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1. Bilder aus der deutschen und bayerischen Geschichte - S. 12

1898 - Würzburg : Stuber
— 12 — ermorden und ihre Leichname vergraben. Das war im Jahre 689 (Feier des Kiliansfestes am 8. Juli). 3. Der Hl. Bouifazius. Das größte Verdienst um die Ausbreitung des Christentums in Deutschland hat der englische Glaubensprediger Winfried. Der Papst gab ihm den Ehrennamen Bonifazins, d. H. Wohlthäter. Unter großen Gefahren und Entbehrungen durchzog er Friesland, Hessen, Thüringen, Franken und Bayern. Er begnügte sich aber nicht, die Lehre Jesu zu predigen, sondern er wollte sie auch für die Zukunft unter den Deutschen befestigen. Darum errichtete er zu Würzburg, Eichstätt, Regeusburg, Paff au, Freising und Salzburg Bischofssitze und gründete auch viele Kirchen, Klöster und Schulen. Bonifazius wurde für feine großen Verdienste vom Papste zum Erzbischof vou Deutschland ernannt und nahm seinen Sitz in Mainz. Als 75 jähriger Greis machte er eine zweite Bekehrungsreise zu den Friesen. Hier wurde er mit 52 Gefährten vou einem Haufen heidnischer Friesen im Jahre 755 erschlagen. Sein Leichnam liegt im Dome zu Fulda begraben. 4. Die Klöster. In dieser Zeit wirkten die Klöster sehr wohlthätig. Die Mönche sorgten für die Erhaltung des Christentums und für die Heranbildung von Geistlichen. Sie erteilten Unterricht in ihren Schulen, pflegten Künste und Wissenschaften und betrieben Gewerbe; sie rodeten Wälder und trockneten Sümpfe aus, machten Ödungen urbar und bebauten das Feld. Ferner brachten sie viele, damals noch unbekannte Gewächse, wie Gemüse und Obstbäume ins Land. Um die Klöster bildeten sich gewöhnlich Ansiedelungen der Bevölkerung, aus denen dann Dörfer und Städte hervorgingen. 13. Entstehung der Stadt Würzburg. 1. Würzlmrg in Der Urzeit. Im Jahre 1868 wurde auf dem grünen Markt in Würzburg ein Kanal gebaut. Da fand man in einer Tiefe von 5 m viereckige eichene Pfähle. Diefe waren in die Erde eingetrieben, einer von dem anderen 1 m entfernt. Dabei lagen eine Menge Tierknochen, ein Ring ans Bronze, mehrere Thongefäße, ein Knochenkamm und ein Bastseil. Diese Gegenstände stammen aus uralter Zeit. Damals hatte der Main seinen Lauf durch das Sanber-mcrtel und über den Marktplatz. Die Eichenpfähle waren in den Grund des Maines eingerammt und ragten über das Wasser heraus. Darauf standen die einfachen Hütten der Bewohner. Solche Bauten heißen Pfahlbauten. 2. Tas 2d)(ofs Würzbmg. Von dieser Urzeit an bis herauf ins 5. Jahrhundert sind über unsere Maingegenden keine geschichtlichen Nachrichten erhalten. In einer Urkunde ans beut Jahre 704 wirb zum erstenmal das Schloß Virte-

