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1. Schulj. 4 - S. 10

1912 - Braunschweig : Hafferburg
— 10 — abends und nachts ohne Beleuchtung, meist ungepflastert. In der Mitte der Straße gab es den Bürgersteig. Oft starben Tausende an ansteckenden Krankheiten; Feuersbrünste legten häufig ganze Stadtteile in Asche. Die Bürger löschten mit kleinen Handspritzen und ausgepichten Feuereimern. 4. Die Bewohner. Die Handwerker wohnten meist nach ihren Beschäftigungen in besonderen Straßen zusammen, die dann von ihnen den Namen erhielten. Bei gutem Wetter trieben manche Handwerker ihr Geschäft auf der Straße. Neben Straßennamen gab es auch Häuser- und Familiennamen (nach Häusern, Stand und Gewerbe, Eigenschaften). Die Handwerker verkauften ihre Waren entweder in ihren Häusern oder in Verkaufshallen (Gewandhaus der Tuchmacher), oder in Buden auf dem Markte (Schuhmacher, Goldschmiede, Kürschner u. ct.). Die alte Wage. Die Kaufleute vertrieben eigene Erzeugnisse und tauschten fremde Erzeugnisse aus. Braunschweig brachte besonders Tuch- und Wollwaren in den Handel. Auf dem Wege, den viele Waren hinüber und herüber durch das Alpenland, das deutsche Mittelgebirge und die norddeutsche Ebene nahmen, mußten die Waren öfter umgeladen werden. Hierdurch hatte auch die Stadt Braunschweig große Einnahme. Die verschiedenen Handelsstraßen waren mit manchem Zoll belegt. Der Kaufmann mußte bewaffnet ziehen; die Waren gingen in größeren Zügen auf Pferden oder großen Wagen, bewaffnete Knechte folgten zur Deckung. Eine bequemere Fahrt boten die Wasserstraßen auf der Weser, Aller und Oker. Braunschweig führte den großen Bund der sächsischen Städte und hielt sich zum Hansabunde. Die Bürger der alten Zeit wehrten auch tapfer den Feind ab, die von der Stadt gemieteten Söldner erhielten die Waffen aus den Zeughäusern. In den Streitigkeiten entschieden die Volksgerichte. In den ältesten Zeiten wurden die Unfreien meistens mit dem Tode, die Freien stets mit Geld bestraft. Später gab es Geldstrafen bei Diebstählen; bei größeren Diebereien und Hehlereien erfolgte der Tod, bei Mord und Raub das Rädern, Raubritter wurden gehängt. Acht und Bann, Ehrenstrafen (Hundetragen, Eselreiten). Vii. Doktor Martin Luther. 1483—1546. 1. Luthers Jugend. Martin Luther wurde am 10. November 1483 in Eisleben geboren. Seine Vorfahren gehörten dem Bauernstande an. Die Eltern erzogen den Knaben fast überstreng. Da der Vater sich zum Besitzer einiger Schmelzöfen emporgearbeitet hatte, so sollte Martin studieren und kam auf die lateinische Schule zu Eisenach, wo er sich durch Singen vor den Türen seinen Lebens-

