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1. Mittelalter - S. 6

1890 - Berlin : Weidmann
— 6 — Die Germanen verehrten die Götter ursprünglich ohne Bildnisse in heiligen Hainen. Neben den Göttern stehen die Mittelwesen der Elben, Zwerge und Riesen. Die Quellen der germanischen Mythologie sind für den Norden die ältere und jüngere Ed da nebst anderen skandinavischen Sagensammlungen; die Anschauungen der Südgermanen hat Jak. Grimm (geb. 1785 zu Hanau, t 1863 in Berlin) aus Sagen und Mährchen, die im Munde des Volkes fortlebten, wie aus Aberglauben, Sitten und Gebräuchen erschlossen. Edda beifst ‘Ältermutter, Ahnfrau’, die erzählend gedacht wird: die ältere, 33 alliterierende ^ olkslieder enthaltend, ist in Island wohl erst im 13. Jahrh. entstanden; die jüngere ist ein prosaisches Lehrbuch der altnordischen Ivunstpoesie des isländischen Rechtssprechers Snorri Sturluson (1178—1271); daher auch Snorra-Edda genannt. Staatliche Verhältnisse. Die große Anzahl deutscher Stämme war durch kein politisches Band geeint, nur dafs gemeinschaftliche Kulte mitunter mehrere Stämme verbanden. — Die Verfassung der einzelnen Stämme war demokratisch, selten stand an der Spitze ein König. Im Frieden fehlte meist jede Obrigkeit für den ganzen Stamm, die gewählten principes (später Grafen) der einzelnen Gaue, in die der Stamm zerfiel, besorgten die allgemeinen Angelegenheiten, soweit dies nicht in den regelmäfsigen oder besonders berufenen Versammlungen des ganzen Stammes (ungebotene und gebotene Thinge) geschah, die zugleich Gerichtstage waren. Im Kriege wurde die Leitung einem Herzog übertragen. Im Gau hatte der princeps, unter Beihülfe von 100 Gaugenossen, die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten, namentlich den Vorsitz der im Freien abgehaltenen Volksgerichte. Der Gau zerfiel in einzelne Gemeinden, die vermutlich Hundertschaften hiefsen; ihr Gebiet hiefs Mark (Feldmark, eig. Grenze); diese war teils Privatbesitz, teils blieb sie im Gesamtbesitz der Markgenossen (marky almend). Das Volk zerfiel in Freie und Unfreie (servi)\ die Freien in Adel, Freie (:ingenui) und Liten oder Lazzen (Freigelassene und Hörige)» der Adel hatte keine besondere Vorrechte; politisch berechtigt waren nur Grundbesitzer. Manche Adlige umgaben sich mit einer gröfseren oder kleineren Schar kriegslustiger Jünglinge, einem Gefolge (comitatus), das ihnen mehr oder minder großen Einflufs sicherte.1) — Die Frauen nahmen eine besonders hohe Stellung ein.2) Die meisten Vergehen konnten mit Geld (ursprüngl. mit Vieh) gebüfst werden: die Bufse war z. t. Ersatz des Schadens, z. t. Strafe an die Gemeinde für den Bruch des öffentlichen Friedens. — Blutrache war Regel. 1) Vgl. die fränkischen Antrustionen, u. S.. Ig zu 511. 2) Tac. Germ. 8: inesse quin etiam (feminis) sanctum aliquid et providnm putant, nec ant consilia earum aspernantur ant responsa neglegunt.

