Regionen (OPAC): Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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Die Landesfarbe ist weiß und blau. Sie sollte eigentlich (und war
es wohl früher auch) gelb und blau sein, wegen des ursprünglichen Wappens
des Hauses Schwarzburg-Kevernburg: der goldene Löwe im blauen Felde.
Zur Belohnung treuer Dienste und Anerkennung ausgezeichneter Leistungen
stifteten beide Fürstenhäuser 1357 und 1866 das Fürstlich Schwarzburgische
Ehrenkreuz in drei Klassen und die Fürstliche Schwarzburgische Ehren-
Medaille in zwei Klassen. Im Kriegsjahre 1870 — 71 wurde mit diesen
beiden Friedensehrenzeichen eine Kriegsdekoration „für Verdienste vor dem
Feinde" verbunden: das Ehrenkreuz mit 2 sich kreuzenden Schwertern, die
Medaille mit der Inschrift: „Verdienst im Kriege." 1373 wurden die Ehren-
zeichen des schwarzb. Gesamthauses um das Ehrenkreuz vierter Klasse ver-
mehrt, so daß also jetzt sechs Abstufungen bestehen: das Ehrenkreuz in vier, die
Ehrenmedaille in zwei Klassen. — Die Ehrenkreuze I. und Ii. Klasse sind in
Gold mit blau emaillirten Mittelschilden ausgeführt, das Ehrenkreuz Iii. Klasse
in Silber mit denselben Mittelschilden, das Ehrenkreuz Iv. Klasse ganz in
Silber; die Ehrenmedaille I. Klasse ganz in Gold, die Ii. Klasse ganz in
Silber.
Y. Staatsverfassung. Behörden.
Beide Staaten haben eine landständische Verfassung und ge-
hören zum Deutschen Reiche. Die Verwaltung des Militärs, der
Posten und Telegraphen ist an das Deutsche Reich übergegangen.
Die oberste Leitung der Staatsverwaltung geht von zwei Ministe-
rien (Rudolstadt und Sondershausen) ans. Die ihnen zunächst
untergeordneten Behörden sind: Abteilung sür Finanzen und
Abteilung sür Kirchen- und Schulsachen. — Untere Ver-
waltungsbehörden sind die Landratsämter (Rudolstadt, König-
see, Frankenhausen, — Sondershausen, Arnstadt, Gehren).
Die Rechtspflege wird in beiden Staaten zunächst durch
Schöffen- und Amtsgerichte ausgeübt. Diese Rechtsanstalten
sind im Fürstentum Schw. - Rudolstadt dem Landgerichte zu
Rudolstadt unterstellt. Das ganze sondershänsische Land gehört
zum Landgericht Erfurt. — Die höchste Instanz für Schw.-
Rudolstadt ist das Oberlandesgericht zu Jena, sür Sonders-
Hausen das Oberlandesgericht zu Naumburg.
Vi. Topographie (Ortsbeschreibung).
1. Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.
Es hat 94 042 da 71 a 28 qm oder bald 163/4 Ouadratmeileu
mit 80 290 Einwohnern, die in 8 Städten, 9 Marktflecken und 147
Dorfgemeinden, 12153 Wohnhäusern mit 17 444 Haushaltungen
wohnen. Der jetzige Fürst Georg Albert, geb. den 23. November
1838, regiert seit dem 26. November 1869. Mit dem 1. October
1879 wurde das Land in 7 Amtsgerichtsbezirke geteilt. Als Ver-
waltuugsämter bestehen 3 Landratsbezirke: Rudolstadt, (das die
Amtsgerichtsbezirke Rudolstadt, Stadtilm und Leutenberg umfaßt),
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
TM Hauptwörter (100): [T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T5: [Rhein Main Wald Thüringer Teil Schwarzwald Gebirge Neckar Saale Jura], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf]]
TM Hauptwörter (200): [T169: [Hand Kreuz König Krone Schwert Zeichen Haupt Gold Mantel Kaiser], T96: [Stadt Thüringer Saale Schloß Wald Gotha Dorf Heidelberg Weimar Einw.], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit]]
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1806) war er dem fliehenden Könige Friedr. Wilh. Iii. zur Fortsetzung seiner
Flucht behilflich, wodurch dieser den Verfolgungen der nachsetzenden Feinde
entzogen wurde. Der hochsinnige Fürst und seine Residenz mnßten dafür
büßen: der ftanzösische Marschall Soult rückte bald darauf in Sondershausen
ein, plünderte die Stadt und entführte dem fürstlichen Marstalle 80 Stück
der schönsten Pferde. — Das Lyceum verwandelte dieser Fürst 1829 in ein
Gymnasium, legte Kunststraßen an, befreite sein Land von den Lehen an
Weimar, Gotha und Preußen und trat zuerst unter den deutschen Fürsten
dem preußischen Zollvereine 1819 mit der U. H., 1834 mit der O. H. bei.
