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Extrahierte Personennamen: Ludwig_Xiv. Ludwig_Xiv. Ludwig_Xv. Ludwig_Xiv Ludwig
2. Ausbruch der Revolution.
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Nationalversammlung wieder angenommen, so erhielt er Gesetzeskraft auch gegen den Willen des Königs. Die absolute Monarchie war in eine konstitutionelle umgewandelt. Das Land wurde in 83 Departements eingeteilt, die meist nach Gebirgen und Flüssen abgegrenzt und benannt waren. Die Beamten der Gemeindeverwaltung sollten von der Gemeinde gewählt werden; dadurch wurde der Grundsatz der Selbstverwaltung eingeführt. Im Gerichtswesen wurden durchgreifende Veränderungen vorgenommen. Zu den Gerichtsverhandlungen erhielt jedermann Zutritt, die Geschworenen- und die Handelsgerichte wurden eingeführt. Der König fügte sich diesen Beschlüssen.
Auch der Pöbel mischte sich in die Bewegung. Die Hefe des Pariser Volkes, darunter mehrere tausend Weiber, zog von Paris nach Versailles und verlangte, die Königliche Familie solle ihre Hofhaltung nach Paris verlegen. Wieder gab der König nac^
Alle diese Vorgänge hatten aber den leeren Staatsschatz nicht gefüllt. Da erklärte die Nationalversammlung alle Kirchen- und Klostergüter zu Staatseigentum; dafür sollte der Staat die Besoldung der Geistlichen übernehmen. Damit der Staat nicht zu viele Geistliche zu unterhalten hätte, wurden die geistlichen Orden aufgehoben mit Ausnahme derer, die sich mit dem Unterrichte der Jugend und der Krankenpflege befaßten.
Um Zahlungen zu ermöglichen, wurde Papiergelds die sogenannten Assignate, geschaffen, als deren Sicherheit die Kirchen- und Klostergüter galten.
Die Nationalversammlung verkaufte um Spottpreise die Kirchengüter. Necker sagt darüber: „Im Jahre 1789 wäre es leicht gewesen, die Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen; aber schon nach Ablauf eines Jahres ist es so weit gekommen, daß der Staat durch maßlose Verschwendung mit Riesenschritten dem Bankrott entgegeneilt."
Die Männer, denen die Leitung des Staates in die Hand gegeben wurde, waren keine Staatsmänner. Der einzige, der imstande gewesen wäre, durch die Überlegenheit seines Geistes und durch seine staatsmännische Begabung die Hochflut der Revolution in geordnete Bahnen zu lenken, das errungene Gute zu bewahren und der Zügellosigkeit Einhalt zu tun, war Graf Mirabeau. Er näherte sich dem Könige und wollte einen starken Verfassungsstaat. Lafayettes Neid hinderte ihn, die leitende Stelle im Ministerrat einzunehmen, und sein rascher Tod nahm dem Könige die letzte und beste Stütze. Die Königliche Familie machte einen Fluchtversuch. Schon der belgischen Grenze nahe, , wurde sie zur Rückkehr nach Paris gezwungen.
Die erste Nationalversammlung löste sich nach zweijähriger Dauer auf. Sie wird die konstituierende genannt, Assemblee nationale Constituante, weil sie dem Staate die Verfassung, la Constitution,
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Extrahierte Personennamen: Graf_Mirabeau
Extrahierte Ortsnamen: Paris Versailles Paris Paris
98
V. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I.
9. Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reichest)
Bestandteile. .Zum Deutschen Reiche gehören die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg, die Großherzogtümer Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar und Oldenburg, die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt sowie die drei sächsischen: Meiningen, Altenburg und Coburgs-Gotha, die Fürstentümer Waldeck, Lippe und Schaumburg, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzbnrg-Sondershausen, Renß Jüngerer und Älterer Linie, die drei Freien Reichsstädte Hamburg, Lübeck, Bremen, endlich das Reichs land Elsaß-Lothringen.
Stellung des Kaisers. Der jedesmalige König von Preußen ist zugleich Deutscher Kaiser. Das Reich ist demnach ein Erbreich, nicht ein Wahlreich, wie das mittelalterliche Deutsche Reich war. Der Kaiser ist Oberbefehlshaber des Reichsheeres und der Flotte.
