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1. Geschichte der Römer - S. 27

1836 - Leipzig : Baumgärtner
27 Romulus entkam, den Remus aber nahmen sie gefangen und führten ihn vor den König Amulius, der ihn als einen Räuber zur Hinrichtung dem Nnmitor übergab. Schon langst hatte Faustulus die königliche Abkunft seiner Pflegesohne geahnet, denn er wußte, daß einst Zwillinge auf königlichen Befehl ausgesetzt waren, und die Zeit, wo er sie ge- funden, traf mit jener überein. Jetzt eröffnete er dem Romulus die ganze Sache. Auch Numitor ahnete aus des Gefangenen Alter, An- sehen und Zwillingsgeburt dessen Ursprung und ließ sich den Romulus vorführen. Mit ihm kam auch Faustulus und entdeckte das ganze Geheimniß. Hierauf machten sie Anschläge, Rache zu nehmen an dem grausamen Amulius. Auf verschiedenen Wegen ließen sie Hirten in die Stadt Alba kommen; mit diesen drangen sie unerwartet in das köni- gliche Schloß und ermordeten den König. Numitor aber folgte ihm nun als Herrscher von Alba. Zum Lohn für diese That erlaubte er seinen Enkeln eine Stadt an der Tiber zu bauen und wies ihnen hierzu einen noch freien Bezirk an. Dies war die alte römische Feldmark (ager Romanus), um deren Grenze jährlich die Ambarvalien (ambarvale publicum) oder das Fest der Feldumwandelung gefeiert wurde; wo zwölf dazu bestimmte Priester, die arvalischen Brüder genannt, am 11. Mai, mit Kränzen und weißen Binden geschmückt, das alte römische Gebiet innerhalb des fünften und sechsten Meilensteines durch feierliche Opferumwandelung weiheten. Die Brüder stritten sich aber über die Ehre der Benennung, fo wie über den Ort der neuen Anlage. Da die Erstgeburt bei ihnen keinen Ausschlag geben konnte, so überließen sie die Entscheidung den Augurien oder dem durch den Flug heiliger Vögel angezeigten Winke der Götter. Jeder stieg nun zur Beobachtung der Vögel auf eine Schauhöhe (templum), Romulus auf das Palatium, Remus auf den Aventinus; wer zuerst glückliche Vögel erblickt habe, solle als König entscheiden. Remus sah zuerst sechs Geier; spater flogen dem Romu- lus zwölf vorüber. Sein stärkerer Anhang entschied und erklärte ihn zum König. Zankend wurden die Brüder handgemein; Remus, im Gewühle des Kampfes tödtlich getroffen, blieb. Nach einer andern Sage soll Remus, seinem Bruder zum Spott, über den angefangenen niedrigen Wall gesprungen und dafür von Celer, des Romulus Tra- banten, oder von ihm selbst erschlagen worden seyn. Zum Andenken an diesen Mord feierten die Römer am 9. Mai ein Todtenfest, die Lemurien, wo den Geistern der Abgeschiedenen (lemures) Todten- ' opfer gebracht wurden. Als der Gründung der Stadt nichts mehr im Wege stand, ver-

