— 6 —
Die Germanen verehrten die Götter ursprünglich ohne Bildnisse in heiligen Hainen. Neben den Göttern stehen die Mittelwesen der Elben, Zwerge und Riesen.
Die Quellen der germanischen Mythologie sind für den Norden die ältere und jüngere Ed da nebst anderen skandinavischen Sagensammlungen; die Anschauungen der Südgermanen hat Jak. Grimm (geb. 1785 zu Hanau, t 1863 in Berlin) aus Sagen und Mährchen, die im Munde des Volkes fortlebten, wie aus Aberglauben, Sitten und Gebräuchen erschlossen.
Edda beifst ‘Ältermutter, Ahnfrau’, die erzählend gedacht wird: die ältere, 33 alliterierende ^ olkslieder enthaltend, ist in Island wohl erst im 13. Jahrh. entstanden; die jüngere ist ein prosaisches Lehrbuch der altnordischen Ivunstpoesie des isländischen Rechtssprechers Snorri Sturluson (1178—1271); daher auch Snorra-Edda genannt.
Staatliche Verhältnisse. Die große Anzahl deutscher Stämme war durch kein politisches Band geeint, nur dafs gemeinschaftliche Kulte mitunter mehrere Stämme verbanden. — Die Verfassung der einzelnen Stämme war demokratisch, selten stand an der Spitze ein König. Im Frieden fehlte meist jede Obrigkeit für den ganzen Stamm, die gewählten principes (später Grafen) der einzelnen Gaue, in die der Stamm zerfiel, besorgten die allgemeinen Angelegenheiten, soweit dies nicht in den regelmäfsigen oder besonders berufenen Versammlungen des ganzen Stammes (ungebotene und gebotene Thinge) geschah, die zugleich Gerichtstage waren. Im Kriege wurde die Leitung einem Herzog übertragen.
Im Gau hatte der princeps, unter Beihülfe von 100 Gaugenossen, die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten, namentlich den Vorsitz der im Freien abgehaltenen Volksgerichte.
Der Gau zerfiel in einzelne Gemeinden, die vermutlich Hundertschaften hiefsen; ihr Gebiet hiefs Mark (Feldmark, eig. Grenze); diese war teils Privatbesitz, teils blieb sie im Gesamtbesitz der Markgenossen (marky almend).
Das Volk zerfiel in Freie und Unfreie (servi)\ die Freien in Adel, Freie (:ingenui) und Liten oder Lazzen (Freigelassene und Hörige)» der Adel hatte keine besondere Vorrechte; politisch berechtigt waren nur Grundbesitzer. Manche Adlige umgaben sich mit einer gröfseren oder kleineren Schar kriegslustiger Jünglinge, einem Gefolge (comitatus), das ihnen mehr oder minder großen Einflufs sicherte.1) — Die Frauen nahmen eine besonders hohe Stellung ein.2)
Die meisten Vergehen konnten mit Geld (ursprüngl. mit Vieh) gebüfst werden: die Bufse war z. t. Ersatz des Schadens, z. t. Strafe an die Gemeinde für den Bruch des öffentlichen Friedens. — Blutrache war Regel.
1) Vgl. die fränkischen Antrustionen, u. S.. Ig zu 511.
2) Tac. Germ. 8: inesse quin etiam (feminis) sanctum aliquid et providnm putant, nec ant consilia earum aspernantur ant responsa neglegunt.
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Extrahierte Personennamen: Platons Apostel Gregor Innozenz_Iii Bonifaz Christi Paul_Pfizer
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Anmerkungen.