2. Bilder aus der deutschen und bayerischen Geschichte - S. 20

1898 - Würzburg : Stuber
— 20 — Vorsitz im königlichen Gericht und die Aufsicht über die königlichen Güter, sondern er mußte besonders darüber wachen, daß der Herzog seine Macht nicht ans Kosten der königlichen Gewalt vergrößere. Die Pfalzgrafenwürde in Bayern erhielt Arnulf der Jüngere, der zweite Sohn des verstorbenen Herzogs Arnulf I. 2. Die große Ungarnschlacht auf dem Lechfelde. Im Jahre 955 brachen die Ungarn abermals in Deutschland eiu und verheerten die Ostmark und Bayern. Auf dem Lechfelde bei Augsburg (Bischof Ulrich) stellte sich ihnen König Otto mit dem vereinigten deutschen Heere entgegen und brachte ihnen eine furchtbare Niederlage bei. Die Feinde wurden völlig aufgerieben; nur 7 Mann sollen dem Blutbade entkommen sein und die schreckliche Nachricht davon in, ihre Heimat gebracht haben. Seitdem gaben die Ungarn ihre Plünderungszüge nach Deutsch, land auf. Sie gingen vom Nomadenleben zu festen Wohnsitzen über und nahmen allmählich das Christentum an. 3. Kaiserkrönung. Um sein Reich zu vergrößern, unternahm Otto auch mehrere Kriegszüge über die Alpen und unterwarf sich Oberitalien. In Rom wurde er im Jahre 962 vom Papste, dem er gegen seine Feinde zu Hilfe gekommen war, zum römischen Kaiser gekrönt. Seit dieser Erneuerung der Kaiserwürde führte das Deutsche Reich den Titel: „Heiliges römisches Reich deutscher Nation." Die deutschen Könige aber nannten sich bis zur Auflösung des Reiches im Jahre 1806 „römisch-deutsche Kaiser." 20. Die Kreuzzüge und ihre Folgen (1096—1291). 1. Ursachen. Schon in früher Zeit herrschte unter den abendländischen Christen die fromme Sitte, zu den heiligen Stätten nach Jerusalem zu pilgern. Die Herreu von Palästina, die Araber, duldeten diese Wallfahrten. Als jedoch um das Jahr 1000 die Türken das heilige Land erobert hatten, verfolgten sie die Christen in schrecklichster Weise. Ein französischer Pilger, der Einsiedler Peter von Amiens, war Augenzeuge davon. Er kehrte nach Europa zurück und schilderte dem Papste die traurigen Zustände. Auf dessen Befehl durchzog er nun Italien und Frankreich und forderte in feinen Predigten die Christen auf, den Türken das heilige Land zu entreißen. Das Volk geriet dadurch in glühende Begeisterung. 2. Der erste Kreuzzug. (1096—1099). Der Papst berief eine Kirchenversammlung nach Clermont in Frankreich. Hier wurde von

3. Bilder aus der deutschen und bayerischen Geschichte - S. 31

1898 - Würzburg : Stuber
— 31 — die sich auch fremde Fürsten mischten. In diesen Kämpfen verloren sie eine Besitzung nach der anderen. Auch die Kurwürde ging durch diese Uneinigkeit verloren. Kaiser Km sprach dieselbe, entgegen den Bestimmungen des Vertrages von Pckna, der Pfalz allein zu. So wurde die Macht des bayerisch-witte^bagschey Hauses ungeheuer geschwächt. Zuletzt blieb nur Ober- uch Nkiederbayeru dauernd im Besitz desselben, und auch diese beiden Gebiete waren noch in 3 Teile geschieden, in Bayern-München, Bayeru-Üandshnt und Bayern-Ingolstadt. 2. Wiedervereinigung. Über 150 Jahre hatte Bayern unter diesen unheilvollen Teilungen gelitten. Endlich machte ihnen Alb- recht Iv., der Weise, Herzog von Bayern-München, ein Ende. Er vereinigte Ober- und Niederbayern und erließ im Jahre 1506 das Primogenitnrgesetz (Erstgeburtsgesetz). Dasselbe bestimmte: Bayern darf niemals mehr geteilt werden; die Regierung führt nur ein Fürst, nud der erstgeborene Sohn desselben wird sein Nachfolger. Dieses Gesetz hat jetzt noch in Bayern Gültigkeit. 28. Mittelalterliches Städtewesen. 1. Entstehung der Städte. Gar verschiedenartig ist die Entstehung von Städten im Mittelalter. Am Rhein und an der Donau erwuchsen viele aus den Lagerplätzen und Ansiedelungen der Römer, so Mainz, Bingen, Koblenz, Köln, Augsburg, Regensburg, Passau, Wien. Trier war schon eine seste Ansiedelung des Volkes der „Treverer", als die Römer hier erschienen und es zu ihrem Hauptorte in Germanien machten. Andere Städte bildeten sich an den alten Gerichtsplätzen und Markt-stellen oder erhoben sich besonders in der Karolingerzeit an Bischofssitzen, bei Klöstern und bei kgl. Pfalzen (wie Frankfurt a/M., Paderborn, Bremen, Verden, Minden, Würzburg, Fulda, St. Gallen, Nürnberg, Ulm). Ferner beförderten deutsche Könige, namentlich Heinrich I. der Städtebauer, und auch andere deutsche Fürsten die Gründung von solchen Wohnorten (Quedlinburg, Merseburg, Meißen, Braunschweig, Göttingen, Freiburg i/B., München rc.) 2. Aussehen der Städte, a) Äußeres, Hä ns er bau. In älterer . Zeit hatten die Städte eine starke Umzäunung ans Planken oder Palissaden; später traten an.die Stelle derselben Mauern mit Türmen und Thoren, und um diese liefen Wassergräben (Zugbrücken mit Fallgittern). Dadurch waren die Bewohner gegen feindliche Überfälle gesichert. Innerhalb der Mauern mußten wegen Raummangels die Häuser eng zusammen-

