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1. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. VIII

1847 - Berlin : Reimer
w Viii Vorwort zur dritten Auflage. lindem ich der Schulwelt hier die dritte Auflage dieses Leitfadens übergebe, habe ich nur die Erklärung voranzuschicken, daß im We- sen dieses Buches wenig, in der Form manches geändert worden ist: nämlich so viel als erforderlich schien, um dasselbe in seiner Eigenschaft als Leitfaden in den Händen des Schülers, möglichst genau dem Gange desjenigen Lehrbuches auzupassen, welches ich gleichzeitig, mit der neuen Auflage meiner „Grundzüge :c.", als einen Leitfaden in die Hände der Lehrer zu legen beabsichtige. Nur die dritte Abtheilung der „Anfangsgründe" ist wenig verändert worden, weil der Druck dieses Leitfadens die vollendete Umarbei- tung jenes Lehrbuchs nicht abwarten konnte. Vielleicht, so hoffe ich, fördert die Zukunft die Beseitigung dieser Unregelmäßigkeit. Berlin, den 6. Juni 1838. Der Verfasser.

2. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 88

1847 - Berlin : Reimer
88 im N. — Sowohl im N. als im W. und S. des Hochlandes von Auvergne bis an die Grenzen des Tieflandes wellenförmige Plateauflächen von 1400 — 1800' mittlere Höhe; auf der west- lichen Vorstufe sogar noch isolirte Gebirgsgipfel von bedeutender Höhe. — Im Hochlande von Süd-Frankreich, namentlich um die obere Loire und in der Auvergne, finden sich zahlreiche und mannigfaltige Spuren ehemaliger vulkanischer Thätigkeit. — Der Tarn, Lot, Cher, Vienne u. a. durchfurchen nur die Vor- stufen des süd-französischen Hochlandes; auch die Dordogne bil- det nur ein sehr kurzes Gebirgsthal. — Die obere Loire und der Allier dagegen sind steil und tief zwischen den eigentlichen Hoch- massen eingeschnitten, die Loire tiefer als der Allier. Dieselbe wird bei Roanne, der Allier bei Vichy, die Dordogne bei Souillac, der Lot bei Entraigues, der Tarn bei Gaillac schiffbar, und die schiff- bare Wasserstraße der Rhone und Saone umgiebt die Ost-Seite des Hochlandes. Dasselbe ist ohnehin durch Lage und Form von allen Seiten sehr zugänglich; es übertrifft in dieser Beziehung das ungarisch-karpathische, zeigt nirgend die Sonderung, welche das deutsche, noch weniger die Abgeschlossenheit, die das siebenbürgische Bergland charakterisirt. Dazu kömmt, daß das französische nicht nur durch die genannten schiffbaren Flußstrecken, sondern auch durch eine große Zahl von Straßenanlagen ungemein aufgeschlossen wor- den ist. 24. Die Mittelgebirge Süd west-Europa's — Rück- blicke. — Der O.- und W.-Flügel der Mittelgebirge hängen nirgend mit dem Hochgebirgskern der Alpen zusammen, und sind auf allen Seiten von Tiefebenen umgeben; das deutsche Bergland steht zum Hochgebirge wie zum Tieflande in einem anderen Verhältniß. — Jene Flügel sind höher und gliederreicher als dieses, welches sich häufig da am bedeutendsten erhebt, wo es an Tiefebenen grenzt. (Vergl. die ähnlich liegenden, aber verschieden ausgeprägten Massen Hoch-Frankreichs und Transsylvaniens, des karpathischen Waldge- birgs und der burgundischen Plateauhöhen rc., das deutsche Berg- land mit dem französischen und karpathischen!) Zwei vorherrschen- den, aber mehrfältig abgeänderten Diagonal-Richtungen folgen alle Bergzüge des Mittelgebirgslandcs, und zwar ist die eine (von S.o. gegen N.w.) im O., die andere (entgegengesetzte) im W. allgemein; in der Mitte, in Deutschland, begegnen sich beide. —

3. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 6

1847 - Berlin : Reimer
6 Weise, in welcher noch heute Umbildungen vor sich zu gehen schei- nen; allen Einflüssen des Klima's, der Lebensweise rc. widersteht die starre Unveränderlichkeit der vorhandenen Racen- Verschiedenheit. — 10. Einheit des Menschengeschlechts. So wie jedoch das Charakteristische der einzelnen Abarten ihren einzelnen Ange- hörigen nur unvollständig eigen, daher nur aus den Eigenschaf- ten aller Mitglieder abgeleitet ist: so umfaßt auch der charakteri- stische Begriff der M e n sch h e i t gleichzeitig alle Abarten, wenngleich ihn keine derselben allein erschöpft. — Und so wie schon die kör- perlichen Racen-Merkmale mehr als Mannigfaltigkeiten, denn als Verschiedenheiten, mehr als Uebergänge, denn als Scheidungen an- gesehen werden müssen: so gilt dies noch viel mehr von den geisti- gen Eigenschaften, welche dem einen oder dem anderen Menschen- haufen vorzugsweise eigenthümlich sind. — Daher (vgl. oben S. 4.) die Einheit des Menschenge- schlechts, bei aller Schwierigkeit, seine gemeinsame Abstammung vollständig zu beweisen und die Entstehung seiner verschiedenen Ab- artungen genügend zu erklären. Iii. Anzahl und Verbreitung der Menschen nach Varietäten. 1. Die kaukasische Varietät, die verbreitetste und verbrei- tungsfähigste von allen, bevölkert Asien vom bengalischen, persischen und arabischen Meerbusen bis an den südlichen Rand des hinter- asiatischen und den nördlichen des vorder-asiatischen Hochlandes und bis zu den Küsten des kaspischen, schwarzen und mittelländischen Meeres, —- breitet sich über den Kaukasus und von hier über ganz Europa (mit Ausnahme des höchsten Nordens), — über die Land- enge von Suez und von da über N.-Afrika südwärts bis zur Sa- hara aus. Durch Kolonisationen hat sie überdies fast in allen übrigen Theilen der Erde Wohnplätze gewonnen, namentlich auf der atlantischen Seite Amerika's. — Sie zählt in Europa: Asien: Afrika: Amerika: Australien: 238, 181, 26, 18, i, im Ganzen 463^ Millionen Mitglieder. 2. Die äthiopische Varietät ist dagegen nur auf dem be- schränkten Raume zwischen dem 30o S.b. und der Sahara hei- misch, außerdem, in Folge gewaltsamer Verpflanzungen, auch in Westindien und dem europäischen Amerika. — Es gibt in

4. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 11

1847 - Berlin : Reimer
11 Weidegrunde zum anderen zu führen. Aber sein beweglicher Be- sitz sichert ihm ein unbedrängteres Daseyn, gönnti hm die Muße zur freien, belehrenden Betrachtung der Natur, erlaubt ihm fried- liche Berührungen mit den Nachbaren, und gewährt ihm die ersten Anfänge eines geordneten gesellschaftlichen Zustandes. — Die No- maden-Völker sind daher ebenfalls roh, doch nicht ohne Fähig- keit, sich zu höherer Gesittung und historischer Bedeu- tung emporzuschwingen. — 5. Das Kulturleben der ansässigen Völker, — ge- gründet auf den Ackerbau, auf die schöpferische Belebung des heimathlichen Bodens, — löset die Fesseln der Naturnothwendig- keit, gewährt daher die dem Menschen gebührende Freiheit des Da- seyns, gibt ihm einen festen Besitz, eine Häuslichkeit, eine Heimath, und damit einen geordneten, sittlich beschränkten gesellschaftlichen Zustand; es sichert den friedlichen Verkehr der Völker, den Han- del, ruft die mannigfachsten Tätigkeiten, das Handwerk, die Kunst, die Wissenschaft ins Leben, und verspricht die Entwicke- lung aller geistigen Fähigkeiten des Menschen. — 6. Die vegetirenden Völker findet man in Australien, sowohl auf den Inseln als dem Kontinente, wahrscheinlich auch im unbe- kannten Inneren von Afrika, hier wie dort, neben Jäger- und Fi- scherstämmen und einzelnen festen Ansiedelungen. — Das jagende und fischende Wanderleben ist vorzugsweise den zahlreichen, schwa- chen, aber über ungeheure Räume verbreiteten Stämmen Nord- und Süd-Amerika's eigen. — Die Nomaden sind von Australien und Amerika und von Europa beinahe ausgeschlossen, dagegen ist ihnen jener breite Gürtel großer Wüsten und Steppen zugefal- len, welcher in der alten Welt vom atlantischen bis zum stillen Ozean reicht. — Die angesiedelten Völker sind über die ganze Erde verbreitet, und besonders zahlreich im Gebiete des indisch-europäi- schen und sinisch-japanischen Sprachstammes. — 7. Der Zahl nach gehören zu den letzteren fast fünf Sechstel der Menschheit, nämlich in Europa: Asien: Afrika: Amerika: Australien: 248, 400, 37, 41, \ Millionen. Die nicht angesiedelten zählen zusammen 150 Millionen, und zwar in Europa: Asien: Afrika: Amerika: Australien: 1, 54, 85, 8, Millionen.

5. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 27

1847 - Berlin : Reimer
r 27 B. Volks- und Staats-Verhältnisse, a. Im Allgemeinen. 11. Einwohner-Anzahl. *) Im österr. Dentschl. 12,017000 M.; auf 1 H>M. c. 3340 M. i preuß. - 11,776000 - ; - c. 3500 - - übrigen - . 16,767000 - ; - 3720 - Im Ganzen': 40,560000 M.; auf Isljm. üb. 3530 M. 12. Abst ammung und Sprache. —' Deutsche bilden die Haupt- masse des Volks, etwa 80, Slaven von verschiedenen Völkerschaften (im östl. sösterr. und prcußz Deutschland) c. 16 Prozent der Gesammt-Bevölkerung. — Außerdem italiänische Bewohner in den südlichen, französische und wal- lonische in den westlichen Grenzlandcn. — Die Deutschen zerfallen sprach- lich in Ober- n. Nieder-Deutsche. — Zu diesen gehören die Friesen, West- phalen, Nieder-Sachsen und die übrigen Stämme des nördlichen, zu jenen die Ober-Sachsen, Franken, Bayern, Oesterreicher, Schwa- den, überhaupt alle deutschen Stämme des südl. Deutschlands. 13 — 15. Religion, Volksthümlichkeit u. Gesittung. Ueber 21 Mill. der Einw. sind Katholiken, gegen 18 Mill. gehören protestantischen Kon- fessionen an; jene sind im südlichen, diese im nördlichen Deutschland vorherr- schend. — Es giebt gegen 400000 Juden. — Die, durch ursprüngliche Anlage, die Vorgeschichte und die Naturvcrhältnisse des Landes bedingten, Eigenthümlich- keiten des Volkes zeigen, wie Deutschlands Boden und Klima, bei einer gewissen Einartigkcit, zugleich eine große Mannigfaltigkeit der Erscheinungen. — Die Bil- dung aller Volksklassen ist, mit Hülfe des in den meisten Staaten trefflich ein- gerichteten Elementar-Schulwesens und einer großen Zahl von Gynniasien und Universitäten, sehr vorgeschritten; deutsche Gelehrsamkeit ist weltberühmt, aber, was wichtiger, auch die Sittlichkeit wird höher geschätzt, das Interesse an gei- stigen und religiösen Dingen ist reger, der Sinn für Recht und Wahrheit leben- diger, als sonst irgendwo. — 16. Alle Nahrungszweige blühen. Der Grad ihres Gedeihens und die Art ihres Betriebes wird vorzugsweise durch Natur- und histor. Verhältnisse bedingt. Daher ist der Ackerbau besonders in den Ebenen am Fuße der äu- ßeren Gebirgsränder und in breiteren Gebirgsthälern, — die Viehzucht über- all neben dem Ackerbau und außerdem, in eigenthüml. Art, aus Marsch- und Alpenboden, — Fischfang u. Schifffahrt an Meeren und Flüssen heimisch rc. — Daher schließen sich die technischen Gewerbe theilweis der physischen Kultur an, theilweis — namentlich in ärmeren Gebirgs-, überhpt. in solchen Ge- genden, deren Bodenertrag den Bedürfnissen der Bew. nicht genügt (das nieder- österr. Donau-Thl., das nördl. Böhmen, die schlesischen Vorberge, die Oberlausitz, Erzgebirge u. Voigtland, Thüringen und der Harz, Franken, die Berglande am Ober-, Mittel- und Nieder-Rhein und ihre Umgebungen), also auch in den groß- ßen Städten — erheben sie sich zu selbstständigen Industriezweigen der ver- schiedensten Art. — Daher blüht der Handel vornehmlich in den durch vortheil- *) Die Bevölkerungszahlen sind für Deutschland meist nach dem Stande des Jahres 1843 u. in runden Zahlen angegeben worden, darum auch hier für das preuß. Deutschl.; weiter unten folgt für Preußen das Hauptergebniß der Zählung von 1846. —

6. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 79

1847 - Berlin : Reimer
79 Ausbeute an Gold, Platin, Silber und Edelsteinen gewährt. — Pflege der Bienen (Baschkiren) und Seidenraupen (Süd-Nußland). — Die auf Kosten des Landbau's künstlich belebte Industrie Rußlands ist vorzugsweise in der 3. Zone, namentlich in den Gouvernements Moskau, Wladimir, Kaluga und Tula heimisch, und liefert besonders Leder, Taue, Seife, auch Metallwaaren u. Gewebe aus Wolle, Baumwolle, Leinen, selbst aus Seide, aber diese Erzeugnisse, meist mittelmäßig und theuer, haben nur mit Hülfe der strengen Grenzsperre im Jn- lande und bei den asiatischen Nachbarn Absatz. — Wichtiger der durch die über- seeische und binncnländische Schifffahrt (aus den zahlreichen,'natürlichen und künstlichen Wasserstraßen) und die winterliche Schnecbahn begünstigte, zugleich aber durch strenge Zollgesetze re. beengte Handel, besonders der asiatische, dessen Stapelorte Tiflis, Orenburg, Kiachta re. geworden sind (Peking-Karawanen); — Pelzhandel (russisch- amerikanische Handelsgesellschaft); Menschenhandel im Kaukasus. — 11. Staatseinrichtung. Die Verfassung des kolossalen Reiches ist absolut monarchisch. Der nach dem Erstgeburtsrechte zum Thron gelangende Kaiser (Czar), der „Selbstherrscher aller Reußen", steht selbst an der Spitze der Staatsverwaltung, ihm zur Seite der Reichsrath, dirigirende Senat, dirigirende Synod und das Staats-Ministerium. Unter diesem Civil- und Militair-Gouverneure an der Spitze der Provinzial- Berwaltungen. In Polen ein Statthalter und Provinzial-Ständ e, de- nen indeß, nach dem organischen Statut, keine gesetzgebende Gewalt zusteht. Fast eben so bedeutungslos die finnischen Stände. — Das ursprünglich orienta- lische Gepräge des Staates (nur 2 Stände, leibeigene Knechte und Herren, diese ihrerseits dem Czar knechtisch unterthan) ist durch die Tendenz der Herrscher zur Europäisirung des Volks einigermaßen verwischt worden. Die willkürliche Ein- theilung der zahlreichen Beamtenwelt in 14 Rangklassen ersetzt nur unvollkom- men die fehlende organische Schichtung nach Ständen, und der Versuch den fast fehlenden Bürgerstand zu stärken (Ehrenbürger) soll noch Früchte tragen. Freie bäuerliche Grundbesitzer ebenfalls nur in geringer Zahl. — Desto stärker die un- terste Volksklasse, die der Leibeigenen, die große Mehrzahl der Landbauer (23—24 Mill.), d. i. — da die Bauern in Finnland, den Ostseeprovinzen, in Polen ic., und ebenso die Tataren- und die nomadischen Stämme (welche eigene Stammhäupter, besondere Berechtigungen, und zum Theil blos den Charakter von schutzverwandten Bundesgenossen haben) nicht leibeigen sind — die größere Hälfte des herrschenden russischen Volkes. Auf den Krön- und mehreren Privatgütern hat indeß die Leibeigenschaft aufgehört, und die Regierung begün- stigt die Aufhebung derselben, so wie die Ansiedelung freier Kolonisten. — Die Verwaltung ist in allen Zweigen fast militairisch organisirt, aber die Weite der Räume erschwert den Gang der Staatsmaschine, und begünstigt die Willkür der Beamten, die im Allgemeinen übel berufen sind. Sehr achtbar die Kriegs- macht und Kriegsverfassung: Rekrutirung der regulairen Landmacht vorzugsweise aus den leibeigenen und freien russischen Bauern — Dienstzeit von 15 Jahren — allgemeine Wehrpflichtigkeit der Kosacken sowie der nomadischen Stämme. — Die Weite der Räume und die Länge der Grenzen führen indeß nothwendig Kraftzersplitterung mit sich. Daher die Einrichtung der Militair-

7. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 42

1847 - Berlin : Reimer
42 berne „Aufklärung," Kultur der auf materiellen Gewinn gerichteten Wissens- zweige; vorwaltenb realistisches Streben (sowohl in den Volksschulen als in den höheren Lehranstalten); enge, selbstsüchtige Teubenzeu im erfolgreichen Kampfe mit der alten Schweizer-Tugend und Herzeusgesundheit; bedrohliche Gährung in allen gesellschaftlichen u. politischen Beziehungen u. Verhältnissen. — 54. Nahrungszweige. Fast J/4 des Schweizer Bodens ist llnland. Daher in allen Alpen-Kantonen und den höheren Jura-Gegenden der Ackerbau aus geringe Strecken beschränkt; aus den Alpen dagegen ein eigenthüm- liches, auf Rinderzucht und Milchwirthschaft und die Natur des Hochgebirges gegründetes Hirieulebeu, — Jagd und Fischerei; — Gewerbthätigleit nur in Glarus, St. Gallen und Appenzell, so wie in den Jura-Thälern. — Dagegen in der Schweizer Ebene sorgfältiger, sehr gesegneter Ackerbau, der indeß das Getreidebedürsniß der Schweiz noch nicht zum dritten Theil deckt, — Weinbau an den nördlichen See- und Flußufern, allgemein sehr blühender Obstbau und eine große industrielle Thätigkeit in den Kantonen Thur- und Aargau, Zürich, Basel und Gens. — Sehr gewinnreicher Handels - und Reiseverkehr, begünstigt durch eine große Zahl trefflicher Land- und Wasserstraßen. — 55. Politische Verhältnisse. — Die 22 Kantone bilden einen Bund (die Eidgenossenschaft) souverainer Staaten mit vorherrschend demokratischer Ver- fassung; nur Vienenburg erkennt die Oberhoheit eines Fürsten. Mehrere Kan- tone (Unterwalden, Appenzell, Basel) zerfallen in sich wiederum in zwei, Grau- bündeu in drei selbstständige Staaten, welche jedoch bei der „Dagsatzung, " der ans den Abgeordneten der Kantone zusammengesetzten Behörde für die Lei- tung der gemeinsamen Angelegenheiten, nur je Eine gemeinschaftliche Stimme haben. — Die Tagsatzung versammelt sich abwechselnd in einem der drei „Vor- orte" (Zürich, Bern, Luzern), dessen Abgeordneter daun die Leitung der Ver- sammlung übernimmt. — Kein gemeinsames Finanzwesen, doch eine gemein- same Krlegs verfassu ii g (Bundesheer, Landwehr), gegründet aus die allge- meine Wehrpflichtigkeit jedes waffenfähigen Schweizers. Vi. Die skandinavischen Königreiche Dänemark, Schweden und Norwegen. A. Topische Verhältnisse. 56. Lage, Grenzen, natürl. Beschaffenheit dieser Län- der (wie oben!). — 57. Bestandtheile und Flächeninhalt: I. Die dänische Monarchie umfaßt in Europa 2851 lumln., und besteht aus a. b. Königreich Dänemark, dieses aus den dänischen Inseln — 235 sumln.) w und Jütland . . . = 426 - J U ¿ b. d. Herzogthum Schleswig . . . 164 -

8. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 45

1847 - Berlin : Reimer
45 den Bewohnern der größeren Hafenstädte und in d. Küstengegenden gefunden wird« — Aehnlichkeiten und Verschiedenheiten der skandinavischen und deutschen, — der dänischen, schwedischen und norwegischen Volksthümlichkeit. — 63. Nahrungszweige. Die Laudwirthschaft ist in Dänemark, ebenso in den südlichen Gegenden, doch auch in geschützten nördlichen Thälern d. skandinavischen Halbinsel Haupterwcrbsquelle; sie ist indes nur in den deutschen Herzogthümern, im östlichen Schleswig und im südlichen Schweden einigermaßen vorgeschritten, wird nur hier und auf den dänischen Inseln durch den Boden be- günstigt. In dem westlichen größeren Thcile der jütischen Halbinsel verweisen weite Sand- und Haideflächen auf die Schafzucht, das Marschland der Küsten dagegen auf die der Rinder und Pferde, welche letztere beide jedoch nur im Holsteinischen von besserer Art sind. Auf der skandinavischen Halbinsel wird die Ausbreitung des Ackerbaus durch die eigenthümliche Bodenbeschaffenheit (selbst der ebeneren Gegenden), durch klimatische Verhältnisse und den Mangel an Menschenhänden und Kommunikationen erschwert. Hier großartige, doch ungere- gelte Waldw irthschaft, namentlich in Schweden (da das ganze Land ein un- geheurer Wald mit wenigen beackerten Lichtungen); — außerdem gewähren Vieh- zucht, Bergbau und Jagd (auf Pclzthiere und Eidergänse) im Gebirge, Seehandel (vorzüglich mit Holz, Eisen, Kupfer), R Hede re i und Fischerei an den Küsten die Aushülfe, die der Boden versagt. — Die Lappen weiden Rcnnthier-Heerden, fischen, jagen, und treiben seltener auch Acker- und Berg- bau. — Auch N. - Jütland nährt sich vorzugsweise von Viehzucht und Fische- rei. — Dies sind gleichfalls die ersten Erwerbsquellen auf den noch ärmeren Färöer und Island, wo Ackerbau fast ganz fehlt, und der Handel mit dem Er- trag des Fischfanges und Robbenschlages, mit Eiderdauncn und Moos nur küm- merlichen Gewinn bringt. — Die Industrie ist in allen drei Staaten von ge- ringem Belang; am vorgeschrittensten in Seeland und Holstein und den großen Städten Skandinaviens; der einst blühende Handel Dänemarks jetzt nur von mäßiger Erheblichkeit, von größerer die Rhederei. Es fehlen dem Innern aller drei Staaten gute Straßen und den Küsten Jütlands und Rorrlands gute Häsen. (Wichtigkeit der großen Wasserstraßen des Götha- und Eyder-Kanals.) 64. Staatseinrichtung. — In Dänemark hat der (in männl. und weibliche Linie erbliche) König den Provinzial-Landständen Einfluß auf die Gesetzgebung eingeräumt. Die Verwaltungsweise ist sehr zusammenge- setzt. Das Land he er steht an innerer Güte der Seemacht nach, welche letz- tere indeß an allgemeiner Bedeutung sehr verloren hat. — Schweden und Norwegen haben Einen König, bilden aber zwei getrennte Gemeinwesen. Die monarchische Gewalt des Königs ist in Schweden durch die Neichsstände, in Norwegen durch den Stört hing sehr beschränkt. — Geordnete Verwaltung. — Die Kr ieg s v er fass» ng in beiden Ländern den Bedürfnissen und ökonomischen Verhältnissen wohl angepaßt. In beiden Ländern nur wenige 1000 M. stehenden Truppen; in Schweden Militair-Kolo- nien (Jndelt-Rgmtr.) und die National-Reserve; in Norwegen Beurlaubungs- und Landwehr-System, allgemeine Dienstpflichtigkeit mit Ausnahme der Hand- werker und Kaufleute. Die Seemacht ist in beiden Ländern, mittelst einer großen Zahl von kleinen Fahrzeugen (Skären-Flotte), mehr auf die Vertheidigung der Küsten, als auf auswärtige Erpcditionen berechnet. —

9. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 97

1847 - Berlin : Reimer
97 und Sklaven) ist bedeutend, nur in der Nähe ihrer Kolonien in den Händen der Europäer, sonst, besonders der Binnenhandel, in denen der Araber, der Man- dinga und Fulah (Messen zu Timbuktu, Sakkatu, Kano, Kuka u. a. £>.); — er hat mit dem Mangel an Kommunikationen und Transportmitteln, mit der unzugänglichen Lage des Innern, der Rohheit der Einwohner und religiösen Vorurtheilen zu kämpfen. Geprägtes Geld nur au den Küsten; im Innern statt desselben Muscheln (Kauris), Glasperlen, Salz, Leinwandftreisen, Baum- wollenzeuge als Tauschmittel. — Wissenschaft und Kunst sind dagegen unbe- kannt; doch haben die Muhamedaner, selbst die Fulah und Mandinga, Schulen, in denen aber nur der Koran gelesen wird; nur wenige Einzelne können schrei- den. Weit roher sind indeß die nicht-muhamedanischcn Völker Asrika's, nament- lich die Aschanti, Jnta, Galla-Neger, die Saabs u. a. — 7. Staats-Verhältnisse. Afrika zählt eine große Menge gesonderter Gemeinwesen von meist patriarchalischen oder despotischen Formen, aber wenige größere Staaten. Die wichtigsten sind: a) Marokko, das äußerste Abendland der Muhamedaner, 13700 Hjmln. (Lage, Begrenzung; natürl. Beschaffenheit!), — bewohnt von mehr als 8 Mill. Menschen. — Araber, fälschlich Mau re n genannt (3^ Mill., das herrschende Volk), Beduinen (etwa ^ Mill.), Berbern (nomadische und angesiedelte oder Schelluh), Juden, Fulah, Türken re., — welche den Landbau nachlässig, Viehzucht in großer Ausdehnung, einige Gewerbe, nämlich die Anfertigung von Wollen-, Seiden- und Lederwaaren (Marocquin, Saffian), in gewisser Vollkom- menheit und lebhaften Handel, durch Karavanen nach dem Landinnern, durch die Häfen: Tetuan, Tanger, Saffi, Magadore re. seewärts, betreiben, und von dem in Fez (85000 Einw.) oder Marokko residirendcn „Kaiser" oder „Beherrscher der Gläubigen" despotisch regiert werden; — b) die Sudan-Staaten, unter denen der der Iellata (Fulah) von Haussa (12000 Hjmln. mit 12 Mill. Einwohnern und der Hauptstadt Sackatu) das Reich Bornu am Tschad-See rc. (14000 s^jmln. mit 7 —8 Mill. Einw. und den Hptstdtn. Neu-Bornu und Angornu) die wichtigsten sind; — c) das Aschanti-Reich, die mächtigste unter vielen anderen barbarischen Despotien des Küstenlandes von Ober-Guinea, mit 2 Mill. unmittelbaren und ebenso viel tributpflichtigen Unterthanen; — d) die Republik Liberia (an der Körnerküste), c. 300 Hsmln. mit 5000 Einw., christlichen Negern, meist freigelassenen, aus Amerika zurückverpflanzten Sklaven: ein Versuch amerikanischer Menschenfreunde, um Afrika durch seine eigenen Kinder zu christianisiren; — e) Habesch oder Ab yksinien mit den Trümmern eines der mächtigsten, eines christlichen Reiches in Afrika. Der Beherrscher oder Kaiser (Negus), jetzt durch seine Statthalter aller politischen Macht entkleidet, residirte in Gondar, der Hptstdt. in Amhara; der Ras (Statthalter) von Tigre beherrscht den Nor- den, der König von Schon den Süden des in seinem Kulturzustande, wie es scheint, mehr und mehr versinkenden Landes. — Iii. 7te Ausl. 7

10. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 49

1847 - Berlin : Reimer
49 Daneben in den höheren Volksklassen, besonders in England und Süd «Schott- land, ein hoher Grad von Bildung und Humanität, befördert durch eigenthüm- lich eingerichtete Schulanstalten und die Universitäten zu London, Orford, Cambridge, Dublin, Edinburgh, Glasgow, St. Andrews und die katholische zu New-Abcrdeen. — Merkwürdiger und heilsamer Gegensatz entschieden humanistischer Schul-Tendcnzxn und eben so entschieden realistischer Lebcnsrichtungen. — Der durchaus praktische und unternehmende, zugleich aber ebenso spekulative und be- sonnene Volksgcist der Briten hat sehr wesentlich dazu beigctragen, ihnen, in al- len Beziehungen des äußeren Lebens, vor allen anderen Nationen, eine Welt- bedeutung und den ersten Rang unter den Industrie- und Handelsvölkern der Erde zu. verleihen. — Verschiedenheit in. National - Charakter der Engländer, Schotten und Iren. — 73. N ahrun g s g uelle n. Es gibt kein Volk, welches alle Hülfsquellen seines reichen Landes in höherem Grade auögcbcutet, und zugleich kaum ein Land, welches den verschiedenartigsten Bestrebungen seiner thätigcn Bewohner in reicherem Maaße entsprochen hat. Ueber- und unterirdischer Reichthum des Bo- dens. Daher hier alle Zweige der physischen wie der technischen Kultur auf der höchsten Stufe der Ausbildung. Englische Landw irthschaft und Industrie und die Produkte der einen wie der andern sind fast gleich berühmt. — Vor- zügliche Pferde, Schafe, Rinder und die Erzeugnisse jeder Art von Gcwcrbthä- tigkeit haben einen Weltmarkt, begünstigt durch den Welthandel der Englän- der (Handels-Marine zählt über 25,000 Schiffe und beschäftigt mehr als 170000 Seeleute). — Doch neben diesem hellen Lichte tiefer Schatten. Die Erzeugnisse des Bodens reichen in der Regel für die dichte Bevölkerung nicht aus; der Be- sitz des beweglichen wie des unbeweglichen Kapitals ist in verhältnißmäßig wenigen Händen; der Erwerb der Mehrzahl entspricht nicht der Menge der Bedürfnisse. Daher, neben ungemeffenem Reichthum die bitterste Armuth, namentlich in den Manufaktur-Bezirken und großen Städten, vorzüglich aber in Jreland. — 74. Staatseinrichtungen. Die englische Verfassung ist eine Frucht von Jahrhunderten, ist mit der Nation erblüht und gereift, — gealtert und er- neuert. Der König (oder die Königin), dem die ausübende Gewalt zusteht, theilt die gesetzgebende mit dem Parlament (Häuser der Gemeinen und der Peers). Neben bedeutenden, fast republikanischen Gerechtsamen des Geringsten, strenge Bewahrung der Privilegien jedes Höherstehenden bis hinauf zum Throne. Ein großer Neichthu», organischen Lebens in allen öffentlichen Verhältnissen be- seitigt alles Erstorbene. Beständiger Partheienkampf begünstigt hier nicht bloß egoistische Tendenzen, sondern auch das öffentliche Wohl. Das Verwaltungs- System, die Justiz- und Kriegsverfassung: jegliches ist auf die Landesge- schichte, aus Herkommen und Praxis, nicht auf Theoreme gegründet. Daher, un geachtet eines gewissen Mechanismus, ungemeine Mannigfaltigkeit aller Erschei- nungen und Verhältnisse des öffentlichen Lebens. — Die Finanzen zeigen eine unerschöpfliche Fülle von Hülfsmitteln neben einer unerschwinglichen Schuldenlast. — Das Land Heer, nicht zahlreich (c. 100000 M.), ohne systematische Orga- nisation, großentheils aus Brodlosen und Arbeitsscheuen gebildet, entspricht den- noch, vom Nationalgeiste getragen, den allerverschiedensten und schwierigsten An- forderungen, während die Blüthe des Volkes den Dienst verschmäht und die alte Milizverfassung (Beomanry) fast bedeutungslos geworden ist. — Die Seemacht, Iii. 7tk Aufl. 4
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