No. by
Mittel-Europa im Jahre 1250.
Das Jahr 1250, Friedrichs Ii. Todesjahr, zeigt uns
Deutschland bereits in eine grosse Anzahl reichsunmittel-
barer Territorien zersplittert. Es ist dies die Folge des Ver-
falles der Gauverfassung und der Zerschlagung der grossen
Herzogthümer. Auch in Schwaben und Franken ist die
herzogliche Macht fast bedeutungslos geworden, so dass sie
bald darauf mit dem Untergange der Hohenstaufen wie von
selbst erlischt. Die Reichsunmittelbarkeit der meisten klei-
neren aufgekommenen Dynasten wird freilich von den grös-
seren Reichsfürsten, in deren Macht- oder Amtsbereich sie
liegen, bestritten, obwohl sie diesen nicht unterworfen, son-
dern, soweit letztere herzogliche Rechte besitzen, nur unter-
geordnet sind. Jedoch konnte bei der grossen Unsicher-
heit der damaligen dahin einschlagenden Verhältnisse auf
die behauptete oder wirklich besessene Lehnsherrlichkeit bei
der Wahl der Farben keine Rücksicht genommen werden,
so dass auch die kleineren Territorien trotz vielfach un-
sicherer Reichsunmittelbarkeit ihre eigene Farbe erhalten
haben. Es war dies um so mehr angezeigt, als es den
grösseren Reichsfürsten zum Theil erst in viel späterer Zeit,
in vielen Fällen bis zum Untergang des deutschen Reiches
gar nicht gelang, ihre wirkliche oder vermeintliche Lehns-
herrschaft über die Gebiete solcher kleinerer Reichsdynasten
in Territorialherrschaft umzuwandeln*).
Der Umstand, dass während der Herrschaft der Hohen-
staufen und mit ihrem Untergange die Zersplitterung Deutsch-
lands, sein Uebergang aus einem Gesammtreiche in einen
zusammengesetzten Staatskörper endgiltig entschieden wird,
ist um so mehr zu bedauern, als bereits um diese Zeit das
benachbarte Frankreich anfangt, aus einer Anzahl ein-
zelner Provinzen und kleinerer Lehnsstaaten zu einem Ge-
sammtstaate überzugehen. Es ist dies die Folge der De-
müthigung der grossen Vasallen, besonders der Grafen von
Toulouse, deren weite Länderstrecken nach den Albigenser-
kriegen der Krone anheimfallen, aber auch des Umstandes,
dass auch andere bedeutende Landschaften nach und nach
mit der Krone vereinigt und entweder gar nicht wieder oder
doch nur an Mitglieder der königlichen Familie als eine Art
Ausstattung verliehen werden (Apanagen), so dass sie früher
oder später doch wieder an die Krone zurückgelangen.
Dieselbe Zersplitterung wie in Deutschland ist auch in
den andern Theilen des Reiches eingetreten, in Burgund
(und hier noch weit früher) und in Italien. Hier gilt das
Patrimonium Petri seit Innocenz Iii. als vom Reiche un-
abhängig, ebenso seit dem Reichstage von Eger im Jahre
1213 die Romagna, die Mark Ancona und das Herzogthum
Spoleto; nichts desto weniger wird der souveräne Besitz
dieser Landschaften während der Regierung Friedrichs Ii.
dem Pabste bestritten und sie sind beim Tode dieses Kaisers
grösstentheils in den Händen der Kaiserlichen.
Im Nordosten sehen wir im Jahre 125(f das Reichsgebiet
gegen das Jahr 1150 ansehnlich erweitert; durch die Er-
oberungen des deutschen Ritterordens (bis zu den Grenzen
Samlands und Galindiens bereits um diese Zeit) ist die
Reichsgrenze sogar über die untere Weichsel vorgeschoben
worden.
No. 6. /
Deutschland beim Tode Kaiser,Karls Iv. im Jahre 1378.
Das Streben der deutschen Kaiser, das kaiserliche An-
sehn innerhalb des Reiches durch eine möglichst grosse
*) Der Besitzstand der im Jahre 1247 ausgestorbenen Landgrafen
von Thüringen ist auf dieser Karte noch ungetheilt dargestellt, da
die endgiltige Auseinandersetzung zwischen Meissen und Brabant (Hes-
sen) erst 1263 erfolgte.
Hausmacht zu begründen und zu sichern, hat die Ansamm-
lung bedeutender Ländercomplexe in den Händen einzelner
Geschlechter innerhalb des Reiches zur Folge. Die Habs-
burger haben nach der kurzen böhmischen Zwischenherrschaft
Otakars die Erbschaft der österreichischen Herzoge aus dem
babenbergischen Geschlechte angetreten, aber zu Oesterreich
und Steyrmark auch Kärnten, Tirol und den Rest von Krain
erworben; dazu ist ihnen der obere Elsass und der Breis-
gau zu Theil geworden und noch besitzen sie in Schwaben
und Helvetien, wo der Bund der Eidgenossen sich aus-
zudehnen beginnt, bedeutende Landestheile. —
Auch Kaiser Ludwig Iv. (von Baiern) hat es trefflich
verstanden, das bairische Hausgut zu mehren, er erwirbt
seinem Hause Holland, Seeland, Hennegau, Tirol und die
Mark Brandenburg (mit der Lausitz), jedoch gehen Tirol
und Brandenburg den Wittelsbachern wieder verloren. —
Am grossartigsten aber haben die Luxemburger für ihre
Hausmacht gesorgt, besonders Karl Iv.; er erwirbt zu
Böhmen und Mähren, was schon sein Vater erheirathet,
ganz Schlesien, was auf diese Weise mittelbar mit dem
deutschen Reiche verknüpft wird*), die Lausitz und das
Kurfürstenthum Brandenburg, während im Westen Deutsch-
lands sich die Herzogthümer Luxemburg, Brabant und Lim-
burg im Besitze einer luxemburgischen Nebenlinie befinden.
Dazu hat Karl Iv. einen Theil der Oberpfalz erworben und
zahlreiche Lehnsverbindungen durch das ganze Reich hin-
durch geknüpft, so dass es fast schien, als ob durch all-
mähliges Aufsaugen der übrigen Reichsländer von Seiten
Böhmens die Einheit Deutschlands begründet werden sollte.
Hat sich durch die Erwerbung Schlesiens durch Böhmen
und des Landes jenseits der Oder durch Brandenburg, bei-
der auf Kosten Polens, das Reichsgebiet nach Osten hin ver-
grössert, so gehen im Südwesten durch die allmähliche Zer-
bröckelung des arelatischen Reiches grössere Gebiete (Lyon,
Dauphiné und andere) an das erstarkende Frankreich ver-
loren, während auch Venedig bereits begonnen hat, seine
Herrschaft auf Kosten des Reiches nach dem oberitalienischen
Festlande hin auszudehnen. •
Zum erstenmal tritt auf dieser Karte die grosse Aus-
dehnung der geistlichen Territorien voll hervor; von den-
selben sind übrigens auch die Bisthümer Kammin in Pom-
mern und Brandenburg, Havelberg und Lebus in der Mark
Brandenburg mit der das geistliche Gebiet bezeichnenden
Farbe bedacht worden, obwohl dieselben niemals zur Reichs-
unmittelbarkeit gelangt sind, sondern stets als Landstifter
angesehen wurden; ähnlich verhielt es sich mit den Bisthümern
Meissen, Merseburg und Naumburg.
