— 80 —
Allein die Grafen von Oldenburg und die Erzbischöfe von Bremen
strebten danach, sich das Land zu unterwerfen. Sie legten daselbst
Burgen an. Die Burgmäuner unterdrückten das Volk; sie forderten
allerlei Abgaben und verlangten Frondienste. Sie überfielen die Frauen
und Töchter der Stedinger, wenn sie des Sonntags zur Kirche fuhren,
und schleppten sie auf ihre Burg. Solche Behandlung wollten sich die
Stedinger nicht gefallen lassen; sie zogen ans gegen die Zwingburgen,
erstürmten und schleiften sie und erschlugen die Bnrgmänner.
Nun geschah etwas, was die Stedinger gegen die Priester auf-
brachte. Es ging eine angesehene Frau zur Beichte. Sie gab dem
Priester einen geringeren Beichtpfennig, als dieser erwartet haben mochte.
Als nun die Frau das heilige Abendmahl genießen wollte, steckte ihr
der habsüchtige Priester statt der geweihten Hostie ihren Beichtpfennig
in den Mund. Wie war die arme Frau bestürzt, als ihr solche Schande
angethan wurde! Und alle, die solches gesehen, waren empört. Tief-
betrübt kehrte die Frau heim und klagte ihrem Manne das Leid, das
ihr augethan war. Da geriet der Mann so in Wnt, daß er hinging
und den Priester erschlng. Nun verlangte der Erzbischof von Bremen,
die Stedinger sollten den Mann ausliefern, damit er bestraft würde.
Diefe aber weigerten sich, das zu thun; sie wollten selbst über den
Mann Gericht halten. So entstand ein arger Streit zwischen dem Erz-
bifchof von Bremen und den Stedingern, der später immer größer wurde
und zuletzt dem ganzen Volke den Untergang bereitete.
Der Erzbischof von Bremen verbot alle gottesdienstlichen Handlungen;
da verweigerten die Stedinger die Abgaben zu zahlen und verjagten die
bremischen Gesandten. Der Kampf dauerte fort. Die Stedinger wurden
für Ketzer erklärt und beim Papste verklagt, daß sie schlechte, gottlose
Menschen seien. Da that der Papst die armen Stedinger in den Bann,
und der Kaiser erklärte sie in die Acht. Die Formel der Acht lautete:
„Wir erlauben euch, mäuniglichen nf den Straßen, und wo ein jeglich
Mann Fried und Gleid hat, da sollt ihr keins haben, und wir weifen
euch die vier Straßen der Welt im Namen des Teufels."
Bald darauf zog ein großes Kreuzheer, etwa 40 000 Mann stark
gegen die Stedinger aus, um sie gänzlich zu vertilgen. Diese waren nur
ca. 11 000 Mann stark. Aber sie verloren den Mut nicht. Ihre An-
führer waren drei wackere Landleute, Bolko von Bardenfleth, Thammo
von Huutorp und Detmar tom Dyk. Sie gingen durch die Reihen
ihrer Kämpfer und riefen: „Brave Waffenbrüder! Hier gilts Vaterland
und Lebeu. Der Feind ist zahlreicher. Der Mut ersetze, was uns an
Zahl fehlt. Und erliegen wir, — besser zweimal sterben in der Schlacht,
als, ein Spott der Priester, leben."
Bei Altenesch kam es zum Kampfe. Die Stedinger kämpften mit
wahrem Heldenmut; allein sie mußten endlich der Übermacht erliegen
und erlitten eine gänzliche Niederlage. Über 6000 Stedinger lagen
bleich und mit Wunden bedeckt auf dem Schlachtfelde; auch die drei
tapferen Führer waren umgekommen.
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T43: [König Held Sohn Mann Schwert Ritter Hand Tod Vater Feind], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T23: [Stadt Feind Tag Heer Mauer Mann Lager Nacht Kampf Soldat], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann]]
TM Hauptwörter (200): [T156: [Schlacht Sieg Feind Heer König Mann Kampf Tag Tapferkeit Franzose], T26: [Kaiser Luther Papst König Wort Gott Tag Sache Fürst Schrift], T43: [Haus Frau Kind Mann Arbeit Wohnung Familie Zeit Zimmer Kleidung], T38: [Weser Elbe Hannover Land Stadt Lüneburg Leine Nordsee Aller Bremen], T100: [Gott Herr Herz Wort Leben Hand Himmel Vater Kind Mensch]]
— 36 —
ziehen, um Ostfrieslaud zu befreien. Doch auch iu dieser schweren Zeit
wußte Anton Günther Mittel und Wege zu fiudeu, um das Unheil ab-
zuweuden. Als endlich die Kriegsscharen abgezogen waren, schrieb er die
wunderbare Errettung allein Gott zu und sprach oftmals: „Das hat
Gott gethau, und alle Meuscheu müssen mit mir bekennen, daß es allein
sein Werk ist."
Zwei Jahre nach diesem Ereignisse erhielt Graf Anton Günther
Horn Kaiser die Erlaubnis, auf dem Weserstrom Zoll zu erheben. Dieser
Weserzoll, welcher zu Elsfleth erhoben wnrde, hat Oldenburg viel Geld
eiugebracht. Im Jahre 1820 wnrde der Weserzoll aufgehoben. Dafür
hat Oldenburg schon 1803 die Ämter Wildeshansen, Cloppenburg und
Vechta als Entschädigung erhalten.