171
6 Zusammenwirken aller der Kräfte, die neue werte schaffen, in dem Sinne, daß sie sich „in die Hände arbeiten". — 7 Nation, die fast ausschließlich Ackerbau treibt. — 8 Landgebiet (la terre) — 9 Zollsystem, — 10 (Eigener verbrauch der Erzeugnisse. — 11 Trägheit. — 12 Der seitherige industrielle und maritime Aufschwung der Japaner wäre nur ein neuer Beweis für Lists Behauptung, da er mit der Begründung einer freiheitlichen Verfassung begann. — i3 (Dlig-archie = Herrschaft weniger; die Leitung der Stadtgeschäfte lag in den Händen weniger ratsfähigen Familien. — 14 Schiff-fahrt. — 15 Ludwig Xiv. untersagt dadurch 1685 den Hugenotten die Ausübung ihres Glaubens; der Große Kurfürst antwortete 1686 durch das Potsdamer Edikt, in dem er den flüchtigen Hugenotten in Brandenburg eine neue Heimat anbot. — 10 3m 18. Jahrhundert, als die katholische Linie der Idittelsbacher den Kurfürstenstuhl bestieg. — 17 Der Erzbischof, Graf von Firmian, vertrieb 1731 und 1732 alle Protestanten, ungefähr 30000 Familien, aus dem (Erzbistum. Fast alle fanden in Preußen Aufnahme. — 18 (Elisabeth hatte schon, wie ihre vorfahren Heinrich Vii. und Heinrich Viii., durch verschiedene Maßregeln, z. B. verbot der Idoiiausfuhr, Beschränkung und schließlich Aufhebung der hanseatischen Vorrechte usw., die Entwicklung einer heimischen Industrie befördert. — 19 1772 gegründet unter dem Namen König!. Seehandlung. — 20 Der Schotte Adam Smith (1723—1790) war erst Professor der Logik und Moral in Glasgow, von dem Studium der im Menschen tätigen Triebe war er auf die Volkswirtschaft gelenkt worden. 3n dem Eigennutz, der durch die Konkurrenz der anderen mannigfach beschränkt wird und daher den möglichst besten und erfolgreichsten weg selbst aussuchen muß, sieht er die Haupttriebkraft im Wirtschaftsleben. Da demnach der (Eigennutz des einzelnen innerhalb der menschlichen Gesellschaft durch den Egoismus der anderen eine natürliche Beschränkung erfährt, verwirft Smith jeden künstlichen Eingriff des Staates in das Wirtschaftsleben. wenn der Staat sich nur darauf beschränkt, etwaige Hindernisse zu beseitigen, sonst aber den Handel wie die Industrie sich frei entfalten läßt, dann vollzieht sich die zweckmäßigste Teilung der wirtschaftlichen Beschäftigungen und ihre Vereinigung in der Form, die den größten (Erfolg sichert, von selbst. Diese Freihandelslehre systematisch entwickelt zu haben, ist das Verdienst des Fran-
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_Xiv Ludwig Graf_von_Firmian Elisabeth Heinrich_Vii Heinrich Heinrich_Viii Heinrich Adam_Smith Smith
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Extrahierte Personennamen: Hasan Schulze
Extrahierte Ortsnamen: Amerika Bismarcks Delitzsch
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Anmerkungen.
177
und Rußlands gegenüber mußte Radowitz zurücktreten, und Preußen gab die Unionspläne auf, 1850. — 11 Die deutschen Mittelstaaten versprachen sich auf einer Konferenz zu Bamberg gegenseitige Unterstützung zwecks Durchführung strenger Neutralität im Krimkriege. — 12 Zugeständnisse. — 13 Österreich und Preußen schlossen ein Bündnis zum Schutze eigener sowie der deutschen Interessen und versprachen einander Beistand, wenn eines von beiden in Wahrung deutscher Interessen das Schwert ziehen sollte. — 14 Gruppierung der europäischen mächte; eigentlich Stand der Planeten zueinander. — 15 (Erneuern. — 10 Befestigen. — 17 Mäßigend. — 18 Vorurteil. — 19 Unvereinbar, unverträglich.
10. Uach einjähriger Stellvertretung übernahm Prinz Wilhelm von Preußen die Regentschaft an Stelle seines erkrankten Bruders, von der reaktionären Partei gehaßt und gefürchtet, von den Liberalen mit übergroßen Hoffnungen erwartet, war der Prinz vielmehr willens, nur die wahren Interessen des Staates zu berücksichtigen, ohne auf die Bestrebungen der Parteien Rücksicht zu nehmen. 3n seiner offenen, männlich festen Art legte er am 8. November 1858 dieses Regierungsprogramm den von ihm neu ernannten Ministern vor. — 1 Sich stets gleich bleibend; wörtlich: mit feststehender Schrift gedruckt. — 2 Daß Ausgaben und (Einnahmen einander die wage halten. — 3 Die Vereinigung der Lutherischen mit der Reformierten Kirche, die unter hervorragender Mitwirkung Schleiermachers 1817 von Friedrich Wilhelm Iii. ins Werk gesetzt wurde und an König Wilhelm stets einen warmen Förderer hatte.
