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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Carl Wolff's historischer Atlas - S. 3

1877 - Berlin : Reimer
No. by Mittel-Europa im Jahre 1250. Das Jahr 1250, Friedrichs Ii. Todesjahr, zeigt uns Deutschland bereits in eine grosse Anzahl reichsunmittel- barer Territorien zersplittert. Es ist dies die Folge des Ver- falles der Gauverfassung und der Zerschlagung der grossen Herzogthümer. Auch in Schwaben und Franken ist die herzogliche Macht fast bedeutungslos geworden, so dass sie bald darauf mit dem Untergange der Hohenstaufen wie von selbst erlischt. Die Reichsunmittelbarkeit der meisten klei- neren aufgekommenen Dynasten wird freilich von den grös- seren Reichsfürsten, in deren Macht- oder Amtsbereich sie liegen, bestritten, obwohl sie diesen nicht unterworfen, son- dern, soweit letztere herzogliche Rechte besitzen, nur unter- geordnet sind. Jedoch konnte bei der grossen Unsicher- heit der damaligen dahin einschlagenden Verhältnisse auf die behauptete oder wirklich besessene Lehnsherrlichkeit bei der Wahl der Farben keine Rücksicht genommen werden, so dass auch die kleineren Territorien trotz vielfach un- sicherer Reichsunmittelbarkeit ihre eigene Farbe erhalten haben. Es war dies um so mehr angezeigt, als es den grösseren Reichsfürsten zum Theil erst in viel späterer Zeit, in vielen Fällen bis zum Untergang des deutschen Reiches gar nicht gelang, ihre wirkliche oder vermeintliche Lehns- herrschaft über die Gebiete solcher kleinerer Reichsdynasten in Territorialherrschaft umzuwandeln*). Der Umstand, dass während der Herrschaft der Hohen- staufen und mit ihrem Untergange die Zersplitterung Deutsch- lands, sein Uebergang aus einem Gesammtreiche in einen zusammengesetzten Staatskörper endgiltig entschieden wird, ist um so mehr zu bedauern, als bereits um diese Zeit das benachbarte Frankreich anfangt, aus einer Anzahl ein- zelner Provinzen und kleinerer Lehnsstaaten zu einem Ge- sammtstaate überzugehen. Es ist dies die Folge der De- müthigung der grossen Vasallen, besonders der Grafen von Toulouse, deren weite Länderstrecken nach den Albigenser- kriegen der Krone anheimfallen, aber auch des Umstandes, dass auch andere bedeutende Landschaften nach und nach mit der Krone vereinigt und entweder gar nicht wieder oder doch nur an Mitglieder der königlichen Familie als eine Art Ausstattung verliehen werden (Apanagen), so dass sie früher oder später doch wieder an die Krone zurückgelangen. Dieselbe Zersplitterung wie in Deutschland ist auch in den andern Theilen des Reiches eingetreten, in Burgund (und hier noch weit früher) und in Italien. Hier gilt das Patrimonium Petri seit Innocenz Iii. als vom Reiche un- abhängig, ebenso seit dem Reichstage von Eger im Jahre 1213 die Romagna, die Mark Ancona und das Herzogthum Spoleto; nichts desto weniger wird der souveräne Besitz dieser Landschaften während der Regierung Friedrichs Ii. dem Pabste bestritten und sie sind beim Tode dieses Kaisers grösstentheils in den Händen der Kaiserlichen. Im Nordosten sehen wir im Jahre 125(f das Reichsgebiet gegen das Jahr 1150 ansehnlich erweitert; durch die Er- oberungen des deutschen Ritterordens (bis zu den Grenzen Samlands und Galindiens bereits um diese Zeit) ist die Reichsgrenze sogar über die untere Weichsel vorgeschoben worden. No. 6. / Deutschland beim Tode Kaiser,Karls Iv. im Jahre 1378. Das Streben der deutschen Kaiser, das kaiserliche An- sehn innerhalb des Reiches durch eine möglichst grosse *) Der Besitzstand der im Jahre 1247 ausgestorbenen Landgrafen von Thüringen ist auf dieser Karte noch ungetheilt dargestellt, da die endgiltige Auseinandersetzung zwischen Meissen und Brabant (Hes- sen) erst 1263 erfolgte. Hausmacht zu begründen und zu sichern, hat die Ansamm- lung bedeutender Ländercomplexe in den Händen einzelner Geschlechter innerhalb des Reiches zur Folge. Die Habs- burger haben nach der kurzen böhmischen Zwischenherrschaft Otakars die Erbschaft der österreichischen Herzoge aus dem babenbergischen Geschlechte angetreten, aber zu Oesterreich und Steyrmark auch Kärnten, Tirol und den Rest von Krain erworben; dazu ist ihnen der obere Elsass und der Breis- gau zu Theil geworden und noch besitzen sie in Schwaben und Helvetien, wo der Bund der Eidgenossen sich aus- zudehnen beginnt, bedeutende Landestheile. — Auch Kaiser Ludwig Iv. (von Baiern) hat es trefflich verstanden, das bairische Hausgut zu mehren, er erwirbt seinem Hause Holland, Seeland, Hennegau, Tirol und die Mark Brandenburg (mit der Lausitz), jedoch gehen Tirol und Brandenburg den Wittelsbachern wieder verloren. — Am grossartigsten aber haben die Luxemburger für ihre Hausmacht gesorgt, besonders Karl Iv.; er erwirbt zu Böhmen und Mähren, was schon sein Vater erheirathet, ganz Schlesien, was auf diese Weise mittelbar mit dem deutschen Reiche verknüpft wird*), die Lausitz und das Kurfürstenthum Brandenburg, während im Westen Deutsch- lands sich die Herzogthümer Luxemburg, Brabant und Lim- burg im Besitze einer luxemburgischen Nebenlinie befinden. Dazu hat Karl Iv. einen Theil der Oberpfalz erworben und zahlreiche Lehnsverbindungen durch das ganze Reich hin- durch geknüpft, so dass es fast schien, als ob durch all- mähliges Aufsaugen der übrigen Reichsländer