Als im Jahre 1663 ein Heer vou 120000 Türkeu das deutsche
Reich bedrohte, schickte Graf Autou Günther dem deutscheu Kaiser eiue
Kompanie Reiter zu Hülfe.
Während Anton Günthers 64 jähriger Regieruug folgten in
Deutschland 5 Kaiser hintereinander. Jeder ehrte und liebte den Grafen.
Wegen seiner Weisheit wnrde er einigemale von ihnen als Gesandter
benutzt. Als ein Kaiser ihn in den Fürstenstand erheben wollte, lehnte
der Graf diese Ehre ab mit den Worten: „Ich will lieber unter den
Grafen die Thür anfmachen, als nnter den Fürsten Anschließen." Viele
Fürsten, sowohl dentsche als fremde, waren des Grafen Frennde und be-
snchten ihn oft. Wegen seiner Gastfreiheit nannten sie ihn „des heiligen
römischen Reichs Wirt", wegen seiner herrlichen Pferde „des heiligen
römischen Reichs Stallmeister" und wegen ver reichen Wildbahn „des
heiligen römischen Reichs Jägermeister."
Die Wohlfahrt des Volkes lag ihm sehr am Herzen. Er sorgte
für Verbesserung der Deiche, stiftete zu Blaukeuburg eiu Armenhans und
zu Hofswürden (Gemeinde Eckwarden) ein Krankenhans. Die Ostern-
bnrger Kirche, sowie die ehemalige Nikolaikirche zu Oldenburg sind ebeu-
falls auf feilte Veranlassung gebaut. Mit besonderem Eifer suchte er die
Pferdezucht iu der Grafschaft Oldenburg zu hebeu. Er befaß selbst sehr
schone Pferde. Sein Lieblingspferd „Kranich" hatte einen Schweif von
9 Ellen und eine Mähne von 7 Ellen Länge. Letztere ist noch jetzt in
der Altertümersammlung zu Oldenburg zu sehen. Indem er an andere
Fürsten schöne Pferde verschenkte, erwarb er sich die Fürsten als Freunde.
Der berühmte Medardnsmarkt wnrde vou ihm augeorduet. Er ver-
schöuerte die Stadt Oldenburg, indem er dort ein nenes Schloß und
ein neues Rathaus erbauen ließ. Das Schloß steht uoch jetzt,
aber das Rathaus ist vor eiuigeu Jahreu abgebrochen und durch ein
anderes ersetzt.
Seinen Untergebenen begegnete er mit großer Freuudlichkeit, erwies
ihnen manche Gnade und suchte überhaupt feine Freude darin, jedermann
Gutes zu thuu. Jeder Bittende hatte bei ihm Zutritt. Er nahm selbst
die Bittschriften an und erteilte nach ihrer Dnrchlefnng sofort Bescheid
Für Heuchler und Verleumder hatte er feilt Ohr.
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
TM Hauptwörter (100): [T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T7: [König Kaiser Rudolf Friedrich Sohn Böhmen Haus Karl Ludwig Albrecht], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T57: [Weser Stadt Hannover Harz Osnabrück Leine Kreis Aller Land Elbe], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf]]
TM Hauptwörter (200): [T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz], T38: [Weser Elbe Hannover Land Stadt Lüneburg Leine Nordsee Aller Bremen], T25: [Stadt Schloß Straße Garten Berg Dorf Nähe Park Ufer Haus], T26: [Kaiser Luther Papst König Wort Gott Tag Sache Fürst Schrift]]
— 38 —
viele anbete wohlthätige Einrichtungen machten die Regierung des
Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu einer segensreichen für das Olden-
burger Land.
Leider wurde die Regierung Peter Friedrich Ludwigs durch Kriegs-
ereignisse getrübt. Zu dem Kriege, welchen das Deutsche Reich iu deu
Jahreu 1793 bis 1795 gegen Frankreich zu führen hatte, mußte Oldeu-
bürg 800 000 Thaler Kosten bezahlen. Möglich war das nur durch
die reichen Einkünfte des Weserzolls, der zu Elsfleth erhoben wurde.
Doch auch diese Geldquelle sollte versiegen. Von verschiedenen Ländern
wurde 1803 die Aushebung des Weserzolls gewünscht Der Herzog er-
hielt schon damals als Entschädigung dafür das Fürstentum Lübeck,
sowie die Ämter Wild esh ausen, Vechta und Cloppenburg zu-
gesprochen; die Aufhebung des Weserzolls wurde aber uoch bis zum
Jahre 1820 hiuausgeschobeu.
Bis zum Jahre 1806 blieb dus Herzogtum Oldenburg von den
Unruhen des damaligen Krieges verschont. In diesem Jahre ließ der
Küttig Ludwig von Holland das Herzogtum für seilten Bruder, deu
französischen Kaiser Napoleon I., in Besitz nehmen. Glücklicherweise
zogen die holländischen Truppeu schon im folgenden Jahre wieder ab.
