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1. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 81

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
- 81 — Doberan ein neues hinzu und begründete die fürstlichen Realschulen (jetzt Realgymnasien) in Schwerin und Ludwigslust. Viele Städte verdanken der edlen Anregung des Groß-herzogs die Gründung und Hebung höherer Schulen. Das Volksschulwesen war dem Großherzog besonders teuer. Seine Lieblingsschöpfung war das Seminar zu Neukl oster, welches 1862 errichtet und vom Großherzog jährlich mindestens einmal besucht wurde. In Neukloster wurde 1864 eine Blindenanstalt und bei Schwerin 1867 eine Jdioten-anstalt errichtet. Oft besuchte der Großherzog die Schulen seines Landes und wohnte dem Unterrichte bei. 6. Kunst. — Von der Liebe des Großherzogs zur Kunst legen außer den zahlreichen Kirchen- und Schulbauten noch mele andere Bauschöpfungen ein beredtes Zeugnis ab. Das herrlichste Denkmal feines Kunstsinns setzte er sich in dem Neubau des Schweriner Schlosses, dessen Einweihung am -6. 9)2cti 18o7 stattfand. An dem 1882 eröffneten Museum fanden die von seinen Ahnen gesammelten Kunst-und Altertums schütze, welche er selbst ansehnlich vermehrte Ausstellung, rjn der 9jiusif suchte und fand der Großherzog reiche Erquickung. Die Feier des Gottesdienstes erhöhte er durch Gründung eines Schloßkirchenchors; außerdem schuf er eine Hofkapelle, welche die bedeutendsten Meisterwerke weltlicher und geistlicher, Tondichter in würdigster Weise aufzuführen vermochte. Uber den Neubau des am 16 April 1882 abgebrannten Hoftheaters traf er noch kurz vor feinem Tode eingehende Bestimmungen. , ©mirrbc und Landwirtschaft nahmen unter der Regierung Friedrich Franz Ii. lebhaften Aufschwung. Zahlreiche Eisenbahnen durchkreuzten das Land nach allen Richtungen. T"ukv-l0nmere-.I!l ~stn^e verpflichtete sich der Großherzoa die ländliche Bevölkerung. Durchdrungen von der hohen Wichtia-keit' den ein seßhafter Bauernstand für das Staatswohl deicht, führte Friedrich Franz Ii. im Jahre 1867 eine allgemeine Vererbpachtung sämtlicher Bauernstellen im Domanium uirch. Die mecklenburgischen Bauern, welche bis dahin Teilpächter gewesen _ und manchen Beschwerungen unterworfen '1hl^z jetzt Erbpächter und Eigentümer. In den Abständigen Landgemeinden fanden dann auch zahlreiche Budner und Häusler eine auskömmliche Existenz l?^ri n,' "ls F°ldh°rr. - Ebenso hell wie in den Werken des Friedens strahlte der Ruhm des Groß- Benjes, Grundriß.

2. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 24

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 24 — sich erhalten in den Namen: Wendisch-Mulsow, Wendisch-Warnow rc. War später auch in dem wendischen Nebendorfe das deutsche Wesen zur Herrschaft gelangt, so wurde die alte Benennung „Deutsch" und „Wendisch" in „Groß" und „Klein" abgeändert; z. B.: Gr. Schwaß, Kl. Schwaß rc. Die von den deutschen Kolonisten auf ausgerodetem Waldboden oder bis dahin unbebauten Ackerflächen neu gegründeten Ortschaften pflegen vielfach auf „Hagen" zu endigen; reich an ihnen rst der s. g. Hägerort bei Rostock. Lagen zwischen den deutschen Ansiedlungen noch vereinzelt Wendendörfer, so verloren letztere ganz ihren Namen, man nannte jedes derselben „Wendendorf" oder „Slavendorf". So sind die Namen: „Wendors, Schlakendors, Schlagsdors" entstanden. 2. Die Städte. — Die Städte haben am meisten zur Verdrängung des Wendentums beigetragen. Die älteste Stadt des Landes ist Schwerin; sie wurde 1166 von Heinrich dem Löwen gegründet. Die meisten mecklenburgischen Städte entstanden in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts im Anschluß an die alten wendischen Burgen: 1218 Rostock, Parchim und Marlow, 1228 Güstrow. In den Städten hatten die Wenden eine ehrlose Stellung. Kein Zunftmeister nahm einen Lehrling „wendischer Art" an. Wurde einem Wenden dennoch der Betrieb eines Handwerks gestattet, so mußte er sich als unzünftig durch das Beiwort „Wendt" kenntlich machen, z B Wendtfchmied, Wendtschlächter. Außerdem wurden die Wenden auf kleine, ungesunde, schmale Straßen beschränkt. 3. Die Ritter. — Unter dem Adel erhielt sich das Wendentum am längsten. Erst allmählich verschwanden die alten wendischen Geschlechter neben den deutschen Rittern, welche in großer Zahl ins Land kamen und Lehen empfingen. Um feine Herkunft zu verbergen, vertauschte mancher wendische Ritter seinen Namen mit einem deutschen oder nannte sich nach seinem Gute oder Wappen. Während der Westen des Landes sich hauptsächlich mit Bauern bevölkerte, siedelten sich die deutschen Ritter vorwiegend im Osten an. Deshalb enthält noch heute der westliche Teil Mecklenburgs mehr Bauerndörfer, der östliche mehr adlige Höft. 4. Das Land Stargard. — Das Land der Redarier, das heutige Mecklenburg-Strelitz, wurde nicht wie das Obo-tritenland von Westen aus, von den sächsischen Herzögen,

3. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 37

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 37 — fee; 1402 ward er von den Hamburgern gefangen und hingerichtet. In der Nordsee hielten sich die Vitalienbrüder noch bis 1450. 4. Herzog Albrecht Iii. 1395—1412. — Der entthronte König kehrte jetzt nach Mecklenburg zurück und regierte in Gemeinschaft mit seinem eben volljährig gewordenen Neffen Johann Iv. Es war die Blütezeit des Faustrechts, Gesetz und Recht lagen danieder. Die Sorge um Herbeiführung geordneter Zustände in Stadt und Land füllte den Lebensabend des geprüften Fürsten aus. Er starb am 31. März 1412 zu Gadebusch unter Hinterlassung eines minderjährigen Sohnes Albrecht V. und wurde nach der Sitte seiner Vorfahren in Doberan beigesetzt. 5. Johann Iv. und Albrecht V. — Johann Iv. regierte nach dem Ableben fernes Oheims zuerst allein, von 1417 ab mit seinem Vetter Albrecht V. gemeinsam. Das wichtigste Ereignis aus der Regierungszeit dieser beiden Fürsten ist die Gründung der Universität Rostock. Die feierliche Eröffnung der Universität fand am 12. November 1419 statt. Ihr Kanzler war der Bischof von Schwerin. Johann Iv. starb 1422 und hinterließ zwei minderjährige Söhne, Heinrich Iv. und Johann V. Im nächsten Jahre schied Albrecht V. unbeerbt aus dem Leben. 6. Dir Regentschaft der Herzogin Katharina. 1428—1436. — Johanns Iv. Witwe, Katharina, übernahm für ihre beiden Söhne Heinrich Iv. und Johann V. die vormnndfchaftliche Regierung des Landes, welche sie mit vielem Geschick führte. Die von ihr angeordnete Einteilung des Landes in Verwaltungsbezirke legte den Grund zu den späteren Ämtern. 7. Heinrich Iy.,_ötr Dicke. — Von 1436 an regierten die Brüder H e i rrrfckpit. ~ üntr 'Jiohann V. gemeinschaftlich. Letzterer starb schon 1443 ohne Erben, somit war Heinrich Iv. Alleinherrscher. Weiter war diesem Fürsten das Glück beschieden, alle mecklenburgischen Lande in seiner Hand zu vereinigen. I486 starb der letzte Herzog des Fürstentums Wenden (Güstrow-Werle). Kurfürst Friedrich I von Brandenburg (1415—1440) erhob Rechtsansprüche auf das Werter Land; sein Nachfolger Friedrich Ii. (1440—1470) entsagte denselben, ließ aber seinem Haufe im Vertrage von Witt-stocf 1442 die Thronfolge in sämtlichen mecklenburgischen Landen für den Fall zusichern, daß das mecklenburgische Herrscherhaus im Mannsstamme aussterbe. Dieser Vertrag ist noch heute gültig. 1471 erlosch auch das Haus Mecklenburg-Stargard. So vereinigte Heinrich Iv. jetzt die bis dahin getrennten Herrschaftsgebiete Mecklenburg, Wenden und Stargard. Leider schwand trotz des äußeren Wachstums des Landes Kraft und Wohlstand desselben dahin. Heinrich Iv. war ein höchst unthätiger Fürst; um die Regierung bekümmerte er sich sehr wenig. Den Tafelfreuden war er so ergeben, daß er wegen feiner zunehmenden Leibesstärke den Beinamen „der Dicke" erhielt. Trotz der vermehrten Einkünfte der vereinigten mecklenburgischen Lande wuchs durch feine Sorglosigkeit und Verschwendung die Schuldenlast. Bald begann es am herzoglichen Hofe sogar an Silbergeschirr zu mangeln. Die Drechsler im Dorfe Banzkow mußten ihm hölzerne Kannen und Schalen verfertigen und diese bunt bemalen.

4. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 39

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
- 39 — 19. Mittelalterliches Leben in Staat und Kirche. 1. Fürsten undltände. — Die fürstliche Gewalt war durch die § , ^ fortwährenden Landesteilungen sehr geschwächt Auch die Sitte, i h > ‘ daß nach dem Tode des Vaters die überlebenden Söhne die Regierung gemeinschaftlich führten, diente nicht zur Kräftigung der / Fürstenmacht. Durch die vielen Kriege und Fehden gerieten die Fürsten in eine wachsende Geldnot, welche sich noch dnrch Schenkungen an Kirchen und Klöster vermehrte. Selten reichte der Ertrag der ordentlichen Landessteuern, Beden genannt, zur Deckung des fürstlichen Geldbedürfnifses aus, und die Fürsten waren gezwungen, durch Verpfändungen von Grundbesitz und Abtretung von Hoheitsrechten sich die erforderlichen Geldmittel zu verschaffen. Mit dem Niedergang der fürstlichen Macht stieg aber das Ansehen der Stände. Schon früh hatten sich die Adligen, die Vertreter der Städte und der Geistlichkeit zu einem Bunde vereinigt, der den Namen „Stände" führte. Im Lande Stargard gab es bereits Stände, als das Land 1k04 an Mecklenburg fiel. Heinrich der Löwe gestand ihnen das Recht zu, unter die brandenburgische Herrschast zurückkehren zu dürseu, weun er ihre Privilegien antaste. Mit der Vereinigung der Lande Mecklenburg, Wenden und Stargard vereinigten sich auch die Stände dieser bislang getrennten Herrschaftsgebiete zu einem geschlossenen Ganzen. Die mecklenburgischen, wendischen und stargardischen Sonderlandtage kamen außer Brauch, und ein allgemeiner Landtag wurde vom Fürsten jährlich ein oder mehrere Male berufen. Den Gegenstand der Verhandlungen bildeten neue Landesgesetze und Steuern. Hülssgesuchen der Fürsten um Schuldentilgung aus Landesmitteln waren die Stände in der Regel nur gegen Erweiterung ihrer Privilegien zugänglich. Diese erreichten in der Folge einen außerordentlichen Umfang und erstreckten sich auf eigne Gerichtsbarkeit, eignes Münzrecht, fast völlige Abgabenfreiheit. Ort der Landtagsversammlung, deren Dauer sich gewöhnlich auf einen Tag beschränkte, war anfangs ein Platz unter freiem Himmel, meist die Sagsdorfe r Brücke bei Sternberg (Wenden), oft auch die alte Linde auf dem Kirchhofe zu Zurow bei Wismar (Mecklenburg), oder der Kirchhof zu Kölpin «Stargard). Unter den Ständemitgliedern ragten nach Zahl und Einflnß die landsässigen Vasallen oder Mannen hervor. Die Städte wurden durch ihre Bürgermeister, die Geistlichkeit durch die Prälaten, die Vorsteher der Klöster und Stifter, vertreten. Die Prälaten verschwanden nach der Reformation aus der Landtagsverfammlung, auf welcher Ritterschaft (feit der letzten Hälfte des 15. Jahrhunderts die Bezeichnung für „Mannen") und Landschaft (Städte) verblieben. Am 1. August 1523 schlossen die Stände die Landesunion, ein Bündnis zur Verteidigung ihrer Privilegien und Aufrechterhaltung der landständifchen Einheit. 2. Stadt, und Land. — Seit der Sachsenherzog Heinrich der Löwe llbtt Schwerin mit Stadtrecht bewidmet, wurden in rascher Folge neue Städte gegründet. Die Städte hatten die Rechte der Selbstregierung, der freien Gerichtsbarkeit und der Bürgerwehr.

5. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 40

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 40 — Jede Stadt war mit Mauern, Gräben und Wällen umgeben. Auch die Feldmark der Stadt war mit einem hohen Walle umzogen, der „Landwehr" genannt wurde und mit Dornen und Gestrüpp bewachsen war, um den ersten feindlichen Ansturm abzuhalten. Zur Verteidigung der Stadt war jeder Bürger verpflichtet. Die Waffenübungen der Bürger fanden gewöhnlich um Pfingsten statt und waren in vielen Städten mit einem Vogelschießen verbunden. Dem prächtigen Anblick, den von außen die Städte mit ihren Türmen und Thoren^ dem Auge darboten, entsprach das Innere derselben nicht. Die Straßen waren schmal angelegt und höchst unsauber gehalten, auch nicht gepflastert. Viele Bürger trieben ländliche Beschäftigung ; sehr verbreitet war die Schweinezucht. Eine Beleuchtung der Straßen kannte man für gewöhnlich nicht. Die Häuser waren aus Holz gebaut, und große Feuersbrünste nichts Seltenes, zumal sich auch die Scheunen innerhalb der Stadt befanden. Unter den Landstädten stand im 14 Jahrhundert Parchim oben an; in zweiter Linie folgten Neubrandenburg, Güstrow und Malchin, dann Sternberg und Friedland. Um die kleineren Landstädte zu heben, war es den Bewohnern des platten Landes verboten, Handel oder Handwerk zu treiben. — Die Lage der Landbevölkerung war im ganzen eine sehr traurige, weil die öffentliche Sicherheit und die Handhabung der Rechtspflege viel zu wünschen übrig ließ. Seit der Zeit des Interregnums (1254—1273) ward auch in Mecklenburg das Raubrittertum zur Landplage. Die Adligen des Mittelalters waren ein rauhes und kriegerisches Geschlecht, dessen hauptsächlichste Beschäftigung das Waffenhandwerk bildete. Die adligen Vasallen hatten ihrer Lehnspflicht durch Kriegsdienste zu Roß zu genügen, gebrauchten aber vielfach ihre Waffen auch zu blutigen Fehden, Raub und Plünderung. Am schlimmsten ging es an der Südgrenze unseres Landes her, wo z. B. die märkischen Ritter unter Anführung der Quitzows binnen drei Jahren 78 Raubzüge nach Mecklenburg unternahmen. Während der Regentschaft der Herzogin Katharina war es der Ritter Gans zu Pu tlitz, der sich durch seine Streifzüge weit in unser Land hinein hervorthat. Aber die mecklenburgischen Edelleute waren nicht besser; sie scheuten sogar ein Bündnis mit ihren märkischen Genossen nicht, wenn es etwa galt, Kaufmannswaren der Stadt Lübeck abzufangen. Erst spät wandte sich unser Adel der Bewirtschaftung seiner Güter zu. Letztere war nur klein; große Landgüter gab es vor dem 30jährigen Kriege in Mecklenburg nicht. Die rechtliche Lage des im Mittelalter sehr zahlreichen Bauernstandes war je nach der Gegend verschieden. An vielen Orten waren die Bauern ihren Grundherren unterthänig und zu Hand- und Spanndiensten verpflichtet. Anderswo, z. B. im Bistum Ratzeburg, waren sie nahezu freie Herren, besaßen auch eine eigne Gerichtsbarkeit, die „Schulzengerichte", in denen der Dorfschulze den Vorsitz führte und Bauern die Schöffen waren. 3. Die wendische Hansa. — a) Äußerer G lanz. — Die 1241 gegründete Hansa zerfiel in verschiedene Quartiere oder Abteilungen. 1281 vereinigten sich in Rostock die 5 Ostseestädte Lübeck, Rostock, Wismar, Stralsund und Greifswald zu einem Bündnis, „wendische Hansa" genannt. Ihre Blütezeit war das 14. Jahrhundert. Von den übrigen Genossen der Hansa treu unterstützt, erfochten die wen-

6. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 69

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 69 — 5. Der Landtag wird nach wie vor abwechselnd in Malchin und Sternberg abgehalten. Der Landtag wird durch die Vertreter der Landesherren, die Kommissarien, zwei von Schwerin, einer von Strelitz, eröffnet. Mittelspersonen zwischen den Landesherren und den Ständen sind die Landräte, 8 an der Zahl; 4 gehören dem Herzogtum Schwerin und 4 dem Herzogtum Güstrow an. Das Amt der Landräte ist ein lebenslängliches. Für Aufrechterhaltung der Ordnung sorgen die Landmarschälle. Die Würde eines Landmarschalls ist in drei Familien erblich: im Herzogtum Mecklenburg in der Familie von Lützow auf Eickhof, im Fürstentum Wenden in der Familie der Barone von Maltz an auf Penzlin, für die Herrschaft Stargard in der Familie des Grafen von Hahn auf Pleez. Den Vorsitz auf dem Landtage führt der dirigierende Land rat. Ihm zur Seite steht das Direktorium. Diefes besteht aus 12 Mitgliedern, den 3 Landmarschällen, den 8 Landräten und einem Deputierten der Stadt Rostock. 6. Der Engere Ausschuß vertritt die Stände außer der Landtagszeit und hat seinen Sitz in Rostock. Der „Engere Ausschuß" zählt 9 Mitglieder, 2 Landräte, je einer für die Herzogtümer Schwerin und Güstrow, 3 Deputierte der Ritterschaft, je einen Deputierten der drei Vorderstädte und einen Deputierten der Stadt Rostock. Vii. Die Neuzeit Mecklenburgs. 32. Friedrich der Fromme. 1756—1785. 1. Mecklenburg im Siebenjährigen Kriege. — Bald nach dem Regierungsantritt des Herzogs Friedrich brach der Siebenjährige Krieg aus und brachte neues Elend über unser Vaterland, welches sich von den Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges kaum erholt hatte. Während sich Mecklenburg-Strelitz neutral verhielt, nahm aus verschiedenen Gründen Herzog Friedrich gegen Preußen Partei. Seit der Zeit des Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I. hatten preußische Werber Mecklenburg durchstreift, um mit List oder Gewalt „lange Kerle" zu holen, und König Friedrich Ii. (1740 — 1786) war nicht zu bewegen, diesen Räubereien Einhalt zu thun, noch die unter Karl Leopold in Psandbesitz genommenen mecklenburgischen Ämter zurückzugeben. Auch schien nach menschlicher Voraussicht die Niederlage Preußens und damit nicht nur die Rückgabe der Ämter, sondern vielleicht noch eine Gebietserweiterung zu erwarten. Überdies schloß Herzog Friedrich ein Bündnis mit Frankreich; auch Schweden versprach ihm seinen Schutz. Aber es kam anders. Mecklenburg litt,

7. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 65

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 65 — 29. Karl Leopold. 1713- 1747. 1 Sarl Leopolds pnrnhtcr. — Karl Leopold war 35 Jahre alt, als er zur Regierung kam. Bis dahin hatte er meist außer Landes gelebt und sich auch in Polen beim Heere Karls Xii aufgehalten. Diesem Fürsten zollte er eine überschwängliche Bewunderung und ahmte ihm sogar in der Kleidung nach. Weit schlimmer war es, daß er auch die üblen Charaktereigenschaften seines königlichen Vorbildes in ausgeprägter Stärke befaß. Dem Leibe nach war Karl Leopold der schönste Mann in Mecklenburg; sein unbändiger Starrst^ und seine unbegrenzte Herrschsucht führten aber sturmbewegte Tage für unser Land herauf. Die Kämpfe mit Rostock und der Ritterschaft. — Karl Leopold wollte unumschränkter Herr im Lande sein und erließ ohne Mitbewilligung der Stände einen Steuererlaß, welcher besonders die Ritterschaft beschwerte. Entgegen alten fürstlichen Zusagen wollte er ferner die Stadt Rostock zu einer Festung ausbauen und belegte sie mit einer starken Besatzung. Auch verweigerte er der Stadt die Steuerfreiheit und eignete sich das Jagd recht in der Rostocker Heide an. Als die Stadt beim Kaiser Klage führte, ließ Karl Leopold die Bürgermeister, verschiedene Ratsherren und Bürger auf dem Rathaufe einsperren, worauf die Stadt im Schweriner Vergleich auf ihre Privilegien verzichtete. Ter Kaiser erklärte jedoch diesen Verzicht für erzwungen und ungültig. Im Jahre 1716 vermählte sich Karl Leopold mit einer Nichte Peters des Großen, namens Katharina, und erlangte den Beistand des Zaren gegen Rostock und die Ritterschaft. Peter der Große ließ 50000 Russen in Mecklenburg einrücken, um an der Belagerung des schwedischen Wismar teilzunehmen. Bei Ankunft der Russen war Wismar schon den Dänen übergeben; die Russen blieben aber im Lande und verübten die ärgsten Erpressungen. Der Ritterschaft wurde die unerschwingliche Lieferung von 1536 Scheffel Salz und 32400 Zentner Zwieback auferlegt. Als dies geschehen, sollte Rostock binnen 24 Stunden 400000 Pfund Speck liefern. Hatte die Stadt vorher Tag und Nacht für die Ritterschaft Zwieback gebacken, so halfen jetzt die umliegenden Rittergüter getreulich aus der Specknot. Dann wurde gegen die Ritterschaft der Hauptfchlag geführt. Unter der Anschuldigung, vom Zaren übel geredet zu haben, sollten die vornehmsten Mitglieder der Ritterschaft gefangen genommen werden. Die meisten waren gewarnt und retteten sich durch die Flucht; ihre Güter wurden von Karl Leopold eingezogen. Im Jahre 1717 zogen die Russen ab bis auf 3300 Mann, welche der Herzog in Sold nahm und dadurch feine Truppenmacht auf 11500 Mann erhöhte, deren Unterhaltung er von der Ritterschaft verlangte. 3. Die Erekutionsiruppen und die Kaiserliche Kommission in Mecklenburg. — Auf die fortgesetzten Beschwerden der Ritterschaft gab Kaiser Karl Vi. (1711—1740) dem Kurfürsten von Hannover und dem Herzoge von Braunfchweig Auftrag, mit einem Heere in Mecklenburg einzurücken und die angedrohte Reichsexekution über den alle Kaiserlichen Verordnungen mißachtenden Herzog zu vollziehen. Zwischen den Exekutionstruppen und den von General Kurt von Schwerin, dem nachmaligen preußischen Feldmarfchall, befehligten herzoglichen Truppen kam es in der Nacht vom 5. auf Benjes, Grundriß, 5

8. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 49

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
- 49 - aber allein durch die Macht der inneren Überzeugung der neuen Lehre gewonnen; manche traten wohl zum Luthertum über, um dem Zwange der hohen kirchlichen Abgaben zu entgehen, ja, um sich an den Gütern der Kirche mühelos zu bereichern. Man betrachtete die letzteren vielfach als herrenloses Gnt, wo man nur zuzugreisen brauche, um als rechtlicher Besitzer zu gelten. So entstanden Unordnung und Gewaltthätigkeiten aller Art, und insolge der entgegengesetzten Stellung der beiden herzoglichen Brüder zur Reformation drohte inbezug auf die kirchlichen Dinge ein völlig gesetzloser Zustand einzutreten. 4. Die Lesefiigung der Reformation. 1534—1549. — Heinrich dem Friedfertigen gebührt das Verdienst, die eingetretene Verwirrung durch eine Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse beseitigt zu haben: a) Die Kirchenvisltation von 1535. — Durch diese Visitation wollte der Herzog einen Überblick über die bisherige Ausbreitung der evangelischen Lehre gewinnen. Die Visitatoren, deren einer der Hofprediger Agidins Faber war, besuchten 22 Städte und Flecken und 14 Dörfer; sie fanden überall ein großes Heilsverlanaen evangelische Prediger jedoch nur in geringer Zahl. . 'J) ?öhanit Ricbling. — Die Folge dieser ersten evangelischen Klrchenvlsitation war die Berufung eines Superintendenten zur Leitung und Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten. Auf Luthers Empfehlung fiel die Wahl auf deu Magister Johann Rieblinq zu Braunschwerg 1537. Superintendent Riebling erhielt seinen Wohnsitz in Parchim angewiesen und wurde mit der Abfassnnq dreier Schriften beauftragt, durch welche die Ordnung und Lehre der evangelischen Kirche für unser Land zusammengefaßt werden sollte, einer plattdeutschen Kirchenordnung (1540), eines Katechismus, ebenfalls in plattdeutscher Sprache versaßt, für den Gottesdienstes ^ eüier 2t0enbe §ur Regelung des sonntäglichen r. o) Die Kirchenvisitntion von 1541-154*. — Nachdem durch Rieb-lmgs Schriften Einheit und Gleichförmigkeit in das Leben und die Lehre der Kirche gebracht war, erfolgte in den Jahren 1541 und 1542 unter Lieblings Leitung eine neue Kirchenvisitation. Die Visitatoren fanden die meisten Städte teils ganz, teils in der Mehrheit ihrer ^^°?"^/^0ellsch, ähnlich stand es ans dem Lande. Nitrate £ *t vrrlüt§ Gadebusch hielten mit den Feldklöstern noch am katholischen Bekenntnisse fest. 22. Johann Albrecht I. 1547—1576. 1. Johann Wrkchts Jugend. - Herzog Johann Albrecht wurde am 22. Dezember 1525 zu Schwerin geboren. Von semen Eltern katholisch erzogen, kam er in seinem 14. Lebensjahre an den Hof seines lutherisch gesinnten Oheims Joachim Ii. von Brandenburg (1535—1571), um seine Ausbildung zu vollenden. Hter m Berlin ward er von der Macht des Evangeliums ergriffen, da^ er fortan ein begeisterter An- Benjes, Grundriß. .

9. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 62

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 62 — waren ganz vom Erdboden verschwunden und sind zum Teil nicht wieder ausgebaut worden. In den menschenleeren Gegenden streiften hungrige Wölfe umher, und verwilderte Hunde machten die Landstraße unsicher. Weil es zur Wiederausnahme des Ackerbaues an Menschen und Vieh fehlte, wuchs auf den Feldern, welche früher reiche Saaten getragen hatten Gestrüpp und Gehölz empor. Am besten war es noch den Städten Rostock und Wismar ergangen, doch lag auch hier Handel und Wandel völlig danieder. 2. Sittenverderbnis des Kolkes. — Fast schlimmer noch war das sittliche Verderben, welches der Krieg im Gesolge hatte. Der Unterricht der Jugend war gänzlich ins Stocken geraten, und ein verwildertes und zuchtloses Geschlecht während der Kriegszeit ausgewachsen. Trotz des erlittenen Elends ergab man sich in Schwelgerei und Üppigkeit einem sünd-lrchen Genußleben, ahmte ferner fremdländisches Wesen in Kleidung und Sprache nach. Jegliche Gottesfurcht war aus den Herzen entschwunden, dagegen toller Aberglaube in dieselben eingeführt Die Hexenprozesse nahmen einen erschreckenden Umsang an. In jeder Stadt, ja sogar aus Dörfern loderten die Scheiterhaufen. Die letzte Hexe ward 1697 zu Hastors bei Doberan verbrannt. 3. Wirtschaftliche Folgen. — Eine traurige Zeit begann für den durch den Krieg verarmten und stark verminderten Bauernstand. Man sing an, die Bauern „zu legen", d. h. man sprach ihnen das Erbrecht an ihren Husen ab und ichlug letztere zum Hosacker. Dieser wurde noch durch die herrenlos brach liegenden Strecken Landes vergrößert. So entstanden Güter von ausgedehnter Größe. Weiter suchten die Grundherren die Arbeitskraft der Bauern zu threirt Vorteil auszunutzen; sie machten die Bauern zu Tagelöhnern und erklärten sie an die Scholle gebunden. Aus diese Weise fiel, während der Ritterstand an Macht und Ansehen zunahm, der Bauernstand der Leibeigenschaft anheim. Die Leibeigenen waren zu „ungemessenen" Diensten verpflichtet und konnten dazu durch körperliche Züchtigung gezwungen werden. 4. Staatliche Folgen. — Der Westfälische Friede, welcher die landesherrliche Gewalt der deutschen Fürsten bedeutend vergrößerte, war auch für die staatlichen Verhältnisse unseres Landes von wichtigen Folgen begleitet. Die Herzöge trachteten danach, ihre Machtvollkommenheit zu erweitern.

10. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 66

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 66 — den 6. März 1719 zu einem Gefecht bei Walsmühlen, welches für die Mecklenburger siegreich verlies. Es gelang dem Herzog aber nicht, seine Truppen aus die Dauer zusammenzuhalten. Viele liefert davon, den Rest mußte er entlassen. Unter dem Schutze der Exekutionstruppen nahm nun eine Kaiserliche Kommission ihren Sitz in Rostock, um die Zwistigkeiten zwischen dem Herzog und den Ständen zu beseitigen. Ihre Thätigkeit war ohne allen Erfolg. Karl Leopold, der von 1719—1721 in Dömitz, 1721—1730 in Danzig lebte, verbot seinen Unterthanen, den Befehlen der Kommission zu folgen. Niemand in Mecklenburg wußte recht, wem er gehorchen sollte. Alle Bande der Ordnung drohten sich aufzulösen, Diebstähle und Brandstiftungen nahmen überhand. 4. Karl Leopolds Throrientletzmig. — Da Karl Leopold in seinem Widerstände beharrte, wurde er am 11. Mai 1728 der Regierung entsetzt und sein Bruder Christian Ludwig unter dem Titel eines Administrators zum Regenten des Landes bestellt. Die Versuche Karl Leopolds, die entrissene Herrschaft wiederzugewinnen, schlugen fehl 1733 erließ er ein Landsturm-Aufgebot. An 0000 Mann, meist mit Senfen bewaffnete Bauern, fanden sich allmählich zusammen. Vor den heranrückenden Exekutionstruppen liefen sie jedoch davon. Dann wandte sich Karl Leopold um Schutz an Friedrich Wilhelm I. von Preußen (1713—1740). Dieser schickte drei Regimenter nach Mecklenburg. Jetzt befahl der Kaiser 1735 den Abzug der Exekutionstruppen, um dadurch auch die Preußen zum Abzüge zu nötigen. Beides geschah; aber die Hannoveraner nahmen als Unterpfand für die Bezahlung der Exekutionskosten 8 und die freußen für ihre Hülseleistung 4 mecklenburgische Ämter in Besitz, arl Leopold, aller Aussicht auf Hülse beraubt, floh 1735 nach dem schwedischen Wismar. z5. Karl Leopolds letzte Lebensjahre. — Den Rest seines Lebens verbrachte der entthronte Herzog unter bedrängten Verhältnissen in Wismar und Dömitz. Kurz vor feinem Tode würde ihm von den Geistlichen des Laubes noch der Ertrag einer Gelbsammlung überreicht. Eine gewisse Anhänglichkeit besaß nämlich Karl Leopolb bei dem niebern Lanbvolk, weil er die vornehmen Lanbherren schonungslos angriff, und bei den Geistlichen, weil er die Einrichtungen der Landeskirche schützte. Unser Landeskatechismus ist unter Karl Leopolbs Regierung int Jubeljahr der Reformation 1717 durch den Superintendenten von Kr akevitz abgefaßt worben. Karl Leopolb starb zu Dömitz am 28. November 1747, eben 69 Jahre alt, und würde später in Doberan beigesetzt. 30. Christian Ludwig Ii 1747—1756. /-i. Christian Ludwigs Gharakter. — Christian Ludwig Ii. stand schon im 64. Lebensjahre, als ihm durch den Tod seines Bruders die herzogliche Würde zufiel, nachdem er als Administrator bereits 19 Jahre mit herzoglicher Gewalt bekleidet gewesen war. Sein edler Charakter leuchtete aus den Worten hervor, die er bei seinem Regierungsantritte
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