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1. Staats- und Volkswirtschaftslehre - S. 10

1906 - Halle a.S. : Schroedel
10 [§3] Klima wesentlich in Betracht. Zu heiße und zu kalte Zonen eignen sich nicht für dauernd angestrengte Arbeit. Ein kühleres Klima zwingt geradezu zum Schaffen, „was soll man den größten Teil des Jahres in einem Lande wie Deutschland ansangen, wenn man nicht arbeitet", ist nicht so unrecht gesagt worden, „in einem solchen Lande hat man nichts Besseres zu tun als seine verdammte Pflicht und Schuldigkeit" (Sombart). Das gemäßigte Klima benötigt einer Industrie, warme Zonen lassen die Tätigkeit weit entbehrlicher er- scheinen, da hier die Natur Nahrung und Wärme reichlich spendet und die Kleidung stark beschränkt. Die gemäßigte Zone ist die Wiege der Kultur, und die ihr entstammende weiße Nasse besitzt eine außerordentliche Fähigkeit, klimatische Verhältnisse zu über- winden. Darum hat man sie auch, soweit das Physische inbetracht kommt, für befähigt erklärt, als Massenaristokratie die Welt zu be- herrschen. Verstärkt wird die Befähigung durch die für die Schiff- fahrt hochbedeutsame Tatsache, daß Europa auf eine Meile Küsten- land nur 40 Quadratmeilen Binnenland, Asien dagegen 115, Afrika sogar 156 aufweist. Welchen Einfluß ferner das Meer hat, dafür bietet England das klassische Beispiel: eine umfassende Küstengliede- rung, breite, sich weit in das Land erstreckende Flußmündungen, die durch Ebbe und Flut der Schiffahrt eine höchst günstige Fahrgelegen- heit bieten. Deutschland erscheint in dieser Beziehung wenig be- günstigt, die Küste ist geteilt und hat nur wenige noch dazu nicht gerade hervorragende Häfen. Doch übte die völkerverbindende Macht des Meeres auf das deutsche Volk den größten Einfluß aus, so daß es zur Zeit der Hansa die erste Seemacht war; die reine Binnenmachtspolitik des Hauses Habsburg hat den Rückgang ver- schuldet. Soviel ist sicher, „jeder Staat großen Stils, der danach trachtet, auf eigenen Füßen zu stehen, muß eine Küste haben" (Treitschke). Von großem Einfluß sind sodann die Gebirge. Gebirge, aber nicht die Flüsse, wie es so oft heißt, trennen, und zwar bilden sie nicht nur Stammes- und Völker-, sondern auch Kulturgrenzen. Das norddeutsche Flachland weist in Kultur, Leben und Sprache weit weniger Verschiedenheit auf, als Süddeutschland. Das Hügel- und Flachland pflegt die Stätte des Gewerbefleißes zu bilden, während Mittel- und Hochgebirge hauptsächlich die Stätten des Waldes sind. Die Gebirge fördern häufig den Partikularismus, doch nur bedingter Weise, wie das Beispiel der Schweiz zeigt. Flüsse dagegen verbinden; bis weit ins 19. Jahrhundert waren sie die besten Verkehrsstraßen. Die Flüsse sind auch meist Hauptkultur- stätten, cs sei nur an die großen deutschen Ströme, vor allem an Rhein und Donau gedacht, dann aber auch au Themse und Wolga, an den Nil und Kongo, an den Missisippi-Missuri und die großen indischen und chinesischen Wasserläufe. Zahlreiche Berufe sind auf das Wasser angewiesen, namentlich die älteren Gewerbe wie Flachs- bereitung, Gerberei, Walkerei, Färberei, Schlächterei, Brauerei, ferner