Der Herzog aber hielt es für geraten, dem Rheinbnude beizutreten, der
sich unter der Oberhoheit des Kaisers Napoleou gebildet hatte.
Um den Engländern zu schaden, verbot der Kaiser Napoleon die
Laudnug englischer Schiffe an der Küste des Herzogtums Oldenburg,
sowie auch den Handel mit englischen Waren. Trotzdem die Küste von
französischen Douaueu ftreug bewacht wurde, gelaug es mauchem Küsten-
bewohner, während der Nacht heimlich an die englischen Schiffe zu fahren,
für weuig Geld Kaffee, Zucker, Thee, Baumwolleuzeug und englische
Stahlwaren zu bekommen, und sie nachher für hohen Preis zu ver-
kaufeu. Mancher wurde durch diesen Schmnggelhandel reich; mancher
aber wnrde von den Donanen bemerkt und mnßte seine Waghalsigkeit
mit dem Leben bezahlen.
1811 rückten französische Trnppen ein und nahmen das Herzogtum
Oldenburg für ihren Kaiser in Besitz. Dem Herzog wurde dafür das
Fürstentum Erfurt augeboteu. Er wollte auf den Tanfch nicht eingehe».
Nachdem er feine Beamten beaufträgt hatte, ver neuen Obrigkeit zu ge-
horchen, suchte er Schutz iu Rußland. Oldenburg hatte unter der sran-
zösischen Gewaltherrschaft sehr zu leideu. Es wurden fortwährend Ab-
gaben erhoben, und oldenburgische Männer und Jünglinge mußte» für
den französischen Kaiser ins Feld ziehen.
Als im Anfange des Jahres 1813 ein Gerücht von der Niederlage
der Franzosen in Rußland nach Oldenburg drang, entstand daselbst eine
Volksbewegung gegen die französische Herrschuft. Die beiden Kanzlei-
rate von Berg er und von Finkh wurden von einem französischen
Militärgericht beschuldigt, die Volksbewegung veranlaßt zu haben und
deshalb auf Befehl des fräuzöfifcheu Generals Vandamme zu Bremeu
erschossen.
TM Hauptwörter (50): [T34: [Krieg Frankreich England Deutschland Preußen Frieden Rußland Napoleon Kaiser Jahr], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T12: [König Paris Jahr Napoleon General Frankreich Mann Tag Kaiser Minister]]
TM Hauptwörter (100): [T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden], T15: [Schiff Flotte Hafen England Jahr Insel Engländer Meer Küste Kriegsschiff], T96: [Ludwig Karl König Frankreich Kaiser Xiv Napoleon Krieg Franz Italien], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T103: [England Krieg Frankreich Spanien Franzose Engländer Flotte Jahr Holland Frieden], T182: [Krieg Jahr Zeit Land Deutschland Regierung Frankreich Volk Folge Revolution], T38: [Weser Elbe Hannover Land Stadt Lüneburg Leine Nordsee Aller Bremen], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T174: [Preußen Sachsen Hannover Holstein Provinz Königreich Staat Oldenburg Braunschweig Dänemark]]
Extrahierte Personennamen: Peter_Friedrich_Ludwig Friedrich Ludwig Peter_Friedrich_Ludwigs Friedrich Ludwigs Ludwig_von_Holland Ludwig Napoleon_I. Napoleon
Allgemeines. — Staatsverfassung.
3
Das Großherzogliche Wappen enthält auf einem Hauptschilde
mit sechs Feldern für Norwegen, Schleswig, Holstein, Stormarn, Dith-
Marschen und Kniphausen einen Mittelschild mit fünf Feldern für die roten
oldenburgischen Balken auf goldenem Grunde oben links, das goldene
Delmenhorster 5treuz auf blauem Grunde oben rechts, das goldene Lübecker
Kreuz auf blauem Grunde mit darüber schwebender Bischofsmütze unten
links, das von Rot und Silber geschachte Wappen für Birkenfeld unten
rechts und auf der von unten eingepfropften Spitze den goldenen Jeverischen
Löwen auf blauem Grunde. Die Zentralbehörden des Großherzogtums
führen diesen Mittelschild des großen Wappens.
Die Staatsverwaltung wird unter dem Eroßherzog von einem dem
Landtage verantwortlichen Staatsministerium geleitet. Es umfaßt
folgende Ministerien: 1. des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen
Angelegenheiten,- 2. des Innern; 3. der Justiz; 4. der Kirchen und Schulen;
5. der Finanzen. Es gibt aber nur drei Minister, dem Minister des Innern
sind auch die Ministerien des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen
Angelegenheiten und dem Minister der Justiz das Ministerium der Kirchen
und Schulen übertragen. Das Finanzministerium verwaltet auch das
Eisenbahnwesen, den Hochbau im Herzogtum Oldenburg, das Forstwesen,
die Domänen und das Vermessungs- und Katasterwesen. Die drei Minister
bilden mit Sitz und Stimme das Gesamtministerium, dem eine Reihe von
Angelegenheiten übertragen ist, worüber die einzelnen Minister nicht selb-
ständig entscheiden können. Unter dem Gesamtministerium stehen die
Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht.
