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1. Die Neuzeit - S. 58

1895 - Hamburg : Meißner
58 — der Reichvritter in Franken, Schwaben und am Rhein (über 1000) und die Reichsstäbte (über 50), von betten im ©üben Nürnberg, Augsburg und Frankfurt (am Main), im Westen Straßburg und Köln, im Norben Hamburg und Bremen die bedentenbsten waren; sie waren alle im Besitze der unbeschränkten Landeshoheit (Souveränetät). Der bebeutenbfte aller Territorialstaaten war Brandenburg, welches sich unter der feit 1415 regiereitbett Dynastie Hohen-zollem von politischer Machtlosigkeit und stänbischer Anarchie zu Ansehn und Bedeutung emporgeschwungen hatte. Friedrich I. hatte bttrch die Unterbrückung des Adels (Qnitzows), Friedrich Ii. butch die Unterwerfung der Städte (Berlin-Kölln), Albrecht Achilles durch das Verbot der Erbteilungen (dispositio Achillea) die Macht des Hauses begrünbet. Die Reformation, der sich Brandenburg erst spät (unter Joachim Ii. 1539) anschloß, lähmte eine Zeitlaug den Aufschwung des Staates. Erst Johann Sigismund (1608—1619) erweiterte die Macht seines Hauses durch die Erwerbung von Kleve, Mark und Ravensberg 1609 und des polnischen Lehnherzogtnms Preußen 1618, woraus Brandenburg Erbausprüche hatte, und trat durch die Annahme des reformierten Bekenntnisses in Berbittbuug mit der habsburgfeindlichen Opposition im Reiche. Aber unter seinem schwachen Nachfolger Georg Wilhelm (1619—1640) stürzte der 30jöbrtge Krieg und der Versuch einer selbstänbigen Eroberung von Pommern das Laub in die tiefste Zerrüttung (Schwarzenberg). Sein Sohn, Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst (1640—1688), halb nach seiner Thronbesteigung von Schwarzeuberg durch dessen Tod befreit, sicherte seinem Lande zunächst bett Frieden durch Abschluß eiues Waffeustillstanbes mit Schweden und entließ beit größten Teil der geworbenen Soldaten. Dann fetzte er tu Polen die Be-lehnung mit Preußen durch tutb trat uach Aufgebung des schwebischeu Heiratsplattes bttrch die Vermahlung mit Luise Henriette von Drattien in freunbfchafttiche Beziehungen zu den Rieberlanben. Der wejtsälische Friebe brachte für Brandenburg neue Gebietserweiterungen, aber nicht den erwünschten Zugang zur Ostsee. Es galt, die in brei Gruppen getrennten Länder zu einem einheitlichen Ganzen zu vereinigen.