Die beiden Reiche Polen und Ungarn sind von 1370
bis 1382 unter Ludwig dem Grossen durch Personalunion
verknüpft und daher hier beide mit derselben Farbe um-
zogen worden.
No. 7.
Mittel-Europa nach seiner kirchlichen Einteilung um
die Mitte des Xv. Jahrhunderts.
Die kirchliche Eintheilung Mittel-Europa's, wie sie auf
diesem Blatte zur Darstellung gelangt ist, ist im ganzen und
grossen diejenige des späteren Mittelalters, die sich von der-
jenigen des früheren, namentlich was Deutschland und die
östlichen Lande anbetrifft, nicht unwesentlich unterscheidet,
dann aber mit wenigen Abänderungen bis zur grossen
Kirchenspaltung des Xvi. Jahrhunderts bestehen geblieben
ist. Bemerkenswerth ist, dass die kirchlichen Grenzen mit
den politischen der grossen Staaten nicht durchweg zu-
sammenfallen, eine Folge einestheils des Umstandes, dass
man bereits bei den Theilungen der fränkischen Periode
kirchliche Provinzen auseinandergerissen, so unter anderen
*) Die auf dieser und einigen der folgenden Karten mit vollerer
Farbe bedeckten Striche Schlesiens bezeichnen die noch in den
Händen von Theil fiirsten befindlichen Theile des Herzogthums.
1*
TM Hauptwörter (50): [T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T7: [König Kaiser Rudolf Friedrich Sohn Böhmen Haus Karl Ludwig Albrecht], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann]]
TM Hauptwörter (200): [T18: [Mark Brandenburg Land Albrecht Friedrich Kaiser Jahr Markgraf Haus Markgrafe], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T191: [Karl Sohn König Tochter Haus Kaiser Ludwig Herzog Tod Johann], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T19: [Reich deutsch Kaiser Reiche Zeit Karl Jahr Ende Konstantin groß]]
Extrahierte Personennamen: Friedrichs Innocenz_Iii Innocenz Friedrichs Ludwig_Iv Ludwig Karl_Iv. Karl_Iv. Karl_Iv Karl Ludwig Ludwig
Extrahierte Ortsnamen: Mittel-Europa Friedrichs Deutschland Schwaben Hohen- Frankreich Toulouse Deutschland Burgund Italien Patrimonium_Petri Eger Ancona Friedrichs Galindiens Deutschland Meissen Brabant Hes- Oesterreich Krain Schwaben Helvetien Baiern Holland Seeland Hennegau Brandenburg Brandenburg Brandenburg Westen_Deutsch- Luxemburg Brabant Deutschlands Brandenburg Polens Lyon Frankreich Venedig Brandenburg Havelberg Lebus Brandenburg Merseburg Naumburg Ungarn Deutschland
5
besitz eine Ausdehnung erhalten, wie kein früheres Kaiser-
geschlecht ihn aufzuweisen hatte, nicht nur, dass zu den
burgundischen Ländern auch noch das ehemalige Bisthum
Utrecht, Groningen und Westfriesland erworben worden sind,
auch Mailand, das der spanischen Linie des Hauses mit
überwiesen wird, und die Länder der böhmischen Krone
sind den Habsburgern zugefallen, während sie von Ungarn
vorläufig nur den nördlichen und nordwestlichen Theil be-'
sitzen. — Im Uebrigen ist der in Folge der Uebertragung
der sächsischen Kurwürde von der älteren ernestinischen
auf die jüngere albertinische Linie des Hauses Wettin ein-
getretene veränderte Besitzstand beider bemerkenswerth. In
Süddeutschland tritt auch schon das neue Herzogthum
Wirtemberg mehr und mehr hervor, während sich in
Norddeutschland das Kurfürstenthum Brandenburg unter
dem kräftigen Geschlechte der Hohenzollem bisher zwar
nur langsam aber stetig vergrössert hat. Die Verwandlung
des Ordenslandes Preussen in ein weltliches, freilich vor-
läufig noch als polnisches Lehen bestehendes Herzogthum
unter einem Hohenzollern aus der ansbachischen Linie sollte
später für Brandenburg von der allergrössten Bedeutung
werden.
Wie sich in Brandenburg allmählich im Norden der
Staat bildet, der von der Vorsehung bestimmt ist, der
Wiedereiniger und Wiederhersteller des zerfallenen Deutsch-
lands zu werden, so im Süden derjenige, welchem später
für Italien dieselbe Rolle zugefallen ist, Savoien
Die in so manchen Stücken so unheilvoll gewesene und
doch auch wieder in Folge der durch dieselbe bewirkte
Germanisierung Schleswigs so segensreich gewordene Ver-
bindung Holsteins mit Dänemark wird auf dieser und
den folgenden Karten durch die beiden Ländern gemeinsame
Farbe zum äussern Ausdruck gebracht.
Mittel-Europa nach dem westfälischen Frieden im
Jahre 1648.
Die sehr bedeutenden Veränderungen in den Besitz-
verhältnissen, welche dieses Blatt gegen die vorhergehenden
nachweist, sind grösstentheils die Ergebnisse des westfälischen
Friedens, Durch die Losreissung der Schweiz von Deutsch-
land ist die unmittelbare territoriale Verbindung desselben
mit den Reichsländern Italiens unterbrochen. Im Nordwesten
sind die vereinigten Niederlande, die sich in langem
Kampfe von Spanien losgerungen, auch aus dem deutschen
Reichsverbande ausgeschieden und durch die nun endgültig
an Frankreich vollzogene Abtretung der Bisthümer und
Städte Metz, Toul und Verdun, die der französische
König freilich bereits seit einem Jahrhundert als „Reichs-
vicar" im Besitze gehabt, und des oberen Elsasses er-
scheint das feindliche Nachbarland gleichsam wie mit der
Spitze eines Keiles in den Reichskörper hineingetrieben.
Auch über Italien hat die Reichsgewalt so gut wie auf-
gehört, wenn der Kaiser auch später noch gegen kleinere
italienische Dynasten, wie die Herzoge von Mantua und
Mirandola, die er während des spanischen Erbfolgekrieges
in die Reichsacht erklärte, kaiserliche Acte vollzogen hat.
Aber auch innerhalb des Reiches sind grosse Veränderungen
vor sich gegangen. Brandenburg, das schon vorher
durch das Aussterben der jülich-kleve-bergischen Herzoge
seine ersten westdeutschen Besitzungen erworben, erhält
jetzt Hinterpommern (mit Kammin), Magdeburg*), Halber-
*) Brandenburg erhielt im westfälischen Frieden bekanntlich nur
die Anwartschaft auf Magdeburg, zum vollen Besitz des Landes ge-
langt es erst 1680 nach dem Tode des letzten Administrators, des
Herzogs August von Sachsen-Weissenfeis. Da die Stände aber in
Folge der westfälischen Friedensbestimmungen dem Kurfürsten die
Eventualhuldigung leisteten, so ist für das Herzogthum auf dieser
Karte bereits die brandenburgische Farbe gewählt worden.
