Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Bd. 1 - S. 73

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 73 — 7. D ie Handelsstraßen über Leipzig. a) Den Kauf- und Fuhrleuten wird bei Androhung von Strafe geboten, die alten Handelsstraßen einzuhalten. 1551. Die alte Handelsstraße nach Bayern (Nürnberg, Regensburg, usw.) wurde zuweilen von den Fuhrleuten nicht eingehalten, weshalb u. a. auch Kurfürst Moritz „seinem Bruder August zu Gefallen, welcher ihm in einem Schreiben aus Altenburg vom 13. Dezember 1551 darum ersucht hatte", die alten Befehle hierüber erneuerte, „indem er an den Capitain zu Zwickau und an die Zolleinnehmer zu Borne und Pegau folgendes Rescript geschickt:" „Wir werden bericht, daß die Fuerlenthe, so von Nürnbergk und Regenspurg Guetter kegen Leiptzig auf die Merkte und fünften fueren, ihren Weg auf Schlaiz, Gera, Zeitz und Pegau, auch von Leiptzig aus wieder der Ende zue nehmen, do sie doch hiebevorn auf Plauen, Zwickau, Aldenburg und Borna haben fueren müssen, weil denn durch solch Fürnehmen dem Hochgebohrnen Fürsten Herrn Augustenn Herzogenn zu Sachsen u. s. w und uns das gebuerende Gleith in obbeschriebenen unsern und Sr. Lbd. Stetten entzogen, auch diese Boranderung der Strassen denen alten Vortragenx) und hergebrachten Brauche zuwider ist: so begehren wir, dir hiermit befehlende, du wollest die Fuerleuthe weisen, sich der alten gewönlichen Strassen forthin unweigerlich zu halten, sie auch vor Schaden zu warnen und die Uebertreter zu ernster Straffe einnehmen." (Die an der Elster hinführende Straße scheint von den Fuhrleuten um der größeren Bequemlichkeit und um deswillen bevorzugt gewesen zu sein, weil „die ordentliche Heer- und Landstraße viel länger, als der andere Weg, und von einem überaus engen Gleise wäre, daß sie mit ihren Wagen nicht gut daraus sortkommen könnten.") _________________ (Franz, Pragmat. Handelsgesch. der Stadt Leipzig, S. 169). *) Verträgen. b) Einschränkung der Elbschiffahrt zu Gunsten des Leipziger Handels. 1556. Die Böhmen versuchten ihre Waren, die sie aus Deutschland bezogen, auf der Elbe zu befördern und suchten um ein Privileg dazu nach. Allein Kurfürst August schrieb 1556 am 30. Januar an „Jhro Röm. Königl. Maj. verordnete Räthe, fo sich damahlen in Frankfurth an der Oder befunden, Hieraiber also: Als haben wir den Schrifften und Handlungen, so erwenter Renmunge und Dffnunge des Elbe- und Oder-Strandes bei Leben und Regierunge Unsers freundlichen und lieben Bruders, Churfürst Morizens seel. ergangen, aufsuchen lassen; Und ob wir wohl befunden, . . . daß es sonderlich diesen Unsern Landen und derselben Underthanen nachtheilig und verderblich, auch allerley Weigerunge und Zerrüttung alter Landstrassen usgerichter Verträge und gesprochener Urtell verursachen wolte, das auch Unsere Stadt Leipzig von einem Römischen Kayser und Könige zu dem andern stadtlich begnadiget und privilegiert mit einer alten Stapel, Niederlage und drey Jahrmerckten, darnach denn auch von Alters her die Landstrassen aus Pohlen, Schlesien, auch aus den See-Stätten, und alsosort gehalten und hergebracht weren, welche alte Strassen durch diese Schiffarth zerrüttet, und der Stadt Leipzig ihre wohlhergebrachte Niederlage und Jahrmerckte gefchmelert, wue nicht gantz vernichtet und verderbet würden." (Bornius-Heinholbt, a. a. O., S. 39). e) Kurfürstliches Gebot, die Einhaltung der „Hohen Straße" betr. 1568. „Von Gotts gnaden Augustus Hertzog zu Sachssen / etc. Allen und jtzlichen vnsern Vnderthanen / auch auswertigen Kaufleuten / Furleuten / und denen / die jr Gewerb und Handtierung in und durch vnsere Lande / Chur und Fürstenthuntb