2. Staats- und Volkswirtschaftslehre - S. 323

1906 - Halle a.S. : Schroedel
323 [§ 52] Länder gegenseitig keine schädliche Konkurrenz, so ist der Freihandel das Gebotene. Aber meist wird es nötig sein, durch Schutzzölle den heimischen Handel zu schützen. Doch bricht sich die Ansicht immer mehr Bahn, durch Handelsverträge diese Schranken zu mildern und ein mehr oder minder gemeinsames Wirtschaftsgebiet zu schäften; teilweise besteht sogar die Meistbegünstigung (vgl. § 30 a). Die äußere Handelspolitik erstreckt sich auch aus Förderung der Kriegs- und Handelsslotte, sowie Subventionierung von Schiffahrtslinien. Der Zentralpunkt sür die Leitung der Handelspolitik, besonders der äußeren, sind die handelspolitische Abteilung des Auswärtigen Amtes sowie die 4. Abteilung des Reichsamtes des Innern; der 1. Abteilung des preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe fällt hauptsächlich nur die Ausführung der inneren Handelspolitik zu. Eine wichtige Stütze des Handels bedeuten die Konsuln (vgl. 8 7 b), welche den Handel und das Gewerbe des Auslandes be- obachten, aus die dem deutschen Handel drohenden Gefahren sowie die Mittel zu seiner Hebung aufmerksam machen. Zur Entscheidung von Handelsangelegenheilen sind bei den Landgerichten besondere Kammern für Handelssachen eingerichtet, während die Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor den Kausmanns- gerichten ihre Schlichtung finden (vgl. § 36 a). Endlich dienen die als Selbstverwaltungskörper aus den Handels- und Gewerbetreiben- den eines Bezirks gebildeten Handelskammern zur Förderung des Handels und zur Abwehr der ihn schädigenden Einflüsse. Auf deren Gutachten und sachverständigen Äußerungen stützt sich vor allem die staatliche Handelspolitik. 52. Geschichte und Voraussetzungen des Verkehrs. a) A llgemeines. Der Verkehr besaßt sich mit der räum- lichen Fortbewegung von Personen, Gütern und Nachrichten. Zu den Berkehrsgelegenheiten gehört als wichtigste die Eisenbahn. Es folgen Schiffahrt und Landstraßenverkehr, der sich zu Wagen und zu Fuß vollziehen kann. Dann kommt das Postwesen, dem sich das Telegraphen- und Fernsprechwesen angliedert. Ausgenutzt werden die Berkehrsgelegenheiten durch das Transportgewerbe, welches die Beförderung der Güter unternimmt und großenteils mit Eisenbahn, Schiffahrt, Landstraßenverkehr und Post identisch ist, weiter durch die Spedition, welche die zur Versendung notwendigen Angelegen- heiten besorgt, und endlich das Lagergeschäft, das die zum Unter- bringen der Waren benötigten Räume zur Verfügung stellt. Im Mittelalter und bis in die Neuzeit waren Handel und Verkehr volks- wirtschaftlich eine Einheit. Erst das 19. Jahrhundert vollzog hier eine vollständige Trennung und Arbeitsteilung. Durch Loslösung des Transportgewerbes, des Speditions- und des Lagergeschäftes erspart der Handel viel Arbeit und Risiko und wird sür seine eigent- 21*

3. Staats- und Volkswirtschaftslehre - S. 327

1906 - Halle a.S. : Schroedel
327 [§52] das Kalifenreich und im 13. Jahrhundert Arragonien, aber auch sie diente hauptsächlich den Interessen der Staatsverwaltung, ganz wie der Botendienst der Klöster, der geistlichen Orden, der Kaufmanns- gilden und Handwerkerzünfte im allgemeinen nur für die Zwecke dieser Korporationen bestimmt war. Infolge des wachsenden dip- lomatischen Verkehrs gründete man Reiterbotendienste und vermehrte ihre Schnelligkeit wesentlich durch Relaisstationen. Aber erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts übernahmen jene die Beför- derung von Privatnachrichten, jedoch zunächst nur um die Kosten des offiziellen Nachrichtenverkehrs zu verringern, bis dann im 17. Jahrhundert das wirtschaftliche Interesse in den Vordergrund trat. Das Postwesen Mittel-, West- und Süddeutschlands war in den Händen der Nachkommen des Franz von Taxis, dem Kaiser Maximilian I. die Einrichtung von Reiterposten übertrug. Später wurde es unter Erklärung zum Reichsregal dieser Familie dauernd übertragen. Doch protestierten einige Fürsten dagegen erfolgreich; so setzte z. B. der Große Kurfürst 1666 die Bestätigung des landes- herrlichen Postregals durch. Um die Wende zum 19. Jahrhundert nahm der Verkehr große Ausdehnungen an, — nicht zuletzt angeregt durch die Eingriffe der französischen Revolution und der Kriege Napoleons in das schwer- fällige und zerrissene Staatenshstem Europas: das von ihm ge- schaffene einheitliche Wirtschaftsgebiet Mittel- und Westeuropas, so- wie die Leistungsfähigkeit seiner Armeen verlangten energisch eines gut organisierten Straßennetzes! Wohl begann man, besonders nach den Befreiungskriegen, eifrig an den Bau von Chausseen zu gehen — in Norddeutschland war die Berlin-Kasseler Kunststraße, die über Potsdam, Wittenberg, Bitterseld, Nordhausen ging, eine Berühmt- heit — wohl begann, seit Konstruktion eines leistungsfähigen Dampf- schiffes durch Fulton, die Binnenschiffahrt sich namentlich auf den für den Personen- und Frachtenverkehr als billigste Fahrstraße erkannten großen Strömen, wie auf dem Rhein, der Donau, Elbe, Weser zu heben, wohl nahm der Postverkehr an Schnelligkeit bedeutend zu — die Schnellpost von Berlin nach Breslau brauchte nur 24 Stunden, — da brachte die Erfindung der Eisenbahnen den aufblühenden Binnenschiffahrtsverkehr und den Straßenbau zu einem gewissen Stillstand. Das eine der beiden Elemente der Eisenbahn, nämlich die Gleisanlage ist sehr alt. Schon vor dem 16. Jahrhundert, wo sie nach England kam, kannte der deutsche Bergbau Holzspurbahnen. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts verwendete man dafür Eisen, und 1829 wurde die bisher als Zugkraft gebrauchte Menschen- und Pferdekraft durch die von Stephenfon konstruierte Lokomotive ersetzt, — die Eisenbahn in ihrem jetzigen Begriff war fertig. In Deutschland wurde 1835 als erste Strecke die noch heute außerhalb des bayrischen Eisenbahnnetzes bestehende Sonderstrecke Nürnberg-