4. Bilder aus der deutschen und bayerischen Geschichte - S. 36

1898 - Würzburg : Stuber
— 36 — So hatte sich das deutsche Volk durch Fleiß und Tüchtigkeit, wenn auch unter schweren Kämpfen, zu einer hohen Stufe von Wohlstand, Macht und Ansehen emporgeschwungen. Deutschland galt damals als das reichste und gebildetste Land Europas. 30. Die Femgerichte.*) 1. Ihr Ursprung. Die Femgerichte sind eigentlich die letzten Überreste der altgermanischen Volksgerichte, wobei noch jeder Freie als Schöffe „Recht sprechen" durfte. Unter Karl dem Großen wurde der Schöffeudieust bekanntlich ein verliehenes Amt, das sich später vom Vater ans den Sohn vererbte. Als nach der Karolingerzeit die Gauverfassung sich auflöste und Deutschland eine Menge größerer und kleinerer regierender Herren erhielt, verloren die Freien überall einen großen Teil ihrer Vorrechte, namentlich das Recht zu „richten". Dafür setzten die Fürsten ihre eigenen Hofgerichte an die Stelle der alten Volksgerichte. In Westfalen allein gelang ihnen dies nicht; da erhielten sich die alten, nur dem Kaiser untergebenen Gerichte. Man hieß sie „Femgerichte" oder „hl. Feme". 2. Einrichtung der hl. Feme. Der Sitz dieses Gerichts war also „Westfalen, die rote Erde". Diese Bezeichnung weist bildlich auf die vom Kaiser verliehene Blntgerichtsbarkeit**) hin. Einrichtung und Verfahren glichen fast genau den alten Volksgerichten. Die Sitzungen wurden bei hellem Tage von früh 7 bis mittags 3 Uhr unter freiem Himmel an den alten Mal- oder Dingstätten***) abgehalten. Diese Malstätten hießen jetzt „Freistühle". Davon gab es über 100. Der berühmteste war in Dortmund. Der Freigraf, ein freier Westfale, führte im Gericht den Vorsitz und verkündete das Urteil. Seinen Beirat bildeten die Freischöffen. Von diesen mußten mindestens 7 bei einer Gerichtsverhandlung zugegen sein. Weil sie in alle Geheimnisse des Gerichts eingeweiht waren, führten sie den Namen „die Wissenden". Sie erkannten sich gegenseitig an einer geheimen Lofuug. Bei Strafe des Stranges waren sie zur strengsten Verschwiegenheit gegen die Nichtwissenden, wie auch zur Mithilfe bei der Vollstreckung des Urteils verpflichtet. In der Blütezeit der Feme (1420—1460) sollen in ganz Deutschland über 100 000 Schöffen gelebt haben. *) Feme, ursprünglich — Strafe; Femgericht also — Strafgericht. **) Blutgerichtsbarkeit, Blutbann — das Recht über Leben und Tod. ***) Mal- oder Dingstätten — Gerichtsstätten.