2. Bd. 1 - S. 365

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 365 — Projectire und allen andern den gemeinen Stat concernirenden Sachen / Wie die auch genannt werden fönten / keiner einige dergleichen Dinge / Weder ganz noch Stück- oder Extract weise herraußer kommen / Drucken / oder schreiben / vielweniger feil haben lassen solle / bey Verlust aller aufgelegten Exemplarien / und Zwey hundert Goldgülden Reinisch Strafe / Wobey Wir Ihn bis an Vns geschüzet wißen wollen / Vnd hatt Er sich wie auch Andere darnach in allen Zu achten. Urkkundlich haben Wir diese Begnadigung unter Unsern Chnrfl. Nahmen und Decret Ihnen ausandwortten laßen. So geschehen zu Dreßden den I.-May 1660. Johann George (Churfürst) (L. S.) Hannß George Freyherr von Rechenberg etc." (Nach v. Witzleben, Geschichte der Leipziger Zeitung. 1860. Anhang, Beilage 1.) 2. Die erste Nummer der „Leipziger Zeitung". (Siehe Beilage.) 2. Handel und Messet. 1. Handelswege und Heerstraßen über Leipzigs). 1653. „Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Leipzig fügen hiermit männiglich zu wissen / . . . was Churfl. Durchl. zu Sachsen etc. wegen Haltung und Bauung der ordentlichen Wege und Landstrassen gnädigst angeordnet / und uns dabei gnädigst anbefohlen. Von Gottes Gnaden / Wir Johann Georg / Hertzog zu Sachsen etc. fügen . . . hiermit zu wissen: Demnach in verwichenen Kriegszeiten sich zum öfftern begeben / daß um besorgter Unsicherheit willen die Fuhrleute und Reisende von denen ordentlichen Landstrassen abzuweichen und andere Beywege zu suchen veranlasset worden / welchen hernach andere . . . darum / daß sie von denen ordentlichen Gleits- und Zoll-Städten beyseits abgehen / und der schuldigen Abstattung sich möchten entbrechen können / gefolget / nunmehr aber bey . . . erfolgter Beruhigung dieser / auch benachbarter Fürstentümer und Lande / die Strassen allenthalben in guter «Sicherung / und niemand einige beständige Ursache / durch welche die alte gewöhnliche Strassen zu bauen er gehindert werden fönte / mit Bestände fürzuwenden ; Als haben wir dahero die Nothdurfft zu seyn erachtet / vorige Unsere / wie auch Unserer . . . Vorfahren / wegen Haltung derer Strassen publicirte Edict und Ausschreiben zu verneuren / und selbige zu männigliches Wissenschafft in Krafft dieses publiciren zu lassen. Begehren und gebieten derohalben hiermit ernstlich und wollen / daß Erstlich diejenige Kauff- und Fuhrleute / welche aus Pohlen und Schlesien in unsre Lande Sachsen / Thüringen und Meisen reisen / treiben und fahren wollen / mit welcherlei) Wahre oder Kanffmannschafft das sey / wann sie den Queiß rühren und darüber kommen / ihren Weg auff Lauben 3) / und von dar auff Görlitz / Bu-dißin4) / ßamentz / Königsbrück / und fürter auff den Hayn 5) / Oschatz / Eulen-bürg oder Grimm und Leipzig nehmen / und bey Verlust ihrer Wahren / und was sie eigenes bey sich haben / von solcher Strassen nirgends abweichen . . . / auch im Rückwege es also und nicht anders halten sollen. Do aber diejenige / welche mit Viehe ihre Handthierung treiben / . . . aus Mangel nothwendige Fütterung von der geordneten alten und hohen Strasse abzu-weichen / und nach der Nieder-Straffe mit ihrem Viehe sich zu lencken gedrungen ^ ™ ? ?9l S. 65 ff. u. Bd. Ii, Handel u. Verkehr. 2) Vgl. S. 73 f. 8) Lauban. 4) Bautzen. 5) Großenhain. ’ *

3. Bd. 1 - S. XI

1911 - Leipzig : Wiegandt
— Xi — geschichtlichen Gebietes. Diese Zusammenhänge sind es, denen neuerdings die vielen Heimatgeschichten und die vielen quellenmäßigen Zusammenstellungen für die historische Entwicklung irgend eines bestimmten Ortes verdankt werden. Das vorliegende Buch führt auch die Einwohner Leipzigs in die eben geschilderten Zusammenhänge ein. Von den Ansängen der kleinen Stadt bis zu ihrer heutigen Größe führt ein gewaltiger Strom von geschichtlichen Vorgängen, die in Urkunden und Erzählungen, in Schriften und Aktenmassen und tausend anderen Formen geschichtlicher Überlieferung eine starke unmittelbare Spur ihres einstigen Entstehens hinterlassen haben. Diese Zeugnisse, anfangs nur zerstreut auftretend wie die Silberblicke eines Bergbaches, die nur da und dort aus dem Wiesental hervortreten, später massenhaft gewaltig dahinfließen wie ein reicher Strom, sind in dem vorliegenden Buche von emsiger und sorgfältiger Hand geborgen, und damit jedermann, der die Vergangenheit seiner Vaterstadt kennen lernen will, leicht zugänglich gemacht. Wer aber wird sich in Leipzig nicht gern in die Spuren dieser Vergangenheit vertiefen? Man kann wohl sagen, daß unter den Großstädten unseres nationalen Gebietes Leipzig eine der historischsten ist. Jedenfalls wird jemand, der aus jener Schwesterstadt Berlin, welche unser altes Leipzig an Größe so weit überholt hat, nach Leipzig kommt, sich alsbald dem Eindrucke hingeben, daß er aus irgend einer Durchschnittsgegenwart und aus einer nicht sehr weit rückwärts entwickelten Vergangenheit an eine Stätte gerät, in der diese Vergangenheit weit eindringlicher predigt; und vielleicht wird selbst derjenige, der vom Westen, ans Städten des rheinischen Mutterlandes oder von den südlichen Zentralgebieten herkommt, den Eindruck einer besonders starken Nachwirkung älterer Knlturperioden empfinden , weil er auf dem verhältnismäßig sehr engen ursprünglichen Stadtgebiet in Leipzig die Reste dieser Vergangenheit in den mannigfachen alten Architekturen, in all den Einrichtungen, welche ein langgepflegter Handel in den Straßen, im Bau der Häuser, in der Durchbildung der Höfe und sozusagen dem ganzen Neglige der Stadt hinterlassen hat, in einer Anhäufung und in einer Kontinuierlichen Entwicklung auffinden wird, wie sie selbst in Städten des alten Mutterlandes selten ist. So ist denn Leipzig recht eigentlich dafür bestimmt, ein Buch wie das hier vorliegende bald zu erhalten und voll zu genießen, und man sollte von diesem