2. Geschichte für die Schulen des Herzogtums Braunschweig - S. 29

1912 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 29 — führte man ihn in den Kreis der Richter und las ihm die Anklage vor. Bekannte er sich schuldig oder wurde er überführt, so sprachen die Schöffen das Urteil. War es die Todesstrafe, so wurde er sofort, meistens von dem jüngsten Schöffen, an den nächsten Baum gehängt. Gelindere Strafen waren Landesverweisung und Geldbuße. Erschien der Angeklagte nicht, so galt er als schuldig und ward „verfemt". Dann wurde der Name des Verurteilten in das Blutbuch geschrieben und der also Verfemte von allen Wissenden verfolgt. Keiner von ihnen durfte das Urteil verraten, aber alle hatten die Pflicht, es zu vollstrecken, doch mußten sie dabei wenigstens zu dreien sein. Wo sie des Verfemten habhaft werden konnten, zu Hause oder auf der Straße, da stießen sie ihn nieder oder hängten ihn. Zum Zeichen, daß der Getötete durch die heilige Feme gefallen, ließ man ihm alles, was er hatte, und steckte ein Messer neben ihm in den Boden. In Westfalen bestanden die Femgerichte noch bis 1808, wo sie Jerome (S. 58) aufhob. Doch befaßten sich die letzten Femgerichte nur mit Felddiebstahl. Über ein Femgericht, das 1312 in der Stadt Braunschweig abgehalten wurde, wird uns folgendes berichtet: Zwei Bürgermeister und einige angesehene Bürger versammelten sich um Mitternacht auf dem Kirchhof zu St. Martinns und ließen auch den Rat dahin entbieten. Dann wurden alle Tore der Stadt besetzt, so daß niemand aus und ein konnte. Bei Anbruch des Tages wurden auch die Hauswirte zum „Femeding" geladen. Hierauf läuteten die Glocken dreimal Sturm, und nun eilten die Bürger mit dem Rat vor das Petritor. Dort lag der von Okerarmen fast umschlossene Richtplatz, der auch vom Fem-graben Begrenzt wurde. Auf der einen Seite dieses Grabens stand der Richter, auf der anderen das Volk. Beim Beginn des Gerichts rief der Büttel: Gy herren, gad in de achte (Gericht)! Hierauf traten die Ankläger vor. Auf der höchsten Stelle des Femgrabens saß der Femgraf, ihm zur Seite die Ratsherren und 12 Schöffen. Der Fernschreiber rief nun die des Diebstahls Angeklagten auf. Wer leugnete, mußte seine Unschuld beschwören, bei einer zweiten Anklage konnte er sich dadurch retten, daß sechs Eideshelfer seine Unschuld beschworen, bei der dritten mußte er sich dem Gottesurteil (S. Xiv) unterwerfen und ein glühendes Eisen in der Hand neun Fuß weit tragen. 28. f)e<ren und Hexenprozesse. 1. Hexenglaube. In der finsteren Zeit des Mittelalters war der Glaube an Hexen in ganz Deutschland verbreitet. Die Hexen, so glaubte man, gäben sich dem Teufel ganz zu eigen und verschrieben sich ihm mit ihrem Blute. Dafür verliehe er ihnen die Gabe, dem Nächsten Böses zuzufügen. So könnten sie durch ihren bösen Blick Menschen und Tiere krank machen oder Ungewitter, Hagel und Unfruchtbarkeit des Feldes herbeiführen. Auf dem Brocken fände jährlich in der Walpurgisnacht (1. Mai) eine Hauptversammlung statt. Die Hexen flögen dann auf Böcken, Gänsen, Besen, Oseugabeln, Stöcken, Spinnrocken u. bergt zum Schornstein hinaus durch die Luft zum Brocken. Hier schmausten sie im Beisein des Teufels, der in Bocksgestalt auf der Hexenkanzel säße, tränken ans Kuhklaueu und Pferdeschädeln und hielten dann ihre Hexentänze ab. Dieser Spuk eude erst mit Tagesgrauen, worauf die Hexen wieder heimflögen. 2. Verfolgung. Mit größter Strenge wurden die Hexen vom Staat und von der Kirche verfolgt. Triefende Augen, Verdacht der Ketzerei, Erfüllung einer ausgesprochenen Drohung und ähnliche, oft ganz unbedeutende Dinge waren genügend, eine Frau vor das Gericht zu bringen. Leugnete sie, ein Bündnis mit dem Bösen zu haben, so wandte man die „Hexenprobe" an. Man unterschied die Wasser-, Wage- und Tränenprobe. Bei der Wasserprobe wurde der Unglücklichen

