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1. Neuere Geschichte - S. 331

1843 - Berlin : Sander
Xxiii. Napoleon Kaiser. 331 in seiner Familie erblich zu machen. Nicht als ob ihn dies vor persönlicher Gefahr geschützt hätte, obschon, wie der Dichter sagt, eine Gottheit einen König umschirmt: aber es verringerte die Ver- suchung zu dem Unternehmen und minderte die Unruhen des Publi- kums, insofern für einen Nachfolger gesorgt war. Die große Mehr- heit der Franzosen waren mit dem zufrieden, was durch die Revolu- tion gewonnen worden war, und wünschte nicht, daß es abermals aus dem sicheren Hafen, worin es sich geborgen, auslaufe, um neuen Stürmen und Untiefen zu begegnen. Die alte, republikanische Par- tei leistete etwas Widerstand: die zurückgekehrten Emigranten zeigten hinwieder großen Eifer dafür, er mochte nun wahr oder geheuchelt sein. Fouché bearbeitete den Senat und die Männer der Revolution, und wurde daher wieder an die Spitze der Polizei gestellt, deren abermalige Einführung aus Besorgniß, es möchten bei dieser Gele- genheit wieder frische Unruhen ausbrechcn, für nöthig erachtet hatte. Die Armee gab, wie es natürlich war, den ersten Impuls, denn ihr konnte die Uebersetzung des Titel imperator in empereur nicht schwer fallen. Alle Volksklassen folgten dem einmal gegebenen Beispiele, selbst die unbekanntesten Dorfschaften sandten Adressen ein, und der erste Konsul erhielt deren ganze Wagenladungen. Ein Register für die Einzeichnung der Stimmen für oder gegen wurde in jedem Kirch- spiel Frankreichs, von Antwerpen bis Perpignan, und von Brest bis zum Mont Cenis eröffnet. Der proces-verbal aller dieser Voten wurde in den Archiven des Senates niedergelegt, die in corpore von Paris nach St. Cloud ging, um selben den ersten Konsul mitzuthei- len. Der zweite Konsul Cambaceres las eine Rede ab, welche mit einem Summarium der Stimmen schloß, worauf er Napoleon Buo- naparte mit lauter Stimme als Kaiser der Franzosen proelamirte. Die Senatoren, welche in Fronte vor ihm aufgestellt waren, wett- eiferten miteinander in dem Rufe Vive l’Empereur! und kehrten nach Paris, wo man bereits Epitaphe auf die Republik machte, mit al- len äußern Zeichen der Freude zurück. Glücklich wer sich durch Grab- schriften auf die Todten über ihren Verlust trösten kann. Das war die rechte Zeit, ihm Widerstand zu leisten, und seiner Macht und seinem Ehrgeiz Grenzen zu setzen, nicht aber als er vom Unglück ver- folgt aus Rußland zurückkam. Aber in dem Charakter dieser Men- schen lag es nun einmal, zu kriechen, wenn Muth nöthig war, und ihn zu zeigen, so wie er ihm und ihnen selbst Gefahr brachte.