2. Die Neuzeit - S. 76

1895 - Hamburg : Meißner
— 76 — Nachfolge der Neuburger Linie in der Kurwürde, indem er für seine Schwägerin Elisabeth Charlotte von Orleans, eine Schwester des letzten Simmernfchen Kurfürsten, Ansprüche auf die Erbschaft erhob. Dagegen schlossen die meisten deutschen Reichs-sürsten, der Kaiser, Brandenburg, das sächsische Haus, die Wittelsbacher, Nassauer und Welfen, und die Könige von Spanien und Schweden (Pfalz-Zweibrücken) für ihre deutschen Länder das Ver-teidiguugsbüuduis zu Augsburg 1686. Ferner suchte sich Ludwig iu deu Besitz des Erzbistums Köln zu setzen, wo er nach dem Tode des Kurfürsten Maximilian Heinrich die Wahl des in seinem Solde stehenden Wilhem Egon von Fürstenberg, Bischoss von Straßburg, durchsetzte, während die Minderheit den bayrischen Prinzen Clemens Joseph wählte. Da der Papst sich für letzteren erklärte, ließ Ludwig im Namen Fürstenbergs die Festungen des Kurfürstentums besetzen und gleichzeitig ein Heer in die Pfalz einrücken (1688). Sofort erklärten ihm das Reich und Spanien, im folgenden Jahre auch die Generalstaaten und England, nunmehr beide von Wilhelm von Oranien geleitet, den Krieg. Die französischen Heere drangen anfangs siegreich vor und besetzten die gauze Rheinliuie, aber beim Vorrücken der Verbündeten konnten sie ihre Stellungen nicht behaupten; sie räumten die Pfalz unter furchtbaren Verwüstungen und wurden aus den kölnischen Festungen und Mainz durch die brandenbnrgischen und Reichstruppen vertrieben. Die Absicht des vertriebenen Jakob Ii., von dem keltischen und katholischen Irland aus, wo er viel Anhang fand, England zu bedrohen, wurde durch die Niederlage am Boynefluß 1690, der Versuch einer Landung in England selbst, durch die Seeschlacht am Vorgebirge La Hogue 1692 vereitelt. Neue umfangreiche Rüstungen und die einheitliche Leitung der Operationen brachten den Franzosen zu Lande noch bedeutende Vorteile. In den Niederlanden siegte der Marschall von Luxemburg (t 1695) über den aus der Schule des Großeu Kurfürsten hervorgegangenen Grafen von Waldeck bei Flenrns 1690, über Wilhelm Iii. bei Steenkerken 1892 und bei Neerwinden 1693. Aber die Kosten des Krieges waren auf die Dauer bei dem Rückgänge von Handel und Gewerbe und dem Darniederliegen der Landwirtschaft trotz Ämterverkaufs, Münzverschlechterung und Domänenver-

3. Die Neuzeit - S. 15

1895 - Hamburg : Meißner
— 15 — Kölner Erzbischof Hermann von Wied wurde abgesetzt. Kurfürst Johann Friedrich eroberte zwar sein Land wieder, wurde aber im April 1547 bei Mühlberg gefangen genommen und mußte auf die Kurwürde nud die Kurlande verzichten; diese erhielt Moritz mit Ausnahme eines Teiles der thüringischen Lande, die den Söhnen der Gefangenen verblieben. Daraus unterwarfen sich auch die norddeutschen Städte außer Magdeburg, und Landgraf Philipp gab sich zu Halle gesaugeu. Durch deu siegreichen Verlaus des schmalkaldischen Krieges war Karl V. Herr der Lage in Deutschland; gleichzeitig aber erfolgte der Bruch mit dem Papste Panl Iii. (Farnese), welcher den Kaiser nicht §u mächtig werden lassen wollte und das Konzil von Trient nach Bologna verlegte. Karl begnügte sich daher damit, auf dem „geharnischten" Reichstage zu Augsburg (1547—1548) die Stünde zur Anerkennung eines freien Konzils als des höchsten Gerichtshofes in Sachen des streitigen Glaubens zu bringen und bis dahin zur Annahme des Augsburger Interims zu verpflichten, welches ihnen fast mir den Abendmahlskelch und die Priesterehe ließ. Aber die Durchführung des Interims stieß in Deutschland überall auf den heftigsten Widerspruch, und die Fortdauer der spanischen Herrschaft durch die Wahl feines Sohnes, des Jnfauten Philipp, vermochte der Kaiser nicht durchzusetzen. Das Verfahren des Kaisers gegen die Häupter des schmalkaldischen Bundes schien die Einleitung zu einer planmäßigen Unterdrückung der fürstlichen Selbständigkeit (Libertär) zu sein, welche durch die sociale und kirchliche Revolution noch gewachsen war. Dagegen bildete sich ein evangelischer Bund, welcher in dem mit der Exekution gegen Magdeburg betrauten Kurfürsten Moritz ein Haupt und in dem durch die Aussicht auf den Gewinn von Cambrai, Metz, Tont und Verdun gewonnenen König Heinrich Ii. von Frankreich einen Bundesgenossen fand. Während letzterer die lothringischen Reichsstädte besetzte, wandte sich Moritz, welcher schon 1551 mit Magdeburg einen Vergleich geschlossen hatte, gegen den Kaiser nach Süddeutsch land und nötigte denselben zu eiliger Flucht tunt Innsbruck über den Brenner nach Villach. Die unzuverlässige Haltung der übrigen deutschen Fürsten und Mangel an Geld zwangen den Kaiser zum Passaner Vertrage 1552, welcher

