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1. Umrisse der topischen Geographie - S. XII

1855 - Emmerich : Romen
Xii Nachschrift. So Weit lag das Vorwort, so wie das Manuskript des ganzen vorliegenden Bändchens für den durch zufällige Unistände verzögerten Druck bereit, als mir der von A. v. Roon selbst veranstaltete Auszug aus seinen! großen, Werke zu Gesicht kam. Durch diesen Auszug sah ich nun freilich das Bedürfniß eines für den Ge- brauch der Schüler geeigneten, in dem Sinne des Ritter'schen Systems bearbeiteten Leitfadens im Allgemeinen befriedigt. Eine nähere Vergleichung desselben mit dein von nur versuchten Leitfaden begründete jedoch in mir die Ueberzeugung, daß beide in zu wesentlichen Punkten verschieden sind, als daß sie einander überflüssig machen konnten. Meiner Erfahrung zufolge dürste der Umfang der Noon'schen Ansangs- gründe noch zu groß seyn, als daß sie, bei zwei geographischen Lehrstunden wöchent- lich , in den beiden untern Gymnasial - Klaffen erschöpfend durchgegangen werden könnten. Den von ihm in drei Lehrstufen vertheilten Unterrichtsstoff habe ich in zwei, den beiden untern Klassen entsprechende Cursus zusammengedrängt, deren Ge- sammtumfang nur zwei Drittel des Volumens der Roon'schen Anfangsgründe be- trägt. Daß ich ferner die eingestreuten Ausgaben für keine unwesentliche Zugabe halte, habe ich schon oben ausgesprochen. Endlich ist in meinem Leitfaden Manches anders geordnet, dessen Rechtfertigung im Einzelnen mich weit über die Gränzen eines Vorwortes hinausführen würde. Der Gebrauch des Büchleins wird die Ueber- zeugung gewähren, daß ich bei dieser Anordnung und Vertheilung des Lehrstoffes von methodischen Rücksichten geleitet ward. In wie fern aber die Anlage des Gan- zen den Anforderungen einer guten Methode entspricht, kann erst vollständig ermessen werden, wenn auch das folgende, hoffentlich binnen Kurzen! erscheinende Bändchen zur Beurtheilung vorliegt, worin die mathematische und physikalische Geograhie und die allgemeinsten Umrisse der politischen behandelt find. — Und so übergebe ich denn dem Publikum diesen anspruchlosen Versuch mit dem Wunsche, daß er etwas dazu beitragen möge, einer sruchtreicheu Behandlung der Geographie int Sinne des großen Ritter den Weg zu bahnen. Emnierich am Sylvestertagc 1834. H. Viehotf.

2. Die Völker und Staaten der Erde - S. 1095

1845 - Berlin : Duncker & Humblot
Schlußwort. 1095 Schlußwort. Wiewohl das vorliegende Werk nur im Zusammenhange aller seiner Theile ein abgeschlossenes System der Erdkunde bildet: so mag dieser letzte Band desselben dennoch vielleicht einem minder allgemeinen, nur auf ethnographische und staat- liche Verhältnisse gerichteten Interesse entsprechen, weshalb ich ihm, dem Wunsche der Verlagshandlung genügend, noch ein besonderes Titelblatt Vordrucken lasse, wie solches anch bereits bei dem ersten Bande der dritten Abtheilung geschehen ist. Wenn jemand einen langen, wenig gebahnten Weg, un- ter allerlei unabwendbaren Hindernissen und Schwierigkeiten mühsam zurückgelegt hat, so bleibt er am Ende desselben wohl einen Augenblick Athem schöpfend stehen, um zurückzublicken, um alle Hemmnisse und Bedrängnisse, die er zu überwinden, alle falschen Tritte und Umwege, die er, ernster Anstrengung ungeachtet, nicht zu vermeiden wußte, nochmals im Geiste zu durchlaufen, und das Verlangen erwacht, den Nachkommen- den die gemachten Erfahrungen mitzutheilen, ihnen seine War- nungen und Wahrnehmungen zuzurufen, imb sie aufzufordern, den angebahnten Pfad breiter, bequemer, ebener, kürzer zu machen. — In einem solchen Falle befindet sich auch der Verfasser: aber dies Verlangen muß er dennoch unterdrücken; ihm bleibt nur noch Raum für den Wunsch, sein Schreiten und Glei- ten, seine Ab-, Um- und Irrwege erkannt und mit Milde berichtigt zu sehen, und dieser Wunsch ist es, mit dem er von seinen Lesern scheidet. —

