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1918

1. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 60

1918 - Leipzig : Voigtländer
nicht sehr viel, wenn du dich selbst mir gibst?" Und der Jüngling wurde sein eifriger Schüler. — Ein andermal begegnete Sokrates einem schönen Jüngling von trefflichen Anlagen in einer engen Gasse-(Er hielt ihm seinen Stock vor, und der Jüngling blieb stehen. „Sage mir doch," fragte Sokrates, „wo kauft man Mehl?" — „Huf dem markte." — „Und Öl?" — „(Eben da." — „Aber wo geht man hin» um weise und gut zu werden?" Der Jüngling schwieg. „Folge mir/ fuhr Sokrates fort, „ich will es dir zeigen." Seitdem schlossen beide den engsten Zreundschaftsbund. 6. Sokrates und seine Schüler. Mit inniger Liebe hingen die Schüler an dem weisen Lehrer. Sie kannten keinen größeren Genuß, als um ihn zu sein und ihn zu hören. (Ein wißbegieriger Jüngling kam sehr oft mehrere Meilen weit nach Rthen gegangen, um nur einen Tag den Unterricht des Sokrates zu genießen. (Einst befand sich die Vaterstadt dieses Jünglings in bitterem Streite mit Rthen, und die Rthener hatten deren Bürgern bei Todesstrafe verboten, ihre Stadt zu betreten. Da legte der junge Freund des Sokrates Weibes Kleidung an und schlich mit Lebensgefahr abends durch das Tor, ui" zu dem geliebten Lehrer zu gehen. 7. Softrates vor Gericht. Rber je eifriger Sokrates M Wahrheit und Tugend wirkte, desto heftigern haß zog er sich bei dem großen Haufen seiner Mitbürger zu. Besonders zürnten ihm Volks' sichrer, deren Falschheit er oft in ernsten Worten züchtigte. Endlich klagten sie ihn sogar öffentlich an. Sie sagten: „Sokrates glaubt ne an unsere Götter und verdirbt durch seine Lehren die Jugend." Und der edle weise, schon ein Greis von siebzig Jahren, wurde vor (Berw gestellt. Mit aller Buhe verteidigte er sich gegen die unwürdige Rp klage. 3m Bewußtsein seiner Unschuld verschmähte er, unter Bitt^ und Tränen um Mitleid und Begnadigung zu flehen, tote es gewöhn* Itch geschah, „wenn ich eine Strafe verdiene," sagte er, „so ist es die, daß ich auf Kosten des Staates erhalten werde." Das erbitterte die Richter, und sie verurteilten ihn zum Tode. 8. Softrates im Gefängnis» sein Tod. Sokrates verzieh den Richtern das ungerechte Urteil und ließ sich ruhig ins Gefangn^ führen. Dort verbrachte er noch dreißig Tage. Seine Freunde W suchten ihn täglich und fanden bei ihm stets Worte des Trostes und Lehren der Weisheit. Sie täten alles, den geliebten Meister zu retten-Durch Geschenke gewannen sie den Gefängniswärter, daß er ein** Rbends die Kerkertür offen ließ: Sokrates sollte entfliehen. Rber6 I
1918

2. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 6

1918 - Leipzig : Voigtländer
meinde für wehrhaft erklärt und vom Vorsteher mit Schild und Lanze geschmückt wurde, von nun an trennte er sich nicht mehr von seinen Waffen: mit ihnen zog er nicht allein zum Kampf, er erschien auch bewaffnet in der Versammlung der Gemeinde und beim Zestgelage. 3. Kriegswesen. Gab es Krieg, so wurden alle wehrfähigen freien Männer aufgeboten. Ein solches Aufgebot hieß der Heerbann-Der tapferste der Melden wurde zum Anführer oder Herzog erhoben. Kriegslustige Jünglinge schlossen sich ihm an als sein (Befolge und schwuren, vereint mit ihm zu leben und zu sterben. Vor der Schlacht erhoben die germanischen Streiter ein furchtbares Kampfgeschrei, um sich den Mut zu entflammen. Die Schlachtordnung war Keilförmig* 3m (Einzel* und Nahkampfe des Fußvolkes lag die Entscheidung l Reiterei gab es nicht viel. Mit unglaublicher Tapferkeit wurde ge# kämpft: Führer und (Befolge wetteiferten in heldenmütigen Taten. Lebendig aus der Schlacht zu weichen, wenn der Führer gefallen war, brachte Schande fürs ganze Leben. Mancher Held konnte des Kampf65 gar nicht genug haben, herrschte daheim Friede, so unternahm er mit seinem (Befolge einen Kriegszug in fremdes Gebiet und suchte dort Ruhm und Beute. 