4. Die Neuzeit - S. 16

1895 - Hamburg : Meißner
— 16 — die fürstliche Selbständigkeit schützte und einen dauernden Frieden zwischen beiden Konfessionen ohne Rücksicht auf die Verhandlungen des Konzils in Aussicht nahm; die gefangenen Häupter der Schmal-kaldener erhielten die Freiheit. Karl V. vermochte weder Metz zurückzuerobern noch die Ruhe im Reiche wiederherzustellen, welches durch die wüsten Fehden des Markgrafen Albrecht von Kulmbach, besonders seit dein Tode Moritz' bei Sievershausen 1553, beunruhigt und erst 1554 durch den Herzog Heinrich von Braunschweig von diesem Unruhstifter befreit wurde. Das Scheitern aller seiner Pläne veranlaßte den Kaiser, der Herrschaft zu entsagen und die Kronen aller seiner außerdeutschen Länder seinem Sohne Philipp Ii. (1556—1598) zu übertragen. Sein Stellvertreter und Nachfolger im deutschen Reiche, König Ferdinand, sah sich durch die Unmöglichkeit, den Protestantismus zu unterdrücken und durch die Ermüdung der kämpfenden Parteien zum Augsburger Religious-srieden (1555) genötigt, in welchem die Parität der beiden Konfessionen, der „Verwandten der alten Religion" und der „angsbnrgifchen Konsessionsverwandten", anerkannt wurde. Aber die weitere Ausdehnung des Protestantismus wurde durch den gegen den Widerspruch der Protestanten in den Reichstagsabschied aufgenommenen geistlichen Vorbehalt gehindert, welcher das den weltlichen Ständen zugestandene Reformationsrecht den geistlichen vorenthielt. Den Unterthanen wurde die Wahl zwischen der katholischen und der angsbnrgischen Konfession freigestellt; wenn ihre Wahl nicht auf die Religion des Landesherrn fiel, durften sie auswandern. Nur den geistlichen Unterthanen gestattete eine nicht in den Reichstagsabschied aufgenommene Deklaration Ferdinands ebenfalls freie Religionsübung. In den Reichsstädten sollten beide Bekenntnisse neben einander ausgeübt werden, und die Besitzverhältnisse in dem gegenwärtigen Stande verbleiben. Gleichzeitig wurde int Anschluß an die Kreiseinteilung eine Reichsexekutionsordnung erlassen. Mit dem Augsburger Religionsfrieden hatte sich der Protestantismus dauernde Anerkennung erkämpft, der Sieg der fürstlichen Libertät über die Monarchie war entschieden. Der Kaiser war aller Machtbefugnisse entkleidet und auf die Leitung der Geschäfte beschränkt, die er mit Zuziehung der Reichsstände zu verwalten hatte; die wichtigsten militärischen, kirchlichen, richterlichen, finanziellen Befugnisse gingen im Reiche auf die Territorien über.

