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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. III

1904 - Cöthen : Schulze
«-Kl f.«, *Vt 107019 J9da 90 Guellensatze zur Geschichte unteres Volkes von der Reformation bis zur Gegenwart. Don Dr. Luöwig Avnöt, §6erse£rer. Erste Abteilung. Schicksale unseres Volkes. Zusammenfallende Darltellung der Ifaatlichen Zultände unleres Volkes. gof ß ert. Oerlag von Otto Schulze. 1904.

2. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. IX

1904 - Cöthen : Schulze
— Ix — gerade ankommt, durch stärkeren Druck und endlich die kurze Zusammenfassung. Ich habe selten gefunden, daß die Schüler, die eine Anzahl von Sätzen zur häuslichen Vorbereitung aufbekamen, nicht selber den inneren Zusammenhang zwischen den Sätzen erkannt hätten. Wenn von anderer Seite Quellenlesebüchern vor den Quellensätzen der Vorzug gegeben wird, so ist eine Behandlung der Geschichte nach Quellenlesebüchern, welche größere Quellenstücke enthalten, ganz gewiß ebenfalls sehr fruchtbar- indem auch so die Selbsttätigkeit des Schülers kräftig angeregt wird und derselbe sich in den betreffenden Zeitabschnitt ganz anders vertiefen kann, als er es an der Hand des besten Vortrags des Lehrers vermag. Aber die in den mir bekannten Quellenlesebüchern gebotenen Quellenstücke dienen zum großen Teil der besseren Erkenntnis der Schicksale unseres Volkes: Die Blumeschen „Quellensätze" haben den Vorzug, daß sie der Erkenntnis der geschichtlichen Entwickelung des zuständlichen Lebens unseres Volkes in Staat, Gesellschaft, im geistigen, religiösen und wirtschaftlichen Leben dienen. Daß in dem Zeitraum von der Reformation bis zur Gegenwart bei der Beschreibung des Staatslebens der Hauptabschnitt mit dem Jahre 1806 zu machen ist, rechtfertigt sich selbst. Mit dem Zusammenbruche des römischen Reiches deutscher Nation hört nicht nur das Kaisertum und die Reichsregierung auf, sondern auch alles, was von dem Reiche auch auf dem Gebiete des Rechtslebens, des Heerwesens und der Finanzverhältnisse Namen und Bestand hatte. Auch für die deutschen Territorialstaaten ist mit dem Jahre 1806 der wichtigste Einschnitt der neueren Geschichte gegeben. Die volle Souveränität der Einzelstaaten konnte sich nunmehr ausgestalten; im Deutschen Bunde wurde dieselbe nur wenig beschränkt, erst im Norddeutschen Bunde und im heutigen Reiche wurde eine starke Reichsgewalt geschaffen und eine reinliche Scheidung zwischen Reichsgewalt und einzelstaatlichen Hoheitsrechten

3. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 121

1904 - Cöthen : Schulze
— 121 — mäßigen Verpflichtungen gehindert oder beschränkt werden dürften. Die Bestimmung der Bundesakte, daß bei gewissen Fragen nicht Stimmenmehrheit, sondern Stimmeneinheit entscheiden sollte, blieb auch in der Wiener Schlußakte (Art. 13) und zwar jetzt auf Veranlassung Preußens bestehen, da dieses einen Bundesbeschluß gegen seine inzwischen begonnene Zollpolitik vermeiden wollte. Im ganzen hat die Wiener Schlußakte die Ver- fassung des Deutschen Bundes im Geiste der Bundesakte ausgestaltet; eine straffere, feste Organisation des Bundes ist auch durch sie nicht erreicht worden. Gemäß der Zusage von Teplitz hat Friedrich Wilhelm Iii. zur Berufung von Reichsständen sich niemals verstanden. Nur Provinzialstände wurden 1823x) endlich geschaffen, mit geringen Rechten und mit Bevorzugung des Herrenftandes. — Bei dieser in Deutschland zur Herrschaft gelangenden Reaktion ist es kein Wunder, daß die Deutschen ihre Blicke nach dem Auslande richteten und den Freiheitskämpfen auswärtiger Völker mit reger Teilnahme zuschauten, so den Kämpfen der Griechen (1821 bis 1829), die mit der Unabhängigkeit Griechenlands und der Erhebung Ottos von Bayern auf den griechischen Königsthron endigten. Wie in der Balkanhalbinsel, so brachen auch in den beiden anderen füdeuropäischeu Halbinseln allerlei Unruhen aus. In Neapel, in Piemont, in Spanien brachen Revolutionen aus; die Völker rangen auch hier nach Freiheit. Doch Metternich wußte auf den Kongressen zu Troppau (1820), zu Laibach (1821) und zu Verona (1822) die Niederwerfung dieser Ausstände durch das Eingreifen der Mächte der heiligen Allianz ins Werk zu fetzen. Im Deutschen Bunde errang damals Metternich über die Triasbestrebungen Württembergs einen vollständigen Sieg. Die Julirevolution in Frankreich (1830), in welcher der Bourbone Karl X. gestürzt und Louis Philipp von Orleans auf den Thron erhoben wurde, wirkte nicht nur auf Belgien, Polen und Mittelitalien, sondern auch auf die kleineren Staaten Deutschlands herüber. In Braunschweig wurde der unbeliebte Herzog Karl vertrieben, und sein Bruder Wilhelm kam zur Regierung. In Kurhessen wurde der Kurfürst Wilhelm Ii., der auch durch feine Mätreffenwirtfchaft beim Volke sich mißliebig gemacht hatte, gezwungen, die Stände zu berufen: Kurheffen bekam 1831 x) Vgl. Sz. 421a, b, c (Sz. 154 d).

4. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 190

1904 - Cöthen : Schulze
— 190 — Gelehrte Rechts- beistände. Beweis- mittel. fällen zur Pflicht, „wo ihm Zweifel zufiele", auswärts Rechtsbelehrung zu suchen. Selbst in Civilsachen bürgerte sich diese Sitte ein. Daß auch dadurch die Gerichtshändel in die Länge gezogen wurden, liegt auf der Hand' und so wandte sich Friedrich der Große auch dagegen. — Immer unentbehrlicher wurden auch die gelehrten Rechtsbeistände, je größere Geltung das römische Recht bekam. Nur zu oft wurde über die Zanksucht und den Eigennutz der Advokaten und Prokuratoren Klage geführt, daß sie, um für sich selbst Gewinn herauszuschlagen, absichtlich die Prozesse in die Länge zogen. Die Prokuratoren wurden in Preußen im 18. Jahrhundert gänzlich unterdrückt. *) — Die Eideshilfe als Beweismittel begegnet am Anfange unseres Zeitraumes hier und da noch spärlich. In den Hexenprozessen hat auch das Gottesurteil sich noch erhalten. Neben dem Eide kommt die Folter mit dem kanonischen und römischen Rechte immer mehr zur Anwendung. Die Peinl. Hals-Gerichts-Ordnung mahnt zum vorsichtigen Gebrauche derselben: nicht „ohne genügsame Anzeigung" sollte die peinliche Frage angewandt werden. In der Blütezeit der Hexenprozesse jedoch wurde ein ungeheuerlicher Mißbrauch mit derselben getrieben. Nachdem schon im 17. Jahrhundert von verschiedener Seite dagegen geschrieben worden war, hat Friedrich Ii. die Folter in seinen Landen gänzlich verboten,2) später auch Joseph Ii. in den österreichischen Ländern. Der Unschuldsbeweis wurde ferner durch Urkunden, Zeugen und Kommissionen, die an Ort und Stelle den Tatbestand untersuchen sollten, geführt. Durch das Kommifsionswefen wurde gleichfalls der Prozeß oft unnötig verlängert, auch erwiesen sich Trendelenburg, a. a. O. S. 22 f: Durch die Unterdrückung des Prokuratorenstandes wurde der Advokatenstand gehoben; jene hatten sich zwischen Parteien und Advokaten in die Mitte geschoben. — Vgl. Preuß. Jahrbücher 1900, S. 95 ff den Aufsatz A. v. Weiurichs über „Advokatur und Rechtsanwaltschaft": „Bis zum 18. Jahrhundert bestanden auch in Deutschland Advokatur und Prokuratur als getrennte Berufe. Im Laufe des erwähnten Jahrhunderts hat sich wohl vorzugsweise durch den Einfluß des schriftlichen Verfahrens der Vereinigungsproceß zur Rechtsanwaltschaft vollzogen." (Ebenda S. 119). Dazu macht der Verfasser die Anmerkung: „In Preußen wurde die Rechtsanwaltschaft durch die Verordnung vom 16. April 1725 eingeführt, welche verfügte, daß keine Prokuratoren mehr angestellt werden sollen." — 2) Trendelenburg, a. a. £). S. 1; laut einer Kabinettsordre vom 3. Juni 1740. —

5. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 224

1904 - Cöthen : Schulze
— 224 — Zeit des Deutschen Bundes wurde wenigstens auf dem Gebiete des Handels ein Bundesgesetzbuch geschaffen. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes und des Reiches forderte die weitere Ausgestaltung der Rechtseinheit. Das neue Reich schuf denn auch ein einheitliches materielles und formelles Strafrecht für die gesamten deutschen Stämme, ersteres im Strafgesetzbuch, letzteres in der Strafprozeßordnung' ebenso ein formelles und materielles bürgerliches Recht in der Civilprozeßordnung und im bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich. Oft genug mußte dabei nach Bismarcks Worten mit einer gewissen Härte gegen einzelne Regierungen und Stämme verfahren werden; doch haben diese die Opfer gebracht, um des Segens eines gleichmäßigen nationalen Rechtes teilhaftig zu werden. Manche von den grundlegenden Gesetzen der siebziger Jahre haben seitdem schon wieder mancherlei Änderungen und Fortbildungen erfahren. — Die durch das römische Recht verdrängte Lächltöffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens fand seit dem undmünd- lg, Jahrhundert wieder mehr Eingang in den deutschen Gerichten?) Verwendung Hauptsächlich nur im Interesse der öffentlichen Sittlichkeit wird " 3 heute die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Im Zivilprozeß und im Strafprozeß beruht das Verfahren heute durchaus auf dem Grundsatz der Mündlichkeit. — Die Aktenversendung zur Erholung des Endurteils war durch die Bundesakte gleichfalls aus dem alten Reiche übernommen und in gewissen Fällen wenigstens gestattet;2) im Schlußprotokoll der Wiener Schlußakte (1834) wurde diese Sitte auf Zivilstreitigkeiten eingeschränkt. Heute ist eine solche hinfällig Staatsan- geworden. — Das Amt eines öffentlichen Anklägers besorgte schon nraltschaft. ö „ cryx r r im 15. Jahrhundert allerdings nur ttt beschranktem Maße der „kaiserliche Kammer-Prokurator-Fiskal". Die Einführung des römischen Rechts ließ das Verfahren von „amtswegen" häufiger werden. Heute ist jeder Instanz in den deutschen Gerichten ein Anwalt als öffentlicher Ankläger beigegeben: dem Reichsgerichte ein Ober-Reichsanwalt und Reichsanwälte, den Oberlandes-, Land-und Schwurgerichten Staatsanwälte, den Schöffen- und Amtsgerichten Amtsanwälte. Die Befugnisse dieser Staatsanwaltschaft erstrecken sich auf Straftaten, sodaß man heute von einem Anklage- Heute auch im Militärgericht. — 2) Vgl. Klüber a. a. O. S. 352, Anm. h. —

6. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 154

1904 - Cöthen : Schulze
Jusarnmenfaffenöe Darstellung 6er staalnchen Zustände unseres Womes vom Anfange der Reformation ßis zur Gegenwart. @rfter Abschnitt: Mis 1806. Das Reich war im vorigen Zeitraume in viele größere und kleinere Gebietsstücke zerteilt worden. In den Reichslandvogteien hatten die Kaiser nach dem Interregnum einige Reste sich und dem Reiche zu erhalten gesucht; doch infolge stetiger Geldnot des Reichsoberhauptes waren auch diese Landvogteien zumeist wieder verpfändet worden. Die Zeit der Reformation war einer Stärkung der Reichsgewalt nicht günstig. Die Reichspfandschaften mußten die Kaiser in ihren Wahlkapitulationen vor und nach dem westfälischen Frieden in den Händen ihrer Besitzer „ohne Wiederlösung und Wiederrusung" zu belassen sich verpflichten, und der westfälische Friede selbst bestätigte die Unwiederlösbarkeit der Reichspfandschaften. Besonders wichtig sür die Einteilung des Reiches und für den Reichsverband in der Zeit der Reformation und weiter bis 1806 sind die sogenannten Exemptionen. Mächtigere Reichsstände „eximierten" weniger mächtige, d. h. sie beraubten dieselben ihrer Reichsunmittelbarkeit. Im Zusammenhange mit den kirchlichen Bewegungen des 16. Jahrhunderts werden namentlich geistige Besitzungen von evangelisch gewordenen Fürsten eximiert;

7. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. VII

1904 - Cöthen : Schulze
(Vorwort. Seit einer Reihe von Jahren erteile ich im hiesigen Lehrerseminar den Geschichtsunterricht nach Blumes „Quellensätzen zur Geschichte unseres Volkes". Ich habe in dieser Zeit diese wertvollen Bücher schätzen gelernt und nur immer bedauert, daß dieselben nur bis zur Reformation reichen. Der Aufforderung des Herrn Seminardirektor Prof. Blume, sein dreibändiges Werk zu vollenden, kam ich gern nach, wenn ich mir auch nicht die Schwierigkeiten verhehlte. Der vorliegende vierte Band umfaßt die Schicksale und Quellensätze zu den staatlichen Huständeu-unseres Volkes von der Reformation bis heute. Der fünfte und letzte Band soll Quellensätze zum gesellschaftlichen, geistigen, religiösen und wirtschaftlichen Leben unseres Volkes in dem gleichen Zeitraume enthalten. Daß ein solcher erster Versuch, an der Hand kurzer Quellensätze die gesamten staatlichen Zustände unseres Volkes in den letzten vier Jahrhunderten zur Darstellung zu bringen und die Spuren der Vergangenheit in der Gegenwart aufzuspüren, nicht ohne Irrtümer möglich ist, darüber bür ich mir von vornherein klar; ich will schon zufrieden sein, wenn meine Arbeit hinter der, die sie fortsetzen soll, nicht gar zu sehr zurücksteht. Die „Schicksale" sind absichtlich in gedrängter Kürze gegeben; den wichtigsten Teil des Buches bilden die „Quellensätze". Auf

8. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 40

1904 - Cöthen : Schulze
— 40 — des Auslandes; der Deutsche hielt es nicht unter seiner Würde, seine Sprache mit fremden Flittern zu verunzieren und sich zum Sklaven fremder Mode zu machen. Auch der geistigen Kultur geschah durch das Kriegselend unermeßlicher Abbruch. Kirche und Schule konnten unter den Drangsalen des Krieges nicht gedeihen. Die Wissenschaft ging wieder engere Bahnen. Statt des Glaubens machte sich auch in der evangelischen Kirche der Aberglaube breit; der Hexenwahn forderte seine Opfer bei den Katholiken und Evangelischen. Allerlei Laster nahmen überhand. Nur allmählich hat sich unser deutsches Volk aus diesem tiefen Verfall wieder erheben können. — Dritter Abschnitt: Das gmpor&ommert Wranöenburg-^reußens. Die Entwickelung Aste^veictzs zu einer europäischen Kroßrnacht (1640—1740). ^urfürff Die weitere Darstellung der deutschen Geschichte muß auf die 'werben des brandenburgisch-preußischen Staates immer mehr ',iau^e9en9titcfficht nehmen, des Staates, der die Führerstellung in Deutsch-fäi?e land einzunehmen berufen war. Gleich an der Schwelle dieser ebnere Siegeslaufbahn der brandenburgischen Geschichte steht eine gewaltige L?ohe?Ku5 Persönlichkeit, die den Grund zur zukünftigen Größe Preußens ge-fürstcn. legt hat, Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst?) Als der junge, zwanzigjährige Fürst am 1. Dezember 1640 die Regierung antrat, waren seine Erblande im elendesten Zustande. Hatte Georg Wilhelm seit 1635 sich der kaiserlichen Partei an- 1) Friedrich Wilhelm geb. 1620; ein Aufenthalt in Holland wurde für ihn besonders lehrreich sowohl in staatsmäunischer als militärischer Beziehung, durch Verkehr mit Friedlich Heinrich von Oranien (dem Sohne Wilhelms von Oranien), mit dessen Tochter Luise Henriette er sich (1646) vermählte. —

9. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. uncounted

1904 - Cöthen : Schulze
Verlag von Otto Schulze in Cöthen. Grrellensahe Zur Geschichte unseres Volkes von K. Wlume. 3 Bände, zusammen 90 Bogen. Groß Oktav. Wreis: 18,50 Mcr^k. Erster Band: Urzeit, mcrowingiscbe Zelt. Karolingische Zeit. 1883. Preis: 5,50 Mk. Zweiter Band: Uon der Zeit Konrad I. bis zum Ende des Zwiscbenrclcbes. lsse. Preis: 6,50 Mk. Dritter Band: uon der Zeit Rudolfs von fiabsburg bis zum Schlüsse des Mittelalters, isb. Preis: e,r»o Mk. Das obige Werk umfaßt eine Sammlung von Quellensätzen zur deutschen Geschichte von der Urzeit an bis zum Schlüsse des Mittel-alters. Angeschlossen ist eine Zusammenfassung des iit diesen Sätzen Enthaltenen, welche dem, der das Werk zum Studium benutzt, den Weg richten sott, damit er das Wichtige sehe und über dem Unwichtigen, das sich ja nicht überall aus den Sätzen ausscheiden ließ, nicht irre gehe; auch ist eine Übersicht der politischen Geschichte, der Lebensschick sale des Volkes, des mehr äußeren Geschehen, der Wanderungen, Kriege it. dgl. in möglichster Kürze vorangestellt. Die Hauptsache aber sind die sachlich geordneten Qellensätze — es sind 3240 —, die alle Gestaltungskreise beleuchten, in welchen das Volksleben zur Darstellung gelangt: das staatliche, gesellschaftliche, religiöse, geistige und wirtschaftliche Leben. Die in den einzelnen Abschnitten befolgte Gliederung gestaltet den reichen Stoff sehr übersichtlich; der sachliche Zusammen-hang der Quellensätze ist so stark, daß sie vielfach als wohlabgerundete kulturgeschichtliche Bilder gelten dürfen. 'l-anl Dünnhaupt. Cöthen (Anh.)