Der Landtag hat nur eine Kammer und ist als die gesetzliche Ver-
tretung aller Staatsbürger des Großherzogtums berufen, ihre auf der
Verfassung beruhenden Rechte geltend zu machen, an der Gesetzgebung
mitzuwirken, die Steuern zu bewilligen und den Staatshaushalt fest-
zustellen. Er hat das Recht, über alle Staatsangelegenheiten von der
Regierung Auskunft zu begehren. Dem Großherzog bleibt das volle Veto
gewahrt, er ernennt und entläßt die Minister nach freiem Ermessen. Fürst
und Volk sind aufeinander angewiesen, ohne ihre Einigung entsteht kein
Gesetz. Der Landtag wird jährlich auf Grund allgemeiner, unmittelbarer
und geheimer Wahlen berufen, er hat jetzt 45 Abgeordnete. Wahlberechtigt
und wählbar ist jeder Deutsche, der zur Zeit der Wahl das 25. Lebensjahr
vollendet hat und seit mindestens drei Jahren im Großherzogtum wohnt.
Wer 40 Jahre alt ist, hat bei der Ausübung des Wahlrechtes zwei Stimmen.
Die Wahl erfolgt für fünf Jahre in 29 Wahlkreisen, deren Abgrenzung alle
20 ^ahre geprüft werden muß. Die Abgeordneten erhalten die Reisekosten
erstattet und beziehen Tagegelder.
Für die allgemeinen Landesausgaben besteht eine Zentralkasse,
wozu die drei Landesteile in bestimmtem Verhältnis ihre Beiträge zu zahlen
haben. Sonst geht die Finanzverwaltung der Landesteile eigene Wege.
Die Rechtspflege ist durch Reichsgesetz geregelt. Das Reichsgericht
in Leipzig ist die Spitze des Rechtszuges. Das Oberlandesgericht in Olden-
bürg steht unter Aufsicht des Staatsministeriums und ist zugleich vor-
gesetzte Dienstbehörde für das Landgericht und die Amtsgerichte. Das
1*
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T75: [Haar Auge Kopf Hand Gesicht Mann Farbe Mantel Fuß Frau]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T169: [Hand Kreuz König Krone Schwert Zeichen Haupt Gold Mantel Kaiser], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
4
Das Großherzogtum Oldenburg.
Herzogtum Oldenburg bildet mit 15 Amtsgerichten einen eigenen Land-
gerichtsbeziri Für das Fürstentum Lübeck bestehen drei Amtsgerichte
unter einem Landgericht, das es mit der Freien und Hansestadt Lübeck
gemeinsam hat,' die höhere Instanz bildet das Oberlandesgericht für Ham-
bürg. Im Fürstentum Birkenfeld sind gleichfalls drei Amtsgerichte unter
dem Landgericht zu Saarbrücken und dem Oberlandesgericht zu Köln.
Für die allgemeine Landesverwaltung sind die Ministerien die
oberen Behörden der 13 Amter und 4 Städte erster Klasse im Herzogtum
Oldenburg und der Regierungen in den Fürstentümern Lübeck und Birken-
feld, wo die Amter fehlen. In Lübeck stehen die 19 Gemeinden unter der
Regierung, in Birkenfeld sind die Gemeinden fünf Bürgermeistereien
zugewiesen, die als Unterbehörden der dortigen Regierung zu betrachten
sind. An der Spitze der Regierungen der Fürstentümer stehen Präsidenten.
Die evangelisch-lutherische Kirche des Herzogtums Oldenburg
erfreut sich einer Freiheit und Selbständigkeit, wie sie nur ganz vereinzelte
Kirchengemeinschaften Deutschlands haben. Die Kirchengemeinden ordnen
und verwalten ihre Angelegenheiten selbständig durch ihre Organe, den
Kirchenrat und den Kirchenausschuß, unter der Aufsicht des Oberkirchen-
rates. Kirchengesetze werden vom Großherzog nur in Übereinstimmung
mit der alle drei Jahre zusammentretenden Landessynode erlassen. Die
lutherischen Gemeinden der Fürstentümer haben das Recht der Selbst-
Verwaltung unter Aufsicht der Regierungen.
Die oberste kirchliche katholische Behörde im Herzogtum Olden-
burg ist das Offizialat in Vechta, das unabhängig vom münsterischen General-
vikariat ist und unmittelbar unter dem Bischof von Münster steht. Die
Regierung wahrt ihre staatlichen Rechte durch eine besondere Kommission,
die im Namen der Regierung mit dem Offizialat verhandelt, mit dem
Bischof nur dann, wenn es sich um Neubesetzung der Stelle eines Offizials
handelt. Außerdem hat die Regierung einen unter der Kommission stehenden
Anwalt der geistlichen Güter als landesherrlichen Bevollmächtigten bei dem
Offizialat.