Die gesetzgebende Gewalt des Reiches liegt beim Bundes rate und beim Reichstage. Der Bundesrat ist die Vertretung der deutschen Fürsten, der Reichstag die Vertretung des deutschen Volkes. Der Bundesrat besteht aus 58 Mitgliedern. Die Zahl, die jeder Staat in denselben entsendet, richtet sich nach seiner Größe. So schickt die preußische Regierung 17, die bayrische 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg - Schwerin und Braunschweig je 2 Mitglieder, die übrigen Staaten je 1 Mitglied in den Bundesrat. Da Preußen allein rund 350000 qkm mit 38 Million Einwohnern hat, alle übrigen Staaten zusammen nur 190000 qkm mit 25 Million Einwohnern zählen, so sind die kleinern Staaten im Bundesrate viel stärker vertreten als Preußen. Darin zeigt sich die große Mäßigung des führenden Staates. Die Mitglieder des Reichstages werden in geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt. Jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr erreicht hat und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist, hat das Recht, zu wählen. Die Bürger werden nicht nach der Steuerzahlung in Klassen eingeteilt wie bei der Wahl zum preußischen Abgeordnetenhaus^ sondern alle Stimmen haben gleichen Wert. Zur Gültigkeit eines Reichs^ gesetzes ist erforderlich, daß es sowohl im Bundesrate wie im Reichstage mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Der Kaiser verkündet die so beschlossenen Gesetze im Namen des Reiches. Wenn ein Reichsgesetz angenommen wird, das mir dem Landesgesetz irgendeines Staates in Widerspruch steht, so tritt das Landesgesetz außer Kraft. Post- und Telegraphenämter sind Reichsanstalten. Die Kriegsmarine steht ein-
2) Reclamsche Bibliothek Nr. 2732 enthält die vollständige Verfassung.
2) Amtliche Schreibweise laut Erlaß des Herzoglichen Ministeriums vom 12. Dezember 1881.
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100
V. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I.
Großen Vorteil zogen Handel und der gesamte Verkehr aus der Vereinfachung des Postwesens unter Leitung von Heinrich von Stephan. Während des Französischen Krieges hatte er die Postkarte, nach dem Kriege die Postanweisung eingeführt; das Porto für Pakete wurde vereinfacht. Er hat den Weltpostverein gegründet, dem die meisten Staaten des Erdkreises angeschlossen sind, dessen Einheitsporto für den Brief 20 Pf. und für die Postkarte 10 Pf. beträgt. Durch Errichtung der Po st Hilfsstellen hat er die kleinsten Dörfer mit dem Weltverkehr in Verbindung gebracht. Er ist der Reformator des Postwesens in großem Stile. Kaiser Wilhelm ehrte seine Verdienste durch Verleihung des Adels und Ernennung zum Staatssekretär des Reichspostamtes. Stephan war der Sohn eines Handwerkers aus Stolp in Pommern, trat 1848 mit 17 Jahren in die unterste Stufe des Postdienstes ein und erreichte die höchste.
Auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens wurden ebenfalls große Fortschritte gemacht. Nachdem die großen durchgehenden Linien ausgebaut waren, wurden Neben- und Verbindungslinien geschaffen, und zur Erschließung der ländlichen Orte, die abseits der durchgehenden Linien liegen, die Kreis- und Lokalbahnen.*)
Zur Zeit Friedrich Wilhelms Iv. waren die großen Eisenbahnlinien in Preußen meist von Aktiengesellschaften, in den Kleinstaaten vielfach als Staatsunternehmungen gebaut worden; Fürst Bismarck wollte sie für das Reich ankaufen, um eine einheitliche Organisation und eine Einnahmequelle für das Reich zu erzielen. Der Plan scheiterte an dem Widerstande andrer Bundesstaaten. Nunmehr setzte Bismarck den Ankauf der Preußen durchziehenden Linien für das Königreich Preußen durch. Der Eisenbahnbetrieb bringt bedeutende Überschüsse. Zur Deckung der Kosten der Reichsverwaltung wollte Fürst Bismarck das Tabakmonopol einführen. Der Reichstag versagte die Zustimmung.
Der großartige Aufschwung des Handels in den ersten Jahren nach dem Kriege hielt nicht stand; die Unternehmungslust war so groß, daß schließlich mehr Jndustrieerzeugnisse hergestellt wurden, als verkauft werden konnten. Das gab einen gewaltigen Rückschlag in den Jahren 1874—1877. Arbeiter mußten entlassen, die Löhne erniedrigt werden. In den Jahren steigender Konjunktur hatten sozialdemokratische Führer die Arbeiter uu-zufrieden gemacht, indem sie ihnen vorrechneten, wie großen Gewinn den Fabrikherren ihre Arbeit brächte. Sie fügten aber nicht hinzu, daß der Kapitalist bei seinen Unternehmungen stets sein Vermögen aufs Spiel
*) Mustergültig durch seine Kreisbahnverbindungen ist der Kreis Euskirchen im Regierungsbezirk Cöln durch die regen Bemühungen des Landrats, Geh. Regierungsrats Freiherrn von Ayx (+ 1909) geworden. Nachbarkreise haben an das Euskirchener Kreisbahnnet; angeschlossen.