2. Geschichte der Römer - S. 59

1836 - Leipzig : Baumgärtner
m können, hatten sie seit der Decemviralregierung die Erlaubniß, vor den Thüren der Rathsversammlung zu sitzen und deren Verhandlungen zu- Zuhören. Die von ihnen gebilligten Senatsbeschlüsse Unterzeichneten sie mit einem T. Damit sie zu jeder Zeit helfen konnten, durften sie gesetzlich, außer wahrend der latinischen Ferien, keine Nacht außerhalb der Stadt zubringen, und Tag und Nacht mußten die Thüren ihrer Wohnungen offen stehen. Zu ihrer Bedienung hatten sie keine Lictoren, sondern nur Apparitores, Staatssklaven. Sie hatten weiter keine äu- ßere Auszeichnung, als daß sie eine mit einem Purpurstreifen besetzte Toga trugen. Seit der Errichtung des Tribunats begann der Kampf um die Gleichstellung der bürgerlichen Rechte und Ansprüche gegen die Patricier oder den Erbadel, der aber in der Verwaltung der einstußreichen Au- spicien und öffentlichen Opfer in der Cliente! zwei feste Stützen seiner Macht hatte. Da jedoch die Tribunen den Grundsatz, in der Plebejer- gemeinde liege die höchste Macht (Souverainitat des Volkes), mit Beharrlichkeit festhielten und durchführten, so mußten sie endlich ihren Zweck erreichen. In der später» Zeit der Republick benutzten aber Factionshaupter die tribunicische Gewalt zu herrschsüchtigen Absichten und richteten durch eine zügellose Demokratie die Republik zu Grunde. Nach Einführung der Monarchie wurde diese Gewalt ein Attribut der Kaiser. Die dabei noch fortdauernden Tribunen waren » ein leeres Schattenbild und ein Name ohne Ehre," bis auch dieser unter Con- stantin dem Großen verschwand. Mit den Tribunen wurden die Aediles plebeji eingesetzt, als Auf- seher des plebejischen Archivs im Cerestempel, wahrscheinlich auch als Verwalter der Gemeindekasse, und der Polizei über die Plebejer. Auch führten sie die Aufsicht über den Kornhandel und die Brodspenden, bis dazu im I. 440 v. Chr. ein besonderer Aufseher, Praefectus annonae, ernannt ward. Iii. Cajus Marcius Coriolanus und der Krieg gegen die Volsker. Eine natürliche Folge des während der Kriege mit den Volskern vernachlässigten Ackerbaues war Theuerung der Lebensmittel, dann Hungersnoth; ansteckende Krankheiten herrschten im Volskerlande. Die Consuln ließen daher Getreide in Etrurien und Sicilien aufkaufen, und der edle Tyrann von Syrakus, Gelon, schenkte den Preis des in seinen Hafen gekauften Getreides. Im Senate aber stritt man dar-

3. Geschichte der Römer - S. 29

1836 - Leipzig : Baumgärtner
29 Argwohn zuschauete, sprengten die römischen Krieger auf ein gegebenes Zeichen auseinander zum Raube der Mädchen. Die bestürzten Eltern aber nahmen die Flucht und riefen dem Gotte, dessen Spiele durch diese Verletzung der Gastfreundschaft entweiht waren, um Rache. (Siehe die Abbildung Pi- 3.) Nach der ältesten Sage sollen es nur 30 Sabinerinnen gewesen seyn, die spätere vergrößerte sie. Vielleicht liegt ihr die Sitte zum Grunde, daß sich die Freier ihre Bräute aus einem andern Volks- stamme durch Wettkämpfe als Preis erringen mußten. Die beleidigte latiuische Stadt Cänina begann zuerst den Kampf der Rache; allein ihren König Acron erschlug Romulus in einem Treffen, zog ihm die Rüstung ab und weihete diese Fürsteubeute (spolia opima) dem Jupiter Feretrius (von forro, weil ihm die Feldherrn diese Beute darbrach- ten) , dem er auch auf dem Capitol einen Tempel weihete. Auch die Antemnaten wurden geschlagen und Romulus verzieh ihnen auf Bitten seiner Gemahlin Hersilia, deren Vaterstadt Antemuä war; eben so die Crustuminer. Die Sabiner aber, unter dem Könige Titus Ta- tius eroberten die römische Burg, indem sie die Tarpeja, die Tochter des Befehlshabers Spurius Tarpejus, durch Geld bestochen hatten. Bewaffnete in die Burg aufzunehmen. Tags darauf kam es auf der Fläche zwischen dem capitoliuischen und palatiliischeu Hügel zur Schlacht. Die Römer wurden anfangs in die Flucht getrieben, erneuerten aber den Kampf, als Romulus den Fluchthemmeuden Jupiter (Jouter Stator) einen Tempel geweihet hatte. Während beide Theile noch hitzig fochten, stürzten sich die Sabinerinnen mit fliegendem Haar und zerrissenen Kleidern unter die Kämpfenden, fleheten zu ihren Vätern und Männern, den Streit beizulegen, und stifteten so Frieden. (Siehe die Abbildung ix- 4.) Die Sabiner, die sich auf den capitoliuischen und quirinalischen Berge anbauten (wahrscheinlich schon früher hier wohnten), vereinigten sich mit den Römern unter dem Nationalnamen Quirites *) zu einem Doppelstaate. Romulus und Tatius regierten gemeinschaftlich, doch wurde der letztere bei einem Volksopfer in Lavinium von unzufriedenen Laureutinern erschlagen, ohne daß Romulus den Mord strafte. Die Kriege, welche er nachher gegen Fideuä und Veji geführt haben soll, wo ihn die Sage 8000 Etrusker erlegen läßt, sind zweifelhaft. Dich- terisch ist auch die Erzählung von seinem Tode. Als er auf dem ') Eigentlich Populus Romanus et Quirites; die Copula bleibt aber H5ufig in solchen Formeln weg.

