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1. Kurzer Abriß der Mecklenburgischen Geschichte - S. 4

1820 - Rostock : Adler
4 meinen Schülern vorgetragen, habe die wichtig- sten Ereignisse, welche Segen oder Unsegen über Mecklenburg gebracht haben, mit ihren Folgen in passende Gemählde zusammengestellt, und besonders auch die merkwürdigsten Männer auf dem Throne, oder in andern Verhältnissen, nach ihren Verdiensten mit ehrfurchtsvoller und dankbarer Achtung geschildert. Den nachstehenden kurzen Abriß habe ich bisher meinen Schülern diktiert, damit sie zur Wiederholung eine Uebersicht der Hauptpunkte hatten; aber da die Meisten der altern Schüler, welche diesen Abriß besitzen, abgegangen sind, und dagegen die Zahl solcher/ die ihn nicht hatten, sich vergrößert hat, habe ich mich entschlossen, ihn abdrucken zu lassen, besonders auch um die Zeit, die zum Diktieren erfordert wird, zu ersparen. Daß nun dieser Abriß nichts anders seyn kann, als ein gedrängter Auszug aus den bisher ge- druckten Lehrbüchern, das sieht gewiß jeder billige Beurtheiler von selbst ein, und darüber brauche ich mich wohl nicht weiter zu rechtfertigen. Freuen würde es mich aber, wenn die gelieferte Uebersicht nicht ganz unzweckmäßig gesunden würde. Rostock, im August 1820. Der Verfasser.

2. Kurzer Abriß der Mecklenburgischen Geschichte - S. 6

1820 - Rostock : Adler
6 7) Die Polaben von Ratzeburg bis an * die Eibe. 8) Die Wagr ier mit der Hauptstadt Alden- burg größtenrherls im Holstein sch en. Sonst faßte man auch die in Mecklenburg wohnenden Wenden zum Unterschiede von denen in der Mark Brandenburg, welche W i l- zen hießen, unter dem Namen Lutiti er zu- sammen. Die mecklenburgischen Wen- den waren noch ziemlich roh; indessen trieben sie doch schon Korn- und Flachsbau, und etwas Land - und Seehandel; sie standen unter erblichen Fürsten ; sie hatten meistens nur Dörfer und Hofe, und ihr Land war in Gaue getheilt; ihre Religion war die heidnische und sie verehrten vorzüglich den Radegast, den Swantevit, den Prove und die Siva, denen sie Thiere, Kostbarkeiten, ja selbst Menschen opferten. In den Tempeln und heiligen Hainen, welche zugleich Freystatten waren, wurde Gericht gehalten. Die Sprache der Wenden war ein slavischer Dialekt. 782 bis Bey Gelegenheit der Sachsenkriege trat Carl 812 der Große mit den Obotriten in Verbin- dung, und stand ihnen für ihre geleisteten Dienste 789 gegen die Witzen bey, so wie er sie auch gegen 808 den Dänenkönig Gottfried schützte, seit 8i4 Unter seinem Sohne und Nachfolger Ludwig dem Frommen, mußten die Obotriten, welche sich nach und nach die übrigen wendischen Stämme unterworfen zu haben scheinen, die Oberherrschaft des römischen Kaisers anerkennen. Aber während der Kriege Ludewigö mit seinen ausgearteten Söhnen, erlangte der von ihm ein- 819 gesetzte Fürst Ceodra g die Unabhängigkeit \r

3. Kurzer Abriß der Mecklenburgischen Geschichte - S. 9

1820 - Rostock : Adler
9 Statthalter regieren ließ, auf einen sehr kleinen Theil ihres väterlichen Landes beschränkt. Nach manchen vergeblichen Empörungöversuchen, worin 1162 Wartislav das Leben einbüßte, gelang es Pri- 116* bislav Ii. wegen der Kriege Heinrichs des Löwen zum Besch aller väterlichen Lande zu ge- langen, mit Ausnahme der Stadt und Landschaft Schwerin, welche der Herzog zu einer Graf- n66 schaft erhob und wohin auch ein Biöthum verlegt 1167 wurde. Pribiölav Ii. der das Christenthum angenommen hatte, half als Vasall des Herzogs dem Dänenkönige Waldemar I. Rügen erobern 1169 und begleitete den Herzog auf seiner Wallfahrt 1171 nach Jerusalem. Um sein Land aber machte er sich durch die Wiederaufbauung mancher zerstörten Städte, z. B. Rostocks, durch die Zulassung deut- scher Kolonisten und durch die feste Gründung des Christenthumö sehr verdient.>, Zweyter Abschnitt. Von der völligen Einführung des Christenthums in Mecklenburg bis zur Erhebung der mecklenbur- gischen Fürsten zur herzoglichen Würde. 11 8 1 — 1 3 4 8. Pribiölav' s Ii. Nachfolger, fein Bruder- feil sohn Niclot l. und sein Sohn Heinrich Bor- 1181 win I. geriethen unter die Oberherrschaft der' Dänen, die sich besonders seit dem Fall Hein- richs des Löwen nach und nach so ausgebreitet 107y hatte, daß Waldemar Ii. von Dannemark sich 1202 einen König der Wenden nannte. . Aber feine /