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11. Der Berliner Kongreß.
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setzt und es verliert, wenn das Unternehmen mißlingt. Aber auch die Unternehmer selbst hatten Schuld an der Unzufriedenheit der Arbeiter. Aus allen Gegenden zogen sie fremde Arbeiter heran, ohne für deren ausreichende Wohnungsgelegenheit zu sorgen. In Baracken und Kosthäusern Hausenweise untergebracht, von ihrer Verwandtschaft, ihrer Heimat getrennt, entbehrten die Arbeiter der nötigen Ruhe und Pflege nach vollbrachter Arbeit. So sind die Arbeiterbaracken die Brutstätten der Sozialdemokratie geworden. Der Niedergang der Industrie machte die Unzufriedenheit noch größer.
Wo die Fabrikherren sich nicht damit begnügten, den Arbeitern ihren Lohn zu zahlen, sondern für gute Wohnungen sorgten und sonstige Wohlfahrtseinrichtungen schufen, wie Kranken- und Unfallkassen, schlug die Sozialdemokratie nicht Wurzel. Unter den Arbeitgebern, die vorbildlich durch ihre Arbeiterfürsorge gewirkt haben, sind an erster Stelle zu nennen die Firma Krupp in Essen und Graf Ballestrem in Schlesien, Hösch, Schleicher-Schüll und Schöller in Düren, Brandts in München-Gladbach, Stumm in Neunkirchen, Villeroy & Boch in Mettlach.
Allgemeine Entrüstung im deutschen Volke erregten zwei Attentate auf das Leben des 81jährigen Kaisers im Jahre 1878, von denen das zweite eine mehrmonatige Dienstunfähigkeit des allbeliebten Monarchen zur Folge hatte.
Die deutsche Industrie beteiligte sich an der Weltausstellung in Paris 1878 und erzielte rühmliche Anerkennung. Von da ab datiert ein Wiederaufschwung von Handel und Verkehr, der bis 1883 anhielt1'
Das Jahr 1878 brachte den Abschluß eines Krieges zwischen Rußland und der Türkei (1877—1878).
Bis auf Prinz Eugen hatte sich vornehmlich Österreich der schweren Aufgabe angenommen, Europa gegen die Osmanen zu schützen. Nachdem die Kraft der Osmanen nicht mehr zu fürchten, trat Rußland auf den Plan. Schon Katharina Ii., als Gegnerin Friedrichs des Großen bekannt, träumte von der Eroberung Konstantinopels. Die Erfolge in dem griechischen Befreiungskämpfe (S. 57) schienen dieses Ziel in nächste Nähe zu rücken, aber der Krimkrieg (S. 76) warf Rußland wieder weit vom Ziele zurück. Da versuchte es 1877 von neuem sein Glück. Die Türkei wehrte
*) Albrecht Wirth, Weltgeschichte der Gegenwart S. 22 belegt die Umsätze des Welthandels durch Zahlen: Das Jahr 1877 zeigt eine Abnahme von 69 Million, das Jahr 1878 eine Zunahme von 1407 Million Mark.
11. Der Berliner Kongreß.
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Extrahierte Ortsnamen: Graf_Ballestrem Schlesien Hösch Schleicher-Schüll München-Gladbach Neunkirchen Mettlach Paris Europa Konstantinopels
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Vi. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms Ii.
Verkauf bindet sie an Nachbarfamilien, an Nachbargemeinden. Zu diesen müssen Wege gebaut werden. Da sie den verbundenen Gemeinden dienen, tragen diese die Kosten gemeinschaftlich. So verbinden sich verschiedene Gemeinden zu größern Gemeinschaften. Diese nennt man Bürgermeistereien oder Ämter. Nicht jede Bürgermeisterei kann ein Gericht, eine höhere Schule, ein Krankenhaus, eine Brücke aus eignen Kosten unterhalten; aber manche ihrer Bürger bedürfen dieser Einrichtungen. Daraus ergibt sich der Zusammenschluß mehrerer Bürgermeistereien zum Kreis. Kreise werden zu Regierungsbezirken, Regierungsbezirke zu Provinzen, Provinzen zum Staate zusammengeschlossen. So ist die Einteilung im Königreich Preußen; in andern Staaten sind die Benennungen anders, das Wesen ist das gleiche.
