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1. Heimatkunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 30

1897 - Oldenburg : Bültmann und Gerriets
— 80 — Allein die Grafen von Oldenburg und die Erzbischöfe von Bremen strebten danach, sich das Land zu unterwerfen. Sie legten daselbst Burgen an. Die Burgmäuner unterdrückten das Volk; sie forderten allerlei Abgaben und verlangten Frondienste. Sie überfielen die Frauen und Töchter der Stedinger, wenn sie des Sonntags zur Kirche fuhren, und schleppten sie auf ihre Burg. Solche Behandlung wollten sich die Stedinger nicht gefallen lassen; sie zogen ans gegen die Zwingburgen, erstürmten und schleiften sie und erschlugen die Bnrgmänner. Nun geschah etwas, was die Stedinger gegen die Priester auf- brachte. Es ging eine angesehene Frau zur Beichte. Sie gab dem Priester einen geringeren Beichtpfennig, als dieser erwartet haben mochte. Als nun die Frau das heilige Abendmahl genießen wollte, steckte ihr der habsüchtige Priester statt der geweihten Hostie ihren Beichtpfennig in den Mund. Wie war die arme Frau bestürzt, als ihr solche Schande angethan wurde! Und alle, die solches gesehen, waren empört. Tief- betrübt kehrte die Frau heim und klagte ihrem Manne das Leid, das ihr augethan war. Da geriet der Mann so in Wnt, daß er hinging und den Priester erschlng. Nun verlangte der Erzbischof von Bremen, die Stedinger sollten den Mann ausliefern, damit er bestraft würde. Diefe aber weigerten sich, das zu thun; sie wollten selbst über den Mann Gericht halten. So entstand ein arger Streit zwischen dem Erz- bifchof von Bremen und den Stedingern, der später immer größer wurde und zuletzt dem ganzen Volke den Untergang bereitete. Der Erzbischof von Bremen verbot alle gottesdienstlichen Handlungen; da verweigerten die Stedinger die Abgaben zu zahlen und verjagten die bremischen Gesandten. Der Kampf dauerte fort. Die Stedinger wurden für Ketzer erklärt und beim Papste verklagt, daß sie schlechte, gottlose Menschen seien. Da that der Papst die armen Stedinger in den Bann, und der Kaiser erklärte sie in die Acht. Die Formel der Acht lautete: „Wir erlauben euch, mäuniglichen nf den Straßen, und wo ein jeglich Mann Fried und Gleid hat, da sollt ihr keins haben, und wir weifen euch die vier Straßen der Welt im Namen des Teufels." Bald darauf zog ein großes Kreuzheer, etwa 40 000 Mann stark gegen die Stedinger aus, um sie gänzlich zu vertilgen. Diese waren nur ca. 11 000 Mann stark. Aber sie verloren den Mut nicht. Ihre An- führer waren drei wackere Landleute, Bolko von Bardenfleth, Thammo von Huutorp und Detmar tom Dyk. Sie gingen durch die Reihen ihrer Kämpfer und riefen: „Brave Waffenbrüder! Hier gilts Vaterland und Lebeu. Der Feind ist zahlreicher. Der Mut ersetze, was uns an Zahl fehlt. Und erliegen wir, — besser zweimal sterben in der Schlacht, als, ein Spott der Priester, leben." Bei Altenesch kam es zum Kampfe. Die Stedinger kämpften mit wahrem Heldenmut; allein sie mußten endlich der Übermacht erliegen und erlitten eine gänzliche Niederlage. Über 6000 Stedinger lagen bleich und mit Wunden bedeckt auf dem Schlachtfelde; auch die drei tapferen Führer waren umgekommen.

2. Heimatkunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 36

1897 - Oldenburg : Bültmann und Gerriets
— 36 — ziehen, um Ostfrieslaud zu befreien. Doch auch iu dieser schweren Zeit wußte Anton Günther Mittel und Wege zu fiudeu, um das Unheil ab- zuweuden. Als endlich die Kriegsscharen abgezogen waren, schrieb er die wunderbare Errettung allein Gott zu und sprach oftmals: „Das hat Gott gethau, und alle Meuscheu müssen mit mir bekennen, daß es allein sein Werk ist." Zwei Jahre nach diesem Ereignisse erhielt Graf Anton Günther Horn Kaiser die Erlaubnis, auf dem Weserstrom Zoll zu erheben. Dieser Weserzoll, welcher zu Elsfleth erhoben wnrde, hat Oldenburg viel Geld eiugebracht. Im Jahre 1820 wnrde der Weserzoll aufgehoben. Dafür hat Oldenburg schon 1803 die Ämter Wildeshansen, Cloppenburg und Vechta als Entschädigung erhalten. Als im Jahre 1663 ein Heer vou 120000 Türkeu das deutsche Reich bedrohte, schickte Graf Autou Günther dem deutscheu Kaiser eiue Kompanie Reiter zu Hülfe. Während Anton Günthers 64 jähriger Regieruug folgten in Deutschland 5 Kaiser hintereinander. Jeder ehrte und liebte den Grafen. Wegen seiner Weisheit wnrde er einigemale von ihnen als Gesandter benutzt. Als ein Kaiser ihn in den Fürstenstand erheben wollte, lehnte der Graf diese Ehre ab mit den Worten: „Ich will lieber unter den Grafen die Thür anfmachen, als nnter den Fürsten Anschließen." Viele Fürsten, sowohl dentsche als fremde, waren des Grafen Frennde und be- snchten ihn oft. Wegen seiner Gastfreiheit nannten sie ihn „des heiligen römischen Reichs Wirt", wegen seiner herrlichen Pferde „des heiligen römischen Reichs Stallmeister" und wegen ver reichen Wildbahn „des heiligen römischen Reichs Jägermeister." Die Wohlfahrt des Volkes lag ihm sehr am Herzen. Er sorgte für Verbesserung der Deiche, stiftete zu Blaukeuburg eiu Armenhans und zu Hofswürden (Gemeinde Eckwarden) ein Krankenhans. Die Ostern- bnrger Kirche, sowie die ehemalige Nikolaikirche zu Oldenburg sind ebeu- falls auf feilte Veranlassung gebaut. Mit besonderem Eifer suchte er die Pferdezucht iu der Grafschaft Oldenburg zu hebeu. Er befaß selbst sehr schone Pferde. Sein Lieblingspferd „Kranich" hatte einen Schweif von 9 Ellen und eine Mähne von 7 Ellen Länge. Letztere ist noch jetzt in der Altertümersammlung zu Oldenburg zu sehen. Indem er an andere Fürsten schöne Pferde verschenkte, erwarb er sich die Fürsten als Freunde. Der berühmte Medardnsmarkt wnrde vou ihm augeorduet. Er ver- schöuerte die Stadt Oldenburg, indem er dort ein nenes Schloß und ein neues Rathaus erbauen ließ. Das Schloß steht uoch jetzt, aber das Rathaus ist vor eiuigeu Jahreu abgebrochen und durch ein anderes ersetzt. Seinen Untergebenen begegnete er mit großer Freuudlichkeit, erwies ihnen manche Gnade und suchte überhaupt feine Freude darin, jedermann Gutes zu thuu. Jeder Bittende hatte bei ihm Zutritt. Er nahm selbst die Bittschriften an und erteilte nach ihrer Dnrchlefnng sofort Bescheid Für Heuchler und Verleumder hatte er feilt Ohr.

3. Heimatkunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 38

1897 - Oldenburg : Bültmann und Gerriets
— 38 — viele anbete wohlthätige Einrichtungen machten die Regierung des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu einer segensreichen für das Olden- burger Land. Leider wurde die Regierung Peter Friedrich Ludwigs durch Kriegs- ereignisse getrübt. Zu dem Kriege, welchen das Deutsche Reich iu deu Jahreu 1793 bis 1795 gegen Frankreich zu führen hatte, mußte Oldeu- bürg 800 000 Thaler Kosten bezahlen. Möglich war das nur durch die reichen Einkünfte des Weserzolls, der zu Elsfleth erhoben wurde. Doch auch diese Geldquelle sollte versiegen. Von verschiedenen Ländern wurde 1803 die Aushebung des Weserzolls gewünscht Der Herzog er- hielt schon damals als Entschädigung dafür das Fürstentum Lübeck, sowie die Ämter Wild esh ausen, Vechta und Cloppenburg zu- gesprochen; die Aufhebung des Weserzolls wurde aber uoch bis zum Jahre 1820 hiuausgeschobeu. Bis zum Jahre 1806 blieb dus Herzogtum Oldenburg von den Unruhen des damaligen Krieges verschont. In diesem Jahre ließ der Küttig Ludwig von Holland das Herzogtum für seilten Bruder, deu französischen Kaiser Napoleon I., in Besitz nehmen. Glücklicherweise zogen die holländischen Truppeu schon im folgenden Jahre wieder ab. Der Herzog aber hielt es für geraten, dem Rheinbnude beizutreten, der sich unter der Oberhoheit des Kaisers Napoleou gebildet hatte. Um den Engländern zu schaden, verbot der Kaiser Napoleon die Laudnug englischer Schiffe an der Küste des Herzogtums Oldenburg, sowie auch den Handel mit englischen Waren. Trotzdem die Küste von französischen Douaueu ftreug bewacht wurde, gelaug es mauchem Küsten- bewohner, während der Nacht heimlich an die englischen Schiffe zu fahren, für weuig Geld Kaffee, Zucker, Thee, Baumwolleuzeug und englische Stahlwaren zu bekommen, und sie nachher für hohen Preis zu ver- kaufeu. Mancher wurde durch diesen Schmnggelhandel reich; mancher aber wnrde von den Donanen bemerkt und mnßte seine Waghalsigkeit mit dem Leben bezahlen. 1811 rückten französische Trnppen ein und nahmen das Herzogtum Oldenburg für ihren Kaiser in Besitz. Dem Herzog wurde dafür das Fürstentum Erfurt augeboteu. Er wollte auf den Tanfch nicht eingehe». Nachdem er feine Beamten beaufträgt hatte, ver neuen Obrigkeit zu ge- horchen, suchte er Schutz iu Rußland. Oldenburg hatte unter der sran- zösischen Gewaltherrschaft sehr zu leideu. Es wurden fortwährend Ab- gaben erhoben, und oldenburgische Männer und Jünglinge mußte» für den französischen Kaiser ins Feld ziehen. Als im Anfange des Jahres 1813 ein Gerücht von der Niederlage der Franzosen in Rußland nach Oldenburg drang, entstand daselbst eine Volksbewegung gegen die französische Herrschuft. Die beiden Kanzlei- rate von Berg er und von Finkh wurden von einem französischen Militärgericht beschuldigt, die Volksbewegung veranlaßt zu haben und deshalb auf Befehl des fräuzöfifcheu Generals Vandamme zu Bremeu erschossen.

4. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 3

1918 - Breslau : Hirt
Allgemeines. — Staatsverfassung. 3 Das Großherzogliche Wappen enthält auf einem Hauptschilde mit sechs Feldern für Norwegen, Schleswig, Holstein, Stormarn, Dith- Marschen und Kniphausen einen Mittelschild mit fünf Feldern für die roten oldenburgischen Balken auf goldenem Grunde oben links, das goldene Delmenhorster 5treuz auf blauem Grunde oben rechts, das goldene Lübecker Kreuz auf blauem Grunde mit darüber schwebender Bischofsmütze unten links, das von Rot und Silber geschachte Wappen für Birkenfeld unten rechts und auf der von unten eingepfropften Spitze den goldenen Jeverischen Löwen auf blauem Grunde. Die Zentralbehörden des Großherzogtums führen diesen Mittelschild des großen Wappens. Die Staatsverwaltung wird unter dem Eroßherzog von einem dem Landtage verantwortlichen Staatsministerium geleitet. Es umfaßt folgende Ministerien: 1. des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten,- 2. des Innern; 3. der Justiz; 4. der Kirchen und Schulen; 5. der Finanzen. Es gibt aber nur drei Minister, dem Minister des Innern sind auch die Ministerien des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten und dem Minister der Justiz das Ministerium der Kirchen und Schulen übertragen. Das Finanzministerium verwaltet auch das Eisenbahnwesen, den Hochbau im Herzogtum Oldenburg, das Forstwesen, die Domänen und das Vermessungs- und Katasterwesen. Die drei Minister bilden mit Sitz und Stimme das Gesamtministerium, dem eine Reihe von Angelegenheiten übertragen ist, worüber die einzelnen Minister nicht selb- ständig entscheiden können. Unter dem Gesamtministerium stehen die Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht. Der Landtag hat nur eine Kammer und ist als die gesetzliche Ver- tretung aller Staatsbürger des Großherzogtums berufen, ihre auf der Verfassung beruhenden Rechte geltend zu machen, an der Gesetzgebung mitzuwirken, die Steuern zu bewilligen und den Staatshaushalt fest- zustellen. Er hat das Recht, über alle Staatsangelegenheiten von der Regierung Auskunft zu begehren. Dem Großherzog bleibt das volle Veto gewahrt, er ernennt und entläßt die Minister nach freiem Ermessen. Fürst und Volk sind aufeinander angewiesen, ohne ihre Einigung entsteht kein Gesetz. Der Landtag wird jährlich auf Grund allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Wahlen berufen, er hat jetzt 45 Abgeordnete. Wahlberechtigt und wählbar ist jeder Deutsche, der zur Zeit der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren im Großherzogtum wohnt. Wer 40 Jahre alt ist, hat bei der Ausübung des Wahlrechtes zwei Stimmen. Die Wahl erfolgt für fünf Jahre in 29 Wahlkreisen, deren Abgrenzung alle 20 ^ahre geprüft werden muß. Die Abgeordneten erhalten die Reisekosten erstattet und beziehen Tagegelder. Für die allgemeinen Landesausgaben besteht eine Zentralkasse, wozu die drei Landesteile in bestimmtem Verhältnis ihre Beiträge zu zahlen haben. Sonst geht die Finanzverwaltung der Landesteile eigene Wege. Die Rechtspflege ist durch Reichsgesetz geregelt. Das Reichsgericht in Leipzig ist die Spitze des Rechtszuges. Das Oberlandesgericht in Olden- bürg steht unter Aufsicht des Staatsministeriums und ist zugleich vor- gesetzte Dienstbehörde für das Landgericht und die Amtsgerichte. Das 1*

5. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 4

1918 - Breslau : Hirt
4 Das Großherzogtum Oldenburg. Herzogtum Oldenburg bildet mit 15 Amtsgerichten einen eigenen Land- gerichtsbeziri Für das Fürstentum Lübeck bestehen drei Amtsgerichte unter einem Landgericht, das es mit der Freien und Hansestadt Lübeck gemeinsam hat,' die höhere Instanz bildet das Oberlandesgericht für Ham- bürg. Im Fürstentum Birkenfeld sind gleichfalls drei Amtsgerichte unter dem Landgericht zu Saarbrücken und dem Oberlandesgericht zu Köln. Für die allgemeine Landesverwaltung sind die Ministerien die oberen Behörden der 13 Amter und 4 Städte erster Klasse im Herzogtum Oldenburg und der Regierungen in den Fürstentümern Lübeck und Birken- feld, wo die Amter fehlen. In Lübeck stehen die 19 Gemeinden unter der Regierung, in Birkenfeld sind die Gemeinden fünf Bürgermeistereien zugewiesen, die als Unterbehörden der dortigen Regierung zu betrachten sind. An der Spitze der Regierungen der Fürstentümer stehen Präsidenten. Die evangelisch-lutherische Kirche des Herzogtums Oldenburg erfreut sich einer Freiheit und Selbständigkeit, wie sie nur ganz vereinzelte Kirchengemeinschaften Deutschlands haben. Die Kirchengemeinden ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten selbständig durch ihre Organe, den Kirchenrat und den Kirchenausschuß, unter der Aufsicht des Oberkirchen- rates. Kirchengesetze werden vom Großherzog nur in Übereinstimmung mit der alle drei Jahre zusammentretenden Landessynode erlassen. Die lutherischen Gemeinden der Fürstentümer haben das Recht der Selbst- Verwaltung unter Aufsicht der Regierungen. Die oberste kirchliche katholische Behörde im Herzogtum Olden- burg ist das Offizialat in Vechta, das unabhängig vom münsterischen General- vikariat ist und unmittelbar unter dem Bischof von Münster steht. Die Regierung wahrt ihre staatlichen Rechte durch eine besondere Kommission, die im Namen der Regierung mit dem Offizialat verhandelt, mit dem Bischof nur dann, wenn es sich um Neubesetzung der Stelle eines Offizials handelt. Außerdem hat die Regierung einen unter der Kommission stehenden Anwalt der geistlichen Güter als landesherrlichen Bevollmächtigten bei dem Offizialat. Das gesamte Schulwesen wird unter der Aufsicht des Ministeriums der Kirchen und Schulen von den beiden Oberschulkollegien, dem evan- gelischen in Oldenburg und dem katholischen in Vechta, geleitet. Das erste geistliche Mitglied des evangelischen Oberkirchenrates ist Mitglied des evan- gelischen Oberschulkollegiums, der bischöfliche Offizial in Vechta Mitglied des katholischen Oberschulkollegiums. Staatsanstalten sind die fünf Gym- nasien und die drei Realgymnasien, die drei Lehrerseminare, die Navigations- schule in Elsfleth, die Bangewerk- und Maschinenbauschule in Varel, die höhere landwirtschaftliche Lehranstalt in Oldenburg und das Taubstummen- institut in Wildeshausen. Die anderen Schulen sind Gemeindeanstalten, darunter drei Oberrealschulen und zwei Lyzeen. Das evangelische Lehrerinnen- seminar in Neuenburg ist ein vom Staat unterstütztes Privatunternehmen, das katholische höhere Mädchenschul- und Lehrerinnenbildungswesen ruht in der Hand von Ordensschwestern.

6. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 61

1918 - Breslau : Hirt
21. Ein Klotschiehen in der Marsch. (Nach einem Gemälde von Bernhard Winter.) Bei kahlem Frostwetter werfen Gemeinde gegen Gemeinde oder Amt gegen Amt oder Landschaft gegen Landschaft mit Blei durchgossenen Kugeln (Klot — Kloß) um einen festgesetzten Preis. Der Klot wird „fleu herut" bis etwa 8v in geflüchtet, er steufzt auf und truüt weiter' wo er liegen bleibt, wird die Laufmatte wieder sorg- fältig hingelegt. Die Bahnweiser leiten die Wurflimen. Der Bahnrichter schlichtet das Käkeln. (3 5? s &

7. Oldenburgische Geschichte für Schulen - S. 6

1913 - Oldenburg : Schmidt
6 Oldenburgische Geschichte für Schulen. Graf Von Gras Egilmar I. wissen wir sonst sehr wenig. Zum Kloster Egilmar l. Iburg stand er mit seiner Familie in freundlichen Beziehungen, er schenkte 1108 den Mönchen einst eine Rente von neunzig Bund Aalen, die sie bei der Oldenburg jährlich in Empsang nehmen sollten, und wurde dasür in die Gebetsbrüderschast des Klosters ausgenommen. In der Urkunde, die er hierüber ausstellen ließ, tritt zuerst der Name der Stammburg in Verbindung mit dem Grasengeschlechte aus, das sich auch bald nach ihr nannte. Es war die Zeit, als in der Weserniederung die Siedelungen der Stedinger zu beiden Seiten der Hunte entstanden. So wurde von der Herzogin Gertrud, der Mutter des jugendlichen Heinrichs des Löwen, auch die Gegend von Altenesch, der Süderbrok, besiedelt; in der Urkunde, Graf die hierüber ausgestellt wurde, erscheint als erster Zeuge Gras Egilmar Ii. Egilmar Ii. von Oldenburg. Seine Söhne Heinrich und Christian teilten das Erbe: 1142 der ältere nahm Wildeshausen, Christian, der jüngere Bruder, ging nach Oldenburg und gelangte bald zu solchem Einstuß, daß sich auch die Nachkommen Gras Heinrichs von Wildeshausen Grasen von Oldenburg nannten. § 5. Heinrich der Löwe, Graf Christian I. und seine Familie. Es war natürlich, daß die Grafen von Oldenburg, die sich die Rechte der Stader Grafen im Ammerlande angeeignet hatten und nach ihrem Erlöschen von der Bremer Kirche lehnsabhängig geworden waren, mit Heinrich Heinrich dem Löwen in Berührung kamen, sobald er das Erbe der Stader der Löwe an sich gerissen hatte. So wurde er ihr Lehnsherr und unterstützte sie in 1153 der Östringer Fehde, als sie von den widerspenstigen Friesen bei Östringselde eine schwere Niederlage erlitten hatten, konnte aber zunächst nicht viel ausrichten, zumal da er seinem Vetter Friedrich Barbarossa aus der Romfahrt zur Kaiserkrone Heeressolge leisten mußte. So zog mit ihm als sein Vasall auch Gras Christian I. von Oldenburg nach Italien. Nach der Rückkehr wurde Heinrichs des Löwen Macht immer größer, aber seine Verdienste um die Verbreitung deutscher Stammesart über die Elbe hinaus an der Ostsee entlang wurden durch seine Gewalttätigkeit und Härte gegen die Fürsten Niedersachsens in den Schatten gestellt. Eine große Verschwörung brach aus, und im westlichen Niedersachsen nahm Gras Christian von Oldenburg eine besonders drohende Haltung an, indem er das Stadtgebiet von Bremen besetzte. Aber bald wurde sein Widerstand gebrochen, er zog sich nach Oldenburg „in seine Sümpfe" zurück und wurde hier von Herzog Heinrich belagert. Christian I. f In diesen Tagen voll Ausregung und Verwirrung überraschte ihn der 1167 Tod. Da sich seine Ritter trotzdem tapfer hielten, so rückte der Herzog ab. Er kehrte aber bald zurück, und nun gelang es ihm, die Verwirrung, welche durch die Unbotmäßigkeit friesischer Hilssvölker entstanden war, zu

