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1. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 28

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
28 Tode bestraft. Alle Unterthanen sind zur Treue verpflichtet und zwar auch dann schon, wenn sie dem Könige den Treueid noch nicht geleistet haben. An jedem ersten März berät er mit den Vornehmsten über wichtige Staatsangelegenheiten, hält Heerschau und empfängt Geschenke. Tas Königtum ist an eine bestimmte Familie gebunden (Merovinger); der Sohn folgt dem Vater in der Regierung. Hat der König mehrere Erben, zu denen auch die Kinder aus nicht gesetzlichen Verbindungen gehören, so wird das Reich geteilt. Der Titel des Herrschers lautete rex Francorum — König der Franken; im Gegensatz zu allen andern Stammesgenossen zierte ihn das lange Haar, in der Rechten hielt er als Zeichen der Herrschaft den Speer, Aber er wurde zur Zeit der Merovinger weder gesalbt noch gekrönt, auch trug er kein Diadem. Chlodovech that es nur ausnahmsweise, da ihm vom Kaiser die konsularischen Würden verliehen waren. Nach der Thronbesteigung ergriff der König durch feierlichen Umritt Besitz vom Lande. Meistens wohnte er auf den Königshöfen (villae), bald hier, bald dort, einen festen Wohnsitz hatte er noch nicht; indes erkannte man die Wichtigkeit einer dauernden Residenz für den König und feine Regierung sehr bald; schon Chlodovech verlegte, ohne Zweifel ans Gründen der Staatsklugheit, nach dem Kriege mit den Westgoten (507) feine Residenz nach Paris. Die Regierung führte der König wesentlich durch Beamte, die vom Hofe aus die Verwaltung leiteten. Man nannte diese Herren den königlichen Hofstaat. Der Wille des Herrschers bestimmte, wer dazu berufen werden sollte, und daher kam es, daß auch Hörige und Unfreie in die Reichsregiermig eintreten konnten. Die Mitglieder der- selben wohnten am Hofe und genossen mancherlei Ehrenvorzüge und besondere Rechte; sie hießen die Antrustionen. Sie waren des Königs Boten, Berater, Beisitzer im Königsgerichte. Herzoge, Grafen u. s. w. waren ursprünglich nur königliche Diener. Den ersten Rang unter ihnen bekleidete der Hausmeier (Major domus), anfangs nur Vorsteher des königlichen Hauswesens. Er war oberster Finanzbeamter (Verwalter der Einnahmen und Ausgaben), Oberaufseher des königlichen Vermögens, während her Minderjährigkeit des Königs dessen Stellvertreter. Neben dem Hausmeier stand der Kanzler. Er führte des Herrschers Siegelring und hatte die im Namen des Königs ausgestellten Urkunben mit seiner Unterschrift zu beglaubigen. Außer

2. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 29

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
•29 liefen beiden Beamten werden noch genannt der Seneschall oder Oberknecht, der O b e r kä m m er er , der die Aufsicht über die Schatzkammer mit ihrem Edelmetall, Schmuck und kostbaren Kleidern führte, der Marschall (Pferdeknecht), Schenken, Küchenmeister, Schwertträger u. s. w. In den einzelnen Gauen regierten die Grafen im Namen des Königs, sie lieferten die Steuern. Zinsen und Abgaben (Gefälle) an den königlichen Schatz, waren Vorsitzende der Volksgerichte und führten die waffenfähige Mannschaft des Gaues im Kriege. In Burgund und in der Provence werden auck Patricii genannt, die im Range über den Grasen und Herzogen standen. Zu Vollstreckern richterlicher Befehle dienten Unfreie. Wie im grauen Altertume die Könige und Fürsten besonders^', nach der Vermehrung ihres Schatzes strebten (Günther, Siegfried u. s. w.), so legten auch die Fränkenkönige den größten Wert dar- s°beu auf. daß ihr Hausschatz sich vergrößere und auf die Nachfolger vererbt werde. Die Kasten und Truhen wurden mit Goldstücken, Silber, Edelsteinen, Ketten und Spangen gefüllt; zum Schatze gehörten kostbare Gewänder; in der Schatzkammer wurden die Steuerrollen aufbewahrt. Zur Bereicherung des Schatzes dienten die Einkünfte des Herrschers. Dieselben bestanden in dem Ertrage seiner zahlreichen und großen Güter, in den Steuern und Leistungen der römischen Unterthanen — in späterer Zeit wurden auch die Franken zur Entrichtung dieser Steuern gezwungen — in den Geschenken, welche die Franken namentlich auf dem Märzfelde dem Könige darbrachten, in Tributen der unterworfenen Stämme (Kühe, Schweine), in den Strafgeldern der Verurteilten, in Vermögenseinziehungen (Strafe der Hochverräter), in Zöllen. Hafen-, Wege- und Markt-geldern. Auf feinen Reisen durch das Land lieferten die Bewohner, durch deren Gegend die Fahrt ging, dem Könige und feinem Gefolge, was an Speise und Trank nötig war. In derselben Weise wurde für die Stellvertreter des Herrschers gesorgt, wenn sie durch das Land zogen. Regelmäßige Ausgaben des Schatzes, wie Besoldungen an Beamte u. s. w., gab es damals nicht, der König beschenkte seine Freunde oder solche, die er für sich gewinnen wollte, er überwies der Königin zu ihrem Unterhalt Güter mit reichen Einkünften, er überließ Kirchen und Klöstern Ländereien, Zinsen und Abgaben und belohnte auch seine Beamten für ihre Dienste mit königlichen Gütern.

3. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 54

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
54 größte Aufmerksamkeit zu. Seine Absicht war, durch eigenes Beispiel sowohl wie durch Verordnungen Ackerbau und Viehzucht zu heben. Zu dem Zwecke erließ er 812 das berühmte Kapitular De villis im-perialibus, d. i. Verordnung über die Bewirtschaftung der Kammergüter. „Der große Kaiser gliederte die Königsgüter in Haupt- und Nebenhöfe und ordnete zum Mittelpunkte mehrerer Güterkomplexe je eine Pfalz. Die Nebenhöfe, welche teils von dort sitzenden Unfreien oder von Kolonen und abhängigen Freien, teils unmittelbar auf Rechnung der Herrschaft bewirtschaftet wurden, standen in dienendem Verhältnisse zu je einem Haupthofe. Vom Haupthofe aus wurde durch den Amtmann und seine Gehilfen, die Meier, der Gutsbezirk mit den Nebenhöfen geleitet und die nötigen Anordnungen für Saat- und Erntearbeit getroffen. Je nach der Art und Lage der den einzelnen Höfen zugehörigen Ländereien konnte jetzt das eine oder andere Produkt auf den Äckern erzielt werden, während man in kleineren Wirtschaften von jedem Boden jede nötige Frucht verlangen mußte. Die Überschüsse der auf den Neben- und Haupthöfen gewonnenen Erzeugnisse lieferten die Amtleute in der Regel an die Pfalzen ab. An diesen Sammelpunkten entstanden naturgemäß Märkte, wie bei der Pfalz Frankfurt a. M. Ein königlicher Hof, eine Domäne, war mit Gebäuden, Gerätschaften und Vorräten vollauf versehen. Die noch keineswegs allgemein gebräuchlichen Steinbauten fanden sich hier, und wenigstens das Herrenhaus war aus Steinen aufgeführt, während die Hütten für die auf dem Hofe dienstbaren Unfreien aus Holz gezimmert waren. Frauengemächer, in welchen Mägde spannen, webten und färbten, waren z. B. in Asnapium elf vorhanden, wie auch ein Keller unter dem Hause, in welchem man Wein u.dgl. barg. Ein Zaun umschloß alle jene Baulichkeiten samt der Stallung, der Küche, dem Backhause, den Speichern und Scheunen. Einlaß in den Hof gemährte ein steinernes Thor mit söllerartigem Überbau. In besonders abgegrenztem Garten zog man Obstbäume. Gewebe, Betten, Polster, eisernes, ehernes und hölzernes Gerät durften auf keinem Königsgute fehlen." (E. Blume, Quellensätze.) Im einzelnen bestimmt Karl in seinem Kapitular von 812 etwa folgendes: Die königlichen Güter sollen nur ihm allein dienen, nicht andern Leuten. Das Gesinde soll gut gehalten und von den Amtleuten nicht

4. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 37

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
37 alles herrenlose Land, besonders die nicht zum Besitz des Dorfes gehörenden Wälder und die Wasserstraßen zu. Von dem übrigen Besitztum empfing der Herrscher seinen Anteil ebenso wie seine Volksgenossen. Infolgedessen ward er der reichste Großgrundbesitzer. Er erteilte indes den Anwohnern der öffentlichen Wälder wohl das Recht zu roden und vergab auch sonst von seinem Eigen an seine Freunde. Dergestalt erworbene Ländereien schieden aus dem Verbände der Markgenossenschaft und bildeten in Verbindung mit dem Privateigentum den Anfang der großen Güter, die ihren Besitzer für einen bedeutenden Teil derselben von dem Zwange der Dorfgemeinde befreiten. Jemehr aber die Güter an Zahl und Größe zunahmen, desto mehr ging der Besitz der freien Bauern zurück. Der Grund für diese Erscheinung lag zunächst darin, daß den Landmann mancherlei öffentliche Pflichten beschwerten, die ihn an der regelmäßigen und sorgfältigen Feldarbeit hinderten. Er mußte gegen wilde Tiere und Räuber kämpfen, im Herren-(Fron-)dienste an der Herstellung öffentlicher Wege und Brücken arbeiten, dem Aufgebot des Königs zum Kriege wie zum Gerichte (Dinge) folgen u. s. w. Übertrat er die Gesetze, so waren Geldbußen die nächste Folge, und erfreute er sich einer zahlreichen Familie, so zerfiel das Erbe bei seinem Tode in viele kleine Teile. Schlimmer aber als alle diese Hindernisse einer gedeihlichen Entwicklung des Bauernstandes war die Zuchtlosigkeit der Großen. Was die vielen Kriege der Franken mit äußern und innern Feinden dem Landmann noch übrig gelassen hatten, das verwüstete der Übermut der hohen Herren und ihrer Krieger oft mitten im Frieden. Da konnte es denn nicht ausbleiben, daß eine Menge freier Bauern schließlich ohne Besitztum war, und daß viele im Drange der Not ihr Gut und Eigen einem mächtigen Herrn als Geschenk Übergaben und es dann als Zinsleute und Hörige von diesem pachtweise, meistens auf fünf Jahre, zurückempfingen. Trotz all' dieser Übelstände, deren schlimmster die Vermehrung der großen Guter und die Verminderung der kleinen Höfe war, blühte die Landwirtschaft auf. Sie empfing besondere Förderung durch die Großgrundbesitzer und die Klöster, die sich die Pflege des Obst- und Weinbaues, der Vieh- und Bienenzucht, der Forstwirtschaft u. s. w. eifrig angelegen sein ließen. Während der Großgrundbesitz mehr von den tieferen Waldgebirgen ausging, breiteten sich die Niederlassungen der Bauern von den breiten

5. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 48

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
48 die spanische Mark südlich von den Pyrenäen. Alle seine Unterthanen mußten ihm den Eid der Treue leisten. Als er Kaiser geworden war, ließ er alle Männer bis zum Alter von zwölf Jahren hinab, das Treugelöbnis wiederholen und schärfte die Bedeutung desselben als einer von Gott gebotenen Pflicht durch ein besonderes Kapitular (kaiserliche Verordnung) ein. Sein Hauptaugenmerk richtete er auf die Großen seines Reiches, des sofern sie ihm fördernd oder hemmend entgegentraten. Er beschränkte am ihre Macht, hielt sie unter beständiger Aussicht und zog sie, soweit es möglich war, zu seinem persönlichen Dienste an den Hof. Die Einrichtung desselben war im wesentlichen dieselbe wie unter den rnerovingi-schen Herrschern; das Amt des Majordomus war indes aufgehoben, und die Kammerherren, die früher unter seiner Aufsicht standen, empfingen nun ihre Befehle von dem Vorsteher der königlichen Schatzkammer, dem Oberhofkämmerer. Derselbe überwachte die Einnahmen und Ausgaben. Seine Arbeit ward von der Königin beaufsichtigt, die über die Einkünfte verfügte und Sorge trug, daß die Diener des Hanfes wie die Beamten des Reiches in Kost, Kleidung und Waffen unterhalten wurden. Sie hatte ferner darauf zu achten, daß immer ein genügender Vorrat an Gold und Silber in Münzen und Ringen ober sonstigem Schmuck vorhanden war, damit alle rechtzeitig erfreut werden konnten. Beim Kirchgänge und bei feierlichen Gelegenheiten begleiteten der Kämmerer und Kammerherren mit vergoldeten Stäben den Herrscher; bei Tische sorgte der Seneschall für die Speisen, die unter der Aufsicht und Leitung des Oberküchenmeisters bereitet waren, der Oberschenk für die Getränke. Während des Essens stand der Sekretär in der Nähe des Königs bereit, in seinem Notizbuche, einer doppelten Wachstafel, schnell anzumerken, was der König ihm befahl. Die Sorge für die äußern Bedürfnisse des Hofes war dem Stallgrasen (comes ßtabuli, Connetable) zugewiesen. Auf Reifen trat der Reisemarschall (marescalcus — Pferdeknecht) an feine Stelle. Diesen sogen, großen Ämtern standen eine Menge von Unterbeamten zur Verfügung. Thürhüter, Quartiermacher, Jäger- und Falkenmeister, Küchen- und Kellermeister u. s. w. Somit war dem Könige Gelegenheit gegeben, eine große Zahl der fränkischen Adeligen zweckmäßig zu beschäftigen.

6. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 114

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
114 nur noch reichlich 80 und für das elfte etwa 40. St. Gallen bekam in den ersten zwanzig Jahren des zehnten Jahrhunderts gegen 60, in den folgenden achtzig Jahren 40 und im ganzen elften Jahrhundert-nur 5 Schenkungen. Als Kaiser Heinrich Ii. von der Reichsfynode zu Frankfurt a. M. nach vielem Bitten die Einwilligung zur Gründung des Bistums Bamberg erhielt, wandte er dieser feiner Lieblings-fchöpfung 1007 an einem Tage 27 Schenkungen zu. Es wurde alseine der ersten Pflichten jedes Bischofs angesehen, daß er fein Bistum ansehnlich vergrößere. Erzbischof Friedrich von Salzburg „verlieh Güter feiner Kirche mit der Bedingung an Verwandte, daß nach dem Aussterben der Familie das ganze Besitztum derselben an feine Kirche fallen solle." Bischof Meinwerk von Paderborn erlangte von Heinrich Ii. zahlreiche Schenkungen und machte fein Bistum dadurch zu einem der reicheren. Arnulf von Halberstadt soll gar 1200 Hufen für feine Kirche gewonnen haben, und Adalbert von Bremen vermehrte den Besitz seines Stiftes um 2000 Hufen. Ihrer höheren Bildung wegen wurden die Bifchofe häufig in bett Rat des Königs berufen, der ihre Dienste mit Privilegien und Schenkungen freigebig belohnte. „Ottos des Großen Bruder Bruno, Erz-bifchof von Köln, war dem Kaiser in allen feinen politischen, religiösen und wissenschaftlichen Bestrebungen eine feste Stütze. Kann bies nun. auch von dem Mainzer Erzbischof Wilhelm, einem natürlichen Sohn Ottos, nicht in dem Maße behauptet werben, so war boch sowohl biefer, wie der gleichzeitige Kirchenfürst von Trier, Brunos Schüler Heinrich, dem Reiche treu und ergeben; die drei Prälaten berieten dessen Wohl nicht nur gemeinsam, sondern zogen auch in Waffen für die Wohlfahrt des Reiches aus. Der im Nibelungenliede erwähnte Bischof Piligrim von Paffau hat sich unter Otto Ii. und unter beffen Nachfolger um den Anbau des Laubes, die Gesittung des Volkes und wahrscheinlich auch um die Mission bei den heidnischen Ungarn große Verdienste erworben. Unter Heinrich Ii. übte Bischof Megin-gaud von Eichstätt (f 1014) vielen Einfluß aus, obfchon feine weltlichen Gewohnheiten Tadel genug fanden. Damals hielt auch Mein* werk von Paderborn, freilich nicht ohne Härte, musterhafte Ordnung in feinem Bistum, während gleichzeitig Thietmar von Merseburg sich als Geschichtschreiber auszeichnete und Bernward von Hildesheim, der Erzieher und Reichskanzler Ottos Iii. (f 1022), als Künstler und Beförderer kirchlicher Bauten hervorragt.

7. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 86

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
86 Lehns- wesen. Reichseinkünfte ein. Von den vier Pfalzgrafschaften erhielt sich nur die in Aachen bestehende, die als Pfalzgrafschaft bei Rhein die Stellung eines Herzogtums erlangte. Unter den Herzögen verwalteten die ©rasen einzelne Teile des Landes. Die alten Gaue waren in den meisten Fällen nicht mehr vorhanden, vielmehr hatten sich durch Teilung derselben neue Grafschaften gebildet, in denen Gerichtsbarkeit. Aufgebot und Führung der Krieger dem Grafen oblag. Derselbe nannte sich nach einer Burg oder nach seinem Hauptsitze im Lande. Auch hier drang die Erblichkeit der Lehen bald durch. Wo die alte Gaugrafschaft noch fortbestand, kam die Bezeichnung ,Landgraf' auf, die Vorsteher befestigter Orte wurden Burggrafen genannt. Sie übten als Lehnsleute des Kaisers die Grafenrechte in einer kaiserlichen Burg, zuweilen auch über den umliegenden Landbezirk. Ihre Hauptsorge hatten sie auf die militärische Sicherheit der ihnen anvertrauten Burg zu richten. In den meisten Fällen standen sie unter der Aufsicht der Stadtherren, d. i. der geistlichen Fürsten, denen die Grafenrechte in Stadt und Landschaft vom Kaiser übertragen waren. ^Burggrafen zu Friedberg in der Wetterau. zu Magdeburg, Meißen, Nürnberg. Das Amt der Burggrafen von Nürnberg ist während mehrerer Jahrhunderte von dem aus Schwaben stammenden Geschlecht der Zollern geübt worden. 1192 wird ein Friedrich von Zollern im Gefolge Kaiser Heinrichs Vi. erwähnt. Er hatte Sophie, die einzige Tochter des Burggrafen von Nürnberg. Konrad von Retz, geheiratet und nach dem Tode seines Schwiegervaters dessen Amt in der kaiserlichen Burg zu Nürnberg als Erblehen seiner Frau empfangen. Sein jüngerer Sohn Konrad folgte ihm als Burggraf und wurde der Stammvater der fränkischen Hohenzollern. denen es bestimmt war, den Kurhut von Brandenburg, die Königskrone von Preußen und die Kaiserkrone von Deutschland zu erwerben.] Wie ein roter Faden zieht sich durch alle Schichten der Bevölkerung das Lehnsverhältnis, das jetzt vollständig ausgebildet ist. Vom Könige als dem Stellvertreter Gottes auf Erden übertrug sich die Gewalt auf die Fürsten und Herren bis zum Vorsteher der Bauer-schaft herab, der unter Königsbann, d. H. im Aufträge des Königs zu Gericht saß. Gewöhnlich unterscheidet man eine Abstufung in sechs oder sieben Gliedern, die man Heerschilde nannte. Im Sachsenspiegel* und im ,Schwabenspiegel' (beide im 13. Jahrhundert entstanden) wird darüber gesagt:

8. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 92

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
92 3m Gegensatze zu der Erziehung der Knaben erteilte man dem Mädchen Unterricht im Schreiben und Lesen, einige Mädchen haben sogar Sprachen gelernt (Französisch. Latein). Auch in der Musik mußten sich die Mädchen üben: zum Saitenspiel (Leier. Harfe. Fiedel) ertönte meist Gesang. Das Ziel der weiblichen Erziehung war echte, wahre Weiblichkeit, Gottesfurcht, Tugend, Schamhaftigkeit und Bescheidenheit (die,Maße). (Vergl. die Winsbeckin, Nibelungen, Gudrun.) Städte. Zugleich mit dem Stande der Witter bildete sich derjenige der Bürger aus. Die St’eime der Entwicklung der Städte waren zum Teil von den Römern, zum Teil von den großen Herrschern aus dem karolingischen und dem sächsischen Hause gelegt worden. Sie wuchsen fröhlich empor, ohne sich einer besondern Beachtung von seiten der überwiegenden Zahl der Landbewohner zu erfreuen, bis die große Empörung der Fürsten und Geistlichen gegen Heinrich Iv. die Bedeutung der Städte ins rechte Licht rückte. Die Ausbildung des Lehnswesenv hatte aus dem Lande vielfach ganz neue Beziehungen zwischen Herrschenden und Beherrschten hervorgerufen; der König war dem Volke ferner gerückt, er thronte als Spitze des Lehnverhält-nisses über den Unterthanen, die nur mittelbar noch seine Herrscherthätigkeit empfanden. Die Zahl der Freien verminderte sich mit großer 'Schnelligkeit, da die Neigung, den Schutz eines Mächtigen durch Über-tragung des Besitztums an diesen zu erwerben, immer stärker ward. Innerhalb des Ringes aber, der die abhängigen Leute umschloß, gab es wieder eine Menge Stufen, die vom besitzlosen Knechte bis zum Fürsten hinaufführten und in den Bezeichnungen der verschiedenen Gerichte ihren treuen Spiegel fanden. Dieser Zersplitterung treten die 'Städte mit ihrem Streben nach Vereinigung aller Bürger unter eine allen zugängliche und nahestehende Obrigkeit gegenüber. Die Unter-schiebe vor dem Gesetze schwinden allmählich, dasselbe Gericht urteilt über den angesehensten wie über den geringsten Bürger ab. So sind auch alle Bewohner der Stadt ohne Ausnahme zur Verteidigung derselben verpflichtet, und jeder einzelne hat feinen Teil an Steuern zu tragen. Im Gegensatz zum Lande, das sich einzig und allein mit dem Ackerbau beschäftigt, werden die Städte zu Mittelpunkten der gewerblichen Thätigkeit und des Handels. Bei der Entwicklung dieses Zweiges wirtschaftlichen Fleißes macht sich zuerst die städtische Gerichtsbarkeit geltend, die allmählich auch die übrigen Gebiete der mensch-

9. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 128

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
128 Dunste zeugnisse der Milchwirtschaft, der Bienenzucht, des Fischfangs. Flachs. Kolonenhonf. des Obst- und Weinbaues; Lieferungen der in der Küche nö-u. s. w tigen Gerätschaften, des Hausgerätes überhaupt, Fischernetze, Tücher. Pelzwerke, fertige Kleidungsstücke, wie Schuhe. Handschuhe, Handtücher; ferner der tägliche und der Wochendienst zur Bedienung der Grundherrschaft: außerordentliche Dienste an den feierlichen Hof- und Gerichtstagen, Beherbergung und Verpflegung der Grundherren und ihrer Beamten bei ihren Amtsreisen, welches man den Dienst, die Atzung oder Atze, das Mahl, Nachtmahl. Imbiß u. dgl. nannte. Meist wurden mit der Zeit diese Naturalleistungen in Geldleistungen verwandelt. Anderer Natur sind die Frondienste (von frö = Herr), Frontage, auch Schar, Scharwerk, Scharwagen. Anger. Tagman, Achten genannt. Es gehören dazu die Tafeldienste, Botendienste, Fronpferde und Fronfuhren. Schiffsdienste, Banfronen, Jagd-, Fischerei-und Tanzfronen; die Frontänze, ursprünglich bestimmt, die Herrschaft zu unterhalten, hießen auch Pfingst- oder Diensttänze. Pflicht der Herrschaft war es, die hörigen Leute während des Frondienstes zu beköstigen und zu bekleiden. Andere Dienste sind Naturallieferungen und Dienste für die Landwirtschaft, Acker- und Felddienste: Lieferung von Dünger. Pflügen, Säen, Ernten. Hauen, Roden, Weinlesen, Zaunmachen. Den hörigen Frauen standen weibliche Arbeiten im Hause und in der Küche zu, Besorgung der Näherei. Die hörigen Dienstmägde wohnten mit den Edelfrauen im Frauenstimme r." Die tiefste Stufe nahmen die Knechte ein, die man, seitdem die siegreichen Kämpfe an der Ostgrenze Scharen von kriegsgefangenen Slaven nach Deutschland führten, Sklaven nannte. Sie faßen entweder als Eigenleute auf ausgethanem Gute oder arbeiteten als sogenannte tägliche Diener oder Tagewerker auf den Domänen. (Nach E. Blume und Götzinger). Die Lage der Unfreien war in vielen Fällen eine äußerst gedrückte, die von ihnen geforderten Dienste verwandelten sich oft aus „gemessenen", d. H. bestimmt festgesetzten, in ..ungemessene", die nach Laune und Willkür des Herrn bestimmt wurden. Kinder aus Ehen, zwischen Freien und Unfreien geschlossen, folgten regelmäßig der „ärgeren Hand", d. h. traten in den Stand der Unfreien ein. Entsetzliche Leiden brachen über diese herein, als das Reich nach dem Untergange der Hohenstaufen ohne Kaiser war. In den unaufhörlichen Fehden der kleinen

10. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 94

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
94 Aus der ihm zugewiesenen Hnfe errichtete der neue Stadtbewohner aus blockartig zusammengefügten Baumstämmen ein Wohnhaus und im Hofe Stallungen für das Vieh. Beim Hause legte er sich einen Garten an. das übrige seines Besitztums ward Ackerland. Fron- ober Herrenhose wie auch die Häuser der Geschlechter, d. i. der Altfreien, waren in der Regel mit Zäunen, später auch mit Wall und Graben, mit Mauern und Türmen umgeben. In derselben Weise, war die ganze Stadt geschützt, aber auch hier zeigt sich der Unterschied zwischen dem Osten und dem Westen. Aus den Überresten der von den Römern angelegten Befestigungen erwuchsen die ersten Stadtmauern, während die Städte des Ostens anfangs nur mit hölzernen Planken oder Pfählen und mit Erdwällen gesichert waren. In der Regel hatten die Städte vier Hauptstraßen und dementsprechend auch vier Hauptthore. Diese waren gewöhnlich mit Türmen versehen und mit Gräben umgeben. Brücken über den Stadtgraben vermittelten den Verkehr mit dem Lande. Meistens reichte der von der Stadtmauer eingeschlossene Raum nur für wenige große Höfe aus; als nun die Zahl der Einwanderer stieg, überließ man ihnen die großen freien Plätze, die weiten Hofräume, die Gärten und Felder zum Anbau, wofür sie einen jährlichen Grundzins zu zahlen hatten. Die Enge des Raumes zwang jetzt die Baumeister dazu, die Häuser hoch zu ziehen, es wurden Vorbauten angelegt, die den Giebel von Stockwerk zu Stockwerk weiter nach der Straße hinüber führten, so daß einander gegenüberliegende Häuser zwischen ihren Giebeln für Sicht und Luft nur wenig Raum ließen. Die Ausnutzung jedes Fleckchens zu baulichen Zwecken verschuldete es auch, daß die Straßen sehr eng und winkelig wurden. Bald aber war in der Stadt kein Bauplatz mehr zu haben und es blieb den Zuziehenden nichts anders übrig, als vor den Thoren, ihre Heimstätte zu gründen. So entstanden die Neustädte, die ganz, m derselben Weise wie die Altstädte angelegt wurden und sich von diesen durch Mauern und andere Befestigungswerke abschlössen. Da die Häuser fast nur aus Holz gebaut wurden, entwickelte sich ein Brandunglück gewöhnlich schnell zur verheerenden Feuersbrunst, der ganze Straßen und Stadtteile zum Opfer fielen, ja, die bisweilen die ganze Stadt in Asche legte. So erging es Regensburg, das 1152 fast ganz abbrannte und in bemselben Jahrhundert noch zweimal große Bränbe zu beklagen hatte. Lübeck soll im 13. Jahr-
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