11. 1 Diejenigen Truppen, die jeder Staat verfassungsmäßig zum Bundesheer zu stellen halte; Österreich und Preußen je drei Armeekorps. — 2 (Eigentlich Kennzeichen; hier wichtige Teile der genannten Gesetzgebung. — 3 Auseinanderstrebend. — 4 Bismarck setzte auch 1865, vor Ablauf des zwölfjährigen Vertrages, die Herabsetzung der Zölle und die (Einführung von Mehrheitsbeschlüssen statt des liberum veto durch. — 5 Der deutsch - national gesinnte Herzog (Ernst Ii. von Koburg-Gotha unterstellte 1861 seine Truppen dem preußischen Kommando. — 6 Darnach handelte Bismarck 1866.
12. 1 Ausgabe von Papiergeld, gleichgültig, ob seine Gültigkeit durch staatliches (Eigentum oder durch Kredit gedeckt, „fundiert", ist.—
Württemberg hat seitdem dieses Reservatrecht aufgegeben. — Gesetze, die sich auf Schuldverhältnisse beziehen. — 4 Gesetze, die Ttiaurer, Huellensammlung. Ii. 12
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm Friedrich_Wilhelm_Iii Friedrich Wilhelm Wilhelm Ernst Koburg-Gotha Württemberg
190 Anmerkungen.
6. 8) Man unterscheidet direkte und indirekte Wahlen.
In der direkten Wahl wählt der Stimmberechtigte seinen
Kandidaten. Bei der indirekten Wahl dagegen wählen die
stimmfähigen Männer (Urwähler) zunächst einen sog. Wahl-
mann; die Wahlmänner wählen dann den Abgeordneten.
Typische Beispiele für diese Unterschiede bilden das Wahlrecht
zum Deutschen Reichstage einerseits und zum Preußischen Ab-
geordnetenhause andererseits. — Beim allgemeinen Stimm-
recht entscheidet für die Stimmfähigkeit nicht der Dermögens-
zensus, sondern eine gewisse Altersgrenze,- für den Deutschen
Reichstag z. B. die Vollendung des 25. Lebensjahres. —
11) Urwähler (vgl. 6, 8). Das Wahlrecht der Urwähler in
Preußen beruht auf einem sehr einschneidenden Vermögens«
Zensus. In Preußen wählen die Urwähler in drei Klassen
(Dreiklassenwahlsystem).
7. 14) Budget (engl., vom altfranz. bou^etta — Sack)
bezeichnet die geordnete Aufstellung der voraussichtlichen Ein-
nahmen und Ausgaben des Staates. — 22) Konvent, Name
der franz. Nationalversammlung seit 1792.
8. 13) Radikalen (vom lat. raäix — Wurzel), die-
jenigen Abgeordneten und Politiker mit ihrem Anhang, die die
Konsequenzen ihrer politischen Grundsätze ohne Rücksicht auf
Anknüpfung an das Bestehende und auf allmähliche Entwicklung
zur Geltung zu bringen suchen. — 15) Das Zitat stammt aus der
Oper „Der Freischütz" von Kind (Musik von C. M. v. Weber),
I. Akt. — 21) querelle allemande, ursprünglich querelle d’Alle-
mans. Die Allemans waren ein franz. Adelsgeschlecht, das stets
solidarisch gegen die Urheber jedes einem ihres Geschlechtes
zugefügten Unrechts vorging. Wegen des Gleichklanges später
auf die Deutschen (Allewaväch bezogen. — 22) Blockade,
Absperrung eines Küstenstriches oder eines Hafens durch Kriegs-
schiffe. — 24f.) Vgl. Goethes Faust I, 2:
Nichts Vessers weiß ich mir an Sonn- und Feiertagen
Als ein Gespräch von Krieg und Kriegsgeschrei,
Wenn hinten weit in der Türkei
Die Völker aufeinander schlagen.
— 29) terrorisieren (vom lat. terror, Schrecken, Terroris-
mus), Schreckensherrschaft ausüben, mit Gewalt zwingen. —
30) Märzfieber, Anspielung aus die Märzunruhen des
Jahres 1848. Dgl. 1, 5.
