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1. Griechische Geschichte - S. 56

1896 - Dresden : Höckner
— 56 — ^cmien u. s. f.) die einheimischen Landesfürsten fort. Das ganze Reich durchzog, alle wichtigeren Städte verbindend, eine große Heerstraße mit «Stationen für den Kurierdienst und Kastellen an wichtigen Punkten Die 10,000 „Unsterblichen", desgleichen 2000 auserlesene Reiter und ebensoviele Lanzenträger zu Fuß waren stets bereit, dem Befehl unmittelbaren Nachdruck zu geben; hierzu kam für den Kriegsfall außer dem stehenden Heere in den Festungen ein unermeßliches Heeresaufgebot auf Gruud der allgemeinen Wehrpflicht. Eine Goldmünze (Gold-Dareikos = c. 20 M., Silber-Itater = 2 M.) erleichterte den Verkehr zwischen den uralten Kulturländern des weiten Reichs, der auch durch Anlage von Kanälen (Nilkanal) und Straßen gefördert und durch Zwischenzölle nicht gehemmt wurde. Für den Anbau des Landes zu sorgen, machte den Persern schon ihr Glaube zur Pflicht (S. 53). 1. Der und der ionische Aufstand. 500 — 494 v. Chr. 1. Der große Zug des Darius gegen die Scythen, die Steppenvölker im Norden der unteren Donau und des Schwarzen Meeres, welche noch im 7. Jahrh, die asiatische Kulturwelt mit ihren Einfällen heimgesucht hatten, hatte keinen den großen Opfern entsprechenden Erfolg (515). Nur dem Einspruch des Histiäus von Milet gegen die Absicht anderer griechischer Tyrannen (Miltiades vom thraeischen Chersones), durch den Abbruch der Donaubrücke die Niederlage der Perser zu vollenden und die griechische Freiheit zu retten, dankte der König die glückliche Rückkehr aus dem öden Barbarenlande. Doch wurden die Übergangspunkte von Asien nach Europa am Bosporus und Hellespont (Byzanz, Perinth u. a.), einige Inseln wie Lemnos und Jmbros, die thraeischen Küstenlandschaften bis zum Strymon besetzt und behauptet. Selbst der macedo-nische König wnrde genötigt, die persische Hoheit anzuerkennen, und dadurch das persische Machtgebiet bis zum Olymp ausgedehnt. Zugleich gab Darius geheimen Auftrag, die Küsten und Inseln der Joner zu erforschen; der Angriff auf das griechische Mutterland war nur noch eine Frage der Zeit. 2. Da ließ der Ausbruch des ionischen Auf-500. standes i. I. 500 den Persern keine Wahl mehr. Der Tyrann Histiäus von Milet war vom Großkönig aus Eisersucht auf seine wachsende Macht unter ehrenvollem Borwand nach L>nsa berufen worden. Für ihn hatte sein Schwiegersohn Aristagoras die Herrschaft übernommen, ein verwegener und verschlagener Mann, der sich infolge seiner mißglückten Unternehmung gegen Naxos mit den Persern überwarf und seine tyrannische Gewalt niederlegte. Der Sturz der Tyrannis

2. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 56

1886 - Dresden : Höckner
56 ... d) Der Kampf bis zur Union von Utrecht 1579. 1. Die Erhebung zunchst nur fr das alte Landesrecht und April die Religionsfreiheit begann in den feetchtigen Nordprovinzen 1572 mit der Einnahme von Brielle 1. April 1572 durch die Wassergeusen unter Gras Wilhelm de la Mark (Egmonts Vetter), die Oranien mit Kaperbriefen versehen hatte, England im stillen untersttzte. Seeland und Holland schlssen sich an, erkannten Oranien als Statthalter an und bewilligten ihm eine Kriegssteuer. Aber dem Einbruch Oraniens in die Sd-Provinzen, wo sein Bruder Mns (Bergen) genommen hatte, entzog die Bartholomusnacht (24. August) den gehossten Rck-halt an Frankreich, und Albas Sohn, Friedrich von Toledo, wtete grlich in Holland (Naarden, Haarlem), bis er vor der verzweifelten Gegenwehr von Alkmaar (unter Oranien) zurck- Decbr. wich. Vom wtendsten Hasse verfolgt und trotz aller Er- 1573 Pressungen in Geldnot nahm Alba seinen Abschied Dec. 1573. 2. Sein Nachfolger, Luis de Zuniga y Requefens 1573/6, beruhigte die Sd- und Mittelprovinzen, wo der Pro-testantismus ausgerottet oder geschwcht war, durch Amnestie und Aufhebung des Blutrats, konnte aber den Nordprovinzen die Religionsfreiheit nicht gewhren, und diese schrften den Gegensatz durch Annahme des Calvinismus (Synode von .Dortrecht 1574). Der Versuch, von Deutschland aus das be- April lagerte Lehden zu entsetzen, scheiterte in der Schlacht auf der 1574 Mooker Haide 14. April 1574 (Ludwig und Heinrich von Nassau -};) Leyden aber behauptete sich, bis die Durchstechung der Deiche der seelndischen Flotte den Weg zur Stadt bahnte (3. Oktober). Zur Belohnung erhielt es die erste protestantische Universitt der Niederlande (Februar 1575). Durch die Union Hollands und Seelands 1575 fr die Dauer des Krieges und durch die bertragung der frstlichen Rechte an Oranien wurde die Losreiung von Spanien vorbereitet. 3. Dem Tod Zunigas Mrz 1576 folgte die groe Meuterei" seiner unbezahlten Sldner. Ihre Verheerungen in Flandern und Brabant, besonders die entsetzliche Plnde-ruug von Antwerpen 4. November, trieben die meisten Sd- Nov. Provinzen zum Anschlu an den Norden in der Genter Pd- 1576 sikation 8. November 1576 (Abzug der spanischen Truppen, Suspension der Ketzeredikte, Anerkennung des Calvinismus in Holland und Seeland). Der neue Generalstatthalter Don Juan t)'Austritt mute, gedrngt noch durch die Brsseler Union,

3. Bilder aus der griechischen Geschichte, Bilder aus der römischen Geschichte - S. 60

1917 - Berlin [u.a.] : Ehlermann
— 60 — hervor, für die aus der griechischen Götterwelt Zeus (lat. Juppiter) und Artemis eintraten. Für das alltägliche Gewerbe des Landbaus waren besonders wichtig der Natur- und Kriegsgott Mars, der Saatengott S a t ü r n u s , der Herdengott F a u n u s und viele kleinere Naturgottheiten (b. i. Verkörperungen von Naturerscheinungen). Auch unpersönliche Begriffe würden von den Latinern zu Gottheiten erhoben, z. B. Fortuna, die Glücksgöttin, Iustrtia, die Göttin der Gerechtigkeit, Konkörbia, die Göttin der Eintracht. In jedem Hause gab es einen Altar, wo unter Leitung des Hausvaters die Renaten (b. i. Hausgötter) verehrt und durch Darbietung von Opfergaben erfreut würden; auch die M a n e n, die Seelen der Abgeschiebenen, fanben fromme Verehrung. Eine große Neigung zu Aberglauben war der Frömmigkeit der Latiner beigemischt (vgl. o. Etrusker). Dies echte Bauernvolk zerfiel in breißig Gaue, die in einem losen Bnttbe vereinigt waren. Er fanb alljährlich seinen Ausbruck in einem feierlichen Bunbesfeste zu Ehren des Juppiter auf den Höhen der Albanerberge, welche die natürliche Festung von Latium barstellten. Eine zweite gemeinsame Opferstätte hatten die Latiner in dem Heiligtum der Diana auf dem Berge Aventinus, bet am Tiber lag. In jebem der breißig Gaue war der Lanbbesitz unter runb hunbert Geschlechter (gentes) verteilt, die ihn durch ihre Geschlechts-ültesten ober Häuptlinge verwalteten. Als Mittelpunkt eines ieben Gaus biente die Burg (arx), die ein stark umwallter Hügel war. Hierhin flüchteten in Kriegszeiten die Gutsbesitzer des flachen Landes ihre Greife, Weiber und Kinder und all ihren beweglichen Besitz. Hier erfolgte an bestimmten Tagen die Rechtsprechung über Streitfälle und Verbrechen; hier stcmben auch die Heiligtümer, an bettelt die gottesdienstlichen Feiern für den Gau stattfanben. Der angesehene Geschlechtsälteste, dem die Leitung der Gerichtssitzungen und der Gottesbienste übertragen war, hatte zugleich den Gau nach außen zu vertreten; man nannte ihn rex (b. i. König). Vorort des Latinischen Bunbes war seit alten Zeiten der Gau der Albaner, bessen Burg Alba longa bet Mittelpunkt von Latium war. Es entstaub ihm aber ein Wettbewerber im Gau der Rämner, bett seine günstige Lage am Tiber be-sonbers wichtig machte. Nicht nur der Hanbelsverkehr auf dem bis zum Ramnergau schiffbaren Flusse trug zu feinem Aufsteigen bei, sonbern auch der feinbliche ober friebliche Verkehr mit bett Nachbarvölkern. Denn der Gau grenzte im Osten an die Sabiner, von betten ein Gau unmittelbar an der Grenze auf dem Hügel Qut -r tn ali s feine Burg hatte. Und noch wichtiger war, daß der Tiber die Nord grenze Latiums gegen die Etrusker bildete; auf dem ttörd-