4. Staats- und Volkswirtschaftslehre - S. 328

1906 - Halle a.S. : Schroedel
328 [§52] Fürth (6 km) eröffnet. Dienten die Eisenbahnen zunächst nur zur Beschleunigung des Nachbarverkehrs, so hatte man doch teilweise schon erkannt, daß ihnen ganz andere Aufgaben gesteckt seien. Noch im Jahre 1835 kam aus Betreiben des Nationalökonomen Friedrich List (vgl. § 8b) das nötige Aktienkapital zum Bau der Strecke Leipzig-Dresden zusammen, die er als erstes Glied eines „allgemeinen deutschen Eisenbahnsystems" betrachtet wissen wollte. Eine andere Reihe von Linien entstanden, — und staunend vernimmt man, auf welchen Umwegen wichtige Orte zu erreichen waren *). Hand in Hand damit ging die Entwicklung des Postverkehrs und Telegraphen- wesens, nachdem Gauß und Wilhelm Weber 18332) für dieses eine praktisch brauchbare Technik erfunden hatten, die bald verbessert wurde. Zunächst diente der Telegraph allerdings zur Betriebs- sicherung der Eisenbahnen, später für Staatstelegramme, und in Preußen seit 1849 für den privaten Nachrichtenverkehr. Indes konnte 1844 in Preußen ein Brief bis 19 Silbergroschen kosten, und wenn auch um 1860 noch 17 verschiedene Postgebiete in Deutsch- land bestanden, so war doch durch Gründung des deutsch-öster- reichischen Postvereins im Jahre 1850 ein einheitliches Gebiet ge- schaffen, in dem nur drei Zonen für Portosätze (10, 20, 30 Psg.) galten. Seit Ende der sechziger Jahre begann man an den Bau von Nebenlinien zu gehen, um das Land in immer größerem Um- fange dem Verkehr zu erschließen. Von diesen sind im Lause der Jahre viele in Hauptlinien umgewandelt worden, sei es, daß sich neue Verkehrsbedürsnisse gebildet hatten 9, sei es, daß sie zur Ent- lastung des Durchgangsverkehrs aus den bisher einzigen Hauptlinien dienen 9- Aber auch der Bau von Landstraßen, der seit Aufkommen der Eisenbahnen nicht sonderlich gefördert war, begann nach 1870 von neuem, namentlich zur Vermittlung des örtlichen Verkehrs, so- Ojbon Berlin aus führte bis zum Jahre 1846, wo Anschluß an die be- stehende Strecke Berlin—potsdam erfolgte, der Weg nach Magdeburg über Jüter- bog und Cöthen. Letzteres war übrigens für einige Jahrzehnte der Eiscnbahn- mittelpunkt zwischen Nord- lind Mitteldeutschland. Nach Dresden ging vor Er- öffnung der Linie Jüterbog-Riesa der Weg über Jüterbog, Cöthen, Halle, Leipzig, Riesa, nach Posen über Stettin, nach Danzig bez. Königsberg über Stettin, Kreuz, Bromberg. 2) Ein Jahr vorher war — seinerzeit eine große Errungenschaft — nach englischen! Vorbilde ein optischer Telegraph zwischen Berlin und Koblenz hergestellt worden. b) So dient z. B. die Nordbahn jetzt dem Durchgangsverkehr nach Kopen Hagen und Stockholm, und die Görlitzer Bahn dem Verkehr nach dem westlichen Schlesien, besonders dem Reiseverkehr nach den schlesischen Bergen. 9 Es sei nur an die verschiedenen Linien erinnert, die jetzt von Berlin nach Frankfurt am Main und nach Cöln gehen, sowie an die Entlastung des früher vom Osten nach dem Westen und umgekehrt über Berlin gehenden Fracht- verkehrs durch zweigleisigen Ausbau der Strecke Thorn, Posen, Guben, Cottbus, Halle.