5. Die Neuzeit - S. 39

1895 - Hamburg : Meißner
— 39 — in Anlehnung an Frankreich eine Anzahl lutherische und reformierte Fürsten zu Ahausen (im Ansbachschen) eine Union 1608, mit einheitlicher Kriegsverfassung und gemeinsamer Bundeskasse, an deren Spitze als Bundesdirektor Friedrich Iv. von der Pfalz trat. Dagegen traten auf Veranlassung Maximilians von Bayern und in Anlehnung an Spanien eine Anzahl katholischer Fürsten, darunter die drei geistlichen Kurfürsten, unabhängig von Österreich zu einer Liga 1609 zusammen mit ähnlicher Verfassung wie die Union. Den Ausbruch des Kampfes schien der jülich-klevifch e Erbfolgestreit herbeizuführen. Die Länder Kleve-Mark-Ravenstein und Jülich-Berg-Ravensberg, durch ihre Lage zwischen den spanischen Niederlanden und den nordwestlichen Bistümern wichtig, früher als Mauuslehen betrachtet, feit 1511 durch Heirat vereinigt und später von Karl V. (1546) und seinen Nachfolgern als unteilbar und auch in weiblicher Linie vererblich anerkannt, wurden nach dem Tode des letzten Herzogs Johann Wilhelm (1609) in ihrer Gesamtheit von dem Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg als Schwiegersohn seiner ältesten und dem Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm von Neuburg als Sohn feiner jüngeren Schwester in Anspruch genommen, während auf Grund eines kaiserlichen Privilegs von 1483 Sachsen die jülichschen Länder verlangte. Da der Kaiser mit Hülfe Sachsens das Erbe sür sein Hans zu gewinnen trachtete, besetzten zunächst Brandenburg und Pfalz-Neuburg die Länder gemeinsam; die Union, Frankreich, die Niederlande und England sagten den „possedierenden Fürsten" Hilfe zu, andrerseits rüsteten auch die Liga und Spanien. Aber der Tod Heinrichs Iv. von Frankreich verhinderte den Ausbruch eines allgemeinen Krieges; Union und Liga verständigten sich über gleichzeitige Abrüstung. Der Übertritt der Possedierenden, des Pfalzgrafen zur katholischen, des Kurfürsten zur reformierten Kirche, schien von neuem einen Krieg zu entzünden, als der vorläufige Teilungsvertrag von Xanten 1614 dem Streite ein Ende machte; danach fielen Kleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein an Brandenburg, Jülich und Berg an Pfalz-Neuburg. Erst die Vorgänge innerhalb der österreichischen Erblande führten den Ausbruch des Krieges herbei.

6. Die Neuzeit - S. 57

1895 - Hamburg : Meißner
57 Die Kurpfalz, im westfälischen Frieden, wenn auch in geringerem Umfange, wiederhergestellt, erholte sich unter Karl Ludwig, dem „Wiederhersteller", allmählich von den Wirren des Krieges. Einige Nebenlinien, die neuburgische, sulzbachische und die verschiedenen Zweibrückener Linien, hatten nur kleine Besitzungen; von ihnen hatte die zum Katholizismus übergetretene nenburgische Linie durch die Erwerbung vou Jülich mtd Berg eine bedeutende Stellung am Niederrhein erhalten. — In dem durch den Krieg und die Restitutionen besonders mitgenommenen Württemberg wurde durch den Frieden Eberhard Hi. (f 1674) wiederhergestellt, aber seine Macht war durch die Stände, in denen das bürgerlichstädtische Element überwog, sehr beschränkt. — Hessen zerfiel seit dem Tode Philipps des Großmütigen in mehrere Teile. Von den beiden Hauptlinien gehörte Hessen-Kassel, welches durch die Abtei Hersfeld und die Hälfte der Grafschaft Schaumburg vergrößert wurde, dem reformierten, Darmstadt dem lutherischen Bekenntnisse an. Die Nebenlinien Philippsthal, Rothenburg - Rheinfeld und Homburg waren unbedeutend. — Die Macht der welfifchen Herzöge aus dem Hause Br nunschweig wurde durch viele Teilungen zersplittert; von den beiden Hauptliuieu, der wolfen-büttelscheu und der lüneburgischen, hatte letztere ihren Besitz wiederum in zwei Teile zerlegt, Lüneburg-Celle nebst Grubenhagen und Calenburg-Göttingeu. Die geringe Macht der Landesherren gab den Landständen große Bedeutung. — Auch in Mecklenburg (Schwerin und Güstrow), welches durch Schweden von der Ostsee ausgeschlossen war, waren die Landstände im Besitz bedeutender Privilegien, während die Bürger und Baueru gedrückt imt> leibeigen waren. — Kursachsen, durch die beiden Lausitzen vergrößert, stand noch immer an der Spitze des protestantischen Deutschland, hatte aber durch feine Anlehnung an die kaiserliche Politik und seine Feindschaft gegen die Reformierten an Ansehn verloren. Die Errichtung der drei Seitenlinien Weißenfels, Merseburg und Zeitz (Naumburg) nach dem Tode Johann Georgs I. 1652 war eine politische und wirtschaftliche Schwächung. — Von den geistlichen Stiftern waren nur diejenigen säkularisiert worden, welche sich schon lange in protestantischen Händen befunden hatten, die übrigen bestanden fort. — Zahlreich waren die Gebiete der Kleinfürsten,

