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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. 2 - S. 33

1913 - Grünstadt : Riedel
33 - Altertums hindurch der Fall war, daß man in ihnen vielmehr die großartigsten, bequemsten und billigsten Verbindungsbrücken und Verkehrsstraßen zu erblicken hat, von der Natur dazu ausersehen, die Völker der Erde den Segnungen einer gemeinsamen herrlichen Kultur zuzuführen, so hat man sich auch daran gewöhnt die Wasserstraßen des festen Landes als Verkehrsmittel von höchster Wichtigkeit, als mittelbare und unmittelbare Kulturförderer zu be- trachten. Für den Binnenhandel ist ein weitverzweigtes Netz von schiffbaren Gewässern ebenso wichtig wie ein gut ausgebautes Eisen- bahnsystem, obwohl dies häufig bestritten wird. Aber die Wasser- wege sind kaum zu entbehren für alle jene zahlreichen Güter, welche hohe Versandkosten nicht tragen können, wie sie der Eisenbahntrans- port erfordert, und welche auf rasche und bestimmte Ablieferungszeit keinen Anspruch erheben. Es erklärt sich hieraus auch der Wider- spruch des Handels gegen die Erhebung von Schiffahrtsabgaben auf deutschen Strömen. Die Gesamtlänge der deutschen Wasserstraßen beträgt rund 14 000 km (wovon 2 600 km auf Kanäle kommen); die der Gesamt- Eisenbahnlänge beläuft sich auf 57o0o km, übertrifft also die Aus- dehnung der Wasserwege um das Vierfache, anders aber in den Leistungen. Hier zeigt sich die erstaunliche Tatsache, daß auf 1 km Wasserstraße l1^ mal soviel Güter befördert werden als auf 1 km Eisenbahn; überhaupt hat der Güterverkehr zu Wasser seit 1880 eine um 190 °/0 größere Steigerung erfahren als auf der Eisenbahn. Allerdings entfällt der größere Teil der Schiffahrtswege nebst der höheren Bedeutung auf den deutschen Norden. Indes hat auch unser bayrisches Vaterland rund 1300 km schiffbarer Wasserstraßen, ein- schließlich des Ludwigs-Donau-Mainkanales und Franken- thaler Kanals. Hiezu kommt noch die Schiffahrt auf dem Boden- see und den oberbayrischen stehenden Gewässern und weiterhin haben wir rund 1200 km flößbarer Wasserläufe aufzuweisen. Von den Seen hat für den größeren Verkehr nur der Boden- see erheblichere Bedeutung, auf welchem etwa 50 Dampfer dem Güteraustausch zwischen Deutschland, Oesterreich-llngarn und der Schweiz dienen. Im übrigen bewegt sich ein lebhafter Personen- verkehr über ihn hin, wie auch die bayrischen Hochlandseen (Ammer- Würm-Chiemsee) lediglich letzterem Zwecke dienen. Unter den Flüssen hat als Wasserweg der Rhein die größte Bedeutung. Aus dem höchsten Gebirgsland Europas kommend, besitzt er die größte Wassersülle unter allen deutschen Strömen und ver- bürgt somit auch die nötige Sicherheit für ungehemmten Verkehr, ^ein Lauf führt ihn durch bevölkerte und gewerbreiche Gebiete, die ihm Rohstoffe und fertige Waren zur Beförderung zuführen oder von ihm zugeführt erhalten und einen Verkehr erblühen lassen, wie ihn „dem Werte nach kein europäischer Strom aufzuweisen hat." Bis 3