3. Geschichte für die Schulen des Herzogtums Braunschweig - S. 71

1912 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 71 — noch für den Adel die schwersten Frondienste zu leisten; für Brücken und Wege muffte er ihm aller Orten Zoll zahlen, das Getreide durfte er nur auf feiner Mühle mahlen, das Brot nur in feinem Ofen backen. Die Landleute lebten daher im größten Elend. Taufende nährten sich von Raub und Diebstahl; über 1 Million trieb sich bettelnd im Lande umher. Dazu nahmen Roheit und Un-sittlichkeit immer mehr zu, und der Glaube an Gott und Unsterblichkeit erschien den meisten wie ein albernes Märchen. 2. Ausbruch. Unter Ludwig Xvi. kam die Revolution zum Ausbruch. Er mußte büßen, was feine Vorfahren gesündigt hatten. Alle Not, alles Elend sollte er verschuldet haben. In Paris war die Aufregung fürchterlich. Bewaffnete Pöbelhanfen durchzogen Paris. Die Soldaten weigerten sich, auf die Aufrührer z" schießen, und schlossen mit ihnen Freundschaft. Jetzt brach der Aufruhr offen hervor. Tie Sturmglocken wurden geläutet, und jeder griff zu den Waffen. Der König versuchte, in einem Postwagen zu entfliehen, wurde aber auf einer Haltestelle vom Postmeister erkannt und von der Bürgergarde nach Paris zurückgebracht. Hier fetzte man ihn ab und erklärte Frankreich für eine Republik. Der König von Preußen wollte dem bedrängten König beistehen und vereinigte sich daher mit dem Kaiser. Unter dem Oberbefehl des Herzogs Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig rückten die Heere der Verbündeten über den Rhein (1792), aber sie vermochten gegen die wutentbrannten Franzosen nichts auszurichten. (S. 53.) In Frankreich aber wurde der Aufruhr immer größer. Die christliche Religion wurde sogar abgeschafft und eine Opernfängerin als Göttin der Vernunft verehrt. 1793 fiel des Königs Haupt durch Henkers Hand, und 9 Monate später wurde auch seine Gemahlin, Marie Antoinette, hingerichtet. 3. Schreckenszeit. Der Ruf: „Freiheit und Gleichheit!" erscholl jetzt auf den Straßen, in den Versammlungen. Aber gerade die Männer, die ^dieses Wort fortwährend im Munde hatten, waren die scheußlichsten Tyrannen: Marat, Danton, Robespierre u. a. Wer nur ein Wort des Mißfallens über ihr Schreckensregiment äußerte, war reif für das Fallbeil (Guillotine). Zeugen hörte man gar nicht an. Fast jeden Tag wurden 30 bis 40 Personen — einigemal sogar Binder hingerichtet. An einem Tage wurde u. a. auch ein Dienstmädchen zum Schaffot geführt, weil sie gesagt hatte, zur Zeit des Königs fei es doch besser gewesen; ein andermal ein Vater, weil sein Sohn ausgewandert war. Niemand war seines Lebens sicher. Endlich aber wurden auch die Rädelsführer vom Gericht Gottes ereilt. Marat wurde im Bade erdolcht. Danton und Robespierre endeten unter der Guillotine. 4. Beginn des neuen Zeitalters. Durch die Revolution — so schrecklich sie auch war — wurden doch viele Mißstände in Frankreich beseitigt. Vor allem wurden die Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit abgeschafft und die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben. Die Bauern hatten ihrem Herrn nun keine Frondienste mehr zu leisten, der Kirche nicht mehr den Zehnten zu entrichten. In den Städten wnrde der Zunft- und Jnnuugszwang aufgehoben und jedem Bürger volle Gewerbefreiheit gestattet. Die Stenern wurden nach Besitz und Vermögen verteilt und die höchsten Militärftellen jedem Bürger zugänglich gemacht. 5. Napoleon Bonaparte. Aber das viele unschuldig vergossene Blut sollte mcht ungerächt bleiben. Bald trat an die Spitze der Republik ein Mann, in dessen Hand Gott feine eiserne Zuchtrute legte. Das war Napoleon Bonaparte der Sohn eines Advokaten auf Korsika. Er wurde Offizier und zeichnete sich in 6*

4. Geschichte für die Schulen des Herzogtums Braunschweig - S. I

1912 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
Die alten Deutschen. 1. Das Land. Vor etwa 2000 Jahren war Deutschland noch von endlosen Wäldern und großen Sümpfen bedeckt. In den Wäldern hausten Auerochsen, Bären und Wölfe. Äcker sah man selten, hier und da aber fette Weiden, auf denen Pferde, Rinder und Schafe grasten. 2. Die Bewohner waren groß und kräftig. Sie hatten blaue Augen und lang herabwallendes, blondes Haar. Ihre Kleidung bestaud meist aus dem Fell eines erbeuteten Wildes; doch trugen sie später auch leinene und wollene Gewänder. Sie wohnten in einzeln liegenden Gehöften. Ihre Häuser waren aus rohen Baumstämmen zusammengefügt und mit Stroh oder Rohr gedeckt. Die liebste Beschäftigung der alten Deutschen war Jagd und Krieg. War ein Krieg beschlossen, so rief man mit Auerochsenhörnern die Männer (den Heerbann) zum Kamps herbei. Zum Ackerbau hatten sie keine Lust, sie überließen ihn den Sklaven und Frauen. 3. Laster und Tugenden. Waren Jagd und Krieg vorbei, so lagen sie gern auf der Bärenhaut, wo sie sich beim Metbecher häufig dem Würfelspiel überließen. Oft verspielten sie Hab und Gut, ja, selbst ihre Freiheit. Doch rühmt man ihre Treue. Wortbruch fand man bei ihnen nicht. Ein Handschlag galt als Eid. Auch die Ehe ward heilig gehalten. Die Frau war nicht die Sklavin des Mannes, sondern seine treue Gefährtin durchs Leben. Ebenfo stand auch die Gastfreundschaft in hohen Ehren. 4. Volkseinteilung. Man unterschied Freie, Halbfreie und Unfreie. Die vornehmsten der Freien hießen Edelinge. Die Halbfreien oder Hörigen hatten von einem Freien einige Ländereien in Besitz, mußten aber dafür eine Abgabe entrichten oder Hand- und Spanndienste tun. Die Unfreien waren Leibeigene oder Sklaven. Die Freien kamen beim Neumonde zu Ratsversammlungen zusammen, um Rat oder Gericht zu halten. 5. Speerwerfen und Schwertertanz. Die Jünglinge übten sich frühzeitig im Speerwerfen und tanzten dem Kriegsgotte zu Ehren nackt zwischen aufrecht stehenden Schwerterspitzen umher. (Deutsche Jugend 5, S. 129: Deutschlands früheste Beschaffenheit re.). 6. Religion. Die alten Deutschen waren Heiden. Ihre Götter stellten vielfach die Kräfte der Natur dar. Der oberste Gott war Wodan, den sie sich einäugig dachten, wie der Himmel ja auch nur eine Sonne hat. Auf achtbeinigeni Roß, bekleidet mit dem grauen, rotgeränderten Wolkenhut und dem blauen Sturmmantel, fährt er durch die Luft. Er thront in der Hunderttorigen Himmelsburg Walhalla, die mit goldenen Schilden und Speerschäften getäfelt ist. Hier war auch der fröhliche Aufenthaltsort der im Kampfe gefallenen Helden. Hier hielten sie ihre fröhlichen Jagden und Kämpfe ab, bei denen die erhaltenen Wunden fofort wieder zuheilten; hier saßen sie lustig beim Schmause. Wodans Gemahlin war Freia, die Göttin des ehelichen Glücks und der häuslichen Ordnung. Im Märchen heißt sie „Frau Holle" (Deutsche Jugend 3, S. 99). Sein Sohn Thor (Donar) war der Donnergott; aus seinem roten Barte blies er die Blitze. Der Kriegsgott hieß Ziu (Thiu, bei den Sachsen Sachsnot). (Von Freia hat Kahnmeyer u. Schulze, Geschichte für braunschweig. Schulen. 1