Stadt, Minden und einen Theil der Grafschaft Hohnstein zu-
gewiesen. Schweden behält im Frieden Vorpommern (mit
Rügen), Bremen, Verden, die Stadt Wismar und das bisher
mecklenburgische Amt Neukloster, alles als Lehen des Reiches,
es gelangt dadurch zu bedeutendem Einfluss auf die inneren
Angelegenheiten desselben. Sachsen wird mit den beiden
Lausitzen als böhmischen Lehen und das nunmehrige Kur-
fürstenthum Baiern mit der Oberpfalz abgefunden, Hessen-
Kassel erwirbt die Abtei Hersfeld. Es sind also zum gros-
sen Theil frühere während der Reformationszeit protestantisch
gewordene geistliche Lande, welche jetzt endgültig in welt-
lichen Besitz übergehen. Die sonstigen traurigen Bestim-
mungen des westfälischen Friedens, soweit sie das innere
Verhältniss der Reichsstände zu Kaiser und Reich und
gegeneinander änderten, konnten selbstverständlich äusser-
lich nicht kartographisch zur Darstellung gelangen.
Im Gegensatz zu dem auf das äusserste zerrissenen
Deutschland ist die äussere Staatseinheit des Königreichs
Frankreich jetzt vollständig durchgeführt; das Land ist
in Gouvernements eingetheilt. In welcher Weise es sein
durch diese Einheit erlangtes Uebergewicht besonders über
Deutschland benutzt, hat sich bereits in dem eben voll-
endeten dreissigjährigen Kriege gezeigt und sollte bald noch
offenbarer werden.
Das polnische Lehnsherzogthum Preussen ist jetzt (seit
1618) nach dem Aussterben des herzoglichen Hauses im
Besitze der kurfürstlichen Linie des Hauses Hohenzollem,
eine Erwerbung, die sehr bald von der weitreichendsten Be-
deutung werden sollte. — Im Südosten zeigt uns die Karte
die grösste Ausdehnung des osmanischen Reiches in-
nerhalb Ungarns, von welchem Königreiche den Habsburgern
nur ein schmaler Grenzstrich verblieben ist. Die Türken
haben den Höhepunkt ihrer Machtstellung erreicht.
No. 12. i
Europa im Jahre 1721.
Die Raubkriege Ludwigs Xiv., die Österreich-türkischen
Kriege, der spanische Erbfolgekrieg und der nordische
Krieg haben die politische Gestaltung Europa's abermals
sehr wesentlich verändert. Im Westen zeigt sich ein aber-
maliges Zurückweichen der Reichsgrenze: Artois, ein Theil
Flanderns, die Franche Comté und ganz Elsass sind Frank-
reich zum Opfer gefallen. In Folge der Zersplitterung der
grossen spanischen Monarchie ist Spanien jetzt auf sich
selbst beschränkt, die Niederlande, Mailand, Neapel und
Sicilien sind Oesterreich, Sardinien (seit 1720, wo es diese
Insel nebst der Königswürde gegen das im Frieden er-
worbene Sicilien von Oesterreich eintauschte) dem Hause
Savoien, ein Theil Gelderns Preussen zugefallen, dessen im
Jahre 1701 angenommene königliche Würde nun allseitig
anerkannt wird. — Der nordische Krieg hat das Ueber-
gewicht Schwedens gebrochen, von den Besitzungen die-
ses Reiches sind Bremen und Verden an das neue Kur-
fürstenthum Hannover, Vorpommern südlich der Peene an
Preussen, Livland, Esthland und Ingermanland (und damit
der Zutritt zum Meere) an Russland gefallen. Letzteres
hat im Laufe des vergangenen Jahrhunderts auch grosse
Eroberungen gegen Polen und gegen das Chanat der Krim
gemacht, das Chanat Astrachan erworben und seine Herr-
schaft bereits beinahe bis an das schwarze Meer ausgedehnt.
Grosse Einbusse hat die Türkei erlitten, ganz Ungarn
und Siebenbürgen sind ihr bis 1699 verloren gegangen, dazu
aber noch im Jahre 1718 ein Theil von Serbien und die
kleine Walachei, Gebiete, in deren Besitz Oesterreich freilich
nur einige Jahrzehnde verblieben ist.
England und Schottland, seit dem Jahre 1603 unter
demselben Herrscherhause vereinigt, erscheinen jetzt (seit
1707) unter dem Namen Grossbritannien völlig zu einem
einheitlichen Königreiche verschmolzen.
2
TM Hauptwörter (50): [T34: [Krieg Frankreich England Deutschland Preußen Frieden Rußland Napoleon Kaiser Jahr], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land], T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann]]
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Extrahierte Personennamen: August Ludwigs_Xiv.
Extrahierte Ortsnamen: Groningen Mailand Ungarn Wettin Süddeutschland Norddeutschland Brandenburg Preussen Brandenburg Brandenburg Italien Schleswigs Mittel-Europa Italiens Niederlande Spanien Frankreich Verdun Elsasses Italien Mantua Brandenburg Hinterpommern Brandenburg Magdeburg Sachsen-Weissenfeis Minden Bremen Wismar Sachsen Baiern Hessen-
Kassel Deutschland Frankreich Deutschland Preussen Ungarns Europa Elsass Spanien Niederlande Mailand Neapel Sicilien Oesterreich Sardinien Sicilien Oesterreich Preussen Hannover Preussen Livland Esthland Russland Astrachan Ungarn Serbien Oesterreich England Schottland Grossbritannien
6
Xt
No. 13.
/
Das Königreich Polen nebst dem westlichen Russ-
land im Jahre 1772, mit Angabe der Theilungslinien
der Jahre 1772, 1793 und 1795.
Die unglückseligen inneren Zustände des einst so mäch-
tigen und von seinen Nachbarn gefürchteten Königreichs
Polen führen im Jahre 1772 zu seiner ersten Theilung
zwischen den benachbarten Reichen Russland, Oesterreich
und Preussen. Die darauf folgenden Theilungen vom Jahre
1793 zwischen Russland und Preussen und vom Jahre 1795
zwischen eben diesen Staaten und Oesterreich vollendete den
Untergang der „Republik". Von den drei Theilungsmächten
hat Russland den grössten, Oesterreich den bevölkertsten,
Preussen aber vielleicht den für dasselbe unentbehrlich-
sten Theil davongetragen, da durch das neuerworbene
Westpreussen die so wünschenswerthe territoriale Verbindung
Ostpreussens mit der westlichen Hauptmasse der Monarchie
hergestellt ist.
No. 14
Deutschland beim Ausbruch de
ij* französischen
volution im Jahre 1789.
Re-
Die Karte zeigt uns den territorialen Zustand Deutsch-
lands, wie er sich durch die vielen Jahrhunderte des spä-
teren Mittelalters und der neueren Zeit hindurch heraus-
gebildet hat und wie er bald darauf durch die in Folge der
französischen Revolution hereinbrechenden Stürme in einer
Weise umgestaltet werden sollte, wie dies durchgreifender
seit der Auflösung der Gauverfassung nicht geschehen war.