2. 2 - S. 35

1913 - Grünstadt : Riedel
35 seit Jahren schon anstrebt, vollendet sein wird. Die Unvollkommen- heit der Mainschiffahrt ließ den Wert seiner kunstvollen Anlage nicht zur Geltung kommen, so daß er nur dem lokalen Verkehre nutzbar gemacht werden konnte. Auch der 4 Km lange Frankenthaler Kanal, der Fran- kenthal mit dem Rheine verbindet, hat nur örtliche Bedeutung, die heute recht herabgemindert ist. Wie die beträchtliche Länge der bayrischen Floßwege schon erkennen läßt, hat die Flößerei in Bayern in den letzten Jahrzehnten eine beträchtliche Steigerung erfahren. Es rührt dies vor allem daher, daß die stattgehabten Mainregulierungen, für den Schiffsverkehr wohl nicht durchweg aus- reichend, dem Transport von Flößen vollkommen genügen konnten und daß auch neben Regnitz und Saale die Bäche des Frankenwaldes in einer Gesamtlänge von rund 100 km korrigiert und dem Flößerei- betriebe zugänglich gemacht wurden. Die Waldgebirge nördlich und südlich des Maines waren damit an den Verkehr angeschlossen, der sich so mächtig entwickelte, daß die Flößerei vom Neckar fast ganz aus den Main überging. Fast alljährlich passieren weit über 200 000 Tonnen bayrisches Floßholz Frankfurt a. M. Im Donaugebiet, 946 km Floßläufe umfassend, entfällt der Hauptteil des Flößereigeschäftes auf die großen Alpenflüsse Isar, Iller, Lech und Wertach nebst deren Zuflüssen. Regen undjlz haben dem Holzreichtum des Böhmerwaldes weit ausgedehnte Ab- fuhrwege geschaffen. Der großartigste Holzverkehr aber herrscht auf der Isar, welchem Umstande es zuzuschreiben ist, daß München nächst Mannheim sich zum bedeutendsten Holzmarkt Süddeutschlands ent- wickelte. Post. Telegraph. Telephon. Es erscheint uns heute als fast selbstverständlich, daß mit dem Auftreten des Dampfrosses, das Menschen und Güter mit Windes- eile über Länder und Meere trug, auch das Postwesen eine völlige Umgestaltung, einen neuen, den modernen Bedürfnissen entsprechenden Aufschwung erfahren mußte. Aber Dampfwagen und Dampfschiffe durchmaßen schon seit 3 Jahrzenten ihre Bahnen, bis auch dein Po st wesen bei uns die große Stunde schlug. Die Wiedererrichtung des deutschen Reiches gab den Anlaß zur Neuordnung der alten Verkehrseinrichtung, Auf deutschein Boden entsprungen, sollte sie auch hier ihre Wiedergeburt erleben. „Sie muß als eine Frucht der Einheitsbestrebungen angesehen werden, die bei der politischen Einheit der Stämme nicht stehen bleiben konnten, sondern überall auch in den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen, im Gewicht, in der Münze, in den Maßen und in den 3*

3. 2 - S. 30

1913 - Grünstadt : Riedel
30 Eisenbahnen. Während unter Revolutionsstürmen und Kriegsgewittern das alte Europa aus den Fugen ging, erfolgten gleichzeitig auch auf gei- stigem Gebiete eine Reihe von Umwälzungen, die ungeahnte Wirkungen hinterließen, ein neues Zeitalter heraufführten. Die deutsche Dichtung war zu klassischer Vollendung gediehen, Kant hatte das Denken zu den tiefsten Quellen geleitet, Stephanson erprobte seine ersten Loko- motiven, Fulton das erste Dampfbot und Volta war der geheimnis- vollen Kraft des elektrischen Stromes Meister geworden Ein Jahrzehnt nach Waterloo, am 15. Oktober 1825, befuhr zwischen Stockton und Darling ton in England die erste Loko- motive einen längeren Schienenweg, was die Erbauung der 1829 eröffneten, ersten staatlichen Eisenbahn Europas zwischen Manchester und Liverpool zur Folge hatte. Bereits zehn Jahre später waren alle bedeutenderen Städte Englands durch Eisenstraßen mit einander verbunden und auch auf dem Festlande flammte allenthalben die Be- geisterung für das neue Verkehrsmittel empor. Als eine der ältesten Bahnlinien auf dem europäischen Kontinent, als erste aus deutschem Boden, kam am 7. Dezember 1835 die Strecke N ü r nb e r g - Für th zur Eröffnung und nach dem Vorgehen Bayerns begannen auch die übrigen deutschen Staaten mit mehr oder minder bedeutenden Bahn- bauten zu folgen. Heute nach kaum mehr als 7 Jahrzehnten besitzt Deutschland ein Eisenbahnnetz, das nahezu Iffs mal den Aequator umspannen könnte. Rund 7500 km hievon treffen aus unser engeres Vaterland Bayern. In unserer Pfalz hielt der Dampfwagen seinen jubelnd be- grüßten Einzug mit der am 11. Juni 1847 feierlich erfolgten Er- öffnung der Teilstrecke Ludwigshafen-Speyer-Reustadt der „Pfälzi- schen Ludwigseisenbahn", die im Jahre 1849 in ihrer ganzen Länge bis Neunkirchen dem Verkehre übergeben wurde. Im Verlaufe von 3 Jahrzehnten waren die Hauptlinien des Pfälzischen Bahn- netzes ausgebaut und in Betrieb gesetzt, und damit hielt man bei uns ungefähr gleichen Schritt mit der Anlage der Schienenwege im rechtsrheinischen Bayern, die im gleichen Zeitraum in ihren Haupt- zügen zum Ausbau kamen. Die Anlage und der Betrieb von Eisenbahnen ist ausschließ- liches Recht des bayrischen Staates. Privatgesellschaften oder Einzelpersonen bedürfen dazu einer besonderen staatlichen Erlaubnis (Konzession). Im rechtsrheinischen Bayern war der Staat Erbauer und Eigentümer fast sämtlicher Hauptverkehrslinien. Als erste bayrische Staatsbahn hat die 1844 eröffnete Strecke Bamberg- Nürnberg zu gelten. Im Jahre 1891 existierten in den sieben rechtsrheinischen Kreisen nur 6 Privatbahnstrecken von insgesamt 107 Klm. Länge. Die Pfälzischen Eisenbahnen, ca. 800 Klm. lang,