2. Neuere Geschichte - S. 326

1843 - Berlin : Sander
326 Xxii. Französische Revolution. zu entscheiden, was er ohne sie hätte entscheiden sollen. Necker ver- stand es nicht, den Streit dadurch zu vermeiden, daß er im Voraus alle Schwierigkeiten beseitigte. Er benutzte sein Antragörecht zur Verdoppelung des dritten Standes nicht, wie er es nachmals nicht zur Abstimmung nach Ständen oder nach Köpfen benutzte. Als die Reichsstände versammelt waren, wurde die Lösung dieser zweiten Frage, von welcher das Schicksal der Regierung, wie des Volkes abhing, der Gewalt überlassen. Wie dem auch sein mag, Necker ließ die Verdoppelung des drit- ten Standes durch den Staatsrath annehmen, da er die Notablen nicht dazu bewegen konnte. Die königliche Erklärung vom 27. No- vember bestimmte, daß die Zahl der Abgeordneten zu den Neichs- ständen mindestens tausend, die Deputirten de6 dritten Standes aber an Zahl denen des Adels und der Geistlichkeit zusammengenommen gleich sein sollten. Necker erlangte noch außerdem die Zulassung der Pfarrer in die ständische Repräsentation der Geistlichkeit und der Protestanten in die des dritten Standes. Die Amtsversammlungen wurden zu den Wahlen berufen; Jeder bemühte sich, Leute von sei- ner Partei zur Wahl zu bringen und die Jnstruetionen für die De- putirten in seinem Sinne abfassen zu lassen. Das Parlament hatte wenig Einfluß auf die Wahlen, der Hof gar keinen. Der Adel wählte einige populäre Deputirte, aber die Mehrzahl war den In- teressen ihres Standes ergeben und dem dritten Stande eben so feind, wie die Oligarchie der großen Familien bei Hofe. Die Geistlichkeit ernannte Bischöfe und Aebte, welche den Privilegien, und Pfarrer, welche der Sache des Volkes, als der ihrigen, anhingen; der dritte Stand endlich wählte aufgeklärte, feste und in ihren Wünschen ein- stimmige Männer. Die Vertretung des Adels bestand aus zwei- hundert und zweiuudvierzig Edelleuten und aus achtundvierzig Mit- gliedern des Parlaments; die der Geistlichkeit ans achtundvierzig Erzbischöfen und Bischöfen, aus fünfunddreißig Aebten und Dechan- ten und zweihundert und acht Pfarrern; die des dritten Standes end- lich aus zwei Geistlichen, zwölf Edelleuten, achtzehn Stadträlhen, zweihundert Mitgliedern der Oberämter, zweihundert und zwölf Ad- vokaten, sechzehn Aerzten, und zweihundert und sechzehn Kaufleuten und Landwirthen. Die Eröffnung der Reichsstände ward auf den 5. Mai 1769 festgesetzt. So wurde die Revolution herbeigeführt; der Hof versuchte ver-

3. Neuere Geschichte - S. 339

1843 - Berlin : Sander
Xxii!. Napoleon Kaiser. 339 Städte gekommen war, um von Genua Besitz zu nehmen, kehrte er über Fontainebleau nach Paris zurück, und eilte nach der Küste, um von dem Mißlingen einer Reihe von Berechnungen Zeuge zu sein, welche wegen der Zahl der Glieder, ans denen sie bestanden, fast unausbleiblich zu Wasser werden mußten. Alles war zu jener Zeit so weit bereit, daß man nur das Zeichen zur Einschiffung erwartete, dieses kam aber nie. Ereignisse anderer Art öffneten seinem Unter- nehmungsgeiste und Ehrgeize eine neue Laufbahn, wenn anders das Zurückweisen eines herausgeforderten und unerwarteten Angriffs Ehr- geiz heißen kann. Bevor wir jedoch hierauf übergehen, dürfte es nicht unange- messen sein, einige Partikularitäten über Napoleons Lebensweise zu dieser Epoche zu geben. Jeden Morgen um neun Uhr kam der Kaiser regelmäßig aus dem Innern seiner Gemächer, für den Tag gekleidet. Die obersten Chargen seines Haushaltes wurden zuerst vorgelassen, und Napoleon gab ihnen seine Befehle für den Tag. Dann wurden die graiitfs entrées eingeführt, welche aus Personen vom höchsten Range be- standen, welche zu diesen Vorrechten entweder durch die Aemter oder durch besondere Gunst berufen waren. Dieses Vorrecht wurde zu jener Zeit als die größte Auszeichnung, die ein Mensch erlangen konnte, betrachtet. Napoleon redete jeden der Anwesenden an und hörte gütig mis Alles, was man ihm sagte. Nachdem er die Runde gemacht hatte, verneigte er sich, und Jedermann zog sich zurück. Wenn jedoch Jemand eine besondere Bitte an ihn zu richten hatte, blieb er einige Minuten, nachdem die anderen fortgegangen waren, mit ihm allein. Eine halbe Stunde nach neun Uhr wurde das Früh- stück aufgetragen. Der Prüftet des Palastes meldete es ihm, und ging ihm nach dem Salon voran, wo gefrühstückt wurde, wo er und der erste Haushofmeister, welche alle einzelnen Dienste verrichtete, allein zugegen waren. Napoleon frühstückte an einem kleinen Tische von Mahagoniholz. Der Präfeet deö Palastes stand, mit dem Hute unter dem Arm, neben dem kleinen Tische. Da der Kaiser so mäßig war, als nur je ein Mensch, dauerte das Frühstück häufig nicht län- ger als acht bis zehn Minuten. Wenn er jedoch Neigung fühlte, sich gehen zu lassen, wie er zuweilen lachend zu sagen pflegte, dann dauerte das Frühstück lange genug, und nichts konnte die Heiterkeit und Anmuth übertreffen. Seine Ausdrücke trafen stets das Ziel, und 22*

