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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 43

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
43 - richtet sich also nach der Art der Ttigkeit, und je edler die Ttigkeit i|1' 6ter^rm me Schopsnng de- Menschen, der ja ein Com.' isi. Es gibt drei Arten von Stasverfasiungen e nackdem -in einziger oder der Adel oder das ganze Voll, die hchste Gewalt innehat Bei jeder Berfasinng gibt es eine gute und e.ne jalechte Form, je nachdem sich der herrschende Tesl von dem Gemein-Wohle ober von seinen Sonderinteressen leiten lafet. ,'L fassungen mit ihren Abarten sind: Monarchie und Tyranms, Anstobratie - "Slll! St'sv.-' >" <-* Sva'? geben, und in ihren ebenso einheitlichen rote zroeckvollen Bewegungen verrt die Welt die Einwirkung der Unvernunft. 3l denen und der 5toizismns. Nach enon barf allein die Vernunft barber entscheiden, roie man hier auf Erben zum wahren Glcke gelangen kann. Die Vernunft lehrt aber bafo bahin allein die Tugenb und bereu Ausubung fuhrt weil man' in der Tugenb das einzig wahre Gut erkennt und tn der Schlechtigkeit das einzige bel; alles anbere ((Befunbhett, Ehre, Reich- -'Ssasp.!!'", M ihr erblichen sich iiflmlid) rolfien und Ibolloii; W Bettigung brngenbe Erkenntnis (wie sie em Sokrates tatsachlich besah) Aus ihr ergeben sich, gewissermaen als ihre mber, bte Besonnenheit beim Hanbein, die Tapferkeit beim Leiben und bte (Berech- ,i9he%7mtei" V-7zwr alles Schmerzende weih es ab zu berwinden, Er ist frei von Leidenschaften, som,t.ata. frei und wr' er in Letten geboren"; daher ist er auch ein wahrhafter Serrfcher und König und steht an innerer ^be nicht einmal der Gottheit nach. Doch gehrt zum ustembe des stoischen Weisen nicht blok das Bewutsein der eigenen Vollkommenheit, jonbern auch bte praktische Tugenbbung an den Mitmenschen Alle il ia Brber, weil jebe menschliche Seele em Ausflu des gottlich -euers ist und Laus ergibt ^tch die allgemeine Menschenliebe, von der auch die Sklaven nicht ausgenommen s^d. Deshalb gibt es auch nur ein Gesetz und ein Recht, und daher sollte es auch nur einen Staat geben, der die gesamte Menschheit umfassen rourbe - Die Stoiker setzen also an die Stelle des Emzelstaates den Weltstaat, an die Stelle des Nationalismus den Kosmopolitismus. 32. vas wichtigste der das Leben der Aqniker und Stoiber. Die stoische Schule ist eine Weiterbildung der von Antisthenes begrndeten kynischen Schule, Antisthenes von Athen, 444-368,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 28