4. Kurzer Abriß der Mecklenburgischen Geschichte - S. 10

1820 - Rostock : Adler
10 Freude dauerte nicht lange, denn da er sich Ln die Angelegenheiten der Grafschaft Schwerin gar zu eroberungssüchtig Mischte, so wurde er von dem 1222 kühnen Grafen Heinrich 1. aus der Insel Füh- nen gefangen genommen, und erhielt seine Frei- heit nicht eher wieder, als bis er alle seine Erobe- rungen wieder herauögab. Als er aber nach erhaltener Freiheit seine Versprechungen nicht hielt und statt dessen den Grafen mit einem Kriegsheere 1227 angriff, fo verlor er die Schlacht bey Borhöfvde. ii97 Nach Tode Niclotö I. hatte Mecklen- burg an Heinrich Borwin I. einen sehr sorg- fältigen Regenten. Er baute viele neue Städte, wiegüstrow, Gadebusch, Wismar, Plau, Parchim und andre; beschenkte sie mit vor- theishaften Gerechtsamen, schaffte das grausame 1220 Strandrecht ab und beförderte Handel und Ackerbau. 1237 Nach seinem Tode wurde das Land unter sei- nes Sohnes Heinrich Borwin Ii. vier Söhne getheilt. Der Aelteste Johann I. erhielt das Land Mecklenburg, der Zweite Nicolaus Iii. die Herrschaft Werte; der Dritte Heinrich Borwin Hl. die Herrschaft Rostock und der Vierte Pribislaviu. die Herrschaft Reicheu- berg. Von diesen verkaufte nicht lange nachher bey einem Streite mit dem Bischöfe von Schwe- 1256 rin, der Letzte seinen Antheil aus Verdruß. Das Haus Werke dauerte länger, noch bis in die künf- tige Periode hinein, aber auch dessen Geschichte enthält des Merkwürdigen sehr wenig. Nach dem 1276 Tode seines Stifters Nico laus l. (lll.), der manche neue Städte gegründet hatte, unter an- dern die Neustadt Güstrow, theilten sich seine

5. Kurzer Abriß der Mecklenburgischen Geschichte - S. 11

1820 - Rostock : Adler
beyden Söhne Heinrich I. und Johann I. in das Land, welches nach manchen Streitigkeiten des Lehtern Sohn Nicolauö Ii. (Iv.) wieder 1307 an sich brachte. Wichtiger sind die beiden Häuser Mecklen- burg und Rostock. Uuter der Regierung der beyden ersten Fürsten aus diesen Häusern Jo- hann I- und Heinrich Borwin Ui., hob sich besonders Handlung und Schiffahrt. Ro- stock und Wismar, welche früherhin schon ei- nen ausgebreiteten Handel besonders mit Korn, Salz, Eisen, Glas und Bier nach Li e fl and, Schweden, Dännemark, England, den Niederlanden und Frankreich führten, legten in Gemeinschaft mit den Städten Lübeck, Stralsund, Greifswalde, Riga und Wisby den ersten Grund zu dem hanseati-1234 sehen Bunde. Ein Beweis ihrer großen Macht ist der ehrenvolle Krieg, dem sie mit dem 1284 Könige von Norwegen, Erich führten, und wo- durch sie ihn nöthigten ihnen nicht nur die genom- menen Schiffe und entrissenen Handelsfreiheiten irsz wiederzugeben, sondern ihnen auch eine beträcht- liche Geldsumme zu bezahlen und sie in allen seinen Streitigkeiten mit Dännemark zu Schiedsrichtern anzuerkennen. Auch thaten die beyden mecklen- burgischen Fürsten sehr viel die Städterostock und Wismar in Aufnahme zu bringen. Johann I. belehnte Wismar mit Gerechtsamen und Lände- reyen, und gestand den Rigaischen Kausieuten dieselben Handelösreyheiten zu, welche sie in Lübeck genossen; auch störte er nachdrücklich die Räube- reien in seinem Lande, welche durch das damahls in Deutschland geltende Faustrecht so sehr begün--