4. Alte Geschichte - S. 70

1842 - Berlin : Sander
70 Griechenland. verschiedenen, sich selbst regierenden Ortschaften gelebt. Er aber hob die Rathversammlungen und Regierungen in allen attischen Städten, Athen ausgenommen, auf, und errichtete in der letztem Stadt einen gemeinschaftlichen Rath und einen gemeinschaftlichen Gerichtshof für ganz Attika. So zwang er die Einwohner von Attika, Athen als die einzige Stadt anzusehen, und da sie nun alle ihre Abgaben dahin lieferten, übergab er den Nachkommen Athen als eine bedeutende Stadt. Ueberdies befreiete er die Athener von dem Tribute, welchen sie dem Könige Minos von Kreta geben mußten. Einer seiner Nach- folger, Menestheus, führte die Athener in dem trojanischen Kriege an. Auch der Name des letzten attischen Königs ward sehr gefeiert. „Als einst," erzählt die Sage, „die Athener von den Spartanern hart bedrängt wurden, ward ein Orakel Apoll's bekannt, welches der- jenigen Partei den Sieg versprach, deren Feldherr von Feindeshänden fallen würde. Der König von Athen beschloß den Göttersprnch in Erfüllung zu bringen, vertauschte sein königliches Gewand gegen ein Hirtenkleid, schlich sich unerkannt in das feindliche Lager, fing hier vorsätzlich Streit an und ward erschlagen (1068 v. Ehr.). Durch diese That gewann Kodrnö die Unsterblichkeit, und Athen den Sieg." Hierauf ward, wie in anderen griechischen Staaten, so auch in Attika, das Königthnm aufgehoben. Medon, Kodrns Sohn, wurde nur zum Archonten gewählt. Doch war mehr der Name, als die Sache geändert. Auch die Archonten übten königliche Macht, ihre Würde war lebenslänglich und erblich, und nur darin von der könig- lichen verschieden, daß die Archonten über ihre Verwaltung Rechen- schaft schuldig waren. Ueber drei Jahrhunderte (1068 — 752 v. Ehr.) dauerte die Regierung der beständigen Archonten. Indessen strebten die Großen mehr und mehr nach der Theilnahme an der Herrschaft und bewirkten endlich, daß statt der lebenslänglichen Archonten im Jahre 752 v. Ehr. zehnjährige eingeführt wurden. Ihrer regierten sieben, und nur die vier ersten waren aus Kodrns Familie. Endlich, seit dem Jahre 682 v. Ehr., wurden alle Jahre neue Archonten gewählt. Wie aber in Rom auf die Abschaffung des Königthums eine harte Herrschaft der Großen folgte, so auch in Attika. Die Archonten, so wie die Mitglieder des Areopagnö wurden nur ans den Großen ge- wählt, und die Partei der ärmeren Bürger war ganz der Willkühr der Großen preisgegeben.