5. Geschichte für die Schulen des Herzogtums Braunschweig - S. 3

1912 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 3 — die Naturgesetze aufheben werde. Das am häufigsten angewandte Gottesurteil war die Probe des heißen Wassers. Bei dieser wurde ein Stein an einer Schnur in einen Kessel mit siedendem Wasser gehalten. Der Verklagte mußte diesen Stein mit bloßen Armen herausheben. Zeigte der Arm nach drei Tagen Brandwunden, so war damit die Schuld bewiesen. Eine andere häufig angewandte Probe war die Feuerprobe. Dabei mußte der Verklagte über 6, 9 oder 12 glühende Pflugschare mit bloßen Füßen hinwegschreiten oder ein glühendes Eisen eine Strecke weit in der bloßen Hand forttragen. Verbrannte er sich dabei, so galt er für schuldig und hatte meistens eine qualvolle Todesstrafe zu erleiden. Auch der Zweikampf und das Los wurden in einzelnen Fällen an- gewandt, um Schuld oder Unschuld darzutun. An die Stelle des blutigen Zweikampfes wurde später von den Geistlichen die Kreuzprobe gesetzt. Während nämlich der Priester die Messe las, mußten Kläger und Angeklagter mit ausgebreiteten Armen vor einem Krenze unbeweglich stehen. Wer die Arme zuerst sinken ließ, wurde für schuldig erklärt. Bei einem Morde wurde gewöhnlich das Bahrrecht angewandt. Ter des Mordes Verdächtige mußte dabei an die auf einer Bahre liegende Leiche herantreten und mit der Hand einigemal die Wunden des Erschlagenen berühren. Fingen hierbei die Wunden an zu bluten oder zeigte sich Schaum vor dem Munde des Toten, so galt der Angeklagte für schuldig. U. Die Brunonen und die Gründung der Stadt Braunschweig. In dem alten Sachsenlande lebte ein mächtiges Grafengeschlecht: die Brunonen. Sie waren sehr reich und hatten an der Weser, Leine und Oker viele Güter. Ihr Haupt- oder Herrenhof war Brnneswiek (d. h. Brnnos Dorf) mit der daneben liegenden Burg Dankwarderode. Wer der eigentliche Gründer der Brnneswiek ist, ist unbestimmt. Der Sage nach soll sie 861 n. Chr. gegründet sein. Damals — so erzählt man — lebten hier zwei Brüder, Bruno und Dankward, Söhne des Sachsenherzogs Ludolf *) Bruno errichtete am rechten User der Oker einen Meierhof (Ackerhof)**) und nannte ihn Brunswick, sein Bruder aber erbaute auf dem linken Okerufer die nach ihm benannte Bnrg Dankwarderode. Wahrscheinlich aber ist Brannschweig erst von einem späteren Geschlechte der Brunonen gegründet. Ums Jahr 1000 lebte nämlich ebenfalls ein Graf Bruno, und dieser ist der erste der Brunonen, von dem wir sichere Knnde haben. (Von den Brunonen sind aus der Geschichte Kaiser Heinrichs Iv. besonders Ekbert I. und Ekbert Ii. bekannt geworden. (S. Xx und Xxiii.) \2. Kaiser Heinrich I., der Knkler. 919—936. 1. Wahl. Nicht lange nach dem Aussterben der Karolinger wurde Heinrich, der Herzog der Sachsen, König von Deutschland. Dieser hatte in der Nähe des Harzes seine Burg. Eines Tages, so erzählt die Sage, als er gerade am _ *) Karl d. Große hatte die Herzogtümer aufgehoben (S. Xi), sein Enkel Ludwig der Deutsche (S. Xii) sie aber wieder aufgerichtet. In Sachsen hatte zwar der Graf Ludolf nicht den Titel, aber das Ansehen eines Herzogs. Sein jüngster Sohn, der Sachsenherzog Otto der Erlauchte, war der Vater Heinrichs des Vogelstellers. Seine Nachkommen nennt man auch die Ludolfinger. **) Daher auch die Straßennamen dieser Gegend: Ackerhof, Ritterstraße, Herrendorfs- twete.

