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1. Landeskunde der Provinz Westfalen und der Fürstentümer Lippe, Schaumburg-Lippe und Waldeck - S. 34

1894 - Breslau : Hirt
34 Die Fürstentümer. Ix. pie Fürstentümer. 1. Das Fürstentum Lippe-Detmold. Das Fürstentum Lippe-Detmold hat einen Flächeninhalt von 1222 qkm mit 128400 Ew.. darunter 121000 Ref. und Lutheraner, 5000 Katho Wen, 2000 Israeliten. Es bildet ein zusammenhängendes Ganzes zwischen dem linken Weserufer und dem Teutoburger Walde in schöner Abwechselung von Hügel und Ebene. Die höchsten Erhebungen sind der Köterberg (500m), der Velmer- stot, (470 m) und die Groteuburg, (390 in) mit dem Hermannsdenkmal (f. Bild S. 45) bei Detmold. Die Keuperformatiou herrscht im ganzen Lande vor. Zum Fürstentum Lippe-Detmold gehört als sog. Exklave an der Lippe das Amt Lipperode-Kappel, unter dem preußischen Amtsgericht Lippstadt. Von diesem ältesten Besitz des aus der Karolingerzeit stammenden Geschlechts ist der Name Lippe auf die später erworbeneu Besitzungen zwischen Weser und Teutoburger Wald übertragen worden. Das lippische Land berührt mit einer Spitze die Weser, in welche die andern Flüsse des Landes: Werre, Exter, Kalle sich ergießen; die Emmer durchfließt den südöstlichen Teil des Fürstentums. Das Klima ist milde und gesuud, im Mittel 0—4° C. Hauptbeschäftigung der Bewohner ist Ackerbau und Ziegelbrennerei. Außer Raseneisen, Schwefel- kies, Braunkohle und Schiefer liefert das Land keine Mineralien. Mineralquellen find zu Meinberg und Salzuffeln, an letzterem Orte auch eine Saline; auf den Höhen überall stattlicher Hochwald. Alljährlich ziehen 12 000 Ziegel- brenner in alle Lande, auch über Deutschland hinaus, und kehren mit reichem Lohne zurück. Die Industrie beschäftigt sich mit Cigarrenfabrikation, Leinen- Weberei, Gerberei und Brauerei, aber nur in geringem Umfange. Die Lemgo er Meerschaumwaren sind weit und von alters her berühmt. Die Stärkefabrik Hoffmann & Cie. in Salzuffeln ist hervorzuheben, weil sie die größte dieser Art auf dem Kontinent ist. Bis 1529, wo die Reformation unter Simon V. Eingang fand, hießen die Herrscher des Landes Edelherrn, unter diesen großartige Gestalten wie Bernhard I. (1113—1144j, der dem Geschlechte den Namen von der Lippe zulegte, Bernhard Ii., Hermann Ii., deren jüngere Brüder mehrfach die deutschen Bischofsstühle, besonders in Münster und Pader- born, zierten. 1529 nahm Simon V. den Grafentitel an. Dessen Enkel Simon Vi. (1563—16j3) trat zur reformierten Kirche über. Er ist der Stammvater der beiden Linien von Lippe. Sein ältester Sohn stiftete die Linie Lippe-Detmold; sein jüngster nach dem Aussterben der alten Grafen von Schaumburg 1649 die Linie Schaumburg- Lippe lbückeburg). Im Jahre 1729 wurde Simon Heinrich Adolf in den Reicks- sürstenstand erhoben und dessen Enkel Leopold 17s9 in dieser Würde bestätigt. 1897 wurde Lippe-Detmold als Rheinbundsstaat souverän und trat 1813 dem deutschen Bunde bei. Die damalige Fürstin-Witwe Paul ine (f 1822) gab dem Ländchen die erste Konstitution (Verfassung). Der gegenwärtig regierende Fürst heißt Friedrich Waldemar, geb. 18. April 1824. Das ursprüngliche Geschlechtswappen, die „Lippische Rose", ist eine süns- blätterige rote Rose im silbernen Felde, das jetzige Wappen ein Schild mit neun Feldern; die Landesfarbe ist Gelb-Rot. Seit 1786 gilt im Lande Gemeinschaft der Güter unter Ehegatten; bei den Bauerngütern herrscht Unteilbarkeit und Anerbrecht. Das Fürstentum bildet einen eignen Landgerichtsbezirk mit dem Sitz des Landgerichtes in Detmold. Als Oberlandesgericht fungiert laut Vertrag vom 4. Jan. 1879 das preußische Oberlandesgericht in Celle.