4. Geschichte der Römer - S. 85

1836 - Leipzig : Baumgärtner
8s pflanzte Capmaten, Falisker und Dejenter ergänzt und diese in vier neue Tribus (die 22. bis 25.) vertheilt, Gegen Roms zerrüttete Macht erhoben sich die Aequer, Volsker, Etrusker und Gallier, von denen einzelne Corps noch in Roms Nahe zurückgeblieben waren. Auch die Herniker und Latiner losten den lä- stigen Bund mit Rom auf. Camillas, der zweite Gründer der Lckadt, schon ein Greis, wendete als Diktator und consularischer Kriegstribun die drohende Gefahr ab. Inzwischen hatte der Bau der Hauser und die Wiederanschaffung des Viehes und der Ackergcrathschaften viele Plebejer in Schulden ge- stürzt und in das Elend der Schuldknechtschaft gebracht. Auch Ca- millus übte patricische Harte gegen seine plebejischen Schuldner. Edleren Sinnes war M. Man lins, C ap itolinus genannt als Retter des Capitols, oder weil er auf der Burg sein Haus hatte. Er schoß gegen 400 verschuldeten Bürgern Geld ohne Zinsen vor und be- freite viele aus den Schuldkerkern, wodurch er sich den Ehrennamen Patrone populi, Schutz Herr des Volkes, erwarb. Dadurch aber, und durch die Beschuldigung der Patricier, daß sie das gallische Geld ver- steckt hielten, reizte er ihren Haß. Der Dictatur Aulus Cornelius Cossus beschuldigte ihn des Hvchverraths und ließ ihn einkerkern, was aus Scheu gegen die diktatorische Macht keiner seiner Anhänger hinderte. Drohungen des Volkes aber bewogen den Senat, ihn aus dem Kerker zu entlassen. Voll Ingrimm über die ihm zugefügte Schmach wiegelte er das Volk noch mehr auf; die Patricier beschul- digten ihn, er strebe nach der Konigswürde. Obgleich seine vorgezeigten Wunden und Ehrengeschenke, besonders der Anblick des von ihm ge- retteten Capitols die Centurión bewogen, den des Hochverraths Ange- klagten loszusprechen, so wurde er doch unter des Camillus vierter Diktatur im Jahr 383 v. Chr., 371 nach R. E. von den Curien geachtet und, während er mit seinem Anhänge das Capitol besetzt hielt, hinterlistig vom tarpejischen Felsen hinabgestürzt. Sein Haus wurde geschleift, die Patricier aber durften seitdem keine Wohnung auf dem Capitol oder der Burg haben. Die Familie der Manlier beschloß, daß keiner ihres Stammes künftig den Namen Marcus führen solle. Bald erwachte aber bei dem Volke die Sehnsucht nach seinem Retter und Schntzherrn, und eine gleich nachher ausbrechende Pest stellte man als eine Folge der wahrscheinlich ungerechten Hinrichtung des edlen Mannes dar.