Die Vergrösserung des preussischen Staates inner-
halb Deutschlands ist nach der Erwerbung von Lingen,
Tecklenburg und Moers zu Anfang des Jahrhunderts auch
unter Friedrich Ii. durch diejenige Ostfrieslands und eines
Theiles der Grafschaft Mansfeld stetig fortgeschritten. Von
viel grösserer Bedeutung freilich und Preussen zur Gross-
machtstellung verhelfend ist — abgesehen von der schon
erwähnten Erwerbung polnischer Landestheile — die Er-
oberung Schlesiens. Durch den Breslauer Friedensschluss
vom Jahre 1742 geht Schlesien als souveränes Herzog-
thum in den Besitz Friedrichs des Grossen über; indem
es aufhört, ein böhmisches Kronland zu sein, scheidet es
auch aus der bisherigen mittelbaren Verbindung mit dem
deutschen Reiche aus und nimmt fortan zu demselben die-
selbe Stellung ein, die schon vorher das souveräne Herzog-
thum und spätere Königreich (Ost-) Preussen inne hatte. —
Im Uebrigen ist besonders der grosse vereinigte Länder-
besitz des wittelsbachischen Hauses bemerkenswerth,
indem durch das Aussterben der bairischen Linie desselben
Baiern, dessen Kurwürde nach den Bestimmungen des west-
fälischen Friedens nun wieder auf die Pfalz übergeht, frei-
lich ohne das an Oesterreich abgetretene Innviertel, dem
Kurfürsten von der Pfalz zufällt. Die wittelsbachische Linie
Pfalz-Zweibrücken sollte bald darauf, nach dem Abgehen
auch der kurpfalzischen Linie, das gesammte Erbe in ihre
Hand vereinigen.
No. 15.
Deutschland nach der Auflösung des deutschen
Reiches im Jahre 1806.
Der politische Zustand Deutschlands und der an-
grenzenden Länder, wie er auf diesem Blatte dargestellt
wird, ist das Ergebniss zahlreicher seit dem Beginn der
französischen Revolution eingetretener Veränderungen, be-
sonders derjenigen, die sich durch den Vollzug des Friedens
von Lunéville im Jahre 1801 den Reichsdeputationshaupt-
schluss vom Jahre 1803 und die Stiftung des Rheinbundes
im Jahre 1806 ergaben.
Das tausendjährige deutsche Reich ist in Trümmer ge-
gangen, dafür haben sich Frankreich und Oesterreich
zu erblichen Kaiserreichen erklärt. Die Republik Venedig
ist verschwunden und der grössere Theil ihres Gebietes
nach kurzer Zugehörigkeit zu Oesterreich in dem neuen
napoleonischen Königreiche Italien aufgegangen. Die um
Genf, Wallis und das Veltlin verkürzte Bundesrepublik der
Schweiz ist zur einheitlichen helvetischen Republik um-
geschaffen und die ehemalige Republik der vereinigten
Niederlande zeigt sich uns verkleinert als napoleonisches
Königreich Holland. Frankreich, die Urheberin aller
dieser Veränderungen, ist seit dem Frieden von Lunéville
im Besitze der lang ersehnten Rheingrenze, aber schon hat
es seinen Einfluss durch Gründung des Rheinbundes auf
einen grossen Theil des südlichen und westlichen Deutsch-
lands ausgedehnt. Den Staaten dieses Rheinbundes, beson-
ders den süddeutschen, sind zahlreiche vorher selbständige
Territorien zum Opfer gefallen, und zwar auf keinem an-
dern Wege als auf dem der Anwendung nackter Gewalt.
Dagegen zeigen sich in Norddeutschland noch wesent-
lich dieselben Besitzverhältnisse, wie sie aus dem Reichs-
deputationshauptschluss von 1803 hervorgegangen sind, nur
dass das Kurfürstenthum Hannover jetzt zu Preussen ge-
hört. Die Ausdehnung dieses Staates, wie sie die Karte
zeigt, ist diejenige, welche die Monarchie Friedrich Wilhelms Iii.
unmittelbar vor dem grossen Zusammenbruch auf den
Schlachtfeldern von Jena und Auerstedt erreicht hat.
No. 16.
/
Mittel-Europa zur Zeit der höchsten Machtentfaltung
Frankreichs im Jahpe 1812.*)
Die „natürlichen" Grenzen Frankreichs bilden nicht
Rheinstrom und Alpen, sondern sie werden willkürlich nach
der jeweiligen französischen Machtentwickelung bestimmt;
das beweist die politische Gestaltung Europas im Jahre 1812.
Auf die grossartigste Weise hat Frankreich seine Macht ent-
faltet. Das französische Reich selbst erstreckt sich im
Norden bis an die Ostsee, im Süden bis zum Garigliano,
ausserdem ist es im Besitze der sogenannten illyrischen Provin-
zen ; durch Personalunion mit dem Kaiserreiche ist das König-
reich Italien verbunden. Dazu sitzen Napoleoniden auf
den Thronen von Spanien, Neapel, Westfalen und
Berg. Der Franzosenkaiser ist Protector der Schweiz
*) Das Gebiet der Republik Danzig wird auf den meisten histo-
rischen Karten fälschlich in der Form der polnischen Exclave von
1772 bis 1793 wiedergegeben. Nach Artikel 19 des Tilsiter Ver-
trages jedoch wurde dem Freistaate nur ein Gebiet von zwei Stunden
"Weges Halbmesser um die Ringmauer zugestanden, was später inso-
fern erweitert wurde, als man der Stadt ein Territorium von zwei
Stunden Weges Halbmesser von den äussersten Punkten
ihrer Festungswerke zulegte. Das Gebiet der Republik war
demnach, wie es hier auf der Karte angegeben ist, kreisrund.
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Extrahierte Personennamen: Moers Friedrich_Ii Friedrich Friedrichs Friedrich_Wilhelms Friedrich Wilhelms
Extrahierte Ortsnamen: Russland Oesterreich Preussen Russland Preussen Oesterreich Russland Oesterreich Ostpreussens Deutschlands Lingen Tecklenburg Ostfrieslands Schlesiens Baiern Oesterreich Deutschland Deutschlands Frankreich Oesterreich Venedig Oesterreich Italien Genf Niederlande Holland Frankreich Rheingrenze Rheinbundes Norddeutschland Hannover Jena Frankreichs Frankreichs Europas Frankreich Ostsee Garigliano Italien Spanien Neapel Westfalen Berg Schweiz Republik_Danzig
2
Mittelreich zwischen Ost- und Westfranken ist zwar ver-
schwunden und in seinen nördlicheren Theilen jenem zu-
gefallen, dagegen haben sich zwei selbständige burgun-
dische Reiche gebildet, das cisjuranische und das
transj uranische, während sich auch Italien unter einem
einheimischen Königsgeschlechte abgesondert und als selb-
ständig hingestellt hat. — Im Osten sind die slavischen
Gebiete bis auf Kärnten und das obere Pannonien dem ost-
fränkischen Reiche verloren gegangen.
No. 3.
Mittel-Europa im Jahre 1000,
Das ostfränkische Reich, beim Tode des letzten Karo-
lingers im Jahre 911 und während der kurzen Herrschaft
Konrads I. vollständiger Auflösung verfallen, wird durch
das kräftige Geschlecht der sächsischen Herrscher, nament-
lich durch Heinrich I. und Otto I. zu einem neuen kraft-
vollen und einheitlichen Ganzen vereinigt. Jener zwingt
die in den Wirren der karolingischen Zeiten wiederauf-
gekommenen herzoglichen Stammesgewalten wieder zum
Ganzen und entreisst den Westfranken das zu diesen ab-
gefallene Lothringen, dieser schwächt die herzoglichen
Gewalten noch mehr, erobert das Königreich Italien und
vereinigt die römische Kaiserkrone Karls des Grossen für
immer mit der deutschen Königskrone: Heiliges rö-
misches Reich deutscher Nation. — Unterdessen wird
die Reichsgrenze weit nach Osten vorgeschoben, Böhmen
und Mähren werden dem Reiche wieder beigefügt und nach
Unterwerfung der Abodriten, der Liutizen und der Sorben
die Billungsche Mark unter Hermann Billung und die grosse
Ostmark unter Gero geschaffen. Letztere zerfällt nach Gero's
Tode in mehrere Theile, im Jahre 1000 sind es Nordmark,
Ostmark im engeren Sinne und Mark Meissen, alle drei
unabhängig von einander und von dem Herzogthum Sachsen.