4. Lebensart und Sitte. In Friedenszeiten beschäftigte besonders die Jagd die freien Männer. Außerdem galt noch Waffen" schmieden als die wichtigste, eines Freien würdige Arbeit. Die Besorgung des Hauswesens und der Ackerwirtschaft blieb den Weibern und den Knechten überlassen. Die Knechte waren meist Kriegsgefangene und wurden milde behandelt. Die freien Männer lagen, wenn sie vott ihren Zügen zurückgekehrt waren, daheim auf einer Bärenhaut neben dem herbe, wer zu lange ruhte und den Sinn für große Taten verlor, hieß ein Bärenhäuter. Die Zeit verkürzten sie sich gerne mit Idürp' spiel, dem sie mit solcher Leidenschaft ergeben waren, daß sie oft ha6 und Gut verspielten. Auch im Trunk waren sie leicht unmäßig. 3#°* kannten sie noch nicht den wein; ober sich in Bier und Met, ihre" Lieblingsgetränken, zu berauschen, galt für keine Schanbe. ©ft &e# sangen sie bei ihren (Belagen die Taten der alten helben. Dann tauscht sie offenen Herzens ihre Gebanken aus, schlossen Freundschaftsbündnis^' ratschlagten über kriegerische Unternehmungen, über Angelegenheit^1 der (Bemeinbe und der Familie. Die Rechtspflege war einsah war jemanb ein Unrecht geschehen, so bürste er es selbst rächen; 11,(1 einer getötet, so übernahm die Familie (Sippe) die Rache (Blutrache)-Die Gesamtheit schritt nur ein, wenn gegen sie ober gegen die Got'
1918

3. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 91

1918 - Leipzig : Voigtländer
— 91 — Wachskerzen, und Trauermusik hallte durch das weite Gewölbe. Das alles erschütterte ihn so tief, daß er schon wenige Tage darauf wirklich starb, zwei Jahre nachdem er die Krone niedergelegt hatte. 39. Philipp Ii. von Spanien. t. Die Reformation in den Niederlanden. Karls V. Sohn, Philipp Ii., König von Spanien und den Niederlanden, war ein harter finsterer Mann. Die evangelische Lehre haßte er. „Ich möchte lieber tausendmal sterben," sagte er, „als diese Ketzerei zulassen." Aber in seinen Niederlanden hatte die Reformation schon viel Anhang gefunden. Um sie auszurotten, ergriff Philipp die schärfsten Maßregeln. Er setzte geistliche Richter ein, die über jede Abweichung von der katholischen Lehre strenges Gericht halten sollten. Dieses geistliche (Bericht wurde Inquisition genannt. Der bloße verdacht reichte hin, einen ruhigen Bürger aus der Mitte seiner Familie zu reißen. Wollten die Angeklagten nicht gleich bekennen, so spannte man sie auf die Folter, so daß sie vor lauter Schmerzen manchmal gestanden, was sie gar nicht begangen hatten. Die Strafen waren furchtbar: lebenslängliches Gefängnis, Tod durch das Schwert oder auf dem Scheiterhaufen! Diese Tyrannei erregte tiefe (Erbitterung im Volke, und es entstand ein Bund zur Verteidigung der Rechte des Landes. (Ein Spanier hatte die Niederländer Bettler (Oueux) genannt; sie nahmen diesen Spottnamen als Bundesbezeichnung an und nannten sich seitdem Geusen. 