2. Von der Restauration zur Reichsgründung - S. 168

1913 - Frankfurt am Main : Diesterweg
168 Anmerkungen. minationspunkt). — 9 Eigentlich Zurücksendung; hier = Zurückfließen. — 10 Die Geiser. — " ----- herabstürzen; eigentlich schürgen (germanisch) = schiebend fortbewegen; g wurde dem r assimiliert. — 12 vergleiche die Ideenlehre Platons: unserer Welt des Sinnlichen, in sich Unbestimmten und Formlosen steht die konstante Welt dessen gegenüber, das schon seine endgültige Form gefunden hat, die Welt der Ideen. — 13 verborgen. — 14 — Berührung, insbesondere eine B., durch welche Krankheiten übertragen werden. — 15 Die reine Idee, die als wirkende und einigende Kraft dem Staatsverbande innewohnt. — 16 Die feurigen Zungen der Apostel am ersten Pfingstfest (Apostelgeschichte 2, 3). — 17 Umwandlung. — 18 Der Zeidler ist der Imker, nur pflegt der Imker die Bienen nicht durch Musik zu besänftigen. — 19 Die Kohobation (arab. Ursprungs) ist eine früher angewandte besondere Destillation zur Gewinnung ätherischer Öle. — 20 Die höchste Steigerung, besonders bei Krankheiten angewandt, die in Anfällen verlaufen. — 21 = Materie, in jenem platonischen Sinne des sinn- und formlosen Stoffes im Gegensatz zu den ewigen Ideen. — 22 Gregor Vii. — 23 Besonders Innozenz Iii. und Bonifaz Viii. trieben die päpstlichen Ansprüche zu weit. Letzterer stellte in der Bulle „Unam sanctam“ die Behauptung auf, daß die Fürsten ihre weltliche Macht nur als päpstliches Lehen ausübten. — 24 (Eigentlich Ausstattung und Mitgift einer Braut, hier Kirchenvermögen und kirchliche Hechte. Die Kirche hat derartige Familienbegriffe öfters (z. B. Braut Christi usw.) auf sich übertragen. 2. Paul Pfizer, 1801 zu Stuttgart geboren, studierte die Rechte und trat hernach in den roürttembergischen Staatsdienst. Ais Dreißigjähriger veröffentlichte er seinen „Briefwechsel zweier Deutschen". Durch diese Schrift schnell berühmt geworden, gab er im gleichen Jahre noch seine Stellung auf, um als Führer der liberalen (Opposition in der zweiten Kammer für seine politischen Ideale zu wirken. Während der Revolution war der kränkliche Mann einige Monate Kultusminister. Infolge des Mißlingens der Einheitsbewegung gab sich Pfizer einer verzweifelnden Resignation hin. von 1851 ab verwaltete er noch einige Jahre das Amt eines ©berjujtizrats in Tübingen, starb jedoch, bevor Preußen die ihm von Pfizer zugedachte Mission übernahm. — 1 Die ägyptische Bilderschrift, die aus ungefähr 500 Zeichen und bildlichen Dar-

3. Von der Restauration zur Reichsgründung - S. 171

1913 - Frankfurt am Main : Diesterweg
Anmerkungen. 171 6 Zusammenwirken aller der Kräfte, die neue werte schaffen, in dem Sinne, daß sie sich „in die Hände arbeiten". — 7 Nation, die fast ausschließlich Ackerbau treibt. — 8 Landgebiet (la terre) — 9 Zollsystem, — 10 (Eigener verbrauch der Erzeugnisse. — 11 Trägheit. — 12 Der seitherige industrielle und maritime Aufschwung der Japaner wäre nur ein neuer Beweis für Lists Behauptung, da er mit der Begründung einer freiheitlichen Verfassung begann. — i3 (Dlig-archie = Herrschaft weniger; die Leitung der Stadtgeschäfte lag in den Händen weniger ratsfähigen Familien. — 14 Schiff-fahrt. — 15 Ludwig Xiv. untersagt dadurch 1685 den Hugenotten die Ausübung ihres Glaubens; der Große Kurfürst antwortete 1686 durch das Potsdamer Edikt, in dem er den flüchtigen Hugenotten in Brandenburg eine neue Heimat anbot. — 10 3m 18. Jahrhundert, als die katholische Linie der Idittelsbacher den Kurfürstenstuhl bestieg. — 17 Der Erzbischof, Graf von Firmian, vertrieb 1731 und 1732 alle Protestanten, ungefähr 30000 Familien, aus dem (Erzbistum. Fast alle fanden in Preußen Aufnahme. — 18 (Elisabeth hatte schon, wie ihre vorfahren Heinrich Vii. und Heinrich Viii., durch verschiedene Maßregeln, z. B. verbot der Idoiiausfuhr, Beschränkung und schließlich Aufhebung der hanseatischen Vorrechte usw., die Entwicklung einer heimischen Industrie befördert. — 19 1772 gegründet unter dem Namen König!. Seehandlung. — 20 Der Schotte Adam Smith (1723—1790) war erst Professor der Logik und Moral in Glasgow, von dem Studium der im Menschen tätigen Triebe war er auf die Volkswirtschaft gelenkt worden. 3n dem Eigennutz, der durch die Konkurrenz der anderen mannigfach beschränkt wird und daher den möglichst besten und erfolgreichsten weg selbst aussuchen muß, sieht er die Haupttriebkraft im Wirtschaftsleben. Da demnach der (Eigennutz des einzelnen innerhalb der menschlichen Gesellschaft durch den Egoismus der anderen eine natürliche Beschränkung erfährt, verwirft Smith jeden künstlichen Eingriff des Staates in das Wirtschaftsleben. wenn der Staat sich nur darauf beschränkt, etwaige Hindernisse zu beseitigen, sonst aber den Handel wie die Industrie sich frei entfalten läßt, dann vollzieht sich die zweckmäßigste Teilung der wirtschaftlichen Beschäftigungen und ihre Vereinigung in der Form, die den größten (Erfolg sichert, von selbst. Diese Freihandelslehre systematisch entwickelt zu haben, ist das Verdienst des Fran-