von Seiten Böhmens die Einheit Deutschlands begründet werden sollte. Hat sich durch die Erwerbung Schlesiens durch Böhmen und des Landes jenseits der Oder durch Brandenburg, bei- der auf Kosten Polens, das Reichsgebiet nach Osten hin ver- grössert, so gehen im Südwesten durch die allmähliche Zer- bröckelung des arelatischen Reiches grössere Gebiete (Lyon, Dauphiné und andere) an das erstarkende Frankreich ver- loren, während auch Venedig bereits begonnen hat, seine Herrschaft auf Kosten des Reiches nach dem oberitalienischen Festlande hin auszudehnen. • Zum erstenmal tritt auf dieser Karte die grosse Aus- dehnung der geistlichen Territorien voll hervor; von den- selben sind übrigens auch die Bisthümer Kammin in Pom- mern und Brandenburg, Havelberg und Lebus in der Mark Brandenburg mit der das geistliche Gebiet bezeichnenden Farbe bedacht worden, obwohl dieselben niemals zur Reichs- unmittelbarkeit gelangt sind, sondern stets als Landstifter angesehen wurden; ähnlich verhielt es sich mit den Bisthümern Meissen, Merseburg und Naumburg. Die beiden Reiche Polen und Ungarn sind von 1370 bis 1382 unter Ludwig dem Grossen durch Personalunion verknüpft und daher hier beide mit derselben Farbe um- zogen worden. No. 7. Mittel-Europa nach seiner kirchlichen Einteilung um die Mitte des Xv. Jahrhunderts. Die kirchliche Eintheilung Mittel-Europa's, wie sie auf diesem Blatte zur Darstellung gelangt ist, ist im ganzen und grossen diejenige des späteren Mittelalters, die sich von der- jenigen des früheren, namentlich was Deutschland und die östlichen Lande anbetrifft, nicht unwesentlich unterscheidet, dann aber mit wenigen Abänderungen bis zur grossen Kirchenspaltung des Xvi. Jahrhunderts bestehen geblieben ist. Bemerkenswerth ist, dass die kirchlichen Grenzen mit den politischen der grossen Staaten nicht durchweg zu- sammenfallen, eine Folge einestheils des Umstandes, dass man bereits bei den Theilungen der fränkischen Periode kirchliche Provinzen auseinandergerissen, so unter anderen *) Die auf dieser und einigen der folgenden Karten mit vollerer Farbe bedeckten Striche Schlesiens bezeichnen die noch in den Händen von Theil fiirsten befindlichen Theile des Herzogthums. 1*

2. Carl Wolff's historischer Atlas - S. 5

1877 - Berlin : Reimer
5 besitz eine Ausdehnung erhalten, wie kein früheres Kaiser- geschlecht ihn aufzuweisen hatte, nicht nur, dass zu den burgundischen Ländern auch noch das ehemalige Bisthum Utrecht, Groningen und Westfriesland erworben worden sind, auch Mailand, das der spanischen Linie des Hauses mit überwiesen wird, und die Länder der böhmischen Krone sind den Habsburgern zugefallen, während sie von Ungarn vorläufig nur den nördlichen und nordwestlichen Theil be-' sitzen. — Im Uebrigen ist der in Folge der Uebertragung der sächsischen Kurwürde von der älteren ernestinischen auf die jüngere albertinische Linie des Hauses Wettin ein- getretene veränderte Besitzstand beider bemerkenswerth. In Süddeutschland tritt auch schon das neue Herzogthum Wirtemberg mehr und mehr hervor, während sich in Norddeutschland das Kurfürstenthum Brandenburg unter dem kräftigen Geschlechte der Hohenzollem bisher zwar nur langsam aber stetig vergrössert hat. Die Verwandlung des Ordenslandes Preussen in ein weltliches, freilich vor- läufig noch als polnisches Lehen bestehendes Herzogthum unter einem Hohenzollern aus der ansbachischen Linie sollte später für Brandenburg von der allergrössten Bedeutung werden. Wie sich in Brandenburg allmählich im Norden der Staat bildet, der von der Vorsehung bestimmt ist, der Wiedereiniger und Wiederhersteller des zerfallenen Deutsch- lands zu werden, so im Süden derjenige, welchem später für Italien dieselbe Rolle zugefallen ist, Savoien Die in so manchen Stücken so unheilvoll gewesene und doch auch wieder in Folge der durch dieselbe bewirkte Germanisierung Schleswigs so segensreich gewordene Ver- bindung Holsteins mit Dänemark wird auf dieser und den folgenden Karten durch die beiden Ländern gemeinsame Farbe zum äussern Ausdruck gebracht. Mittel-Europa nach dem westfälischen Frieden im Jahre 1648. Die sehr bedeutenden Veränderungen in den Besitz- verhältnissen, welche dieses Blatt gegen die vorhergehenden nachweist, sind grösstentheils die Ergebnisse des westfälischen Friedens, Durch die Losreissung der Schweiz von Deutsch- land ist die unmittelbare territoriale Verbindung desselben mit den Reichsländern Italiens unterbrochen. Im Nordwesten sind die vereinigten Niederlande, die sich in langem Kampfe von Spanien losgerungen, auch aus dem deutschen Reichsverbande ausgeschieden und durch die nun endgültig an Frankreich vollzogene Abtretung der Bisthümer und Städte Metz, Toul und Verdun, die der französische König freilich bereits seit einem Jahrhundert als „Reichs- vicar" im Besitze gehabt, und des oberen Elsasses er- scheint das feindliche Nachbarland gleichsam wie mit der Spitze eines Keiles in den Reichskörper hineingetrieben. Auch über Italien hat die Reichsgewalt so gut wie auf- gehört, wenn der Kaiser auch später noch gegen kleinere italienische Dynasten, wie die Herzoge von Mantua und Mirandola, die er während des spanischen Erbfolgekrieges in die Reichsacht erklärte, kaiserliche Acte vollzogen hat. Aber auch innerhalb des Reiches sind grosse