Die aussteigende Linie der Verwaltungsbehörden sind Gemeindevorsteher, Bürgermeister oder Amtmann, Landrat für den Kreis, Königliche Regierung für den Bezirk, Oberpräsident für die Provinz, Ministerium für die Gesamtheit der Provinzen, den Staat. Staatsoberhaupt ist der König.
Walter Tell fragt seinen Vater: Wer ist der König denn, den alle fürchten? Tell antwortet: Er ist der Eine, der sie schützt und nährt.
Keine Behörde kann ihre Verwaltung nach eignem Gutdünken führen. Sie ist, namentlich wenn es sich um Steuereinnahmen und Ausgaben handelt, an die Zustimmung einer Vertretung der Bürgerschaft gebunden; außerdem unterliegt die ganze Amtsführung der Aufsicht der vorgesetzten Behörde. Dem Gemeindevorsteher steht ein Gemeinderat, dem Bürgermeister oder Amtmann eine Bürgermeisterei- oder Amtsversammlung, dem Landrat ein Kreistag, der Königlichen Bezirksregierung ein Bezirksausschuß, dem Oberpräsidenten ein Provinziallandtag als beratende und beschließende Behörde zur Seite, das Ministerium ist au die Zustimmung des Abgeordnetenhauses und des Herrenhauses gebunden, des Königs Wille ist durch die von ihm beschworene Verfassung beschränkt. Da die genannten Körperschaften durch die Wahl der Bürger zustande kommen, gilt im ganzen Staate der Grundsatz der Selbstverwaltung.
Als Richtschnur für die Verwaltung einer Dorfgemeinde dient die Landgemeindeordnung, einer Stadtgemeinde die Städteordnung. Die jetzige Städteordnung stammt aus dem Jahre 1856; sie ist eine zeitgemäße Umgestaltung der Steinschen Städteordnung. (Seite 30 ff.)
Städte, die so viel Einwohner haben, wie die Durchschnittszahl eines Kreises beträgt, können aus dem Kreisverbande austreten und einen Stadtkreis bilden. Die Bürgermeister der Stadtkreise erhalten den Titel Oberbürgermeister und die Befugnisse eines Landrats.
Die Stadt Berlin bildet für sich einen Regierungsbezirk.
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3. Zustände der Gegenwart in Verwaltung u. Ordnung von Staat u. Gemeinde. 121
Der Umfang der Staatsverwaltung läßt sich erkennen aus der Benennung der neun Ministerien: 1. Ministerium des Innern, 2. Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten, 3. Kriegsministerivm, 4. Finanzministerium, 5. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten,
6. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten,
7. Justizministerium, 8. Ministerium für Handel und Gewerbe, 9. Ministerium der öffentlichen Arbeiten (wie Eisenbahn- und Bauwesen).
Der erste Beamte nach dem Minister ist der Unterstaatssekretär. Die Ministerien zerfallen in mehrere Abteilungen, deren Geschäfte ein Ministerialdirektor leitet. Manchmal bezeichnet schon der Name die Amtszweige, wie Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Die Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten zerfällt in drei Unterabteilungen: für Hochschulen, für Höhere Schulen, für Volksschulen.
Unabhängig von den Verwaltungsbehörden ist das Gerichtswesen. Die Gerichte zerfallen in Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. In einem Kreise sind ein oder mehrere Amtsgerichte, durchschnittlich kommt auf einen Regierungsbezirk ein Landgericht und auf eine Provinz ein Oberlandesgericht. Die Rheinprovinz hat wegen ihrer großen Einwohnerzahl zwei Oberlandesgerichte, eins in Cöln und eins in Düsseldorf. Höchstes Gericht ist das Reichsgericht in Leipzig.
Die Zugehörigkeit Preußens zu einem großem Staatsganzen, dem Deutschen Reiche, seine Rechte und Pflichten darin, ist in dem Abschnitt über die Reichsverfassung zum Ausdruck gekommen. (S. 98 f.)
