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1. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 29

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Das fränkische Reich und die Erneuerung des abendländischen Kaisertums. 29 eingenommen hatten. Die Grenze zwischen Bayern und Ala-mannien (Schwaben) wurde der Lech. Böhmen wurde von den slawischen Tschechen besetzt; 4. der Rest von Alamannien. Durch diese Eroberungen erhielt der germanische Bestandteil des fränkischen Reiches eine Verstärkung. 2. Der merowingische Staat. a) Die wirtschaftliche Grundlage. Der Begriff des persönlichen Eigentums am Ackerlande war jetzt durchgedrungen; neben dem Privateigentum des Ackers stand die im Gemeinbesitz der Dorfgemeinde befindliche Allmende, die Wald, Weide und Gewässer umfaßte. Was davon ein jeder durch Rodung des Waldes an Kulturland schuf, wurde sein persönliches Eigentum. Aus den so gewonnenen und durch königliche Schenkung erlangten Ländereien bildete sich auch in den germanischen Gebieten ein Großgrundbesitz. Das Reich stand durchaus auf der Stufe der Naturalwirtschaft. Jeder Gutshof erzeugte im ganzen alles dasjenige selber, was zur Erhaltung seiner Bewohner notwendig war (Eigenwirtschaft). b) Soziale Folgen. Aus diesen neuen fränkischen und den alten römischen Großgrundbesitzern, den Bischöfen und dem Beamtenadel (s. u.) bildete sich ein neuer Adel, der mit dem alten germanischen Gechlechtsadel keinen Zusammenhang hat. Anderseits zweigte sich von der Masse der Gemeinfreien nach unten hin eine Gruppe abhängiger Leute ab, indem zahlreiche kleine Leute sich unter den Schutz eines Mächtigen stellten oder von ihm ein Stück Land zum Nießbrauch nahmen und dadurch einen Teil ihrer Vollfreiheit verloren. c) Die politischen Verhältnisse. Die Verfassung war überwiegend germanisch, wenn auch mit römischen Einrichtungen gemischt. ö) Das Königtum hatte gegenüber der früheren Zeit an Macht außerordentlich gewonnen. Es war erblich; nach der rohen Auffassung, die den Staat als persönliches Eigentum des Königs ansah, war das Reich beim Vorhandensein mehrerer Erben teilbar. Zeichen der königlichen Würde war das lange Haar, Sinnbild der

2. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 70

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Dritte Periode. Von 1056—1273. Europas umfassenden Gemeinschaft. Als Page seit seinem 7., als Schildknappe seit dem 14. Lebensjahre wurde der ritterbürtige Knabe an fremdem Hofe im Waffendienst und in der Rittersitte, selten in den Elementen wissenschaftlicher Bildung unterwiesen, bis er mit 21 Jahren den Ritterschlag empfing (Schwertleite). Kriegerische Tüchtigkeit, Kampf für den Glauben, Treue gegen den Lehnsherrn, Schutz der Schwachen und Yerehrung der Frauen bildeten den Inhalt der ritterlichen Sittlichkeit, Gottesdienst, Herrendienst und Frauendienst die Pflichten des Ritters, die er üben sollte mit stsete (Charakterfestigkeit) und mä^e (Besonnenheit) in hövescheit (courtoisie). Freilich zeitigte der Frauendienst auch unnatürliche und unsittliche Erscheinungen. y) Die Städte wurden im Gegensatz zu diesem internationalen Elemente des europäischen Lebens die kräftigste Stütze für die Ausbildung der Nationalität. Da die neuen Kräfte des wirtschaftlichen Lebens, Kapital, Handel, Gewerbe, in den Städten zur Bedeutung gelangten, wuchs auch ihr politischer und sozialer Einfluß. Ihre Verfassungen beruhten vor allem auf dem Rechte der Selbstverwaltung und der Waffenführung der Bürger. Wie die gesamte Entwickelung in Deutschland später eintrat als in Italien und Frankreich, blieb auch das Aufblühen der deutschen Städte hinter demjenigen in diesen Ländern zeitlich zurück. €0. c) Die Kirche. Das Papsttum gewann bedeutend an Macht. Denn die Päpste waren die eigentlichen Unternehmer und Anführer der Heerfahrten des Abendlandes. Auch erhielt die Kirche und der Papst einen bedeutenden Zuwachs an materiellen Mitteln, besonders durch die Erwerbung großer Güter, die der abenteuerlustige Adel aus den Händen gab. Eine neue Stütze fand die päpstliche Macht in den neuen Mönchsorden, die aus dem Yerlangen nach strengerer Askese entstanden waren. Am Ende des 11. Jh. war der Orden der Kartäuser in der Chartreuse (Dauphinö) und der Zisterzienser zu Citeaux (bei Dijon), am Anfänge des 12. Jh. der Orden der Prämonstratenser zu Prömontre (bei Laon) gestiftet worden. Am Anfänge des 13. Jh. entstanden die Bettelorden der Franziskaner oder Minoriten (fratres minores) und der Dominikaner, jener von Franz von Assisi, dieser von Domingo de Guzman ge-

3. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 24

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
24 Erste Periode. Vom Ende des 4. Jh. bis 813. geschaffen war, wuchs die Macht des Klerus, indem er von Steuern und Kriegsdiensten befreit, von den gewöhnlichen Gerichten entbunden wurde und das Recht der Sittenaufsicht über die Laien und manche staatlichen Befugnisse sowie das Recht Schenkungen und Erbschaften anzunehmen erhielt. Die Weiterbildung der Hierarchie erfolgte in Anlehnung an die römische Reichsverfassung, indem die Bischöfe einer Provinz dem Bischof der Provinzialhauptstadt (Metropolis), dem Metropoliten oder Erzbischof (Archiepiskopos), und mehrere Erzbischöfe den Bischöfen der Welthauptstädte Rom, Konstantinopel, Anti-ochla, Alexandria unterstellt wurden, die den Titel Patriarch (wie auch der Bischof von Jerusalem Ehren halber) erhielten. Das oberste Haupt der Kirche war der Kaiser. Das ordentliche Organ des kirchlichen Lebens waren seit Ende des 2. Jh. die aus den Bischöfen der Gemeinden einer Provinz bestehenden Provinzialsynoden geworden, die seit dem Beginn des 4. Jh. von den Metropoliten berufen und geleitet wurden. Die erste allgemeine Reichssynode (ökumenisches Konzil) ist die von Nicäa 325; auf ihr wurde die Lehre des Arius, daß Christus Gott wesensähnlich sei, verdammt und diejenige des Athanasius, Christus sei Gott wesensgleich, anerkannt (I § 124). 19. 2. Entstehung des Primats des Bischofs von Rom. Eine natürliche Entwickelung war das Bestreben, an die Stelle des Kaisers als des obersten Herrn der Kirche einen der vier Patriarchen zu setzen. Unter diesen gelang es dem Bischof von Rom zwar nicht Herr der gesamten christlichen Kirche, wohl aber der abendländischen Christenheit, Papst zu werden, und zwar aus folgenden Gründen: 1. Rom galt, wenn auch Konstantinopel Reichshauptstadt geworden war, doch immer als die eigentliche Hauptstadt der Welt. Daher wandten sich oft irr den dogmatischen Streitigkeiten des 4. Jh. verfolgte Bischöfe an den Bischof von Rom um Schutz, und die Synode von Serdica (j. Sofia) (343) sprach diesem geradezu das Recht zu, Berufungen entsetzter Bischöfe anzunehmen, wogegen freilich die Konzile von Konstantinopel (381) und Chalkö-don (451) den Primat des Bischofs von Konstantinopel verkündeten.

4. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 38

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
38 Erste Periode. Vom Ende des 4. Jh. bis 843. ß) Verfassung und Venvaltung. Die Macht und das Ansehen des Königs hatten eine weitere Steigerung erfahren, was sich auch in manchen Äußerlichkeiten, im Titel, in den Insignien, in den höfischen Gebräuchen aussprach. Dem König zur Seite standen zwei durchaus aristokratische Reichsversammlungen: eine größere im Mai, das Maifeld (vgl. § 23cd), und eine kleinere im Herbst. Inwieweit aber der König ihren Ratschlägen Gehör schenken wollte, hing ganz von ihm ab. Die in Kapitel geteilten Beschlüsse der Reichstage oder königlichen Verordnungen heißen Capitularia; sie wurden in lateinischer Sprache verkündet. Nach Beseitigung des Stammesherzogtums (zuletzt in Bayern) war das ganze Reich zum Zweck der Verwaltung in Grafschaften und Hundertschaften — an ihrer Spitze Grafen und Schultheißen (Schuldheischer) — eingeteilt. Die Grafen der Grenzländer oder Marken hatten gegenüber den ändern erweiterte militärische Befugnisse; es gab die spanische, britannische, dänische, thüringische, sorbische, avarische und triaulsche Mark. Eine neue Einrichtung Karls war diejenige der Königsboten, die, je ein Geistlicher und ein Laie, im Lande umherzogen, die Verwaltung der Grafen beaufsichtigten und Beschwerden entgegennahmen. y) Das Gerichtswesen erfuhr insofern eine Umgestaltung, als die den kleinen Freien immer schwerer zu erfüllende Verpflichtung beim Volksgericht zu erscheinen auf das dreimal jährlich unter dem Vorsitz des Grafen stattfindende ungebotene Ding beschränkt ward, während zu dem gebotenen Ding, das unter dem Vorsitz des Schultheißen tagte, nur (meist sieben) aus den wohlhabendsten Freien auf Lebenszeit ausgewählte Schöffen geladen wurden. Ferner wurden die Befugnisse des Königsgerichts und der Volksgerichte geregelt, l. d) Die Kultur im Reiche Karls d. Gr. a) Materielle Kultur. Die zunehmende Bedeutung des Großgrundbesitzes machte eine geordnete Verwaltung nötig; Karls für die Verwaltung der Domänen erlassenes Capitulare de villis wurde das Muster für die Bewirtschaftung großer Güter. In der Feldbebauung machte man, den Fortschritt zur Dreifelderwirtschaft, die im Verein mit der Gemenglage der Äcker

5. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 55

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iii. Die deutsche Kultur von der Mitte des 9. bis zur Mitte des 11. Jh. 55 von demjenigen ihrer Aftervasallen abhängig. In dem Lehnswesen lagen die Keime neuer Standesbildungen. Von dem Stande der Ackerbauer, in dem eine große Zahl von Abstufungen der Abhängigkeit vorhanden war und die freien Elemente mehr und mehr verschwanden, der sich aber, zumal unter den geistlichen Grund-herren, in guten wirtschaftlichen Yerhältnissen befand, begann sich zu sondern der Kriegerstand und der Bürgerstand der Städte. Jener wurde allmählich zum Ritterstande, seitdem der Kern der Heere aus den schwer gepanzerten Reitern bestand (Krieger, Vasall und Ritter erhielten also dieselbe Bedeutung); zu ihm gehörten auch die Ministerialen, persönlich unfreie, mit einem Lehen begabte Dienstmannen, die zum Waffendienst verpflichtet und berechtigt waren, also eine Art unfreier Adel. Der Bürg er stand der Städte, dessen Bedeutung auf den neuen Erwerbszweigen des Handels und der Industrie beruhte, war bestrebt, sich jeder Abhängigkeit zu entziehen. Diese soziale Gliederung in Bauern, Bürger und kriegerischen Adel hat die europäische Gesellschaft bis zur französischen Revolution beherrscht. 2. Die geistige Kultur. Die große Zeit Ottos I. rief auch auf geistigem Gebiet einen Fortschritt der Bildung hervor, der bei der geringen Leistungsfähigkeit des Laientums fast ausschließlich von den Geistlichen ausging und wieder an die Antike anknüpfte, so daß man von einer Ottonischen Renaissance sprechen kann. Sie erreichte ihre Höhe bezeichnenderweise in den Werken der Gandersheimer Nonne Roswitha (Hrotsvit). Bei keinem deutschen Stamme war der Aufschwung so mächtig wie bei den für die neue Bildung am spätesten gewonnenen Sachsen, deren rühriger und weltkundiger Klerus hervorragende Männer aufweist. Von höchster Bedeutung aber sind die Frauen des Ottonischen Hauses (Mathilde, Adelheid, Theöphano, ferner die Töchter Heinrichs von Bayern, Gerberga, Äbtissin von Gandersheim, die Lehrerin der Roswitha, und die aus Scheffels Ekkehard bekannte Hedwig). Ihren Bestrebungen ist es zu danken, daß für die nächsten Jahrhunderte die Frauen der vornehmen Kreise den Männern an wissenschaftlicher Bildung überlegen waren. Außer den sächsi-

6. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 58

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
58 Dritte Periode. Von 1056 — 1273. stetig gewachsen. Der Umstand, daß Heinrich Iv., wie schon sein Vater öfter getan, in Goslar seinen ständigen Aufenthalt nahm, was den Sachsen große Lasten auferlegte, daß er eine Reihe von Burgen baute und dazu das Volk zum gesetzlichen Frondienst heranzog, daß er das abhanden gekommene Krongut einzog, das alles verursachte allerlei Unzufriedenheit. Die Mißstimmung wurde größer, als Heinrich Otto von Nordheim auf die Beschuldigung hin, er trachte dem Könige nach dem Leben, absetzte und ächtete; als er dessen Freund, den Herzog Magnus Billung, in Haft nahm; als er ein Heer, angeblich gegen Polen, zusammenzog. Als nun die Sachsen die Harzburg bei Goslar überfielen (1073), entkam Heinrich mit knapper Not. Unterstützung fand er nur bei den Bürgern der Stadt Worms — bei dieser Gelegenheit trat zum erstenmal in der deutschen Geschichte das städtische Bürgertum hervor —, alsdann auch bei den Bischöfen. Ein Versuch, zum Frieden zu gelangen, scheiterte bei dem gegenseitigen Mißtrauen. Da überfielen die sächsischen Bauern die Burgen, zerstörten sie und schändeten in ihrem Grimm sogar die Kirche auf der Harzburg. Dieser Frevel führte auch viele Fürsten auf Heinrichs Seite. Er siegte 1075 über die Sachsen entscheidend an der Unstrut unweit Langensalza; sie mußten sich bedingungslos unterwerfen. Nun aber wandten sie ihre Blicke Hilfe suchend nach Rom. 2. Der Investiturkampf, a) Emporkommen des hierarchischen Papsttums. Von der Mitte des 10. bis zur Mitte des 11. Jh. hatte das deutsche Königtum das vom sittlichen Untergange bedrohte Papsttum gerettet, und daher beherrscht. Seitdem aber Männer der cluniacensischen Reformpartei auf den päpstlichen Stuhl gelangten, war ihr Verlangen, sich der kaiserlichen Bevormundung zu entziehen, natürlich. Von großer Bedeutung wurde das Pontifikat Nikolaus’ Ii. (1059 — 61). Einmal* gewann er für die päpstlichen Interessen die Normannenfürsten, besonders Robert Guiscard, der Apulien und Kalabrien eroberte, wozu später Sizilien kam; kraft der gefälschten Konstantinischen Schenkung nahmen sie vom Papst ihre Länder zu Lehen. Ferner erließ er auf der Lateransynode von

7. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 88

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
88 Dritte Periode. Von 1056 — 1273. weise gewählte Boden zur Anlage. Stadtrecht erlangte ein Ort dadurch, daß er ummauert wurde und das Marktrecht bekam. Die Bevölkerung der Städte bestand aus freien und unfreien Elementen; aber dieser Gegensatz schwand gegenüber der Bedeutung der Stadtbewohner als der Kaufleute und Gewerbetreibenden; wohnte der Hörige Jahr und Tag in der Stadt, so war er nicht mehr hörig: Stadtluft macht frei („Pfahlbürger“). Yermöge ihrer wirtschaftlichen gelangten die Städte auch zu politischer Bedeutung, und zwar zunächst so, daß die Ausübung der Gerichtsbarkeit vom Yogt oder Burggrafen auf eine unabhängige städtische Behörde (Consules) überging. Alsdann ging das Streben der Städte darauf hinaus, die von dem Territorialfürsten (Stadtherrn) verwalteten Hoheitsrechte in ihre Hand zu bekommen; gelang das vollständig, so wurde die Stadt Reichsstadt; behauptete der Stadtherr seine Hoheit, so blieb sie Landstadt. Reichsstädte wurden die königlichen Pfalzstädte und, oft nach schweren Kämpfen, die meisten Bischofstädte; sie überwogen im Süden und Westen (Regensburg; Augsburg; Tjlm, Aachen, Köln; Frankfurt, Nürnberg), die Landtstädte im Norden und Osten: eine Folge der territorialen Entwickelung. Innerhalb der Bürgerschaft begegnet der Gegensatz des die reichen Kaufleute umfassenden Patriziats, das, hervorgegangen zumeist aus Freien und Ministerialen, das Stadtregiment allein beanspruchte, und des demokratischen Standes der Handwerker der sich aus Hörigen entwickelt hatte. Beide Stände schlossen sich dem genossenschaftlichen Geiste der Zeit entsprechend zu Gilden und Zünften oder Innungen zusammen. ß) Die Bauern. Ihrer Freiheit verlustig gegangen, waren die Grundholden (§ 30«) vornehmlich zu Zins und regelmäßigen Arbeitsleistungen (Fronden), sowie zu einer Art Erbschaftssteuer (Buteil, Todfall, Besthaupt) an die Grundherren verpflichtet. Yom 12. bis 14. Jh. war ihre materielle Lage äußerst günstig. Denn einmal gaben die Grundherren die Eigenwirtschaft auf und lebten auf ihren Burgen vom Zins ihrer Grundholden ausschließlich ihren ritterlichen Neigungen; ferner war infolge des verbesserten Wirtschaftsbetriebes der Ertrag des Gutes, die Bodenrente, er-

8. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 167

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Der Dreißigjährige Krieg 1618—48. 167 Kur auf Maximilian von Bayern, vorläufig auf Zeit, übertragen worden (1623). c) Der niederdeutsch-dänische Krieg 1623—29. Unter- §137. dessen hatte der Kaiser mit Gabriel Bethlen einen Frieden geschlossen, in dem dieser gegen namhafte Zugeständnisse auf die ungarische Königskrone verzichtete. Die Maßregeln, welche er nun in den besiegten Ländern zur Wiederherstellung des Katholizismus ergriff, öffneten endlich den protestantischen Fürsten über seine wahren Absichten die Augen. Der niedersächsische Kreis rüstete und ernannte Christian Iv. von Dänemark, der als Herzog von Schleswig-Holstein deutscher Reichsfürst war, zum Kreisobersten. Auch England und Holland traten für die Wiedereinsetzung Friedrichs Y. gegen die Übermacht des Kaisers auf (1625). Da erhielt dieser, bisher militärisch von der Liga abhängig, Hilfe and die Möglichkeit selbständigen Handelns durch das Anerbieten Albrechts von Wallenstein (eig. Waldstein)1, auf eigne Kosten ein Heer auszurüsten, wenn ihm der Oberbefehl mit weitgehenden militärischen und politischen Befugnissen übertragen würde. Ferdinand ging darauf ein (1625). Trotz mangelndem Einvernehmen wurden Wallenstein und Tilly ihrer Gegner Herr: 1626 schlug Wallenstein an der Dessauer Elbbrücke Mansfeld; auf dem Wege durch Brandenburg, Schlesien, Mähren, Ungarn nach Venedig ist er in Bosnien gestorben; Christian Iv. erlag Tilly bei Lutter am Barenberge (nw. von Goslar). Ganz Mederdeutschland war in Tillys und Wallensteins Händen; dieser verfolgte den Dänenkönig sogar in seine Erbländer, vermochte aber Stralsund nicht zu nehmen (1628). Unterdes waren ihm das Herzogtum Sagan und Mecklenburg, dessen Herzöge entsetzt wurden, als Reichslehen übertragen und er zum „General des 1) Er war 1583 als der Sohn eines armen protestantischen böhmischen Edelmanns geboren, nach dem frühen Verlust seiner Eltern zuerst von einem protestantischen, dann einem katholischen Oheim erzogen, wohl erst 1606 zum Katholizismus übergetreten, auf den Universitäten Altorf (sö. von Nürnberg) und Padua gebildet, durch seine Heirat und bei den böhmischen Gütereinziehungen reich geworden (seine zweite Frau war die Gräfin Harrach). Dem Kaiser treu ergeben, erhielt er von ihm die böhmische Herrschaft Friedland und wurde in den Reichsfürstenstand, darauf zum Herzog erhoben.