Veränderungen vor sich gegangen. Brandenburg, das schon vorher durch das Aussterben der jülich-kleve-bergischen Herzoge seine ersten westdeutschen Besitzungen erworben, erhält jetzt Hinterpommern (mit Kammin), Magdeburg*), Halber- *) Brandenburg erhielt im westfälischen Frieden bekanntlich nur die Anwartschaft auf Magdeburg, zum vollen Besitz des Landes ge- langt es erst 1680 nach dem Tode des letzten Administrators, des Herzogs August von Sachsen-Weissenfeis. Da die Stände aber in Folge der westfälischen Friedensbestimmungen dem Kurfürsten die Eventualhuldigung leisteten, so ist für das Herzogthum auf dieser Karte bereits die brandenburgische Farbe gewählt worden. Stadt, Minden und einen Theil der Grafschaft Hohnstein zu- gewiesen. Schweden behält im Frieden Vorpommern (mit Rügen), Bremen, Verden, die Stadt Wismar und das bisher mecklenburgische Amt Neukloster, alles als Lehen des Reiches, es gelangt dadurch zu bedeutendem Einfluss auf die inneren Angelegenheiten desselben. Sachsen wird mit den beiden Lausitzen als böhmischen Lehen und das nunmehrige Kur- fürstenthum Baiern mit der Oberpfalz abgefunden, Hessen- Kassel erwirbt die Abtei Hersfeld. Es sind also zum gros- sen Theil frühere während der Reformationszeit protestantisch gewordene geistliche Lande, welche jetzt endgültig in welt- lichen Besitz übergehen. Die sonstigen traurigen Bestim- mungen des westfälischen Friedens, soweit sie das innere Verhältniss der Reichsstände zu Kaiser und Reich und gegeneinander änderten, konnten selbstverständlich äusser- lich nicht kartographisch zur Darstellung gelangen. Im Gegensatz zu dem auf das äusserste zerrissenen Deutschland ist die äussere Staatseinheit des Königreichs Frankreich jetzt vollständig durchgeführt; das Land ist in Gouvernements eingetheilt. In welcher Weise es sein durch diese Einheit erlangtes Uebergewicht besonders über Deutschland benutzt, hat sich bereits in dem eben voll- endeten dreissigjährigen Kriege gezeigt und sollte bald noch offenbarer werden. Das polnische Lehnsherzogthum Preussen ist jetzt (seit 1618) nach dem Aussterben des herzoglichen Hauses im Besitze der kurfürstlichen Linie des Hauses Hohenzollem, eine Erwerbung, die sehr bald von der weitreichendsten Be- deutung werden sollte. — Im Südosten zeigt uns die Karte die grösste Ausdehnung des osmanischen Reiches in- nerhalb Ungarns, von welchem Königreiche den Habsburgern nur ein schmaler Grenzstrich verblieben ist. Die Türken haben den Höhepunkt ihrer Machtstellung erreicht. No. 12. i Europa im Jahre 1721. Die Raubkriege Ludwigs Xiv., die Österreich-türkischen Kriege, der spanische Erbfolgekrieg und der nordische Krieg haben die politische Gestaltung Europa's abermals sehr wesentlich verändert. Im Westen zeigt sich ein aber- maliges Zurückweichen der Reichsgrenze: Artois, ein Theil Flanderns, die Franche Comté und ganz Elsass sind Frank- reich zum Opfer gefallen. In Folge der Zersplitterung der grossen spanischen Monarchie ist Spanien jetzt auf sich selbst beschränkt, die Niederlande, Mailand, Neapel und Sicilien sind Oesterreich, Sardinien (seit 1720, wo es diese Insel nebst der Königswürde gegen das im Frieden er- worbene Sicilien von Oesterreich eintauschte) dem Hause Savoien, ein Theil Gelderns Preussen zugefallen, dessen im Jahre 1701 angenommene königliche Würde nun allseitig anerkannt wird. — Der nordische Krieg hat das Ueber- gewicht Schwedens gebrochen, von den Besitzungen die- ses Reiches sind Bremen und Verden an das neue Kur- fürstenthum Hannover, Vorpommern südlich der Peene an Preussen, Livland, Esthland und Ingermanland (und damit der Zutritt zum Meere) an Russland gefallen. Letzteres hat im Laufe des vergangenen Jahrhunderts auch grosse Eroberungen gegen Polen und gegen das Chanat der Krim gemacht, das Chanat Astrachan erworben und seine Herr- schaft bereits beinahe bis an das schwarze Meer ausgedehnt. Grosse Einbusse hat die Türkei erlitten, ganz Ungarn und Siebenbürgen sind ihr bis 1699 verloren gegangen, dazu aber noch im Jahre 1718 ein Theil von Serbien und die kleine Walachei, Gebiete, in deren Besitz Oesterreich freilich nur einige Jahrzehnde verblieben ist. England und Schottland, seit dem Jahre 1603 unter demselben Herrscherhause vereinigt, erscheinen jetzt (seit 1707) unter dem Namen Grossbritannien völlig zu einem einheitlichen Königreiche verschmolzen. 2

3. Carl Wolff's historischer Atlas - S. 6

1877 - Berlin : Reimer
6 Xt No. 13. / Das Königreich Polen nebst dem westlichen Russ- land im Jahre 1772, mit Angabe der Theilungslinien der Jahre 1772, 1793 und 1795. Die unglückseligen inneren Zustände des einst so mäch- tigen und von seinen Nachbarn gefürchteten Königreichs Polen führen im Jahre 1772 zu seiner ersten Theilung zwischen den benachbarten Reichen Russland, Oesterreich und Preussen. Die darauf folgenden Theilungen vom Jahre 1793 zwischen Russland und Preussen und vom Jahre 1795 zwischen eben diesen Staaten und Oesterreich vollendete den Untergang der „Republik". Von den drei Theilungsmächten hat Russland den grössten, Oesterreich den bevölkertsten, Preussen aber vielleicht den für dasselbe unentbehrlich- sten Theil davongetragen, da durch das neuerworbene Westpreussen die so wünschenswerthe territoriale Verbindung Ostpreussens mit der westlichen Hauptmasse