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1. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 27

1880 - Halle : Anton
27 rum gegen sie zu Felde. Unter seiner Führung drangen die Franken bis zur Raab vor; sie erstürmten den Hauptring der Avaren (— so hießen ihre kreisförmigen aus Baumstämmen und Mauerwerk festgefügten Verschalungen —) und erbeuteten die ungeheuren Schätze, welche die wilden Feinde seit 200 Jahren zusammengeraubt und hier aufgehäuft hatten. Dadurch wurden die Avaren so geschwächt, daß sie bald nachher den benachbarten Slaven zur Beute fielen. Das ihnen abgenommene Land schlug Karl als Ostmark zu seinem Reiche; sie wurde die Grundlage des spätern Oestreichs. 6. Auch mit den Normannen in Dänemark gerieth er in Krieg; er besiegte sie und machte die Eider zum Grenzfluß- So dehnte sich sein Reich von der Eider bis zum Tiber und Ebro, vom atlantischen Meere bis zur Elbe und Theiß. 7. Zn all seiner Macht und Ehre kam am Ausgauge des achten Jahrhunderts noch eine neue Würde: im Jahre 800 krönte ihn der Papst zum römischen Kaiser. Als Karl am Weihnachtsfeste in der Peterskirche zu Rom am Altar zum Gebet niederkniete, trat der Papst vor ihn und setzte ihm eine goldene Krone auf das Haupt. Das versammelte Volk aber ries jubelnd: „Heil und Sieg dem erhabenen Karl, dem von Gott gekrönten, großen und friedebringenden Kaiser der Römer!" Dreimal wurden diese Worte wiederholt, dann berührte der Papst mit seiner einen Hand den Mund, mit der andern die Hand des Gekrönten, salbte ihn und verbeugte sich gegen ihn. So wurde das vor 3 24 Iah re n durch einen Deutschen vernichtete römische K a t f c r t h u m durch einen D> c n t = fch en wieder in's Leben gerufen. Karl war nun der höchste Herrscher der Welt und zugleich der oberste Schutzherr der christlichen Kirche in Europa. Iii. Karl war groß alsregent und alsvater seiner Völker. 1. Die alten Herzogtümer, in denen die Herzöge ziemlich selbständig regiert hatten, lösteer auf und theilte das ganze Reich in Gaue. Ueber jedem Gaue stand ein vom Kaiser eingesetzter Gaugraf; derselbe hielt, von feinen Schöffen umgeben, an des Kaisers Statt allmonatlich Gericht, erhob die Steuern, hielt auf Ruhe und Ordnung und führte im Kriege den Heerbann. Markgrafen schützten die Grenzen des Reichs. Pfalzgrafen verwalteten die königlichen Güter und Paläste (--- die letzteren hießen auch „Pfalzen" —). Sendgrasen reiften in Karls Aufträge durch dasland, beaufsichtig t e u die Beamten und untersuchten die Zustände. Karl selbst hielt alljährlich das Maifeld ab. Das war ein im Monat Mai stattfindender Reichstag. In den alten deutschen Volksversammlungen hatte jeder Freie mit berathen und mit be-

2. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 65

1880 - Halle : Anton
65 von dem väterlichen Hofe (— Meierei) vertrieben und dieser mit dem herrschaftlichen vereinigt. Und eines) in den Fehden der Ritter unter einander hatte er arg zu leiden. Da die Burgen schwer zu erobern waren, so beschädigte man sich lieber gegenseitig die Dörfer, trieb die Viehherden fort, zerstörte die Feldfrüchte, verdarb die Wein - und Obsternte, ja ruinirte manchmal sogar die Aecker durch böswilliges Einsäen von Unkraut auf lange Zeiten hinaus. Mit den Kreuzzügeu wurde das Loos des Bauern etwas besser. Aus Befehl des Papstes mußte jedem Knechte, welcher das Kreuz nahm, um mit in das gelobte Land zu ziehen, von feinem Herrn die Freiheit gegeben werden. Dadurch erwarben Taufende Unabhängigkeit und Selbständigkeit. Im andern Falle schenkte wohl auch der Herr, ehe er selbst den Kreuzzug antrat, aus Frömmigkeit seinen Knechten die Freiheit — oder er starb im fremden Lande, und das benutzten dann viele seiner bisher dienstbaren Leute, um sich unabhängig zu machen. Andere Bauern suchten wohl auch bei einer benachbarten Stadt Schutz, zahlten ihr ein Schutzgeld und wurden dafür als Pfahlbürger angenommen. So bildete sich allmählich wieder ein Stand freier Bauern; doch ging es damit sehr langsam, und noch lange befand sich der Landmann im Zustande der Gedrücktheit und Schutzlosigkeit. Iv. Die Femgerichte. 1. Durch das Faustrecht war eine allgemeine Unsicherheit herbeigeführt worden; jeder that, wozu er die Macht hatte. Die eigentlichen Gerichte besaßen nur geringe Achtung; fast niemand kümmerte sich um den Spruch des Richters. Dadurch wurden die Femgerichte in's Dasein gerufen. Ihr Name stammt von dem altdeutschen Worte „verfemen", welches so viel als „verbannen, verfluchen" heißt. — Ursprünglich entstanden sie m Westfalen; in Dortmund war ihr Hauptsitz; allmählich breiteten sie sich aber über ganz Deutschland ans. — Eigentlich waren sie nur eine Fortsetzung der alten, von Karl dem Großen eingeführten Gaugerichte, in denen der Gaugraf im Namen des Kaisers Recht sprach. Deshalb und weil nur freie Männer zu Femrichtern gewählt werden durften, Hieß der Vorsitzende eines solchen Gerichts „Freigras", obschon er sehr oft nur ein einfacher Bauer war; die Richter nannte'man „Freischöffen"; der^Ort, wo das Gericht abgehalten wurde, hieß „Freistuhl". Die Schöffen erkannten sich unter einander an einem besonderen Gruße und an geheimen Zeichen; Gruß und Zeichen verstanden nur sie allein; deshalb nannte man sie auch „Wissende". Niemandem , selbjt Weib und Kind nicht, dursten sie die Geheimnisse und Beschlüsse des Gerichts offenbaren; mit furchtbarem Eibe mußten sie das bei ihrer Aufnahme geloben, und schreckliche Strafe war dem ge-broht, der biesen Eib brach: er sollte bet Hänbe und Augen beraubt, 5

3. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 5

1880 - Halle : Anton
Stuhle sitzend, zum Zeichen seiner Gewalt einen Stab in der Hand —, umgeben von den Beisitzern oder Geschwornen, sprach er nach altem Brauche das Recht. Diese Beisitzer waren freie Männer, die ihm daß Urtheil finden halfen; sie schöpften gleichsam das Recht, darum hießen sie Schöpfen, Schöppen oder Schöffen. Verbrechen wurden durch Wehrgeld gebüßt (Eigentlich „Wergeld^, d. h. Manngeld, denn „Wer" war die Bezeichnung des waffenfähigen Mannes.) Eigentlich geprägtes Geld hatte man freilich noch nicht; der Verbrecher mußte seine That durch Erlegung von Vieh oder Waffen sühnen. Die Höhe des Wehrgeldes richtete sich nach der Größe des Verbrechens und nach dem Stande des Beleidigten: wer Richter, Edle und Freie kränkte, mußte doppelt und dreifach so viel zahlen, als wer unfreie Männer und zumal Sklaven versehrt hatte. In unklaren Fällen entschied das Gottesurtheil. Man setzte dabei voraus, die allezeit gerechte Gottheit werde dem Unschuldigen beistehen, ihn im Kampfe siegen lassen oder in der mit ihm vorzunehmenden Probe durch ein Wunder retten. Für freie Männer galt der Zweikampf als Probe. Kläger und Angeklagter kämpften mit einander; siegte der letztere, so war seine Unschuld bewiesen. Frauen und Sklaven mußten sich der Wasser- oder Feuer- oder Kreuzcsprobe unterwerfen. Bei der heißen Wafferprobe mußte der Angeklagte aus einem Kessel voll siedenden Wassers (— daher auch Kefselprobe genannt —) einen Ring oder Stein mit blosem Arme herausholen; blieb er unversehrt, so galt er als unschuldig. Bei der kalten Wasserprobe aber wurde er in's Wasser geworfen; sank er unter, so war er unschuldig; schwamm er oben, so war seine Schuld erwiesen (— er war in dem letzteren Falle gleichsam vom Wasser ausgeworfen worden, denn nach dem altheidnischen Volksglauben nahm die reine Fluth keinen Missethäter in sich auf). Bei der Feuerprobe mußte der Angeklagte die blose Hand eine Zeit lang in's Feuer halten und dann zum Beweise seiner Unschuld unversehrt wieder herausziehen — over er mußte im blosen Hemd durch einen brennenden Holzstoß oder mit blosen Füßen über glühendes Eisen gehen oder auch wohl das letztere mit blosen Händen eine Strecke weit tragen. — Wenn endlich die Kreuzesprobe vorgenommen wurde, so hatten Kläger und Angeklagter regungslos mit erhobenen Armen cm einem Kreuz zu stehen; wer zuerst die Hände rührte oder die Arme sinken ließ, hatte verloren. 9. Die alten Germanen waren Heiden. Ihre Gottesdienste hielten sie auf Bergesgipfeln und in Hainen, also unter freiem Himmel ab. Hier opferten sie Früchte, Thiere, sogar Menschen (— Kriegsgefangene). Ein Gang nach dem heiligen Haine hieß „Waldfahrt". In unserem „Wallfahrt" klingt Wort und Sache wieder. Wodann oder Odin war der Himmelsgott, der Allvater. Er trägt den grauen Wolkenhut und den blauen Sturm- mantel; alles weiß er, denn auf seinen Schultern sitzen zwei Raben — Gedanke und Erinnerung —, die ihm Kunde von allem, was sie

4. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 18

1880 - Halle : Anton
18 Hausmeier oder Majordomus, das war der Verwalter der königlichen Güter. — 9. Nach Auflösung deshunnenreichs hatten sich die Oft-gothen in Ungarn und Siebenbürgen niedergelassen. llm ihnen bessere Wohnsitze zu verschaffen, führte sie ihr König Theodorich nach Italien. 2m Jahre 48u besiegte er den Od oaker bei Verona (— darum heißt er in der Sage „Dietrich von Bern" —). Odoaker flüchtete sich in das feste Ravenna und vertheidigte sich tapfer drei Jahre hindurch. Nachdem ihm Theodorich Leben und Freiheit versprochen, übergab er die Stadt. Theodor ick aber tödtete ihn nach wenig Tagen bei einem Gastmahl. So gründete er in Italien ein Ost gothen reich mit den Hauptstädten Ravenna und Verona. Weise und gerecht herrschte er bis zum Jahre 326; die Geschichte nennt ihn den Großen. Den dritten Theil des italischen Bodens vertheilte er an seine Gothen. (Wenn die Germanen ein Land erobert hatten, so mußten die Einwohner einen Theil ihrer Ländereien an die Sieger abtreten. Dieser abgetretene Theil wurde unter alle Freien vertheilt. Dem Könige aber fielen alle Güter zu, welche dem vorigen Landesherrn gehört hatten. Zum größten Theile verlieh er dieselben für geleistete oder noch zu leistende Dienste an die Großen feines Gefolges. Solche verliehene Güter hießen Lehen, ihre Inhaber aber Vasallen oder Lehnsmannen. Diese Lehen konnten jederzeit wieder genommen werden. Meist jedoch durften die Vasallen sie lebenslänglich behalten; es wurde auch üblich, daß die Lehen des Vaters nach dessen Tode auf den Sohn übergingen; ja später wurden sie ganz erblich. Die Besitzer großer Lehen gaben wieder von ihren Grundstücken an weniger Begüterte nnv verpflichteten sie so in gleicher Weise zu Diensten. Auf solche Weise bildete sich unter den germanischen Völkern das Lehnswesen aus). Theodorich ließ den Römern ihre Gesetze und Religion (— die Gothen waren Arianer, die Römer bekannten sich zum katholischen Glauben —). Die Gothen bildeten den Kriegerstand; die bürgerliche Thätigkeit (— Handel, Gewerbe, Kunst, Wissenschaft) blieb den Römern überlassen. Unter Theodorich blühte das zertretene Italien wieder auf: er sorgte für das Wohl des Landes, indem er Ackerbau, Handel und Gewerbe unterstützte; er schirmte den Frieden und die Gerechtigkeit. Die übrigen germanischen Könige verehrten ihn als ihren Rathgeber und Schiedsrichter. Am Ende seines Lebens jedoch ließ er sich zur Härte und Ungerechtigkeit gegen seine katholischen Unterthanen verleiten, weil er fürchtete, sie möchten sich von ihm, dem Arianer, losreißen und dem katholischen oströmifchen Kaiser unterwerfen wollen. Unter seinen schwachen Nachfolgern verfiel das Ost-gothenreich.

5. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 33

1880 - Halle : Anton
33 beleidigt glaubte, so suchte er nicht bei dem verordneten Richter Hilfe, sondern verschaffte sich mit dem Schwerte in der Faust selbst sein Recht. Mit der 'zunehmenden innern Unordnung bildete sich so allmählich der Zustand des Faustrechts aus. Dabei erging es den gemeinen freien Leuten auf dem Lande am übelsten. Die großen Herren nahmen sich in ihren Kämpfen und Fehden nicht die Mühe, das Eigenthum derselben zu schonen. Die Saaten des Landmanns wurden von den Hufen der Pferde zertreten, ja Haus und Hof wurde nicht selten ein Raub der Flammen. Noch größeren Schaden brachten die Raubzüge der Normannen, Slaven und Ungarn: bei dem Mangel an festen Städten, in die sie sich hätten flüchten können, waren die Landbewohner der Raub- und Mordlust der wilden Feinde wehrlos preisgegeben. Nicht wenig drückend war für die nicht reich begüterten gemeinen Freien auch die Last des Heerbanns, d. h. die Pflicht, zur Kriegszeit dem Rufe des Königs zu folgen und das Baterland zu vertheidigen. Sold gab es nicht; dazu mußte jeder sich selbst bewaffnen und für feinen Unterhalt im Felde sorgen, und bei der langen Abwesenheit von Haus und Hos ging es daheim mit der Wirthschaft mehr und mehr rückwärts. Diese Uebelstände veranlaßten gar viele Freie, ihre Freiheit auszugeben und Leibeigene eines Ritters oder eines Klosters zu werden; denn nun mußte ihr Herr für ihren Schutz sorgen, und am Kriege brauchten sie auch nicht mehr thei(zunehmen, da ja nur Freie zum Waffendienst berechtigt und verpflichtet waren. Und wenn andre auch nicht gerade ganz und gar ihre Freiheit dahin geben mochten, so begaben sie sich doch wenigstens in den Schutz eines Ritters oder Klosters, leisteten dafür allerlei Dienste und Abgaben und wurden damit Halbfreie. Durch die Fehden der Ritter, durch die Raubz üge der Feinde und durch den beschwerlichen Heerbann wurde somit die Zahl der Freien vermindert; der Stand der freien Bauern und Bürger sank; Geistlichkeit und Adel gewannen die meiste Bedeutung. Unter dem letzten deutschen Karolinger, Ludwig dem Kinde, wurden diese Zustände immer schlimmer. Der Tod des Vaters hob den siebenjährigen Knaben aus den Thron; kaum 18 Jahre alt, starb er schon. Wohl durfte man damals klagen: „Wehe dem Lande, deß König ein Kind ist!" Mit Ludwig dem Kinde erlosch 911 das Karolingergeschlecht in Deutschland. Vii. Heinrich I. 1. Nach dem Ans sterben der Karolinger wählten die deutschen Fürsten den Frankenherzog Konrad zum König. Er regierte als Konrad I- von 911— 918. Umsonst war er be- 3

6. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 74

1880 - Halle : Anton
74 der herausgekommen sind". Um so mehr widmete er seine Zeit und Kraft dem armen, gänzlich zu Grunde gerichteten Deutschland. Mit fester Haud stellte er Ruhe, Ordnung und Sicherheit wieder her. Er erließ strenge Gebote, den Landfrieden zu halten, sorgte aber auch dafür, daß sie befolgt wurden. Unermüdlich durchzog er das Reich von einem Ende zum andern und hielt über die Frevler Gericht: die Raubburgen wurden zerstört und die Raubritter hingerichtet. Geendet nach langem, verderblichem Streit War die kaiserlose, die schreckliche Zeit, Und ein Richter war wie-der auf Erden. Nicht blind mehr waltet der eiserne Speer, Nicht fürchtet der Schwache, der Friedliche mehr Des Mächtigen Beute zu werden. Das dankbare Volk nannte ihn darum mit Recht den Wiederhersteller Deutschlands und das lebendige Gesetz. 5. Rudolf war als Mensch einfach. Sein graues Wamms, welches er gewöhnlich trug, besserte er wohl mit eigner Hand aus. Auf seinen Feldzügen begnügte er sich zu Zeiten auch mit Rüben vom Felde, die er roh verzehrte, und tröstete seine Krieger mit den Worten: „So lange wir die noch haben, werden wir nicht verhungern". Und als, während sein Heer vor Durst fast verschmachtete, ein Soldat ihm eine Flasche Wasser brachte, die er einem Bauer abgenommen hatte, befahl der König, sie dem Eigenthümer zurückzugeben, indem er sagte: „Ich fühle keinen Durst für mich, sondern nur für meine Kriegsgefährten". Wegen seiner Freundlichkeit und Herzengüte war er allgemein beliebt. Seine Erhöhung hatte ihn nicht stolz gemacht. Vor einem Bürger aus Zürich stand er vom Throne aus, weil ihm derselbe einst das Leben gerettet hatte — und als er einmal wieder in die Gegend von Basel kam, suchte er einen Gerber, den er früher gekannt, in seiner Werkstätte auf und schüttelte ihm wie ehedem kräftig die Hand. Für jeden war er zugänglich, und als seine Kriegsleute einst einen armen Mann, der mit einer Bitte kam, abweisen wollten, sprach er verweisend: „Bin ich denn König, um mich einschließen zu lassen?" — Gern übte er Milde, und als seiner Umgebung ein von ihm gefälltes Urtheil zu gelinde erschien, entgegnete er: „Ich habe oft Reue darüber empfunden, daß ich zu strenge verfuhr, nie aber darüber, daß ich zu gütig war". Er war ein Freund harmlosen [Scherzes. In Mainz trat er einst unerkannt in eines Bäckers Haus, um sich zu wärmen. Die übelgelaunte und den Soldaten nicht gutgesinnte Frau des Bäckers schalt ihn gar arg und goß ihm sogar, als er sich nicht rasch genug entfernte, ein Gefäß mit Wasser über den Kopf. Als er darauf am Mittag, umgeben von seinen Großen, bei Tafel saß, schickte er ihr einige gefüllte Schüsseln und ließ ihr sagen, das sei für den freundlichen Empfang am Morgen. Die gewaltig erschrockene Frau rannte sogleich

7. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 85

1880 - Halle : Anton
85 und Wissenschaft; darum nennt man ihn wohl auch den letzten Ritter. Muthig folgte er der flüchtigen Gemse aus die steilsten Alpenhöhen. Dabei verkletterte er sich einst auf der Martinswand bei Innsbruck so, daß man ihn verloren gab; doch eilten noch zur rechten Zeit Bergleute mit Seilen herbei und retteten ihn vom schrecklichen Hungertods. (Vergleiche das Gedicht von Grün „Die Martinswand".) Tapfer vertheidigte Maxmilian Deutschlands Ehre gegenüber französischer Prahlerei. Als er in Worms Reichstag hielt, erschien auch ein französischer Ritter von riesiger Größe, prahlte mit seiner Körperkraft und forderte jeden Deutschen, der sich mit ihm messen wolle, zum Zweikampfe heraus. Jeder zagte vor solchem Gegner; um so übermüthiger höhnte der Franzose. Da ritt ihm aus der Reihe der Deutschen in glänzender Wnffenrüstung und mit geschlossenem Visir ein Ritter entgegen. Zwar war er um Haupteslänge kleiner als der Franzose, aber nach kurzem Kampfe flog jener besiegt aus dem Sattel in den Sand. Und als nun der Sieger das Visir öffnete, siehe, da war es der Kaiser selbst, „der für Deutschlands Ehre das Schwert gezückt und den höhnenden Franken heimgeschickt, mit Schimpf und Schande beladen" — und mit jubelndem Zuruf begrüßte ihn das dankbare Volk. (Vergl. das entsprechende Gedickt von H. v. Mühten „Es waren viel Fürsten und Ritter zumal rc."). — 3. Großes ist unter Mazmilians Regierung für das innere Wohl Deutschlands geschehen. Ruhe und Ordnung, die unter seinem schwachen und gleichgiltigen Vater gänzlich gewichen waren, hat er dauernd begründet. Wohl waren auch schon früher allerlei Gesetze gegen Raubritter und Friedensbrecher erlassen worden (= Gottessrieden rc.), aber sie hatten nur so lange gegolten, als ein kräftiger Kaiser mit Ernst und Strenge auf ihre Beobachtung hielt. Im Jahre 1495 machte jedoch Maxmilian auf dem Reichstage zu Worms dem Unwesen des Faustrechts für immer ein Ende, indem er den ewigen Landfrieden einführte. Niemand sollte von nun ab den andern bekriegen, belagern oder berauben; niemand sollte ein Schloß, eine Stadt oder ein Dorf mit Gewalt einnehmen, mit Brand oder auf andre Weise beschädigen; wer es dennoch thun würde, sollte harter Strafe verfallen. Vielleicht würden die raub - und kriegslustigen Ritter sich auck jetzt dem Gesetze nicht gefügt haben, wenn sie sich hinter den Mauern ihrer Burgen noch so sicher gewußt hätten als früher. Aber die Zeiten waren andre geworden. Schon 150 Jahre zuvor hatte ein deutscher Mönch, Bertholt» Schwarz, das Schießpulver erfunden. In seiner Zelle hatte er Salpeter, Schwefel und Kohle in einem Mörser zerstoßen und unter einander gemischt, alsdann aber auf den Mörser einen Stein gelegt. Zufällig fiel ein Funke in die Mischung; sie entzündete sich und schleuderte den Stein mit großer Gewalt zur Decke des Zimmers empor. So lernte man die Kraft des Pulvers kennen. Sehr bald kam man auf den Gedanken, sie im Kriege anzuwen-

8. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 3

1880 - Halle : Anton
3 ließ sich kein Volk maßloser; jemandem Obdach verweigern, galt als Frevel; jeder bewirthete nach Möglichkeit; war der Vorrath im eigenen Hause aufgezehrt, so führte er den Gast ohne Anstand zum Nachbar, bei welchem beide gleich freundliche Aufnahme fanden. Besondere Achtung genoß das Weib; in ihm sah man etwas Heiliges und Gottverwandtes; seinem Rathe wurde gefolgt, seinem Ausspruche gehorcht. Vielweiberei war bei den alten Germanen nicht üblich. Die Ehe galt heilig; durch sie wurde das Weib die „Frau", d. h. die Herrin des Hauses. („Frau" ist verwandt mit einem altdeutschen Worte „M," welches „Herr" bedeutet; es findet sich noch in „Fronleichnam" — Leichnam des Herrn, in „frönen" — einem Herrn dienen, in „Fronveste" — Herrenburg.) Durch Verheirathung wurde der Sohn der väterlichen Vormundschaft ledig, er wurde frei; darum nannte man das Heirathen selbst „Freien." — Die Verlobung erfolgte in öffentlicher Volksversammlung, die man „Mal" nannte; daher schreibt sich der Ausdruck „vermählen." — Als Mitgift brachte der Mann der Frau ein Paar Stiere, ein gezäumtes Pferd und Waffen zu. Damit wollte man andeuten, daß die Frau des Mannes Gehilfin in der Arbeit und Anstrengung, seine treue Genossin in Freude und Leid sein solle. Es fehlten aber neben diesen Licht- auch die Schattenseiten nicht. Als schlimme Eigenschaften der alten Germanen werden uns genannt: Trägheit (— die Lieblingsbeschäftigung freier Männer war Krieg und Jagd; das Hauswesen besorgten die Frauen; den Ackerbau überließ man den Sklaven. Wenn nicht Krieg oder Jagd sie in Anspruch nahm, lagen die Männer müsfig auf der weichen Haut des erlegten Bären; daher der Ausdruck, „auf der faulen Bärenhaut liegen," —) Spielfucht (— man spielte mit Würfeln, und die Leidenschaft des Spiels ging so weit,_ daß der Deutsche nicht selten Hab und Gut, Weib und Kind, zuletzt die eigene Freiheit verspielte; ruhig ging dann nach unglücklichem Wurf der Verlierende in die Knechtschaft und wurde der Leibeigene des andern. —) Trinksucht (— getrunken wurde Gerstensaft, also eine Art Bier, und Meth, eine Mischung aus Wasser und Honig —) und Streitsucht (—die Festgelage arteten häufig in wilden Streit und Kamps aus und „endeten seltener mit Schmähreden als mit Wunden und Tod"). 6. Das Volk bestand aus Freien und Unfreien. Freie mit großem Besitz oder mit großem Ansehen hießen Edelin ge (—Adlige). Diese edlen Freien waren zumeist die Nachkommen der Männer, unter.deren Führung einst die Deutschen die lange Wanderung aus dem fernen Asien bis in die neue Heimath zurückgelegt oder welche sich in den Kämpfen der Einwanderer mit den bisherigen Bewohnern als Kriegsführer ausgezeichnet oder sonst verdient gemacht hatten. Die übrigen Freien waren die Gemeinfreien 1*

9. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 4

1880 - Halle : Anton
4 Die Unfreien zerfielen in Halbfreie und ganz Unfreie. Die Halbfreien oder „Hinterfassen" hatten von einem Freien ein Stück Land zur Bewirtschaftung erhalten und mußten ihm dafür Pacht zahlen und Dienste leisten. Die ganz Unfreien oder Sklaven waren Kriegsgefangene oder solche, welche ihre Freiheit verspielt hatten; sie wurden als blose Waare angesehen, die man beliebig kaufen und verkaufen konnte. — 7. Die Freien allein besaßen das Recht, Waffen zu tragen; aber sie allein auch hatten die Pflicht, das Vaterland zu vertheidigen. Die Einberufung aller Freien zum Kriege nannte man Heerbann. Vor Beginn des Krieges wurde der Tapferste auf einen Schild gehoben und damit zum Anführer im Kampfe erwählt; man nannte ihn Herzog, weil er vor dem Heere herzog. — Den Männern folgten Frauen und Kinder auf Wagen in die Schlacht. Als Helme trugen die Krieger oft die Schädelhaut eines Thieres, woran die Hörner und Ohren stehen geblieben waren; dadurch wollten sie sich noch größer und den Feinden noch schrecklicher machen. Aus weiter Ferne schleuderten sie mit großer Sicherheit den furchtbaren Speer; er bestand aus einer Stange mit scharfer Spitze aus Stein oder Eisen; im Handgemenge dienten Streithämmer und Streitäxte aus Stein, kurze Schwerter und Meffer als Waffen. Der große Schild deckte den ganzen Körper; er bestand aus Holz oder Flechtwerk, war mit Leder überzogen und mit glänzenden Farben bemalt. Hinter den Kämpfenden, auf der Wagenburg, pflegten die Frauen die Verwundeten, sangen den Ermatteten Muth ein, erdolchten die feigen Flüchtlinge, und wenn alles verloren war, erwürgten sie ihre Kinder und tödteten zuletzt sich selbst, um verhaßter Knechtschaft zu entgehen. — Freie ohne Eigenthum (— das Besitzthum erbte immer vom Vater auf den ältesten Sohn —), kriegs - und abenteuerlustige junge Männer begaben sich wohl auch freiwillig in den Waffendienst eines Edlen. Sie bildeten fein „Gesinde" oder sein „Gefolge"; er war ihr „Gefolgsherr" oder „Kuning" (—König); sie lebten und wohnten mit ihm und schmausten in seiner Halle, zogen aber auch unter seiner Führung auf Krieg und Beute aus. Ihm waren sie in unwandelbarer Treue ergeben; ihn selbst mit Ausopferung des eigenen Lebens zu vertheidigen und zu schützen, war Pflicht und Ehre; ihn zu überleben, galt als Schimpf. Als Belohnung erhielten sie Waffen und Rosse und von der Kriegsbeute ihren Antheil. 8. Ueber dem Gaue stand ein von den freien Männern gewählter Gaugraf. Auf der Malstätte unter freiem Himmel — auf einer Bergeshöhe oder unter einem heiligen Baume auf einem

10. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 45

1880 - Halle : Anton
45 das Bisthum oder Kloster lag, in ihr Amt eingesetzt worden und hatten aus den Händen derselben zum Zeichen der ihnen übertragenen Gewalt einen Ring und einen Hirtenstab empfangen. Diese Einsetzung der Bischöfe durch die weltlichen Fürsten nannte man Investitur. Nach Gregors Willen sollte sie von nun an nicht mehr durch jene, sondern allein durch den Papst erfolgen. — Und mit die Geistlichen ganz und gar aller weltlichen Sorge zu entheben und um sie ganz und gar an die Kirche und au Rom zu binden, forderte er, daß sie ehelos bleiben sollten: nicht um Weib und Kind, einzig und allein um bett Papst und dessen Befehle sollten sie sich fortan kümmern. — Enblich verlangte Gregor noch die Abschaffung eines groben Mißbrauchs, der Simonie. Es war nämlich bamals Sitte geworben, daß biejenigett, welche ein geistliches Amt zu vergeben hatten, es mit Gelb an bett Meistbietenben, ohne Rücksicht auf seine sonstige Mürbigkeit, verkauften. In Erinnerung an bcn heidnischen Zauberer Simon, der nach Ap. 8, 18 dem Petrus Gelb bot, um basür die Gabe zu erlangen, bnrch Hanbanflegen den heiligen Geist mittheilen zu können, nannte man biefen Unfug „Simonie". 4. König Heinrich hatte sich nicht eben sehr an Gregors Verordnungen gekehrt; darum kamen dem Papste die Klagen der Sachsen gerade recht. Er lud sofort den Heinrich zur Verantwortung nach Rom vor. Dieser, erzürnt über Gregors Anmaßung, berief eine Versammlung der deutschen Bischöfe nach Worms und ließ hier den Papst absetzen. In einem besonderen Schreiben theilte er letzterem den Beschluß der Versammlung mit. Dieses Schreiben war gerichtet an „Hildebrand , nicht den Papst, sondern den falschen Mönch" und schloß mit den Worten: „Ich, Heinrich, König von Gottes Gnaden, rufe dir mit [allen meinen Bischöfen zu: Steige herab, steige herab vom angemaßten apostolischen Stuhle!" Gregor sprach als Antwort auf dieses Schreiben und jenen Beschluß deubaun überheinrich aus. Damit schloß er ihn aus der Gemeinschaft der christlichen Kirche aus, untersagte ihm die Regierung des ganzen deutschen Reichs und Italiens, entband alle feine Unterthanen von der Pflicht des Gehorsams und von dem Eide der Treue, bett sie beut Könige geleistet hatten, und forberte die Fürsten auf, einen anbetn König zu wählen, wenn Heinrich sich seinen Anorbnnngen nicht fügen würde. Wäre nun der letztere der Liebe und Treue feiner Unterthanen sicher gewesen, so hätte er wohl des Papstes Bannfluch verlachen können; allein bnrch sein bisheriges Betragen und Regiment hatte er beibes verscherzt; barutn fetnben Gregors Worte fast überall willigen Eingang; in Sachsen loberte die Flamme des Aufruhrs wilber als je empor, und die deutschen Fürsten erklärten, daß sie, wettn Heinrich nicht binnen Jahresfrist vom Banne losgesprochen wäre, einen anbetn König wählen würden. In btefer Noth beschloß Heinrich, um seinen Fetnben in Deutsch-tanb bcn Sieg zu vetbetben, sich vor allem mit dem Papste auszusöhnen und sich vom Banne befreien zu lassen. Mitten im Winter unternahm er barmn, nur von feiner Gemahlin, seinem kleinen Sohne und einem
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TM Hauptwörter (200)200

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