Die Kosten der Gemeinde-, Staats- und Reichsverwaltung werden durch Steuern aufgebracht. Den Stadt- und Landgemeinden sind hauptsächlich die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuern, dem Staat die direkten Einkommensteuern, dem Reich die indirekten Steuern überwiesen. Manche Gemeinde erzielt Einnahmen ans Gas- oder Elektrizitätswerken, Wasserleitungen, Straßenbahnen; der Staat aus den eignen Bergwerken in Oberschlesien und im Saargebiet, aus Domänen und Forsten, aus dem Eisenbahnbetrieb, das Reich aus der Post- und Telegraphenverwaltung, der Eisenbahnverwaltung in Elsaß-Lothringen. Den Rest decken die Matrikulorbeiträge der Einzelstaaten.
Werden größere Anlagen ausgeführt, die aus den Steuern eines Jahres nicht gedeckt werden können, z. B. Bau eines Krankenhauses, einer Eisenbahn, eines Kanals, so wird eine Anleihe gemacht, die nach Ablauf eines großem Zeitraums durch erhöhte Zinszahlung zurückgezahlt wird. Solche Anleihen werden in der Reget nur gestattet, wenn es sich um Anlagen handelt, die auch der Nachwelt zugute kommen. Gemeinden, Staat und Reich können Anleihen machen; gleichzeitig muß aber festgesetzt werden, auf wieviel Jahre sich die Zurückzahlung erstreckt.
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6. Moderne Renaissance. Auf die Herrschaft des Empire folgt eine Zeit des Schwankens. Die verschiedensten älteren Baustile wurden nachgeahmt. Am meisten ging man in städtischen Bauten auf die Renaissance des 16. Jahrhunderts zurück, ohne daß sich aus dieser zweiten Renaissance ein einheitlicher, allgemein gültiger Stil gebildet hätte.
7. Eisenbau. Einzelne größere Bauteile aus Eisen, wie Säulen und Träger, kommen schon um 1700 vor. Ms Hauptmaterial aber wurde das Eisen erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu Gebäuden benutzt, besonders zu solchen, in denen weite Räume erforderlich sind. Es übertrifft Holz und Stein an Festigkeit und kann leichter in beliebige Formen gebracht werden.
Hausbau.
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I. Die Französische Revolution.
Vermögen, um hohe Zinsen der Staatsverwaltung geliehen, war gefährdet.^ Hier liegt ein Grund der Staatsumwälzung.
Verarmung des Bauernstandes. In der ungünstigsten Lage waren die Kleinbauern, Landarbeiter, Tagelöhner. Der Engländer Artur Joung, der in den beiden letzten Jahren vor Ausbruch der Revolution Frankreich bereiste und besonders dem Ackerbauwesen seine Aufmerksamkeit widmete, meint, daß der Ackerbau damals noch auf der Stufe des 10. Jahrhunderts gestanden habe, ausgenommen in Flandern und im Elsaß. Die Felder blieben in jedem dritten Jahre brach; schlechte Geräte, keine eisernen Pflüge (Fig. 14), wenig Vieh, wenig Dünger, schlechte Wege. Seitdem die adligen Herren am Hofe zu Versailles lebten, hatten sie weder Zeit noch Geld, für die Hebung der Hauptnahrungsquelle des Volkes zu sorgen. In einzelnen Bezirken lebte der Landbewohner nur von Buchweizen, in andern wurde das Getreide halbreis verarbeitet. Man konnte die Reife vor Hunger nicht erwarten. Der Steuerdruck war unerträglich. Von 100 Frcs. Erlös nahm der staatliche Steuereinnehmer 53, 14 erhielt der adlige Herr als Eigentümer von Grund und Boden, 14 die Kirchenverwaltung, den Rest bekamen die Kellerratten, d. h. die Beamten der Getränkesteuer und die Salzsteuererheber.
Wie sehr der Steuerdruck die Tatkraft lähmte, geht aus dem Briefe eines Dorfschulzen aus der Champagne an den König hervor. „Wir könnten einige Weinstöcke an den Abhängen pflanzen, aber wir werden so von den Steuerbeamten gequält, daß wir vielmehr daran denken, die gepflanzten auszuwerfen; der ganze Wein würde für sie sein, und uns bliebe nur die Arbeit." Am härtesten drückte die Salzsteuer. Jede
Familie mußte für jede Person jährlich sieben Pfund Salz aus dem Staatsmagazin kaufen, eigne Salzgewinnung war untersagt und wurde mit Galeeren arbeit, im Wiederholungsfälle mit Aufhängen bestraft.