4. Von der Restauration zur Reichsgründung - S. 175

1913 - Frankfurt am Main : Diesterweg
Anmerkungen. 175 die sich im Libanon festsetzte. 3m 11. Jahrhundert machte sich ihr Anführer, der Perser Hasan, durch Meuchelmord so berüchtigt, daß die Bezeichnung „Assassine" die Bedeutung von Räuber bekam (franz.: assassiner). Besonders nach dem 13. Jahrhundert kamen sie wegen Mordtaten zu furchtbarer Berühmtheit, heute sind sie wieder eine bedeutungslose religiöse Sekte von ungefähr 100 Familien. — 5 Ununterbrochen. — 6 Die Independenten, deren Ursprung in der Seit der englischen Reformationskämpfe zu suchen ist, verlangten volle Unabhängigkeit der einzelnen Gemeinden in Lehre und Verfassung. von Eromwell besonders begünstigt, wurden sie während der Restauration der Stuarts verfolgt und roänderten nach Amerika aus. Ihre individualistische Staatsauffassung wirkt nicht nur in den amerikanischen Verfassungen, sondern in sämtlichen modernen liberalen Staatsrechtslehren nach. 7. 1 Die völlige Unabhängigkeit der Kirchen vom Staate wurde durch ein Gesetz vom 5. April 1873, das die Artikel 15 und 16 änderte, etwas eingeschränkt. Ein Gesetz vom 18. Juni 1875 hob diese beiden Artikel nebst Artikel 18 ganz auf. vgl. die Reden Bismarcks und tdindthorfts zum Kulturkämpfe in Band Iii. — 2 Ersuchen. — 3 Diejenigen Seitenlinien sind erbberechtigt, die durch männliche Angehörige der regierenden Familien begründet werden. — 4 Der Gerichtshof zerfällt je nach dem Gegenstände der Rechtsstreitigkeiten in verschiedene Abteilungen, Senate. — 5 Der (Dberburggraf, der Landhofmeister, der Kanzler und der Gber-marschall. 8. Schulze stammte aus einer seit mehreren Generationen in Delitzsch ansässigen Juristenfamilie. Er folgte 1840 daselbst seinem 1 Vater als patrimonialrichter. In den kleinen Verhältnissen lernte er die Bedürfnisse des Arbeiters und Handwerkers aus eigener Anschauung kennen. Das hungerjahr 1846 veranlaßte ihn zu dem ersten praktischen versuch, durch Organisationen dem kleinen Manne zu helfen, indem er eine Korneinkaufsgenossenschaft, eine gemeinsame Brotbäckerei usw. gründete. Während er sonst als Politiker in seinem etwas weltbürgerlich und ethisch gefärbten Liberalismus weniger hervorragte, war seine aus praktischen Bedürfnissen hervorgehende Wirksamkeit für Genossenschaftswesen von großen Folgen tür die Zukunft. — 1 Richard ©wen, ein englischer Fabrikbesitzer, suchte in hochgespanntem Idealismus die Lage