5. Alte Geschichte - S. 71

1842 - Berlin : Sander
Athen. 71 Bald nach Vollendung der aristokratischen Verfassung verlangte da- her das Volk geschriebene Gesetze. Der Archont Drako erhielt um 622 v. Chr. den Auftrag zur Verfassung derselben. Aber seine Ge- setze waren zu strenge, als daß sie angewendet werden konnten. Alle Vergehungen, selbst die geringem, sollten mit dem Tode oder ewiger Verbannung gestraft werden. Einige Jahrzehende später (598 v. Chr.) wollte Cylon, ein Athener aus einem alten und mächtigen Geschlechte, sich zum Tyrannen Athen's aufwerfen. Auch bemächtigte er sich, unterstützt voit seinem Schwieger- vater, Theagenes, dem Tyrannen von Megara, wirklich der Burg von Athen. Doch das Volk belagerte ihn, er selbst entfloh, aber seine Anhänger, ob sie wohl ihre Zuflucht zu den Altären der Götter genommen hatten, wurden auf Befehl des Archonten Megacles, welcher das Haupt der Partei der Vornehmen und des Hauses der Alcmäo- niden war, ermordet. Allein durch diesen Mord zog Megacles im Glauben der Athener die Rache der Götter über sein Hans und über Athen. Fortwährend haftete diese Schuld auf den Alcinäoniden; die Stadt aber reinigte Epimenideö, ein berühmter Seher aus Kreta, durch mannigfaltige, heilige Gebräuche, so wie er durch treffliche An- stalten einer neuen Gesetzgebung vorarbeitete. Bald hierauf erhielt Athen (um 594 v. Chr.) die berühmten, uns jedoch keineswegs vollständig bekannten Gesetze Solonö. Solon war von der Familie des verehrten Kodrus$ er war ein weiser, redlicher Mann, von erprobter Rechtschaffenheit, der seinem Vaterlande bei kriegerischen Vorfallenheiten treffliche Dienste geleistet hatte, und in vielen und wichtigen Verbindungen stand. Zuvörderst half Solon den Armen. Die Nachrichten aber über die Art, wie er dies bewirkte, siud verschieden. So viel indessen ist ge- wiß, daß er es endlich dahin brachte, daß beide Parteien, die Reichen, wie die Armen, sich zu einem gemeinschaftlichen Opfer vereinigten, welches Seisachtheia genannt wurde. Es ist nicht wahrscheinlich, daß dies durch eine gänzliche Vernichtung der Schulden geschah, sondern nur durch Verminderung der Zinsen, durch Vortheile, welche man den Schuldnern durch veränderten Werth des Geldes gab, und vorzüglich dadurch, daß man dem Gläubiger alle Macht über die Person des Schuldners und seiner Familie nahm. Hierauf entwarf Solon eine Verfassung, welche die verhaßte Ueber- macht der Großen vernichten, und ein Gleichgewicht zwischen deil

6. Alte Geschichte - S. 72

1842 - Berlin : Sander
72 Griechenland. verschiedenen Ständen des Staates begründen sollte. Er machte eine neue Eintheilnng des Volkes in vier Klassen, welche blos nach dem Werthe de§ Eigenthums bestimmt wurden. Die erste Klasse bildeten diejenigen, bereu Grundstücke jährlich an Korn, Oel und andern Er- zeugnissen fünfhundert attische Maß lservorbrachten; die zweite Klasse die, deren jährlicher Güterertrag dreihundert Medimnen ausmachte. Beide Klassen waren vom Dienste der Flotte und des Fußvolks, außer wenn sie ausdrücklich dazu befehligt waren, frei; aber sie waren ver- bunden, dem Staat ein Pferd zu halten und bei der Reiterei 'zu dienen, daher Ritter. Die dritte Klasse bestand aus solchen, deren Güter zweihundert Medimnen eintrugen, diese waren verpflichtet, bei dem Fußvolk unter den Schwerbewaffneten zu dienen und dazu mit vollständiger Rüstung versehen zu sein. Die übrigen Bürger, deren Ländereien weniger als zweihundert Medimnen eintrugen, begriff man unter dem Namen Thates (Capite censi), welche, wenn sie mit gehöriger Rüstung versehen waren, die Macht der Schwerbewaffneten vermehren konnten, sonst aber unter den Leichtbewaffneten dienen muß- ten. Die hohen Magistrate sollten mit Personen aus den drei ersten Klassen besetzt werden, weil kein Sold bezahlt wurde. Die Wahl dieser Magistrate kam aber auch der vierten Klasse zu. Auch wählte Solon die Richter aus dieser Klasse, und gestand den Mitgliedern derselben die gleiche Stimme jedes freien Mannes in den Volksver- sammlungen zu; ja, indem Solon einem Jeden, der gewisse Einkünfte hatte, den Zutritt zu den höchsten Würden gestattete, benahm er keinem Armen die Hoffnung, sich auch einst bis dahin erheben zu können. Die Staatsverwaltung theilte Solon zwischen dem Senat, den Volksversammlungen, den Archonten und Areopagiten. Der Senat: Er bestand aus vierhundert, späterhin aus fünfhundert Personen. Die Mitglieder desselben wurden jährlich durch das Loos aus den drei ersten Klassen gewählt. Vor ihrer Aufnahme ging aber immer eine strenge Prüfung vorher. Dieser Senat bildete den Staatsrath der Republik und führte beständig Aufsicht über ihre politischen Angelegen- heiten. Auch war es ein wichtiges Geschäft desselben, die Sachen für die Volksversammlung vorzubereiten, denn in dieser sollte nach Solon's Verordnung Nichts unvorbereitet vorgetragen werden. Die Volksver- sammlung, Wahl der Magistrate, Bestätigung der Gesetze, die öffent- lichen Gerichte und Berathungen über alle öffentlichen Angelegenheiten, welche der Senat vor sie brachte, kamen ihr zu. Hier galt die Stimme