6. Kurzer Abriß der Mecklenburgischen Geschichte - S. 12

1820 - Rostock : Adler
12 stigt wurden. Eben so verschaffte Heinrich Borwin Iii. den Rostockern in Dännemark mit den Dänen gleiche Handelsrechte, und schenkte ihnen den Hasen Warnemünde. 1264 Johann I. Sohn und Nachfolger, Hein- rich I. (der Pilger) verlegte seine Residenz nach Wismar, aber unternahm bald darauf eine Wall- 1272 fahrt nach Jerusalem, nachdem er vorher seine Gemahlinn Anastasia, zur Regentinn eingrseht hatte. Unter der vormundschaftlichen Regierung, welche wegen seines vermeintlichen Todes angeord- 1277 net wurde, brachen heftige Unruhen aus, welche 1287 durch den erneuerten Landfrieden immer nur auf kurze Zeit gestillt werden konnten, bis endlich 1289 Heinrich der zweyte (der Löwe) nach dem Tode seines Bruders Johann Iii. allein zur Regierung kam. Dieser tapfre Fürst widersetzte sich allen Räubereien mit helbenmüthigem Sinne und stand unter andern den Lübeckern und ihren 1290 Bundesgenossen gegen die Sachsen bey. Als er nicht lange nachher wieder auf eine neue Fehde 1298 ausgezogen war, kam sein Vater Heinrich I. plötzlich wieder in Mecklenburg an. Beyde führ- blsizoi ten nun die Regierung gemeinschaftlich bis zu des Vaters Tode. 1304 Heinrich Ii. vergrößerte sein Land durch die Herrschaft Stargard, welche er durch Heirath an sich brachte, und durch die Herrschaft Rostock, welche er durch die Gewalt der Waffen dem Für- sten Nikolaus dem Kinde entriß, sie aber doch her- .1301 nach dem König Erich Vi. überlassen mußte. Er trat mit diesem nun in ein freundschaftliches Ver- hältnis, und beide demüthigten gemeinschaftlich iziofg. die Städte Rostock und Wismar, und auch die

7. Kurzer Abriß der Mecklenburgischen Geschichte - S. 13

1820 - Rostock : Adler
*3 \ übrigen hanseatischen Städte. Zur Belohnung wurde Heinrich Ii. zum Statthalter von Ro- stock ernannt. Und als er in der Folge, dem Für- sten von Rügen Witölav gegen die unruhigen Stralsund er, mit denen sich hernach auch der Herzog von Pommern, und der Markgraf von Brandenburg verbunden hatte, beistand, so erhielt er von Erich Vi. die Herrschaft Rostock unker- pfandlich zum Lehne, ja sogar von dessen Nachfol-1319 ger, Christoph Ii. den erblichen Besch dersel- 132z den. Aber so glücklich auch Heinrich sein Land vergrößerte, so zog sein kriegerischer Geist viele nachtheilige Folgen nach sich; er gerieth in Geld- Noth, und als 'er diese durch Steuern der Geist- lichen lindern wollte, so that ihn der Pabst in den 1322 Bann; überdies wurden durch feine Kriege die Räubereien des Adels sehr begünstiget. Ihm folgte sein Sohn Albrecht Ii., der anfangs izry unter einer vormundschaftlichen Regierung stand, und als er die Regierung selbst übernahm, mit großen Unruhen zu kämpfen hatte, die er nurs.izzz dnrch Hülfe von Rostock und Wismar stillen 1338 konnte. Dagegen wurde sein Land, wegen der dem Kaiser Carl Iv. geleisteten Dienste zu ei- nem Herzogthume, und er selbst zu einem Herzoge 1348 erhoben. Dritter Abschnitt. Von der Erhebung des Landes zu einem Herzogthume, bis zur Vereinigung aller weltlichen Laude in Mecklenburg. 1348 — 1471. Da Albrechts Bruder Johann, der bis dahin nur dem Namen nach regiert hatte, einen