9. 32) Hecker war im Revolutionsjahr 1848 einer der
Führer im Badischen Aufstand. — 35) August Heinrich Simon,
Ludwig Simon und Schaffrath, Mitglieder der Nationalver-
sammlung in Frankfurt.
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Extrahierte Personennamen: Goethes Hecker August Heinrich_Simon Heinrich Ludwig_Simon Ludwig Schaffrath
192 ss'®'®'®®'®'® Anmerkungen, '®®'®®'®>®'®®'®'®
Unmittelbarkeit eines Standesherrn und Versetzung in die Ab-
hängigkeit eines größeren Staates. Eine solche Mediatisierung
fand in größerem Maßstabe durch den Neichsdeputationsrezeß
von 1803 statt, in dem eine Anzahl deutscher Reichsfürsten
für linksrheinische Gebietsabtretungen an Frankreich auf dem
rechten Rheinufer gewisse bis dahin reichsunmittelbare Gebiete
zugewiesen erhielt. — 34) dynastischer Standpunkt, der das
Interesse der Dynastie des Herrscherhauses vertritt im Gegen-
satz zum Interesse des beherrschten Volkes.
24. 1) Hie Waiblingen, hie Welf, im Mittelalter
Parteiruf zwischen den Ghibellinen (Anhänger des Kaisers)
und den Guelfen (Partei des Papstes). - 16) Der katholische
Geistliche, Pros. Dr. Michelis: „Was nützt es uns, wenn wir
die ganze Welt gewönnen und doch Schaden nähmen an un-
serer Verfassung." Michelis meint das in dem Sinne, daß er
nicht gesonnen sei, auch nur ein Titelchen von den Rechten des
preußischen Landtages preiszugeben.
25. 14) Assisen, Geschworenen, soll heißen: vor den
Richterstuhl des Landtages.
26. 12) Olmütz. Vgl. Anm. 10, 29.
27. 14) ad acta, zu den Akten, beiseite legen (um nie
wieder hervorgeholt zu werden).
28. 6) Der Prinz Friedrich Karl ging im Juli 1866 mit
seiner Armee auf Preßburg los, um durch den Fall dieser
Stadt den österreichischen Heerführer Benedek von Wien ab-
zuschneiden und der österreichischen Hauptarmes den Rückzug
nach Ungarn zu verlegen. Dies führte am 22. Juli zu dem
Gefecht bei Vlumenau, das aber schon um Mittag nach Be-
kanntwerden des Waffenstillstandes abgebrochen wurde. —
25) Parlamentarismus. „Das Prinzip, daß die jedes-
malige Majorität des Parlaments für die Ernennung der
Minister und der anderen politisch bedeutsamen Staatsbeamten
maßgebend ist" wie z. V. in England, Italien, Belgien usw.
— 35) Reaktion, das fortschrittfeindliche Bestreben, in ver-
alteten öffentlichen Zuständen zu beharren oder gar zu ihnen
zurückzukehren.
29. 15) Militärbudget, vgl. Anm. 7, 14.
31. 5) Deichoerband, die Vereinigung der in einem
Überschwemmungsgebiet des Meeres oder eines Stromes woh-
nenden Einwohner zum Zwecke der Anlegung und Erhaltung
der Deiche.
33. 28) Integrität (lat.), Vollständigkeit, unversehrter
Bestand.
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Extrahierte Personennamen: Welf Michelis Michelis Friedrich_Karl Friedrich Karl Benedek
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Waiblingen Wien Ungarn England Italien Belgien
's's ^'s 'S's's ^'S Anmerkungen. S's'ss'®'®'Ss's'® 203
155. 3) Freiherr v. Hertling, Prof, vr., Führer des
Zentrums. Gegenwärtig bayerischer Ministerpräsident.
156. 6) korporative Assoziationen, zunftmäßige
Innungen (hier mit bestimmten rechtlichen Befugnissen). —
Basis (griech.) Grundlage. -13) Berufsstatistik, Zusammen-
stellung der Berufs- und Erwerbszweige und der Anzahl der
in ihnen beschäftigten Personen. Die Aufstellung besorgt das
Statistische Amt in Berlin. — 30) akademisch soll hier be-
deuten: umständlich, zu ausführlich.
157. 21) kuuditus (lat), gründlich.