5. Staats- und Volkswirtschaftslehre - S. 335

1906 - Halle a.S. : Schroedel
335 [§ 53] Petroleum, Kohle) stellen sich zu hoch. Namentlich für letztere ist der Schiffsverkehr seit Durchführung des Grundsatzes der „losen Schüttung" unentbehrlich, d. h. die zu transportierenden Gegenstände werden ohne Verpackung in den Schiffskörper versenkt *). Welche Vorteile dies vor den Eisenbahnen bedeutet, erhellt daraus, daß ein Eisenbahnwagen etwa 10 Tonnen Ladefähigkeit, dagegen die großen Kähne der Oder 450, der Elbe 800, des Rheins bis 2000 besitzen. Letztere sind also in der Lage, die Fracht von vier Güterzügen zu 50 Wagen aufzunehmen. Wieviel rollendes Material wird dadurch festgelegt, wie wenig Platz nimmt indes ein Schiff auf der Verkehrs- straße ein, und wie gering sind trotz der Durchschleusungen die Verkehrsschwierigkeiten, gegenüber denen, die durch vier weitere Güter- züge bezüglich des Betriebes und des Fahrplans entstehen! So erweist sich denn die Förderung des Kanalbaus und der Binnen- schiffahrt als unerläßlich. Auch sei noch der Kanäle gedacht, welche Meeresteile verbinden, so des auch in strategischer Beziehung unent- behrlichen Kaiser Wilhelms-Kanals, des Suezkanals, der abgesehen von der Verkürzung des Seeweges trotz der hohen Kanalgebühren eine Verbilligung für den Dampferverkehr bedeutet, und des noch im Bau begriffenen Panamakanals. Zur Förderung und zum Schutze der Schiffahrt dienen Karten und Pläne, sodann Kompaß, Log und Lot zur Feststellung der Kursrichtung, der Schiffsschnelligkeit und der Tiefe des Fahr- wassers, weiter das Signalwesen, z. B. die Leuchttürme, deren erster um 300 v. Chr. aus Pharos bei Alexandrien errichtet wurde, endlich das Sturmwarnungs-, das Lotsen- und das Rettungswesen. Um ersteres hat sich die Deutsche Seewarte in Hamburg unvergleichliche Verdienste erworben, um letzteres die 1865 gegründete „Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger". In Deutschland ging in der zweiten Hälfte des 19. Jahr- hunderts die Reederei der Ostseegebiete immer mehr zurück, ganz im Gegensatz zu der des Nordseegebietes, von der die Hamburgische fast die Hälfte des gesamten Bestandes Deutschlands an Kauffahrteischiffen umfaßt. So nehmen die Schisse Hamburgs und Bremens ihren Weg nach fast allen Gegenden der Erde: die Hamburg-Amerika- Linie nach Nord-, Mittel- und Südamerika und nach Singapur- Japan, der Norddeutsche Lloyd in Bremen nach Nord- und Süd- amerika, Ostasien, Australien, die Hamburg-südamerikanische Dampf- schiffahrtsgesellschaft und die Hansa in Bremen nach Südamerika, die Afrikanische Dampfschiffahrtsgesellschaft, sog. Wörmannlinie, nach West- und Südwestafrika, die deutsche Ostasrikalinie und die deutsch- australische Dampfschiffahrtsgesellschaft nach den betreffenden Ländern, die deutsche Levantelinie nach dem Mittel- und dem Schwarzen 0 Für flüssige Dinge geschieht dies im sog. Tank, für feste im Bulk.