5. Bilder aus der deutschen und bayerischen Geschichte - S. 59

1898 - Würzburg : Stuber
— 59 — man auf und überließ es der Regierung, die Geistlichkeit zu besolden. Das Land teilte man in 83 Kreise (Departements) und führte dezimale Maße, Gewichte und Münzen ein. 4. Absetzung und Hinrichtung des Königs. Während dessen vollbrachte der Pöbel von Paris neue Greueltbateu. Darum entschloß sich die königliche Familie zur Flucht nach Deutschland, wurde aber unterwegs erkannt und nach Paris zurückgebracht. Rohe Volksmassen erstürmten das königliche Schloß und verlangten die Absetzung des Königs. Die Nationalversammlung, bei welcher Ludwig Schutz suchte, setzte ihn ab und ließ ihn samt seiner Familie ins Gefängnis werfen. Frankreich wurde als Republik (Freistaat) erklärt. Weil nun Österreich und Preußen zur Befreiung des Königs ein Bündnis schlossen und ihre Heere in Frankreich einmarschieren ließen, beschuldigte man ihn des Landesverrates und verurteilte ihn zum Tode. Am 21. Januar 1793 wurde er hingerichtet. Man kann sagen, er starb für die Frevelthaten seiner Borfahren. Nach Mißhandlungen der schändlichsten Art folgten ihm später aufs Schafott seine Gemahlin Maria Antoinette, eine Tochter der Kaiserin Maria Theresia von Österreich, und seine fromme Schwester Elisabeth. 5. Schreckenszeit. Eine furchtbare Zeit brach jetzt über Frankreich herein. Die Blutmenschen Mn rat, Danton und Robesp ierre, die an der Spitze standen, wollten die Feinde der Republik durch deu Schrecken bezwingen. Alle rechtlichen Leute, die durch Vermögen, Bilduug oder Gesittung hervorragten, schwebten in steter Lebensgefahr. Die ausgezeichnetsten Männer des Landes wurden ohne Verhör hingerichtet. Unzählige schuldlose Bürger wurden überall, besonders aber in Paris, von Mörderbanden niedergemacht. Die Ruchlosen setzten sogar Gott ab, hoben das Christentum auf und riefen ein schamloses Weib als Göttin der Vernunft ans. Sie entweihten und plünderten die Kirchen, veranstalteten mit den Meßgewändern und kirchlichen Geräten gotteslästerliche Auszüge durch die Straßen und zerstörten die christlichen Denkmale. Aber endlich wurden die Urheber dieser unbeschreiblichen Greuel von der gerechten Strafe ereilt. Sie zerfleischten einander selbst, d. H. sie brachten sich gegenseitig aufs Schafott, und befreiten so das schwer heimgesuchte Land von der fürchterlichen Geißel der Schreckensherrschaft. 6. Kriegsereignisse dieser Zeit. Unterdessen richteten thatkräftige Männer das Kriegswesen Frankreichs neu ein. Das ganze Land glich bald einer ungeheuren Kriegswerkstätte. Überall wurden Waffen geschmiedet und Geschütze gegosseu. Von allen Seiten strömten fanatische

6. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittelschulen - S. 1

1877 - Würzburg : Stahel
Einleitung i- Die Geschichte ist die Darstellung des Geschehenen. Sie belehrt ^ns sowol der die Bildung unserer gegenwrtigen gesellschaftlichen Zu-stnde, wie der jene ewigen Gesetze, wornach die Entwicklung der Völker sich regelt, und lsst ferner die darzustellenden Ereignisse stets im Zusammenhange von Ursache und Folge erscheinen, verfrt somit in Bezug auf die innere Anordnung der Begebenheiten pragmatisch. Daraus er-hellt, wie bildend das Studium der Geschichte fr Geist und Herz des Menschen sein msse, und wie neben der Selbsterkenntnis auch der Glaube an die ewig waltende gttliche Vorsehung an der Hand dieser Wissenschaft mehr und mehr wachsen und erstarken mnss. Aber diese goldenen Frchte sind nicht so leichthin zu pflcken; denn zum besseren Verstndnis der Geschichte gehrt mglichste Bekanntschaft mit der Sprach-und Altertumskunde, derstatswissenschast, der Littera-tur undkunst, der Geographie und Chronologie oderzeitrechnungs-kenntnis. Die wichtigsten Acren oder Zeitrechnungen sind: die christliche, die Weltra der Juden, die 3761 v. Chr. beginnt, die griechische, welche mit der ersten Auffrung der olympischen Spiele 776 v. Chr. anfngt, und diemuhammeda nifche Aera, mit der Hegira (spr. Hedschra) oder der Flucht Muhammed's von Mekka nach Medina 622 n. Chr. beginnend. Die meisten alten Völker, die nach demsonnenjare rechnen-den Aegyptier ausgenommen, glten nach Mondjaren, deren 33 gleich 32 Sonnenjaren sind, bis endlich Julius Csar mit Hilfe des Astro-nomen Sosigeues den Kalender durch Einfrung des Sonnenjares verbesserte und die Jareslnge auf 365y4 Tage festsetzte 45 v. Chr. Da aber das Sonnenjar in Warheit nur 365 Tg. 5 St. 48 Min. 50 Sek. oder 365,24224 Tg. hat, so blieb die Julianische hinter Fick, Leitfaden.

7. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittelschulen - S. 3

1877 - Würzburg : Stahel
I. Mte Geschichte. Von den frhe st enzeiten bis aufkarl den Groen, 768 n. Chr. Einrichtung der ltesten Staten. 2. Durch die Sndflut war Noah der zweite Stammvater des Menschengeschlechtes geworden, welches Sem in Asien, Ham in Afrika. Japhet in Europa verbreitete. Verhltnismig rasch gediehen jene Völker, welche Ackerbau trieben, weil nur sie feste Wonsitze hatten und im Laufe der Zeit auch Gewerbe, Handel, Kunst und Wissenschaft mit Eifer pflegten. Die Herrschaft der Religion begnstigte eine solche Arbeitsmung und musste nog wendig zur Bildung der verschiedenen Stnde fixten. Diese waren bei einigen Vlkern, so bei den Indiern und Aeg^p-tiern, dermaen abgesondert, dass der Uebergang von einer niederen Volksklasse zu einer hheren geradezu unmglich war. Man nennt diese Einrichtung das Kastenwesen. Den ersten Rang hatte die Priesterkaste, welche sich durch Ausbildung der Religion eine hohe Stellung sicherte und, zumal anfangs, die Kasten der Krieger, der Ackerbauer und der Gewerbtreibendeu be-herrschte. Ueberhanpt scheinen die ltesten Sta-ten fast ausnahms-los Priesterstaten gewesen zu sein. Spter freilich musste die Priester-schaft das Regiment mit der Kriegerkaste t/eilen oder die Herrschaft wol auch ganz an dieselbe abtreten, wenn ein mchtiger Huptling die Vollgewalt an sich riss. So entstunden Monarchien oder Einherrschaften, die anfangs vllig absolut oder unbeschrnkt waren, nachmals aber hufig konstitutionell oder beschrnkt wurden. Hie und da bildeten sich daraus Republiken oder Vielherrschaften, die demokratisch waren, wenn smtliche Brger an der Herrschaft Anteil hatten, aristo-kratisch, wenn nur die Adeligen die bchste Gewalt besaen. Mit den letzteren verwandt war die Oligarchie, wenn nur einzelne Ge-schlechter herrschten, und die Timokratie, wenn blo die Rei-chen die hchste Macht ausbten.

8. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittelschulen - S. 5

1877 - Würzburg : Stahel
5 richte, womit der diese selbst, wie der die brahmaistische Hierarchie der Stab gebrochen war. Diese heidnische Religion zeigt berhaupt eine groe Ausbildung in Bezug auf Gotteserkenntnis, konnte aber trotzdem in Vorderindien keinen Boden gewinnen und verbreitete sich vor-zugsweise in Hinterindien, der Mongolei und in Tbet. Hier frte indessen im Laufe der Zeit die buddhistische Religion in Gestalt des Lamaismus zur Begrndung einer einflussreichen Hierarchie. Die Chinesen. 4. Das zalreiche Volk des himmlischen Reiches" gewrt uns ein mehr als seltsames Schauspiel. Bei keinem Volke nmlich ist eine solche Frhreife der Bildung vorhanden gewesen: Im grauesten Altertum schon fand sich hier bereits eine ausgebildete Schriftsprache mit der 50000 Schriftzeichen; man hatte den Kompass, kannte das Schietzpulver, bte, entsprechend der Schrift, eine Art Bcherdruck fmit Holztafeln), bereitete Papier, Porzellan, verschiedene Gewebe aus Seide und Baum-wolle (Nanking), und Hand in Hand damit ging auch noch die so vorzgliche Kultur des Bodens. Und doch ist das chinesische Volk ganz one Ein flu ss auf die K]vllturentwicklung der Menschheit geblieben! Wo nmlich nicht schon hohe Gebirge einen natrlichen Wall bildeten, da baute man Mauern so eine der Berge von 1500 Metern frende, beilufig 300 Meilen lange, 6 Meter hohe und eben so dicke Mauer an der Nordgrenze. Mehr aber als alles andere hielten die politischen und religisen Einrichtungen, sowie die einseitige Geistesrichtung dieses Volkes jeden fremden Einfluss fern. Die R e g i e r u n g s f o r m der Chinesen i st d i e absolute Monarchie. Derkaiser gilt als sichtbarer Stellvertreter Gottes, und seine Mandarinen oder Ratgeber halten in Gemeinschaft mit den Priestern das selbstzufriedene Volk in strengster Ab-sonderung und zugleich in grenzenloser Knechtschaft. Au Grnder des chinesischenreiches und Religions-stifter gilt Fohi, eine mythische, unserem Noah entsprechende Persn-lichkeit, die um 3000 v. Chr. gewirkt haben soll. Um 600 v. Chr. trat der Reformator Konfuzius auf, der die King's oder lteren heiligen Bcher ordnete, die alte Nationalreligion erneuerte und Stifter einer besseren Sittenlehre wurde; aber auch seine Moral wei nichts von der waren menschlichen Freiheit und ver-mochte daher weder die in China bereits herrschende Religion, an welcher namentlich die aberglubischen Vornehmen festhielten, zu verdrngen, noch die sich um Chr. Geb. unter dem Volke verbreitende Religion des Buddha (Fo) in ihrem Fortschritte aufzuhalten. Endlich aber traten beim chinesischen Volke, bei welchem der Kamps um's Dasein ein viel schwierigerer war. als z. B. in Vorder-Indien, gar bald Phantasie und Gefl vor dem nchternen Ver-

9. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittelschulen - S. 85

1877 - Würzburg : Stahel
85 Die letzte Zeit des westrmischen Reiches. Vlkerwanderung. 57. Die Kaiser vermochten die immer hufiger werdenden Beunruhigungen der Grenzen des rmischen Reiches nicht mehr zu verhindern, ja bei einem allgemeinen Sturme gotisch-germanischer Völker erlag selbst der tapfere Decius 249251 n. Chr., worauf groe Verwirrung im Reiche herrschte, bis es endlich dem Kaiser Aurelian 270275 n. Chr. gelang, die ermatten wider der Donau und Rhein zurckzutreiben, die Neuperser zu be-siegen und das von der Knigin Zenobia beherrschte palnt^rische Reich zu zerstren Taten, die ihm den Titel Widerhersteller des rmischen Reiches" eintrugen. Da aber seine Nachfolger, von denen Probus die rmischen Zehntlande in Deutschland durch weitere Verschanzungen zu sichern suchte, dem erneuerten Anprall der Feinde gegenber sich nicht gewachsen zeigten, so nahm Diocletian 284305 n. Chr., unter welchem die letzte und zugleich heftigste Verfolgung der Christen statthatte, einige Mitregenten an, ein Beispiel, das nun viele Kaiser zum Schaden des rmischen Reiches nachamten. Constantin d. Gr. 306337 n. Chr. erledigte sich seiner fnf Mit-kaiser erst nach langwierigen Kmpfen, stellte 324 n. Chr. bieranf die Einheit des Reiches wider her, erklrte das Christentum Zur Statsreligion und wurde der eifrigste Verfechter der auf der Kirchenversammlung zu Nica in Kleinasien 325 n. Chr. (veranlasst durch den Streit der Geistlichen Anus und Athanasius) aufgestellten Lehr-begriffe. Um sich den heidnischen Eindrcken der bisherigen Reichs-Hauptstadt gnzlich zu entziehen, verlegte er 330 it. Chr. seine Residenz nach Byzanz, das dann nach ihm Konstantinopel genannt wrbe. Constantin b. G. hatte gehofft, es werbe durch das Christentum neues Leben in das erstarrte, gesunkene Reich kommen, hatte sich aber getauscht. Die Rmer waren schon zu sehr verberbt, und die Kirche selbst hatte, seitbem sie reich und mchtig wurde, die Verfolgungen aber nachlieen, an innerer Kraft verloren und war von der Einfachheit und Reinheit der ersten Jarhunderte schon ziemlich weit ent-fernt. Daher widmeten sich manche Geister stiller Selbstbetrachtung, so die Einsiedler Paul von Theben, Antonius und Pachomius, welcher letztere zalreiche Schuler hatte. Hier sind die ersten Anfnge der Kloster zu suchen. Conswntins, der Son des Constantin, kmpfte zuerst mit seinen zwei Brdern um die Alleinherrschaft und dann gegen die Neuperser, aber ebenso erfolglos wie Julian 361363 n. Chr., der Retter Galliey's, welcher wider zum Heidentume zurckkehrte und schlielich in einem Gefechte gegen die Perser fiel. Unter dem Kaiser Valens 364378 n. Chr. begann die Vlkerwanderung 375 n. Chr., welche groe Vernderungen in der alten Welt hervorrief. Vom uersten Osten unseres Erdteils wlzte sie sich.

10. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittelschulen - S. 93

1877 - Würzburg : Stahel
93 geschlossenen Adel, sowie des Priester- und spter des Ritter-und des Brger st andes traten die Unterschiede in der menschlichen Gesellschaft immer schrfer hervor, und so kam auch an die Stelle der Volksversammlung ein Reichstag mit Stndever-t r e t u n g. Das Recht der Germanen war bis zur Mitte des 5. Jarhun-derts ein ungeschriebenes und beruhte auf dem Herkommen, machte aber, der zunehmenden Willkr der Herrscher wegen, seit dem Ende des 5. Jarhnnderts geschriebenen Gesetzen Platz. Darnach konnten brigens, wie zuvor, alle Vergehen, selbst Verbrechen, durch ein Wergeld gesut werden, da nur Feigheit und Landesverrat mit dem Tode bestraft wurden. Man zalte z. B. nach den bajuvarischen Strafbestimmungen fr die Ermordung eines Agilolfingers 600, eines Priesters 300, eines Adeligen 200, eines Freien 100, eines wandernden Fremdlings 130 Goldgulden oder Dukaten. Krperverletzungen wurden verhltnismig geringer geandet, und ein Dieb erlitt als Strafe neun-fachen Schadenersatz. Da Geld noch sehr selten war, so durfte mit Waren bezalt werden: ein Ochse z. B. galt einen, em Pferd sechs Goldguldeu. Karl d. Gr. sn chte ein Reich s gesetzbuch zu Stande zu bringen; aber es erhielten nur seine Kapitularien, die in Kapitel geteilten Zustze, bei allen Vlkern des Frankenreiches Geltung, da die meisten bereits geschriebene Gesetze hatten, die sie nicht angetastet wissen wollten. Das Gerichtsverfaren war ffentlich und mnd-lich, und man konnte sein Recht bei drei Instanzen verfechten: bei dem Landgerichte, dem ein Gaugraf, dem Grafengerichte, dem ein Sendbote, und dem Reichsgerichte, dem der König oder Pfalzgraf vorstand.
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