10. Die Geschichte Anhalts in Wort und Bild - S. 1

1906 - Cöthen : Schulze
I. Die Zeit der alten Deutschen. § 1. Anhalt vor zwei Jahrtausenden. 1. Bereits vor zweitausend Jahren, also etwa ein Jahrhundert vor des Herrn Jesu Geburt, wohnten vom Rheine bis zur Weichsel, von der Nord- und Ostsee bis zur Donau unsere Vorfahren, die alten Germanen. Von ihnen war somit auch das heutige Anhalt bevölkert. Freilich sah es in unserm Heimatlande damals ganz anders aus als heute. Wie schnell und bequem können wir vom Osten Anhalts nach dem Westen, von den Fläminghügeln nach den Bergen des Unterharzes gelangen! Landstraßen und Eisenbahnen führen an volkreichen Städten und schmucken Dörfern vorüber bis tief hinein in die wohlgepflegten Harzforsten zu anmutigen Bädern und Sommerfrischen. Prangende Ackerfluren verkünden den Fleiß des Landmannes, Hunderte von Fabrikschornsteinen die unermüdliche Betriebsamkeit des Gewerbes. Wie völlig anders war es vor zwei Jahrtausenden! Da galt besonders von unserer anhaltischen Heimat, was römische Schriftsteller von ganz Deutschland schaudernd vermelden: „Das Land ist voll starrer Waldung und grausiger Sümpfe. Ein trüber Himmel lastet beständig aus Germanien." 2. Droben auf den Harzbergen, im heutigen Kreise Ballenstedt, war damalt nirgends eine menschliche Wohnung, nirgends gebahnter Weg zu finden. Düsterer, feuchter Urwald mit Wurzel- und Astgewirr, gestürzte Baum-riesen, Felsklippen, klaffende Schluchten, tosende Bergwasser hielten den Ackerbauer fern. Nur der kühne Jäger drang hier ein, den Auerochsen, Elche, Edelhirsche, Wildschweine zu jagen und mit Bären, Wölfen und Luchsen manch harten Kampf zu bestehen. Auch die Vorhöhen nördlich des Harzes waren mit dichten Forsten bewachsen. Der Wald, welcher heute bis auf ein kleines Stück (zwei Stunden nördlich von Hoym) zusammengeschrumpft ist, dehnte sich nach 0 bis zur Saale, nach N bis zur Bode aus. Sümpfe und Seen, an die noch jetzt die morastige „See" nördlich des alten Dorfes Frose erinnert, erfüllten die Täler. Dicht bewaldet war auch jenseit der Elbe der Fläming. Mächtige Eichen und Buchen hielten unter ihrem dichten Laubdache die Feuchtigkeit fest. Schwellendes Moos und hohe Farnwedel überzogen den Boden. 3. Wie auf den Höhen der Urwald thronte, so herrschte in den meilenweiten Niederungen zwischen Saale und Elbe das Wasser. Da gab es nirgends längs der Flüsse schützende Dämme. Wie leicht sich damals bei Überschwemmungen das Strombett in wechselnden Windungen änderte, davon geben noch heute an der Mulde von Jeßnitz bis Dessau, an der Elbe von Wörlitz bis Tochheim die zahlreichen „toten" Flußarme Kunde. Infolge der häufigen weitflutenden Überschwemmungen blinkten überall Seen, Teiche und Bäche, von Erlen- und Weidengruppen eingefaßt. Braun und grün schillerten zwischen Rohr- und Binsendickicht giftige, übelriechende Moore. Lorenz-Günther, Anhalts Geschichte. i
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