4. 2 - S. 32

1913 - Grünstadt : Riedel
32 Sicherheit der Reisenden gefährden, sind von der Beförderung aus- geschlossen, wenn nicht ein besonderes abgeschlossenes Wagenabteil für sie zur Verfügung steht. Die Fahrkarte wird am Ausgabeschalter der Station gelöst, am Ausgang zum Perron, oft auch während der Fahrt kontrolliert und muß bis zur Beendigung der Reise sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst dem Fahrgaste Unannehmlichkeiten erwachsen können. Die Fahrzeiten können aus Fahrplänen und Kursbüchern ersehen werden, die Fahrpreise stehen auf besonderen Tarifen verzeichnet, welche in der Nähe der Ausgabestelle aufgehängt sind. Auch die zu versendenden Güter kommen auf den einzelnen Stationen zur Verladung. Ihr Transport wirft den größeren Teil der Eisenbahn-Einnahmen ab. Bei Aufgabe derselben ist ein Begleit- schein, der „Frachtbrief", auszustellen. Die Berechnung der Fracht- kosten geschieht ebenfalls nach einem bestimmten Tarife. Auch für den Gütertransport sind weitgehende Sicherheitsmaßregeln getroffen, namentlich kommen feuergefährliche und leicht explodierende Stoffe in gewöhnlichen Güterzügen nicht zur Beförderung. Die Hauptsicherheit für den Personen- und Güterverkehr bilden aber nebst einem gewissenhaften Eisenbahnpersonal ein gut gebauter und tadellos in Ordnung gehaltener Bahnkörper. Man unter- scheidet an ihm Unter- und Oberbau. Ersterer bildet wie das Fundament beim Hause, den festen, tragenden Grund des Bahn- körpers. Seine Herstellung erfordert die meisten Opfer an Kraft, Zeit und Geld. Dämme, Brücken, Viadukte, Tunnels, Einschnitte, Stützmauern rc. sind Teile des Unterbaues, der oft wahre Kunst- leistungen aufzuweisen hat, wie das Beispiel der Strecke durch das Neustadter Tal beweist. Auch die Ueberbrückung des Zellertales bei Marnheim ist ein Meisterwerk der Eisenbahntechnik. Der Oberbau besteht aus einer Schichte von Kies oder Wacken, der „Bettung", weil in sie die „Schwellen" eingebettet sind. Auf diesen früher aus Holz, jetzt meist aus Eisen hergestellten Quer- balken ruhen die Eisenschienen, über welche die Räder in sau- sender Eile dahinrollen. Durch besondere Bedienstete wird der Bahn- körper ständig überwacht, da seine Beschädigung die Sicherheit des Zuges und seiner Insassen auf das schwerste gefährden kann. Wasserstraßen. Richt weniger wichtig als das Gewirr von Schienenwegen, das weithin unser deutsches Vaterland durchkreuzt, erscheint uns das Netz natürlicher und künstlicher Wasserläufe, die, belebenden Adern gleich, im Norden und Süden die Gaue durchpulsen. Wie man längst zu der Erkenntnis gekommen ist, daß die Meere keine völker- trennenden Schranken mehr sind, wie dies durch Jahrtausende des