6. Staats- und Volkswirtschaftslehre - S. 338

1906 - Halle a.S. : Schroedel
338 [§53] Im Verkehr haben die Landstraßen für die Kulturländer ihre Fernwirkung verloren, sie besitzen nur örtliche Bedeutung. Eine große Verzweigungsmöglichkeit, leichte Überwindung von Höhen und natürlichen Hindernissen, keine zu großen Anlage- und Unterhaltungs- kosten sind ihnen zu eigen. Dagegen lassen sie nur eine beschränkte Belastung und Ausnutzung zu. Gewisse Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden, infolge der geringen Breite der Straße und der fehlenden Schienen ist die Schnelligkeit auf ihnen nur eine mäßige. Daher schritt man schon frühzeitig zu einer Ausnutzung der Wasserwege. Die Nachteile der Landstraße fehlen hier größten- teils infolge des glatten und meist breiten Fahrwassers. Die Schnelligkeit findet bei der sog. Talfahrt eine willkommene Unter- stützung, bei der Bergfahrt aber eine Grenze *). Auch die tote Last der Transportgefäße und treibenden Kräfte ist im Verhältnis zur geleisteten Arbeit weit geringer als auf der Landstraße, auch als auf der Eisenbahn. Dadurch verringern sich die Kosten bedeutend, darum sind die großen Flüsse stark ausgenutzte und ausnutzbare Verkehrsadern. Allerdings zwingen Kälte und Dürre zur Unter- brechung der Schiffahrt, und mancher Wasserlauf liegt infolge von Klippen, Sandbänken und zu großer Windungen brach. Der schwer- wiegendste Nachteil bleibt, daß die natürlichen Wasserstraßen beschränkte sind und nicht allen Bedürfnissen der Verkehrsrichtungen entsprechen. So gehen die großen deutschen Ströme fast alle parallel, — Alain und Mosel sind nicht lang genug und haben in der Hauptsache nur provinziell-örtliche Bedeutung, und der Lauf der Donau ist inner- halb der Reichsgrenze zu kurz und zu südlich, um Einfluß aus das .Ganze auszuüben. Auch vom volkswirtschaftlichen Standpunkt er- weist sich daher die Anlage eines Kanalsystems als unerläßlich. Allerdings drohen den Kanälen Kälte und Dürre besonders stark, ihre Breite ist immerhin beschränkt, ebenso um die Uferböschungen nicht zu zerstören, die Schnelligkeit. So bleiben aber doch die Wasser- straßen ein wohlfeiles und bequemes Verkehrsmittel, dem jedoch in der Gegenwart nur eine nationale Bedeutung zukommt. Dagegen ist das Meer mit Recht als „die natürliche Straße für den inter- nationalen Verkehr selbst zwischen entlegensten Gebieten" bezeichnet worden. Hier fallen die Beschränkungen und Hindernisse der Land- straßen, Flüsse und Kanäle, von einzelnen Ausnahmen an den Küsten abgesehen, fort, hier kann sich die Schnelligkeit gemäß des Standes der Technik entfalten, wenn auch Stürme und Zyklone mit schweren Gefahren drohen. Als vollkommenstes Verkehrsmittel gilt die Eisen- bahn, und zwar in erster Linie wegen der Schnelligkeit und Sicher- i) Doch findet ein Ausgleich durch die verfrachteten Werte statt. Gewöhn- lich werden bei der leichten Talfahrt schwere, oder nicht so wertvolle Gegenstände verfrachtet, wie Holz, Erze, Kohlen, Bausteine, Landesprodukte, während die Berg- fahrt Qualitätsgüter (Kolonialwaren, Jndustrieerzeugnisse) zuführt.