Durch den grossen Slavenaufstand vom Jahre 983 sind in-
dessen die Übereibischen Gegenden der Nordmark und der
liutizische Theil der billungschen Mark deutscher Herr-
schaft einstweilen wieder verloren gegangen.
In Frankreich, zu welchem auch die spanische Mark
noch gehört und wo man im Jahre 987 Hugo Capet, Her-
zog von Franzien, auf den Thron erhoben, stehen die
grossen Kronvasallen, besonders die Herzoge von Burgund,
Aquitanien und der Normandie (der die Lehnshoheit über die
Bretagne beansprucht) und die Grafen von Flandern, Ver-
mandois und Toulouse — die sogenannten Pairs — der
Krone viel selbständiger gegenüber als in Deutschland.
Das Königreich Burgund, im Jahre 933 aus der
Vereinigung des cisjuranischen mit dem transjuranischen
Reiche hervorgegangen, aber kraftlos nach Innen und Aussen,
geht bereits dem Verluste seiner Selbständigkeit entgegen,
indem es schon im Jahre 1032 nach dem Tode König
Rudolfs Iii. mit Deutschland vereinigt wird.
Von den nicht aus der karolingischen Monarchie her-
vorgegangenen Staaten hat sich das Herzogthum Polen
durch Vereinigung der lechischen Slavenstämme an Oder
und Weichsel gebildet; durch Eroberung der vorher böh-
mischen Landschaft Chrobatien an der oberen Weichsel und
durch Ausdehnung seiner Herrschaft über Pommern ge-
winnt der junge Staat wesentlich an Macht. Die Anerken-
nung dor Oberhoheit des Kaisers von Seiten des Polen-
herzogs begründete nur eine sehr lose Abhängigkeit vom
Reiche. — Ungarn, bereits durch Geisa und seinen Sohn
und Nachfolger Waik (Stephan) durch Demüthigung der
magyarischen Häuptlinge unter ihre Macht geeinigt, wirtl
im Jahre 1001 zum Königreiche erhoben.
/
No. 4.
Europa im Jahre 1150.
Auch um die Mitte des zwölften Jahrhunderts tritt uns
als Haupt- und Centraimacht Europa's das römisch-deutsche
Kaiserreich entgegen. Die Grenzen desselben haben sich
seit der Erwerbung des arelatischen Reiches nicht wesent-
lich verändert, besonders nicht im Westen, wo das im
Ganzen ohnmächtige Frankreich noch nicht zu seiner spä-
terén Angriífspolitik übergegangen ist. Im Norden hat
allerdings das Reich durch die bekannte Abtretung der
Mark Schleswig an Dänemark von Seiten Konrads Ii. im
Jahre 1025 eine Einbusse erlitten, ebenso im Süden, wo
nach der Bildung des normannischen Herzogthums Apulien
die Markgrafschaft Teate und einige andere Landschaften,
welche dem Reiche vorübergehend angehört hatten, ver-
loren gegangen sind, dagegen ist im Jahre 1150 bereits
der glückliche Anfang gemacht, die Reichsgrenze gegen das
Slaventhum wieder weiter nach Osten vorzurücken und schon
sind die Gegenden jenseits der niedern und der Mittelelbe
den Wenden — diesmal für immer — wieder entrissen.
Nach dem Zerfalle des Khalifates von Cordova, seit
1031, ist es den christlichen Reichen der pyrenäischen Halb-
insel geglückt, ihre Herrschaft allmählich immer weiter auf
Kosten der unabhängig gewordenen arabischen Theilfürsten
auszudehnen. Vergeblich hatten die spanischen Mauren die
Almoraviden aus Marokko zu Hilfe gerufen; die Vortheile,
welche man mit ihrer Unterstützung errang, waren bald
wieder dahingeschwunden. Ihre Nachfolger in der Herr-
schaft über das westliche Nordafrika und den noch im Be-
sitze der Mohamedaner befindlichen Theil Spaniens sind
seit 1146 die Almohaden.
Das oströmische Reich hat zwar durch Eroberung
seine Herrschaft über den grössern Theil der Balkan-
halbinsel wieder ausgedehnt, dagegen ist es in Kleinasien
durch das Vordringen der Seldjuken fast nur noch auf die
Küstenlandschaften beschränkt. Die politische Gestaltung
Vorderasiens im Jahre 1150 (nach dem zweiten Kreuzzuge)
zeigt uns das durch die Eroberungen der Kreuzfahrer ge-
gründete Königreich Jerusalem mit der Grafschaft
Tripolis zwar noch intact, dagegen von seinen ehemaligen
Vasallenstaaten die Grafschaft Edessa ganz, das Fürsten-
thum Antiochia zum grössern Theile in den Händen des
Atabeken Nureddin, während die kleinere Hälfte mit der
Hauptstadt Antiochia, ebenso wie das Fürstenthum Armenien,
die oströmische Oberhoheit anerkannt hat.
Von den slavischen Staaten des Ostens erregt besonders
Rus s land durch seine bereits grosse Ausdehnung unsere
Aufmerksamkeit; die Republik Nowgorod ist schon damals
im Besitze der entfernten Gegenden der jetzigen Archangelsk-
schen Statthalterschaft. Freilich entspricht die Macht des
Reiches nicht seinem Umfange, da die zahlreichen Theil-
fürsten durch ihre stetigen Kämpfe gegen den Grossfürsten
und gegen einander ihre Kraft aufreiben, so dass es später
den vordringenden Tataren leicht wurde, ihre Herrschaft
über Russland zu begründen. Ihnen fiel auch das seit der
Mitte des 11. Jahrhunderts auf den Trümmern der cha-
zarischen Herrschaft entstandene Reich der ugrischen Ru-
mänen oder Polowcer anheim. — Auch das polnische
Reich ist um 1150 bereits in eine Anzahl Herzogthümer
zerfallen, deren Fürsten so gut wie unabhängig neben ein-
ander dastehen.
Von den germanischen Reichen des skandinavischen
Nordens sind jetzt — seit 1134 — Gothland und Schwe-
den durch Personalunion verbunden.
TM Hauptwörter (50): [T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
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Extrahierte Personennamen: Konrads_I. Heinrich_I. Heinrich_I. Otto_I. Karls Hermann_Billung Gero Hugo_Capet Rudolfs Stephan Konrads
Extrahierte Ortsnamen: Italien Mittel-Europa Lothringen Italien Karls Nordmark Mark_Meissen Herzogthum_Sachsen Frankreich Franzien Burgund Flandern Toulouse Deutschland Burgund Rudolfs Deutschland Ungarn Europa Frankreich Cordova Marokko Nordafrika Spaniens Kleinasien Jerusalem Antiochia Antiochia Armenien Russland
4
in dem Vertrage von Verdun die von Lyon, anderntheils
des häufigen Wechsels des politischen Besitzes, dem die ein-
mal bestehenden kirchlichen Grenzen nicht immer nach-
träglich angepasst wurden. Mitunter zwar geschah dies,
besonders wenn es sich um ganze Diöcesen handelte, wie
man z. B. die Diöcese Cambray von Rheims losgelöst und
zu Köln geschlagen hatte, häufig aber auch nicht, wie z. B.
die Grenzen der Provinzen Gnesen und Prag im Xv. Jahr-
hundert längst nicht mehr diejenigen Polens und Deutsch-
lands an dieser Stelle sind.