6. Geschichte für die Schulen des Herzogtums Braunschweig - S. 58

1912 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 58 — lande geworben; doch setzte der König bereits fest, daß alle Einwohner des Landes zum Militärdienste verpflichtet sein sollten. Nur die Söhne der Adligen und die ältesten Söhne der Hof- und Fabrikbesitzer waren frei. Alle dienst- fähigen Mannschaften wurden in eine Liste eingetragen, und wer noch nicht zu den Fahnen einberufen war, mußte als Abzeichen eine rote Halsbinde tragen. So legte der König bereits den Keim zu der allgemeinen Wehrpflicht, und mit Recht bezeichnete ihn Kaiser Wilhelm I. als den eigentlichen Schöpser der preußischen Armee. Eine besondere Vorliebe zeigte er für die „langen Kerle". Von diesen bildete er sich in Potsdam ein Leibregiment, das ans 2400 solcher Riesen bestand. Im ersten Gliede maß keiner unter 1,87 m, und der eine Flügelmann hatte sogar 2,57 m. Mit List und Gewalt ließ er diese Riesen aus allen Ländern durch seine Werber zusammenholen. Aber er bezahlte sie gut, nannte sie seine „lieben blauen Kinder" und sorgte väterlich für sie. (Deutsche Jugend 3, S. 170: Der Elm und seine Umgegend.) Dieses Leibregiment diente zugleich als Musterregiment. Alle Neuerungen im Heere wurden hier erst versucht, ehe sie bei den übrigen Regimentern eingeführt wurden. Der Exerziermeister des Königs war der „alte Desfauer"; dieser hat den eisernen Ladestock eingeführt, zuerst den Gleichschritt geübt und es dahin gebracht, daß sämtliche Übungen gemeinschaftlich ausgeführt wurden, so daß in der ganzen Reihe nur ein Griff gesehen, nur ein Schuß gehört wurde. Um solche Pünktlichkeit zu erreichen, war freilich mancher harte Schlag mit dem Korporalsstock nötig. Die härteste Strafe war das Spießrutenlaufen. Hierbei waren 100 bis 300 Soldaten in zwei Reihen aufgestellt; jeder erhielt eine Rute. Dann mußte der Sträfling 6—12 mal mit entblößtem Rücken durch die Gaffe gehen, und jeder der aufgestellten Soldaten war verpflichtet, ihm einen Schlag auf den Rücken zu geben. Die Riesengarde. (Rechts vom König der alte Dessauer. Der Trommler ist ein Mohr.)