2. Der Rbfali der Niederlande. Da schickte Philipp seinen grausamen General, den Herzog Alba, mit einem spanischen Heere nach den Niederlanden, daß er die Abtrünnigen züchtige. Angst und Schrecken eilten ihm voran, und schon bei seiner Ankunft flüchteten Scharen von Kaufleuten und Handwerkern ins Ausland. Und der gefürchtete Mann führte die Inquisition mit aller Grausamkeit durch. Täglich wurden Menschen gehenkt, geköpft, gevierteilt, verbrannt. Selbst die angesehensten Männer wie die Grasen (Egmont und Hoorn ließ er ergreifen und hinrichten. Alba rühmte sich später selber, in sechs Jahren habe er mehr als 18000 Menschen hinrichten lassen. Die Niederländer wurden zur Verzweiflung getrieben; sie ließen dem König Philipp sagen: „Du hast bei deinem Regierungsantritt geschworen, uns ein guter und gerechter Herr zu sein und unsere Freiheiten und Rechte wohl und getreulich zu halten. Du behandelst uns aber gleich Schlacht-tieren. Darum, weil du deinen Eid gebrochen hast, können wir nicht
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4. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 206

1918 - Leipzig : Voigtländer
— 206 — gesetzt und hat manchmal die Sicherheit des Reiches bedroht. Diesen parteihader hat einmal Sürst Bismarck in einer herrlichen Rede im Reichstag mit dem bösen (Botte Loki «vgl. Hr. 2, 2) verglichen, der den blinden hödur, den Wähler, der die Tragweite seines Tuns nicht beurteilen kann, verleitet, den Lichtgott Baldur, das im Völkerfrühling von 1866 und 1870 geeinigte deutsche Vaterland, zu erschlagen. 5. Gemeinsame Einrichtungen. Dennoch haben Bundes* rat und Reichstag in den dem großen Kriege folgenden Zriedens-jahren viele (Einrichtungen getroffen, welche die bis dahin getrennten deutschen Staaten immer mehr zu einem einigen Reiche verschmolzen haben. Zunächst wurde dasmünzwesen geordnet. Die Norddeutschen Staaten hatten nach Talern (== 3 Mark), die süddeutschen nach (Bulben (7 = 4 Talern) gerechnet; viele schlechte Münzen und unansehnliches Papiergeld waren im Umlauf. Noch früher hatten womöglich einzelne Ländchen, sogar manche Städte eigene Währung gehabt. Nun wurde für ganz Deutschland die Markrechnung und die Goldwährung eingeführt. 3n schönen (Bold-, Silber-, Nickel- und Kupfermünzen ober in sauberen Kassenscheinen und Banknoten zahlen sich jetzt Süddeutsche und Norddeutsche, was sie einander schulden. Ruch kann man die Reichsbank und die Post zur Übermittelung von Zahlungen benutzen. — Zur Erleichterung des Handels würden die jetzt gültigen Maße und Gewichte eingeführt: als Längeneinheit das Meter, als Gewichtseinheit das Kilogramm, als hohlmaß das Liter. — Dann würde nach und nach die Rechtspflege neu georbnet. Noch während des französischen Krieges führte man ein gemeinsames Strafgesetz* buch ein, denn es geht nicht, daß z. B. Diebstahl in dem einen deutschen Staate weniger streng bestraft wird als in dem andern. 3m Jahre 1900 traten das Bürgerliche G efetzbuch und ein neues Handelsgesetzbuch in Kraft. Zur Befestigung der Einheit biente ferner die im ganzen Reiche gleichmäßig burchgeführte Einrichtung der (Berichte. Die untersten sinb die Amtsgerichte, die zur Aburteilung leichter vergehen ein Schöffengericht bilden, wer sich ihrer Entscheidung nicht fügen ober wer einen Prozeß über eine bebeutenbere Sache führen will, der wendet sich ans Landgericht. An deren Sitzen befinden sich auch die Strafkammern und die Geschworenengerichte, von benen schwere vergehen und verbrechen abgeurteilt werben. Über den Landgerichten stehen die (Oberlandesgerichte, und über diesen steht das eine große Reichsgericht in Leipzig, das die Prozesse in letzter Instanz entscheidet. „Leipzig hat gesprochen, der Streit ist aus.