Das gesamte Schulwesen wird unter der Aufsicht des Ministeriums
der Kirchen und Schulen von den beiden Oberschulkollegien, dem evan-
gelischen in Oldenburg und dem katholischen in Vechta, geleitet. Das erste
geistliche Mitglied des evangelischen Oberkirchenrates ist Mitglied des evan-
gelischen Oberschulkollegiums, der bischöfliche Offizial in Vechta Mitglied
des katholischen Oberschulkollegiums. Staatsanstalten sind die fünf Gym-
nasien und die drei Realgymnasien, die drei Lehrerseminare, die Navigations-
schule in Elsfleth, die Bangewerk- und Maschinenbauschule in Varel, die
höhere landwirtschaftliche Lehranstalt in Oldenburg und das Taubstummen-
institut in Wildeshausen. Die anderen Schulen sind Gemeindeanstalten,
darunter drei Oberrealschulen und zwei Lyzeen. Das evangelische Lehrerinnen-
seminar in Neuenburg ist ein vom Staat unterstütztes Privatunternehmen,
das katholische höhere Mädchenschul- und Lehrerinnenbildungswesen ruht
in der Hand von Ordensschwestern.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser]]
TM Hauptwörter (100): [T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T46: [Universität Berlin Jahr Schule Wissenschaft Leipzig Professor Akademie Hochschule Gymnasium]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T174: [Preußen Sachsen Hannover Holstein Provinz Königreich Staat Oldenburg Braunschweig Dänemark], T194: [Kirche Kloster Schule geistliche Gottesdienst Gemeinde Geistliche Leben Staat Priester]]
21. Ein Klotschiehen in der Marsch. (Nach einem Gemälde von Bernhard Winter.)
Bei kahlem Frostwetter werfen Gemeinde gegen Gemeinde oder Amt gegen Amt oder Landschaft gegen Landschaft mit Blei durchgossenen Kugeln (Klot — Kloß) um
einen festgesetzten Preis. Der Klot wird „fleu herut" bis etwa 8v in geflüchtet, er steufzt auf und truüt weiter' wo er liegen bleibt, wird die Laufmatte wieder sorg-
fältig hingelegt. Die Bahnweiser leiten die Wurflimen. Der Bahnrichter schlichtet das Käkeln.
(3
5?
s
&
TM Hauptwörter (50): [T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde]]
TM Hauptwörter (100): [T70: [Boden Teil Land Wald Gebirge Ebene Gebiet See Klima Tiefland], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T91: [Haus Fenster Wand Stein Dach Zimmer Holz Feuer Raum Decke], T77: [Baum Nacht Himmel Wald Tag Gott Kind Vogel Sonne Blume]]
TM Hauptwörter (200): [T75: [Strom Elektrizität Ende Eisen Magnet Elektricität Körper Draht Funke Leiter], T6: [Berg Fuß Höhe Gipfel Gebirge Schnee Meer Fels Ebene See], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T125: [Haus Stein Fenster Dach Holz Stroh Winter Erde Wand Wohnung]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Oldenburg
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
6
Oldenburgische Geschichte für Schulen.
Graf Von Gras Egilmar I. wissen wir sonst sehr wenig. Zum Kloster
Egilmar l. Iburg stand er mit seiner Familie in freundlichen Beziehungen, er schenkte 1108 den Mönchen einst eine Rente von neunzig Bund Aalen, die sie bei der Oldenburg jährlich in Empsang nehmen sollten, und wurde dasür in die Gebetsbrüderschast des Klosters ausgenommen. In der Urkunde, die er hierüber ausstellen ließ, tritt zuerst der Name der Stammburg in Verbindung mit dem Grasengeschlechte aus, das sich auch bald nach ihr nannte. Es war die Zeit, als in der Weserniederung die Siedelungen der Stedinger zu beiden Seiten der Hunte entstanden. So wurde von der Herzogin Gertrud, der Mutter des jugendlichen Heinrichs des Löwen, auch die Gegend von Altenesch, der Süderbrok, besiedelt; in der Urkunde, Graf die hierüber ausgestellt wurde, erscheint als erster Zeuge Gras Egilmar Ii. Egilmar Ii. von Oldenburg. Seine Söhne Heinrich und Christian teilten das Erbe: 1142 der ältere nahm Wildeshausen, Christian, der jüngere Bruder, ging nach Oldenburg und gelangte bald zu solchem Einstuß, daß sich auch die Nachkommen Gras Heinrichs von Wildeshausen Grasen von Oldenburg nannten.
§ 5.
Heinrich der Löwe, Graf Christian I. und seine Familie.
Es war natürlich, daß die Grafen von Oldenburg, die sich die Rechte der Stader Grafen im Ammerlande angeeignet hatten und nach ihrem Erlöschen von der Bremer Kirche lehnsabhängig geworden waren, mit Heinrich Heinrich dem Löwen in Berührung kamen, sobald er das Erbe der Stader der Löwe an sich gerissen hatte. So wurde er ihr Lehnsherr und unterstützte sie in 1153 der Östringer Fehde, als sie von den widerspenstigen Friesen bei Östringselde
eine schwere Niederlage erlitten hatten, konnte aber zunächst nicht viel ausrichten, zumal da er seinem Vetter Friedrich Barbarossa aus der Romfahrt zur Kaiserkrone Heeressolge leisten mußte. So zog mit ihm als sein Vasall auch Gras Christian I. von Oldenburg nach Italien. Nach der Rückkehr wurde Heinrichs des Löwen Macht immer größer, aber seine Verdienste um die Verbreitung deutscher Stammesart über die Elbe hinaus an der Ostsee entlang wurden durch seine Gewalttätigkeit und Härte gegen die Fürsten Niedersachsens in den Schatten gestellt. Eine große Verschwörung brach aus, und im westlichen Niedersachsen nahm Gras Christian von Oldenburg eine besonders drohende Haltung an, indem er das Stadtgebiet von Bremen besetzte.