der Monarchie hergestellt ist. No. 14 Deutschland beim Ausbruch de ij* französischen volution im Jahre 1789. Re- Die Karte zeigt uns den territorialen Zustand Deutsch- lands, wie er sich durch die vielen Jahrhunderte des spä- teren Mittelalters und der neueren Zeit hindurch heraus- gebildet hat und wie er bald darauf durch die in Folge der französischen Revolution hereinbrechenden Stürme in einer Weise umgestaltet werden sollte, wie dies durchgreifender seit der Auflösung der Gauverfassung nicht geschehen war. Die Vergrösserung des preussischen Staates inner- halb Deutschlands ist nach der Erwerbung von Lingen, Tecklenburg und Moers zu Anfang des Jahrhunderts auch unter Friedrich Ii. durch diejenige Ostfrieslands und eines Theiles der Grafschaft Mansfeld stetig fortgeschritten. Von viel grösserer Bedeutung freilich und Preussen zur Gross- machtstellung verhelfend ist — abgesehen von der schon erwähnten Erwerbung polnischer Landestheile — die Er- oberung Schlesiens. Durch den Breslauer Friedensschluss vom Jahre 1742 geht Schlesien als souveränes Herzog- thum in den Besitz Friedrichs des Grossen über; indem es aufhört, ein böhmisches Kronland zu sein, scheidet es auch aus der bisherigen mittelbaren Verbindung mit dem deutschen Reiche aus und nimmt fortan zu demselben die- selbe Stellung ein, die schon vorher das souveräne Herzog- thum und spätere Königreich (Ost-) Preussen inne hatte. — Im Uebrigen ist besonders der grosse vereinigte Länder- besitz des wittelsbachischen Hauses bemerkenswerth, indem durch das Aussterben der bairischen Linie desselben Baiern, dessen Kurwürde nach den Bestimmungen des west- fälischen Friedens nun wieder auf die Pfalz übergeht, frei- lich ohne das an Oesterreich abgetretene Innviertel, dem Kurfürsten von der Pfalz zufällt. Die wittelsbachische Linie Pfalz-Zweibrücken sollte bald darauf, nach dem Abgehen auch der kurpfalzischen Linie, das gesammte Erbe in ihre Hand vereinigen. No. 15. Deutschland nach der Auflösung des deutschen Reiches im Jahre 1806. Der politische Zustand Deutschlands und der an- grenzenden Länder, wie er auf diesem Blatte dargestellt wird, ist das Ergebniss zahlreicher seit dem Beginn der französischen Revolution eingetretener Veränderungen, be- sonders derjenigen, die sich durch den Vollzug des Friedens von Lunéville im Jahre 1801 den Reichsdeputationshaupt- schluss vom Jahre 1803 und die Stiftung des Rheinbundes im Jahre 1806 ergaben. Das tausendjährige deutsche Reich ist in Trümmer ge- gangen, dafür haben sich Frankreich und Oesterreich zu erblichen Kaiserreichen erklärt. Die Republik Venedig ist verschwunden und der grössere Theil ihres Gebietes nach kurzer Zugehörigkeit zu Oesterreich in dem neuen napoleonischen Königreiche Italien aufgegangen. Die um Genf, Wallis und das Veltlin verkürzte Bundesrepublik der Schweiz ist zur einheitlichen helvetischen Republik um- geschaffen und die ehemalige Republik der vereinigten Niederlande zeigt sich uns verkleinert als napoleonisches Königreich Holland. Frankreich, die Urheberin aller dieser Veränderungen, ist seit dem Frieden von Lunéville im Besitze der lang ersehnten Rheingrenze, aber schon hat es seinen Einfluss durch Gründung des Rheinbundes auf einen grossen Theil des südlichen und westlichen Deutsch- lands ausgedehnt. Den Staaten dieses Rheinbundes, beson- ders den süddeutschen, sind zahlreiche vorher selbständige Territorien zum Opfer gefallen, und zwar auf keinem an- dern Wege als auf dem der Anwendung nackter Gewalt. Dagegen zeigen sich in Norddeutschland noch wesent- lich dieselben Besitzverhältnisse, wie sie aus dem Reichs- deputationshauptschluss von 1803 hervorgegangen sind, nur dass das Kurfürstenthum Hannover jetzt zu Preussen ge- hört. Die Ausdehnung dieses Staates, wie sie die Karte zeigt, ist diejenige, welche die Monarchie Friedrich Wilhelms Iii. unmittelbar vor dem grossen Zusammenbruch auf den Schlachtfeldern von Jena und Auerstedt erreicht hat. No. 16. / Mittel-Europa zur Zeit der höchsten Machtentfaltung Frankreichs im Jahpe 1812.*) Die „natürlichen" Grenzen Frankreichs bilden nicht Rheinstrom und Alpen, sondern sie werden willkürlich nach der jeweiligen französischen Machtentwickelung bestimmt; das beweist die politische Gestaltung Europas im Jahre 1812. Auf die grossartigste Weise hat Frankreich seine Macht ent- faltet. Das französische Reich selbst erstreckt sich im Norden bis an die Ostsee, im Süden bis zum Garigliano, ausserdem ist es im Besitze der sogenannten illyrischen Provin- zen ; durch Personalunion mit dem Kaiserreiche ist das König- reich Italien verbunden. Dazu sitzen Napoleoniden auf den Thronen von Spanien, Neapel, Westfalen und Berg. Der Franzosenkaiser ist Protector der Schweiz *) Das Gebiet der Republik Danzig wird auf den meisten histo- rischen Karten fälschlich in der Form der polnischen Exclave von 1772 bis 1793 wiedergegeben. Nach Artikel 19 des Tilsiter Ver- trages jedoch wurde dem Freistaate nur ein Gebiet von zwei Stunden "Weges Halbmesser um die Ringmauer zugestanden, was später inso- fern erweitert wurde, als man der Stadt ein Territorium von zwei Stunden Weges Halbmesser von den äussersten Punkten ihrer Festungswerke zulegte. Das Gebiet der Republik war demnach, wie es hier auf der Karte angegeben ist, kreisrund.