4. Bd. 2 - S. 166

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 166 — Art. Ii. Aller Handel und alle Correspondenz mit den Brittischen Inseln ist untersagt. Solchem nach werden die nach England, oder an einen Engländer adressirten oder in englischer Sprache geschriebenen Briefe und Pakete mit der Post nicht hersendet, sondern angehalten werden. Art. Iii. Jeder Englische Unterthan, wes Standes und Gewerbes er sey, welcher sich in den von unsern, oder unsrer Alliirten Truppen besetzten Ländern betreffen läßt, soll Kriegsgefangen seyn. Art. Iv. Alle Magazine, jede Waare und jedes Eigenthum, von welcher Art sie seyn mögen, die einem Unterthan Englands gehören, sollen für gute Prise erklärt werden. Art. V. Der Handel mit Englischen Waaren ist verboten, und jede Waare, die England gehört, oder aus dessen Fabriken und Colonien kommt, wird für gute Prise erklärt . . . Art. X. Gegenwärtiges Dekret soll . . . allen Unsern . . . Alliirten . . . mitgetheilt werden. Unterzeichnet: Napoleon. Für gleichlautende Abschrift Der Brigade-General und Commandant von Leipzig Rene." (Nach der Abschrift im Original.) 15. Strafandrohung gegen den Handel mit englischen Waren. 1806. etc. „Auf Veranlassung des Intendanten des Leipziger Kreises, Herrn Treil-hard, (wird) allen denenjenigen, welche Waaren, die England gehören, in ihrer Verwahrung haben, bekannt gemacht, daß sie, ohne sich den härtesten Strafen auszusetzen, darüber nicht disponiren dürfen. Zugleich wird allen denen, welche Englische Waaren, oder Waaren, die aus Englischen Colonien kommen, besitzen, Hiermit notisiciret, daß der Handel mit diesen Waaren streng verboten ist, und Jedermann, der auf einer Uebertretnng dieses Kayserlich Königlichen Verbots betroffen wird, arretiret, und den Tribunalen übergeben werden soll, um nach der Strenge der Gesetze gerichtet zu werden. Leipzig, den 27. Nov. 1806. (L. S.) Der Rath zu Leipzig." (Poppe, a. a. O.) 16. Anweisung der Zollbeamten, auf englische Waren zu achten. 1806. „Leipzig den 29. November 1806. Der Auditeur des Staatsraths, Intendant des Leipziger Kreises, verordnet Folgendes: Art. 1. Der innere Handel mit Waaren bleibt frey, mit Ausnahme der Waaren und andern Gegenständen so im folgenden Articfel verboten find.