7. Alte Geschichte - S. 73

1842 - Berlin : Sander
Athen. 73 des Armen eben so viel, als die des Reichen. Einzig Stimmenmehr- zahl entschied. Archonten und Areopagiten. Den Areopagiten kam die Strafgerichtsbarkeit mit der Aufsicht über die Sitten zu; die Ar- chonten beschäftigten sich mit der bürgerlichen Rechtspflege. Jener ehrwürdige Gerichtshof, der Areopag, welcher vielleicht schon unter Kekrops errichtet worden war, wurde aufs Neue von Solon bestätigt. Dieser Gerichtshof entschied über Leben und Tod. Sein Einspruch machte jedes Nrtheil ungültig; er konnte unordentliche und unthätige Bürger unangeklagt richten, und eines seiner wichtigsten Geschäfte war die Aufsicht über Religion und Erziehung. Zwischen diesen verschiedenen Gewalten errichtete der Gesetzgeber ein sehr kunstvolles Gleichgewicht. Der Zutritt der reicheren Bürger zu den höheren Würden war nicht ohne Beschränkungen. Die Ehre war unmittelbar mit einer Last verbunden. Die höchsten Ehrenstellen wur- den nur auf ein Jahr vergeben. Nur die Areopagiten behielten ihre Stelle lebenslang, aber grade sie wurden aus den bewährtesten Män- nern des Volkes gewählt. Für den Bürger, der des Versuchs, sich die höchste Gewalt im Staate zu verschaffen, überfiihrt ward, erkannte das Gesetz beit Tod. Aber auch die große Macht der Volksversamm- lung war nicht ohne Beschränkung. Diese Versammlungen standen unter der Leitung der höchsten Staatsbeamten. Ferner wurde jeder als Verbrecher betrachtet, der bei bürgerlichen Unruhen keine Partei nahm. Endlich der Areopag konnte die Beschlüsse der Volksversamm- lung untersuchen und vernichten. Aber auch für das Verhalten der Einzelnen gab Solon weise Ge- setze. Ehescheidungen erlaubte er nur in gewissen Fällen, und seine Gesetze sorgten überhaupt dafür, daß das eheliche Verhältniß, diese Grundlage der öffentlichen Glückseligkeit, heilig gehalten wurde. Die Erziehung der Kinder sollte nicht von der Willkühr der Eltern abhan- gen, aber Solon bestimmte nicht eine Erziehung für Alle; auch sorgte er eben so weise für die Bildung des Geistes und des Herzens, als für die Bildung des Leibes. Vornehmlich aber sollte der Müßiggang, die Quelle der Armuth und des Lasters, aus Attika verbannt werden. Daher kam es dem Areopag zu, zu untersuchen, wovon Jeder sich nährte, und die Müßiggänger zu bestrafen. Der Sohn aber wckr zur Verpstegung des alten Vaters nur dann verpflichtet, wenn dieser ihn eine Kunst hatte lernen lassen. So vortrefflich auch die Gesetze Solons waren, so hatte er doch