4. Carl Wolff's historischer Atlas - S. 2

1877 - Berlin : Reimer
2 Mittelreich zwischen Ost- und Westfranken ist zwar ver- schwunden und in seinen nördlicheren Theilen jenem zu- gefallen, dagegen haben sich zwei selbständige burgun- dische Reiche gebildet, das cisjuranische und das transj uranische, während sich auch Italien unter einem einheimischen Königsgeschlechte abgesondert und als selb- ständig hingestellt hat. — Im Osten sind die slavischen Gebiete bis auf Kärnten und das obere Pannonien dem ost- fränkischen Reiche verloren gegangen. No. 3. Mittel-Europa im Jahre 1000, Das ostfränkische Reich, beim Tode des letzten Karo- lingers im Jahre 911 und während der kurzen Herrschaft Konrads I. vollständiger Auflösung verfallen, wird durch das kräftige Geschlecht der sächsischen Herrscher, nament- lich durch Heinrich I. und Otto I. zu einem neuen kraft- vollen und einheitlichen Ganzen vereinigt. Jener zwingt die in den Wirren der karolingischen Zeiten wiederauf- gekommenen herzoglichen Stammesgewalten wieder zum Ganzen und entreisst den Westfranken das zu diesen ab- gefallene Lothringen, dieser schwächt die herzoglichen Gewalten noch mehr, erobert das Königreich Italien und vereinigt die römische Kaiserkrone Karls des Grossen für immer mit der deutschen Königskrone: Heiliges rö- misches Reich deutscher Nation. — Unterdessen wird die Reichsgrenze weit nach Osten vorgeschoben, Böhmen und Mähren werden dem Reiche wieder beigefügt und nach Unterwerfung der Abodriten, der Liutizen und der Sorben die Billungsche Mark unter Hermann Billung und die grosse Ostmark unter Gero geschaffen. Letztere zerfällt nach Gero's Tode in mehrere Theile, im Jahre 1000 sind es Nordmark, Ostmark im engeren Sinne und Mark Meissen, alle drei unabhängig von einander und von dem Herzogthum Sachsen. Durch den grossen Slavenaufstand vom Jahre 983 sind in- dessen die Übereibischen Gegenden der Nordmark und der liutizische Theil der billungschen Mark deutscher Herr- schaft einstweilen wieder verloren gegangen. In Frankreich, zu welchem auch die spanische Mark noch gehört und wo man im Jahre 987 Hugo Capet, Her- zog von Franzien, auf den Thron erhoben, stehen die grossen Kronvasallen, besonders die Herzoge von Burgund, Aquitanien und der Normandie (der die Lehnshoheit über die Bretagne beansprucht) und die Grafen von Flandern, Ver- mandois und Toulouse — die sogenannten Pairs — der Krone viel selbständiger gegenüber als in Deutschland. Das Königreich Burgund, im Jahre 933 aus der Vereinigung des cisjuranischen mit dem transjuranischen Reiche hervorgegangen, aber kraftlos nach Innen und Aussen, geht bereits dem Verluste seiner Selbständigkeit entgegen, indem es schon im Jahre 1032 nach dem Tode König Rudolfs Iii. mit Deutschland vereinigt wird. Von den nicht aus der karolingischen Monarchie her- vorgegangenen Staaten hat sich das Herzogthum Polen durch Vereinigung der lechischen Slavenstämme an Oder und Weichsel gebildet; durch Eroberung der vorher böh- mischen Landschaft Chrobatien an der oberen Weichsel und durch Ausdehnung seiner Herrschaft über Pommern ge- winnt der junge Staat wesentlich an Macht. Die Anerken- nung dor Oberhoheit des Kaisers von Seiten des Polen- herzogs begründete nur eine sehr lose Abhängigkeit vom Reiche. — Ungarn, bereits durch Geisa und seinen Sohn und Nachfolger Waik (Stephan) durch Demüthigung der magyarischen Häuptlinge unter ihre Macht geeinigt, wirtl im Jahre 1001 zum Königreiche erhoben. / No. 4. Europa im Jahre 1150. Auch um die Mitte des zwölften Jahrhunderts tritt uns als Haupt- und Centraimacht Europa's das römisch-deutsche Kaiserreich entgegen. Die Grenzen desselben haben sich seit der Erwerbung des arelatischen Reiches nicht wesent- lich verändert, besonders nicht im Westen, wo das im Ganzen ohnmächtige Frankreich noch nicht zu seiner spä- terén Angriífspolitik übergegangen ist. Im Norden hat allerdings das Reich durch die bekannte Abtretung der Mark Schleswig an Dänemark von Seiten Konrads Ii. im Jahre 1025 eine Einbusse erlitten, ebenso im Süden, wo nach der Bildung des normannischen Herzogthums Apulien die Markgrafschaft Teate und einige andere Landschaften, welche dem Reiche vorübergehend angehört hatten, ver- loren gegangen sind, dagegen ist im Jahre 1150 bereits der glückliche Anfang gemacht, die Reichsgrenze gegen das Slaventhum wieder weiter nach Osten vorzurücken und schon sind die Gegenden jenseits der niedern und der Mittelelbe den Wenden — diesmal für immer — wieder entrissen. Nach dem Zerfalle des Khalifates von Cordova, seit 1031, ist es den christlichen Reichen der pyrenäischen Halb- insel geglückt, ihre Herrschaft allmählich immer weiter auf Kosten der unabhängig gewordenen arabischen Theilfürsten auszudehnen. Vergeblich hatten die spanischen Mauren die Almoraviden aus Marokko zu Hilfe gerufen; die Vortheile, welche man mit ihrer Unterstützung errang, waren bald wieder dahingeschwunden. Ihre Nachfolger in der Herr- schaft über das westliche Nordafrika und den noch im Be- sitze der Mohamedaner befindlichen Theil Spaniens sind seit 1146 die Almohaden. Das oströmische Reich hat zwar durch Eroberung seine Herrschaft über den grössern Theil der Balkan- halbinsel wieder ausgedehnt, dagegen ist es in Kleinasien durch das Vordringen der Seldjuken fast nur noch auf die Küstenlandschaften beschränkt. Die politische Gestaltung Vorderasiens im Jahre 1150 (nach dem zweiten Kreuzzuge) zeigt uns das durch die Eroberungen der Kreuzfahrer ge- gründete Königreich Jerusalem mit der Grafschaft Tripolis zwar noch intact, dagegen von seinen ehemaligen Vasallenstaaten die Grafschaft Edessa ganz, das Fürsten- thum Antiochia zum grössern Theile in den Händen des Atabeken Nureddin, während die kleinere Hälfte mit der Hauptstadt Antiochia, ebenso wie das Fürstenthum Armenien, die oströmische Oberhoheit anerkannt hat. Von den slavischen Staaten des Ostens erregt besonders Rus s land durch seine bereits grosse Ausdehnung unsere Aufmerksamkeit; die Republik Nowgorod ist schon damals im Besitze der entfernten Gegenden der jetzigen Archangelsk- schen Statthalterschaft. Freilich entspricht die Macht des Reiches nicht seinem Umfange, da die zahlreichen Theil- fürsten durch ihre stetigen Kämpfe gegen den Grossfürsten und gegen einander ihre Kraft aufreiben, so dass es später den vordringenden Tataren leicht wurde, ihre Herrschaft über Russland zu begründen. Ihnen fiel auch das seit der Mitte des 11. Jahrhunderts auf den Trümmern der cha- zarischen Herrschaft entstandene Reich der ugrischen Ru- mänen oder Polowcer anheim. — Auch das polnische Reich ist um 1150 bereits in eine Anzahl Herzogthümer zerfallen, deren Fürsten so gut wie unabhängig neben ein- ander dastehen. Von den germanischen Reichen des skandinavischen Nordens sind jetzt — seit 1134 — Gothland und Schwe- den durch Personalunion verbunden.