8. Oldenburgische Geschichte für Schulen - S. 7

1913 - Oldenburg : Schmidt
Heinrich der Löwe, Graf Christian I. und seine Familie. — Die Stedinger. 7 benutzen, die jungen Grasen Moritz und Christian aus der Burg ihres Vaters zu vertreiben und sich zum Herrn des Landes zu machen. Erst sein Sturz durch Kaiser Friedrich brachte die Befreiung. Das Herzogtum Henrichs' de* Sachsen wurde zerschlagen, und die Grasen Moritz und Christian kehrten ' ßijroen nach Oldenburg zurück, sie wurden aber nicht reichsunmittelbar, sondern ngi traten wieder unter die Lehnshoheit des Erzbistums Bremens, dem der ganze Besitz der Stader Grafen von neuem zugesprochen wurde. Bald daraus wurde Oldenburg zum ersten Male von dem Strom Kreuzzug der Kreuzzugsbewegung ergriffen. Um das Königreich Jerusalem dem Friedrich Sultan Saladin wieder zu entreißen, brach Kaiser Friedrich I. mit einem Barbarossas starken Ritterausgebote auf, und seinem Ruse folgten auch die Grasen 1189 Christian von Oldenburg und sein Better Heinrich Ii. von Wildeshausen. Sie machten den Kreuzzug mit, bis nach dem unerwarteten Tode des Kaisers auch sein Sohn Herzog Friedrich von Schwaben vor Akkon gestorben war. Daraus kehrte Gras Christian nach unsäglichen Mühen in die Heimat zurück. Aber da er seinem Bruder Gras Moritz, der mit Gras ihm die Herrschaft nicht teilen wollte, ungelegen kam, so wurde er nicht weit Christian von Oldenburg in Bergedors von den Rittern von Hatten, von Döhlen ermordet und von Sannum nachts im Schlaf überfallen und mit Messerstichen getötet. 1192 § 6. Die Stedinger. Die Zeit stand unter dem Eindruck des Kreuzzugsgedankens. Führte Die man die Waffen gegen die mohammedanischen Feinde des Christentums, Stedinger so lag es nicht sern, mit Hilfe der weltlichen Mächte auch den Widerstand der Ketzer im Lande zu brechen. Bald nach der Unterwerfung der Albigenser in Südsrankreich erfuhren die Stedinger an der Wefer, wie gewaltig die Macht der Kirche war. Holländische Unternehmer hatten in die Gebiete, die einst Kaiser Heinrich Iv. dem Erzbischof von Bremen schenkte, Ansiedler aus ihrer Heimat, aus Niedersachfm und Westfalen geführt und rechts und links von der Weser eine große Anzahl von bäuerlichen Wohnsitzen ge- 1100—1150 gründet, die sich bald zu Kirchspielen zusammenschlossen. Die Stedinger waren freie Leute und ihren Grundherren und kirchlichen Oberen, den Erzbischöfen von Bremen, zu Zins und Zehnten verpflichtet, ihre Landeshoheit brauchten sie aber nicht anzuerkennen, und noch viel weniger hatte der Graf von Oldenburg ein Recht, in ihrem Gebiete Burgen zu bauen und sie durch die Besatzungen in ihrer Freiheit zu beschränken. Daher kamen die Bauern in einer ausgeregten Versammlung am Brokdeich zu dem Beschluß, die Willkür gemeinsam abzuwehren. Die Burgen Lechten-berg und Line, deren Besatzungen sich durch Mädchenraub und andere Bedrückungen den Haß der Bauern zugezogen hatten, wurden überrumpelt