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
28 (die Wespen) (422), gegen die Prozesucht der Athener, oi gvi&eg (die Vgel) (414), handelnd von einem Vogelstaate in Wolkenkuckucksheim, nicht blo ein poetisches Mrchenspiel, sondern ein geistreicher Spiegel der abenteuerlichen Plne der Athener zur Zeit der Expedition nach Sizilien, ai Oea/Liocpoqidcovacu, benannt nach einem Frauenfeste, (Thesrnophorien) (411), gerichtet gegen Euripides, oi drycixoi (die Frsche) (405), gegen den Verfall der tragischen Kunst und im besonderen gegen Euripides. Das Ziel der Komdien des Aristophanes und berhaupt der sogenannten lteren Komdie ist nicht blo (Erheiterung der Zuschauer durch munteren Scherz und launigen Witz, sondern ein hheres, sittliches, indem durch Verspottung von Fehlern und Blen, wie sie das damalige Staats- und Privatleben vielfach bot, auf Besserung hingewirkt werden soll. Hervorragende Staatsmnner, Philosophen, namentlich die durch ihre Lehre verderblichen Sophisten, Feldherren, Demagogen wurden schonungslos, selbst mit Nachahmung ihrer Persnlichkeit durch sorgfltig gearbeitete Masken, auf die Bhne gebracht und in ihren Schwchen mit bitterem Spott gegeielt. So bte Aristophanes mit genialem, unerschpflichem, oft derbem, fr unsere Begriffe zuweilen unanstndigem Witz im Dienste eines sittlichen Zweckes das Amt eines politischen Zensors. Schrfe des Urteils, Unerschpflichkeit des Witzes, Meisterschaft der Darstellung in bester attischer Sprache, endlich seine Vaterlandsliebe und sein hherer sittlicher Zweck machen ihn zu dem grten Komdiendichter, wenn auch seine Migriffe in bertreibungen, in Entstellungen, namentlich des Sokrates, und in schmutzigen Spen nicht verschwiegen werden drfen. Die alte Komdie verfgte der einen Chor von 24 Personen und der eine reiche Ausstattung. Eigentmlich ist ihr die Parabase, in welcher der Dichter, zumeist in der Person des Chorfhrers, mit Unterbrechung der Handlung des Stckes sich an das Volk wandte, um Wnsche und Klagen, sein Lob und seinen Tadel der ffentlichen Verhltnisse zum Ausdruck zu bringen. Die sogenannte mittlere Komdie, die der alten im Jahre 404 folgte, nderte sich entsprechend den ungnstigeren Zeitverhltnissen, in denen das Gesetz die Bhnenfreiheit zum Teil einschrnkte und das durch den langen Krieg verarmte Volk fr eine teure Chorausstattung kein Geld mehr hatte, nach Inhalt und Gestalt. Statt mchtiger, bedeutsamer Staatspersonen bringt sie minder wichtige Persnlichkeiten und Männer aus dem gewhnlichen Leben auf die Bhne; der Chor wird mehr und mehr eingeschrnkt, bis er, wie auch die Parabase, ganz verschwindet. Die neue Komdie (von etwa 340 ab) lt das politische und ffentliche Leben unbercksichtigt, bringt aber dafr Charakterstcke nach festgefgtem Plane in lebenswarmer Zeichnung, oft unter Anwendung kunstvoll verschlungener Handlungen und Intriguen. Der durch reiche Gabe scharfer Beobachtung, durch Reichtum von Sentenzen und Witzen, durch Schrfe der Charakteristik, kunstvolle Anordnung, sowie durch leicht dahinflieende Sprache und rhythmischen Versbau be-