7. Staats- und Volkswirtschaftslehre - S. 340

1906 - Halle a.S. : Schroedel
340 [§53] fache Staatseigentum, weil sich die Privatunternehmungen nicht fähig erwiesen, eine dem Gesamtinteresse nutzbringende Eisenbahnpolitik zu treiben, sondern fast ausschließlich nur gewinnbringende Strecken bauten. Dem kann allerdings durch Bausubventionen, Steuerbefrei- ungen, Landschenkungen und Zinsgarantien abgeholfen werden. Diesem System huldigt Frankreich in der Hauptsache auch heute noch; Deutschland hat es aufgegeben und wendet es nur in Ost- afrika an. England und Amerika besitzen Privatbahnen. Die meisten Staaten gehen aber zum Staatsbahnsystem über, da hier allein eine Planmäßigkeit gesichert ist, da ein staatliches Beamtenpersonal in hohem Grade Ordnung und Pünktlichkeit gewährleistet, — und weil man sich die Einnahmen nicht entgehen lassen will. So bilden in Preußen die Eisenbahnen die Grundlage für die Finanzen, die sonst durch Steuern auszubringen wären (vgl. 8 29 a). Daß beim Staats- bahnsystem auch Büreaukratismus, Schwerfälligkeit, Engherzigkeit und Fiskalität herrschen kann, soll nicht geleugnet werden, — doch haben sich die Staaten meist ihrer Verantwortung bewußt gezeigt, die ihnen mit Übernahme der Eisenbahnen in wirtschaftlicher Hin- sicht zufiel. Viel Anklang fand das gemischte System, bei dem ein Teil dem Staate, ein Teil privaten Unternehmungen gehört (z. B. Österreich-Ungarn, Rußland). In gewisser Beziehung besteht es auch in Deutschland, da die Kleinbahnen hier überwiegend im Besitze von öffentlichen Verbänden und Privatgesellschaften sind. Beim Postwesen herrscht der Grundsatz, daß es allein dem Verkehr dienen soll, somit begnügt sich der Staat, wenn durch die Einnahmen wenigstens die Kosten gedeckt werden, — besondere Überschüsse will er in der Regel nicht erzielen. Der Einfluß des Staates bei der Binnenschiffart zeigt sich in der Regulierung der Flüsse, in der Anlage von Kanälen st, Schleusen, Häsen usw., für deren Benutzung er, um wenigstens einen Teil der Kosten zu decken, Gebühren nimmt. Bezüglich der Seeschiffahrt fördert er das Vermessungswesen, das Signal- und Rettungswesen, legt Häsen, Werften und dgl. an, errichtet Navigationsschulen, er- läßt Seemannsordnungen, hält Prüfungen ab st. Er sorgt durch seine Kriegsflotte, daß der von Hugo Grotius (8 8 b) 1609 aufgestellte, aber erst im 18. Jahrhundert allgemein anerkannte Grundsatz Geltung 9 In Deutschland sind höchstens 200 bin Privateigentum. st Schon wurde (unter d) auf die unvergleichlichen Verdienste der Deutschen Seewarte hingewiesen, welche durch ihre Witterungsberichte nicht nur der Land- wirtschaft, sondern auch der Schiffahrt eine große Stütze ist. Durch ihre Sturm- warnungen hat sie zahllose Menschenleben vor dem Tode bewahrt. Um aber die Sturmwarnungen noch rechtzeitiger ergehen lassen zu können, unterstützt das Deutsche Reich den Bau des dänischen Kabels nach Island, da durch die dortige Wetterlage das Nahen eines Sturmes früher zu erkennen ist, als bisher.

8. Staats- und Volkswirtschaftslehre - S. 341

1906 - Halle a.S. : Schroedel
341 [§53] hat, daß nämlich das Meer frei *) von jeder staatlichen Souveränität sei und jeder Nation offen stünde („mare liberum“). Eine be- sondere Unterstützung bedeuten die Dampfersubventionen für einzelne Dampferlinien, für die wohl ein Bedürfnis besteht, aber keine Ren- tabilität erwartet werden kann. Bei den Landstraßen hat der Staat in Preußen die besondere Fürsorge für sie auf die Provinzial- und Kreisverbände, sowie auf die Gemeinden übertragen, indem er von der richtigen Erwägung ausgeht, daß der Staatsverwaltung wohl die Wege zufallen, welche eine Fernwirkung ausüben, aber nicht die von lokaler Bedeutung. Für die deutsche Post ist das Reichspostamt die oberste Be- hörde, der 41 Oberpostdirektionen unterstehen, sowie zahlreiche Post- ämter (1. bis 3. Klasse) und von Privatpersonen geleite Postagen- turen und Posthilfsstellen. Bayern und Württemberg besitzen eine gesonderte Postverwaltung, letzteres hat mit der Reichspost gemein- same Postwertzeichen. Das Eisenbahnwesen wird beaufsichtigt vom Reichseisenbahnamt, welches auch die Verwaltung der Eisenbahnen Elsaß-Lothringens führt. Sonst fällt die Eisenbahnverwaltung den Einzelstaaten zu. Preußen und Hessen schlossen eine sich gut be- währende Eisenbahngemeinschast. Eine Betriebsmittelgemeinschaft der deutschen Eisenbahnen soll Ostern 1907 eintreten. Mit Aus- nahme von Mecklenburg und Oldenburg besitzt Preußen die Eisen- bahnen der von ihm eingeschlossenen Staaten. Oberste Behörde hierfür ist das Ministerium der öffentlichen Arbeiten, dem auch der Wasserbau und die Aufsicht über das Wegebauwesen zufällt. Unter dem Ministerium stehen 21 Eisenbahndirektionen, unter diesen wieder Betriebs-, Maschinen-, Werkstätten-, Verkehrs- und Telegraphenin- spektionen. Außerdem werden aus staatlichen Beamten und Ver- tretern von Landwirtschaft, Gewerbe und Handel Bezirkseisenbahnräte, sowie der Landeseisenbahnrat zur gutachtlichen Äußerung gebildet. Die Aufsicht über die Wasserwege füllt den Wasserinspektionen zu. Die Seeschiffahrt ist Reichssache und untersteht dem Reichsamt des Innern. Ihm sind die als Gerichte über Seeunsälle urteilenden Seeämter und das Oberseeamt untergeordnet, ferner die Seemanns- ämter für die Angelegenheiten der Seeleute, und die Strandämter unter Strandhauptleuten für Verwaltung des Strandgutes und dgl. Den Strandvögten fällt das Rettungs- und Hilfswesen zu. 0 Die Entfernung von 3 Seemeilen von der Küste gilt als national (vgl. 43 a), ebenso 10 Seemeilen bei Flußmündungen, Haffen, Buchten, bei engen Mecrstraßen, die von derselben Nation beseht sind (Dardanellen), oder bei Meeren, die von demselben Staate umgeben sind (z. B. die Irische See, aber nicht die Ostsee).