9. Oldenburgische Geschichte für Schulen - S. 8

1913 - Oldenburg : Schmidt
8 Oldenburgische Geschichte für Schulen. und in Brand gesteckt. Rasch wurden die Stedinger Herren ihres Landes, ein staatliches Gemeinwesen faßte jetzt die Kraft der Bauern zusammen.' Wo die Moore und der Weserstrom mit seinen Deichen nicht schützte, bauten sie Festungswerke an den Grenzen quer durch das Land. In den folgenden Jahrzehnten nahm ihre Macht einen überraschenden Aufschwung, sie zahlten an Bremen weder Zins noch Zehnten und traten als ein selbstständiger Freistaat auf. Aber der Erzlnfchof Gerhard Ii., ein Edelherr von der Lippe, verlangte nicht nur sein Recht, sondern wünschte sie unter die Gewalt seiner Vögte zu bringen. Deshalb schickte er seinen Bruder 1229 Hermann gegen sie, aber sie überfielen und töteten ihn und zerstörten eine Burg, die an der Grenze auf der Geest angelegt worden war. So stieg die Erbitterung aus beiden Seiten. Da ihr Gegner ein Kirchenfürst war, so bedeutete ihr Ungehorsam fast so viel wie Ketzerei. Ein Dominikanermönch wagte es, sie zur Rede zu stellen und an Zins und Zehnten zu erinnern; er wurde vor ein Bauernding gestellt, zum Tode verurteilt und geköpft. Darauf erklärte eine Bremer Kirchenversammlung die Stedinger für Ketzer und verhängte über sie den Bann. Die Geistlichen zogen aus ihrem Lande; fremde Prediger, deren Lehren die Kirche verwarf, stellten sich ein, Kloster Hude und dicht an ihren Marken entfalteten zwei Klöster eine eifrige Tätigkeit, gegründet Zisterzienser zu Hude und Dominikaner zu Bremen. Nachdem der Papst 1232 die Bannbulle gegen sie ausgefertigt hatte, wurde das Kreuz gepredigt, und Hemmelskamp der erste Vorstoß gegen das Bauernvolk erfolgte. Aber Graf Burchard -233 von Oldenburg-Wildeshaufen fiel bei Hemmelskamp mit etwa zweihundert Mann. Wie Gewitterwolken zogen darauf die schwarzen Predigermönche hierhin und dorthin, nach dem Rhein, Westfalen, Holland, Flandern und Altenesch Brabant und riefen Fürsten und Völker gegen die Stedinger aus. Am 1234 • Mai 1234 entbrannte bei Altenesch die Entscheidungsschlacht. Das tapfere Bauernvolk, geführt von Boleke von Bardenfleth, Thammo von Huntorpe, Detmar tom Diese, erlag den Streichen der Kreuzfahrer. Graf Heinrich von Oldenburg-Wildeshaufen siel. Der Widerstand war gebrochen, etwa 4000 gefallene Stedinger bedeckten das Schlachtfeld, darunter auch Frauen. Das Land auf beiden Seiten der unteren Hunte wurde durch Raub und Brand verwüstet und die Bevölkerung erschlagen, soweit sie nicht in den Mooren ober bei den freien Rüstringer Friesen Rettung gefunden hatte. Das Erzstist Bremen besetzte Osterstabe östlich von der Weser und die Lechterseite zwischen Weser und Ollen. Die Brokseite links von der Ollen und Stebingen nördlich der Hunte fielen den Grafen von Olbenburg zu. Für sie hatten biefe Kämpfe noch die weitere Folge, daß die Lehnshoheit des Erzstifts Bremen in Vergessenheit geriet und Olbenburg freies Eigentum der Grafen wurde.