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 230

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
230 Tempel) bei den Alten. Was fr die Rmer vor dem dies festus lag und kein dies festus war, das war dies pro festus Werktag. Von den 355 Tagen des vorcsarischen Jahres gehrten 109 als dies nefasti, deren profane Verwendung also ein nefas sein wrde, den Gttern, darunter 61 als feriae publicae im engeren Sinne; 11 weitere waren Gttern und Menschen gemeinsam (dies intercisi= halbe Feiertage). Von den 235 den Menschen verbliebenen Tagen, den dies fasti, an denen es Rechtens (fas) war, den brgerlichen und staatlichen Geschften obzuliegen, sind jedoch noch in Abzug zu bringen die beweglichen Feste (feriae conceptivae) und die von Fall zu Fall angeordneten auerordentlichen Feste (feriae imperativae). Die altrmischen Staatsfeste fielen smtlich auf ungerade Monatstage. Das Wesen der feriae publicae war vollstndige Arbeitsruhe (otium) im ffentlichen Leben, selbst in der Kriegfhrung, soweit es sich wenigstens um Offensive handelte, und mglichste Einschrnkung der Werktagsarbeit (des opus facere) im Privatleben. Neben der Arbeitsruhe und den herkmmlichen Festbruchen waren die gewhn-liehen Bestandteile der Festfeier: das Festopfer (sacriflcium ^ ^vaia), der Festschmaus (epulae aweandaelg) und die Festspiele (ludi ywveg). 1. Die $cfte. \5. a) Der athenische Festkalender. Der athenische Festkalender bot auer den (in der Mt)th. unter den betr. Gottheiten) bereits gen. Festen der Athene, des Jeus, Apoll, Dionysos (der die Dionysosfeste siehe Seite 66), der Artemis, Demeter noch die Theseusfeste, die Zwolxia und Ghrjeia, zum Andenken an den Synoikismos und an die Heimholung der Gebeine des Heros von der Insel Skyros. W. b) Rmische Seste. Der Rmer schied streng zwischen feriae privatae, die nur fr den abgeschlossenen Kreis der Beteiligten unter strenger Verbindlichkeit Geltung hatten, und den pro populo gefeierten feriae publicae. Diese zerfielen wieder in die alten Volksfeste (sacra popularia), an denen sich die groe Menge mit allerlei alten Bruchen und oft in ausgelassener Frhlichkeit beteiligte, und Staatsfeste im engeren Sinne, bei denen die Beteiligung des Publikums etwas Nebenschliches war und die eigentliche Erfllung der an diesen Tagen flligen religisen Verpflichtungen allein den Organen des Staates oblag. t5. Feriae privatae. 1. Familienfeste: Geburtstags- und Todesfeiern der Angehrigen und sonstige Gedenktage; 2. kollegiale Festlichkeiten bestimmter Stnde, Kreise und Verbnde, die sich um gewisse Tempel

6. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 11

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Ringen zwischen d. Parlamentarismus u. d. absoluten Knigtum in England. 11 Thronfolge. Die Tchter Jakobs Ii. aus erster Ehe waren nmlich pro-testantisch, Maria, vermhlt mit Wilhelm Iii. von Oranien, bemnonornien Erbstatthalter der Niederlande, und Anna, vermhlt mit einem bnischen 1689-1702-Prinzen. Jakobs Gegner sprengten die Mre ans, der Kronprinz sei ein untergeschobenes Kind. Tories und Whigs verbanben sich miteinanber und luben den Oranier ein, die kirchliche und brgerliche Freiheit Englands zu retten". Dieser folgte dem Rufe am 5. Nov. 1688. Nun widerrief Jakob Ii. feine Ebikte, wagte aber keinen Kampf um die Krone. Sein Feifccherr Churchill, der sptere Herzog Marlborough, ging zu Wilhelm Iii. der, der die Flucht seines Schwiegervaters nach Frankreich nicht Hinberte. Von Ludwig Xiv. untersttzt, lonbete Jakob Ii. im Mrz 1689 wieder in Irland, das sich fr ihn erhob, fr ihn aber auch grausame Strafe erlitt, nachdem er durch feine Niederlage am Boyneflu (1690) wieder verjagt war. Ebenso unglcklich verliefen sptere Versuche der Prtendenten, die verlorene Krone wiederzugewinnen. Der letzte Stuart starb 1807. 9. Folgen der glorreichen Resolution" fr Englands innere und nutzere Entwicklung. Fr England war der im ganzen unblutig verlaufene Thronwechsel, der als glorreiche Revolution" (glorious revolution) bezeichnet wird, weniger rhmlich, als ntzlich. Das souverne Volk erkannte durch eine Konvention", d. h. ein von ihm erwhltes, nicht vom Könige berufenes Parlament, Wilhelm Iii. erst als Mitregent feiner Gemahlin an um 0f und dann als König, nachdem er die in einer Erklrung der Rechte" eut-right8 1689-Halteuen Freiheiten gelobt hatte. Dieses Gelbnis und die Besttigung des Abkommens durch ein verfassungsmiges Parlament erhob die Bill zum Staatsgrundgesetz fr England, welches die beschrnkten Rechte der Krone und die bebeutenben Rechte des Parlaments scharf bestimmte und somit den Machtkampf beider Gewalten ein fr allemal zu Gunsten der Volksvertretung beendete. Ohne deren Beschlu kann der König weder Gesetze geben noch aufheben, keine Steuern auferlegen, in Friedenszeiten kein stehendes Heer aufstellen. Mehr und mehr wuchs die Macht des Unterhauses, so da der König gewhnlich seine Minister whlt aus der politischen Partei, welche in diesem das bergewicht hat. So lsten sich hufig Tories, die Konser-vativen, und Wighs, die Liberalen, in der Regierung ab. Aber einig waren sie beibe in dem Grunbfatze: Alles fr England! Die von Cromwell erstrebte Union der beiden Seemchte war durch Personalunion verwirklicht, endete jedoch mit dem Tode des Oraniers, bessen grtes Verbienst es Verdienst ist, ba er das bergewicht Frankreichs in Europa gebrochen hat. Von Oraniers. Hader mit dem Parlament blieb auch Wilhelm Iii. nicht verschont, die Liebe des Volkes besa er nicht. Vom Geiste der Unbulbfamkeit gezwungen, sicherte er England gegen die Herrschaft des Papismus" durch das Thron- Thronfolge-solgegefetz (1701), welches Katholiken vom Throne ausschlo und die Krone nctch seinem Tode seiner Schwgerin Anna (17021714), dann dem Hanse 1702 bis 1714.