Aber bald wurde sein Widerstand gebrochen, er zog sich nach Oldenburg
„in seine Sümpfe" zurück und wurde hier von Herzog Heinrich belagert.
Christian I. f In diesen Tagen voll Ausregung und Verwirrung überraschte ihn der
1167 Tod. Da sich seine Ritter trotzdem tapfer hielten, so rückte der Herzog ab.
Er kehrte aber bald zurück, und nun gelang es ihm, die Verwirrung, welche durch die Unbotmäßigkeit friesischer Hilssvölker entstanden war, zu
TM Hauptwörter (50): [T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T7: [Erde Luft Sonne Wasser Himmel Berg Tag Licht Wolke Nacht]]
TM Hauptwörter (100): [T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T57: [Weser Stadt Hannover Harz Osnabrück Leine Kreis Aller Land Elbe], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter]]
TM Hauptwörter (200): [T38: [Weser Elbe Hannover Land Stadt Lüneburg Leine Nordsee Aller Bremen], T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz], T171: [Heinrich Otto Herzog Kaiser König Friedrich Sohn Konrad Sachsen Schwaben], T131: [Licht Erde Sonne Körper Auge Himmel Bild Gegenstand Luft Wolke], T182: [Krieg Jahr Zeit Land Deutschland Regierung Frankreich Volk Folge Revolution]]
Extrahierte Personennamen: Gertrud Heinrichs Altenesch Heinrich Heinrich Christian Christian Heinrichs Heinrich Heinrich Christian_I. Heinrich_Heinrich_dem_Löwen Heinrich Heinrich Friedrich_Barbarossa Friedrich Barbarossa Christian_I._von_Oldenburg Heinrichs Christian_von_Oldenburg Heinrich Heinrich
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Oldenburg
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Heinrich der Löwe, Graf Christian I. und seine Familie. — Die Stedinger.
7
benutzen, die jungen Grasen Moritz und Christian aus der Burg ihres
Vaters zu vertreiben und sich zum Herrn des Landes zu machen. Erst
sein Sturz durch Kaiser Friedrich brachte die Befreiung. Das Herzogtum Henrichs' de*
Sachsen wurde zerschlagen, und die Grasen Moritz und Christian kehrten ' ßijroen
nach Oldenburg zurück, sie wurden aber nicht reichsunmittelbar, sondern ngi
traten wieder unter die Lehnshoheit des Erzbistums Bremens, dem der
ganze Besitz der Stader Grafen von neuem zugesprochen wurde.
Bald daraus wurde Oldenburg zum ersten Male von dem Strom Kreuzzug
der Kreuzzugsbewegung ergriffen. Um das Königreich Jerusalem dem Friedrich
Sultan Saladin wieder zu entreißen, brach Kaiser Friedrich I. mit einem Barbarossas
starken Ritterausgebote auf, und seinem Ruse folgten auch die Grasen 1189
Christian von Oldenburg und sein Better Heinrich Ii. von Wildeshausen.
Sie machten den Kreuzzug mit, bis nach dem unerwarteten Tode des Kaisers auch sein Sohn Herzog Friedrich von Schwaben vor Akkon gestorben war. Daraus kehrte Gras Christian nach unsäglichen Mühen in die Heimat zurück. Aber da er seinem Bruder Gras Moritz, der mit Gras
ihm die Herrschaft nicht teilen wollte, ungelegen kam, so wurde er nicht weit Christian
von Oldenburg in Bergedors von den Rittern von Hatten, von Döhlen ermordet
und von Sannum nachts im Schlaf überfallen und mit Messerstichen getötet. 1192
§ 6.
Die Stedinger.
Die Zeit stand unter dem Eindruck des Kreuzzugsgedankens. Führte Die
man die Waffen gegen die mohammedanischen Feinde des Christentums, Stedinger
so lag es nicht sern, mit Hilfe der weltlichen Mächte auch den Widerstand der Ketzer im Lande zu brechen. Bald nach der Unterwerfung der Albigenser in Südsrankreich erfuhren die Stedinger an der Wefer, wie gewaltig die Macht der Kirche war. Holländische Unternehmer hatten in die Gebiete, die einst Kaiser Heinrich Iv. dem Erzbischof von Bremen schenkte, Ansiedler aus ihrer Heimat, aus Niedersachfm und Westfalen geführt und rechts und links von der Weser eine große Anzahl von bäuerlichen Wohnsitzen ge- 1100—1150 gründet, die sich bald zu Kirchspielen zusammenschlossen. Die Stedinger waren freie Leute und ihren Grundherren und kirchlichen Oberen, den Erzbischöfen von Bremen, zu Zins und Zehnten verpflichtet, ihre Landeshoheit brauchten sie aber nicht anzuerkennen, und noch viel weniger hatte der Graf von Oldenburg ein Recht, in ihrem Gebiete Burgen zu bauen und sie durch die Besatzungen in ihrer Freiheit zu beschränken. Daher kamen die Bauern in einer ausgeregten Versammlung am Brokdeich zu dem Beschluß, die Willkür gemeinsam abzuwehren. Die Burgen Lechten-berg und Line, deren Besatzungen sich durch Mädchenraub und andere Bedrückungen den Haß der Bauern zugezogen hatten, wurden überrumpelt
TM Hauptwörter (50): [T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz], T38: [Weser Elbe Hannover Land Stadt Lüneburg Leine Nordsee Aller Bremen], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König]]
Extrahierte Personennamen: Heinrich Christian_I. Moritz Christian Friedrich Friedrich Moritz Christian Friedrich
Sultan_Saladin Friedrich Friedrich_I. Barbarossas Christian_von_Oldenburg Heinrich_Ii Heinrich Friedrich_von_Schwaben Friedrich Christian Moritz Christian
von_Oldenburg Heinrich_Iv Heinrich
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Oldenburg
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
8
Oldenburgische Geschichte für Schulen.