7. Geschichte für die Schulen des Herzogtums Braunschweig - S. VI

1912 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
Vi nicht verbrannt, sondern begraben. Ohne Sarg (oder in sog. Steinkisten), meist in seiner Kleidung, legte man den Toten ins Grab, gewöhnlich in sitzender Stellung. In solchen Gräbern findet man häufig Steinhämmer, Schwerter, Ringe re., ebenso auch Töpfe und Schalen, in denen man dem Toten Speise und Trank zur Seite setzte. Solche sogenannten Hünengräber — Begräbnisstätten aus grauer Vorzeit — gibt es noch bei Helmstedt (die Lübbensteine), Börßum, Klein-Denkte u. a. Orten. Besonders zahlreich sind sie in der Lüneburger Heide. Sie stammen von einem Bolke, dessen Name uns unbekannt ist. 5. Das Frankenreich (Chlodwig). 500 «. Chr. 1. Gründung. Durch die Völkerwanderung entstanden in Europa viele neue Reiche. Unter diesen wurde das Frankenreich (im nördlichen Gallien und zu beiden Seiten des Niederrheins) das mächtigste. Die Franken zerfielen ursprünglich in viele einzelne Stämme mit eigenen Königen. Diese Stämme vereinigte der Frankenkönig Chlodwig zu einem einzigen großen Reiche. Chlodwig war ursprünglich Heide, wurde aber später Christ. Über seine Bekehrung er- zählt man: Einst zog Chlodwig gegen seine räuberischen Nachbarn, die Alemannen, in den Krieg. Bei Zülpich (zwischen Aachen und Bonn) kam es zur Schlacht. Schon neigte sich der Sieg auf die Seite der Alemannen. Da rief Chlodwig den mächtigen Christengott, von dem ihm feine Gemahlin Chlotilde erzählt hatte, um Hilfe an — und alsbald siegte er. Jetzt beschloß er, Christ zu werden, und ließ sich mit 3000 edlen Franken taufen. Von da an breitete sich das Christentum im Frankenreiche schnell aus. (Deutsche Jugend 5, S. 141: Schlacht bei Zülpich und S. 136: Ein alamannifches Heerding.) 2. Lehnswefen. Als Chlodwig das Land der Alemannen und anderer Feinde feines Reiches erobert hatte, nahm er die Ländereien ihrer Edelinge größtenteils als Königsgnt für sich in Besitz und verwandelte sie in Krongüter (Domänen). Da er aber feine Güter nicht alle selbst verwalten konnte, so gab er sie teilweise feinen Getreuen zur Nutznießung, ihm aber verblieb das Land als Eigentum. So entstanden die Sehen. Der Landesherr hieß Lehnsherr, der Belehnte dagegen Vasall, Dienst- oder Sehnsmann. Dieser behielt gewöhnlich das Sehnsgut auf Lebenszeit und mußte dafür feinem Lehnsherrn den Treueid schwören und ihm in jedem Kampfe Heeresfolge leisten. Nicht festen gaben die Lehnsleute des Königs wieder Lehen an ihre Leute ab, und so verflocht das Lehnswefen fast alle Untertanen miteinander und mit dem Könige. Statt der ursprünglich freien. Grundbesitzer finden wir jetzt im Frankenreiche Lehnsleute und an Stelle des freien Volksstaates einen Lehnsstaat, worin alle mehr oder weniger von dem Willen des Königs abhängig find. Dieses Lehnswesen finden wir durch das ganze Mittelalter hindurch in Deutschland (auch in unserer Heimat) verbreitet. So hatten z. B. die Herzöge von Braunschweig ihr Land vom Kaiser zu Lehen (S. 4), die Grafen von Blankenburg und Regenstein, die Herren von Wolfenbüttel (S. 4) re. aber waren wieder Lehnsleute der Herzöge. 3. Die fränkischen Hausmeier. Die Nachkommen Chlodwigs kümmerten sich nicht viel um die Regierung, sondern überließen sie ihrem ersten Diener, dem Hausmeier. Unter den Hausmeiern zeichnete sich besonders Karl Martell aus. Zu seiner Zeit drangen die Araber aus Spanien in Frankreich ein, um ihre Macht und ihre Religion immer weiter zu verbreiten. Etwa 100 Jahre früher (622 v. Chr.) war nämlich in Mekka durch Mohammed eine neue Religion, die mohammedanische, gestiftet worden. Es gibt nur einen Gott, so lehrte

8. Geschichte für die Schulen des Herzogtums Braunschweig - S. 2

1912 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
2- Das Kloster zu Gandersheim war ein Nonnenkloster und vom Grafen Ludolf (S. Xv) gegründet. Ursprünglich hatte dieser in Brunshausen, seinem Stammsitze, ein Kloster angelegt, später aber verlegte er es nach Gandersheim. Die Nonnen spannen, webten und fliesten, auch besuchten sie Kranke, bereiteten Arzeneien oder unterrichteten auch wohl die Töchter der Vornehmen. Einen berühmten Namen erwarb sich die Nonne Roswitha, die sich als Dichterin auszeichnete. (Deutsche Jugend 5, Anhang, S. 353: Gandersheim.) 3. Ausbreitung und Bedeutung der Klöster. Nach und nach wurden immer mehr Klöster in unserem Herzogtume angelegt, so in Braunschweig (Ägidien-, Pauliner-, Franziskaner-, Kreuzkloster), in Königslutter, Riddagshausen, Marien-thal, Schöningen, Walkenried, Ameluuxborn (Deutsche Jugend 5, S. 218: Kloster Walkenried und S. 221: Kloster Ameluuxborn) u. a. Orten. Sie waren alle ähnlich eingerichtet wie das Ludgeri-Kloster in Helmstedt. Allen diesen Klöstern verdankt unsere Heimat sehr viel; durch sie wurde das Christentum immer mehr ausgebreitet; Kunst und Wissenschaft fanden in ihnen Pflege, und öde Waldörter und nutzlose Brüche verwandelten sich durch den Fleiß der Mönche in fruchtbare Felder, Gärten und Wiesen. (Nach der Reformation wurden die Klöster aufgehoben und zum Teil in Domänen verwandelt.) 10. Altdeutsche Volksrechte. 1. Wergeld. Geschriebene Gesetze hatten die alten Deutschen noch nicht. Ihre Gesetze pflanzten sich von Muud zu Mund fort, wurden aber trotzdem unverbrüchlich gehalten. Erst im 5. Jahrhundert begann man, die Gesetze aufzuschreiben und zwar in lateinischer Sprache. Nach diesen sog. Volksrechten durften nur Unfreie mit dem Tode bestraft werden, während der Freie jedes Verbrechen (ausgenommen Fürstenmord und Landesverrat) durch ein Wergeld büßen konnte. (Wer — Mann, Wergeld — das für einen getöteten Mann zu zahlende Geld.) So heißt es z. B. im Gesetz der Franken: Wenn ein Freier einen Freien tötet, so soll er 200 Solidi*) zahlen. Hat er einen Knecht getötet, so soll er 36 Solidi zahlen. Wenn ein Freier dem andern den Daumen abschlägt, so soll er 50 Solidi schuldig sein rc. Bei Berechnung des Wergeldes galt eine Kuh 1, ein Ochse 2, ein Hengst 6, ein Schwert mit der Scheide 7, ein Helm 6 Solidi rc. 2. Gottesurteile. Wenn es dem Richter nicht gelingen wollte, Schuld oder Unschuld eines Angeklagten festzustellen, so griff er — besonders bei Frauen und Sklaven — zum Gottesurteil. Man glaubte nämlich, daß Gott den Unschuldigen in seinen Schutz nehmen und zu seinen Gunsten _*) 20 Solidi (Schilling, Gulden) — 1 Pfund Silber; 1 Solidus — 12 Denaren — Pfennigen. Ein Schilling hatte damals aber so viel Wert wie heute etwa 200 Mark. Gottesurteil.