7. Das Mittelalter - S. 59

1894 - Hamburg : Meißner
— 59 — Die Gewaltherrschaft der kaiserlichen Vögte erregte einen neuen Aufstand in der Lombardei; der Papst kehrte nach Rom zurück. Während Friedrichs Anwesenheit in Italien schlossen 1167 die Städte Cremona, Mantua, Bergamo und Brescia den lombardischen Städtebund, welcher sich immer weiter ausdehnte. Mailand wurde wieder aufgebaut. Friedrich zwang zwar Rom zur Unterwerfung, aber der Ausbruch einer Pest, an der auch Reinald von Dassel starb, nötigte ihn zu eiligem Rückzüge. Die Gründung der Festung Alessandria im Tanarogebiet verlegte ihm den Weg über Burgund. Die deutschen Fürsten, voran Heinrich der Löwe, konnten und wollten ihn bei seinen italienischen Unternehmungen nicht weiter unterstützen; so belagerte er mit unzureichenden Streitkräften Aleffandria 1174 vergebens und erlag 1176 der lombardischen Übermacht bei Legnano. Durch die Vermittelung der deutschen Bischöfe kam ein Friede zwischen Kaiser und Papst zu stände, welcher durch eine persönliche Zusammenkunft zu Venedig 1177 bekräftigt wurde. Friedrich erkannte Alexander Iii. als rechtmäßigen Papst an und wurde vom Banne gelöst; der Streit über die mathildischen Güter blieb vorläufig unentschieden. Den Lombarden wurde ein 6jähriger, den Normannen ein 15jähriger Waffenstillstand bewilligt; der endgültige Friede mit ersteren wurde 1183 zu Konstanz abgeschlossen. Darin erkannten diese die Oberhoheit des Kaisers, der Kaiser die freiheitliche Verfassung der Städte an; alle fünf Jahre sollten die Konsuln vom Kaiser oder dessen Stellvertreter in Italien die Investitur mit den Regalien nachsuchen. Die neue Verbindung des Kaisers mit der Kirche richtete sich zunächst gegen Heinrich den Löwen, welcher im Besitze der Herzogtümer Bayern und Sachsen auch die bisher reichsunmittelbaren Grasen und Bischöfe im östlichen Sachsen unterworfen hatte und gegenüber Slaven und Dänen eine fast königliche Stellung einnahm. Ein Streit mit dem Bischof von Halber stadt gab den Anlaß zu seinem Sturz. Als er der wiederholten Ladung des Kaisers nicht Folge leistete, sprach dieser 1180 die Acht über ihn aus und entzog ihm seine Herzogtümer. Sachsen wurde zerstückelt; das Herzogtum Westfalen erhielt der Erzbischof von Köln', Engern als Herzogtum Sachsen der Askanter Bernhard, Albrechts des Bären Sohn, die Grafen und Bischöfe des östlichen Sachsen wur-