Nicht minder des Landes Wohl durch eine lange Reihe heilsamer Ein-
richtungen fördernd, herrschte seit 1835 sein Sohn Günther Friedrich
Karl Ii.; 1841 beglückte er sein Land durch die constitutionelle Verfassung.
Organisation aller Behörden 1850. Gemeinde und Stadtordnung 1857.
Seine Residenz gewann durch ihn außerordentlich; das Schloß mit seiner
Umgebung teilweise umgestaltet und verschönert; Aufführung großartiger Staats-
gebäude; ein neuer Stadtteil, „die Karlsstadt", entstand. Schon seit Jahren
von einem schweren Augenleiden heimgesucht, trat der greise Fürst, der das
80. Lebensjahr vollendet hat, von der Regierung am 17. Juli 1880 zurück
und lebt in stiller Zurückgezogenheit und in Gemeinschaft mit dem Prinzen
Leopold und der Prinzeß Elisabeth teils in Sondershausen, teils auf
dem Jagdschlosse „zum Possen."
Sein Sohn Karl Günther, der jetzt regierende Fürst, erwarb sich
durch sein schlichtes, gerades, biederes Wesen bald die Liebe seiner Unterthanen,
deren Wohl er angelegentlichst zu fördern sucht. Das Wohl der Kirche und
der Schule liegt ihm sehr am Herzen; ein neues, prachtvolles Schulgebäude
(für Gymnasium und Realschule) verdankt ihm Sondershausen.') Mit seiner
Gemahlin Marie, einer Prinzessin von Sachsen - Altenburg, ist er seit dem
12. Juni 1869 vermählt. Sie hat sich durch aufopfernde Hiugabe zur
Linderung des Notstandes in den Waldortschaften, sowie durch Berufung von
Diakonissinnen und Einrichtung von Kleinkinderpflegen viel Sympathie er-
worben. Beide nehmen lebhaften Anteil an den öffentlichen Angelegenheiten.
Gottes Segen ruhe auch ferner auf unseren Fürstenhäusern! —
Die Lündergebiete unserer Fürsten erhielten die jetzige Gestaltung erst
mit dem Beginn dieses Jahrhunderts; vordem gebot ihr Seepter noch über
andere Länderstrecken und Ortschaften, wie über die Grafschaft Hohnstein mit
Lohra und Klettenberg (meist am Harze), über Haßleben, die Städte Saalseld,
Ranis, Kahla, Remda, Kelbra :c. Tausch, Verkauf, Ablösungen fremder Hoheits-
rechte u. s. w. minderten den Besitz. Von den heutigen Besitzungen gehörten
nur folgende im 13. Jahrhundert dem Hause Schwarzburg: die Burgen
Schwarzburg und Gr eisen st ein mit den dazu gehörigen Ort-
schaften, Königsee und die halbe Stadt Ilm.*") Durch Beleh-
nung, Kauf, Erbverträge u. s. w. gewann diese Waldgrafschaft an Umfang;
so kamen dazu: im 14. Jahrhundert: die Herrsch. Arnstadt, die Stadt Rudol-
*) S. darüber mehrere? unten bei Sondershausen,
**) Die andere Hälfte verblieb bis 1398 der Linie Kevernburg.
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TM Hauptwörter (100): [T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T38: [Friedrich Wilhelm König Kaiser Iii Prinz Jahr Preußen Vater Sohn], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T1: [König Held Herz Mann Volk Siegfried Land Lied Hand Tod]]
TM Hauptwörter (200): [T96: [Stadt Thüringer Saale Schloß Wald Gotha Dorf Heidelberg Weimar Einw.], T61: [Wilhelm Friedrich Prinz König Luise Jahr Königin Gemahlin Prinzessin Kaiser], T25: [Stadt Schloß Straße Garten Berg Dorf Nähe Park Ufer Haus], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T106: [Kloster Jahr Schule Mönch Kirche Kind kranke Frau arme Knabe]]
Extrahierte Personennamen: Marschall_Soult Günther Friedrich
Karl_Ii Friedrich Karl Leopold Leopold Karl_Günther Karl Günther Marie Klettenberg Kahla