9. Staats- und Volkswirtschaftslehre - S. 163

1906 - Halle a.S. : Schroedel
163 [8 30] bestimmten Häfen und dgl.) verschieden, so ist von Differential- oder Unterscheidungszöllen zu reden, die in Minderungen von den normalen Zöllen (Zollabschlägen) oder in Zuschlägen zu diesen bestehen. Be- gründet sind die Differentialzölle teilweise in Zoll- und Handels- verträgen der verschiedenen Staaten.. Wird zwischen zwei Staaten abgemacht, daß die von einem von ihnen einem dritten Staate gewährte Zollvergünstigung ohne weiteres auch dem andern zu gute kommt, so ist Meistbegünstigung vorhanden, z. B. zwischen Frankreich und Deutschland seit 1871. Erhebt ein Staat derartig hohe Zölle von den eingeführten Waren eines andern Landes, daß dessen Land- wirtschaft und Industrie wesentlichen Schaden leidet, so kann der benachteiligte Staat durch Zuschlagszölle, die als Retorsions- oder Kampfzölle wirken sollen, den andern Staat zum schließlichen Nach- geben zwingen (sog. Zollkrieg). 1) Am verbreitetsten waren indes im Mittelalter und bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts die Binnen- bez. Wasserzölle, die an Land- und Wasserstraßen, Brücken, Häfen, Toren zur Erhebung kamen, und reine Finanzzölle waren. In Deutschland bestehen sie nur noch als Torsteuern (Oktroi) und in Form der sog. Übergangsabgabe beim Bier (vgl. unter b) und in Sachsen und Baden beim Fleisch, sowie bei den Gebühren für Wege, Brücken usw Sonst wird der Zoll nur als (Landes-) Grenzzoll erhoben. Schwierig ist die Frage nach dem Maßstab der Zollbemcssl^ig, ob Wert- oder Maßzoll. Die gerechteste Besteuerung, die auch wenigstens theoretisch die größten Beträge sichert, wäre die nach der Qualität, nach dem Wert der Waren. Doch begegnet dies teilweise unüberwindlichen Schwierigkeiten. Die absolut sichere Beurteilung der Qualitäten fordert eine außerordentliche fachmännische Sonder- ausbildung, wie sie bei den vielseitigen Anforderungen an das Zoll- personal unmöglich ist. Ein Hinlenken der Waren nach Zentral- stellen zur Untersuchung von Sachverständigen erzeugt derartige Kosten, auch durch Kontrollmaßregeln, und Umständlichkeiten, daß der Steuermehrbetrag leicht illusorisch und der Handelsverkehr arg verlangsamt und recht belästigt werden würde. Auch das Borkaufs- recht, d. h. daß der Staat oder seine Beamten die Waren zu dem vom Steuerpflichtigen angegebenen (deklarierten) Werte ankaufen dürfen, hat sich ohne rechten Erfolg erwiesen, eine zu niedrige Deklaration und damit zu niedrige Versteuerung zu verhindern. Kurzum, die Erfahrung hat gelehrt, daß eine Wertbesteurung nur mit ganz außerordentlichen, in keinem Verhältnisse zu den Erfolgen stehenden Schwierigkeiten, durchführbar ist. Darum hat man sich zumeist für Maßzölle, auch spezifische Zölle genannt, entschieden: sie werden als Stück- oder Gcwichtszoll berechnet. Der Vorzug besteht in der leichten und wenig kostspieligen Berechnung, der geringen i) In Deutschland kann in diesem Falle durch kaiserliche Verordnung nach Zustimmung des Bundesrates der Zoll uni 50 % des Zolltarifs erhöht werden. 11*