4. Altertum - S. 30

1906 - Leipzig : Teubner
— 30 gebildetes Polizeisystem („Augen und Ohren des Königs“) überwacht, Festungen und persische Garnisonen waren über das ganze Reich verteilt, alle Provinzen waren durch Kunststraßen mit den Hauptstädten verbunden, von Ephesus über Sardes nach Babylon und an die Mündungen des Schat-el-Arab im Persischen Golf (337 Meilen) führte eine große Reichsstraße, Kuriere unterhielten zwischen den einzelnen Stationen eine Art Postdienst für die königlichen Briefe und Botschaften. Der ungeheure Aufwand, den die Hofhaltungen des Königs und der Statthalter, sowie die Unterhaltung der Garnisonen verursachten, wurde durch die Tribute und Naturallieferungen der Provinzen bestritten, auf denen ein starker Abgabendruck lastete. Für den Handel sorgte Darius durch Anlegung von Straßen und Kanälen (der das Mittelmeer mit dem Roten Meer verbindende Nilkanal)1) und durch Regelung des Münzwesens (System des Dareikos); den Ackerbau zu pflegen gebot das auch bei den Persern herrschende Gesetz Zarathustras (S. 25), die Magier waren nur Meder. Der ursprüngliche Glaube wurde jedoch durch das ungehinderte Eindringen der zahlreichen im Reich vertretenen fremden Kulte allmählich entstellt.2) 1) 'Ich habe diesen Kanal bauen lassen vom Flusse Piräva (dem Nil), der in Ägypten fließt, bis zum Meere, das von Persien kommt.’ So sagt er auf einem Denkstein, dessen Trümmer erhalten sind. 2) Die weitere Geschichte des Perserreichs, soweit sie für den Zweck des Grundrisses in Betracht kommt, ist mit der griechischen verflochten.

5. Bilder aus der Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis 1648 - S. 59

1909 - Dresden [u.a.] : Ehlermann
Xi. Die deutschen Städte. 59 Marken als erledigt erklärte und mit großer Kriegsmacht in dieselben einfiel. Als er (1296) das tapfer verteidigte Freiberg erobert und sechzig seiner Bürger hatte enthaupten lassen, übergab Friedrich, um die übrigen zu retten, die ihm noch verbliebenen Burgen, darunter auch Meißen, und ging landflüchtig an den Hof seines Schwagers, des Herzogs von Kärnten. Diezmann aber verkaufte seine Ansprüche auf die Lausitz an die branden-burger Markgrafen, bei denen er eine Zuflucht fand. Am Ende des dreizehnten Jahrhunderts hatte das Haus Wettin alle seine Gebiete verloren. Xi. Die deutschen Städte. A. Sntstebung der deutschen Btädte. Das ostrheinische Deutschland hatte zur Karolingerzeit keine Städte; nur entlang dem Rheine und der Donau hatten sich, wenn auch verödet, die alten Römerstädte erhalten, die zugleich meistens Sitze von Bischöfen waren. Als nun die Bevölkerung mächtig zunahm, füllten sich die Mauern rasch von neuem, und entlang den alten Handelswegen beider Flüsse wuchs eine lange Reihe volkreicher Städte heran: Konstanz, Basel, Straßburg, Speyer, Worms, Mainz, Köln, Augsburg, Regensburg, Passau, Salzburg. Die in die Städte Einwandernden suchten vor allem dort die Sicherheit für sich und ihre Habe, die ihnen das flache Land nicht bieten konnte; sie hofften aber auch durch Teilnahme an dem regeren Leben der Städte wirtschaftlich in die Höhe zu kommen. Und diese Hoffnung erfüllte sich mit jedem Jahre mehr, als Deutschland in den Welthandel hereingezogen wurde und durch die Kreuzzüge, wie durch die Verbindung mit Italien das Handels- und Erwerbsleben gefördert wurde. Nunmehr entstanden Städte auch im übrigen Deutschland. Viele Städtegründungen schlossen sich an eine Festung (Goslar, Quedlinburg, Merseburg, Naumburg, Meißen, Bautzen s. I D) oder an Pfalzen an, bald an die des Königs (Frankfurt a. M., Ulm, Nürnberg), bald an die eines Fürsten (Braunschweig) oder eines Bischofs (Magdeburg, Halberstadt) oder an ein Kloster (Pegau). Am Fuße der Mauern bildete sich eine Niederlassung, die selbst schließlich mit einer Mauer umgeben und so zum geschützten Wohnorte der Bürger wurde. Die Abhaltung von Märkten, von kirchlichen und weltlichen Festen und von Gerichtshandlungen lenkten immer neue Ströme von Einwanderern herbei, und die wachsende Menschenmenge bot einem jeden lohnenden Verdienst.

