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1. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 42

1894 - Dresden : Ehlermann
i8. Jan. 1701 42 Preussische Monarchie. — § 14. Preussens Erhebung zum Königreich. Königstitel auch Sachsen mit Annahme der Krone Polen zustehend; Aussicht des 1692 zur Kurwürde erhobenen Hannoverschen Fürstenhauses auf den englischen Königsthron. Die Anerkennung als „König in Preussen“ erlangt Friedrich vom Kaiser (erst nach längeren Unterhandlungen) 1700 gegen Zusicherung der Unterstützung bei dem Kampfe um Gewinnung des spanischen Erbes (§ 11, V. Urteil Prinz Eugens: „die Minister sind des Henkers wert, die Kaiserl. Maj. solches geraten“). Am 18. Januar 1701 setzt sich Friedrich im Schlosse zu Königsberg, umstanden von den Grossen seines Reiches, selbst die Krone auf und ergreift das Zepter zum Zeichen, „dass er seine königliche Würde keinem auf Erden zu danken, sondern solche vielmehr sich selbst gegeben habe“. Darauf Krönung seiner Gemahlin durch ihn und seine feierliche Salbung in der Schlosskirche. [Am Tage vorher Stiftung des Schwarzen Adlerordens mit der Devise „Suura cuique.“] Urteil Friedrichs des Grossen: „Er sprach dadurch zu seinen Nachfolgern: „„Ich habe euch einen Titel erworben, macht euch dessen würdig; ich habe den Grund zu eurer Grösse gelegt, ihr müsst das Werk vollenden ““ V. Länderzuwachs. Bei dem Tode Wilhelms Iii. von Oranien erbt Friedrich 1702 Mörs (Grafschaft am linken Rheinufer im heutigen Rgbz. Düsseldorf) und Lin gen (Grafschaft am rechten Emsufer in dem heutigen Rgbz. Osnabrück). Das gleichfalls an ihn vererbte Neufchätel und Valeng in (Grafschaft nw. vom Neufchäteler See) wird ihm anfangs von Ludwig Xiv. bestritten, aber 1707 durch die Landstände zugesprochen. Zu gleicher Zeit wird Tecklen-burg (Grafschaft am nw. Abhang des Teutoburger Waldes) durch Kauf erworben. Vi. Fortschritte im Innern, i) Das Gewerbe wird durch Aufnahme von Ausländern (auch Friedrich gleich seinem Vater Schutzherr der Evangelischen) gefördert. 2) Das Heer wird bis auf 40,000 M. vermehrt, eine Art Landsturm (die „Miliz“) aus der Landbevölkerung gebildet. 3) Förderung von Wissenschaft und Kunst, a) 1692 Gründung der Universität Halle. (Der Rechtslehrer Christian Thomas i u s , von der Universität Leipzig durch Engherzigkeit

2. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 133

1894 - Dresden : Ehlermann
Napoleons Weltherrschaft. — § 43. Der Krieg von 1815. 133 endet nach sechsjähriger Gefangenschaft am 5. Mai 1821 zu 1821 St. Helena. e) Paris ergiebt sich am 3. Juli. Der 2. Pariser Friede (Nov. 1815) beschränkt Frankreich auf die Grenzen von 1790. Saarbrücken und Saarlouis kommen an Preussen. Die geraubten Kunstschätze werden zurückgegeben. Bis zur Zahlung der 700 Millionen Francs Kriegsentschädigung bleibt eine Besatzung unter Wellington in Frankreich. Iv. N eugestaltung Europas. Der Wiener Kongress bestimmt: 1) Österreich erhält Tirol, Steiermark, Icärnthen, Ivrain, Galizien und Mailand zurück, dazu das im Frieden von Campo Formio ihm überlassene Venetien (letztere beide das „Lombardo - venetianische Königreich“ bildend), Dalmatien und Salzburg, giebt aber Belgien und den Breisgau auf. 2) Preussen erhält (vgl. § 45, I.) die Rheinlande mit Jülich, Berg und dem ehemals geistlichen Besitz der Erzbistümer Köln und Trier, das Herzogtum Westfalen, die nördliche Hälfte von Sachsen. Von den polnischen Erwerbungen behält es den Netzedistrikt und einen Teil von Grosspolen (Provinz Posen, s. § 45, Ii.) Es verliert Ostfriesland, Dingen, Hildesheim und Osnabrück an Hannover, erhält aber Lauenburg, das es gegen Schwedisch-Pom-mern an Dänemark (vgl. § 42, Iv. d) abtritt. Die fränkischen Herzogtümer (Ansbach-Bayreuth) bleiben bei Bayern. 3) Holland wird mit Belgien zu einem „Königreich der vereinigten Niederlande“ unter dem Zepter der Oranier vereint. 4) Russland erhält den grössten Teil des Grossherzogtums Warschau als „Königreich Polen“. Krakau wird Freistaat. 5) England erhält das Kap und die Inseln Malta und Helgoland. Die jonischen Inseln werden als Freistaat seiner Schutzherrschaft unterstellt. 6) Norwegen wird als selbständiges Königreich der Krone Schweden zugelegt. 7) Die Schweiz wird durch die Kantone Genf, Wallis, Neufchäte 1 vergrössert und erhält Neutralität zugesichert. Die von Napoleon entthronten Fürsten werden in ihre Herrschaft wieder eingesetzt.

3. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 105

1894 - Dresden : Ehlermann
Napoleons Weltherrschaft. — § 34. Der dritte Koalitionskrieg. 105 führer werden zu ,,Marschällen“ ernannt. Ein Neuadel wird gestiftet und in die Umgebung des Thrones gezogen. Der Wille Napoleons das oberste Gesetz! Iv. Vicekönigtum. Aus der italienischen Republik wird unter Einverleibung Liguriens, Parmas, Piacenzas und Guastallas 1805 ein Königreich Italien. Krönung Napo- 1805 leons mit der ,,eisernen Krone“ zu Mailand. Eugen Beauharnais, Stiefsohn Napoleons, Vicekönig von Italien. V. Folgen. Aufschwung Frankreichs. Anlage von Strassen, Kanälen u. a., Hebung von Gewerbe und Handel, Förderung von Wissenschaft und Kunst (die Kunstschätze im Louvre), Abfassung eines bürgerlichen Gesetzbuches (der code Napoleon, vollendet 1814). § 34- Der dritte Koalitionskrieg. 1805. I. Vorspiel. Neue Spannung zwischen Frankreich und England. Unzufriedenheit mit den ungünstigen Bedingungen des Friedens von Amiens in England. Heftige Pressfehde in beiden Ländern. Malta und das Cap werden trotz der Friedensbestimmungen von den Engländern nicht geräumt. Napoleon besetzt 1803 Hannover, das von dem dort herrschenden adligen Geheimratskollegium trotz des Murrens der Bevölkerung preisgegeben wird, und macht grosse Rüstungen zu einem Seekrieg (Boulogne). Pitt tritt 1804 wieder in das Ministerium, und England schliesst ein Bündnis mit Russland (Alexander I.). 1805 treten Österreich, Schweden (Gustav Iv. Adolf), und nach Ankunft einer russisch - englischen b lotte an der süditalischen Küste auch Neapel bei. Ii. Der Krieg. i) Napoleon gewinnt die süddeutschen Fürsten (Baden, Würtemberg, Bayern, Hessen, Nassau) und zieht den in Bayern einrückenden Österreichern entgegen. Bernadotte nimmt von Hannover aus unter Verletzung der preussischen Neutralität den Weg durch Ansbach und vereinigt sich an der Donau mit dem Napoleonischen Heer und den süddeutschen Verbündeten. Der österreichische Oberbefehlshaber Mack wird, von seinen Waffengenossen abgeschnitten, in der Festung Ulm eingeschlossen und giebt (I7) °kt sich (17. Oktober 1805) mit einem Heere von über 23 000 M. , l8°5n, kriegsgefangen, 2) Wenige Tage (21. Oktober) nach diesem Ysos

4. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 137

1894 - Dresden : Ehlermann
Zeit der Rückströmung. — 45. Wiederausrichtung Preussens. 137 Verschiedenartigkeit der Bestandteile. Neu hinzugekommen im W.: Jülich- Berg, Kurtrier, Kurköln, das (ehemals kurkölnische) Herzogtum Westfalen, die Westhälfte des Bistums Münster und kleinere Erwerbungen, wie die Reichsstädte Köln, Wetzlar, Aachen, endlich S a a r 1 o u i s und Saarbrücken; im O.: Niederlausitz, Oberlausitz, der Wittenberger und Thüringer Kreis (Abtretungen Sachsens), Ne u vor pommern mit Rügen (ehemals schwedisch). Von den ehemals preussischpolnischen Besitzungen blieb nur Kulme r land, Thorn-der Netzedistrikt, das westliche Stück des ehemaligen Südpreussens und Danzig der Krone Preussen. Wiedergewonnen wurde Neufchäte 1. Ii. Ausgestaltung der Landesteile zu einem Staatsganzen durch Fleiss und Pflichttreue preussischer Beamten unter dem Staatskanzler v. Hardenberg. Schwierigkeit bei innerlicher Verschiedenheit der Staatsglieder. Wahlspruch: „Preussen über alles, wenn es will“. Das goldene Zeitalter preussischen Beamtentums. A. Verwaltung. а) Einteilung in 8 Provinzen und 25 Regierungsbezirke. 1) Preussen (Rgbz. Königsberg, Gumbinnen, Danzig, Marienwerder). 2) Pommern (Rgb. Stettin, Köslin und für die ehemals schwedischen Teile Rgbz. Stralsund). 3) Posen (Rgbz. Posen, Bromberg). Sonderstellung der Polen. Ehrung durch den Titel ,,Grossherzogtum Posen“. 4) Schlesien (Rgbz. Breslau, Oppeln, Liegnitz). 5) Brandenburg (Rgbz. Potsdam, Frankfurt. Berlin erhält Ausnahmestellung). б) Sachsen (Rgbz. Magdeburg, Merseburg, Erfurt). Zusammenlegung von ehemals kursächsischen Gebietsteilen, auch geistlichen Stiftern (Merseburg, Naumburg) mit Erwerbungen aus dem Reichsdeputationshauptschluss und dem ältesten Unterthanengebiet Preussens, der Altmark! 7) Westfalen (Rgbz. Münster, Minden, Arnsberg). Viel ehemals geistliches Gebiet neben den alten Erwerbungen (Minden, Mark, Ravensberg). 8) Rheinprovinz (Rgbz. Köln, Düsseldorf, Koblenz, Trier, Aachen). Neben den älteren Besitzungen Kleve, Obergeldern, Mörs, das Grossherzogtum Jülich-Berg, aber auch zu grossem Teile ehemals erzbischöfliches Gebiet. Hier vielfach Hinneigung zu Frankreich. An der Spitze der Provinz ein Oberpräsident, des Regierungsbezirkes ein Regierungspräsident. 1») Neuordnung des Ministeriums. Scheidung von Finanz-

5. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 139

1894 - Dresden : Ehlermann
Zeit der Rückströmung. — § 46. Der deutsche Bund. 139 landsgefühl. Verklingen von Arndts Liede: „Was ist des Deutschen Vaterland?“ Das Preussenlied „Borussia“ (mit der Musik des Italieners Spontini!) § 46. Der deutsche Bund. I. Neueinigung. * Das Bedürfnis nationaler Einigung wird allgemein gefühlt. Unklare Ideale von einem römischen Kaisertum deutscher Nation einerseits, Mangel an Opferwilligkeit im Aufgeben von Sonderrechten andererseits hindern einen starken Neubau. Der Gedanke einer Zweiteilung (Preussen, Österreich) scheitert, ebenso wie der einer Dreiteilung (die beiden Grossmächte und die süddeutschen Mittelstaaten), an der Eifersucht der Mittel - und Kleinstaaten. Nach langen Verhandlungen endlich 1815 (8. Juni) Abschluss einer Bundesakte. „Der (8 Juni) deutsche Bund“ ein Staatenbund (kein Bundesstaat!), 1815 dem 38 Staaten beitreten (Hessen - Homburg tritt erst später als 39. bei; durch Ländervereinigung vermindert sich die Zahl auf 35); Österreich unter Ausschluss seiner jenseits der Leitha gelegenen Länder, Preussen unter Ausschluss seiner Provinzen Posen und Preussen. Zum Bunde gehörig auch der König (Prinzregent) von England für das zum Königreich erhobene Hannover, der König von Holland für Luxemburg, der König von Dänemark für Holstein. „Das deutsche Bunt“ (Ausdruck Jahns). Der Bund ohne starke Centralgewalt, ohne gemeinsames Recht, ohne einheitliches Verkehrsgebiet, ohne Münz-, Mass- und Gewichtseinheit, endlich ohne einheitliche Wehrverfassung! Die einzelnen Staaten stellen nur „Kontingente“ für das (300000 Mann starke) Bundesheer. 3 (später 6) Bundesfestungen werden eingerichtet. Ii. Der Bundestag Leiter des Bundes unter demehren-vorsitz Österreichs. Versammlung der Bundestagsgesandten zu Frankfurt a. M. a) im „Plenum“. Jeder Staat hat mindestens i Stimme, die 6 grössten (Österreich, Preussen, Bayern, Hannover, Sachsen, Würtemberg) je 4, einige Mittelstaaten (Baden, Kurhessen, Hessen-Darmstadt, Holstein und Lauen-burg, Luxemburg und Limburg) je 3, andere (Braunschweig, Mecklenburg-Schwerin und Nassau) je 2, im Ganzen 70. Abstimmung nur über die wichtigsten Angelegenheiten wie Krieg * Deutschland nach Einziehung geistlichen und weltlichen Reichsgebietes ein Land von 39 unabhängigen Staaten.

6. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 111

1894 - Dresden : Ehlermann
Napoleons Weltherrschaft. — § 35. Preussens Fall. 1795 erworbenen polnischen Landesteile ab, b) erkennt die Napoleonischen Könige auf den europäischen Thronen an, c) zahlt Kriegsentschädigung (anfangs auf 140 Mill. Francs festgesetzt, aber durch allerlei Nachrechnungen bis zur Unerschwinglichkeit gesteigert) und hat d) auf seine Kosten französische Besatzungen in mehreren Festungen zu unterhalten, e) Die Stärke des preussischen Friedensheeres wird auf 42 000 M. festgesetzt..— Preussen somit auf die 4 Provinzen Brandenburg, Pommern, Preussen, Schlesien beschränkt. V. Neuordnungen, i) Aus den westlichen Provinzen Preussens wird ein „Königreich Westfalen“ gebildet, das Napoleons jüngster Bruder Jerome* erhält. Residenz Kassel (der Kurfürst von Hessen wird wegen zweideutiger Haltung abgesetzt, auch der Herzog v. Braunschweig aus dem Lande getrieben). 2) Die polnischen Landesteile werden als ,, Grossherzogtum Warschau“ an den Kurfürsten von Sachsen gegeben, der den Königstitel erhält und dem Rheinbünde beitritt. Vi. Nachspiel. Gustav Iv. von Schweden tritt dem Frieden zu Tilsit nicht bei. Besetzung von Schwedisch-Vorpommern durch die Franzosen. England, dessen Handel durch die von Berlin aus verhängte „Kontinentalsperre“ vernichtet wird, will Dänemark behufs Sicherung gegen Sperrung des Sundes zum Bündnis und zur Auslieferung seiner Flotte zwingen. Treuloser Überfall Kopenhagens; Bombardement der Stadt und Fortführung der dänischen Hotte durch die Engländer. Bund Dänemarks mit Napoleon. Der Krieg spielt sich so nach dem Norden über. Die Russen fallen in Finnland ein; Dänen (durch spanische Hilfstruppen verstärkt) bedrohen Schwedens Westgrenze. Gustav Iv., starrsinnig jede Friedensvermittelung ablehnend, wird 180g von seinen Reichsständen abgesetzt.** Schweden 1809 schliesst Frieden und tritt gegen Rückgabe von Pommern Finnland an Russland ab. Gustavs Iv. Nachfolger Karl Xiii. nimmt den mit Napoleon verfeindeten Marschall Be rnadotte an Sohnes Statt an. * „Immer lustik“. Die Macht des Adels, der teils zu Russland teils zu Frankreich hinneigte, hatte sein Vater Gustav Iii. durch Änderung der Verfassung zu brechen gesucht. Dieser hatte auch den Krieg gegen Frankreich vorbereitet, war aber auf einem Maskenballe durch Ankarström ermordet worden.

7. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 161

1894 - Dresden : Ehlermann
Zeit erneuter Rückströmung. — § 54. Wiederherstellung d. Bundestags. 101 schreiten Preussens fordert die Nationalversammlung die Centralgewalt zum Kampf gegen Preussen auf. Die gemässigteren Mitglieder treten aus der Versammlung aus; ein „Rumpfparlament“ tagt weiter und wird endlich in Stuttgart, wohin es seinen Sitz verlegt, wegen Begünstigung der Aufstände durch die würtembergische Regierung auseinandergejagt. Die Aufstände werden mit Preussens Hilfe niedergeworfen, der in der Rheinpfalz und Baden durch den Prinzen Wilhelm von Preussen. § 54- Die Wiederherstellung des Bundestages. I Die Union. Nach dem Scheitern der Einigungspläne des deutschen Parlaments sucht Friedrich Wilhelm Iv. durch Vereinbarung mit den Fürsten einen neuen Bund herzustellen. Abschluss des sogenannten Dreikönigsbündnisses (Mai 184g) mit Sachsen und Hannover. 28 Regierungen treten der ,,Union“ bei. Ein Parlament zu Erfurt nimmt (März 1850) den durch v. Rad owitz im Aufträge des Königs vorgelegten Varfassungsentwurf an. Ein Fürstentag zu Berlin (Mai 1850) setzt zwar ein Fürstenkollegium als vorläufige Centralgewalt ein, gelangt aber bei den Gegenbestrebungen der Feinde Preussens nicht zum endgiltigen Abschluss einer Bundesverfassung. Ii. Der Gegenbund. Österreich, der Aufstände inzwischen Herr geworden, sucht unter dem Staatskanzler Fürsten Schwarzenberg Preussen aus dem Sattel zu heben. Bayern und Würtemberg treten auf seine Seite und ziehen auch Sachsen und Hannover von der Union ab. (Sogenannter ,,Vierkönigsbund“ *). Noch im Sommer 1850 Wiedereinberufung des alten Bundestages durch Schwarzenberg. Die Versammlung wird ausser von Gegnern Preussens auch von einzelnen Mitgliedern der Union beschickt. Der Zwiespalt spitzt sich zu durch die Zusammenkunft Kaiser Franz Josephs mit den Königen von Bayern und Würtemberg (Okt. 1850), die bewaffnete Unterstützung der kaiserlichen Politik zusagen. So zwei Heerlager in Deutschland, Zusammenstoss bei der Lage der Dinge in Kurhessen und Schleswig - Holstein unvermeidlich. Iii. Kurhessen. Willkürherrschaft des Kurfürsten und seines Ministers Hassenpflug. Der Landtag, der die Hannover tritt aus Furcht vor Preussen dem Bunde nicht öffentlich bei. Schultz , Neuere und neueste Geschichte. 11 1850

8. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 176

1894 - Dresden : Ehlermann
1 i 6 Zeit gemässigten Fortschrittes. -— § 59. Der österreichische Krieg. bis anwesend, deren Verlust die Vortrefflichkeit des von Moltke entworfenen Schlachtplanes gerade durch seine Nichtbeachtung deutlich vor Augen stellt. 1839 wieder Mitglied des Grossen Generalstabes in Berlin, 1855—1859 Adjutant des Kronprinzen Friedrich Wilhelm, den er nach St. Petersburg, London und Paris begleitet (Urteil der Kaiserin Eugenie über ihn). 1858 Chef des Grossen Generalstabes. Die grossen Heerführer der folgenden Kriege aus seiner Schule. Vorbereitung und Ordnung aller Heereszweige bereits im Frieden so, dass sie bei Ausbruch des Krieges sofort in Wirksamkeit treten können. Sein strategischer Grundsatz: „Getrennt marschieren, vereint schlagen!“ Ziel seiner Pläne, den Feind nicht sowohl in offener Schlacht zu schlagen, als durch Flankenbewegungen zu umstellen. Schnelligkeit in der Auffassung der augenblicklichen Verhältnisse und feine psychologische Beurteilung der Feinde zeichnen ihn im Felde, grosse Bescheidenheit und Wortkargheit („der grosse Schweiger“) neben Beweisen feiner innerer Bildung im geselligen Verkehr aus.] Preussen von drei Seiten bedroht. Die Feinde an Zahl überlegen, Nachteile, die nur durch schnelle Verhinderung einer Vereinigung auszugleichen sind. Erster Angriff Preussens gegen die norddeutschen Feinde, welche die Verbindung der östlichen und westlichen Landesteile zu hindern vermögen, zu unternehmen, Hauptkraft aber gegen Böhmen zu richten. Gegen Böhmen Bildung dreier Armeen: Die I. unter Prinz Friedrich Karl aus drei Armeekorps* bestehend, die Ii. unter dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm, aus vier Armeekorps bestehend** und die sogenannte Elbarmee unter Herwarth von Bittenfeld, aus anderthalb Armeekorps bestehend,*** zusammen etwa 260000 Mann, den sieben Armeekorps der Österreicher in Böhmen an Zahl ungefähr gleich. Die I. sollte von der Lausitz aus in Böhmen eindringen, um sich dort mit der flussaufwärts marschierenden Elbarmee zu verbünden, die Ii. von Schlesien aus vordringen. Alle drei sollten sich im nördlichen Böhmen (etwa bei Gitschin zwischen der Iser und Oberelbe) vereinigen. Das 6. Armeekorps sollte von Neisse aus, um den Feind zu täuschen, nach Olmütz zu vorrücken. Eine Reserve von 24300 Landwehrmännern folgte der I. Armee im Rücken. D. Kriegführung. Der Kampf 1) gegen die norddeutschen Feinde, a) Einrücken in Sachsen. Das sächsische * Dem 2. (Pommern), dem 3. (Brandenburg), dem 4. (Sachsen) mit den Divisionen Horn und Franseck y. -* Dem Gardekorps, dem l. (Preussen), dem 5- (Posen und Nieder-Schlesien) und dem 6. Korps (Oberschlesien). *** Dem 8. Korps (Rheinländer) und der 14. Division des 7. Korps (Westfalen).

9. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 35

1894 - Dresden : Ehlermann
Preussische Monarchie. — § 13. Der Grosse Kurfürst. 35 Oberst Burgsdorff in Küstrin fügt sich); die Widerspenstigen werden entlassen und eine neue Truppe wird gebildet — der Anfang eines stehenden Heeres in Brandenburg (zunächst 3000 M.). 4) Mit den Schweden wird, unabhängig vom Kaiser, Waffenstillstand geschlossen. (Der Unwille des Kaisers über die Eigenmächtigkeit wird durch kluges Verhalten beschwichtigt.) [Festes Auftreten und besonnene Politik des Kurfürsten bei den Friedensverhandlungen zu Münster und Osnabrück.] Iii. Machterweiterung. Im westfälischen Frieden (1648) muss der Kurfürst zwar Vorpommern den Schweden überlassen, behält aber Hinterpommern und erhält als Entschädigung die Bistümer Minden, Halberstadt und Kam min sowie die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg (1680 an Brandenburg fallend). Als Kurfürst erhält er Majestätsrechte. [1666 endgiltige Teilung der Jülich -Kleveschen Länder. Das branden-burgische Staatsgebiet umfasste somit: 1) Kur- und Neumark. 2) Kleve, Mark und Ravensberg. 3) (Ost-)Preussen (noch als polnisches Lehen)! 4) Hinterpommern (mit Kammin). 5) (Magdeburg), Halberstadt und Minden.] Iv. Ziele. Zielbewusstes Streben des Kurfürsten auf Herstellung eines selbständigen kräftigen Staates. Daher Ziel der äusseren Politik, zunächst den Besitz von (Ost-) Preussen unabhängig zu machen, der inneren, alle Staatsglieder mit dem Bewusstsein der Einheit zu durchdringen. Mittel 1) Sicherung reicher Einnahmequellen. Die Staatseinnahmen bisher an die (besonders für Heereseinrichtungen) karge Bewilligung der Stände geknüpft. Die Einführung einer Verbrauchssteuer, der „Accise,“ macht den Kurfürsten von den Ständen unabhängig, erleichtert den Städten die Aufbringung der Steuern und steigert die Einnahmen des Staates bedeutend. Geordnete Verwaltung. Zwar Sparsamkeit in allem Unwesentlichen, doch reichliche Ver Wendung für Staatszwecke (auch für Glanz und Prunk wo es gilt das Ansehen des Staates zu heben). 2) Schöpfung eines kräftigen Heeres. Die Zahl der Truppen wird stetig vermehrt und steigt nach und nach bis auf ,6 bis 28000 M. Feldtruppen mit 72 Geschützen. Verdienste der Generäle v. Sparr (Ausbildung der Artillerie) und Georg v. Derffhnger (vom Schneiderhandwerk [Erzählung von seinem Erlebnis an der Brücke bei Tangermünde] zum Kriegsdienste übergegangen; während des 30 jährigen Krieges in schwedischen

10. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 41

1894 - Dresden : Ehlermann
Preussische Monarchie. — § 14. Preussens Erhebung zum Königreich. 41 schönen und geistvollen Sophie Charlotte, Prinzessin von Hannover (wie ihre Mutter Freundin des Philosophen Leibniz).] Ii. Staatsleitung anfangs in der Hand des rechtlichen Dankeimann (auch dessen 6 Brüder im Staatsdienst). Nach dessen Sturz (er sucht dem kostspieligen Hofhalt Schranken zu setzen und macht sich durch schroffes Wesen unbeliebt. Trotz mangelnder Beweise wegen Veruntreuung von Staatsgeldern verurteilt, wird er in der Festung Peitz eingekerkert, von wo den inzwischen Greis Gewordenen erst der Thronfolger bei seinem Regierungsantritt befreit) Leiter des Staatswesens der geschmeidige Hofmann Kolb von Wartenberg, der mit seinen Geschöpfen (Wartenberg, Wittgenstein und Wartensleben ,,das dreifache W“) lange Zeit seine Herrschaft behauptet und zu eigener Bereicherung benutzt. (Auch seine Gemahlin, eine ungebildete Schiffertochter, aber von natürlichen Gaben, beim König in Gunst, freilich von Sophie Charlotte verspottet.) Der Schwiebuser Kreis wird gemäss der eingegangenen Verpflichtung (§ 13, X) abgetreten.* Trotz mannigfaltiger Steuern (Generalkopfsteuer, Perrückensteuer) und Erteilung von Monopolen (Schweineborsten u. a.) ist der Hof bei den Kriegen, den kostspieligen Bauten und den zahlreichen Festen doch häufig in Geldnot. Iii. Eintritt in die auswärtigen Kriege: 1) Der 3. Raubkrieg (des Kurfürsten Anteil an der Eroberung von Bonn s. § 8, Iv. D 2); 2) der Türkenkrieg (§ Q, Iii.); 3) der spanische Erbfolgekrieg (§ 11, Vi. a, b, c. Brandenburger fechten 1704 bei Hochstädt, 1705 bei Cassano, 1706 bei Turin, 1709 bei Malplaquet). Iv. Die Königskrönung. Der Wunsch des Kurfürsten, die Königskrone zu erlangen, nicht bloss durch seine Neigung zu äusserem Glanz hervorgerufen. 1) Das Kurfürstentum Brandenburg kein einfacher Reichsstand mehr.** 2) Der" Kurfürst als selbständiger Herzog in Preussen vom Reiche ununabhängig. 3) Die Stellung des Kurfürsten im Rat der Mächte seiner Bedeutung nicht mehr entsprechend. (Persönliche Zurücksetzung bei Wilhelm v. Oranien im Haag. Die brandenburgischen Gesandten in den Friedensverhandlungen zu Ryswick hinter die Venetianischen gereiht u. a.) 4) Der * Damit treten die Hohenzollerschen Ansprüche auf Schlesien wieder in Kraft. ** Schon Ludwig Xiv. soll dem Grossen Kurfürsten die Annahme des Königstitels angeraten haben.
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