8. Das Mittelalter - S. 60

1894 - Hamburg : Meißner
— 60 — den wieder reichsunmittelbar. Bayern wurde nach Abtrennung des Herzogtums Steiermark an Otto von Wittelsbach verliehen. Heinrich wehrte sich zwar tapfer, mußte sich aber nach dem Abfalle seiner meisten Vasallen auf dem Reichstage zu Erfurt 1181 unterwerfen. Er behielt seine Allodien Braunschweig und Lüneburg, mußte aber das Reich meiden. Die letzte der großen Territorialgewalten war damit zertrümmert; die Zersplitterung des Reiches nahm zu, und es fehlte demselben an einer starken Vertretung im Norden und Osten. Dänemark entzog sich seitdem der deutschen Lehnshoheit. Friedrichs Macht stand auf dem Höhepunkte, als er auf dem Pfingstseste 1184 zu Mainz seine beiden ältesten Söhne, König Heinrich Vi. und Herzog Friedrich von Schwaben, zu Rittern schlug und 1186 den ersteren zu Mailand mit Konstanze, der Erbin des Normannenreiches in Unteritalien und Sizilien, vermählte. Schon stand infolge der bedrohlichen Machtstellung des Kaisers ein neuer Streit mit der Kurie in Aussicht, als die Kunde von dem Falle Jerusalems den Frieden wiederherstellte. Zur Wiedereroberung der Stadt unternahm Friedrich den dritten Kreuzzug, ertrank aber unterwegs in Cilicien im Flusse Seles 1190. Friedrichs Sohn Heinrich Vi. (1190—1197), schon während des Vaters Abwesenheit sein Stellvertreter, erzwang nach seinem Tode vom Papste 1191 die Kaiserkrönung und unterdrückte eine Fürstenverschwörung in Deutschland zur Wiederherstellung des Welfen durch die Gefangennahme des englischen Königs Richard Löwenherz, welcher ihm den Lehnseid leisten mußte. Nachdem er nach dem Tode Tankreds von Lecce 1194 in Palermo die normannische Krone empfangen hatte, war ganz Italien in seiner Gewalt. Die Eroberung des byzantinischen Reiches und des h. Landes sollte seine Weltherrschaft vollenden, das so geschaffene Weltreich in seinem Hause erblich werden. Schon huldigten ihm die Könige von Cypern und Armenien, der byzantinische Kaiser wollte Tribut zahlen, die deutschen Fürsten lehnten zwar die Erblichkeit der Krone ab, wühlten aber seinen Sohn Friedrich zum Nachfolger; da machte ein früher Tod 1197 den großartigen Plänen des Kaisers ein Ende. Nach Heinrichs Vi. Tode erfolgte eine allgemeine Erhebung gegen die staufische Weltherrschaft, an deren Spitze das

9. Das Mittelalter - S. 61

1894 - Hamburg : Meißner
— 61 — Papsttum trat. Papst Innocenz Iii. (Lothar von Segni, 1198—1216), der großartigste Vertreter der päpstlichen Weltherrschaftsidee, brachte sofort wieder die päpstliche Lehnshoheit über das Normannenreich zur Anerkennung, indem er über Heinrichs Sohn Friedrich Ii. die Vormundschaft übernahm, und erweiterte den Kirchenstaat beträchtlich aus Kosten des Reiches. Erleichtert wurde sein Vorgehen durch den Thronstreit in Deutschland, wo die hohenstaufische Partei nach einigem Zögern Heinrichs Bruder Philipp von Schwaben (1198—1208), die welfische den zweiten Sohn Heinrichs des Löwen, Otto Iv. von Braunschweig (1198—1215), wählte. Letzterer, seit seiner Jugend in die französisch-englischen Wirren verwickelt, fand Unterstützung bei England, ersterer bei Frankreich. Während Deutschland von blutigen Kriegen zerrissen wurde und im Norden die Dänen Holstein und Mecklenburg eroberten, verhielt sich der Papst zuerst abwartend, entschied sich dann aber für Otto, um dessen Erliegen zu verhindern. Trotzdem blieb ihm Philipp überlegen. Als dieser aber 1208 aus Privatrache ermordet wurde, erkannte auch die hohenstaufische Partei Otto Iv. an, welcher sich mit Philipps Tochter Beatrix verlobte. Er erhielt auch 1210 vom Papste die Kaiserkrone, geriet aber bald mit ihm durch sein thatkräftiges Auftreten für die Rechte des Reiches in Italien in Streit und verfiel dem Banne. Mit Zustimmung des Papstes wurde gegen ihn 1212 Friedrich von Sizilien als Gegenkönig ausgestellt; er gestand der Kirche alle Rechte zu, auf welche sie Anspruch erhob, namentlich den Besitz der mathildischen Güter und die Entscheidung bei zwiespältigen Bischofswahlen, versprach die Trennung Siziliens von Deutschland und gelobte einen Kreuzzug. Nach Ottos unglücklichem Feldzuge gegen Frankreich (Schlacht bet Bouvines 1214) fand er allgemeine Anerkennung und wurde 1215 zu Aachen gekrönt. Sein Gegner starb 1218 verlassen in seinen Stammlanden. Friedrich Ii. (1215—1250) war ein hochbegabter Herrscher und genauer Kenner der abendländischen wie der morgenländischen Kultur, aber dem deutschen Wesen und der Kirche entfremdet. Sein Ziel war die Herstellung eines hohenstaufischen Weltreiches nach dem Vorbilde seines Vaters, für welches er den Stützpunkt in seinem sizilischen Erbstaate suchte. Nachdem er seinen ältesten Sohn