Kein Wunder, daß, wer Gelegenheit hatte, in die Dienste eines reichen Herrn als Lakei trat oder im Handwerk und im kaufmännischen
Beruf Unterkunft suchte. Infolgedessen blieben viele Äcker und Weinberge unbebaut. Unter diesen Umständen konnte Frankreich damals
25 Million Einwohner nicht ernähren; das fruchtbare Land hätte bei vernunftgemäßer Bewirtschaftung mehr als der doppelten Anzahl hinreichenden Wohlstand bieten können. In dem Elend des Bauernstandes liegt ein andrer Grund der Staatsumwälzung.
Die Steuervorrechte. Der Adel und die Geistlichkeit waren fast steuerfrei. In früherer Zeit hatten die adligen Herren die Kriegslasten fast allein getragen; im ritterlichen Kampfe hatten sie in den ersten Reihen
*) Nach Hippolyte Adolphe Taine (1828—1893): L’ancien regime. Schulausgabe von Wershoven. Trier 1907, Jakob Lintz. S. 36—40.
2) Taine, S. 44—48.
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1. Ursachen.
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erspart werden können, wenn man den Zeitgenossen zugerufen hätte: Hütet euch vor diesem Betrüger; ihr seid verloren, wenn ihr vergesset, daß die Früchte allen gehören und die Erde niemand. Das erste Eigentum war ein Diebstahl, durch den eine Einzelperson der Allgemeinheit einen Teil des öffentlichen Vermögens raubte. Nicht allein ist das Privateigentum ungerecht durch seinen Ursprung, sondern es zieht auch durch eine zweite Ungerechtigkeit die Macht an sich, und seine Bösartigkeit wächst wie ein wucherndes Geschwür unter der Einseitigkeit der Gesetze. Sind nicht alle gesellschaftlichen Vorteile für die Mächtigen und Reichen? Sind alle einträglichen Ämter nicht durch sie allein besetzt?"1) Rousseau verkennt, daß der Einführung des Ackerbaues das Eigentumsrecht notwendig folgt, weil der eine nicht ernten darf, was der andre gesät hat. Anstatt die Auswüchse des Eigentumsrechts zu bekämpfen, bekämpft er dieses selbst. „Keiner von den führenden Geistern der Zeit hat sich so folgenreich mit dem Staate beschäftigt tote Jean Jacques Rousseau; man kann hinzufügen, daß kaum einer so toenig vom Staate verstanden hat wie er. Seine geschichtliche Bildung war gleich Null"2) Der Contrat social wurde das Evangelium der Revolution. Rousseaus Erziehungsroman Emile hat eine Spitze gegen die christliche Religion, oder besser, gegen übereifrige und deshalb unrichtige Deutung ihrer Lehre. Voltaire ließ über 150 Broschüren, in denen er über Christus und seine Kirche spottete, drucken und verbreiten?) Spott ist die gefährlichste Waffe im geistigen Kampfe.
Das Königspaar. So fand Ludwig Xvi. ein verschuldetes Land und ein gottentfremdetes Volk, als er 1774 die Regierung antrat. Er war zwanzig Jahre alt, hatte sich rein gehalten von der Verderbtheit des Hofes, war aber auch in die Staatsgeschäfte nicht eingeweiht worden. Einen wohlwollendern König hat Frankreich nie gehabt. Ihm fehlte Festigkeit des Willens und Verständnis für die Sachlage.
Seine Gemahlin Marie Antoinette, eine Tochter Maria Theresias, war geistvoll und wohlgebildet. Als Österreicherin war sie nicht beliebt. Jung und unerfahren, gab sie durch Unvorsichtigkeiten zu ehrenrührigen Schwatzereien Veranlassung. Wirtschaftlich veranlagt war sie nicht. Hätte sie sich entschließen können, das Beispiel eines einfachen, sparsamen Lebens mit ihrem Gemahl zu geben, dann wären vielleicht die Schäden des Landes durch Verbesserungen vom Throne aus geheilt worden. Leider konnte das Königspaar sich dazu nicht entschließen, obwohl der Finanzminister Necker die Einschränkung der Hofhaltung als unbedingt notwendig zur Gesundung der Geldverhältnisse des Staates
*) Taine, S. 36.
2) Dietrich Schäfer, Weltgeschichte der Neuzeit Ii, 6. 11. Berlin 1907, Verlag von Mittler & Sohn.
3) Weiß, Weltgeschichte Xiv, S. 354.
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Extrahierte Ortsnamen: Rousseaus Frankreich Berlin Weltgeschichte