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5. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. uncounted

1918 - Leipzig : Voigtländer
9. Gerichtstag. Die Grafengerichte der karolingischen Zeit haben sich in Deutschland bis zum Ende des vierzehnten Jahrhunderts, an einzelnen Grten weit darüber hinaus erhalten. Gewöhnlich dreimal im Jahre wurde wegen Verbrechen gegen Leib und Leben, Hof und habe im „echten Ving" verhandelt, vor das „unechte", „gebotene" Ding gehörten dis leichteren vergehen. Unsere Darstellung folgt einem überlieferten genauen Berichte über ein Gericht zu Usedom. Die Vingstätte ist unter freiem Himmel, unter einer uralten (Eiche. Haselgerten, in die (Erde gesteckt und mit roter Schnur verbunden, bilden die hegung. (Ernst thront der Richter auf hohem Steinsitze vor aufgehängtem Schilde, das Gesicht nach Osten, das rechte Bein übers linke geschlagen, den weißgeschälten Stab in der Hand. Solange der Richter so sitzt, ist das Gericht gehegt. Klopft er mit dem Stabe, so gebietet er Ruhe; legt er ihn nieder, so ist das Gericht geschlossen. Dem Richter zur Seite fitzen die Schöffen, die Urteiler, vor ihnen, zu ihrer Rechten, steht der Kläger, das Antlitz gen Horden; gegenüber der von ihm selbst geladene verklagte; ringsum sieht man dingpflichtige Hofbesitzer des Gerichtsbezirkes. Alle sind in Waffen nach dem Rechte freier Männer. Dem Richter gegenüber steht der Dingbote. (Eben erhebt der Kläger seine Klage, auf das blutige Gewand am Boden weisend. Gelingt es dem trotzig breinblicken-ben verklagten nicht, sich durch Zeugen oder (Eibeshelfer zu reinigen, so roirb er hohes Xdergelb zahlen müssen, denn ein Freier war es, den er erschlagen haben soll. 10. ausritt Zum ttreuzzuge. Das Bild zeigt uns den inneren Hof eines Grafen- oder Fürstensitzes. Der alte Burgherr steht mit seiner trauernden Gattin und dem jüngsten Töchterlein auf der Freitreppe des steinernen Palastes mit den romanischen Bogenfenstern, vor ihnen steht der Beichtvater der Familie, der den jungen Grafen in dem Entschlüsse, das Kreuz zu nehmen, bestärkt hat. Gattin und Söhnlein nehmen den letzten Abschied von dem in eine ferne, unbekannte Welt ziehenöen Ritter. (Ein Edelknabe in enganliegendem Beinkleide hält das prächtige Streit-roß, dessen Decke das Wappen des Herrn trägt. Der Graf und feine Lehensleute tragen nicht den Plattenpanzer späterer Zeit, sondern über einem Lebergeroanbe beit älteren Ringelpanzer und barüber einen ärmellosen Überwurf, an bessen Gürtel das Schwert hängt. Den Kopf bebeckt über der lebernen hirnhappe ober der Ringelftapuze eine Eisenhaube mit ober ohne Nasenbanb, auch wohl ein breitranbiger (Eisenhut. Die Brust der Kreuzfahrer schmückt das Kreuz. Die junge Gräfin trägt ein golb-burchwirktes Seibenkleib mit kostbarem Gürtel, auf dem zufammenge-bunbenen haare das „Gebänbe" der verheirateten Frau aus Schleier und Kopftuch, darüber einen mit edeln Steinen besetzten Stirnreif. — Das von festem Turme überragte Tor, durch das die Lehensleute des Grafen einziehen, führt auf den äußeren Hof des Herrensitzes. Dort stehen die Wirtschaftsgebäude, die Stallungen für die Rosse und Rinder, die Scheunen, die Wohnungen der biensttuenben Kriegsleute und des Gesinöes. Links sieht man Den Oberbau des tiefen Burgbrunnens mit der (Eimertvinbe. mit dem Rufe: „Gott will es" verläßt der Reiterzug die Burg.