2. Landeskunde der Provinz Westfalen und der Fürstentümer Lippe, Schaumburg-Lippe und Waldeck - S. 15

1907 - Breslau : Hirt
V. Geschichtliche Entwicklung. 15 deren Vorsteher, meist den Geschlechtern der großen adligen Grundherrn (Dynasten) entnommen, sind die vom Kaiser ernannten Gaugrasen. Später wird das Grafenamt erblich; auch erscheinen gegen Ende der Karolingerzeit wieder sächsische Herzöge mit bestimmten Hoheitsrechten. Beim Erlöschen eines Grafen- bzw. Dynastengeschlechts übertragen die Kaiser vielfach den Bischöfen die Gerichtshoheit, das Grafenamt in der erloschenen Grafschaft, das dann durch bischöfliche Vögte ausgeübt wird. So werdeu die westfälischen Bischöfe allmählich auch Landesherren, stehen aber bis zum Sturze des Herzogs Heinrichs des Löwen (1180) unter der militärischen Oberhoheit der Herzöge von Sachsen. Seit dieser, Barbarossas, Zeit werden die westfälischen Bischöfe völlig zu Landesherrn. In Südwestfalen und Engern erhält der Erzbischof von Köln die Herzogsgewalt. Als 1368 der letzte Graf von Arnsberg sein Land au den kölnischen Stuhl übergeben hatte, wurde das kölnische Süderland (Sauerland), auch Herzogtum Westfalen genannt, eingeteilt in die Quartiere von Arnsberg (Vorort), Werl, Rüthen und Brilon mit 29 Städten und 9 Flecken, unter dem kurfürstlichen Landdrosten in Arns- berg. Unter Kaiser Maximilian kam das kölnische Herzogtum Westfalen nicht zum westfälischen, sondern zum niederrheinischen Kreise, hielt sich bis zur Napoleonischen Zeit, wo es 1803 an Hefseu-Darmstadt kam, dessen Großherzog es 1816 nach dem Wiener Kongreß an Preußen abtrat. — Innerhalb der Bistümer erhielten sich in Westfalen noch mehrere alte Grafschaften selbständig, manche mit fürstlichem Charakter bis in die Jetztzeit, fo Lippe, Pyrmont, Wal- deck. Die Grafschaften Ravensberg (Hptst. Bielefeld) und Mark (Hptst. Hamm) kamen 1614 an Brandenburg; ferner Lingen 1702, Tecklenburg 1707 an Preußen, die Grafschaft und einzige freie Reichsstadt in Westfalen, Dortmund, kam 1815 an das Königreich. Bei Dortmund mit seiner uralten, in den letzten Resten versterbenden Femlinde sei mit einigen Worten der westfälischen Feme gedacht. Das westfälische Femgericht oder Freigericht war die einzig in West- falen zwischen Rhein und Weser dnrch Jahrhunderte verbliebene Fortsetzung der karoliugisch-kaiserlicheu Grafengerichte, gehandhabt durch Freie (Schöffen) über Freie, unter Vorsitz eines von den Freischöffen gewählten und vom Kaiser, seit 1180 vom Erzbischof vou Köln als kaiserlichem Oberstuhlherrn in Westfalen zu bestätigenden Freigrafen. In Sachsen rechts von der Weser, sowie in allen anderen deutschen Ländern tritt nach der Karolingerzeit überall das landesherrliche, bischöfliche, fürstliche, herzogliche, vogteiliche usw. Ge- richt ein; nur iu Westfalen wird infolge der großen Anzahl dort frei ver- bliebener ritterlicher, bäuerlicher und städtischer Grundbesitzer, neben und gewissermaßen trotz den sich ausdehnenden Gerichten der Bischöfe, Äbte und kleinen Landherren, das altfächfische Volksgericht im Namen und unter Schutz des Kaisers, der die Freigrasen mit dem Blutbanne belehnte, fort- geführt. Im Gegeusatz zu den landesherrlichen Gerichten wurde dieses Gericht der Freischöffen auch stilles, heimliches Gericht genannt. Die Feme war indes schon zu Kaiser Karls Iv. Zeit bis auf wenige Stühle (Arns- berg, Dortmund u. a.) erloschen, als dieser Kaiser, um die kaiserliche Macht den Kurfürsten gegenüber zu stärken, überall in Westfalen die eingegangenen alten Freistühle wieder aufrichtete, ja fogar außerhalb Westfalens solche neu einsetzte. Seit dieser Zeit konnten auch Nichtwestfalen aus dem

3. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 224

1912 - Stadthagen : Heine
— 224 — Gerhard der Große hervor, ein Sohn Heinrichs I. Er verübte nach Art der Raubritter allerlei Gewalttaten und schonte selbst seine eigenen Verwandten nicht. Durch sein Eingreifen in die dänischen Angelegenheiten erreichte er, daß sein jnnger Vetter Waldemar, Herzog von Schleswig, zum Könige von Dänemark für den von ihm vertriebenen Christoph, den Nachfolger Abels, gewählt wurde; er selbst wurde Reichsverweser Dänemarks und erwarb Schleswig als erbliches Lehen (1826). Durch seiu hartes Regiment machte er sich schließlich den Dänen so verhaßt, daß er ermordet wurde (1340). Seiu Verdienst bleibt, daß er die Ver- breitung des Deutschtums im N des Reiches durch den Zuzug deut- scher Adeliger und vieler deutscher Söldner kräftig gefördert und die Vereinigung vou Schleswig mit Holstein begründet hat. Eine gleichfalls hervorragende Persönlichkeit wurde seiu Sohn Heinrich der Eiserne (f 1381). Den ehrenvollen Beinamen „der Eiserne" erwarb er sich durch seine unerschrockene Tapferkeit, die er auf zahlreiche:: Kriegszügeu bewies (f. Sagen). Er kämpfte gegen die Dänen, half dem Schwedenkönige gegen die Finnen und dieute den Engländern gegen die Franzofen. Sein Ansehen war so groß, daß er zum Könige von Schweden gewählt wurde, doch lehnte Heinrich diese Auszeichnung ab. Sein Sohn Gerhard er- wirkte aufs neue die Belehnung mit dem Herzogtum Schleswig (1386). Beide Lehnsverträge (von 1326 und 1366), welche die Schanmbnrger auf der Höhe ihrer Macht dem dänischen Reiche abgerungen hatten, sind für die Ausbreitung Deutschlands n der Elbe bis in die neueste Zeit vou entscheidender Bedeutung ge- Wesen. Die Verbindung der beiden Länder Schleswig und Hol- stein ist leider uuserm Grafenhause selbst später sehr verhängnisvoll geworden, da die Erben im Stammlande mit Schleswig auch Holstein verlieren sollten. Trotz jener Verträge machte Dänemark den Söhnen Gerhards, Heinrich und Adolf, den Besitz Schleswigs streitig. Nach verschiedenen Versuchen, auf friedlichem Wege zu ihrem Rechte zu kommen, griffen beide zu deu Waffen, unterstützt von den Hansestädten Lübeck und Hamburg, die den Schaum- burgern so vieles verdankten. Heinrich fiel vor Flensburg (1427). Adolf erreichte endlich die erbliche Belehnung mit Schleswig (1440), auch die Bestätigung der früheren Verträge. Selbst die dänische Krone wurde ihm augeboten. Er lehnte aber zugunsten seines Neffen Christian ab, des Sohnes seiner Schwester, die mit einem Oldenburger Grafen vermählt war. Für die Wieder- Herstellung der alten Macht des Schaumburger Hauses hat Adolf uichts getan. Mit ihm erlosch 1459 die holsteinische Linie. Dänemark sollte nun auf friedlichem Wege erreichen, allerdings durch List und Betrug, was es im Kampfe mit dem Hause Schaumburg uicht zu erreichen vermocht hatte (s. unten Otto Ii.).

4. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 226

1912 - Stadthagen : Heine
- 220 — fahrt, Adolf auf der Insel Cypern. Ein anderer Bruder, Bernhard, war Dompropst zu Hamburg. Die Regierung übernahm Adolfs jüngster Bruder Otto. Otto I. (1370—1404). Auf Ottos Verwendung hatte Bückeburg schon unter seinem Bruder 1365 Fleckeugerechtigkeit erhalten. Er förderte nun die Befestigung und den weitereu Ausbau des Ortes und nahm hier häufig seinen Wohnsitz. Auch erwarb er um diese Zeit durch Kauf den Lohhof bei Stadthagen, wo er ge- meinfchaftlich mit dem Herzoge Albrecht von Sachsen ein befestigtes Schloß wider die vordrängenden Grafen von Wuuftorf errichtete. Unter ihm wurden die fchaumbnrgischen Besitzungen bedeutend er- weitert. Er erwarb das ö au unser Land stoßende Amt Lauenau als Unterpfand des Heiratsgutes feiner zweiten Gemahlin Mathilde, Witwe des Herzogs Ludwig zu Braunschweig, geb. Prinzessin zu Lüneburg. Darüber geriet er mit dem Bruder des verstorbenen Herzogs, Magnus Ii. (Torquatus — mit der Kette), in bittere Feindschaft. Als Mathilde mit ihrem Brautschatz in die neue Hei- mat zog, ließ Magnus sie unterwegs überfallen und berauben. Dem Grafen Otto fagte er die Fehde an. Beide Gegner rüsteten nun zum Kampfe. (Verfall des Rittertums!) Das Crcffcn bei Leveste. Bei Leveste am Gehrdeuer Berge uahe Hauuover kam es am 25. Juli 1373 zu einem blutigen Treffen. Magnus selbst stieß seinen Gegner vom Pferde. Als er sich aber über deu Gefallenen beugte, tötete ihn Ottos treuer Schildknappe mit einem wuchtigen Schwerthiebe. Otto war uuverfehrt geblieben. Als man ihm erzählte, Magnus habe gefchworeu, fchou die folgende Nacht auf schaumbnrgischem Gebiete zuzubringen, sagte er: „Wohlan, so soll mein Schwager darum nicht meineidig werden!" Er ließ deshalb die Leiche zunächst nach Rodenberg bringen und vou dort ani uächsteu Tage nach Braunschweig überführen. Auf jenem Schlacht- felde erhebt sich heute ein Denkmal aus Saudstein, das König Georg V. vou Hauuover im Jahre 1804 errichten fteß*). Wenige Jahre nach diesem Ereignis, im Jahre 1377, gelangte auch uoch die Grafschaft Steruberg in Lippe durch Kauf in Ottos Besitz. Im Jahre 1388 geriet Otto bei Winsen an der Aller in die Gefangenschaft der Söhne des Magnus Torquatus, gegeu die *) Der Fall des Herzogs hat dein Schnlrat Pros. Dr. Brandes in Wolfenbüttel Stoff zu einer seiner schönsten Balladen gegeben.

5. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 227

1912 - Stadthagen : Heine
— 227 er hier in dem 20jährigen Erbfolgekriege der Vrauuschweiger um das Lüneburger Land auf Seiten der Lüneburger gekämpft hatte*). Uni das Lösegeld zu erschwingen, mußte er die eben erst erworbene Grafschaft Sternberg verpfäudeu, sodaß diese an Lippe wieder ver- loren ging. Unter Otto I. erlofch 1390 die wagrifche Linie, wie fchon erwähnt wurde. Die Erbschaft wurde durch den Kieler Vertrag geregelt. Schleswig wurde mit Holstein vereinigt. Otto mußte seineu Ansprüchen gegen eine Entschädigung von etwa 80000 Talern entsagen. Wohl wurde eiue gegenseitige Beerbuug der nunmehrigen beiden Linien festgesetzt, doch ist dieser Vertrag später nicht gehalten worden. Es folgte Ottos Sohn, Adolf Viii. (1404—1427), der den Flecken Sachsenhagen erweiterte, daraus dessen Sohn Otto Ii. Mto Ii. (1427—1464), dem die Stadt Stadthagen manche Rechte und Freiheiten zu danken hat (Wochenmarkt, eigene Gerichts- barkeit usw.), beteiligte sich au der sogeu. Soester Fehde (1447), iu welcher er mit dem jungen Grafen Bernhard von Lippe gemein- fam gegen den Erzbischof von Köln kämpfte. In diesem Kriege wurde das Lipper Land durch die angeworbenen böhmischen Söldner- scharen des Erzbischofs, die damals der Schrecken Deutschlands waren, furchtbar verwüstet. Bernhard flüchtete aus das Schloß Schaumburg. Hier lerute er Ottos Tochter Anna kennen, mit der er sich vermählte. Otto erlebte das Erlöschen der holsteinischen Linie im Jahre 1459. Damit eröffnete sich ihm nach dem Kieler Vertrage die Aussicht auf eiue bedeuteude Vergrößeruug seiner Herrschaft. Allein auch dieses Mal sollte Gewalt vor Recht geheu. Otto erschien mit zweien seiner Söhne in Holstein, um die Rechte seines Hauses vor der gemeinsamen Ständeversammlung der Schleswig-Holsteiner geltend zu machen. Der Ersolg blieb aus. *) Au den Lüneburg er Erbfolgestreit, der durch deu Erfolg der Brauuschweiger iu der Schlacht bei Wiuseu beendet wurde, erinnert der Albrechts st ein bei Schloß Ricklingen au der Leiue, Herzog Albrecht vou Sachsen und Lüneburg wollte ganz Niedersachsen unter seiner Herrschaft vereinige». Dnrch Wegnahme der Schlösser des Adels und Verpfändung derselben au die Städte suchte er die Geldmittel zum Kriegsühreu und die Auhäuglichkeit der Städte zu gewiu- neu. So belagerte er am 16. April 1385 die Burg Rickliugeu des Dietrich v. Mandelsloh. Hier- bei wurde er vou einem Kieselsteine, deu der Überlieferung nach Dietrichs Tochter Sophie aus einer Wurfmaschinc schleuderte, so schwer verletzt, daß er bald daraus iu Neustadt a. Rbg. starb. — Dietrich v, Mandelsloh wurde vou dem Herzoge Heiurich vou Braunschweig und Lüneburg, einem Sohne des Magnus Torguatus, am 23. April 1396 zwischen Lohnde und Seelze erstochen, weil er die Rechte der Bundesmitglieder des Landfriedens (der Sate — Satzung, Gesetz) gegen den Herzog vertrat. Ein einfacher Kreuzsteiu ist dort seinem Andenken gesetzt. 15"

6. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 229

1912 - Stadthagen : Heine
229 — das Bistum Minden wurde. Im Verlaufe des Krieges erfochten sie als Verbündete des Bischofs Johann von Hildesheim und des Herzogs Heinrich von Lüneburg über die Herzöge Heinrich von Brannschweig-Wolfenbüttel, Erich von Kalenberg-Göttingen und den Bischof Franz von Minden, des ersteren Bruder, auf der Heide bei Soltau einen glänzenden Sieg (1519). Franz von Minden flüchtete nach Wolfenbüttel und konnte erst nach zwei Jahren in sein Land zurückkehren, das solange die Grafen Anton und Johann von Schaumburg besetzt hielten. Kaiser Karl V. sprach über die Sieger die Reichsacht aus. Für Anton und Johann erwirkte jedoch der begeisterte Anhänger Luthers, der Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen, dem sie merkwürdigerweise bereits 1618 etwa die Hälfte der Grafschaft (die Amter Rodenberg, Hagenburg und Arensburg) als Lehen übergeben hatten, die Lossprechung bei dem Kaiser und den Reichsfürsten. Johann erhielt durch seine Gemahlin Cordula als Heiratsgut die Herrschaft Gehmeu int Müusterscheu. Beide Brüder siud in der Stiftskirche zu Obernkirchen beigesetzt worden und so auch im Tode vereint geblieben (S. 84). Antons Witwe, Anna, geb. Gräfin von Schönberg (^ 1533), hatte ihren Wohnsitz auf der Schaumburg (S. 142). Von ihr berichtet die Geschichte, daß sie alle dort aufbewahrten Urkunden und Schriften verbrannt habe, weil sie mit ihren Schwägern in Feindschaft lebte.

7. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 241

1912 - Stadthagen : Heine
241 er sein Land in große Schuldenlast, denn die spanische Regierung zahlte ihm später nicht die geringste Entschädigung für seine Auf- Wendungen. Im Jahre 1573 schloß er mit dem Herzoge Erich dem Jüngeren von Braunschweig eiueu für die Grafschaft wichtigen Ver- trag ab, nach welchem ihm das Amt Lauenau als Lehen überlassen wurde, während er den Herzog Erich mit den Amtern Bokeloh und Mesmerode belehnte. (Dieser Vertrag läßt auch erkennen, daß die Stadt Oldendorf und die Vogteieu Lachem und Fischbeck Ursprung- lieh kein schanmbnrgisches Eigentum waren, sondern von den Grafen von Wunstorf für 20 Pfund Gold rückkäuflich erworben waren. Die Einlösung dieser Besitzungen hatte Erich versäumt, nachdem die Grafen von Wunstorf 1583 ausgestorben waren. Später einigten sich Hannover, Schaumburg und Hessen dahin, daß nur Lachem au Haunover fiel, Oldendorf und Fischbeck aber an Hessen kamen). Nicht lange vor seinem Tode hatte Otto in seinem Testamente fest- gesetzt, daß immer nur einer das Land regieren und dazu stets der Fähigste bestimmt werden sollte. Auch verpflichtete er seiue Nach- solger, keinen Teil des Landes zu verscheukeu oder sonst zu ver- äußern, um den Fortbestand der Schaumburger Herrschaft zu sichern. Andenken in Stein und Bild "au den Grafen Otto Iv. und an seinen Mitarbeiter am Werke der Reformation, den Hofprediger Jakob Dammann, finden sich in der Stadtkirche zu Stadthagen. (S. 98). Von den Söhnen des Grafen Otto (S. 242) aus dessen erster Ehe wurden zwei nacheinander Bischöfe zu Miudeu, nämlich Hermann (f 1592) und Anton (f 1599); ein anderer, Otto, starb vor dein Vater. Alle drei wareu noch in der katholischen Lehre aufgewachsen. Eiu vierter Sohn, Adolf, der evangelisch erzogen war, übernahm als Adolf Xi. (1582—1601) die Regierung des Landes. Er und seiue Brüder wareu uach deut Tode des Vaters infolge der drücken- den Landesschulden einen Vergleich eiugegangen, nach dem die Regierung den Räten des Landes auf 19 Jahre übergeben wurde. Als aber der ältere Bruder Hermann den vollen Besitz der Herrschaft erstrebte, wurde dieser Vertrag 1582 abgeändert. Adolf nahm nun die Regierung allem in die Hand. Ihm verdankt Stadthagen (1590) die Errichtung einer noch heute im städtischen Besitz befind- lichen Apotheke. Nach langen Verhandlungen überließ er (1595) seinem Stiefbruder Ernst, den der Vater mit Einwilligung des Landes vou vornherein zu seinem Nachfolger bestimmt hatte, die 1(>

8. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 214

1912 - Stadthagen : Heine
— 214 — dem Nesselberge soll später auch das Wappen der Schaumburger eutlehut sein, das bekannte Nesselblatt. (Das Nesselblatt tritt erst in der Mitte des 13. Jahrhunderts auf. Das ursprüngliche Wappen der Schaumburger war ein blauer Löwe in weißem Felde.) Jene Erzählungen von der Entstehung der Grafschaft Schaum- bürg stützen sich auf die Nachrichten des Dominikanermönches Hermann von Lerbeke, der um die Wende des 14. Jahrhunderts in Minden lebte und durch seine Mindener Bistums- und Schaum- burger Graseuchrouik bekannt ist. Die Geschichte berichtet uns da- gegen, daß Konrad nur im Jahre 1025 und 1033 für kurze Zeit in Minden anwesend war. Nach sicheren Urkunden*) hatten die Schaumburger noch bis Ende des 15. Jahrhunderts Güterbesitz im Magdeburgischen. Da diese Besitzungen vorher Eigentum der Wal- becker Grafen waren, fo hat man angenommen, daß die Schaum- burger diesem Hause entstammen (Wippermaun. Bukkigau). Durch Erbschaft waren die Besitzungen des Edlen Wirinhardus (S. 212) auf dessen Tochter Godila übergegangen und in weiterem Verlaufe auf deren Nachkommen Adolf von Santersleben, der aber auch sonst am Deister (Rodenberg, Gehrden) begütert gewesen sein wird. Jedenfalls stehen sie auch mit dem Geschlechte der Brunonen in Verbindung, den Nachkommen jenes Bruno, der sich als Heerführer der Sachsen in Engern im Jahre 775 Karl dem Großen unterwarf (S. 195). Diesem Geschlechte entspringen wohl alle bis etwa 1100 in Sachsen zur Herrschaft gelangten Familien. Solche verwandtschaftliche Beziehungen neben einem bedeuten- den Grundbesitz (außer dem erwähnten in der Altmark auch in Stormarn) erklären es, daß die Schaumburger schon im 11. Jahr- hundert vielleicht als Herren von Gehrden oder Rodenberg uuter den übrigen Adelsgeschlechtern im mittleren Wesergebiet zu einer hervorragenden Stellung gelangt waren. Ihre sicher gelegene Feste Schaumburg diente ihnen als Stützpunkt in den mancherlei Kämpfen und Fehden, die sie hier mit anderen Geschlechtern um die weitere Ausbreitung ihres Einflusses auszusechten hatten. Ein Geschlecht nach dem andern fügte sich schließlich diesen mächtigen Burgherren. Ihr Ansehen wuchs so schnell, daß sie schon srüh bedeutende aus- wärtige Lehnsgüter erhielten. *) Urk Samml. von Capaun, Reg.- u. Kons. Sekret, in Bückeburg (f 1822).

9. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 217

1912 - Stadthagen : Heine
— 217 — Kenntnissen (war er doch selbst der slavischen Sprache kundig) zeich- nete er sich durch Tapferkeit und Unerschrockenheit aus. In seinen Kämpsen mit den Dänen war er nicht vom Glücke begünstigt. Bald brach noch größeres Mißgeschick über ihn herein. Nach Lothars Tode hatte nicht dessen Schwiegersohn Heinrich der Stolze die Kaiserkrone erlangt, wie er es als Inhaber der Herzogtümer Bayern und Sachsen wohl gehofft hatte, sondern der Hohenstause Konrad von Schwaben. Der neue Kaiser, Konrad Iii. (1137—1152), ließ durch Reichsspruch das Weistum (S. 203) finden, daß es unzulässig sei, zwei Herzogtümer in einer Hand zu vereinigen; er stellte des- halb den Welsen vor die Wahl zwischen Sachsen und Bayern. Als dieser sich nicht sügte, verfiel er in die Reichsacht, so daß er in der Folge beide Länder verlor. Das Herzogtum Sachsen wurde Albrecht dem Bären verliehen, dem Stammvater der Askanier (Anhaltiner). Heinrich griff zu den Waffen. So entbrannte ein Krieg zwischen den Anhängern der Welsen und denen der Staufen (Waiblingen), der durch die Schlachtrufe: „Hie Welf! Hie Waib- lingen!" auf Jahrhunderte hinaus die Schlagworte für die Bezeich- nnng der kaiserlichen und der gegenkaiserlichen Partei geliefert hat. Albrecht der Bär nahm mit Unterstützung des Kaisers Besitz von Lüneburg, Bardowiek, Bremen und den nordalbingischen Ländern (Holstein), aus denen Adolf Ii. weichen mußte, da er seinem Freunde und rechtmäßigen Lehnsherrn Heinrich den geleisteten Treueid nicht brechen wollte. An Adolfs Stelle wurde Heinrich von Badewide gesetzt. Als dieser aber sah, daß er sich seiner vereinten Gegner Adolf und Heinrich nicht erwehren konnte, zerstörte er die Festungswerke zu Segeberg und Hamburg und verließ Holstein. So konnte Adolf fchon nach Jahresfrist seinen alten Besitz wieder antreten. Inzwischen starb Heinrich der Stolze (1139). Der Kampf um das Herzogtum Sachsen nahm jedoch seinen Fortgang. Endlich wurde Heiurichs d. St. Sohn, der damals 12jährige Heinrich der Löwe, auf dem Reichstage zu Mainz (1142) als Herzog von Sachsen anerkannt; Kaiser Friedrich Barbarossa (1152—1190) ließ ihm auf einem Fürstentage zu Goslar (1154) auch das Herzogtum Bayern zusprechen. Adols Ii. hatte bei seiner Rückkehr nicht nur seine Länder wieder- erhalten, sondern auch das inzwischen den Wenden entrissene Wagrien «Hauptsächlich das Gebiet der holsteinischen Seenplatte). Hier ver-

10. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 382

1912 - Stadthagen : Heine
— 382 - Baustile. Rathaus in Stadthagen. Plan von Stadthagen. Plan von Bückeburg. Residenzschloß in Bückeburg. Schloß am Harrl. Fürstliches Schloß in Stadthagen. Der Wilhelmstein. Die Arensburg. Stadtkirche in Bückeburg. Die Schaumburg. Rathaus in Bückeburg. Alte Bauernhäuser aus der Umgegend von Stadthagen. Die frühere Kirche zu Vehlen. Elisabeth Ursula. Simon Vi. zur Lippe. Ernst. Otto V. Philipp, erster Graf zu Schaumburg-Lippe. Friedrich Christian. Albrecht Wolfgang. Wilhelm. Philipp Ernst. Juliane. Georg Wilhelm, erster Fürst zu Schaumburg-Lippe. Adolf Georg. Georg. Farbiges Trachtenbild.
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