5. Geschichte der Römer - S. 86

1836 - Leipzig : Baumgärtner
86 X. Die Licimscheir Nogationen. Immer drückender wurde in der Stadt die Uebermacht der Pa- tricier und das Elend des verarmten und verschuldeten Bürgerstandes mit jedem Tage großer. Viele Schuldner mußten den harten Gläu- bigern mit dem Verluste ihrer persönlichen Freiheit Genüge leisten. Muthlostgkeit und Niedergeschlagenheit herrschten unter geringen und vornehmen Leuten; die Plebejer wagten es nicht einmal, sich mit den Patriciern um das Kriegstribunat zu bewerben, und Patricier schienen wieder das alleinige Vorrecht zu hohen Aemtern zu haben. In dieser Zeit standen aber zwei Männer auf, welche mit scharfem Blick das Uebel des Bürgerstandes erkannten und mit Beharrlichkeit eine Ver- änderung der Verfassung durchsetzten, welche die Nation aus dem Elende zu herrlicher Große führte, indem sie die Ansprüche der Demo- kratie mit den Vorrechten der Aristokratie auf eine geschickte Weise aus- glichen und vereinigten, und so eine innere Kraft und Einheit der Stände hervorbrachten, durch welche Rom eigentlich die Herrscherin des Erd- kreises geworden ist. Die Veranlassung zu diesem einflußreichen Unter- nehmen wird in folgendem Mahrchen erzählt: Der Plebejer Cajus Licinius Stolo war vermählt mit der jungem Tochter des reichen Patriciers Marcus Fab ins Ambustus, dessen ältere Tochter Gattin des consularischen Kriegstribun Servius Sulp ieins, eines Parriciers, war. Einst geschah es, daß gerade, als sich die fabischen Schwestern im Hause des Sulpicius einander die Zeit verplauderten, der Lictor, um seinem vom Markte zurückkehrenden Herrn zu melden, mit seinem Stabe heftig gegen die Hausthür schlug. Die jüngere Schwester, dieser Sitte nicht gewohnt, erschrack darüber und wurde von der altern ausgelacht. Sie fühlte sich tief getränkt, und durch patricischen Glanz sich zurückgesetzt fühlend, klagte sie ihrem Vater, daß in ihr plebejisches Haus Rang und Ehre nicht gelangen könne. Dieser versprach ihr, auch ihrem Hause solle bald solche Amtsehre zu Theil werden. Er machte nun mit seinem Schwiegersöhne Licinius und einem tüchtigen jungen Manne plebejischer Abkunft, Lucius Sertiuö, Entwürfe zur Gleichstellung ihres Standes mit dem patricischen. Licinius und Sertius wurden alsbald im Jahr 376 v. Ehr., 378 n. R. Volkstribunen und machten folgende Rogationen oder Gesetz- vorschläge: 1) Es sollen künftig keine Militgirtribunen, sondern Con- fuln gewählt werden, und zwar jedesmal Einer aus den Plebejern; 2) jeder römische Bürger soll Antheil an dem Gemeinland (ager

6. Geschichte der Römer - S. 63

1836 - Leipzig : Baumgärtner
65 heftigsten Volksbewegungen wiederholt, denn es wurde für die Tribunen das wirksamste Mittel, denpatriciern zu schaden und das Volk für sich zu gewinnen. Cassius hatte zur Vertheilung auch ein ansehnliches Stück Landes bestimmt, welches als Staatsacker im Besitze einiger Privatpersonen war. So sahen sich viele Patricier, die dasselbe wider- rechtlich besaßen, mit dem Verluste des Ihrigen bedroht. Sie feindeten also den Cassius beim Volke an, und machten ihn verdächtig, daß er nach der Königskrone strebe und der Bürger Feiheit bedrohe. Er wurde daher nach Niederlegung seines Amtes des Hochverraths angeklagt, von dem Gesammtvolke verdammt und hingerichtet, sein Haus aber geschleift. So ging Cassius zwar unter, aber unter den Plebejern lebte die Erinnerung an den vereitelten Vorschlag fort, den die Patricier, so oft er wiederhole wurde, durch Betrug, Frevel und Gewalt zu verzögern suchten. Als im Jahr 474 v. Chrl der Tribun Genucius wegen Verzögerung der Landanweisung oder Assignation die Consuln vor ein Bürgergericht forderte, fiel er durch Meuchelmord, dessen Anstifter Patricier waren. Ihr frevelhafter Uebermuth setzte die übrigen Tri- bunen in Angst und hielt sie eine Zeitlang von ähnlichen Unterneh- mungen ab. Inzwischen hatten seit 482 die Vejenter den Krieg wieder be- gonnen, und zugleich erneuerten ihn die Volsker, bald nachher auch die Aequer. In dieser Zeit blühete vor allen das Geschlecht der Fa- bier, denn sieben Jahre hinter einander finden wir Fabier im Confulat. Mit Unwillen folgten die Legionen dem verhaßten Cónsul Käso Fa- bius in den vejentischen Krieg; ihm zum Trotz wichen sie in der Schlacht, damit er rühmlos nach Rom zurückkehre. Demnach wurde im folgenden Jahr, 480 v. Chr., 274 n. R., M. Fabius Cónsul mit dem C. Manlius Vulso. Sie zogen beide gegen Veji und fanden ein zahlreiches Heer der Etrusker im Felde. Wie es Sitte war, hatten die Consuln abgesonderte Lager bezogen. Bei einem Gewitter schlug ein zündender Blitz in das Feldherrnzelt oder Prätorium des Manlius, zertrümmerte den Altar und tödtete sein Streirroß. Die Haruspices weissagten daraus, das Lager werde vom Feinde genommen werden. (Siehe die Abbildung Ns 12.) Um dem Schicksale zu entgehen zog er in das Lager des Fabius. Die Etrusker schlossen hierauf das vereinigte Lager ein, aber die Con- suln hielten sich ruhig, trotz aller Aufforderung zu einer Schlacht. Als aber ihre Soldaten geschworen hatten, nur als Sieger zurückkehren zu wollen, so führten sie die Legionen zum Kampf hinaus und trieben die

