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1. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 16

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
bte Sachsen in ihren Anstrengungen und ließen sich zu einem srieblichen Abkommen herbei. Niklot mußte die Wieberauf-richtung des Bistums Mecklenburg und die ungehinberte Prebigt des Evangeliums in seinem Lanbe gestatten/ Unter biesem Versprechen zog Heinrich der Löwe wieber ab. — Albrecht der Bär hatte noch weniger erreicht. Mit seinem 60000 Mann starken Heere lagerte er sich vor Malchow und zerstörte die Burg. Dagegen vermochte er die Feste Dem min nicht zu bezwingen und kehrte nach bret Monaten nach Branbenburg zurück. 3. Itiklots Ende. — Im Jahre 1159 zog Heinrich der Löw e dem Kaiser Friedrich Barbarossa (1152 — 1190) zur Hülse nach Italien. Vor seinem Ausbruch verpflichtete er Niklot durch einen Eib, bis zu seiner Rückkehr Frieden mit den Dänen und Sachsen zu halten. Trotzbem fuhren die Wenben fort, die baltischen Küsten zu plünbern. König Walbemar beschwerte sich bei Heinrich dem Löwen, der 1160 nach Sachsen zurückkehrte, über Niklot. Dieser würde zur Verantwortung berufen, erschien aber nicht. So brach abermals der Krieg aus. König Walbemar lanbete bei Warnemünbe, zog den Breitling hinaus und besetzte Niklots Burg Rostock, währenb zu gleicher Zeit Heinrich der Löwe von der Elbe heranrückte. Niklot suchte ihm durch einen kühnen Anschlag aus Lübeck zuvorzukommen. Als dieser mißlang, und Niklot hörte, daß die Dänen ihm in den Rücken gefallen feien, gab er feine erste Verteibigungslinie, die Burgen Schwerin, Dobin, Mecklenburg und Jlow preis und warf sich mit feiner Streitmacht in die Burg Werle, um den Eingang in die östlichen Lanbstriche zu verteibigen und sich nötigenfalls die Rückzugstraße nach Demmitt und Rügen zu sichern. Die Sachsen folgten ihm auf dem Fuße und belagerten Werle. Von Werle aus suchte Niklot in täglichen Ausfällen das feinbliche Heer zu schwächen und zum Abzüge zu nötigen. Hierbei fanb er im Hochsommer 1160 seinen Tod. Niklot hatte sich mit einigen auserlesenen Männern in einen Hinterhalt braußen vor der Burg gelegt. Bald kamen aus bebt sächsischen Lager Knechte hervor, um Futter zu holen, und näherten sich dem Hinterhalte. Es waren aber Ritter unter die Knechte gemischt, sechzig an der Zahl, und alle hatten unter den Röcken Harnische an. Niklot brach hervor und wollte mit der Lanze einen der Knechte burchlrnhren. Als die Lanze ant Harnische abprallte.

2. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 22

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 22 — im Beisein vieler Fürsten der zunächst aus Holz erbaute Dom zu Schwerin geweiht. Auch Klöster wurden angelegt, 1170 Doberan, 1172 Dargun, beide Niederlassungen der Cister-cienfer. Beide Stiftungen fielen dem Wendenaufstande 1179 zum Opfer; Doberan ward 1186 an feiner jetzigen Stelle wiederaufgebaut, Dargun 1216 wiederhergestellt. Um alles heidnische Wesen auszurotten, befahl Berno, daß die christlichen Gotteshäuser auf solchen Stellen errichtet würden, wo früher heidnische Tempel gestanden hatten. Ferner suchte er die Abneigung der Wenden gegen den christlichen Gottesdienst dadurch zu vermindern, daß er den heidnischen Götzen christliche Heilige unterschob. So zerstörte er im Lande der Kessiner den heiligen Hain des Götzen Goderak und befahl statt seiner die Verehrung des heiligen Gotthard. Die segensreiche Wirksamkeit Bernos wurde von seinen Zeitgenossen allgemein anerkannt. Papst und Kaiser achteten ihn hoch, die Fürsten schätzten ihn wegen seiner Weisheit und suchten bei ihm Rat in schwierigen Fällen. Wahrscheinlich vermittelte Berno 1167 auch die Aussöhnung Pribislavs mit Heinrich dem Löwen. Mit Recht darf Bischof Berno der Apostel Mecklenburgs genannt werden. 2. ßischos frunmarb. 1193—1237. — Nach zweijährigem Streit um das Recht der Bischofswahl bestieg der Wende Brunward den bischöflichen Stuhl von Schwerin. Brunward erwies sich als ein würdiger Nachfolger Bernos und versorgte besonders den Süden und Osten des Landes mit christlichen Stiftungen. Er erneuerte 1216 das Kloster Dargun, stiftete 1222 das Benediktinerkloster Dobbertin, welches bald in ein Nonnenkloster verwandelt wurde, und 1223 das Cistercienser-Nonnenkloster zu Rühn. Auf Einführung und Handhabung kirchlicher Rechtsordnung und christlicher Sitten nahm Bischof Brunward besonders bedacht. 3. Sistümer. — Mecklenburg verteilte sich in kirchlicher Beziehung auf die 5 Bistümer: Schwerin, Ratzeburg, Lübeck, Havelberg und Kammin. Das Bistum Ratzeburg umfaßte den größten Teil des westlichen Mecklenburg einschließlich Wismar. Die Residenz des Bischofs war Schönberg. Klöster befanden sich in Eldena und Rehna. Im Sprengel dieses Bistums erhielt sich das heidnische Wesen am längsten. d ^ Zum Bistum Lübeck gehörte in Mecklenburg nur die Insel Dem Bischof von Havelberg gehörte das Land südlich der Elde und Peene, im wesentlichen das heutige Mecklenburg-Strelitz. Der Sprengel des Bischofs von Kammin erstreckte sich von Osten her weit ins Land hinein, ungefähr in der Ausdehnung Neu-brandenburg-Gnoien keilförmig auf ,Krakow zu. Während die

3. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 24

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 24 — sich erhalten in den Namen: Wendisch-Mulsow, Wendisch-Warnow rc. War später auch in dem wendischen Nebendorfe das deutsche Wesen zur Herrschaft gelangt, so wurde die alte Benennung „Deutsch" und „Wendisch" in „Groß" und „Klein" abgeändert; z. B.: Gr. Schwaß, Kl. Schwaß rc. Die von den deutschen Kolonisten auf ausgerodetem Waldboden oder bis dahin unbebauten Ackerflächen neu gegründeten Ortschaften pflegen vielfach auf „Hagen" zu endigen; reich an ihnen rst der s. g. Hägerort bei Rostock. Lagen zwischen den deutschen Ansiedlungen noch vereinzelt Wendendörfer, so verloren letztere ganz ihren Namen, man nannte jedes derselben „Wendendorf" oder „Slavendorf". So sind die Namen: „Wendors, Schlakendors, Schlagsdors" entstanden. 2. Die Städte. — Die Städte haben am meisten zur Verdrängung des Wendentums beigetragen. Die älteste Stadt des Landes ist Schwerin; sie wurde 1166 von Heinrich dem Löwen gegründet. Die meisten mecklenburgischen Städte entstanden in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts im Anschluß an die alten wendischen Burgen: 1218 Rostock, Parchim und Marlow, 1228 Güstrow. In den Städten hatten die Wenden eine ehrlose Stellung. Kein Zunftmeister nahm einen Lehrling „wendischer Art" an. Wurde einem Wenden dennoch der Betrieb eines Handwerks gestattet, so mußte er sich als unzünftig durch das Beiwort „Wendt" kenntlich machen, z B Wendtfchmied, Wendtschlächter. Außerdem wurden die Wenden auf kleine, ungesunde, schmale Straßen beschränkt. 3. Die Ritter. — Unter dem Adel erhielt sich das Wendentum am längsten. Erst allmählich verschwanden die alten wendischen Geschlechter neben den deutschen Rittern, welche in großer Zahl ins Land kamen und Lehen empfingen. Um feine Herkunft zu verbergen, vertauschte mancher wendische Ritter seinen Namen mit einem deutschen oder nannte sich nach seinem Gute oder Wappen. Während der Westen des Landes sich hauptsächlich mit Bauern bevölkerte, siedelten sich die deutschen Ritter vorwiegend im Osten an. Deshalb enthält noch heute der westliche Teil Mecklenburgs mehr Bauerndörfer, der östliche mehr adlige Höft. 4. Das Land Stargard. — Das Land der Redarier, das heutige Mecklenburg-Strelitz, wurde nicht wie das Obo-tritenland von Westen aus, von den sächsischen Herzögen,

4. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 25

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
sondern von Süden her, von den Brandenburgern, besiedelt. Diese nahmen es 1236 von den Pommern in Besitz und führten Kolonisten aus der Altmark ein. Das Land nahm den Namen Stargard nach der Burg gleichen Namens an. Die ersten Städte waren Friedland (1244) und Neu -Brandenburg (1248). An Klöstern war nur eins vorhanden, Broda. 14. Die Landesteilung von 1229. Ü b e r si ch t: $liklot. t 1160. pribislav 1160—1178. Wertislav, f 1164. . ■--------------------------- Heinrich goriuin I. 1179—1227. Nikolaus, f 1200. Heinrich Zorwin Ii. 1219—1226. Nikolaus Ii. 1219—1225. Johann. Nikolaus. Heinrich Borwiu Iii. Pribislav. 1. Heinrich Karmins Ii. Söhne regierten nach dem Ableben ihres Großvaters ansangs gemeinschaftlich unter der Vormundschaft mehrerer Großen des Landes. 1229 ward das Land unter sie geteilt. So entstanden 4 Herrschaften: I. Mecklenburg unter Johann 2. Güstrow (Werle) unter Nikolaus. 3. Rostock unter Heinrich Borwin Iii. 4. Parchim-Richenberg unter Pribislav. Diese Landesteilung legte den Grund zu der Bedeutungslosigkeit Mecklenburgs im Gange der Reichsgeschichte. Von Wichtigkeit für unsere Landesgeschichte ist nur die Hauptlinie Mecklenburg, an welche im Lause der Zeit die übrigen Linien zurücksallen. 2. Die Herrschaft Mecklenburg umfaßte zur Zeit ihrer Entstehung im wesentlichen das alte Obotritenland. Die Grenze bildete im W. das jetzige Fürstentum Ratzeburg; im N. die Ostsee bis Kröpelin; im O. die Linie Kröpelin-Bützow; im S. etwa die jetzige Eisenbahnlinie Bützow-Kleinen, die man sich auf Gadebusch hin verlängert denken muß. Johann I., der erste Fürst der Hauptlinie Mecklenburg, war ein friedlicher und frommer Herrscher, welcher dem Wohl des Landes und der Kirche seine Sorge widmete. Weil er in seiner Jugend zu Paris längere Zeit Theologie studiert hatte, erhielt er den Beinamen „der Theologe". Er war

5. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 26

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 26 — bei Wenden und Deutschen gleich beliebt. Den Sitz der Regierung verlegte er von Mecklenburg nach Wismar; zuweilen hielt er auch in Gadebusch Hof. Die Nebenlinien: a) Die Linie Parchim-Richerrberg. 1227—1316. 1. Pribislav, der jüngste Sohn Heinrich Borwins Ii., trat 1238 als „Herr von Parchim" die selbständige Regierung seines Landesteils an, welcher den Süden unseres Landes umfaßte. An Städten waren anfangs nur Parchim und Plau vorhanden; neu gegründet wurden Sternberg, Goldberg, Lübz. Pribislav war ernstlich bemüht, sein Land deutscher Kultur und deutscher Sitte zu erschließen. Bon den hohen Geistlichen und den großen Klöstern hielt er aber nicht viel. Wahrscheinlich befürchtete er durch sie eine Schmälerung seiner Macht und Einkünfte. Was er befürchtete, geschah, als Rudolf, ein Abkömmling des rügifchen Fürstenhauses, den Bischofsstuhl von Schwerin bestieg. Rudols wollte die im Lande zerstreuten bischöflichen Besitzungen durch den Bau eines festen Schlosses bei Bützow sichern. Dadurch glaubte sich Pribislav bedroht und zerstörte den Bau; den Bischof nahm er gefangen und führte ihn auf feine Feste Richenberg. Erst gegen Zahlung eines Löfegeldes und das Versprechen, den Bau nicht wieder anzufangen, ließ er ihn frei. Diefer fchwur dem Pribislav tödliche Feindschaft. Die Gelegenheit zur Rache fand sich bald. Als Pribislav um 1261 mit geringem Gefolge an der Grenze des bischöflichen Gebiets jagte, ward er überfallen und in Feffeln dem Bischof überliefert. Nur unter den härtesten Bedingungen erwirkte er feine Freilassung. Er mußte auf den Thron verzichten und das Land verlassen. 1272 starb er in Pommern als „Herr von Wollin". 2. Unter Pribislavs Nachfolgern ward das Gebiet der Linie Parchim-Richenberg zerstückelt und fiel an die Grafschaft Schwerin und die Linien Mecklenburg und Güstrow. b) Die Linie Rostock. 1227—1314. 1. Heinrich ßorwin Iii. 1236—1277. — Die Herrschaft Rostock umfaßte den Nor dosten des Landes, den Küstenstrich von Kröpelin bis zum Ribnitzer Binnensee und von hier südlich bis zur mittleren Recknitz, also den größten Teil des alten Kessiner Landes. Ihr erster Fürst Heinrich Borwin Iii. begünstigte besonders das Städte-tum Er gründete die Städte: Altkalden, Kröpelin, Ribnitz, Laage und Sülze. Rostock dankt ihm die Anlegung das Hafens in Warnemünde und die Verleihung vieler städtischer Gerechtsame. 1252 verkaufte Heinrich Borwin Iii. der Stadt für 450 Mark Silber (— 18750 Reichsmark) die Rostocker Heide. Im Alter erblindet, übergab er die Regierung feinem Sohne Waldemar. 2. Waldemar. 1278 -1282. — Unter ihm sank die fürstliche Macht, während die städtische einen außerordentlichen Aufschwung erfuhr. Während feiner Regentschaft kam 1270 die Königin Margarete von Dänemark auf der Rückreise von einer nach Rom unternommenen Wallfahrt nach Rostock und stiftete hier infolge eines Gelübdes das Kloster zum heiligen Kreuz.

6. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 27

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
3. Nikolaus das Sind. 1282—1314. — Wegen seiner Jugend das „Kind von Rostock" genannt, stand er 16 Jahre unter Vormundschaft seiner Vettern, der Fürsten von Mecklenburg und Werle. Großjährig geworden, geriet er in kriegerische Bedrängnis und folgte in seiner Unbesonnenheit dem üblen Rate, sein Land von Dänemark zu Lehen zu nehmen. Erich von Dänemark erschien 1301 mit einer Flotte vor Warnemünde, ließ sich aber nicht mit lehnsherrlichen Rechten genügen, sondern beanspruchte die Herrschaft Rostock zum eigentümlichen Besitz. Um eine Wiederkehr der Zeiten Waldemars Ii. zu verhindern, boten sämtliche mecklenburgische und viele norddeutsche Fürsten dem Rostocker Herrscher ihren Beistand an. „Der schwache Nikolaus verzichtete jedoch angesichts der dänischen Übermacht auf sein Land, welches damit den Dänen zufiel. Spätere Bemühungen auf Wiedererwerb waren vergeblich. Als der Dritte und Letzte des Rostocker Hauses starb Nikolaus 1314 und wurde in der St. Johanniskirche in Rostock beigesetzt. c) Die Linie Güstrow (Werle). 1227—1436. Nikolaus, der Stammvater dieses Hauses, regierte von 1227 —1277. Seine Herrschaft umfaßte den Osten des Landes und hatte bei der Landesteilung 1229 bereits die Städte: Güstrow, Penzlin, Röbel, Malchow, Waren. Von Pommern wurden erworben: Malchin und Stavenhagen; neu gestiftet: Schwaan, Teterow und Krakow. Die Herrschaft Güstrow erfuhr im Laufe der Zeit viele Teilungen und fiel 1436 an die Hauptlinie Mecklenburg zurück. Übersicht: Gülirow (Werle). 1227—1436. Güstrow, ältere Linie. Parchim. 1277-1293. 1277—1316. Goldberg. Güstrow, jüng. Linie. 1316—1374. 1316—1347. Güstrow. Waren. 1347—1436. 1347—1425. d) Die Grafschaft Schwerin und die fremdherrlichen Lan-esteile Mecklenburgs. 1. Die Grafschaft Schwerin hatte ihre Blütezeit gleich im Ausang ihres Bestehens. Die Macht der Grasen sank mit der Teilung der Grafschaft in die Linien: Schwerin, Boizenburg und Wittenburg. Bei dem Aussterben ihrer Inhaber kamen sie 1344, 1349 und 1359 an die Hauptlinie Mecklenburg, dessen Herzoge dann den Titel eines „Grafen von Schwerin" annahmen. An Städten umfaßte die Grafschaft: Schwerin, Boizenburg, Wittenburg, Crivitz und Hagenow.

7. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 28

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 28 - 2. Pribislav hatte 1167 den größten Teil des Wendenlandes aber nicht das ganze Erbe seiner Vorfahren wieder erhalten. Außer der Grafschaft Schwerin waren noch folgende Stücke verloren: 1) In Stargard, dem jetzigen Mecklenburg-Strelitz, hatte sich der Markgraf von Brandenburg festgesetzt. 2) Das Land der Tollenser und Circipaner hatten sich die Herzöge von Pommern angeeignet und behielten es gegen vierzig Jahre. 3.) Der Grafschaft Dannen-b er g, welche bis 1306 bestand, gehörte in Mecklenburg das Land Jabel, mit der Jabelheide und den Städten Grabow und Dömitz. 4) Dazu traten noch die umfangreichen Besitzungen der Bischöfe von Schwerin, Lübeck, Ratzeburg, Havelberg und Kammin. 15. Heinrich I -er Pilger. 1264—1302. 1. Heinrichs I. Frömmigkeit. — Heinrich I. hatte die fromme Gesinnung seines Vaters Johann geerbt. Bald nach Antritt seiner Regierung unternahm er einen Kreuzzug gegen die heidnischen Litauer und erwarb sich durch Tapferkeit und Edelmut großen Ruhm. Ein auf dem Schlachtfelde umherirrendes dreijähriges Heidenmädchen rettete er vor dem Untergange, indem er es als Tochter annahm und nach vollzogener Taufe dem Kloster Rehna zur Erziehung übergeben ließ. Heinrich fühlte seinen frommen Eifer durch zahlreiche Schenkungen an die Kirche und ihre Diener nicht befriedigt. Es war seines Herzens brennende Sehnsucht, nach Palästina zu pilgern und am Grabe des Heilands zu beten. 2. Die Pilgerfahrt. — Im Jahre 1271 trat Heinrich mit geringem Gefolge seine Wallfahrt an. Für dis Zeit seiner Abwesenheit hatte er seiner Gemahlin Anastasia die Regierung übergeben und ihr zwei erprobte Männer, Detwig von Oertzen und Heino von Stralendors als Räte zur Seite gestellt. Bis Akkon ging die Reise glücklich von statten. Hier übergab der Fürst seine Kleinodien den deutschen Ordensrittern zur Aufbewahrung und strebte mit seinem Gefolge Jerusalem zu. Es war ihm nicht beschieden, sein Ziel zu erreichen. 3. Die Gefangenschaft. — Aus dem Wege von Akkon nach Jerusalem wurde der fromme Fürst samt seinen Begleitern am 25. Juni 1272 von den Sarazenen gefangen genommen und nach Kairo vor den Sultan geführt, der sie aus der Bergseste einkerkern ließ. Im Gefängnis starben Heinrichs Begleiter bis auf seinen treuen Knappen Martin Bleyer dahin. Martin Bleyer lernte Byssus- und Purpurtücher weben, um durch den Fleiß seiner Hände das harte Los des

8. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 30

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 30 - 16. Heinrich H., der Löwe. 1302—1329. 1. „Der Löwe." — Heinrich Ii. war ein thatkräftiger Fürst. Während der Abwesenheit seines Vaters hatte er schon mehrere Raubburgen zerstört und den Landsrieden mit eiserner Hand aufrecht erhalten. Seit er aus dem Reichstage zu Erfurt im Beisein des Kaisers Rudols (1273—1291) den Ritterschlag empfangen hatte, ging er stets im Harnisch einher. Furchtlos und mutig wie ein Löwe, verbrachte er den größten Teil seines Lebens in schweren Kämpfen, aus denen er stets als Sieger hervorging. 2. Der Froh der Seestädte. — Einen heftigen Kampf hatte Heinrich Ii. gegen die Seestädte Wismar und Rostock zu bestehen, welche als Mitglieder des mächtigen Hansabundes kräftig aufgeblüht waren und vereint nach völliger Unabhängigkeit von der fürstlichen Oberhoheit strebten. Im Jahre 1310 wollte Heinrich die Hochzeit seiner Tochter auf feinem Schlöffe in Wismar feiern; die Stadt verschloß ihm jedoch die Thore. Zürnend zog der Fürst ab und feierte das Fest in Sternberg. In ähnlicher Weise lehnte sich die Stadt Rostock gegen ihren damaligen Oberlehnsherrn Erich von Dänemark aus. 3. Das furnier bei Rostock. — König Erich gedachte zu Psinasten 1311 in Rostock ein großes Turnier zu halten und hatte zu demselben zahlreiche Einladungen ergehen lassen. Unter dem Vorgeben, die Sicherheit der Stadt würde durch die Menge des zuströmenden Volks gefährdet, schlossen die Rostocker die Thore und ließen niemand herein. König Erich schlug jetzt sein Lager auf dem rechten Warnowufer (zwischen Bartelsdors und Toitenwinkel) aus. Hier erhob sich bald eine prächtige Zeltstadt, in der Wochen hindurch die glanzvollsten Feste und Lustbarkeiten einander folgten. Es war das glänzendste Turnier, das je im Wendenlande stattgefunden hatte. Außer den meisten norddeutschen Fürsten waren viele Erzbischöse und Bischöfe, dazu 6000 Ritter von nah und fern gekommen; auch Spielleute, Minnesänger und Gaukler waren in Menge erschienen. Außer dem Markgrafen Waldemar von Brandenburg empfingen 19 Fürsten und 80 adlige Herren auf dem Turniere den Ritterschlag. Neben den Ergötzlichfeiten des Festes wurden aber auch ernste Beratungen Über die Bestrafung der trotzigen Seestädte gepflogen. Heinrich

9. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 31

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
- 31 - der Löwe erhielt den Auftrag, beide Städte zu demütigen. Gleich nach Schluß des Turniers begann der Kampf. 4. Der Kampf gegen die Seestädte. — Wismar unterlag schnell trotz der Hülfe, welche die Schwesterstadt leistete. Nicht so leicht gelang die Bezwingung Rostocks. Heinrich errichtete in Warnemünde an jeder Seite der Flußmündung ein Blockhaus, um den Handel der Stadt zu vernichten. Die Rostocker zerstörten beide Blockhäuser und erbauten aus den Steinen des Petrikirchturms, den sie zu diesem Zwecke abtrugen, einen festen Wartturm zum Schutze der Warnow-mündung. Heinrich belagerte diesen Wartturm, und die Besatzung desselben mußte sich nach elf Wochen ergeben. Auf die Kunde hiervon brach in Rostock ein Bürgerkrieg aus. Die einem Friedensschlüsse zugeneigte Ratspartei ward von der Volkspartei, an deren Spitze der Kaufmann Heinrich Runge stand, des geheimen Einverständnisses mit dem Feinde beschulbigt. Die von Runge aufgehetzten Bürger wüteten mit Plünbern und Morben unter den Trägern der stäbtischen Gewalt. Ein neuer Rat würde eingesetzt, Heinrich Runge zum Bürgermeister gewählt. Heinrich Ii. aber überrumpelte die Stadt und stellte mit dem Schwerte die alte Orbnung röieber her. Rostock mußte 14000 Mark Silber an Kriegskosten zahlen und Erich von Dänemark aufs neue als seinen Herrn anerkennen, welcher dann Heinrich zum Statthalter einsetzte. 1312. 5. „Der Lande Rostock und Stargard Herr". — Als 1319 König Erich starb, nahm Heinrich die Stadt und Herrschaft Rostock ohne weiteres in Erbbesitz und behauptete sich mit Waffengewalt gegen Erichs Nachfolger, der ihm am 21. Mai 1323 das Land Rostock förmlich abtrat. So würde Heinrich der Löwe „des Landes Rostock Herr". — Noch eine anbere Erwerbung glückte dem tapfern Fürsten. Heinrich hatte sich 1292 mit Beatrix, der Tochter des Markgrasen Albrecht von Branbenburg vermählt, die ihm als Brautschatz das Land Stargard zubrachte. Die Rechtsgültigkeit der Vereinigung Stargards mit Mecklenburg warb von Brandenburg in dem Vertrag von Wittmannsbors 1304anerkannt, nach dem 1-344 erfolgten Tode der Beatrix jeboch von Albrechts Nachfolger Walbemar angefochten. Es kam zum Kriege zwischen den Branbenburgern und Mecklenburgern. Erstere, obwohl in vierfacher Übermacht, würden 1316 in der Schlacht bei Granfee völlig geschlagen und mußten im Frieden

10. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 39

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
- 39 — 19. Mittelalterliches Leben in Staat und Kirche. 1. Fürsten undltände. — Die fürstliche Gewalt war durch die § , ^ fortwährenden Landesteilungen sehr geschwächt Auch die Sitte, i h > ‘ daß nach dem Tode des Vaters die überlebenden Söhne die Regierung gemeinschaftlich führten, diente nicht zur Kräftigung der / Fürstenmacht. Durch die vielen Kriege und Fehden gerieten die Fürsten in eine wachsende Geldnot, welche sich noch dnrch Schenkungen an Kirchen und Klöster vermehrte. Selten reichte der Ertrag der ordentlichen Landessteuern, Beden genannt, zur Deckung des fürstlichen Geldbedürfnifses aus, und die Fürsten waren gezwungen, durch Verpfändungen von Grundbesitz und Abtretung von Hoheitsrechten sich die erforderlichen Geldmittel zu verschaffen. Mit dem Niedergang der fürstlichen Macht stieg aber das Ansehen der Stände. Schon früh hatten sich die Adligen, die Vertreter der Städte und der Geistlichkeit zu einem Bunde vereinigt, der den Namen „Stände" führte. Im Lande Stargard gab es bereits Stände, als das Land 1k04 an Mecklenburg fiel. Heinrich der Löwe gestand ihnen das Recht zu, unter die brandenburgische Herrschast zurückkehren zu dürseu, weun er ihre Privilegien antaste. Mit der Vereinigung der Lande Mecklenburg, Wenden und Stargard vereinigten sich auch die Stände dieser bislang getrennten Herrschaftsgebiete zu einem geschlossenen Ganzen. Die mecklenburgischen, wendischen und stargardischen Sonderlandtage kamen außer Brauch, und ein allgemeiner Landtag wurde vom Fürsten jährlich ein oder mehrere Male berufen. Den Gegenstand der Verhandlungen bildeten neue Landesgesetze und Steuern. Hülssgesuchen der Fürsten um Schuldentilgung aus Landesmitteln waren die Stände in der Regel nur gegen Erweiterung ihrer Privilegien zugänglich. Diese erreichten in der Folge einen außerordentlichen Umfang und erstreckten sich auf eigne Gerichtsbarkeit, eignes Münzrecht, fast völlige Abgabenfreiheit. Ort der Landtagsversammlung, deren Dauer sich gewöhnlich auf einen Tag beschränkte, war anfangs ein Platz unter freiem Himmel, meist die Sagsdorfe r Brücke bei Sternberg (Wenden), oft auch die alte Linde auf dem Kirchhofe zu Zurow bei Wismar (Mecklenburg), oder der Kirchhof zu Kölpin «Stargard). Unter den Ständemitgliedern ragten nach Zahl und Einflnß die landsässigen Vasallen oder Mannen hervor. Die Städte wurden durch ihre Bürgermeister, die Geistlichkeit durch die Prälaten, die Vorsteher der Klöster und Stifter, vertreten. Die Prälaten verschwanden nach der Reformation aus der Landtagsverfammlung, auf welcher Ritterschaft (feit der letzten Hälfte des 15. Jahrhunderts die Bezeichnung für „Mannen") und Landschaft (Städte) verblieben. Am 1. August 1523 schlossen die Stände die Landesunion, ein Bündnis zur Verteidigung ihrer Privilegien und Aufrechterhaltung der landständifchen Einheit. 2. Stadt, und Land. — Seit der Sachsenherzog Heinrich der Löwe llbtt Schwerin mit Stadtrecht bewidmet, wurden in rascher Folge neue Städte gegründet. Die Städte hatten die Rechte der Selbstregierung, der freien Gerichtsbarkeit und der Bürgerwehr.
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