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 13

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Sieg des Despotismus in Frankreich, politisches Ubergewicht :c. 13 Hannover bertrug, dessen Kurfürst Georg als Urenkel Jakobs I. 1714 den Thron erbte. (Unter den Herrschern aus dem Hanse Hannover dauerten die Be-schwerden des Volkes der Bedrckungen durch die hheren Stnde fort, politische In den oberen Gesellschaftsschichten machte sich neben viel uerlichem rfoise-Frommtun arge Roheit, Sittenlosigkeit und Freigeisterei breit. England ist die Heimat des Freidenkertums. der natrlichen Religion, des Deismus, des Zweislertums an allem (Skeptizismus), anderseits aber auch der Volks-wirtschaftslehre (Nationalkonomie). Von dort drang das Gift des Unglaubens nach Frankreich. Nirgendwo herrschte greres Elend unter der armen Be-vlkernng, als in England. Derselbe Geist der rcksichtslosen Selbstsucht, der die Mchtigen im Privatleben leitete, der den auerordentlichen Aufschwung in Industrie und Handel beeinflute, erzielte in der Politik gewaltige Erfolge. England vernichtete nacheinander die spanische, die hollndische, die franzsische Seemacht und machte sich zum Alleinherrn auf allen Meeren. Es erwarb das grte Kolonialreich der Erde. Verlor es in Nordamerika durch seinen blinden Eigennutz die meisten Kolonien, so verschaffte es sich reichsten Ersatz in Ostindien. Sdafrika und Australien. 2. Sieg des Despotismus in Frankreich, polififches bergewicht Frankreichs in Europa. Begrndung des Deipotisrnus in Frankreich. tz 10. beriieht. In England scheiterte der Absolutismus des Knig-tums der Stuarts au dem Geiste des Republikanismus, weil er diesen auch auf dem religisen Gebiete zu fesseln trachtete. Das franzsische Knigtum hatte einen hnlichen Kampf zu bestehen mit dem gleichen Gegner, besa aber an dem Katholizismus einen weit kraftvolleren Bundesgenossen, als die Stuarts an ihrer im Grunde calvinischen Hochkirche, und entwand dem Geiste der Auflehnung eine Hauptwaffe durch Duldsamkeit hinsichtlich der Religion. Erst auf der Hhe der Macht holte der franzsische Despotismus zum Vernichtungsschlage gegen die politisch nicht mehr gefhrliche Religious-Partei der Calvinisten ans und suchte auch die katholische Kirche im eignen Lande zur Staatsanstalt zu erniedrigen, beides zum eignen Nachteil. In politischer Hinsicht gelang es dem Knigtum mit Hlse bedeutender Staats-mnner wie Richelieu und Mazarin, die Staatseinheit zu sichern, die Allmacht der Krone zu begrnden und Frankreich in Europa die Vor-Herrschaft fr ein halbes Jahrhundert zu verschaffen. Richelieu. Der Gnstlingswirtschaft, die während der vor-mundschastlichen Regierung der Witwe Heinrichs Iv., Maria von Medici, udw. xin. geherrscht hatte und nach Antritt der Selbstregierung Ludwigs Xiii. fort- 1611^Jis