5. Bd. 2 - S. 136

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 136 — 1) Alle und jede Kaufleute ihre Güther, wohin sie wollen, spediren tönten, jedoch mit der Bedingung, daß der Weg durch die Königl. Armee, als welches ausdrücklich verbothen werde, nicht genommen werden solle; 2) Daß diejenigen Waaren, welche nach Ungarn, Schlesien, und Pohlen, abgeschickt werden, über Crossen spediret und transporttret werden müßten; 3) Daß alle Waaren, welche nach Böhmen, Mähren, und dem Reiche verschickt werden, über Naumburg gehen, überhaupt aber alle Transporte dahin dirigiret werden müßten, daß sie der Armee nicht zu nahe kämen; 4) Daß nach denen Sächsischen Städten, welche von feindlichen Trouppen besetzt sind, nicht das geringste, bey Strafe der Confiscation, geschickt werden solle; Ungleichen: Daß alle verbothene Correspondenz und Commnnication in fremde Städte und Länder, bey Leibes- und Lebens-Strafe öffentlich verbothen und untersaget werde; Und dann der Herr Commendant solches Uns zu fernerer Verfügung com-municiret: Als wird es, damit ferner Niemand sich mit Unwissenheit entschuldigen könne, hierdurch publiciret und bekannt gemacht. Signatum Leipzig, den 18. April 1760. Der Rath zu Leipzig." (Nach dem Original.) b) „Da bey Sr. Königl. Majestät in Preussen Beschwehruug eingelauffeu, daß fast täglich aus Leipzig Fracht-Wagen nach der Gegend, wo von denen mit Höchst-Denenselben in Krieg befangenen Mächten Trouppen stehen, abgiengen, und unter denen oben drauf gepackten Sachen andere, von Höchstgedachter Sr. Königl. Majestät verbothene Waaren, abführen. Also wird, auf dazu ergangene schriftliche Ordre, des hiesigen Herrn Com-mendantes, Herrn Obrist-Wachtmeisters von Keller, der Kaufmauuschasst hiefelbst nochmahls untersagt, fernerhin dergleichen, von Sr. Königl. Majestät in Preussen vor unerlaubt und Höchst-Deroselben Interesse zuwider laufend, declarirtes Commercium, zu treiben. Jnmaffen der Herr Commendant nicht Umgang nehmen wird, die nach solchen Orten gehende Fracht-Wagen anhalten, und Visitiren zu lassen, nicht minder, bey Entdeckung dergleichene verbothener Waare, Wagen und Pferde nebst sämtlichen darauf befindlichen Gütern zu confisciren, sowohl, die eontravenienten Waaren, noch überdis, mit einer schweren Geld-Strafe zu belegen; Und, da dieses Verbot eigentlich diejenigen angehet, so mit Specerey und Victualien, Handlung, auch Fuhrwerck, treiben, so werden diese insonderheit vor den angedroheten Unftatten, wobey alle vor einen zu hassten, angehalten und in Strafe genommen werden dürfften, nachdrücklich gewarnet. Signatum Leipzig, den 30. Jul. 1760. Der Rath zu Leipzig." (Nach dem Original.) 15. Friede zu Hubertusburg. 15. Februar 1763. „Den 15. wurde der sehnlich erwartete und erwünschte Friede, welcher diesen Tag in Hubertusburg geschlossen, abends um 8 Uhr durch 12 Mann blasender Postillonen mit brennenden Fackeln und Vorreitung des königl. preußischen Post-Commissairs Herrn Bertram, welche durch die ganze Stadt tönend ritten und also den Friedens-Courier bei sich hatten, denen Inwohnern dieser Stadt öffentlich kund gethan. Ein preußischer Husaren-Officier hat an eben diesem Tage um Vesperzeit für großen Freuden über diesen Frieden auf dem Grimmischen Steinwege im Poststalle eine ziemliche Menge Geld auf die Straße unter die armen Leute ausgeworfen.

6. Bd. 2 - S. 349

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 349 — klaren Verstand einleuchten, daß der Staat überall dadurch gewinnen muß: in allen Arten von Abgaben, weil Produktion und Konsumtion steigen; am Salztransport, im Postwesen, im Chausseebau, in der Militair- und Domainen-Administration etc. und, nach unsern Vorschlag, unmittelbar durch Theilnahme an den Dividenden. Endlich gibt es kaum eine einzige Verbesserung in der langen Reihe der Erfindungen, die nicht einzelnen Gewerben und Personen für einige Zeit nachtheilig gewesen wäre. Zur Zeit der Erfindung der Buchdruckerkunst mögen in Leipzig für den Augenblick wohl über ein Dutzend Abschreiber arbeitlos geworden sein; heute beschäftigt hier die Presse 5000 Menschen. So gut es Thorheit gewesen wäre, den Fortschritten des Erfindungsgeistes Einhalt zu thun, um jene Abschreiber in Thätigkeit zu erhalten, so thöricht wäre es heute, um etlicher Gastgeber und Fuhrleute willen, auf die unermeßlichen Wohlthaten der Eisenbahnen Verzicht zu leisten . . . Andere, die schon zurückschrecken, wenn sie nur von einer Dampfmaschine hören, fürchten sich vor der Explosion des Kessels, vor Schwindel und Ersticken, weil der Wagen gar zu schnell die Lufl durchschneide, und vor dem Ueberfahrenwerden . . . Weit entfernt hiermit vorschlagen zu wollen, man solle ein ganzes System von Eisenbahnen in Sachsen auf Einmal beschließen und überall sogleich Hand an's Werk legen, habe ich mit dem bisher Gesagten nur darthun wollen, daß, wenn das Ganze so große Vortheile biete, im Einzelnen gar nicht fehl gegriffen werden könne. Eisenbahnen sind hier zu Lande noch eine unbekannte Sache, es ist also vor allen Dingen eine Probe zu machen, und zwar mit derjenigen Route, welche die meisten Vortheile und die wenigsten Schwierigkeiten darbietet. Dies ist offenbar der Fall zwischen Leipzig und Dresden. Hier ist es eine reine Unmöglichkeit, daß nicht bedeutende pekuniäre Vortheile erreicht werden. Diese Route ist die wichtigste für den geistigen, häuslichen und politischen Verkehr des Landes und eine der bedeu- tendsten für den merkantilischen. Ist diese Route erst hergestellt, so kaun also, was im Königreich Sachsen in eommerzieller sowohl, als in politischer und intellektueller Beziehung nur irgend Einfluß und Stimme hat, sich jeden Tag von dem großen Vortheilen der Eisenbahnen überzeugen; so können jährlich hunderttausend Fremde diese große Verbesserung aus eigener Anschauung kennen lernen, und die Kunde davon nach allen Gegenden Deutschlands tragen ..." (Fr. List, Ueber ein sächsisches Eisenbahn-System als Grundlage eines allgemeinen deutschen Eisenbahn-Systems . . . Leipzig 1833). 3. „Aufruf an unsere Mitbürger in Sachsen die Anlage einer Eisenbahn zwischen Dresden und Leipzig betreffend. (1834.) „Die große Angelegenheit von Leipzig und Sachsen, ja von ganz Deutschland, die Sache der Eisenbahnen, hat bei unserer eben so aufgeklärten als wohlwollenden Regierung die gewünschte Aufmerksamkeit und Unterstützung gefunden. In Folge unserer untertänigsten Eingabe sind bereits technische Vorarbeiten vorgenommen worden, und wir hoffen demnächst die über Erwarten günstigen Resultate derselben dem Publicum vorlegen zu dürfen . . . Unser Vaterland, das gewerbreiche und thätige Sachsen, ein Land, das durch seine natürlichen Reichthümer, wie durch die Tüchtigkeit seiner Bewohner und durch seine Vorschritte in Wissenschaft und Kunst und in allen Nahrungszweigen, berufen ist, mit den ersten Ländern der Erde zu wetteifern, hat sich uns durch seine Repräsen-