No. 8.
Süd- und West-Europa beim Tode Karls des Kühnen
im Jahre 1477.
Das Jahrhundert von 1378 bis 1477 bringt innerhalb
Deutschlands grosse Veränderungen im territorialen Besitz-
stand mit sich, die sich an den Aufschwung der Häuser
Habsburg, Wettin, Hohenzollern und Burgund
knüpfen. Mit dem Abtreten des luxemburgischen Geschlechtes
geht die deutsche Kaiserkrone wieder auf die Habsburger
über, ohne dass dieselben vorläufig jedoch dauernd auch
zur Herrschaft über die luxemburgischen Länder gelangt
wären, da im Jahre 1458 die Böhmen sowohl als die Un-
garn einheimische Grosse auf ihren Thron erheben. Das
Kurfürstenthum Brandenburg ist bereits im Jahre 1415 in
die Hände der fränkischen Hohenzollern gelangt, ein
Ereigniss von, wie sich später gezeigt hat, weltgeschicht-
lichen Folgen. Einige Jahre später erlangt auch das wettin-
sche Geschlecht der Markgrafen von Meissen mit dem
Herzogthum Sachsen die Kurwürde und mit ihr jene be-
deutsame Stellung, welche ein Jahrhundert später durch die
Ereignisse der Reformation noch erhöht werden sollte. —
Von glänzender Machtstellung endlich ist der burgun-
dische Staat, der sich diessèits und jenseits der Reichs-
grenze aus deutschen und französischen Lehnsstücken ge-
bildet hat, aber mit dem Tode Karls des Kühnen wieder
zerfällt. Indem Ludwig Xi. von Frankreich die französischen
Lehen Burgunds mit der Krone vereinigt, entscheidet er
endgiltig das Uebergewicht derselben über das französische
Vasallenthum.
Der äussere Umfang des Reiches ist nicht mehr der-
selbe wie im Jahre 1378; im Osten ist Westpreussen an
Polen verloren gegangen, Ostpreussen seiner Lehnsherr-
schaft unterworfen, so dass dem deutschen Orden nur noch
Kurland, Livland und Esthland als freier Besitz verblieben
ist. Im Süden hat die Republik Venedig ihre Herrschaft
über einen bedeutenden Theil Ober-Italiens ausgedehnt und
im Südwesten gehört die Grafschaft Provence, im Besitze
eines französischen Geschlechtes, wenn auch Frankreich noch
nicht einverleibt, eigentlich nur noch dem Namen nach dem
Reiche an. Das allmähliche Abbröckeln entfernter Glieder
vom zerfallenden Reichskörper wird kaum noch bemerkt.
Auf der pyrenäischen Halbinsel bildet das Königreich
Granada den auf Kosten der Mauren gross gewordenen
christlichen Reichen Portugal, Castilien und Aragonien gegen-
über den letzten Rest saracenischer Herrschaft, deren Tage
bereits gezählt sind. Aragonien ist auch im Besitze des
hohenstaufischen Erbes Sardinien und Sicilien, während sich
Neapel, seit 1442 gleichfalls in den Händen der Aragonier,
•im Jahre 1458 wieder als eigenes Königreich unter einer
Nebenlinie abzweigt.
Im Nordwesten sehen wir Irland und Wales jetzt ganz
der englischen Herrschaft unterworfen, während Schott-
land seine Selbständigkeit, allerdings in harten Kämpfen,
während des ganzen späteren Mittelalters siegreich behaup-
tet hat. Der früher so ausgedehnte englische Besitz in
Frankreich ist bis auf Calais wieder verloren gegangen. —
Die drei nordischen Königreiche (Dänemark, Nor-
wegen und Schweden) sind durch die bekannte calmarische
Union* vom Jahre 1397 in Personalunion verknüpft.
Das Königreich Polen, mit dem mächtigen sich
weit nach Süden hin erstreckenden Grossfürstenthum
Littauen unter demselben Herrscher verbunden, hat in
Folge seiner dadurch erlangten Uebermacht, wie schon be-
merkt, der souveränen Herrschaft des deutschen Ordens in
Preussen ein Ende gemacht.
Im Südosten ist den osmanischen Türken allmählich
die ganze Balkanhalbinsel und schliesslich im Jahre 1453
die alte Hauptstadt des oströmischen Reiches, Konstantinopel,
in die Hände gefallen, nur eine Anzahl griechischer Inseln
und wenige Küstenpunkte des Festlandes (nebst Dalmatien)
befinden sich noch im Besitze der Venetianer.
No. 9.
Europa im Jahre 1519.
Diese Karte zeigt im Ganzen gegen die vorhergehende
nur geringe Veränderungen, sie hat den Zweck, die all-
gemeine politische Gestaltung des Erdtheils im Beginne der
neuern Zeit zur Anschauung zu bringen. Die Reichsgrenze
ist so ziemlich dieselbe geblieben, nur dass jetzt die Graf-
schaft Provence, nach dem im Jahre 1487 erfolgten Aus-
sterben des Hauses Anjou, der französischen Krone anheim-
gefallen ist. Die ehemals burgundischen Reichsland.e
sind im Besitze des Habsburgers Karl V., des Enkels Karls
des Kühnen, der auch die Königreiche Castilien, welchem
das 1492 eroberte Granada einverleibt ist, Aragonien und
das 1512 erworbene Navarra beherrscht. Zu Aragonien
gehört auch das 1503 eroberte Königreich Neapel, welches
nun über 200 Jahre ein Theil der grossen spanischen
Monarchie bleibt.
Im Osten zeigt uns das Blatt das wiedergeborene Russ-
land, das, seit 1480 von der Tatarenherrschaft befreit, be-
reits durch Unterwerfung des tatarischen Chanates Kazan
und Eroberungen gegen Littauen begonnen hat, seine Herr-
schaft nach Süden und Westen hin auszudehnen. — Auch
das osmanische Reich hat sich durch die Eroberung
Aegyptens und die Erlangung der Oberherrschaft über die
Moldau und die Walachei noch weiter vergrössert, während
die maurischen Staaten Nord-Afrika's noch unabhängig da-
stehen.
No. 10a und 10b-
Deutschland bei der Thronentsagung Kaiser Karls V.
im Jahre 1556.
Die Eintheilung Deutschlands in zehn Kreise wird be-
reits auf dem Reichstage zu Köln im Jahre 1512 angebahnt,
kommt aber erst unter Karl V. auf den Reichstagen zu
Worms 1521 und Nürnberg 1522 zur Ausführung; der bur-
gundische Kreis wird erst auf dem Reichstage zu Augsburg
im Jahre 1548 endgiltig zu Stande gebracht. So mancherlei
Segensreiches aus dieser Eintheilung des Reiches erwachsen
ist, so unvollkommen war sie. Nicht allein dass man, ganz
abgesehen von den italienischen Reichsländern, weite Land-
schaften, die Lande der böhmischen Krone und der Eid-
genossen, und zahlreiche kleinere Territorien ausgeschlossen
liess, auch die ungeheuerliche geographische Gestalt der
meisten Kreise beweist, dass es eigentlich nur die Stände
waren, die man getheilt hatte, nicht das Reichsgebiet als
solches. v
Was den territorialen Besitzstand des Reiches anlangt,
so hat derselbe durch die Einverleibung der Grafschaften
Artois und Flandern in den burgundischen Kreis — nach
ihrer Befreiung von der französischen Lehnsherrschaft durch
Karl V. — eine nicht unwesentliche Erweiterung erhalten.