5. Carl Wolff's historischer Atlas - S. 4

1877 - Berlin : Reimer
4 in dem Vertrage von Verdun die von Lyon, anderntheils des häufigen Wechsels des politischen Besitzes, dem die ein- mal bestehenden kirchlichen Grenzen nicht immer nach- träglich angepasst wurden. Mitunter zwar geschah dies, besonders wenn es sich um ganze Diöcesen handelte, wie man z. B. die Diöcese Cambray von Rheims losgelöst und zu Köln geschlagen hatte, häufig aber auch nicht, wie z. B. die Grenzen der Provinzen Gnesen und Prag im Xv. Jahr- hundert längst nicht mehr diejenigen Polens und Deutsch- lands an dieser Stelle sind. No. 8. Süd- und West-Europa beim Tode Karls des Kühnen im Jahre 1477. Das Jahrhundert von 1378 bis 1477 bringt innerhalb Deutschlands grosse Veränderungen im territorialen Besitz- stand mit sich, die sich an den Aufschwung der Häuser Habsburg, Wettin, Hohenzollern und Burgund knüpfen. Mit dem Abtreten des luxemburgischen Geschlechtes geht die deutsche Kaiserkrone wieder auf die Habsburger über, ohne dass dieselben vorläufig jedoch dauernd auch zur Herrschaft über die luxemburgischen Länder gelangt wären, da im Jahre 1458 die Böhmen sowohl als die Un- garn einheimische Grosse auf ihren Thron erheben. Das Kurfürstenthum Brandenburg ist bereits im Jahre 1415 in die Hände der fränkischen Hohenzollern gelangt, ein Ereigniss von, wie sich später gezeigt hat, weltgeschicht- lichen Folgen. Einige Jahre später erlangt auch das wettin- sche Geschlecht der Markgrafen von Meissen mit dem Herzogthum Sachsen die Kurwürde und mit ihr jene be- deutsame Stellung, welche ein Jahrhundert später durch die Ereignisse der Reformation noch erhöht werden sollte. — Von glänzender Machtstellung endlich ist der burgun- dische Staat, der sich diessèits und jenseits der Reichs- grenze aus deutschen und französischen Lehnsstücken ge- bildet hat, aber mit dem Tode Karls des Kühnen wieder zerfällt. Indem Ludwig Xi. von Frankreich die französischen Lehen Burgunds mit der Krone vereinigt, entscheidet er endgiltig das Uebergewicht derselben über das französische Vasallenthum. Der äussere Umfang des Reiches ist nicht mehr der- selbe wie im Jahre 1378; im Osten ist Westpreussen an Polen verloren gegangen, Ostpreussen seiner Lehnsherr- schaft unterworfen, so dass dem deutschen Orden nur noch Kurland, Livland und Esthland als freier Besitz verblieben ist. Im Süden hat die Republik Venedig ihre Herrschaft über einen bedeutenden Theil Ober-Italiens ausgedehnt und im Südwesten gehört die Grafschaft Provence, im Besitze eines französischen Geschlechtes, wenn auch Frankreich noch nicht einverleibt, eigentlich nur noch dem Namen nach dem Reiche an. Das allmähliche Abbröckeln entfernter Glieder vom zerfallenden Reichskörper wird kaum noch bemerkt. Auf der pyrenäischen Halbinsel bildet das Königreich Granada den auf Kosten der Mauren gross gewordenen christlichen Reichen Portugal, Castilien und Aragonien gegen- über den letzten Rest saracenischer Herrschaft, deren Tage bereits gezählt sind. Aragonien ist auch im Besitze des hohenstaufischen Erbes Sardinien und Sicilien, während sich Neapel, seit 1442 gleichfalls in den Händen der Aragonier, •im Jahre 1458 wieder als eigenes Königreich unter einer Nebenlinie abzweigt. Im Nordwesten sehen wir Irland und Wales jetzt ganz der englischen Herrschaft unterworfen, während Schott- land seine Selbständigkeit, allerdings in harten Kämpfen, während des ganzen späteren Mittelalters siegreich behaup- tet hat. Der früher so ausgedehnte englische Besitz in Frankreich ist bis auf Calais wieder verloren gegangen. — Die drei nordischen Königreiche (Dänemark, Nor- wegen und Schweden) sind durch die bekannte calmarische Union* vom Jahre 1397 in Personalunion verknüpft. Das Königreich Polen, mit dem mächtigen sich weit nach Süden hin erstreckenden Grossfürstenthum Littauen unter demselben Herrscher verbunden, hat in Folge seiner dadurch erlangten Uebermacht, wie schon be- merkt, der souveränen Herrschaft des deutschen Ordens in Preussen ein Ende gemacht. Im Südosten ist den osmanischen Türken allmählich die ganze Balkanhalbinsel und schliesslich im Jahre 1453 die alte Hauptstadt des oströmischen Reiches, Konstantinopel, in die Hände gefallen, nur eine Anzahl griechischer Inseln und wenige Küstenpunkte des Festlandes (nebst Dalmatien) befinden sich noch im Besitze der Venetianer. No. 9. Europa im Jahre 1519. Diese Karte zeigt im Ganzen gegen die vorhergehende nur geringe Veränderungen, sie hat den Zweck, die all- gemeine politische Gestaltung des Erdtheils im Beginne der neuern Zeit zur Anschauung zu bringen. Die Reichsgrenze ist so ziemlich dieselbe geblieben, nur dass jetzt die Graf- schaft Provence, nach dem im Jahre 1487 erfolgten Aus- sterben des Hauses Anjou, der französischen Krone anheim- gefallen ist. Die ehemals burgundischen Reichsland.e sind im Besitze des Habsburgers Karl V., des Enkels Karls des Kühnen, der auch die Königreiche Castilien, welchem das 1492 eroberte Granada einverleibt ist, Aragonien und das 1512 erworbene Navarra beherrscht. Zu Aragonien gehört auch das 1503 eroberte Königreich Neapel, welches nun über 200 Jahre ein Theil der grossen spanischen Monarchie bleibt. Im Osten zeigt uns das