1918

6. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 7

1918 - Leipzig : Voigtländer
heit gefrevelt worden war; sonst dachte man: kein Kläger, Kein Richter. 5. Deutsche Tugenden. Schöne Züge in dem Wesen der ölten Deutschen waren Redlichkeit und Treue, Gastfreundlichkeit und Hochachtung vor den Frauen. Idie der Deutsche redete, so meinte er es: Verstellung und Hinterlist waren seinem geraden Sinne fremd. Getreu hielt er, was er versprochen, „hier hast du meine Hand darauf," sagte er und reichte die Rechte dar. Und das galt so viel wie Eidschwur: ein Itt amt, ein Idort. Jedem Idanberer stand seine Hütte offen; auch den völlig Unbekannten nahm er gastlich an seinen Tisch und bot ihm Schutz und (Erqui&ung. Beim Abschied gab er ihm ein Gastgeschenk und geleitete ihn seines Oeges. Die Frauen genossen hohe Ehre. Sie standen nicht nur dem Hauswesen vor, man achtete auch auf ihre Stimme im Rate der Männer. Denn verständiger Sinn zierte sie nicht minder wie züchtige Sitte. Ja, man schrieb ihnen sogar die Gabe der Weissagung zu, und einige von ihnen haben auf große Unternehmungen wichtigen Einfluß ausgeübt, fluch die Beschwerden und Gefahren des Kriegslebens teilten sie manchmal mit den Männern. Sie folgten ihnen in die Schlacht, um die verwundeten zu pflegen und durch ihren Zuruf den Mut der Kämpfenden anzufeuern. Manche Schlachtreihe, die schon zu weichen begann, hat die Entschlossenheit der Frauen wieder zum Stehen und Kämpfen gebracht. 6. Bürgerliche (Einrichtungen. Das große deutsche Volk bestand aus einer Menge kleiner Stämme. Diese lebten unabhängig voneinander, hatten aber ähnliche Sitten und Einrichtungen. Rn ihrer Spitze standen Fürsten (die vordersten, (Ersten), die aus den angesehensten und erfahrensten Männern gewählt wurden. Bei einigen Stämmen gab es Könige. Sie wurden aus vornehmen, durch Reichtum und Ruhm hervorragenden Geschlechtern genommen und waren die Führer des Volkes im Kriege und im Frieden. Alle wichtigen Angelegenheiten aber wurden von der Volksversammlung beraten, die an bestimmten Tagen unter freiem Himmel zusammen» trat. Ein mächtiger Baum bezeichnete die Stätte der Zusammenkunft; Man nannte sie die Mal statt. Da hatte jeder freie Mann das Recht Zu reden. Alle kamen bewaffnet; denn Waffen waren das Merkmal des freien Mannes. Stimmten sie dem gemachten vorschlage zu, so schlugen sie mit den Waffen klirrend zusammen; waren sie ihm ab» geneigt, so erhoben sie ein dumpfes Gemurmel. Die (Dränung bei den
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7. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 63

1918 - Leipzig : Voigtländer
- 63 — bewogen oder abgesetzt. Dann sollte, namentlich auf verlangen der Deutschen, eine gründliche Kirchenverbesserung vorgenommen werden, eine Reformation an Haupt und Gliedern, wie man es nannte. Allein der neue Papst, der von der Versammlung gewählt worden war, wußte die Reformation zu hintertreiben: es blieb bei den bisherigen Mißständen. Ja, die Versammlung lud noch eine schwere Schuld auf sich durch den Frevel, den sie an dem furchtlosen Hus verübte. 