10. Staats- und Volkswirtschaftslehre - S. 324

1906 - Halle a.S. : Schroedel
[§ 52] 324 lichen Aufgaben frei, — ganz wie das Gewerbe durch den Handel. Zuerst vollzog sich die Loslöfung beim Nachrichtenverkehr und bei der Personenbeförderung, also durch das Postwesen. Mit Auskommen der Eisenbahnen wurde das Transportgewerbe völlig selbständig, ebenso Spedition und Lagergeschäft. Der Verkehr bedeutet in erster Linie eine Förderung der wirt- schaftlichen Angelegenheiten. In ihrem Interesse haben sich zuerst fahrbare Wege gebildet, hat sich im l9. Jahrhundert jenes gewaltige System aus Eisenbahn, Schiffahrt, Post und Telegraphen gebildet. Durch pünktlichen Versand werden den Fabriken die Rohmaterialien, dem Händler die Produkte und Fabrikate, dem großen Publikum die Lebens- und Genußmittel und die Gebrauchsgegenstände für den Augenblick, wo man ihrer bedarf, herbeigeschafft. Der Nachrichten- verkehr sorgt, daß die landwirtschaftlichen und gewerblichen Erzeug- nisse bezüglich der Qualität und der Vorräte denen bekannt werden, die ihrer bedürfen, sei es zum Handel, sei es zum Verbrauch. Da- neben ist der Nachrichtendienst, insbesondere der telegraphische, die unerläßliche Vorbedingung der Betriebsmöglichkeit und -Sicherheit auf Eisenbahn und Dampfschiff. Durch die Entwicklung des Ver- kehrswesen wurde es erst ermöglicht, die besten Erzeugnisse in ent- sprechender Wohlfeilheit herbeizuschaffen, — es sei nur an die Ver- sorgung der Großstädte mit Lebensmitteln gedacht, wo man die Landesprodukte besser und billiger zu kaufen pflegt, als vielfach auf dem sog. Lande und in der Kleinstadt, — es sei weiter daran er- innert, wie durch den Kohlentransport erst eine Industrie ermöglicht wird, wie ein Kabeltelegramm von zwei oder drei Worten den Waren im Import die Wohlfeilheit, im Export den Absatz sichert, wie durch den Verkehr jenes zuerst als Spott gebrauchte made in Germany (in Deutschland angefertigt) den deutschen Waren den Weltmarkt erobert hat. Aber der Verkehr besitzt nicht bloß wirtschaftliche Bedeutung. Das umfassende Straßennetz hat seine besondere Veranlassung in staatlichen und militärischen Gründen, — hierdurch war die Garantie gegeben, die Verwaltung und militärische Sicherung durchzuführen. Auch heute ist dies für den Verkehr und seine Einrichtungen vielfach maßgebend; Eisenbahnen werden häufig im strategischen, Telegraphen- linien, namentlich überseeische Kabel, im Verwaltungsinteresse an- gelegt. Aber auch die sozialen Wirkungen dürfen nicht unterschätzt werden. Abgesehen von der Arbeitsgelegenheit durch Bau und Be- trieb der Verkehrseinrichtungen — es sei nur an die Anlage der schlesischen Gebirgschausseen zur Zeit der Hungersnöte Anfang der fünfziger Jahre des 19. Jahrhunderts erinnert —, wirkt der Verkehr sozial ausgleichend: der Arbeiter benutzt in der untersten Klasse den- selben fahrplanmäßigen Zug wie eine fürstliche Persönlichkeit, die ein Abteil der 1. Klaffe für sich bezahlt. Die Post befördert die Briese des ersteren mit derselben Gewissenhaftigkeit, wie die eines gekrönten
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