8. Kurzer Abriß der Mecklenburgischen Geschichte - S. 15

1820 - Rostock : Adler
noch ein unmündiges Kind war, st verwalteten die 1395 Stargardischenherzoge Johann I und Ii. die Regierung. Endlich kam denn Albrecht Iii. wieder nach Mecklenburg zurück, und regierte bis an sei- nen Tod gemeinschaftlich mit Jossann Iii. Unter seiner Regierung fallen die Unruhen in Rostock und Wismar, daß der Pöbel den Stadtmagistrat abfetzte, und zum Thore hinaus jagte, und sich st 1409 wenig an die Ruhe gebietenden Befehle des Her- zogs kehrte, daß erst 1417 die alte Ordnung der Dinge wieder hergestellt werden, ^rid 1418 auf einem Hanfetage in Lübeck festgesetzt werden konn- te, daß ähnliche Unruhen mit der größten Strenge geahndet werden sollten. Der Sohn, und Nach- folger König Albrechts, welcher noch eher als die Unruhen geendigt waren starb, Albrecht V, der 1412 gleichfalls gemeinschaftlich mit Johann 111, regier- te, ist weniger durch den unglücklichen Krieg, den er als Bundesgenosse der Grafen von Holstein T4i? mit dem nordischen König Erich führte, als durch die Stiftung der Universität in Rostock merkwür- 1419 dig geworden. Unter der folgenden vormund- schaftlichen Regierung, welche die Herzogin» Catharina für die beiden unmündigen Söhne des verstorbenen Herzogs Johann Hi. führte, 1422 singen die Hansestädte mit dem König Erich 1426 Krieg an und dadurch entstanden neue Unruhen in Rostock und Wismar. In Wrömar wurden sie 1427.28 bald wieder beygelegt, desto länger dauerten sie 1430 aber in Rostock, denn hier vermogten weder die herzoglichen Soldaten, noch der Befehl, und die Achts-Erklärung des Kayfers, noch endlich der 1432 Bann und das Interdikt des heiligen Vaters die 1434 ungehorsamen Bürger zu demüthigen. Erst irn '

9. Kurzer Abriß der Mecklenburgischen Geschichte - S. 16

1820 - Rostock : Adler
Jahr 1439 gelang es den schwerinschen Herzogen und den Hansestädten die Ruhe wieder herzu- stelsen. Merkwürdig sind diese Unruhen deswegen, weil während derselben die Universität sich nach 1437 Greifswald begab, und einige Professoren, die dort 144z zurückblieben, die Stiftung der Greifswaldschen gründeten. Inzwischen war auch der Krieg gegen den König Erich, der mit abwechselndem Glücke 1435 geführt worden war, durch einen Vergleich geen- digt worden. Als nun die beiden Herzoge Hein- rich Iv. und Johann Iv. die Regierung selbst übernahmen, so vereinigten sie die Herrschaft Werte, oder das Fürstenthum Wenden mit dem mecklenburgischen Lande. Zwar machte der Chur- fürst von Brandenburg Friederich I. gleichfalls Ansprüche auf das Fürstenthum Wenden, aber er konnte nichts auörichten, und sein Nachfolger 1442 Friederich Ii. mußte sich mit einem Vergleiche begnügen, worin ihm das Land nur unter der Be- dingung zugesichert wurde: wenn alle Herzoge von Mecklenburg ausgestorben feyn würden. Seit ' 1443, da Johann Iv. starb, regierte Heinrich Iv. allein, oder ließ vielmehr andere regieren, da er die Ruhe sehr liebte, und seine Regierung ist nur deswegen besonders merkwürdig, weil wäh- 1471 rend derselben durch das Aussterben der Stargard- schen Herzoge die Herrschaft Stargard ihm zufiel.

10. Kurzer Abriß der Mecklenburgischen Geschichte - S. 18

1820 - Rostock : Adler
Ig —"■■ ■> I rottierte sich der Pöbel zusammen, schlug den Dom- probst todt, sehte den Dechanten in's Gefangniß und jagte zwey Bürgermeister zum Thore hinaus. Nun rückte der Herzog mit einem Heere vor die Stadt, konnte aber nichts ausrichten, sondern mußte einen Waffenstillstand schließen und erst 1491 kam ein Vergleich zu Stande. Die Ro- stocker mußten das Domkapital behalten, aiooo Gulden bezahlen und dem Herzoge öffentliche Ab- bitte thun, worauf ihnen die Herzoge alle ihre ,50z Privilegien bestätigten. Nach dem Tode des Her- zogs Magnus, der sich besonders durch die Ver- besserung der Finanzen auszeichnete, regierte an- fangs sein Sohn Heinrich V. mit seinem Bruder Balthasar und nach dem Tode Balthasars Heinrich V. mit seinem Bruder Al brecht Vh.; dem letzter» gefiel es aber nicht, daß er nur dem Nahmen nach an der Regierung Theil nehmen soll- te, und nach manchen Vergleichen kam eö endlich 1520 ¿und Neubrandenburger Hausvertrage, wodurch Jeder die eine Hälfte des Landes aus zwey Jahre re- gieren und dann die andere beherrschen sollte. Die- *5*5 ftr Vertrag ist vom Reichökammergericht bestätigt und im Ganzen ist diese Theilung des Landes bis zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts beybe- halten worden. Da Heinrich V. gewöhnlich zu Schwerin und Albrecht Vii. zu Güstrow regierte, so unterscheidet man von dieser Zeit an die Häuser Mecklenburg - Schwerin und Güstrow. Damals wurden auch mit den sogenannten Rechtötagen, Landtage verbunden, wo von den durch die Herzoge berufnen Räthen, Prälaten, Lehnmännern und Stadträthen (den drey Landständen) außer der Entscheidung der Gerichtshändel auch über I
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