. Im Jahr 1816 starb der König, ohne dem Land die so dringend gewnschte altwrttembergische Verfassung wieder verliehen zu haben. 2. Sein Sohn und Nachfolger Wilhelm I. (18161864) teilte da?-- 1819 Land in vier Kreise und gab ihm mit dem Zweikammersystem eine Verfassung (25. Sept. 1819), wornach ohne Beistimmung der Stnde kein Gesetz gegeben, aufgehoben, abgendert oder erlutert werden kann. Die lange Friedenszeit, in die die Regierung König Wilhelms fiel, bentzte dieser zur Hebung seines Landes auf allen Gebieten, insbesondere zur Hebung der Landwirt-s ch a f t. Durch sein persnliches Streben und Wirken bewirkte König Wilhelm I., da der anfnglich so tiefgehende Unterschied zwischen Alt- und Neuwrttemberg so ziemlich 1 Das Herzogtum hatte zuletzt 600000 Einwohner gezhlt. 2 Die allgemeine Dienstpflicht wird in Form der Konskription eingefhrt. 3 Hchste Instanz war das Oberappellationstribunal in Tbingen. 4 Wurde spter nach Tbingen an die Universitt verlegt. 5 Der Bischofssitz mit Priesterseminar wurde 1817 von Ellwangen nach Rotten-bnrg verlegt. Dem Bistum Rottenburg wurden alle diejenigen katholischen Pfar-reien usw. Wrttembergs einverleibt, die bisher zu den Bistmern Konstanz, Augsburg, Wrzburg, Worms und Speier gehrt hatten. Der katholische Landes-bisch os wird vom Domkapitel gewhlt und mu eine der Regierung genehme Persn-lichkeit, dabei Deutscher von Geburt, wrttembergischer Staatsbrger und Angehriger des Dizesanklerus (also kein Ordensmann) sein. 438

10. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 174

1909 - Bamberg : Buchner
174 Anhang. Ulm, Heilbronn und Reutlingen; 8. aus 17 Abgeordneten zweier sogen. Landes-Wahlkreise: (9 aus Neckarkreisiagstkreis und 8 aus Schwarzwaldkreisdonaukreis) zusammen aus 92 Mitgliedern. Mitglieder der beiden Kammern knnen nur solche Personen sein, die am Tag ihrer Wahl oder Ernennung das 25. Lebensjahr bezw. ihre Minderjhrigkeit zurckgelegt haben. Auerdem mssen sie mann-lichen Geschlechts sein, die wrttembergische Staatsangehrigkeit und einen Wohnsitz im Knigreich nachweisen. Der Gewhlte ist als Abgeordneter nicht des einzelnen Wahlbezirks, sondern des ganzen Landes anzusehen und hat sein Stimmrecht in Person auszuben1. Niemand kann eine doppelte Stimme führen. Die Mitglieder der beiden Kammern erhalten fr ihre Ttigkeit im Landtag Taggelder und freie Fahrt. Die Berechtigung zum Whlen der Abgeordneten der Zweiten Kammer steht jedem unbescholtenen wrttembergischen Staatsbrger zu, der das 25. Lebensjahr zurckgelegt hat. Der Landtag oder die Stnde tagen in Perioden von je 6 Jahren. Nach Ablauf einer solchen Periode mu eine neue Wahl smtlicher durch Wahl berufenen Mitglieder der Stndeversammlung angeordnet werden. Innerhalb des 6jhrigen Zeitraums unterscheidet man 2 Sitzungsperioden. Eine solche Sitzungs- oder Landtagsperiode umfat 3 Jahre. Es mu deshalb der Landtag jedenfalls alle 3 Jahre einberufen werden. Im brigen kann er nach Bedarf auch vorher oder dazwischenhinein oder jedes Jahr einberufen werden. Jedenfalls aber mu er 3mal auf je 2 Jahre den Staatshaushalt beraten. Der Landtag wird erffnet, wenn er nach einer Schlieung oder Entlastung oder aber nach Neuwahlen einberufen wird. Die Erffnung geschieht durch den König oder durch einen dazu bevollmchtigten Minister; desgleichen die Schlieung oder Entlassung nach einer 3jhrigen Periode. Dagegen erfolgt die zeitweilige Ber-tagung innerhalb einer Periode nur durch ein knigliches Rmrm Aufgelst wird der Landtag durch den Auflsungsbefehl, wenn die 6 Jahre um sind, fr die die Wahlen vorgenommen worden waren. Mit der Auflsung erlscht die Mitgliedschaft zur Stndeversammlung. Bis zu den vollzogenen Neuwahlen fehlt dann eigentlich eine Volksvertretung der Regierung gegenber. Dafr besteht der Stndische Ausschu. Doch mssen sptestens innerhalb von 6 Monaten die Neuwahlen vorgenommen werden. Eine Auflsung des Landtags kann brigens auch in auerordentlicher Weise jederzeit erfolgen, wenn sich nmlich Regierung und Volksvertretung der eine wichtige Gesetzesvorlage grundstzlich nicht einigen knnen. 1 Nur die Standesherren knnen sich im Verhinderungsfall durch einen im Mannsstamm Verwandten vertreten lassen. i . /totf' ixall .. /> </;>, I 0/1 () Wtb -v-Tu (j W' 7 M M 440 1
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