Innerhalb des Reiches hat der habsburgische Haus-
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Extrahierte Personennamen: Cambray Karls Karls Ludwig_Xi Ludwig Karl_V. Karl_V. Karls Karls_V. Karl_V. Karl_V. Karl_V. Karl_V.
Extrahierte Ortsnamen: Verdun Lyon Rheims Gnesen Prag West-Europa Deutschlands Häuser
Habsburg Wettin Burgund Brandenburg Meissen Sachsen Frankreich Burgunds Ostpreussen Kurland Livland Frankreich Granada Portugal Aragonien Sardinien Sicilien Neapel Irland Wales Frankreich Schweden Polen Preussen Konstantinopel Dalmatien Europa Karls Granada Aragonien Navarra Neapel Deutschland Deutschlands Nürnberg Flandern
Und des Rheinbundes, der das ganze noch übrige
Deutschland ausser Oesterreich und Preussen umfasst. Die-
sem übermächtigen Frankreich gegenüber stehen ein durch
grosse Länderverluste geschwächtes Oesterreich und das
verkleinerte misshandelte durch den Rheinbund und das mit
Sachsen in Personalunion verknüpfte Herzogthum War-
schau eingeschnürte Preussen. — Die Befreiung Deutsch-
lands von französischer Knechtschaft im Jahre 1813 erfolgt
nicht durch Deutschland selbst, sondern sie wird gegen die
Heere Frankreichs und des Rheinbundes erkämpft vorzugs-
weise mit preussischem und russischem Blute und mit engli-
schem Gelde.
No. 17.
Deutschland zur Zeit des deutschen Bundes
1815—1866.
Der lose deutsche Bund von 1815, das Werk des
Wiener Congresses, dem man eine lange Lebensdauer zu
geben geglaubt hatte, führt doch nur ein halbes Jahrhundert
ein sieches Leben. Preussen, für den Verlust des gröss-
ten Theiles seiner polnischen Provinzen zwar durch die
Hälfte von Sachsen und die Rheinlande entschädigt, aber
in zwei ungleiche Hälften auseinandergerissen und mit für
die Dauer unmöglichen Grenzen ausgestattet, erstrebt eine
festere Gestaltung des Bundes; der Gegensatz der beiden
Grossmächte Oesterreich und Preussen innerhalb des
selben führt 1866 aus Veranlassung der schleswig-holsteini-
schen Ereignisse zum Kriege und zur Sprengung des Bundes.
— Auch die das übrige Europa betreifenden Beschlüsse und
Abmachungen des Wiener Congresses sind bereits nach
wenigen Jahrzehnden durchbrochen, so zerfällt schon im
Anfange der dreissiger Jahre das Königreich der Nieder-
lande, von dem sich Belgien absondert, während Polen
in Folge des Aufstandes von 1830 dem russischen Kaiser-
reiche vollständig einverleibt wird. In Italien gehen Ende
der fünfziger und Anfang der sechziger Jchre die grossen
Veränderungen vor sich, die die Abtretung Savoiens an
Frankreich, diejenige der Lombardei an Sardinien und die
Gründung des neuen Königreichs Italien zur Folge haben.
No. 18.
Mittel-Europa nach der Wiederaufrichtung des deut-
schen Kaiserreiches im Jahre 1871.
Mittel-Europa und besonders Deutschland sind bei der
Darstellung, wie sie der Atlas giebt, vorzugsweise berück-
sichtigt worden. Dieses Blatt zeigt den vorläufigen Abschluss
einer funfzehnhundertjährigen und für Deutschland so ehren-
voll endenden Entwicklung ; obwohl den territorialen Besitz-
stand der Gegenwart zur Darstellung bringend, konnte doch
von diesem Gesichtspunkte aus die Karte principiell nicht
fehlen.
Zur Aussprache der Fremdnamen:
Magyarisch......... z sz zs s Cs (ts) cz — gy y V — —
Siidslavisch........ z s i « . V s V C c r c — — V — —
Polnisch (auch für Westrussland) . z s t z sz cz c — — — w a * e 6
Im Deutschen zu sprechen wie . . s sz sh(') sch tsch tz « ts dj j w on en
(') bezeichnet den weichen sch-Laut des französischen j (ebenso zu sprechen im polnischen rz).
c bezeichnet den arabischen leisen Kehlhauch Ain.
dj = dsch.
A. Abtei.
B. Bisthum.
Erzb. Erzbisthum.
Erzhz. Erzherzogthum.
F. Fürstenthum.
Freigr. Freigrafschaft.
Gef. Gr. Gefürstete Grafschaft.
G Vt. Gouvernement.
Gr. Grafschaft.
Abkürzungen.
Grf. Grossfürstenthum.
Tjrosshz. Grossherzogthum.
H. Herrschaft.
Hz. Herzogthum.
Kgr. Königreich.
Kurf. Kurfürstenthum.
Ld. Land.
Ldv. Landvogtei.
Lgr. Landgrafschaft.
Mgr. Markgrafschaft.
Pfalzgr. Pfalzgrafschaft.
Pr. Probstei.
Prov. Provinz.
Rep. Republik.
Vgr. Vicegrafschaft (Vicomté).
Wdsch. Woiwodschaft.
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Extrahierte Personennamen: H.
Extrahierte Ortsnamen: Rheinbundes Deutschland Oesterreich Preussen Frankreich Oesterreich Rheinbund Sachsen Preussen Deutschland Frankreichs Deutschland Sachsen Rheinlande Oesterreich Preussen Europa Belgien Italien Frankreich Sardinien Italien Mittel-Europa Deutschland Deutschland
Erläuternde Bemerkungen.
No. 1.
Europa um das Jahr 500 n. Chr.
Das oströmische Reich im wesentlichen in-
tact, das weströmische in Trümmern: das ist das
Ergebniss des Jahrhunderte langen Anstürmens deutscher
Völker gegen das römische Reich, welches auf diesem
ersten Blatte zur äusseren Darstellung gebracht wird. Auf
den Ruinen des abendländischen Reiches haben sich, ge-
wissermassen als Grossmächte der neuen Zeit, die Reiche
der Vandalen, der Westgothen, der Franken und
der Ostgothen erhoben, neben und zwischen ihnen be-
stehen als Staaten zweiten Ranges diejenigen der Sueven
in Hispanien und der Burgunder in Gallien, während An-
geln, Sachsen und Jüten bereits bedeutende Striche von
Britannien, so ganz Kent, Northumberland, Sussex und Theile
von Essex erobert haben. Bei dem mächtig wirkenden,
weil Jahrhunderte lang grossgezogenen und gefestigten Be-
wusstsein der Zusammengehörigkeit der abendländischen
Welt, einem Bewusstsein, welches sich gegen die definitive
Zersplitterung des Reiches sträubte, und bei dem Umstände,
dass die Hunnen, in ihrer Macht gebrochen und nach Osten
zurückgeworfen, bei dem ferneren Wettkampfe nicht mehr
mit in Betracht kamen, musste die Herrschaft über das ge-
sammte weströmische Erbe, soweit es nicht später einer
fremden, der arabischen Cultur, zum Opfer fiel, demjenigen
deutschen Volke zu Theil werden, dem es nicht nur gelang,
im Kampfe gegen die übrigen deutschen Völker Herr zu
bleiben, sondern das sich auch durch religiöse Gemeinschaft
mit den unterworfenen Bevölkerungen zum Erben und Mit-
träger abendländischer Cultur zu machen wusste: dies Volk
waren die Franken.