9. Geschichte für die Schulen des Herzogtums Braunschweig - S. 28

1912 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 28 — pelle erbauen und „so viel Pilger nach Rom schicken, als Bürger in dem Aufstande ums Leben gekommen waren," damit sie hier für die Seelen der Verstorbenen beteten. 300 Jahre lang stand die Hansa in voller Blüte, zerfiel dann aber allmählich, weil die Fürsten selbst mehr für Ordnung und Sicherheit sorgten. (Deutsche Jugend 4, S. 150: Der deutsche Handel im Mittelalter.) 27. Recht und Gesetz im Mittelalter. 1. Strafen. An die Stelle des früher gezahlten „Wergeldes" (S. Xiv) trat nach und nach eine Bestrafung an Gut und Ehre, Leib und Leben. Die Strafen waren im allgemeinen sehr hart. So heißt es z. B. im Salzburger Stadtrecht: „Wer ein Falschmünzer ist, der wird verbrannt oder verfetten. Wer meineidig ist, dem soll die Zunge hinten zum Nacken herausgerissen werden." Ungetreue Frauen wurden lebendig begraben, Mordbrenner, Kirchenräuber, Grabschänder u. a. lebendig verbrannt. Landesverräter wurden gevierteilt, indem an jeden Arm und Fuß ein Pferd gespannt und so der Leib auseinander gerissen wurde. Sehr häufig wandte man auch das Verstümmeln an. Nasen und Ohren wurden abgeschnitten, die Hand oder der Fuß abgehauen, die Augen geblendet re. Daneben waren noch allerlei Ehrenstrafen in Gebrauch. So mußten z. B. die Obst-diebe, Verleumder u. a. mit dem Halseifen am Pranger stehen. Ein solches Halseisen befand sich noch zu Anfang unseres Jahrhunderts am Altstadt-Rat- — hause zu Braunschweig. Vor dem Petritore ^daselbst hing früher (noch 1605) über der Oker - an einer Wippe ein eiserner Korb. In diesen wurden die Bäcker, die zu kleines Brot gebacken hatten, Gartendiebe rc. gesetzt und zur Strafe Die Wippe. mehrmals im Wasser untergetaucht. Andere Strafen waren noch Acht und Bann. Die Acht wurde vom Kaiser, der Bann vom Papste ausgesprochen. (Deutsche Jugend 5, S. 157: Acht und Bann.) Auch die Strafe, Hunde zu tragen und verkehrt auf dem Esel zu reiten, war nicht selten. (Deutsche Jugend 4, S. 76: Der Kaiser und der Abt.) 2. Femgerichte. Aus den alten Volksgerichten der Franken entstanden in Westfalen die Femgerichte. Von hier aus verbreiteten sie sich in den schütz- und rechtlosen Zeiten des Mittelalters durch ganz Deutschland. Sie gewährten jedem Freien den sichersten Schutz und waren der Schrecken aller Übeltäter. Ihre obersten Richter hießen Freigrafen, die übrigen Mitglieder Freischöffen oder auch „Wissende", weil sie um die Geheimnisse der Feme wußten. Die Stätte, wo das Gericht abgehalten wurde, nannte man „Mahlstätte", das Gericht selbst den „Freistuhl". Der Freigraf und die Freischösfen saßen an einem Tische. Vor ihnen lagen Schwert und Strick, die Zeichen des Rechts über Leben und Tod. Der oberste Freiskrhl war in Dortmund unter der Femlinde, die noch heute als Zeuge jener Gerichtsstätte dasteht. War jemand beim Femgericht verklagt, so ward er durch den Ladebrief mit sieben Siegeln vorgeladen. Erschien der Angeklagte, so