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 39

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Emporsteigen Brandenburg-Preuens. 39 der lteste Sohn erben sollte, und bestimmte, da die frnkischen Lande hchstens unter zwei Shne geteilt werden drsten. Er und sein Sohn 3of)ann Johann (Cicero benannt), der schon fr ihn als Statthalter regierte. Ersuchten der ewigen Finanznot ihrer srstlichen Kasse durch bessere Ordnung der Ausgaben und Einnahmen. Aufstellung eines jhrlichen Staatshaus-haltplanes, strengere Handhabung des Zollwefens und dergl. abzuhelfen. Die Hauptursache des Geldmangels, das kostspielige Hosleben mit seinen Turnieren und Fehden, ward nicht gehoben. Albrecht tadelte, obgleich selbst schuldig, darob seinen Sohn und mibilligte es, da er wegen eines bloen Zollstreites mit den altmrkischen Stnden in die Landbede", die fr den Krieg unerlliche direkte Vermgenssteuer, griff". Johann aber zwang mit Gewalt die altmrkischen Städte zur Entrichtung der Steuer ^trag zu aus Bier (Bierzinfe, Ziese). Im Vertrag zu Pyritz (1493) erwarb er Don Pommern die Anerkennung seines Erbsolgerechtes ans dieses Gmnitz Herzogtum gegen Verzicht auf die brandenburgische Lehenshoheit. Den 1529. Plan der Grndung einer Universitt zu Frankfurt ct. d. O. brachte sein ^oad)im L Sohn Joachim I. (Nestor), der im Alter von 15 Jahren die Regierung Nestor bernahm, zur Ausfhrung (1506). Krftig schritt der junge Fürst gegen 14"-1535-den gewaltttigen, immer noch zu berfall und Plnderung neigenden Landadel ein und begrndete die Handhabung eines gemeinen, fr alle Stnde geltenden Privatrechts durch die. Neuordnung des Kammer-gerichts. als obersten Gerichtshofs, der nach dem rmischen Recht urteilte (1516). Trotz dieser Strkung der landesherrlichen Gewalt gewannen in der Folge die Stnde wieder in der Verwaltung bedeutenden Einflu wegen der finanziellen Verlegenheiten der Fürsten. Mit seinem Bruder, dem Erzbischos von Magdeburg und Kurfrsten von Mainz, trug er eine gewifse Schuld an dem unwrdigen Handel, der sich an die Besetzung des Mainzer Stuhls knpfte, der Verwendung von Ablageldern zur Entrichtung der Besttigungsgebhren. Ein entschiedener Gegner der kirchlichen Neuerungen, konnte er doch das Eindringen der resormatorischen Ideen in sein Land und seine eigene Familie nicht verhindern. Die - lutherisch gesinnte Kurfrstin Elisabeth entwich heimlich nach Sachsen. su. Rckblick auf die Geicfiichte des Ordenslandes Preufjen. Die ersten Glaubensboten, welche den heidnischen Preußen das Christen-tum verkndeten, wurden auch die ersten Blutzeugen der Heilslehre in deren Landen, der Hl Bischos Adalbert von Prag (f 997) und Bruno von Querfurt (f 1009), dessen Andenken der Name der Stadt Braunsberg x erhlt. Alle friedlichen Bekehrungsversuche fruchteten wenig oder nichts; da rief der Herzog Konrad von Mafovien gegen die Einflle der Preußen in sein Land' den deutschen Orden zu Hilfe, dessen Hochmeister Her- Mens mann von Salza, der Freund des Kaisers Friedrich Il, hundert Ritter ^ei\x6en unter Hermann Balk als Landmeister mit dem Kampf gegen die Wider-1230 bis spenstlgen sandte (1226). Der Orden besetzte das Knlmerland, eroberte 1283.