Blatt das wiedergeborene Russ- land, das, seit 1480 von der Tatarenherrschaft befreit, be- reits durch Unterwerfung des tatarischen Chanates Kazan und Eroberungen gegen Littauen begonnen hat, seine Herr- schaft nach Süden und Westen hin auszudehnen. — Auch das osmanische Reich hat sich durch die Eroberung Aegyptens und die Erlangung der Oberherrschaft über die Moldau und die Walachei noch weiter vergrössert, während die maurischen Staaten Nord-Afrika's noch unabhängig da- stehen. No. 10a und 10b- Deutschland bei der Thronentsagung Kaiser Karls V. im Jahre 1556. Die Eintheilung Deutschlands in zehn Kreise wird be- reits auf dem Reichstage zu Köln im Jahre 1512 angebahnt, kommt aber erst unter Karl V. auf den Reichstagen zu Worms 1521 und Nürnberg 1522 zur Ausführung; der bur- gundische Kreis wird erst auf dem Reichstage zu Augsburg im Jahre 1548 endgiltig zu Stande gebracht. So mancherlei Segensreiches aus dieser Eintheilung des Reiches erwachsen ist, so unvollkommen war sie. Nicht allein dass man, ganz abgesehen von den italienischen Reichsländern, weite Land- schaften, die Lande der böhmischen Krone und der Eid- genossen, und zahlreiche kleinere Territorien ausgeschlossen liess, auch die ungeheuerliche geographische Gestalt der meisten Kreise beweist, dass es eigentlich nur die Stände waren, die man getheilt hatte, nicht das Reichsgebiet als solches. v Was den territorialen Besitzstand des Reiches anlangt, so hat derselbe durch die Einverleibung der Grafschaften Artois und Flandern in den burgundischen Kreis — nach ihrer Befreiung von der französischen Lehnsherrschaft durch Karl V. — eine nicht unwesentliche Erweiterung erhalten. Innerhalb des Reiches hat der habsburgische Haus-

6. Carl Wolff's historischer Atlas - S. 7

1877 - Berlin : Reimer
Und des Rheinbundes, der das ganze noch übrige Deutschland ausser Oesterreich und Preussen umfasst. Die- sem übermächtigen Frankreich gegenüber stehen ein durch grosse Länderverluste geschwächtes Oesterreich und das verkleinerte misshandelte durch den Rheinbund und das mit Sachsen in Personalunion verknüpfte Herzogthum War- schau eingeschnürte Preussen. — Die Befreiung Deutsch- lands von französischer Knechtschaft im Jahre 1813 erfolgt nicht durch Deutschland selbst, sondern sie wird gegen die Heere Frankreichs und des Rheinbundes erkämpft vorzugs- weise mit preussischem und russischem Blute und mit engli- schem Gelde. No. 17. Deutschland zur Zeit des deutschen Bundes 1815—1866. Der lose deutsche Bund von 1815, das Werk des Wiener Congresses, dem man eine lange Lebensdauer zu geben geglaubt hatte, führt doch nur ein halbes Jahrhundert ein sieches Leben. Preussen, für den Verlust des gröss- ten Theiles seiner polnischen Provinzen zwar durch die Hälfte von Sachsen und die Rheinlande entschädigt, aber in zwei ungleiche Hälften auseinandergerissen und mit für die Dauer unmöglichen Grenzen ausgestattet, erstrebt eine festere Gestaltung des Bundes; der Gegensatz der beiden Grossmächte Oesterreich und Preussen innerhalb des selben führt 1866 aus Veranlassung der schleswig-holsteini- schen Ereignisse zum Kriege und zur Sprengung des Bundes. — Auch die das übrige Europa betreifenden Beschlüsse und Abmachungen des Wiener Congresses sind bereits nach wenigen Jahrzehnden durchbrochen, so zerfällt schon im Anfange der dreissiger Jahre das Königreich der Nieder- lande, von dem sich Belgien absondert, während Polen in Folge des Aufstandes von 1830 dem russischen Kaiser- reiche vollständig einverleibt wird. In Italien gehen Ende der fünfziger und Anfang der sechziger Jchre die grossen Veränderungen vor sich, die die Abtretung Savoiens an Frankreich, diejenige der Lombardei an Sardinien und die Gründung des neuen Königreichs Italien zur Folge haben. No. 18. Mittel-Europa nach der Wiederaufrichtung des deut- schen Kaiserreiches im Jahre 1871. Mittel-Europa und besonders Deutschland sind bei der Darstellung, wie sie der Atlas giebt, vorzugsweise berück- sichtigt worden. Dieses Blatt zeigt den vorläufigen Abschluss einer funfzehnhundertjährigen und für Deutschland so ehren- voll endenden Entwicklung ; obwohl den territorialen Besitz- stand der Gegenwart zur Darstellung bringend, konnte doch von diesem Gesichtspunkte aus die Karte principiell nicht fehlen. Zur Aussprache der Fremdnamen: Magyarisch......... z sz zs s Cs (ts) cz — gy y V — — Siidslavisch........ z s i « . V s V C c r c — — V — — Polnisch (auch für Westrussland) . z s t z sz cz c — — — w a * e 6 Im Deutschen zu sprechen wie . . s sz sh(') sch tsch tz « ts dj j w on en (') bezeichnet den weichen sch-Laut des französischen j (ebenso zu sprechen im polnischen rz). c bezeichnet den arabischen leisen Kehlhauch Ain. dj = dsch. A. Abtei. B. Bisthum. Erzb. Erzbisthum. Erzhz. Erzherzogthum. F. Fürstenthum. Freigr. Freigrafschaft. Gef. Gr. Gefürstete Grafschaft. G Vt. Gouvernement. Gr. Grafschaft. Abkürzungen. Grf. Grossfürstenthum. Tjrosshz. Grossherzogthum. H. Herrschaft. Hz. Herzogthum. Kgr. Königreich. Kurf. Kurfürstenthum. Ld. Land. Ldv. Landvogtei. Lgr. Landgrafschaft. Mgr. Markgrafschaft. Pfalzgr. Pfalzgrafschaft. Pr. Probstei. Prov. Provinz. Rep. Republik. Vgr. Vicegrafschaft (Vicomté). Wdsch. Woiwodschaft.