158. 5) in prowptu (lat), in Bereitschaft. — 15) Un-
fallversicherung soll für den Fall eintretender Arbeitsun-
fähigkeit durch Unfall im Betriebe die Auszahlung einer Rente
sichern. Die Beiträge für diese Versicherung sind vom Arbeit-
geber allein zu zahlen. Bei der Alters- und Invaliden-
versicherung wird die Rente aufgebracht durch Einkleben
amtlicher Versicherungsmarken in eine zu diesem Zwecke aus-
gestellte amtliche Karte. Die Beiträge (wöchentliche) sind zur
Hälfte vom Arbeitgeber, zur anderen vom Arbeitnehmer zu
tragen. — 26) kombiniert, zusammengelegt. — 29) obiter,
flüchtig, obenhin, im Vorbeigehen. — 34) Assekuration, die
Zusicherung einer Person oder einer Gesellschaft, einem andern
gegenüber, gegen einen bestimmten (jährlichen, monatlichen oder
wöchentlichen) Beitrag eine bestimmte Hilfe zu leisten, wenn
bestimmte Fälle eintreten (z. B. bei der Feuerversicherung,
Brandschaden, Lebensversicherung, Todesfall usw.).
159. 14) fakultativ, freigestellt, im Belieben des ein-
zelnen liegend; Gegensatz: obligatorisch, bindend, verpflich-
tend. — 25) Intentionen, Absichten. — 33) sezessionistische
Politik, Absonderungspolitik; Bismarck meint die sog. Se-
zessionisten (Forckenbeck, Rickert, Bamberger, Stauffenberg u. a.),
welche sich 1880 von der liberalen Partei trennten und sich
1884 mit der Fortschrittspartei zur Deutschen Freisinnigen
Partei vereinigten.
160. 30) J6 serai le roi des gueux, ich werde der
König der Bettler sein.
161. 2) prosperieren, gedeihen, blühen. — 19) Eman-
zipation, Befreiung aus einem Abhängigkeitsverhältnis. —
20) Stein, Heinrich Friedrich Karl, Freiherr vom und zum
Stein, geb. 26. Oktober 1757 in Raflau a. d. Lahn, berühm-
ter preußischer Staatsmann, arbeitete nach dem unglücklichen
Kriege 1806/7 gegen Napoleon energisch an der Wiedergeburt
Preußens; er starb 29. Juni 1831. - Hardenberg, Karl
August, Fürst, geb. 31. Mai 1750 in Essenroda in Hannover,
Ausgewählte Reden des Fürsten v. Bismarck. 14
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Extrahierte Personennamen: Hertling Bismarck Rickert Heinrich_Friedrich_Karl Heinrich Friedrich Karl Napoleon Karl
August Karl August
Extrahierte Ortsnamen: Berlin Stauffenberg Raflau Hardenberg Essenroda Hannover
Anmerkungen.
(Die fettgedruckten Iahten bedeuten die Seiten-, die anderen die Zeilenzahl.)
1. 8) In dem berühmten Edikt vom 27. Oktober 1810
hatte Friedrich Wilhelm Iii. seinem Volke „eine zweckmäßig
eingerichtete Repräsentation sowohl in den Pro-
vinzen als für das Ganze zu geben" versprochen. Dieses
Versprechen wurde nicht so bald und dann noch unvollkommen
eingelöst, wenigstens entsprach das durch den König Gebotene
nicht den Ewartungen des Volkes. Am 22. Mai 1815 erließ
der Königreine Verordnung über die zu bildende Re-
präsentation des Volkes, in der man jedoch keineswegs
eine Einlösung des gegebenen Königswortes erblickte. Dann
unterschrieb der König am 5. Juni 1823 das allgemeine
Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände, auf
Grund dessen 1826 die Landtage der acht Provinzen zum ersten
Male zusammentreten konnten. Aber die Berufung der allge-
meinen Landstände unterblieb. Das Volk setzte nun alle Hoff-
nung auf den Kronprinzen. Doch konnte man 1840 nur so
viel erreichen, daß Deputationen der einzelnen Provinzialland-
tage nach Berlin berufen wurden, um als Vereinigte Aus-
schüsse gewisse, für die ganze Monarchie geltende Gesetze zu
beraten. Im Volke wuchs die Unzufriedenheit. Da kam 1847
die Entscheidung. Die Regierung benötigte eine größere An-
leihe für den Bau von Eisenbahnen. Rach einem Edikt Fried-
rich Wilhelms Iii. vom 17. Januar 1820 konnte dieselbe nur
unter der Bürgschaft von Reichsständen aufgenommen werden.