10. Oldenburgische Geschichte für Schulen - S. 11

1913 - Oldenburg : Schmidt
Die Grafen Konrad I. und Konrad Ii. 11 § 8. Die Grafen Konrad I. und Konrad Ii Graf Konrad I. (f 1350), dessen Gemahlin Jngeborg von Holstein war, konnte den Verlust des Hauses im Süden nicht abwenden, obgleich sein Oheim Otto Erzbischos von Bremen war. Das Andenken seines Bruders, Gras Johanns Iii., ist mit der wertvollen, noch vorhandenen Bilderhandfchnft des Sachsenspiegels verknüpft, den der Rasteder Mönch Hinrik Gloy?steen als ein Rechtsbuch für das ganze Land ins Niederdeutsche übertragen hat. Bald darauf verlieh Graf Konrad I. seiner Hauptstadt Oldenburg das Bremische Recht, er gewährte ihr durch einen Freibrief nicht nur einen eigenen Gerichtsstand, fondern befreite sie auch von der gräflichen Besteuerung und legte so den Grund zur städtischen Selbstverwaltung. Unter Graf Konrad Ii. wurde die Bevölkerung durch rafch wechselnde Fehden beunruhigt. Die Klagen der Natmannen von Oldenburg über Zollplackereien, Straßenraub und Münzverschlechterung des eigenen Landesherrn hörten nicht aus; ein Überfall der Diepholzer wurde von den Bürgern blutig abgeschlagen; man hatte mit den Friesen zu kämpfen und das räuberische Treiben der Dorshäuptlinge abzuwehren, welche die freie Bevölkerung unterjochten, und die Vitalienbrüder, die um die Wende des Jahrhunderts in der Nordsee erschienen, standen mit Ede Wimmeken von Bant, der seine Burg an der Made erbaut hatte, und den Häuptlingen Nanke, Lubbe, Memme, Peke, Egge an der Seekante von Bant bis Blexen im Einvernehmen und übten ihren schlechten Einfluß sogar aus Gras Konrad Ii. von Oldenburg und seinen Sohn Moritz aus, das alles zeigt, wie sehr der Kaufmann und Gewerbetreibende zu leiden hatte. Der Stadt Bremen mußte daher schließlich die Besetzung Stadlands und Butjadingens, wenn es sein konnte, mit Hilse Oldenburgs, als das einzige Mittel erscheinen, um dem Handel auf der Weser eine freie Straße zu verschaffen. Aber ein Zug, der unter starker persönlicher Beteiligung der Grasen unternommen wurde, scheiterte kläglich. Bei Coldewärs metzelten die Friesen das ganze Ausgebot nieder, das Grafenhaus hatte den Tod von vier Sprößlingen zu beklagen. Später gelang es Konrad Ii., wenigstens die Vareler Häuptlinge zur Huldigung zu zwingen und damit im westlichen Rüstringen jenseits der friesischen Grenzpfähle festen Fuß zu fassen, und um die Wende des Jahrhunderts erkannten die Butjadinger Häuptlinge die Herrschaft Bremens an. Im Süden rückte Münster, dem schon seit 1252 die Herrschaft Vechta gehörte, weiter vor und erwarb auch die heutigen Ämter Cloppenburg und Friesoythe. Delmenhorst, das noch immer jener Nebenlinie des Hauses Oldenburg gehörte, geriet durch Verschuldung in Gefahr, vom Ganzen abzugleiten und dem Hochstift Bremen zuzufallen. Graf Konrad l. Sachsen- spiegel 1336 Freibrief der Stadt Oldenbura 1345 Graf Konrad Ii. 1350 bis etwa 1401 Vitalien- brüder Edo Wimmeken 1383 Treffen bei Coldewärf 1368 Vorrücken des Bistums Münster 1400
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