7. Geschichte der Römer - S. 88

1836 - Leipzig : Baumgärtner
Zweiter Abschnitt. Die Zeit der gemischten Verfassung von 366 —133 v. Ehr. a. Bis zur Unterwerfung Italiens. Xi. Prätoren« Curnl - Aedilen. Theilnahme der Plebejer an den höchsten Staatsämtern. Die Rechtspflege, bisher mit dem Consnlat verbunden, übernahm von nun an Ein Pratvr und zwar aus patricischem Geschlecht, weil die Patricier die alleinigen Inhaber und Ausleger der Rechtskunde waren. Seine Wahl geschah, wie die der Consuln, in der Versamm- lung der Centurien. Er war auch der Stellvertreter der Consuln und Inhaber der höchsten Gewalt in ihrer Abwesenheit. Seit 337 v. Ehr. gelangten auch Plebejer zu dieser Würde. Gegen Ende des ersten punischen Krieges, im I. 242 v. Ehr., wurden zuerst zwei Prätoren gewählt, ein Praetor urbanus für die einheimischen Bürger, und ein Praetor peregrinus, welcher den Fremden in Rom das Recht sprach, wie in Athen der Archon Polemarchos. Als die Römer auch aus- wärtige Besitzungen erhielten, so wurde für die Verwaltung dieser Länder die Zahl der Prätoren auf vier, nachher auf sechs, durch Sulla auf acht, unter Cäsar auf sechszehn vermehrt, welche aber seit der Einführung der guaestiones perpàae oder beständigen Criminalgerichte im Iahe 144 v. Ehr. während ihres Amtsjahres in der Stadt blieben und erst im folgenden Jahre als Propraetores eine Provinz zur Ver- waltung durch das Loos erhielten (sortiri provinciam)^ Beim Antritte seines Amtes machte der Prätor ein Edict oder eine Formel bekannt, wonach er in Fällen, worüber die Gesetze nichts bestimmten, seine Entscheidungen fällen wollte. Vor seinen Gerichtshof gehörten anfangs nur Civilprocesse oder Privatstreitigkeiten. Die öffentlichen oder pein- lichen Gerichte (judicia publica) wurden von dem ganzen Volke in den Comitien gehalten und judicia populi genannt. Den Amtskreis der Prätoren drücken die Worte do, dico und addico aus, d. h. er gab oder bestimmte die Richter, gewöhnlich Senatoren und Ritter, später diese allein, welche eine Art von Geschworengericht bildeten und das