7. Bd. 2 - S. 351

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 351 — Leipzig und Dresden zusammen. Die Actien der neuen großen Routen von London nach Birmingham, nach Bristol, nach Southharnpton u. s. w. sind bereits genommen, und mehrere derselben sind um 20 bis 50 Pct. der gemachten Einlage gestiegen, ungeachtet nur erst die Vermessungen zu Stande gekommen sind. In Belgien hat die Regierung 35 Millionen Franken ausgesetzt', um ein ganzes, in Brüssel sich concentrirendes Eisenbahnsystem herzustellen . . . Holland hat sich dadurch veranlaßt gesehen, eine Eisenbahn von Amsterdam nach Cöln, längs dem Ufer des Rheines, abmessen zu lassen, welche Arbeit im verflossenen Spätjahre zu Stande gebracht worden ist. In Frankreich hat die St. Etienne- und Lyoner - Bahn - Gesellschaft im letzten Jahr 1,100,000 Franken eingenommen. Der Aufwand war zwischen 9 bis 10 Millionen Franken . . . Nordamerika ist im Laufe der verflossenen 8 Jahre das erste Land der Eisenbahnen geworden, wie es früher schon das erste Land der Dampfschiffahrt gewesen ist. Im Jahre 1825 ward die erste Bahn von Quiucey nach Boston vollendet. Sie ist nur eine deutsche Wegstunde lang, von, mit eisernen Schienen belegten, Hausteinen erbaut, und nur auf den Transport von Bausteinen berechnet. Die zweite Bahn, die von Manch Chunk, kam im Jahre 1827 zu Stande; sie ist 9 Meilen lang, von Holz, mit eisernen Schienen beschlagen, und blos für den Steinkohlentransport berechnet. Die dritte, vierte, fünfte und sechste wurden ebenfalls von Kohlen - Compagnien und zu gleicher Zeit angelegt; alle Bahnen dieser Art stehen im Flor. Nun folgten erst die größern Unternehmungen. Wir müßten einen Bogen füllen, wenn wir nur ihre Namen, Länge und Bauart anführen wollten. Die zwischen Neuyork und Philadelphia ist im verflossenen Jahre fertig geworden; sie ist blos auf Passagiere und den Transport leichter Güter berechnet, und machte schon bei ihrer Eröffnung so viel Glück, daß bereits eine zweite Route über Trentou im Werke ist. Die Eisenbahn von Neueastle an der Delaware-Bai nach Frenchtown an der Chesapeak-Bai, die ebenfalls nur Reifende transportiert, hat im ersten Jahre eine Dividende von 10 Pct. gemacht. Nicht nur längs der großen und schiffbaren Ströme Hudson, Delaware und Susquehanah, sondern auch längs des großen Neu-york°Canals werden Eisenbahnen geführt. Die erste Strecke der letztem Bahn ist im verflossenen August zur Subseription aufgelegt worden; es wurden 4| Millionen Dollars gefordert, aber die Subscriptions - Listen beliefen sich auf 15| Millionen Dollars. Die bereits fertigen, oder im Werke befindlichen Eisenbahnen, mit Inbegriff derer, die im Lauf der nächsten zwei oder drei Jahre mit Gewißheit werden begonnen werden, betragen im Ganzen über 6000 Meilen. Neueste Fortschritte der Eisenbahn-Unternehmungen in Deutschland. Der projeetirten Bahnen von Cöln nach Antwerpen und nach Amsterdam ist oben Erwähnung geschehen. In den preußischen Rheinlanden bestehen > außerdem einige bereits im Gange befindliche kleine Bahnen, nämlich die Harkort-Schlebuscher und die Prinz Wilhelmsbahn. Beide find für den Steinkohlentransport berechnet, und rentiren vortrefflich, ungeachtet das Terrain sehr ungünstig ist . . . Eine 20,000 Fuß lange Bahn von Nürnberg nach Fürth soll dieses Frühjahr begonnen werden. Sie ist vorzüglich auf den Menschentransport zwischen diesen beiden Städten berechnet; ihre Bauart aber ist noch nicht definitiv bestimmt. Die erste und wichtigste Bahn in Deutschland ist die zwischen der Moldau und Donau, von Budweis nach Linz. Nach einem so eben erschienenen Bericht der