5. 2 - S. 34

1913 - Grünstadt : Riedel
34 zum Rheinfall wird der Fluß nur von Nachen befahren. Von Basel bis Kehl trägt er Schiffe mit 300 bis 400 Zentner Last, von da bis Maxau verkehren schon Fahrzeuge mit 2000 bis 3000 Zentner Ladung, von dort abwärts nimmt er bis 12 000 Zentner auf seinen Rücken. Bis Ludwigshafen-Mannheim können selbst große Dam- pfer mit 1,5 in Tiefgang und mehr als 100 000 Zentnern Fracht gelangen. Der wachsende Verkehr machte die Anlage des neuen „Luitpoldhafens" in Ludwigshafen nötig, der eine Länge von 1000 m hat und von großartigen Lagerhäusern (worunter 2 sechs- geschossige Getreidespeicher, die je 8 Millionen kg Getreide fassen), von Kohlenlagern und Petroleum-Tanks (großen Petroleum-Behältern) umrahmt ist, „die zu den größten derartigen Anlagen Deutschlands gehören." Ungefähr 7000 Schiffe kommen alljährlich nach Ludwigs- hafen stromaufwärts und ebensoviele gehen auch wieder beladen zu Tal. Weit geringer als die des Rheins ist die Bedeutung der Donau für die Schiffahrt. Ihre Quellen führen ihr nur unbedeutende Wassermengen, die Zuflüsse aus den Alpen aber so bedeutende Schuttmengen zu, daß bis Regens bürg von einer eigentlichen Schiffahrt nicht gesprochen werden kann. Von Ulm ab bis zur Altmühlmündung verkehren nur Kähne mit geringem Tiefgang. Von Regensburg ab beginnt erst die eigentliche Schiffbarkeit der Donau und der Verkehr mit Passau und dem benachbarten Oesterreich ist ziemlich lebhaft. Es verkehren zwischen beiden Donaustädten durch- schnittlich im Jahre ca. 100 Dampfschiffe, 3 bis 400 Schlepper und 500 bis 800 Güterschiffe. Der Main wird mit der Regnitzmündung schiffbar, doch leidet er gleich der Donau in manchen Jahrgängen an Wasserarmut. Eine stellenweise sorgfältig durchgeführte Korrektion hat diesem Mangel zumteil mit Erfolg zu begegnen gesucht und der Mainschiffahrt da- durch große Dienste geleistet. Rur bei W ü r z b u r g stößt die Schiffahrt noch aus Widerstände, die durch eine großzügige Regulierung des Flußbettes bis Aschaffenburg und weiter so behoben werden sollen, daß der Lauf des Maines bis Bamberg selbst für größere Schiffe fahrbar wird. Immerhin hat die Kettenschiffahrt auf dein Maine sich ziemlich lebhaft gestaltet. Durch Verbilligung der Tal- frachten infolge des erleichterten Schiffsverkehrs ist die Verwertung der vornehmlich mainabwärts nach außerbayrischen Ländern gehenden land- und forstwirtschaftlichen Produkte, insbesondere des Obstes, der Gemüse, großer Mengen von Brenn- und Grubenholz, Brettern, Eichen- und Buchendielen, Schwellen 2c. 2c. immer lohnender ge- worden. Von großer zukünftiger Bedeutung als Schiffahrtsweg mag der Rhein und Donau verbindende Ludwigskanal (1834 bis 1845 unter König Ludwig I. erbaut) werden, wenn die oben erwähnte Mainkanalisierung, welche unser Prinzregent Ludwig weitblickend «