5. Von der Restauration zur Reichsgründung - S. 177

1913 - Frankfurt am Main : Diesterweg
Anmerkungen. 177 und Rußlands gegenüber mußte Radowitz zurücktreten, und Preußen gab die Unionspläne auf, 1850. — 11 Die deutschen Mittelstaaten versprachen sich auf einer Konferenz zu Bamberg gegenseitige Unterstützung zwecks Durchführung strenger Neutralität im Krimkriege. — 12 Zugeständnisse. — 13 Österreich und Preußen schlossen ein Bündnis zum Schutze eigener sowie der deutschen Interessen und versprachen einander Beistand, wenn eines von beiden in Wahrung deutscher Interessen das Schwert ziehen sollte. — 14 Gruppierung der europäischen mächte; eigentlich Stand der Planeten zueinander. — 15 (Erneuern. — 10 Befestigen. — 17 Mäßigend. — 18 Vorurteil. — 19 Unvereinbar, unverträglich. 10. Uach einjähriger Stellvertretung übernahm Prinz Wilhelm von Preußen die Regentschaft an Stelle seines erkrankten Bruders, von der reaktionären Partei gehaßt und gefürchtet, von den Liberalen mit übergroßen Hoffnungen erwartet, war der Prinz vielmehr willens, nur die wahren Interessen des Staates zu berücksichtigen, ohne auf die Bestrebungen der Parteien Rücksicht zu nehmen. 3n seiner offenen, männlich festen Art legte er am 8. November 1858 dieses Regierungsprogramm den von ihm neu ernannten Ministern vor. — 1 Sich stets gleich bleibend; wörtlich: mit feststehender Schrift gedruckt. — 2 Daß Ausgaben und (Einnahmen einander die wage halten. — 3 Die Vereinigung der Lutherischen mit der Reformierten Kirche, die unter hervorragender Mitwirkung Schleiermachers 1817 von Friedrich Wilhelm Iii. ins Werk gesetzt wurde und an König Wilhelm stets einen warmen Förderer hatte. 11. 1 Diejenigen Truppen, die jeder Staat verfassungsmäßig zum Bundesheer zu stellen halte; Österreich und Preußen je drei Armeekorps. — 2 (Eigentlich Kennzeichen; hier wichtige Teile der genannten Gesetzgebung. — 3 Auseinanderstrebend. — 4 Bismarck setzte auch 1865, vor Ablauf des zwölfjährigen Vertrages, die Herabsetzung der Zölle und die (Einführung von Mehrheitsbeschlüssen statt des liberum veto durch. — 5 Der deutsch - national gesinnte Herzog (Ernst Ii. von Koburg-Gotha unterstellte 1861 seine Truppen dem preußischen Kommando. — 6 Darnach handelte Bismarck 1866. 12. 1 Ausgabe von Papiergeld, gleichgültig, ob seine Gültigkeit durch staatliches (Eigentum oder durch Kredit gedeckt, „fundiert", ist.— Württemberg hat seitdem dieses Reservatrecht aufgegeben. — Gesetze, die sich auf Schuldverhältnisse beziehen. — 4 Gesetze, die Ttiaurer, Huellensammlung. Ii. 12

6. Fürst Bismarck - S. 190

1916 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
190 Anmerkungen. 6. 8) Man unterscheidet direkte und indirekte Wahlen. In der direkten Wahl wählt der Stimmberechtigte seinen Kandidaten. Bei der indirekten Wahl dagegen wählen die stimmfähigen Männer (Urwähler) zunächst einen sog. Wahl- mann; die Wahlmänner wählen dann den Abgeordneten. Typische Beispiele für diese Unterschiede bilden das Wahlrecht zum Deutschen Reichstage einerseits und zum Preußischen Ab- geordnetenhause andererseits. — Beim allgemeinen Stimm- recht entscheidet für die Stimmfähigkeit nicht der Dermögens- zensus, sondern eine gewisse Altersgrenze,- für den Deutschen Reichstag z. B. die Vollendung des 25. Lebensjahres. — 11) Urwähler (vgl. 6, 8). Das Wahlrecht der Urwähler in Preußen beruht auf einem sehr einschneidenden Vermögens« Zensus. In Preußen wählen die Urwähler in drei Klassen (Dreiklassenwahlsystem). 7. 14) Budget (engl., vom altfranz. bou^etta — Sack) bezeichnet die geordnete Aufstellung der voraussichtlichen Ein- nahmen und Ausgaben des Staates. — 22) Konvent, Name der franz. Nationalversammlung seit 1792. 8. 13) Radikalen (vom lat. raäix — Wurzel), die- jenigen Abgeordneten und Politiker mit ihrem Anhang, die die Konsequenzen ihrer politischen Grundsätze ohne Rücksicht auf Anknüpfung an das Bestehende und auf allmähliche Entwicklung zur Geltung zu bringen suchen. — 15) Das Zitat stammt aus der Oper „Der Freischütz" von Kind (Musik von C. M. v. Weber), I. Akt. — 21) querelle allemande, ursprünglich querelle d’Alle- mans. Die Allemans waren ein franz. Adelsgeschlecht, das stets solidarisch gegen die Urheber jedes einem ihres Geschlechtes zugefügten Unrechts vorging. Wegen des Gleichklanges später auf die Deutschen (Allewaväch bezogen. — 22) Blockade, Absperrung eines Küstenstriches oder eines Hafens durch Kriegs- schiffe. — 24f.) Vgl. Goethes Faust I, 2: Nichts Vessers weiß ich mir an Sonn- und Feiertagen Als ein Gespräch von Krieg und Kriegsgeschrei, Wenn hinten weit in der Türkei Die Völker aufeinander schlagen. — 29) terrorisieren (vom lat. terror, Schrecken, Terroris- mus), Schreckensherrschaft ausüben, mit Gewalt zwingen. — 30) Märzfieber, Anspielung aus die Märzunruhen des Jahres 1848. Dgl. 1, 5. 9. 32) Hecker war im Revolutionsjahr 1848 einer der Führer im Badischen Aufstand. — 35) August Heinrich Simon, Ludwig Simon und Schaffrath, Mitglieder der Nationalver- sammlung in Frankfurt.