9. Geschichte des Altertums - S. 45

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
ü. Die Zeit der athenischen Großmacht (479—431). 45 Je mehr sich Athen zur Seemacht entwickelte, desto mehr wurden auch die Theten zu Leistungen, vor allem zum Flottendienst, herangezogen. Daraus und auch aus der wirtschaftlichen Entwickelung, die diese, die gewerbetreibenden Klassen, emporbrachte (s. b), folgte, daß auch ihre staatlichen Rechte erweitert wurden. Alle Bürger wurden bezüglich ihrer Rechte im wesentlichen gleichgestellt. Die oberste Entscheidung wurde in allen wichtigen Fragen von der Volksversammlung getroffen, zu der alle Bürger Zutritt hatten. Die Demokratie war vollendet. Da die Bundesgenossen vor athenischen Gerichtshöfen ihre Prozesse führen mußten .und diese (ähnlich wie unsre Schwurgerichte) aus Bürgern bestanden, nur daß in Athen ein Gerichtshof mehrere Hundert Geschworene zählte, war ein großer Teil der Bürgerschaft fast beständig in Gerichtssitzungen beschäftigt. Dafür erhielten sie vom Staate eine Entschädigung oder Besoldung. Später wurden auch für andre staatliche Verrichtungen Entschädigungen gezahlt, ja sogar für den Besuch des Theaters und die Teilnahme an Festlichkeiten. Das System der Besoldungen, wodurch fast die gesamte Bürgerschaft für staatliche Leistungen einen Entgelt erhielt, wirkte später sehr nachteilig: politisch, indem es die Bundesgenossen erbitterte; finanziell, indem es den größten Teil der Staatseinkünfte verschlang; sozial, indem es zu einer starken Belastung der Besitzenden führte, als die Beiträge der Bundesgenossen auf hörten, und so den Klassengegensatz verschärfte; moralisch, indem es die Vorstellung nährte, der Staat habe die Nichtbesitzenden zu unterhalten. Darin besteht die Größe der athenischen Demokratie, daß sie den Gedanken der Selbstregierung der Bürgerschaft durch das von dieser Bürgerschaft festgestellte Gesetz und der politischen Rechtsgleichheit der Bürger mit Ernst verwirklicht und den Einzelnen befähigt hat innerhalb dieses Gesetzes seine Kräfte frei zu entwickeln und also eine unvergleichliche Kultur zu schaffen. Darin aber, daß der ideellen Rechtsgleichheit der Bürger die tatsächliche Verschiedenheit der sozialen Klassen gegenüberstand, daß ferner die souveräne Volksversammlung nur leistungsfähig war, wenn sie von einer bedeutenden Persönlichkeit, dem Manne

10. Geschichte des Altertums - S. 24

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
24 Griechische Geschichte. Erste Periode (bis 500). b) Wirtschaft und soziale Verhältnisse. Ursprünglich wohnten die Griechen in Dörfern, trieben Viehzucht und Ackerbau und kannten kein Privateigentum. Nach dessen Entstehung machte sich bald eine Ungleichheit des Besitzes bemerkbar. So entstand einerseits ein großgrundbesitzender, herrschender Adel, der seine bevorrechtete Stellung bald aus der Abstammung herleitete; anderseits wurden diejenigen, welche sich wirtschaftlich nicht halten konnten, gezwungen als Pächter oder Tagelöhner in den Dienst der Besitzenden zu treten; so wurde ein großer Teil der Bauernschaft unfrei oder politisch rechtlos. Umgeben von ihren Tagelöhnern und leibeigenen Knechten, die ihren Herren oft herzliche Anhänglichkeit bewiesen, führten die Adligen ein Leben ähnlich demjenigen der Ritter des Mittelalters; im Kriege kämpften sie zu Roß oder zu Wagen. Jedes Gut erzeugte der Hauptsache nach alles, was seine Bewohner brauchten, selber (Eigenwirtschaft). Mehrfache Ursachen wirkten zusammen, daß durch Zusammenziehen des Hauptteils der Bürgerschaft auf einen Punkt die Stadt entstand (Sparta, die mauerlose, blieb immer eine Vereinigung von 4—5 Dörfern). Nun waren die Städter Ackerbürger, die draußen ihre Felder hatten. Allmählich begann das Gewerbe sich zu entwickeln, am frühesten das der Töpfer und Schmiede; dazu trat in wachsendem Umfange die Schiffahrt. Im 7. Jh. nahm, im Zusammenhange mit der Kolonisation, der Handel einen mächtigen Aufschwung. Neben Rohprodukten führte man Waren aus, die schon in fabrikmäßiger Weise, und zwar von Sklaven, für die Ausfuhr angefertigt waren, wie Töpferwaren, Waffen, Schmucksachen, Zeugstoffe, Möbel. Während in der älteren Zeit reine Naturalwirtschaft mit Tauschhandel geherrscht und als Wertmesser das Rind gegolten hatte, an dessen Stelle später Kupfer oder Eisen in Barren getreten war, prägte man jetzt aus Gold und Silber Münzen. Es begann die Geldwirtschaft. Unter dieser wirtschaftlichen Umwälzung hatten die kleinen Leute, die Kleinbauern, Pächter, Tagelöhner, schwer zu leiden. Sie gerieten in Schulden. Der Zinsfuß war hoch, das Schuldrecht streng: der nicht Zahlungsfähige verlor nicht nur seine Habe, sondern wurde mit seiner Familie in die Knechtschaft verkauft.
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