6. 1 - S. 31

1912 - Grünstadt : Riedel
31 Erledigung des Schriftwesens erfordert einen oder mehrere Gemeindeschreiber (Sekretäre). Größere Gemeinwesen bedürfen zur Führung des Rechnungswesens meist einen besonderen Gemeinde- Einnehmer, auch stellen sie häufig einen eigenen Baumeister zur Be- sorgung des Bauwesens auf. Die ländliche Gemeindeverfassung sieht für besonders wichtige Beschlüsse im Gemeindeleben die Mitwirkung aller stimmberechtigten Gemeindebürger, die sogen. Gemeindeversammlung vor. Am häufigsten werden ihre Entscheidungen bei der durch Neubauten und größere Unternehmungen verursachten Aufnahme von Anlehen an- gerufen. Die Gemeindeversammlung ist daher nach gesetzlicher Vorschrift einzuberufen, wenn die Schuldenlast vermehrt wird in Gemeinden mit weniger als 2500 Seelen um 1000 Mk. „ „ von 2500- 5000 „ „ 2000 „ „ „ „ 5000-20 000 „ „ 10 000 „ „ „ mit größerer Seelenzahl „ 20 000 „ Die Leitung der Gemeindeversammlung steht wie die des Gemeinderates dem Bürgermeister zu. Jeder Gemeindebürger ist berechtigt an den Beratungen teilzunehmen. Die Abstimmung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, in letzterem Falle durch Unter- schrift „für" oder „gegen" im Protokoll, das über die Versammlung sofort aufzunehmen ist. Straßen und Wege. Eines der Nächstliegenden und wichtigsten Interessen des Menschen findet Befriedigung in dein engeren und weiteren Verkehr, in regem Austausch von Gedanken und Meinungen, leiblichen und geistigen Gütern. Heutzutage vollzieht sich dieser Austausch gar leicht und sicher. Gedanken fliegen mit Blitzesschnelle an dünnen Drähten über Länder und Meere und die Kraft des Dampfes trügt riesige Warenlasten in entlegenste Fernen. Auch der Ortsverkehr ist heute ein viel regerer und lebhafterer geworden, weil ihm Bahnen, Verbindungswege geöffnet wurden, die man sich noch vor 120 Jahren nicht träumen ließ. Die ver- schiedensten Kreise der Oeffentlichkeit: Staat, Distrikt und Gemeinde begegneten sich hier in dem gleichen Bestreben Mittel zu schaffen, die den allgemeinen Austausch von Gütern geistiger und leiblicher Art zu fördern geeignet waren. So entstanden Telegraph-, Tele- phon- und Eisenbahnnetz, und Straßenlinien zogen von Ort zu Ort und durchkreuzten nach allen Seiten die Weichbilder unserer Dörfer und Städte.

7. 1 - S. 53

1912 - Grünstadt : Riedel
53 zu leisten hinsichtlich des Straßenbaues. Zum andern sollen sie auf dem Gebiete der Wohltätigkeit, vor allem der Armen- und Krankenfürsorge, werktätig eingreifen. a. Straßenbau. Nach den gesetzlichen Bestimmungen steht es den Distrikts- gemeinden zu, Straßen erbauen zu lassen oder die Unterhaltung bereits fertiggestellter Straßenzüge zu übernehmen, wenn dieselben „einen über die nachbarliche Verbindung einzelner Gemeinden er- heblich hinausgehenden Verkehr zu vermitteln bestimmt oder geeignet sind." Sie sollen also hauptsächlich dem „Fern- oder Durchgangs- verkehr" dienen und müssen dementsprechend dauerhaft und zweck- mäßig nach besonderen baulichen Bestimmungen angelegt werden. Besonderer Sorgfalt bedarf die Herstellung der notwendigen Durch- lässe und Brücken. Geineindestraßen, welche jenen über den ört- lichen Verkehr hinausreichenden Verkehrswert haben, werden zur weiteren dauernden Unterhaltung vom Distrikte übernommen, wenn sie den gesetzlichen Bauvorschriften entsprechen. Die Leitung des Straßenwesens der Distriktsgemeinde obliegt dem Vorstande des Distriktsausschusses (Bezirksamtmann), der sich hiebei eines sachverständigen Beraters, des Bezirks-(Distrikts-) Baumeisters bedient, der vom Distriksrate mit Genehmigung der Kgl. Kreisregierung angestellt wird. Für die Instandhaltung und Ueberwachung der Straßen hat der Distriktsstraßenwärter zu sorgen. Die Anstellung desselben ge- schieht durch den Distriktsausschuß, seine Vereidigung durch das zu- ständige Bezirksamt. b. Armen- und Krankenpflege. Als weitere Aufgaben der Distriktsgemeinden haben wir bereits die tatkräftige Mithilfe auf dem Gebiete der Armen- und Kranken- fürsorge bezeichnet. Armut und Not, Siechtum und Entbehrungen mit all den traurigen Erscheinungen, die sie im Gefolge haben, sind immer noch zahlreicher als die Mittel ihnen zu steuern. Trotz der staunenswerten Opferbereitschaft der Kirche und bewundernswerter Leistungen privaten Wohltätigkeitssinnes haben unsere gemeindlichen Armenpflegen oft fast unüberwindliche Lasten zu tragen zur Linderung der Not verschuldeter und unverschuldeter Armut. Das bayerische Armengesetz legte daher den Distrikten die Pflicht auf, sich mit den übrigen öffentlichen Körperschaften, Gemeinde, Kreis und Staat, in die Sorge für Arme und Kranke zu teilen. Die Nächstliegende Aufgabe der Distriktsarmenpflege besteht darin, den mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden des Distrikts Unterstützung zu gewähren. Gemeinden, welche hierauf Anspruch erheben, sind gehalten ihre Gesuche jährlich bis längstens Ende September dem zuständigen Bezirksamte vorzulegen. — Der
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