8. Bd. 2 - S. 356

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 356 — erste das glückliche Zeichen für alle die künftigen gewesen sein, die von nun an nach Althen, dem sonst so unbekannten Dörfchen, dessen Name aber jetzt bis in die fernsten Länder gelangen dürfte, fortgesetzt, sich bald aber weiter und immer weiter erstrecken werden. Heil denen, die den Gedanken an das Werk faßten, denen, die ihn ins Leben riefen und sich durch keine Mühe, keinen Tadel, abschrecken ließen, besonnen auf dem begonnenen Pfade fortzuschreiten und einen Samen für die Nachkommen auszustreuen, der tausendfältige Früchte tragen wird!" (Leipziger Tageblatt, 1837, Nr. 115). b) „Eins der wichtigsten Ereigniße war dieeröffnungdereifenbahn am 24. April 1837 zunächst von Leipzig bis Althen. Der Waarenverkehr auf den Chanffeen ließ sich nicht mehr bewältigen. Man muß es gesehen haben, wie zu Zeiten der Leipziger Meße eine ganze Garnitur von Wagen aller Art zu Wurzen an der Brücke Halt machen mußte, um den Brückenzoll zu bezahlen: Planwagen mit Wein-fäßern vom Rhein, Rüstwagen mit allerhand Kisten Meßgut, kleine Wägelchen mit Juden, die auf dem Wagen, ihre Psalmen lasen u. s. w. Jetzt hieß es auf einmal: es wird eine Bahn von eisernen Schienen gebaut, wo keine Pferde und Zugtiere nötig sind. Was wird nun da mit den Pferden? was haben die Viehhändler, wenigstens die Roßtäuscher anzufangen? wie kann man sich bei der Geschwindigkeit, mit der solche Bahn rollen muß, vor Stößen und Gefährdungen schützen? Das waren die lebhaften Fragen, die vor der Eröffnung derselben überall ventilirt wurden. Denn es gab bis dahin wol eine Bahn in Deutschland, aber nur die kurze Strecke von Nürnberg nach Fürth *), aber das war eine Pferdeeisenbahn. Nun war sogar eine Eisenbahn mit Dampfbetrieb von Leipzig nach Dresden beabsichtigt, vom Landtag genehmigt und zu bauen begonnen. Damals galt es als gewagte Unternehmung, daß bei der Eröffnung der Bahn bis Althen, die hoch gestelltesten Mitglieder des Landtags Teil nahmen und gewißermaßen ihr Leben aufs Spiel setzten. Ganz und gar ungefährlich war es auch nicht. Denn es gab nur ganz offene Loris mit Bänken. Wieviel Hüte und Tücher gingen bei Sturm verloren! Was konnten Halskranke bei dem gewaltigen Luft-zuge sich schaden! — Später war die Bahn bis Wurzen fertig. Auch hier, wie in der ersten Zeit, war der Loeomolivführer ein Engländer, das Publicum nannte ihn gar nicht anders. Denn es waren Eingeborene von dort, weil daselbst die Dampfschiffahrt schon im Gange war. Erst allmählich wurden Deutsche zu Maschinenführern herangebildet. Bon Wurzen aus wurde damals ein Schulknabe bisweilen mit auf die Maschine genommen, das war der nachmalige Maschinenmeister Starke in Leipzig. Wir übrigen Jungen amüsirten uns daran, daß ein Dreipfenniger auf die Schienen gelegt wurde, breitgedrückt die Größe des Vierpfennigers annahm. Aber das Handwerk ward den Jungens bald gelegt, nachdem Einer Steine auf die Bahn gelegt hatte, der öffentlich mit Peitschenhieben bestraft wurde. Später verschwanden die offnen Loris, indem ein Lederverdeck oben über angebracht wurde, welches einigermaßen gegen Unwetter schützte, aber immerhin blieben sie an den schmalen Seiten, wo eingestiegen wurde, noch offen. Die vervollkommnete Gestalt als geschloßne Coupee's erhielten sie erst nach 1848." (Originalbeitrag von einem alten Leipziger — P. em. Schulz.) !) Vgl. S. 351.