6. Bürgerkunde - S. 419

1909 - Karlsruhe : Braun
Die Seeschiffahrt 419 F. Die Seeschiffahrt. 1. Allgemeines. Industrie und Handel bedürfen zu ihrer Entfaltung notwendig 1282 der Schiffahrt, welche den Personen- und Güterverkehr mit den über- seeischen Ländern vermittelt. Daher ist der gewaltige Aufschwung, den der deutsche Schiffsbau und Schifsahrtsverkehr feit Gründung des Reichs genommen hat, für unsere Volkswirtschaft von großer Bedeutung. Abgesehen davon ist aber die deutsche Seeschiffahrt auch an sich ein lohnender und wichtiger Erwerbszweig geworden. Unter den deutschen Schiffahrtsgesellschaften nehmen der im Jahre 1875 zu Bremen gegründete „Norddeutsche Lloyd" und die bereits zehn Jahre früher ins Leben gerufene „Hamburg-Amerika- nische Paketfahrt - Aktiengesellschaft" weitaus die erste Stelle ein. Sie verfügen über eine gewaltige Dampferflotte, deren Schiffe an Schnelligkeit, Ausstattung und Führung anerkann- termaßen zu den besten der Welt gehören. Alle deutschen Kauffahrteischiffe (worunter man die 128z zum Erwerb durch die Seeschiffahrt bestimmten Schiffe versteht) bil- den eine einheitliche Handelsflotte oder Handelsmarine und genießen, wo sie sich auch befinden mögen, den Schutz des Reichs, so lange sie die R e i ch s f l a g g e führen. Hierzu aber find sie in der Regel nur berechtigt, wenn sie in deutschem Eigentum stehen und in dem von dem Amtsgericht ihres Heimathafens geführten Schiffs- r e g i st e r eingetragen sind. Hierüber wird ihnen eine Urkunde (das sog. Schiffszertifikat) ausgestellt. Die gewerbsmäßige Schiffahrt auf hoher See (d. h. mehr als 1284 drei Seemeilen vom Land entfernt) steht selbstverständlich den Schif- fen aller Länder frei. Der Verkehr unserer Schiffe in den Häfen und Küstengewäsfern des Auslandes ist durch zahlreiche Schiffahrts- verträge gesichert, welche das Reich mit den einzelnen ausländi- schen Staaten abgeschlossen hat. Die deutsche K ü st e n f r a ch t - fahrt, d. h. die Güterbeförderung von einem deutschen Seehafen nach dem anderen, steht zwar grundsätzlich nur den deutschen Schiffen zu; sie ist aber durch Verträge und Kaiserliche Verordnungen auch den Schiffen zahlreicher ausländischer Staaten eingeräumt worden. Der größtenteils auf Reichskosten erbaute, vom Reich verwaltete 1285 Kaiser Wilhelm-Kanal (Nord-Ostsee-Kanal) erspart den Schiffen die gefährliche Umschiffung der jütischen Halbinsel und bietet besonders auch unserer Kriegsflotte eine rasche Verbindung zwischen Nord- und Ostsee. 27*