10. Das Mittelalter - S. 72

1894 - Hamburg : Meißner
— 72 — Trier als Erzkanzler von Deutschland, Italien und Burgund, der Herzog von ^Sachsen als Erzmarschall, der Pfalzgraf bei Rhein als Truchseß, der Markgraf von Brandenburg als Kämmerer der König von Böhmen als Mundschenk; die Kurstimme des letzteren war bestritten. Mit der weiteren Ausbildung des Lehnswesens geriet die Krone mehr und mehr in Abhängigkeit von den Großen des Reiches deren Beschlüsse auf den Reichstagen auch für den König verbindlich waren. Sie wurden allmählich aus königlichen' Beamten selbständige Landesherren in ihren Territorien und gewannen durch Verleihung oder Oeeupation die wichtigsten Kronrechte für sich. Auch sie waren wiederum bei wichtigen Anlässen an die Zustimmung ihrer Landstände gebunden. Infolge der rein privatrechtlichen Auffassung der fürstlichen Gewalt wurden die einzelnen Territorien durch Erbteilungen immer mehr zersplittert. Das Kriegswesen des Reiches beruhte seit dem Verfalle des alten Heerbanndienstes ausschließlich auf dem Lehnswesen. Das allgemeine Aufgebot bestand aus den Dienstmannen des Königs (Reichsministerialen), den Kontingenten der Städte und zum größten Teile aus denjenigen Waffenfähigen, welche die Vasallen nach dem Lehnsrechte zu stellen hatten. Die Rechtsentwickelung nahm nach dem Verfalle der Reichseinheit einen mehr partikularen Charakter an, indem nach Bedürfnis sowohl das ungeschriebene Rechtsherkommen ausgezeichnet als die aufgezeichneten Volksrechte erweitert wurden (Land- und Stadtrechte). Zu allgemeinerer Bedeutung gelangte der „Sachsenspiegel" (Land-recht und Lehnsrecht) des Ritters Eike von Repkow(um 1220), welcher allmählich in ganz Norddeutschland als Reichsrecht anerkannt wurde. Ein etwas späteres oberdeutsches Rechtsbuch, der „Schwabenspiegel (um 1280), unternahm es, unter Zugrundelegung der alten süddeutschen Volksrechte und der Kapitularien wie des römischen und kanonischen Rechts, welches man damals in Deutschland kennen lernte, ein allgemein geltendes „Kaiserrecht" zu schaffen. Im Gerichtswesen traten an die Stelle des Rechtsfinder aus allen Freien die Schöffen und Richter, welche vom Könige, später von den Landesherren ernannt wurden und bald einen besonderen Stand bildeten; doch dauerten die herkömmlichen Formen des Ver-
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