9. Bd. 2 - S. 418

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 418 — Artikel H. § 10. Der Reichsgewalt ausschließlich steht das Recht des Krieges und Friedens zu. Artikel Hl § 11. Der Reichsgewalt steht die gesammte bewaffnete Macht Deutschlands zur Verfügung. § 14. In den Fahneneid ist die Verpflichtung zur Treue gegen das Reichsoberhaupt und die Reichsverfassung an erster Stelle aufzunehmen. § 18. Der Reichsgewalt steht die Befuguiß zu, Reichsfestungen und Küsten-vertheidiguugswerke anzulegen und, insoweit die Sicherheit des Reiches es erfordert, vorhandene Festungen gegen billige Ausgleichung, namentlich für das überlieferte Kriegsmaterial, zu Reichsfestungen zu erklären. Die Reichsfestungen und Küstenvertheidigungswerke des Reiches werden auf Reichskosten unterhalten. § 19. Die Seemacht ist ausschließlich Sache des Reiches. Es ist keinem Einzelstaate gestattet, Kriegsschiffe für sich zu halten oder Kaperbriefe auszugeben. Die Bemannung der Kriegsflotte bildet einen Theil der deutschen Wehrmacht. Sie ist unabhängig von der Landmacht. Artikel V. § 24. Die Reichsgewalt hat das Recht der Gesetzgebung und die Oberaufsicht über die in ihrem schiffbaren Laufe mehrere Staaten durchströmenden oder be- grenzenden Flüsse und Seen und über die Mündungen der in dieselben fallenden Nebenflüsse, so wie über den Schifffahrtsbetrieb und die Flößerei aus denselben. § 25. Alle deutschen Flüsse sollen für die deutsche Schifffahrt von Flußzöllen frei sein. Auch die Flößerei soll auf schiffbaren Flußstrecken solchen Abgaben nicht unterliegen . . . Artikel Vi. § 28. Die Reichsgewalt hat über die Eisenbahnen und deren Betrieb, soweit es der Schutz des Reiches oder das Interesse des allgemeinen Verkehrs erheischt, die Oberaufsicht und das Recht der Gesetzgebung. § 29. Die Reichsgewalt hat das Recht, soweit sie es zum Schutze des Reiches oder im Interesse des allgemeinen Verkehrs für nothwendig erachtet, die Anlage von Eisenbahnen zu bewilligen, so wie selbst Eisenbahnen anzulegen, wenn der Einzelstaat, in dessen Gebiet die Anlage erfolgen soll, deren Ausführung ablehnt. Die Benutzung der Eisenbahnen für Reichszwecke steht der Reichsgewalt jederzeit gegen Entschädigung frei. § 31. Die Reichsgewalt hat über die Landstraßen die Oberaufsicht und das Recht der Gesetzgebung, soweit es der Schutz des Reiches oder das Jntereffe des allgemeinen Verkehrs erheischt. Artikel Vii. § 33. Das deutsche Reich soll Ein Zoll- und Handelsgebiet bilden, umgeben von gemeinschaftlicher Zollgrenze, mit Wegfall aller Binnengrenzzölle. § 34. Die Reichsgewalt ausschließlich hat die Gesetzgebung über das gesammte Zollwesen, so wie über gemeinschaftliche Produktions- und Verbrauchs-Steuern. § 35. Aus dem Ertrage wird ein bestimmter Theil nach Maaßgabe des ordentlichen Budgets für die Ausgaben des Reiches vorweggenommen, das Uebrige wird an die einzelnen Staaten vertheilt. § 38. Die Reichsgewalt hat das Recht der Gesetzgebung über den Handel und die Schifffahrt, und überwacht die Ausführung der darüber erlassenen Reichsgesetze.