3. Cursus 1 - S. uncounted

1806 - Weimar : Verl. des Geograph. Inst.
91 a ti) t x a $ z u der achten Auflage. !Dcis Bedürfniß des ersten geographischen Unterricht-, vorzüglich auf Schulen, verlangte diese neue Ausgabe des ersten Cursus von Gaspari's Lehrbuche der Erdbe- schreibung dringend. In der Hoffnung, die gewiß Jeder mit uns gern theilt, den Europäischen und namentlich den Tenrschen Staaten bald ein festes Verhalrniß wieder gege- den^ zu sehen, zögerten wir damit, obgleich Nachdrücke der früheren Ausgaben, in denen das Publikum nur den langst vergangenen politischen Zustand der Länder finden konnre, die fast eben so theuer waren, als unser, je, derzeit nach dem neuesten Zustande berichtigtes Original, und voller Druckfehler und Entstellungen sind, erschienen. Wir haben daber jetzt den Ausweg ergreifen müssen, für die Käufer dieser achten rechtmäßigen Auflage durch Nachträge zu sorgen, welche die Veränderungen der po- litischen Geographie bis zu dem Zeitpunkte, wo das er- müdete Europa die gewünschte Ruhe gewinnen wird, kurz darstellen sollen, und welche die Besitzer dieser Auflage unentgeldlich nachgeliefert erhalten. Bis dahin begnügen wir uns mit folgenden, wäh-- rend des Drucks dieser Auflage nöthig gewordenen, Be- richtigungen. S. 8c> statt Neapel — — beider Sicilien, lies: Neapel-------die Residenz des Königs von Neapel. ------st. die batavische Republik, l. das Königreich Holland.

4. Cursus 1 - S. uncounted

1806 - Weimar : Verl. des Geograph. Inst.
Nämlich, statt dem König beider Sici'jcn ist jetzt ein Köllig von Sicilien, und ein König von Neapel, statt der batavischen Republik ein König von Hol- land, und dann ein König von Italien, dessen Würde und Macht jetzt aber noch in den Händen des Kaisers der Franzosen ist. -—.128. Das Königreich Neapel hat jetzt einen eignen Regenten ans dem kais. französischen Hause. Das Königreich Sicilien ist dem blsherigen Könige beider Sicilien geblieben. 134 ff Von den hier genannten Fürsten und Stän- den baben sich neuerlich (i. August 1806.) mehrere außer aller Verbindung mit dem Teutschen Reiche er- klärt und sich unter dem Namen der confödenrten Staaten am Rheine unter kais. franzöl. Scbutz bege- den. Die vorzüglichsten davon sind: i) der König von Maiern, 2) der König von Wirtemberq, Z) der -Reichs - Erz - Kanzler, (jetzt Fürst - Primas), 4) der Großherzog von Baden, 5) der Großherzo von Hessen-Därmstadr, 6) der Großberzog von Kleve und Berg, 7) der Fürst von Hohenzollern. S. 138. Von den freien Reichsstädten sind bis jetzt ( ü. August, 1806) nur noch drei übrig, nämlich Bremen, Lübeck und Hamburq. Nürnberg und Frankfurt sind nämlich auch unter die Hobeit -ines andern Fürsten gekommen; erster? Stadt unter den König von Baiern, und letztere unter die des bishe- rigen Erz-Kanzlers. S. 164. Die batavische Republik hat anfgebört, 'und einen Prinzen aus dem kaiserlich-französischen Hause zum Könige erhalten , in dessen Händen die aus- übende Gewalt, die Verwaltung der Einkünfte und Ausgaben des Staats, und das Recht über den Ge- brauch der Land - und Seemacht zu entscheid?», so wie F jeden und Bündnisse zu schließen oder Krieg zu er- klären liegt. Intermfsonalesv Schulbuchmstitut
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