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 49

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Emporsteigen Brandenburg-Preuens. 49 An der im Jahre 1694 gestifteten Universitt Halle wirkten Puseudors, der Rechtslehrer Christian Thomasius. der sich in seinen Vorlesungen zum erstenmal der deutschen Sprache bediente und den immer noch blhenden Hexenwahn bekmpfte, und August Hermann Francke, der Grnder des Waisenhauses und der damit verbundenen Anstalten. Andreas Schlter {16641714) errichtete zu Berlin auf der Langen Brcke" das Denkmal des Groen Kurfrsten (1700), das Zeughaus und begann den Umbau des Berliner Schlosses (im Barockstil), welches Johann Friedrich von Gofander, genannt Goethe, vollendete, jener ein ernster Knstler voll Kraft der Ideen, dieser mehr ein Abenteurer. 41. Friedrich Wilhelm I. (1713-1740). Innere Politik un6 ^dmch Verwaltung. Wer das Wesen des Kronprinzen nicht kennen gelernt ^"Jig' hatte, dem offenbarte es die erste Regierungshandlung des Knigs. 1740. durch die er kurz gebunden mit dem herumlungernden Hofstaate auf- ^te^nb rumte. Eine urwchsige, derbe Krastnatnr, ein eiserner Wille, der Verwaltung feinen Widerspruch ertrug, weil Frstenwille und Frstenrecht ihm Char?-dasselbe bedeutete, ein ehrlicher Deutscher durch und durch, hate er m| 1' allen hohlen Schein, vor allem die verweibischende Franzselei in Sitte. Tracht und Sprache, und saud sich darum auch in den Winkel-zgen mti) Schleichwegen der durchtriebenen Diplomaten nicht zurecht; Soldat mit Leib und Seele, besa er kein Verstndnis sr Bildung, Wissenschaft und Knste, als sparsamer, fast knickeriger Hausvater aber, der selbst sein Tagewerk beim frhesten Morgengrauen begann und Pein-lich sorgsam verrichtete, verwaltete er auch den Staatshaushalt mit einer solchen Genauigkeit, da er der ganzen Verwaltung und dem ganzen Beamtentum den Geist der Ordnung. Pnktlichkeit und gewissen-Beamten-haftesten Pflichterfllung einhauchte, der sich als Sttze und Stolz des um' preuischen Staates bis Heute bewhrt hat. Wehe dem Lssigen oder Pflichtvergessenen; der Zorn des Knigs kannte keine Grenzen. Rso-nieren" gab's nicht. Den Stnden gegenber so erklrte er der Abwlutis-Hubenkommission in Preußen stabilierte" er die Souvernitt" und nui setzte die Krone fest wie einen rocher von bronce". Die Städte hatten Ordres zu parieren" wie Soldaten und Beamte. Fr Miggnger fanden sich in dem Arbeitsstaate keine eintrglichen Ruheposten. Um eine einheitliche Finanzverwaltung herzustellen, schuf er nach eigenem Ver-Entwrfe (17^3) in dem Generaldirektorium eine oberste Zentral-behrde, deren Vorsitz er selbst fhrte. Eine besondere Abteilung dieser Behrde bildete die Oberrechenkammer. Unter dem Generaldirektorium standen die Regierungen der einzelnen Landesteile, die Kriegs- und Do-mnenkammeru, denen die Landrte fr die Kreise, die Steuerrte in den Stdten, die Departementsrte sr die Domnen unterstellt waren. Die auswrtigen Angelegenheiten bearbeitete das Kabinettsministerium; sr die Justiz bestaud ein besonderes Ministerium, und trotz seines Eigen- Weltgeschichte fr die Oberstufe d. Studienanst. 3. Bd. 4
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