7. Fürst Bismarck - S. 192

1916 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
192 ss'®'®'®®'®'® Anmerkungen, '®®'®®'®>®'®®'®'® Unmittelbarkeit eines Standesherrn und Versetzung in die Ab- hängigkeit eines größeren Staates. Eine solche Mediatisierung fand in größerem Maßstabe durch den Neichsdeputationsrezeß von 1803 statt, in dem eine Anzahl deutscher Reichsfürsten für linksrheinische Gebietsabtretungen an Frankreich auf dem rechten Rheinufer gewisse bis dahin reichsunmittelbare Gebiete zugewiesen erhielt. — 34) dynastischer Standpunkt, der das Interesse der Dynastie des Herrscherhauses vertritt im Gegen- satz zum Interesse des beherrschten Volkes. 24. 1) Hie Waiblingen, hie Welf, im Mittelalter Parteiruf zwischen den Ghibellinen (Anhänger des Kaisers) und den Guelfen (Partei des Papstes). - 16) Der katholische Geistliche, Pros. Dr. Michelis: „Was nützt es uns, wenn wir die ganze Welt gewönnen und doch Schaden nähmen an un- serer Verfassung." Michelis meint das in dem Sinne, daß er nicht gesonnen sei, auch nur ein Titelchen von den Rechten des preußischen Landtages preiszugeben. 25. 14) Assisen, Geschworenen, soll heißen: vor den Richterstuhl des Landtages. 26. 12) Olmütz. Vgl. Anm. 10, 29. 27. 14) ad acta, zu den Akten, beiseite legen (um nie wieder hervorgeholt zu werden). 28. 6) Der Prinz Friedrich Karl ging im Juli 1866 mit seiner Armee auf Preßburg los, um durch den Fall dieser Stadt den österreichischen Heerführer Benedek von Wien ab- zuschneiden und der österreichischen Hauptarmes den Rückzug nach Ungarn zu verlegen. Dies führte am 22. Juli zu dem Gefecht bei Vlumenau, das aber schon um Mittag nach Be- kanntwerden des Waffenstillstandes abgebrochen wurde. — 25) Parlamentarismus. „Das Prinzip, daß die jedes- malige Majorität des Parlaments für die Ernennung der Minister und der anderen politisch bedeutsamen Staatsbeamten maßgebend ist" wie z. V. in England, Italien, Belgien usw. — 35) Reaktion, das fortschrittfeindliche Bestreben, in ver- alteten öffentlichen Zuständen zu beharren oder gar zu ihnen zurückzukehren. 29. 15) Militärbudget, vgl. Anm. 7, 14. 31. 5) Deichoerband, die Vereinigung der in einem Überschwemmungsgebiet des Meeres oder eines Stromes woh- nenden Einwohner zum Zwecke der Anlegung und Erhaltung der Deiche. 33. 28) Integrität (lat.), Vollständigkeit, unversehrter Bestand.