10. Geschichte für die Schulen des Herzogtums Braunschweig - S. 30

1912 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
der rechte Arm mit bcm linken Fuß und der linke Arm mit dem rechten Fuß zusammengebnnben; so würde sie dann an einem Strick „ 11/2 Ellen" tief in das Wasser hinabgelassen. Sank sie nicht unter oder erschien sie gleich tuieber an der Oberfläche, so galt sie als Hexe; benn das Wasser (als durch die Taufe geweiht) nahm sie nicht auf. In der Nähe von Utrecht war vom Kaiser Karl V. eine Wage ausgestellt worben, auf der die Hexen gewogen würden. Ein Gewicht unter 40 kg. hatte Verurteilung zur Folge. Man glaubte nämlich, bte Hexen verlören ihre natürliche Schwere. Die Tränenprobe grünbcte sich aus den Glauben, daß die Hexen nicht weinen könnten. Man verursachte der verbächtigteu Person alle möglichen Schmerzen, kamen aber bei ihr keine Tränen zum Vorschein, so galt sie als Hexe. Später wanbte man auch die Folter ober Tortur an und suchte durch Daumen- und Beinschrauben, durch Kneifen mit glühenben Zangen 2c. das Gestänbnis von der Angeklagten zu erzwingen. — Wer so der Hexerei überführt war, der würde auf bcm Scheiterhaufen verbraunt. Über 100 000 Unglückliche, meistens Frauen, sinb biesem Schicksal verfallen. Vor Braunschweig stauben so viel angekohlte Hexenpfähle, daß sie einen „kleinen Walb“ bilbcten. In Braunschweig wurde die letzte Hexe 1663 verbrannt. Es war die Tempel-Anneke aus Harxbüttel. Sie war beschuldigt, im Namen des Teufels einen Dieb so geängstigt zu haben, daß er das Gestohlene wiederbrachte. Ferner sollte sie einem Manne ein schlimmes Bein angehext, einem Bauer seine ihm entlaufenen Pferde gezeigt, unter den Kühen des Torfes das Sterben verhütet haben und ähnliche Sachen mehr. Anfangs leugnete sie alles; als man ihr aber die Beinschraube ansetzte, bekannte sie die unglaublichsten Tinge. So erzählte sie z. B., daß der Teufel des Nachts zu ihr gekommen sei und sie ihm drei Tröpflein Blut aus ihrem kleinen Finger in ein Tuch gelassen und ihm dieses gegeben habe. Auch sei sie in der Walpurgisnacht auf einem Ziegenbocke zum Brocken geritten. Sie habe daselbst ein Licht gehalten, die anderen Hexen aber hätten getanzt. Alle die von ihr vollbrachten Heilungen habe sie mit Hilfe des Teufels ausgeführt. Bei diesem Geständnis verblieb sie bis zu ihrer Hinrichtung. Ta sie sich stets sehr reumütig gezeigt hatte, wurde sie dahin begnadigt, daß ihr erst der Kops mit dem Schwerte abgeschlagen, sodann aber der ganze Leib verbrannt würde. 29. Erfindungen im Ztiittelalter. 1. Das Schicßpulver war in Deulschlanb schon im 12. Jahrhundert bekannt, boch würde es nur zu Feuerwerk u. a. Spielereien benutzt. Erst zu Anfang des 14. Jahrhunberts sing man an, das Pulver zum Fortschleubern der Geschosse zu verwenben. Als Erfinder des Pulvers nennt man gewöhnlich den Mönch Bertold Schwarz in Freiburg i. Br. (oder Mainz). Dieser versuchte, wie viele Männer im Mittelalter, Golb zu machen. Dabei vermischte er einmal Salpeter, Schwefel und Kohle. Zufällig sprang ein Funken in den Mörser, und mit furchtbarem Krach flog die Keule aus dem Mörser gegen die Decke. (1354.) Anfangs benutzte man das Pulver nur zum Sprengen, doch bald goß man auch Kanonen oder Donnerbüchsen, aus denen man zuerst mittels des Pulvers mit Steinen schoß. 2. Buchdrttckcrkuust. 1440. Vor der Erfindung der Buchdruckerkunst wurden die Bücher durch Abschreiben vervielfältigt, womit sich besonbers die Mönche beschäftigten. Doch waren solche Bücher sehr teuer, und eine Bibel war so viel wert wie bamals ein Bauerngut (2—3000 M.). Später schnitt man allerlei Heiligen-bilber in Holz und brückte sie ab. Ebenso versuchte man es mit ganzen Kapiteln aus der Bibel. Aber das war immer noch sehr mühsam. Da kam Johann Guteu-berg aus Mainz auf den Gebanken, die Buchstaben einzeln herzustellen und sie zu Wörtern zusammenzusetzen, nach vollendetem Druck aber wieder auseinander zu nehmen
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TM Hauptwörter (50)50

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TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
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TM Hauptwörter (200)200

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