7. Bürgerkunde - S. 405

1909 - Karlsruhe : Braun
Die Eisenbahnen 405 5. Für die Förderung und Vertretung der Interessen des Handels iazz und der Gewerbe, der Industrie und des Bergbaus sind in Bayern Handelskammern und Handelsgremien gebildet. Für jeden Regierungsbezirk hat mindestens eine Handelskammer zu bestehen. Die Handelsgremien werden für einzelne Orte oder kleinere Bezirke, in denen ein Bedürfnis besteht, errichtet. Die Handels- kammern bestehen aus gewählten Mitgliedern und aus Abgeordneten der Handelsgremien. Wahlberechtigt sind die Interessenten des Bezirkes der Kammer. 1234 Bei den Handelskammern bestehen Ausschüsse der Kleingewerbe- treibenden und der Handlungsgehilfen und der technischen Ange- stellten. Für die Handelsgremien sind wahlberechtigt die Inter- essenten des Bezirks des Gremiums. Die Handelskammern sind dem Ministerium des K. Hauses und des Aeußern untergeordnet, sie wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Den Sitzungen wohnt ein von der Kammer des Innern der einschlägigen Regierung er- nannter Kommissär bei. Die Handelskammern haben sich zu dem Bayerischen Handelskammertag zusammengeschlossen. B. Die Eisenbahnen. 1. Die seit dem vierten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts 1 1235 entstandenen Eisenbahnen waren in den meisten Staaten z u - nächst Privat unternehm ungen. Als sich aber bald ihre außerordentliche Bedeutung für den Verkehr herausstellte, der durch sie eine völlige Umwälzung erfuhr, und als sich zeigte, daß die Bahn- gesellschaften naturgemäß mehr ihre eigenen Interessen als die des Verkehrs verfolgten und nur die gewinnbringenden Strecken aus- bauten, übernahmen die meisten Staaten die Privatbahnen und gin- gen dauernd zu dem Staatsbahnsystem über. Dieses System ermöglicht eine gleichmäßige Verteilung des Eisenbahnnetzes über das ganze Land und die volle Berücksichtigung der Verkehrsinteressen; es wahrt zugleich besser das militärische Interesse für den Kriegsfall und ist überdies (wenigstens in manchen Staaten, z. B. in Preußen) eine wichtige Einnahmequelle des Staates geworden. Heutzutage sind in Deutschland die dem größeren Fernverkehr I236 dienenden sog. Hauptbahnen oder V 0 I l b a h n e n fast aus- schließlich Staatsbahnen, desgleichen überwiegend die sog. Neben- bahnen (Sekundärbahnen), welche die einzelnen Landesteile an die * * Die erste Eisenbahn trat im Jahre 1825 in England (zwischen den Städten Stockton und Darlington) ihre Fahrt an. I n Deutschland wurde die erste Eisenbahn (zwischen Nürnberg und Fürth) im Jahre 1835 eröffnet.

8. Bürgerkunde - S. 407

1909 - Karlsruhe : Braun
Die Eisenbahnen 407 Normalgütertarife 4 vereinbart, und auch über Einführung eines ein- heitlichen Perfonentarifs ist nunmehr zwischen den deutschen Regie- rungen ein Abkommen getroffen worden? Der Eisenbahn frachtverkehr mit dem Aus- lande ist durch ein zwischen fast allen Staaten des europäischen Festlandes zu Bern abgeschlossenes internationales Uebereinkommen geregelt. 3. Die oberste Leitung und Verwaltung der bayerischen Staats- 1240 eisenbahnen obliegt dem Verkehrsmini st eri um (s. Nr. 195). Unter diesem stehen sechs Eisenbahndirektionen; letztere haben innerhalb ihres Bezirkes, ebenso wie das Verkehrsministe- rium für das ganze Land, die gesamte Verwaltung der Staats- eisenbahnen, der staatlichen Schifsahrts- und Kanalbetriebe und der staatlichen Kettenschleppschissahrt. Sie haben weiter aber auch die Aufsicht aus Privateisenbahnen, sowie über den Privatbetrieb mit Dampfschiffen, die durch eigne Triebkraft bewegt werden, zu führen. An der Spitze jeder Eisenbahndirektion steht ein Präsident. Einzelne Geschäftsaufgaben sind aus dem Bereich der Eisenbahn- 1241 direktionen ausgenommen; für sie sind besondere Aemter bestellt, die die ihnen zugewiesenen Angelegenheiten für das ganze Land oder doch für das ganze rechtsrheinische Bayern besorgen, so ein Reklama- tion s a m t der Staatseisenbahnen rechts des Rheins für die Er- ledigung der Entschädigungsansprüche aus dem Frachtvertrag, ein Verkehrsamt der Staatseisenbahnen rechts des Rheins für Fahrplan- und Personentarissangelegenheiten, ein Tarif amt der Staatseisenbahnen rechts des Rheins für das Gütertarifwesen, ein Maschinenkonstruktionsamt, ein Baukon st ruk- tionsamt, ein Versicherungsamt für die Arbeiterver- sicherung u. a. Für die Ausführung und Ueberwachung des örtlichen Dienstes, 1242 sowie zur Erledigung bestimmter Verwaltungsgeschäfte sind I n - spektionen errichtet, und zwar Betriebsinspektionen für den Betriebs-, Verkehrs-, Abfertigungs- und Kassendienst, B a u - Zur Begünstigung des Transports von Massenerzeugnissen (wie z. B. Kohlen, Holz, Getreide) aus oder nach abgelegenen Landesteilen dienen die sog. Staffeltarife, d. h. Tarife, nach welchen die Fracht mit der Länge der Beförderungsstrecke stufen- oder staffelweise verhältnismäßig niedriger wird. ° Eine Betriebsmittelgemeinschast, d. h. eine Verein- barung über gemeinschaftliche Benutzung des gesamten Wagenmaterials, der Lokomotiven usw., war beabsichtigt; sie ist jetzt wenigstens teilweise in einer Güterwagengemeinschast erreicht worden. Sie wird vielleicht die Vorläuferin einer vollständigen Betriebsgemeinschast sein, wie sic bereits bei Gründung des Reichs geplant war.