8. Fürst Bismarck - S. 203

1916 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
's's ^'s 'S's's ^'S Anmerkungen. S's'ss'®'®'Ss's'® 203 155. 3) Freiherr v. Hertling, Prof, vr., Führer des Zentrums. Gegenwärtig bayerischer Ministerpräsident. 156. 6) korporative Assoziationen, zunftmäßige Innungen (hier mit bestimmten rechtlichen Befugnissen). — Basis (griech.) Grundlage. -13) Berufsstatistik, Zusammen- stellung der Berufs- und Erwerbszweige und der Anzahl der in ihnen beschäftigten Personen. Die Aufstellung besorgt das Statistische Amt in Berlin. — 30) akademisch soll hier be- deuten: umständlich, zu ausführlich. 157. 21) kuuditus (lat), gründlich. 158. 5) in prowptu (lat), in Bereitschaft. — 15) Un- fallversicherung soll für den Fall eintretender Arbeitsun- fähigkeit durch Unfall im Betriebe die Auszahlung einer Rente sichern. Die Beiträge für diese Versicherung sind vom Arbeit- geber allein zu zahlen. Bei der Alters- und Invaliden- versicherung wird die Rente aufgebracht durch Einkleben amtlicher Versicherungsmarken in eine zu diesem Zwecke aus- gestellte amtliche Karte. Die Beiträge (wöchentliche) sind zur Hälfte vom Arbeitgeber, zur anderen vom Arbeitnehmer zu tragen. — 26) kombiniert, zusammengelegt. — 29) obiter, flüchtig, obenhin, im Vorbeigehen. — 34) Assekuration, die Zusicherung einer Person oder einer Gesellschaft, einem andern gegenüber, gegen einen bestimmten (jährlichen, monatlichen oder wöchentlichen) Beitrag eine bestimmte Hilfe zu leisten, wenn bestimmte Fälle eintreten (z. B. bei der Feuerversicherung, Brandschaden, Lebensversicherung, Todesfall usw.). 159. 14) fakultativ, freigestellt, im Belieben des ein- zelnen liegend; Gegensatz: obligatorisch, bindend, verpflich- tend. — 25) Intentionen, Absichten. — 33) sezessionistische Politik, Absonderungspolitik; Bismarck meint die sog. Se- zessionisten (Forckenbeck, Rickert, Bamberger, Stauffenberg u. a.), welche sich 1880 von der liberalen Partei trennten und sich 1884 mit der Fortschrittspartei zur Deutschen Freisinnigen Partei vereinigten. 160. 30) J6 serai le roi des gueux, ich werde der König der Bettler sein. 161. 2) prosperieren, gedeihen, blühen. — 19) Eman- zipation, Befreiung aus einem Abhängigkeitsverhältnis. — 20) Stein, Heinrich Friedrich Karl, Freiherr vom und zum Stein, geb. 26. Oktober 1757 in Raflau a. d. Lahn, berühm- ter preußischer Staatsmann, arbeitete nach dem unglücklichen Kriege 1806/7 gegen Napoleon energisch an der Wiedergeburt Preußens; er starb 29. Juni 1831. - Hardenberg, Karl August, Fürst, geb. 31. Mai 1750 in Essenroda in Hannover, Ausgewählte Reden des Fürsten v. Bismarck. 14