8. Alte Geschichte - S. 107

1842 - Berlin : Sander
Staatsversassung in Spartn. 107 Die Spartaner ließen, als sie in Lakonien die Herrschaft gründeten, ihre alte Naturverfassung unter dreißig Stammhäuptern, eines als Erbfürst an der Spitze, bald hinter sich. Da sie das Land mit dem Speer gewannen und die Herrschaft für sich allein behalten wollten, so trat der Schwerpunkt ihrer Verfassung ganz in die Aristokratie, wie sie auch unter sich die Elemente mischen mochten. Denn blieb auch das Königthum, war auch Jeder im Volk, der das Alter und die Schule hatte, zur Gleichheit und Mitregierung berufen; dieses Volk machte kaum den zehnten Theil der Bevölkerung aus. Neuntausend dorische Gutsbesitzer, in einem Bezirk beisammen, herrschten als ein Kastenadel aus der Stadt der Sieger über dreißigtausend unberechtigte, doch freie Hufner des übrigen Gebietes, und über ein paarmal hundert- tausend Leibeigene, die ebenfalls griechisches Blut hatten. Und auch im Volk der Herrscher erhielt die Aristokratie das Ueber- gewicht. Die Regierung lag in den Händen des Raths der Alten, von dreißig, weil der spartanischen Stämme so viele waren, aus drei Hauptstämmen abgeleitet. Den Altenrath ergänzte die Volksversamm- lung ans der Zahl mindestens sechzigjähriger Männer, wie einer ab- starb. Auch die peinliche Gerichtsbarkeit stand nebst der Sittenaufsicht bei diesem, ohne alle Verantwortlichkeit der Greise. Volksversammlung, das heißt Spartaner-Versammlung, gab es selten. Nur einmal jeden Vollmond traf sie zusammen und entschied über Veränderungen in den Gesetzen, welche die Regierung vorlegte, mit Ja und Nein. Sie wählte den Rath, und als Ephoren wurden auch diese, und beschloß über Krieg und Frieden. Der monarchische Theil der Verfassung erfuhr ein widriges Schick- sal. Das uralte Königthum ward gleich nach der Eroberung durch Theilung geschwächt. Zwei meist uneinige Königshäuser. Der Ver- such lag nahe genug für einen ächten Herrscher nach dem Beispiel anderer dorischer Staaten durch Niederreißung der Schranke, welche zwischen der freien Bevölkerung trennend stand, den Thron wiederher- zustellen. Dennoch ist gerade das Gegenthcil geschehen. Die Sprossen des Herakles, die das Ohr der delphischen Gottheit waren, hatten als erbliche Senatoren, Vorsteher im Senat und in der Volksversamm- lung, Verwalter von zwei Priesterthümern, Richter in Familiensachen, in der Heimath nur geringen Antheil an der Regierung, blos als Kriegsfürsten, wenn es draußen galt, waren sie Herrscher, bis man ihnen im Fortgang der Zeit die Feldherrnwürde durch Beaufsichtigung

9. Alte Geschichte - S. 109

1842 - Berlin : Sander
Staatsverfassung in Sparta. 109 vortreffliche Ausführung derselben war es, welche bei Lösung ihrer Aufgabe, innerhalb des einmal gezogenen Kreises der Herrscher die Sitten keuscher, den Gehorsam unverbrüchlicher und die Ehre der Götter allgemeiner erhielt, als sonst wo in Hellas. „Es sind viele Theile der Tugend in diesem Kriegerleben," spricht Aristoteles. Der Mensch ist aber mehr als Stärke und geregelte Sitte. Ein Versuch des Königthnms sich wiederherzustellen, machte vier Menschenalter nach Lykurg der fast Alleinherrschaft der Greise ein Ende und rief das Ephorat hervor. Fünf Männer ans den Aus- erzogenen des Volks, ohne weitere Beschränkung wählbar, sollten ein Jahr lang Staatsanfseher sein, berechtigt, jeden Beamten vom Amte zu entfernen, anzuklagen, gefangen zu setzen. Zu diesen Beamten ge- hörten bald genug auch die Könige, welche vor ihnen, die sich vom Sessel nicht erhoben, stehen mußten, in deren Hauswesen sie eindran- gen, mit denen ihrer zwei ins Feld zogen, um auch dort, wie überall, wenn sie gleich in Kriegssachen nichts einzureden hatten, der Regie- rung wahrzunehmen, die sie vor Gericht ziehen und auf Strafe und Tod anklagen durften. Freilich waren sie selber nach Verlauf des Amtsjahrs für ihr Thun verantwortlich, zwar war in den schwersten Fällen ihre rüstige Gewalt an den bedächtigen Willen der mitent- scheidenden Greise. gebunden, die allein ihr Amt nicht zu fürchten hatten; allein wo blieb ein Halt, wenn die Ephoren sogar politische Träume haben, wenn sie alle acht Jahre die Götter wegen der Kö- nige fragen, und wenn dann eine Sternschnuppe über den Nacht- himmel fuhr, gegen sie verfahren durften? Die Negierung ward oligarchisch. Die Verfassung scheiterte am Ende an ihren Grundprincipien, der Kastenherrschaft und der Armuth. Wer sich selbst beherrscht, darf nur wollen, und er beherrscht auch Andere, und ein Wunder wäre es, wenn man zuletzt nicht wollte. Als Sparta, im Besitze alter Vor- standschaft in Hellas gekränkt, nach langer Zögerung sich dem Erobe- rungstriebe hiugab, ward die Regierung inne, was das Geld für die Herrschaft bedeute, und daß grobes Eisen für die Welt kein Geld sei. Früher schon hatte man zu umgehen gesucht, jenseit der Gränze in Arkadien, damit das Unheil nicht ins Land käme, Gold und Silber heimlich untergebracht, hatte den Königen, wohl nicht um sie zu ehren, das Geldsammeln nachgesehen, jetzt mußten die Periöken, allen- falls auch die Spartaner Abgaben geben, rmd der Staat kaufte Geld