und in Brand gesteckt. Rasch wurden die Stedinger Herren ihres Landes, ein staatliches Gemeinwesen faßte jetzt die Kraft der Bauern zusammen.' Wo die Moore und der Weserstrom mit seinen Deichen nicht schützte, bauten sie Festungswerke an den Grenzen quer durch das Land. In den folgenden Jahrzehnten nahm ihre Macht einen überraschenden Aufschwung, sie zahlten an Bremen weder Zins noch Zehnten und traten als ein selbstständiger Freistaat auf. Aber der Erzlnfchof Gerhard Ii., ein Edelherr von der Lippe, verlangte nicht nur sein Recht, sondern wünschte sie unter die Gewalt seiner Vögte zu bringen. Deshalb schickte er seinen Bruder 1229 Hermann gegen sie, aber sie überfielen und töteten ihn und zerstörten eine Burg, die an der Grenze auf der Geest angelegt worden war. So stieg die Erbitterung aus beiden Seiten. Da ihr Gegner ein Kirchenfürst war, so bedeutete ihr Ungehorsam fast so viel wie Ketzerei. Ein Dominikanermönch wagte es, sie zur Rede zu stellen und an Zins und Zehnten zu erinnern; er wurde vor ein Bauernding gestellt, zum Tode verurteilt und geköpft. Darauf erklärte eine Bremer Kirchenversammlung die Stedinger für Ketzer und verhängte über sie den Bann. Die Geistlichen zogen aus ihrem Lande; fremde Prediger, deren Lehren die Kirche verwarf, stellten sich ein, Kloster Hude und dicht an ihren Marken entfalteten zwei Klöster eine eifrige Tätigkeit, gegründet Zisterzienser zu Hude und Dominikaner zu Bremen. Nachdem der Papst 1232 die Bannbulle gegen sie ausgefertigt hatte, wurde das Kreuz gepredigt, und Hemmelskamp der erste Vorstoß gegen das Bauernvolk erfolgte. Aber Graf Burchard -233 von Oldenburg-Wildeshaufen fiel bei Hemmelskamp mit etwa zweihundert Mann. Wie Gewitterwolken zogen darauf die schwarzen Predigermönche hierhin und dorthin, nach dem Rhein, Westfalen, Holland, Flandern und Altenesch Brabant und riefen Fürsten und Völker gegen die Stedinger aus. Am 1234 • Mai 1234 entbrannte bei Altenesch die Entscheidungsschlacht. Das tapfere
Bauernvolk, geführt von Boleke von Bardenfleth, Thammo von Huntorpe, Detmar tom Diese, erlag den Streichen der Kreuzfahrer. Graf Heinrich von Oldenburg-Wildeshaufen siel. Der Widerstand war gebrochen, etwa 4000 gefallene Stedinger bedeckten das Schlachtfeld, darunter auch Frauen. Das Land auf beiden Seiten der unteren Hunte wurde durch Raub und Brand verwüstet und die Bevölkerung erschlagen, soweit sie nicht in den Mooren ober bei den freien Rüstringer Friesen Rettung gefunden hatte. Das Erzstist Bremen besetzte Osterstabe östlich von der Weser und die Lechterseite zwischen Weser und Ollen. Die Brokseite links von der Ollen und Stebingen nördlich der Hunte fielen den Grafen von Olbenburg zu. Für sie hatten biefe Kämpfe noch die weitere Folge, daß die Lehnshoheit des Erzstifts Bremen in Vergessenheit geriet und Olbenburg freies Eigentum der Grafen wurde.
TM Hauptwörter (50): [T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr]]
TM Hauptwörter (100): [T57: [Weser Stadt Hannover Harz Osnabrück Leine Kreis Aller Land Elbe], T90: [Luther Kirche Lehre Schrift Wittenberg Papst Kaiser Reformation Jahr Konzil], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann]]
TM Hauptwörter (200): [T38: [Weser Elbe Hannover Land Stadt Lüneburg Leine Nordsee Aller Bremen], T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz], T75: [Strom Elektrizität Ende Eisen Magnet Elektricität Körper Draht Funke Leiter], T4: [Orden Ritter Peter Kreuzzug Land Jahr Jerusalem Johanniter Arnold Frankreich], T26: [Kaiser Luther Papst König Wort Gott Tag Sache Fürst Schrift]]
Extrahierte Personennamen: Hermann Burchard Boleke_von_Bardenfleth Thammo_von_Huntorpe tom_Diese Heinrich_von_Oldenburg-Wildeshaufen Heinrich
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Oldenburg
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Die Grafen Konrad I. und Konrad Ii. 11
§ 8.