8. Geschichte der Römer - S. 65

1836 - Leipzig : Baumgärtner
63 stimmten den Publilius Volero, einen kühnen Mann, der schon als Hauptmann oder Centurio gedient hatte, zum gemeinen Soldaten. Da ihn die eingeschüchterten Tribunen, die er um Beistand anrief, nicht schützten, als der Gerichtsdiener sich seiner Person bemächtigen wollte; so schrie er laut: ,7 Ich spreche das Volk an und flehe zum ganzen Bürgerstande um Schutz. Mitbürger, zu Hülfe! zu Hülfe, ihr Waffenbrüder! Auf die Tribunen dürft ihr nicht warten, die eurer Hülfe selbst bedürfen." Die Volksmenge horte seinen Ruf, mißhan- delte die Lictoren und zerbrach ihre Ruthenbündel. (Siehe die Abbildung Ng 13.) Nachdem der Aufstand sich gelegt hatte, beriefen die Consuln, die sich in die Curie geflüchtet hatten, den Senat und beklagten sich über Vo- lero's Frechheit; doch wagte man nicht, , mit Strenge gegen das auf- geregte Volk zu verfahren. Am nächsten Wahltage wurde Volero Volkö- tribun für das Jahr 472 v. Chr., 282 n. R. Man erwartete, er werde durch eine Anklage der Consuln Rache nehmen, allein nur auf seines Standes Wohl bedacht, machte er den Vorschlag, daß die Wahlen der plebejischen Obrigkeiten, die bisher in den Centuriatcomitien geschahen und daher ganz von den Patriciern abhängig waren, künftig durch die Tribus geschehen sollten, wo die Bürger nach Köpfen stimmten, damit diese Wahlen ganz frei würden. , Die Patricier vereitelten aber das ganze Jahr hindurch die Versammlungen der Gemeinde. Volero erhielt aber auch für das folgende Jahr das Tribunat und fügte noch den Vorschlag hinzu, daß die Pebs abgesondert von den Patriciern be- fugt seyn solle, in der Gemeinde der Tribus über alle Gegenstände des öffentlichen Wohls zu berathschlagen und zu beschließen. Heftig wider- setzte sich der adelsstolze Appius. Um aber dem Ausbruche größerer Unruhen vorzubeugen, verstand sich endlich der Senat, durch den billig- denkenden Consul Titus Quinctius bewogen, zur stillschweigenden Ge- nehmigung des Vorschlags (lex Publilia). Mit Unwillen folgten aber die Legionen dem verhaßten Consul Appius Claudius Regillensis in das Feld gegen die Volsker, und nöthigten ihn zum Rückzüge. Dafür übte er an der ungehorsamen Armee unerbittlich die Strenge des römischen Kriegsrechts: die Fahnen- träger, die Hauptleute und Doppelsöldner, die ihrem Gliede entlaufen waren, aus der übrigen Menge aber der zehnte Mann, wurden ent- hauptet. Glücklicher führte sein College Ouinctius, dem die Bürger wohl wollten, den Feldzug gegen die Aequer. Appius wurde nachher wegen seiner Härte, und weil er die Ackervertheilung Hintertrieben hatte,

9. Geschichte der Römer - S. 90

1836 - Leipzig : Baumgärtner
90 Oskern abgelernten atellanischen Possenspiele, wie sie wahrscheinlich in der Stadt Atella in Kampanien gewöhnlich waren. Auch ließ man zur Abwehr der Pest durch den Dictator L. Man- lius Jmperiosus einen Nagel in die Tempelwand des capitolini- schen Jupiters einschlagen. Da der nur zu diesem Geschäft gewählte Dictator aber auch eine Trnppenanshebung halten wollte, zwangen ihn die Volkstribunen zur Niederlegung seines Amtes und forderten ihn im Jahr 362 v. Chr. wegen seiner Strenge vor Gericht, ihm auch die schlechte Behandlung seines auf dem Lande lebenden Sohnes, Titus Man lius, vorwerfend. Voll Unwillen beschloß der Jüngling öffent- lich zu zeigen, daß er es mit seinem Vater und nicht mit dessen Feinden halte. Mit einem Dolche unter dem Kleide ging er früh zur Stadt, gerade vor das Haus des Tribuns Marcus Pomponius, der ihn sogleich vorließ. Nach gegenseitiger Begrüßung sagte Manlius, er habe etwas mit ihm ohne Zeugen zu sprechen. Kaum waren sie beide allein, als der Jüngling den Dolch zog und ihn auf der Stelle zu durchbohren drohete, wenn er nicht eidlich ihm versicherte, die Klage gegen seinen Vater Lucius Manlius zurückzunehmen. (Siehe die Abbildung N= 19.) Der Tribun, der den Stahl des tollkühnen starken Jünglings vor seinen Augen blitzen sah, schwur den verlangten Eid und gab seine Klage auf. Das Volk aber belohnte diese That kindlicher Liebe damit, daß es den jungen Mann zum Kriegstribun ernannte. In demselben Jahr 362 war wahrscheinlich durch eine vulkanische Erschütterung auf dem Markte zu Rom eine weite Kluft von unermeß- licher Tiefe entstanden, die man auszufüllen vergebens versuchte. Nach dem Aussprüche eines Sehers mußte in diesen Abgrund das beste Gut des römischen Volkes geworfen werden, wenn man dem Staate seine Dauer sichern wollte. Da man hierüber in Ungewißheit war, so trat ein edler Jüngling, Marens Curtins, hervor und fragte, ob es für Römer ein höheres Gut gebe, als kriegerische Tapferkeit. Darauf weihete er sich zum Opfer für die Götter der Unterwelt, schwang sich in voller Rüstung auf sein herrlich geschmücktes Roß und sturtzte sich in den Schlund, an dessen Stelle nachher der curtische See ent- standen seyn soll. (Siehe die Abbildung N= 20.) Da sich schon damals viele Plebejer durch die auf Wochenmärkten und Sammelplätzen erschlichene Stimmenmehrheit zu Staatsämtern drängten, so machte der Bürgertribun Cajus P otelius, auf Betrieb der Patricier, einen Gesetzvorschlag gegen ungebührliche Amtsbewerbung