10. Bd. 2 - S. 165

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 165 — einzureichen und durch eine pünktliche und gewissenhafte Befolgung dieses Ansinnens unangenehmen Maaßregeln zuvorzukommen. Sign. Leipzig, den 14. Nov. 1806. (L. s.) Der Rath zu Leipzig. (Poppe, a. a. D.) 14. Verhängung des Blockadezustandes über England. 1806. „Auszug aus den Beschlüssen der Staats-Canzley. In Unserm Lager zu Berlin den 21. Nov. 1806. Wir, Napoleon, Kayser der Franzosen und König von Italien, in Erwägung, 1) Daß England das von allen civilisirten Ländern befolgte Völkerrecht nicht annimmt; 2) Daß es jedes, einem feindlichen Staate angehörige Individuum als Feind behandelt, und diesem zufolge nicht nur die Mannschaft der zum Kriege gerüsteten, sondern auch der Handels- und Kausfarthey = Schiffe, und selbst Handels * Bediente, und Kaufleute, die in Handels-Angelegenheiten reisen, zu Kriegsgefangenen macht; 3) Daß es über Handels-Fahrzeuge und Waaren, so wie über das Eigenthum von Privatleuten das Eroberungsrecht ausdehnt, welches nur auf dasjenige, so dem feindlichen Staate gehört, angewendet werden kann; 4) Daß es auf nicht befestigte Städte und Handelshäfen, so wie auf Einläße und Mündungen von Flüssen das Recht der Blokade erstreckt, welches nach Vernunft und von allen Völkern angenommenem Gebrauch, nur auf befestigte Plätze anwendbar ist; Daß es Plätze für blokirt erklärt, vor welchen es nicht ein einziges Kriegsschiff hält, obgleich ein Platz nur dann blokirt seyn kann, wenn er dergestalt besetzt ist, daß man nicht ohne große Gefahr sich ihm zu nähern wagen darf; Daß es sogar solche Oerter in Blokadezustand erklärt, die es mit seiner ganzen vereinigten Macht zu blokiren nicht im Stande wäre, als ganze Küsten und ein ganzes Reich; 5) Daß dieser ungeheure Misbrauch des Blokade-Rechts keinen andern Zweck hat, als alle Gemeinschaft zwischen den Nationen zu verhindern, und den Handel, so wie die Industrie Englands auf den Ruin der Betriebsamkeit und des Handels des festen Landes zu erheben; 6) Daß, da dieses die augenscheinliche Absicht Englands ist, jeder, der an dem festen Lande Handel mit Englischen Waaren treibt, dessen Absichten begünstigt und sein Mitschuldiger wird; 7) Daß dieses, der ehemaligen barbarischen Zeiten würdiges Betragen Englands, dieser Macht, aus Unkosten aller andern, Vortheilhaft gewesen ist; 8) Daß aus dem Rechte der Natur die Befugniß erfolgt, dem Feinde eben die Waffen, deren er sich bedient, entgegen zu fetzen, und ihn auf die nämliche Art zu bekämpfen, wie er verfährt, sobald er alle Begriffe von Gerechtigkeit und alle liberalen Gesinnungen verkennt, die der Civilisation ihr Daseyn verdanken; Haben beschlossen, auf England alle jene Maaßregeln anzuwenden, die es in feiner See-Gesetzgebung angenommen hat . . . Diesem zufolge haben Wir verordnet und verordnen: Art. I. Die Brittischen Inseln sind in Blokadezustand erklärt.
   bis 10 von 23 weiter»  »»
23 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 23 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 0
3 2
4 2
5 1
6 0
7 0
8 0
9 0
10 4
11 0
12 1
13 1
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 0
20 0
21 1
22 0
23 0
24 3
25 1
26 0
27 0
28 0
29 13
30 0
31 0
32 0
33 0
34 1
35 0
36 4
37 3
38 0
39 16
40 0
41 1
42 0
43 0
44 0
45 5
46 0
47 0
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 39
2 0
3 8
4 23
5 1
6 2
7 1
8 53
9 21
10 15
11 3
12 10
13 3
14 0
15 7
16 47
17 599
18 9
19 305
20 3
21 5
22 1
23 77
24 4
25 12
26 34
27 0
28 13
29 30
30 5
31 0
32 292
33 2
34 6
35 29
36 121
37 64
38 0
39 46
40 23
41 37
42 18
43 10
44 5
45 171
46 73
47 1
48 0
49 4
50 0
51 77
52 40
53 160
54 103
55 0
56 2
57 45
58 67
59 57
60 64
61 1
62 1
63 0
64 0
65 0
66 182
67 1
68 154
69 76
70 0
71 17
72 29
73 10
74 1
75 42
76 98
77 68
78 1
79 16
80 0
81 6
82 18
83 1
84 5
85 25
86 20
87 125
88 0
89 1
90 93
91 33
92 231
93 0
94 511
95 2
96 0
97 0
98 120
99 4

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 0
3 3
4 0
5 1
6 0
7 1
8 0
9 0
10 0
11 3
12 2
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 1
25 1
26 1
27 0
28 0
29 1
30 0
31 0
32 0
33 4
34 0
35 0
36 0
37 0
38 0
39 8
40 0
41 0
42 0
43 0
44 0
45 0
46 0
47 0
48 0
49 0
50 2
51 0
52 12
53 0
54 1
55 1
56 0
57 0
58 0
59 0
60 0
61 0
62 0
63 1
64 0
65 6
66 0
67 0
68 0
69 0
70 0
71 1
72 0
73 0
74 1
75 1
76 1
77 0
78 0
79 0
80 0
81 2
82 0
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 0
89 0
90 0
91 1
92 3
93 0
94 2
95 0
96 0
97 0
98 0
99 0
100 0
101 0
102 0
103 2
104 0
105 0
106 0
107 0
108 0
109 0
110 1
111 0
112 0
113 0
114 1
115 0
116 0
117 0
118 0
119 0
120 0
121 0
122 9
123 0
124 0
125 1
126 0
127 0
128 0
129 3
130 1
131 0
132 0
133 0
134 0
135 0
136 4
137 0
138 0
139 0
140 0
141 0
142 2
143 0
144 0
145 0
146 0
147 0
148 0
149 0
150 0
151 0
152 0
153 0
154 1
155 0
156 0
157 0
158 0
159 0
160 0
161 1
162 0
163 0
164 0
165 0
166 0
167 0
168 0
169 0
170 2
171 0
172 0
173 3
174 0
175 4
176 0
177 3
178 0
179 1
180 0
181 0
182 2
183 2
184 0
185 0
186 1
187 0
188 5
189 0
190 0
191 0
192 0
193 0
194 0
195 0
196 1
197 0
198 0
199 0