Die Nebenkarte zeigt nun, wie weit sich im Jahre 752
die Franken bereits diesem Ziele genähert haben. Ihnen
sind die Alamannen, die Westgothen, die sie fast ganz aus
Gallien verdrängten, die Thüringer und die Burgunder er-
legen. Auch die Baiern haben sich ihrer Oberhoheit unter-
worfen, so dass vorläufig von den im eigentlichen Germanien
zurückgebliebenen Völkern nur die Friesen und die Sachsen
ihre Freiheit behaupten. Noch gehört fast ganz Italien,
das alte Centrum der römischen Welt, dem deutschen Volke
der Langobarden, die es in harten Kämpfen den Oströmern
entrissen, nachdem es diese selbst erst in blutigem und
langandauerndem Kriege den Ostgothen entwunden. Aber
im Gegensatz zu den Franken losgelöst von dem heimischen
germanischen Boden, mehr und mehr entfremdet ger-
manischer Sitte und Anschauung, verfallen sie allmählich
ganz dem römischen Wesen und sind nicht im Stande, die
Träger lebensvoller Verbindung zwischen Römer- und Ger-
manenthum zu sein wie jene, die sich auch äusserlich durch
ihren Kampf auf den Gefilden zwischen Tours und Poitiers
gegen die Araber, denen Nordafrika und Spanien anheim-
gefallen, als das Schwert der verjüngten abendländischen
Welt, als der Schirm der christlich-germanischen Cultur-
entwicklung, hinzustellen wissen. — Der ehemals römische
Theil der Insel Britannien ist nun fast ganz von den Sachsen
und Angeln erobert und ein kräftiges germanisches Leben
sprosst auf derselben empor. Dagegen hat das Germanen-
thum im Osten des Vaterlandes weite Strecken verloren,
hier sind zahlreiche und kräftige Slavenstämme bis zur
Elbe, Saale und dem Böhmerwalde, bis in die norischen
Alpen und bis zur Küste des adriatischen Meeres vor-
gedrungen, durchbrochen allerdings durch das Volk der
Avaren, der Stammvettern der Hunnen und der späteren
Magyaren. .
No. 2.
Süd- und West-Europa nach der Theilung des frän-
kischen Kaiserreiches zu Virodunum im Jahre 843.
Nach der Eroberung des Langobardenreiches in Italien
und der Unterwerfung der Sachsen sind mit Ausnahme der
Sachsen Britanniens sämmtliche deutsche Stämme unter der
Herrschaft Karls des Grossen vereinigt. Es erfolgt die
Herstellung des abendländischen Kaiserthums. Aber
indem man an das altrömische Reich anzuknüpfen wähnte,
schuf man thatsächlich etwas Neues: das grosse Bindemittel
zwischen den romanischen und germanischen Bevölkerungen
ist nicht mehr der Reichsgedanke, sondern die römische
Kirche, als deren Schirmherr der Frankenkönig römischer
Kaiser wird. Das Reich Karls des Grossen erstreckt sich
bei seinem Tode südlich von Pamplona bis zum Ebro, süd-
lich von Rom bis in die Gegend des Garigliano ; das grosse,
damals noch nicht zersplitterte langobardische Herzogthum
Benevent steht nur in sehr loser Abhängigkeit. Von sla-
vischen Gebieten gehören in grösserer oder geringerer Ab-
hängigkeit dem Reiche an das Land der Kroaten und der
Strich bis zur Mündung der Sau in die Donau, Kärnten,
Pannonien, Mähren, welches sich damals viel weiter nach
Osten hin erstreckt, Böhmen, die sorbische Mark und die
Lande der Wilzen und Abodriten; Eider und Schlei bilden
die Grenze im Norden gegen Dänemark. Dieses ungeheure
Reich geht nach dem Tode des grossen Kaisers seiner Auf-
lösung entgegen. Die Gascogner in Navarra entziehen sich
der fränkischen Oberhoheit, die Balearen fallen den Sara-
cenen anheim und im Osten erobern die Bulgaren das Ge-
biet zwischen Donau und Sau. Die berühmte Dreitheilung
zu Verdun im Jahre 843, nicht hervorgerufen durch nationale
Gegensätze, schafft nur zwei lebensfähige staatliche Gebilde,
das ostfränkische und das westfränkische Reich; das lo-
tharische Mittelreich, ein geographisches Unding, ist schon
in Folge seiner Lage unhaltbar. — Das weite östliche Flach-
land Europas ist bis auf das Gebiet der aistischen Stämme
an der Ostsee von slavischen Völkern besetzt, von
denen eine Anzahl der östlicheren der Herrschaft der
Chazaren unterworfen sind, zu denen auch das finnisch-
tatarische Volk der Magyaren in Atelkuzu in loser Ab-
hängigkeit steht. — Die Herrschaft der Oströmer ist
durch die Ausdehnung des bulgarischen Reiches auf
der Balkanhalbinsel fast nur auf die Küsten derselben be-
schränkt, während ihnen Sicilien, seit 827 durch afrikanische
Saracenen bedrängt, gleichfalls im Laufe von etwa 25
Jahren verloren geht, so dass sie von italischem Gebiete
bald nur noch einige Küstenstriche des Festlandes besitzen.
Saracenisch, und zwar im Besitze von spanischen Arabern
befindlich, ist seit 822 auch die Insel Kreta. — Das König-
reich Asturien (oder Oviedo) im Norden Spaniens ist
seit 711 aus dem Reste der westgothischen Herrschaft und
aus verschiedenen dem omajadischen Emirate von Cor-
dova entrissenen Gebieten erwachsen, es wird, wie auch
später die spanische Mark Karls des Grossen, der Grund-
stock neuer christlicher Reiche auf der pyrenäischen Halb-
insel, die sich auf Kosten der maurischen Herrschaft all-
mählich vergrössern. — Auf der skandinavischen Halbinsel
bestehen die Reiche Gothland und Schweden noch un-
abhängig neben einander, der südlichste Theil derselben
gehört schon damals den Dänen, die ihn Jahrhunderte lang
zu behaupten wissen.
Die Nebenkarte zeigt uns eine fernere Zersplitterung
der grossen karolingischen Monarchie. Das lotharische
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TM Hauptwörter (50): [T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
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TM Hauptwörter (200): [T192: [Italien Reich Gallien Volk Land Römer Donau Hunnen Jahr König], T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T10: [Sachsen Karl Franken König Land Jahr Chlodwig Reich Krieg Volk], T19: [Reich deutsch Kaiser Reiche Zeit Karl Jahr Ende Konstantin groß], T54: [Staat Zeit Volk Deutschland Leben Reich Jahrhundert Macht Entwicklung Gebiet]]