9. Fürst Bismarck - S. 187

1916 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
Anmerkungen. (Die fettgedruckten Iahten bedeuten die Seiten-, die anderen die Zeilenzahl.) 1. 8) In dem berühmten Edikt vom 27. Oktober 1810 hatte Friedrich Wilhelm Iii. seinem Volke „eine zweckmäßig eingerichtete Repräsentation sowohl in den Pro- vinzen als für das Ganze zu geben" versprochen. Dieses Versprechen wurde nicht so bald und dann noch unvollkommen eingelöst, wenigstens entsprach das durch den König Gebotene nicht den Ewartungen des Volkes. Am 22. Mai 1815 erließ der Königreine Verordnung über die zu bildende Re- präsentation des Volkes, in der man jedoch keineswegs eine Einlösung des gegebenen Königswortes erblickte. Dann unterschrieb der König am 5. Juni 1823 das allgemeine Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände, auf Grund dessen 1826 die Landtage der acht Provinzen zum ersten Male zusammentreten konnten. Aber die Berufung der allge- meinen Landstände unterblieb. Das Volk setzte nun alle Hoff- nung auf den Kronprinzen. Doch konnte man 1840 nur so viel erreichen, daß Deputationen der einzelnen Provinzialland- tage nach Berlin berufen wurden, um als Vereinigte Aus- schüsse gewisse, für die ganze Monarchie geltende Gesetze zu beraten. Im Volke wuchs die Unzufriedenheit. Da kam 1847 die Entscheidung. Die Regierung benötigte eine größere An- leihe für den Bau von Eisenbahnen. Rach einem Edikt Fried- rich Wilhelms Iii. vom 17. Januar 1820 konnte dieselbe nur unter der Bürgschaft von Reichsständen aufgenommen werden. So erließ denn Friedrich Wilhelm Iv. unter dem Drucke der Verhältnisse am 3. Februar 1847 das Patent, durch das die acht Provinziallandtage zu einem Vereinigten Landtage nach Berlin berufen wurden. Am 11. April 1847 fand im Königlichen Schlosse zu Berlin mit größtem Prunke die Eröff- nung des Ersten Vereinigten Landtags durch den König statt. „Die ständische Gliederung der Provinziallandtage kehrte auch im Vereinigten Landtage wieder: er schied sich in die Ausgewählte Reden des Fürsten v. Bismarck. 13

10. Fürst Bismarck - S. 189

1916 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
Anmerkungen. 189 klären, Frieden zu schließen und Verträge mit fremden Re- gierungen zu errichten.-24) Exekutivgewalt, vollstreckende Gewalt, der Gegensatz zur legislativen (gesetzgeberischen) und richterlichen Gewalt nach der seit dem 18. Jahrhundert auf- gekommenen Theorie von der Teilung der Gewalten. Diese Anschauung steht mit dem Begriff und Wesen des Staates als einer organischen Einheit im Widerspruch. Der innerlich un- haltbare Gegensatz zwischen Exekutive und Legislative bildet noch immer einen Hauptbestandteil der parlamentarischen Kämpfe in Deutschland. 4. 3) Prärogative (lat.) Vorrecht, besonders die Vor- rechte des Monarchen, namentlich die Rechte, hinsichtlich deren Ausübung den parlamentarischen Körperschaften eine Mit- wirkung nicht zusteht. — 7) Manifestationen (lat.) Offen- barung, Erklärung, Darlegung der Gedanken, Gesinnung und des Willens. — 3b) präjudizierlich (vom lat. praejudicium — vorgefaßte Meinung, Vorurteil), von Vorurteilen beeinflußt. In der Rechtssprache heitzt präjudizierlich von nachteiligen Folgen begleitet. 5. 4) Engerer Bund, d. h. die sog. Union mit Ausschluß Österreichs. — 11) Die Verfassung vom 5. Dez. 1848. Vgl. 1,14. — 23) Contrat social, ein 1762 erschienenes Werk des franz. Schriftstellers Jean Jacques Rousseau (1712-1778), worin er die Lehre von der ^ursprünglichen Gleichheit aller Menschen und der unverlierbaren, immer wieder direkt aus- zuübenden Souveränität des Volkes verkündigte. — 24 Phan- tom (griech.) Scheinbild, Trugbild. — 27) Absolutismus,un- umschränkte Herrschaft eines einzelnen, Alleinherrschaft — Frankfurter Verfassung, die von der in der Pauls- kirche zu Frankfurt a. M. tagenden Nationalversammlung an- genommene Verfassung. - 28) Prinzip, Grundsatz. - Volks- souveränität, die oberste, höchste Gewalt des Volkes, Gegen- satz zur Souveränität des Fürsten. - 32) Mit „die Linke" bezeichnet man die auf der linken Seite des Sitzungssaales sitzenden Abgeordneten. Die in der Mitte sitzenden heißen „die Mitte" oder „das Zentrum", die auf der rechten Seite „die Rechte". — 34) Suspensiv-Veto, aufschiebende Ein- sprache. Gegenüber den Beschlüssen der Volksvertretung unter- scheidet man ein absolutes und ein Suspensiv-Deto. Beim Suspensiv-Veto hat die Verweigerung der Unterschrift unter ein Gesetz durch den Landesherrn mitunter eine aufschiebende Wirkung; denn eine wiederholte Annahme des Gesetzes durch die Kammer macht die Vorlage auch ohne die Unterschrift des Landesherrn zum Gesetz. 13*
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