10. Alte Geschichte - S. 112

1842 - Berlin : Sander
112 Griechenland. weisbar geworden sein, ehe man einem Edelmanne von Solon's unparteiischer Weisheit die Ausgleichung der Wirren anvertrauen mochte. Er gab Erleichterung im Schuldenwesen, verbesserte das Privatrecht durch Abschaffung der Schuldknechtschaft, gab allen Bur- gern das Recht in der Volksversammlung und in den gewöhnlichen Gerichten, die von nun an ans dem Volk hervorgingen, zu stimmen. Aber indem er neben dem Adelsrechte ein Recht der Gemeinden aufrichtete, fehlte viel, daß er jenes vernichtet hätte. Er verstärkte dein Areopag, der sich ans den Unbescholtenen der jährlich abgehenden Archonten füllte, sein altes Straf- und Aufsichtsrecht, und daß die Archonten-Stellen, und dadurch der Areopag in den Händen der Reichen, mithin der Hauptsache nach für jetzt in des Adels Händen blieben, war eine der beabsichtigten, nothwendigen Folgen seiner Thei- lung des Volks in vier Vermögensklassen, nicht blos die billigere Vertheilung der Staatsleistungen und die Steuerfreiheit der Armen. Denn nur ein Mitglied der ersten Klasse war zum Archon wählbar, und nur wer den drei ersten Klassen angehörte, war wählbar zum Mitgliede des Raths, von nun an der Vierhundert. Freilich mußte der jährliche Wechsel der Archonten und des Raths, der früher dem Demos der Aristokraten gefallen konnte, weil er jedem von ihnen die Aussicht, bald einzutreten, gab, jetzt vielmehr ihm Sorge erwecken. Denn er kündigte von fern die nahende Demokratie an. Die Volksversammlung wählte Archonten und Rathöpersonen aus den erlaubten Klassen, und aus allen Klassen ohne Unterschied die Geschworenen des Jahres, die jetzt als Appellationshof richteten, wenn man von den Archonten an sie ging; die Entscheidung gab, wie in Sparta, die einfache Stimmenmehrheit der Versammlung. Ihrer Gewalt aber waren scharf bestimmte Gränzen angewiesen. Wie sie überhaupt stets unter Vorsitz einer Abtheilung des Senats verhan- delte, so durfte zwar jeder Bürger ans ein neues Gesetz antragen, aber cs kam nicht zur Abstimmung ohne die vorherige Billigung des Senats, und auch dann entschied nicht die ganze Volksversammlung darüber, sondern ein Ausschuß derselben, lediglich aus denjenigen älte- ren Bürgern zu erkiesen, welche jit Geschworenen des Jahres erwählt waren (Nomotheten, mindestens fünfhundert). Sonach übten Senat und Nomotheten die gesetzgebende Gewalt, in sofern der Areopag nicht einsprach; die Volksversammlung war auf vorübergehende Beschlüsse auf dem Grunde der bestehenden Gesetze beschränkt.
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