4. fjus auf dem Scheiterhaufen (1415). Hus war vor die Versammlung geladen worden, um sich wegen seiner Lehre zu verantworten. Der Kaiser hatte ihm einen Geleitbrief erteilt, der ihm Schutz auf der Reise und sichere Heimkehr versprach. So zog er festen Mutes nach Konstanz. Aber kaum dort angekommen, wurde er ins Gefängnis geworfen. Der Kaiser gedachte seines Wortes und verlangte Hussens Befreiung. Rber die Bischöfe bestanden darauf, daß er gefangen gehalten würde. „Hus", antworteten sie, „ist ein Ketzer, und einem Ketzer darf man nicht das wort halten." Das Wort „Ketzer" schreckte den deutschen Kaiser, und er ließ treulos seinen Schützling im Stich. Bald darauf wurde Hus vor die Versammlung geführt. „Deine Lehre ist ketzerisch," rief man ihm zu, „schwöre sie ab I" Rber Hus erwiderte: „Wenn ihr mich aus der Heiligen Schrift eines Irrtums überführet, so will ich gern widerrufen; wo nicht, so bleibe ich meinem Glauben getreu bis in den Tod." Darauf wurde das Urteil gefällt: Tod auf dem Scheiterhaufen! Man zog ihm feine Priesterkleidung aus und setzte ihm eine papierne Mütze auf, darauf waren drei Teufel gemalt mit der Umschrift: „(Erzhetzer." Doch Hus sprach: „Mein Herr Jesus Christus hat für mich armen sündigen Menschen eine noch viel schwerere Dornenkrone bis zu seinem schmählichen Tode am Kreuze getragen." Nun wurde er auf den Richtplatz vor die Stadt geführt. Betend näherte er sich dem Holzstoß. „Herr Jesu," sprach er laut, „ich leide demütig diesen grausamen Tod um deinetwillen und bitte dich, allen meinen Feinden zu vergeben." Dann wurde er an einen Pfahl gebunden und bis an den Hals mit Stroh und Holz umlegt. Rls der Holzstoß angezündet war, betete er zweimal: „Jesus Christus, du Sohn des lebendigen Gottes, erbarme dich mein!" Das waren seine letzten Oorte; denn der Wind trieb ihm den Rauch so sehr ins Gesicht, daß er rasch erstickte. Seine Rsche wurde in den Rhein gestreut. 3m folgenden Jahre starb an demselben Orte, wo Hus verbrannt worden war, Quch sein Freund und ctnh änger Hieronymus von Prag den Feuertod. 5. Der Hussitenkrieg. Die Treulosigkeit des Kaisers und das
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8. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 162

1918 - Leipzig : Voigtländer
— 162 — Volkes. Sie berieten zwar über Deutschlands Angelegenheiten, aber was nutzte ihr Reben! Wenn ein (Befanbter noch so sehr überzeugt war, daß ein Vorschlag gut war, so bürste er boch nicht seiner Überzeugung nach abstimmen, sonbern nur so, wie es ihm seine Regierung befohlen hatte. Und wibersprachen einige Regierungen einer nützlichen Maßregel, so mußte sie unterbleiben. Kein lvunber, batz der Bunbes-tag nicht imstanbe war, Deutschland das ihm gebiihrenbe Ansehen und eine gewichtige Stimme im Rate der Völker zu verschaffen. 2. Mißverständnisse zwischen Surften und Volk. Gegen eine solche Vertretung des deutschen Volkes richtete sich bald der allgemeine Unwille. Das Selbstgefühl des Volkes war in beit Kriegen mächtig erwacht; die nie erloschene Sehnsucht nach der alten tltacht und Herrlichkeit der Hohenstaufenzeit warb unbezwinglich stark. (Ein neues Deutsches Reich, mit einem Kaiser an der Spitze, und unter ihm ein freies Volk — das waren die Wünsche der Besten-Diesen (Einheitsbestrebungen aber trat der Bunbestag entgegen. As gar ein törichter Stubent, Hamens Sanb, den Dichter Kotzebue als „Cqmrmenknecht" ermorbet hatte, ba ergriff die Fürsten und Regierungen eine beklagenswerte Furcht vor dem Freiheitsbrange des Volkes. Sie verhängten schwere Verfolgungen über alle, die ihre Unzufriebenheit äußerten. Wegen „bemagogifcher Umtriebe" wurde sogar ein Mann wie Ernst Ittoritz Rrnbt bestraft, der Dichtet des Liebes: „Was ist des Deutschen vaterlanb?", der tvährenb der Befreiungskriege durch seine Schriften und sein vorbtlb so viel für Preußen und Deutschland getan hatte. Ruch der Turnvater Hahn * würde verhaftet und mit Festungshaft bestraft. Tttan nannte diese zurückbrängenbe Tätigkeit der Obrigkeit die „Reaktion"; an ihrer Spitze stanb der österreichische Staatskanzler Fürst Metterni ch> (Eine eigne Unterfuchungsbel)örbe würde eingesetzt, um geheime Verbindungen auszuspüren und zu überwachen. Besonbers verbächttg erschien die Burschenschaft, eine große verbinbung von Stubenten, der auch jener unselige Ihörber Sanb angehört hatte, viele der jungen Leute würden verhaftet, angeklagt und „wegen Hochverrat zur Tobesstrafe verurteilt, die allerdings immer in Freiheitsstrafe verwanbelt würde. Zu btesen Unglücklichen gehörte auch der junge Fritz Reuter, der spätere plaitbeutsche Dichter. „3ck Habb up eine bütsche Uneversetät an den hellen lichten Dag be bütfehen Farwen bragen" — das schildert er selbst als sein ganzes verbrechen. — Es war eine traurige Zeit des Mißverstänbnisses: die Fürsten, auch ganz
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9. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 232

1918 - Leipzig : Voigtländer
— 232 — Eduard Vii. gestorben (1910). Das von ihm geschürte Unheil aber ging seinen Schritt; nur fehlten noch die allerletzte Rüstung zum Kriege und der vorwand zum Losschlagen. 2. Der Husbrucfy des Weltkrieges. Daß Österreich4 Ungarn sich Bosnien und die Herzegowina einverleibt hatte (Nr. 89,4), war Serbien, das diese Länder gern selbst gehabt hätte, sehr unlieb, röeil aber die Großmächte damals Serbiens wegen keinen Krieg anfangen wollten, hatte es feierlich auf beide Länder verzichten und versprechen müssen, künftig mit Österreich-Ungarn freundnachbarlich 3u leben. Dies versprechen hielt Serbien nicht, sondern es duldete und föt* derte, von Rußland heimlich ermutigt, die planmäßige Aufwiegelung der bosnischen Bevölkerung. Die Verschwörer erschossen endlich auf bosnischem Boden (in Serajewo, 28. Juni 1914) den österreichisch-ungarischen Thronfolger, den (Erzherzog $ranz Ferdinand und seine Gemahlin-Die Untersuchung zeigte, daß die Mörder ihre Waffen von serbischen Offizieren aus einem serbischen Zeughause erhalten hatten und von serbischen Grenzbeamten nach Bosnien hinübergelassen worden waren. Nun war Österreich-Ungarn am Ende der lange bewiesenen Geduld. (Es forderte (23. Juli), daß die serbische Regierung öffentlich ihr Bedauern über das Verhalten ihrer Offiziere und Beamten ausspreche, die Schuldigen vor Gericht stelle, österreichisch-ungarische Beamte an der Untersuchung teilnehmen lasse und Vorsorge treffe, daß die verbreche5 rischen Umtriebe aufhörten. Serbien machte Rusflüchte, suchte und fand bei Rußland Unterstützung und rief (27. Juli) sein Heer unter die Waffen-Sofort (28. Juli) erklärte Österrei<f)=Ungarn an Serbien den Krieg-Dieser Krieg hätte, blieb er auf die beiden Länder beschränkt, binnen kurzem mit der Niederlage Serbiens enden müssen. Wen ging es etwa5 an, wenn Österreich-Ungarn denrtörderftaat verdientermaßen abstrafte, zumal es erklärt hatte, daß es Serbien kein Land abnehmen wolle! Da begann Rußland, angeblich zum Schutze Serbiens, sein Heer auf Kriegsfuß zu setzen. Der deutsche Kaiser suchte zu vermitteln, erklärte aber zugleich, daß Deutschland das verbündete Österreich4 Ungarn nicht im Stich lassen werde, daß der russischen Mobilmachung die Deutschlands sofort folgen müsse, und daß dann der Weltkrieg kaum mehr vermeidlich sei. vergeblich, denn Rußland rv o 11 *e den Krieg. (Es rüstete weiter. Nun verfügte Kaiser Wilhelm die Mobilmachung von Heer und Zlotte (1. August, 5 Uhr nachmittags) un erklärte selbigen Rbends an Rußland den Krieg. Damit war Frankreichs schon lange ersehnter Tag gekommen,