10. Geschichte der Römer - S. 67

1836 - Leipzig : Baumgärtner
67 Minucius in Noch war. Ohne Saumen begann der Kampf. Die Aequer, von zwei Seiten angegriffen und eingeschlossen, baten, der Dictator mochte sie entwaffnet abziehen lassen. Er bewilligte es gegen die Abtretung ihrer Stadt Corbio; dann ließ er von drei Spießen ein Joch machen, so daß zwei in die Erde gesteckt und einer quer darüber gebunden wurde, und durch diesen Galgen zogen die Aequer ohne Waffen mit Schande ab. Der Dictator hielt nach diesem Sieg einen herrlichen Triumphzng, legte schon am sechzehnten Tage seine Würde nieder und begab sich wieder zu seinen ländlichen Beschäftigungen. Der Krieg war aber damit noch nicht beendigt, denn die Aequer wiederholten aus ihren Bergvesten ihre Verheerungszüge ans das römische Gebiet, bis eine große Niederlage bei Eorbio im I. 446 v. Ehr., 308 n. R. sie auf längere Zeit schwächte. Die Tribunen bestanden unterdessen auf ihren Forderungen. Die Patricier mußten im I. 457 v. Ehr., 297 n. R. bewilligen, daß von nun an zehn Tribunen gewählt wurden, auch den Aventinus, wo schon seit des Königs Ancus Zeit eine plebejische Ansiedelung war, zu Wohnplätzen für die Plebejer vertheilen lassen. Besonders zeigte sich bei Erneuerung des Ackergesetzes ein alter, aber unruhiger Kriegsmann thatig, L. Siccius Dentatus, der in 120 Gefechten gestritten, neun Triumphe begleitet, acht Feinde erlegt, und 45 Narben bekommen hatte und mit Ehrenzeichen aller Art geschmückt war. Der Senat sah sich endlich zur Nachgiebigkeit genothigt und bewilligte, daß im I. 454 v. Ehr., 300 n. R. drei Abgeordnete in die griechischen Städte Ita- liens geschickt würden, um die besten Gesetze aufzusuchen und zu sammeln. Daß sie auch nach Achen gegangen sind, um die Gesetze des weisen Solon kennen zu lernen, laßt sich bezweifeln, weil damals zwischen Athen und Rom noch gar keine Bekanntschaft und politische Verbindung Statt fand, und Cicero, ein gültiger Zeuge, von einer solchen Gesandtschaft nach Griechenland gänzlich schweigt. Vi. Die Negierung der Deeemvirn und ihr Sturz. Herstellung und Begründung der Volksfreiheit. Die zwölf Tafeln. Die Censur. Als im I. 452. 302 n. R. die drei abgeschickten Gesandten zurückgekehrt waren, wurde beschlossen, die bisherigen Obrigkeiten einst- weilen aufzuheben, und an ihre Stelle zehn Männer zu wählen, welche mit unbeschränkter Vollmacht die gesammelten Gesetze ordnen 5*
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