7. Carl Wolff's historischer Atlas - S. 1

1877 - Berlin : Reimer
Erläuternde Bemerkungen. No. 1. Europa um das Jahr 500 n. Chr. Das oströmische Reich im wesentlichen in- tact, das weströmische in Trümmern: das ist das Ergebniss des Jahrhunderte langen Anstürmens deutscher Völker gegen das römische Reich, welches auf diesem ersten Blatte zur äusseren Darstellung gebracht wird. Auf den Ruinen des abendländischen Reiches haben sich, ge- wissermassen als Grossmächte der neuen Zeit, die Reiche der Vandalen, der Westgothen, der Franken und der Ostgothen erhoben, neben und zwischen ihnen be- stehen als Staaten zweiten Ranges diejenigen der Sueven in Hispanien und der Burgunder in Gallien, während An- geln, Sachsen und Jüten bereits bedeutende Striche von Britannien, so ganz Kent, Northumberland, Sussex und Theile von Essex erobert haben. Bei dem mächtig wirkenden, weil Jahrhunderte lang grossgezogenen und gefestigten Be- wusstsein der Zusammengehörigkeit der abendländischen Welt, einem Bewusstsein, welches sich gegen die definitive Zersplitterung des Reiches sträubte, und bei dem Umstände, dass die Hunnen, in ihrer Macht gebrochen und nach Osten zurückgeworfen, bei dem ferneren Wettkampfe nicht mehr mit in Betracht kamen, musste die Herrschaft über das ge- sammte weströmische Erbe, soweit es nicht später einer fremden, der arabischen Cultur, zum Opfer fiel, demjenigen deutschen Volke zu Theil werden, dem es nicht nur gelang, im Kampfe gegen die übrigen deutschen Völker Herr zu bleiben, sondern das sich auch durch religiöse Gemeinschaft mit den unterworfenen Bevölkerungen zum Erben und Mit- träger abendländischer Cultur zu machen wusste: dies Volk waren die Franken. Die Nebenkarte zeigt nun, wie weit sich im Jahre 752 die Franken bereits diesem Ziele genähert haben. Ihnen sind die Alamannen, die Westgothen, die sie fast ganz aus Gallien verdrängten, die Thüringer und die Burgunder er- legen. Auch die Baiern haben sich ihrer Oberhoheit unter- worfen, so dass vorläufig von den im eigentlichen Germanien zurückgebliebenen Völkern nur die Friesen und die Sachsen ihre Freiheit behaupten. Noch gehört fast ganz Italien, das alte Centrum der römischen Welt, dem deutschen Volke der Langobarden, die es in harten Kämpfen den Oströmern entrissen, nachdem es diese selbst erst in blutigem und langandauerndem Kriege den Ostgothen entwunden. Aber im Gegensatz zu den Franken losgelöst von dem heimischen germanischen Boden, mehr und mehr entfremdet ger- manischer Sitte und Anschauung, verfallen sie allmählich ganz dem römischen Wesen und sind nicht im Stande, die Träger lebensvoller Verbindung zwischen Römer- und Ger- manenthum zu sein wie jene, die sich auch äusserlich durch ihren Kampf auf den Gefilden zwischen Tours und Poitiers gegen die Araber, denen Nordafrika und Spanien anheim- gefallen, als das Schwert der verjüngten abendländischen Welt, als der Schirm der christlich-germanischen Cultur- entwicklung, hinzustellen wissen. — Der ehemals römische Theil der Insel Britannien ist nun fast ganz von den Sachsen und Angeln erobert und ein kräftiges germanisches Leben sprosst auf derselben empor. Dagegen hat das Germanen- thum im Osten des Vaterlandes weite Strecken verloren, hier sind zahlreiche und kräftige Slavenstämme bis zur Elbe, Saale und dem Böhmerwalde, bis in die norischen Alpen und bis zur Küste des adriatischen Meeres vor- gedrungen, durchbrochen allerdings durch das Volk der Avaren, der Stammvettern der Hunnen und der späteren Magyaren. . No. 2. Süd- und West-Europa nach der Theilung des frän- kischen Kaiserreiches zu Virodunum im Jahre 843. Nach der Eroberung des Langobardenreiches in Italien und der Unterwerfung der Sachsen sind mit Ausnahme der Sachsen Britanniens sämmtliche deutsche Stämme unter der Herrschaft Karls des Grossen vereinigt. Es erfolgt die Herstellung des abendländischen Kaiserthums. Aber indem man an das altrömische Reich anzuknüpfen wähnte, schuf man thatsächlich etwas Neues: das grosse Bindemittel zwischen den romanischen und germanischen Bevölkerungen ist nicht mehr der Reichsgedanke, sondern die römische Kirche, als deren Schirmherr der Frankenkönig römischer Kaiser wird. Das Reich Karls des Grossen erstreckt sich bei seinem Tode südlich von Pamplona bis zum Ebro, süd- lich von Rom bis in die Gegend des Garigliano ; das grosse, damals noch nicht zersplitterte langobardische Herzogthum Benevent steht nur in sehr loser Abhängigkeit. Von sla- vischen Gebieten gehören in grösserer oder geringerer Ab- hängigkeit dem Reiche an das Land der Kroaten und der Strich bis zur Mündung der Sau in die Donau, Kärnten, Pannonien, Mähren, welches sich damals viel weiter nach Osten hin erstreckt, Böhmen, die sorbische Mark und die Lande der Wilzen und Abodriten; Eider und Schlei bilden die Grenze im Norden gegen Dänemark. Dieses ungeheure Reich geht nach dem Tode des grossen Kaisers seiner Auf- lösung entgegen. Die Gascogner in Navarra entziehen sich der fränkischen Oberhoheit, die Balearen fallen den Sara- cenen anheim und im Osten erobern die Bulgaren das Ge- biet zwischen Donau und Sau. Die berühmte Dreitheilung zu Verdun im Jahre 843, nicht hervorgerufen durch nationale Gegensätze, schafft nur zwei lebensfähige staatliche Gebilde, das ostfränkische und das westfränkische Reich; das lo- tharische Mittelreich, ein geographisches Unding, ist schon in Folge seiner Lage unhaltbar. — Das weite östliche Flach- land Europas ist bis auf das Gebiet der aistischen Stämme an der Ostsee von slavischen Völkern besetzt, von denen eine Anzahl der östlicheren der Herrschaft der Chazaren unterworfen sind, zu denen auch das finnisch- tatarische Volk der Magyaren in Atelkuzu in loser Ab- hängigkeit steht. — Die Herrschaft der Oströmer ist durch die Ausdehnung des bulgarischen Reiches auf der Balkanhalbinsel fast nur auf die Küsten derselben be- schränkt, während ihnen Sicilien, seit 827 durch afrikanische Saracenen bedrängt, gleichfalls im Laufe von etwa 25 Jahren verloren geht, so dass sie von italischem Gebiete bald nur noch einige Küstenstriche des Festlandes besitzen. Saracenisch, und zwar im Besitze von spanischen Arabern befindlich, ist seit 822 auch die Insel Kreta. — Das König- reich Asturien (oder Oviedo) im Norden Spaniens ist seit 711 aus dem Reste der westgothischen Herrschaft und aus verschiedenen dem omajadischen Emirate von Cor- dova entrissenen Gebieten erwachsen, es wird, wie auch später die spanische Mark Karls des Grossen, der Grund- stock neuer christlicher Reiche auf der pyrenäischen Halb- insel, die sich auf Kosten der maurischen Herrschaft all- mählich vergrössern. — Auf der skandinavischen Halbinsel bestehen die Reiche Gothland und Schweden noch un- abhängig neben einander, der südlichste Theil derselben gehört schon damals den Dänen, die ihn Jahrhunderte lang zu behaupten wissen. Die Nebenkarte zeigt uns eine fernere Zersplitterung der grossen karolingischen Monarchie. Das lotharische 1
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