So erließ denn Friedrich Wilhelm Iv. unter dem Drucke der
Verhältnisse am 3. Februar 1847 das Patent, durch das die
acht Provinziallandtage zu einem Vereinigten Landtage
nach Berlin berufen wurden. Am 11. April 1847 fand im
Königlichen Schlosse zu Berlin mit größtem Prunke die Eröff-
nung des Ersten Vereinigten Landtags durch den König
statt. „Die ständische Gliederung der Provinziallandtage kehrte
auch im Vereinigten Landtage wieder: er schied sich in die
Ausgewählte Reden des Fürsten v. Bismarck. 13
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Wilhelms Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm
Anmerkungen. 189
klären, Frieden zu schließen und Verträge mit fremden Re-
gierungen zu errichten.-24) Exekutivgewalt, vollstreckende
Gewalt, der Gegensatz zur legislativen (gesetzgeberischen) und
richterlichen Gewalt nach der seit dem 18. Jahrhundert auf-
gekommenen Theorie von der Teilung der Gewalten. Diese
Anschauung steht mit dem Begriff und Wesen des Staates als
einer organischen Einheit im Widerspruch. Der innerlich un-
haltbare Gegensatz zwischen Exekutive und Legislative bildet
noch immer einen Hauptbestandteil der parlamentarischen
Kämpfe in Deutschland.
4. 3) Prärogative (lat.) Vorrecht, besonders die Vor-
rechte des Monarchen, namentlich die Rechte, hinsichtlich deren
Ausübung den parlamentarischen Körperschaften eine Mit-
wirkung nicht zusteht. — 7) Manifestationen (lat.) Offen-
barung, Erklärung, Darlegung der Gedanken, Gesinnung und
des Willens. — 3b) präjudizierlich (vom lat. praejudicium
— vorgefaßte Meinung, Vorurteil), von Vorurteilen beeinflußt.
In der Rechtssprache heitzt präjudizierlich von nachteiligen
Folgen begleitet.
5. 4) Engerer Bund, d. h. die sog. Union mit Ausschluß
Österreichs. — 11) Die Verfassung vom 5. Dez. 1848. Vgl. 1,14.
— 23) Contrat social, ein 1762 erschienenes Werk des
franz. Schriftstellers Jean Jacques Rousseau (1712-1778),
worin er die Lehre von der ^ursprünglichen Gleichheit aller
Menschen und der unverlierbaren, immer wieder direkt aus-
zuübenden Souveränität des Volkes verkündigte. — 24 Phan-
tom (griech.) Scheinbild, Trugbild. — 27) Absolutismus,un-
umschränkte Herrschaft eines einzelnen, Alleinherrschaft —
Frankfurter Verfassung, die von der in der Pauls-
kirche zu Frankfurt a. M. tagenden Nationalversammlung an-
genommene Verfassung. - 28) Prinzip, Grundsatz. - Volks-
souveränität, die oberste, höchste Gewalt des Volkes, Gegen-
satz zur Souveränität des Fürsten. - 32) Mit „die Linke"
bezeichnet man die auf der linken Seite des Sitzungssaales
sitzenden Abgeordneten. Die in der Mitte sitzenden heißen
„die Mitte" oder „das Zentrum", die auf der rechten Seite
„die Rechte". — 34) Suspensiv-Veto, aufschiebende Ein-
sprache. Gegenüber den Beschlüssen der Volksvertretung unter-
scheidet man ein absolutes und ein Suspensiv-Deto. Beim
Suspensiv-Veto hat die Verweigerung der Unterschrift unter
ein Gesetz durch den Landesherrn mitunter eine aufschiebende
Wirkung; denn eine wiederholte Annahme des Gesetzes durch
die Kammer macht die Vorlage auch ohne die Unterschrift des
Landesherrn zum Gesetz.
13*
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
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TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T136: [Leben Mensch Geist Natur Zeit Volk Welt Kunst Sinn Wesen]]
Extrahierte Personennamen: Jean_Jacques_Rousseau
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Pauls- Frankfurt_a._M.