Die Grafen Konrad I. und Konrad Ii
Graf Konrad I. (f 1350), dessen Gemahlin Jngeborg von Holstein war, konnte den Verlust des Hauses im Süden nicht abwenden, obgleich sein Oheim Otto Erzbischos von Bremen war. Das Andenken seines Bruders, Gras Johanns Iii., ist mit der wertvollen, noch vorhandenen Bilderhandfchnft des Sachsenspiegels verknüpft, den der Rasteder Mönch Hinrik Gloy?steen als ein Rechtsbuch für das ganze Land ins Niederdeutsche übertragen hat. Bald darauf verlieh Graf Konrad I. seiner Hauptstadt Oldenburg das Bremische Recht, er gewährte ihr durch einen Freibrief nicht nur einen eigenen Gerichtsstand, fondern befreite sie auch von der gräflichen Besteuerung und legte so den Grund zur städtischen Selbstverwaltung.
Unter Graf Konrad Ii. wurde die Bevölkerung durch rafch wechselnde Fehden beunruhigt. Die Klagen der Natmannen von Oldenburg über Zollplackereien, Straßenraub und Münzverschlechterung des eigenen Landesherrn hörten nicht aus; ein Überfall der Diepholzer wurde von den Bürgern blutig abgeschlagen; man hatte mit den Friesen zu kämpfen und das räuberische Treiben der Dorshäuptlinge abzuwehren, welche die freie Bevölkerung unterjochten, und die Vitalienbrüder, die um die Wende des Jahrhunderts in der Nordsee erschienen, standen mit Ede Wimmeken von Bant, der seine Burg an der Made erbaut hatte, und den Häuptlingen Nanke, Lubbe, Memme, Peke, Egge an der Seekante von Bant bis Blexen im Einvernehmen und übten ihren schlechten Einfluß sogar aus Gras Konrad Ii. von Oldenburg und seinen Sohn Moritz aus, das alles zeigt, wie sehr der Kaufmann und Gewerbetreibende zu leiden hatte. Der Stadt Bremen mußte daher schließlich die Besetzung Stadlands und Butjadingens, wenn es sein konnte, mit Hilse Oldenburgs, als das einzige Mittel erscheinen, um dem Handel auf der Weser eine freie Straße zu verschaffen. Aber ein Zug, der unter starker persönlicher Beteiligung der Grasen unternommen wurde, scheiterte kläglich. Bei Coldewärs metzelten die Friesen das ganze Ausgebot nieder, das Grafenhaus hatte den Tod von vier Sprößlingen zu beklagen. Später gelang es Konrad Ii., wenigstens die Vareler Häuptlinge zur Huldigung zu zwingen und damit im westlichen Rüstringen jenseits der friesischen Grenzpfähle festen Fuß zu fassen, und um die Wende des Jahrhunderts erkannten die Butjadinger Häuptlinge die Herrschaft Bremens an. Im Süden rückte Münster, dem schon seit 1252 die Herrschaft Vechta gehörte, weiter vor und erwarb auch die heutigen Ämter Cloppenburg und Friesoythe. Delmenhorst, das noch immer jener Nebenlinie des Hauses Oldenburg gehörte, geriet durch Verschuldung in Gefahr, vom Ganzen abzugleiten und dem Hochstift Bremen zuzufallen.
Graf Konrad l.
Sachsen-
spiegel
1336
Freibrief der Stadt Oldenbura 1345
Graf Konrad Ii. 1350 bis etwa 1401
Vitalien-
brüder
Edo
Wimmeken
1383
Treffen bei Coldewärf 1368
Vorrücken des Bistums Münster 1400
TM Hauptwörter (50): [T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T57: [Weser Stadt Hannover Harz Osnabrück Leine Kreis Aller Land Elbe], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T83: [Karl Heinrich König Otto Sohn Reich Kaiser Sachsen Ludwig Herzog], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T58: [Kloster Jahr Mönch Kirche Schweiz Bischof Abt Zürich Bonifatius Bern]]
TM Hauptwörter (200): [T38: [Weser Elbe Hannover Land Stadt Lüneburg Leine Nordsee Aller Bremen], T97: [Heinrich Herzog Graf Erzbischof König Grafe Kaiser Stadt Herr Mainz], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König]]
Extrahierte Personennamen: Konrad_I. Konrad_I. Konrad_Ii Konrad Konrad_I. Konrad_I. Konrad Konrad_I. Jngeborg_von_Holstein Otto_Erzbischos Otto Johanns Johanns Konrad_I. Konrad_Ii Konrad Ede_Wimmeken_von_Bant Konrad_Ii Konrad Moritz Hilse_Oldenburgs Konrad_Ii Konrad Konrad_l Konrad Konrad_Ii Konrad