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10. Belgien ; 2 = H. 142 d. Gesamtw. - S. 10

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
10 Verfassung unbeschadet der Bestrafung der Delikte, die gelegentlich des Gebrauchs dieser Freiheiten verübt morden. Art. 15. niemand kann gezwungen werden, in irgendeiner lveise an den Handlungen und Zeremonien eines Bekenntnisses teilzunehmen ober dessen Ruhetage zu halten. Art. 16. Der Staat hat nicht das Recht, bei der Ernennung oder Installation der Diener eines Bekenntnisses mitzuwirken oder auch diesen den schriftlichen Verkehr mit ihren Oberen und die Veröffentlichung ihrer Akten zu verbieten, unbeschadet der gewöhnlichen Verantwortlichkeit in Sachen der Presse und der Veröffentlichung für den letzteren Fall. Art. 17. Der Unterricht ist frei; jegliche vorbeugende Maßregel ist verboten. Art. 18. Die Presse ist frei; die Zensur darf nie eingeführt werden; es darf keine Sicherheitsleistung von Schriftstellern, Herausgebern oder Druckern gefordert werden. Art. 23. Die Anwendung der in Belgien gebräuchlichen Sprachen ist beliebig; sie kann nur durch Gesetz und lediglich für die Akte der öffentlichen Gewalt und für die (Berichtsangelegenheiten geregelt werden. Titel 3. von den Gewalten. Art. 25. Alle Gewalten gehen von der Ration aus. Art. 26. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich vom König, der Abgeordnetenkammer und dem Senat ausgeübt. Art. 29. Dem König steht die vollziehende Gewalt nach Maßgabe der Verfassung zu. Art. 3u. Die richterliche Gewalt wird von den hohen und niederen Gerichten ausgeübt; Urteile und Erkenntnisse werden im Rainen des Königs vollstreckt. Art. 63. Die Person des Königs ist unverletzlich; seine Minister sind verantwortlich. Art. 68. Der König führt den Oberbefehl über fjeer und Flotte, erklärt Krieg, schließt Frieden, Bündnisse und Handelsverträge. Er gibt den Kammern davon Kenntnis, sobald das Interesse und die Sicherheit des Staates es erlauben, und fügt die wünschenswerten Mitteilungen hinzu. Handelsverträge und solche, welche den Staat belasten oder Belgier persönlich verbindlich machen können, erlangen erst nach ihrer Genehmigung durch die Kammern Gültigkeit. Abtretung, Tausch oder Zuwachs des Staatsgebietes können nur auf Grund 'eines Gesetzes erfolgen. 3n keinem Fall dürfen die Geheimartikel eines Vertrages die offenen aufheben. Art. 71. Der König hat das Recht, die Kammern zusammen oder einzeln aufzulösen. Die Auflösungsurkunde enthält die Berufung der Idähler innerhalb von! vierzig Tagen und die der Kammern in zwei Monaten. Art. 78, Der König hat feine anderen Befugnisse als die, welche ihm die Verfassung und die besonderen auf Grund der Verfassung erlassenen Gesetze ausdrücklich beilegen. Art. 90. Die Abgeordnetenkammer hat das Recht, die Minister anzuklagen und sie vor den Kassationshof zu stellen, welcher in seinen vereinigten Kammern allein das Recht der Aburteilung besitzt. Art. 94. Straf- oder Zivilgerichte dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage errichtet werden. Keinerlei außerordentliche Gerichte oder Kommissionen können geschaffen werden, unter welcher Benennung dies auch geschehe. Art. 98. Das Schwurgericht ist zuständig für alle verbrechen sowie für die politischen und prehdelikte.
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