9. Bürgerkunde - S. 3

1909 - Karlsruhe : Braun
Vom Staat überhaupt 3 bemittelten Klassen seine besondere Fürsorge zu. Die Landwirtschaft und die Viehzucht, die Forstwirtschaft und der Bergbau finden glei- chermaßen Schutz und Unterstützung durch den Staat. Er sorgt ferner für Prägung von Geldmünzen, für Errichtung von Sparkassen und Banken, für genaue Regelung des Maß- und Gewichtswesens und er- möglicht und fördert so einen lebhaften und ungestörten Austausch der Güter. Ein über das ganze Land verbreitetes, sorgfältig aus- gebautes Netz von wohlunterhaltenen Straßen, von Eisenbahnen, Posten und Telegraphen dient dem örtlichen Verkehr der Menschen und Waren sowie dem Austausch von Mitteilungen. Er überbrückt die Flüsse, sorgt für ihre Schiffbarmachung und Eindämmung gegen Ueberschwemmungsgefahr und schafft künstliche Wasserstraßen, die Kanäle. Die Kolonien, die der Staat gründet, bieten Absatz- felder für einheimische Erzeugnisse und neue, unter dem Schutze des Mutterlandes stehende Wohnsitze für Auswanderer. In fremden Ländern schützt der Staat seine Angehörigen und deren Interessen durch seine Vertreter sowie durch Verträge, welche er mit auswär- tigen Regierungen abschließt. Wie endlich das Landheer die Grenzen verteidigt, so schirmt eine starke Flotte den Handel der Bürger auf dem Weltmeere und leiht ihnen auch in fernen Erdteilen den Schutz des Vaterlandes. Doch genug der Beschreibung der einzelnen Vorteile und Wohl- 6 taten, welche wir dem Staate verdanken! Sie würde doch nie uns sagen können, was unser Vaterland uns bedeutet, dieser teure Boden, der uns zuerst bei unserer Geburt begrüßte, auf dem wir unsere Jugendtage verlebten, und aus dem wir alle unsere Kraft geschöpft haben. Weit mehr noch, als wir ahnen, verdanken wir, was wir find und haben, ja unser ganzes Denken und Fühlen, unserem Vater- lande, und jeder einzelne von uns und sein Wohl und Wehe erscheint unbedeutend und geringfügig gegenüber dem Wohl und Wehe des Ganzen. Wenn man von den Vorteilen und Rechten spricht, welche der 7 Staat seinen Bürgern gewährt, darf man auch der Pflichten nicht vergessen, die er ihnen auferlegt und auferlegen muß; denn ohne Pflichten sind auch keine Rechte denkbar; sie sind beide untrennbar verbunden wie die Vorder- und die Rückseite einer und derselben Münze. In erster Reihe obliegt uns die Achtung vor den Gesetzen; sie stellen den Willen des Volkes dar und erfordern deshalb Befolgung und Achtung auch dann, wenn wir sie im einzelnen Falle nicht für- richtig halten oder nicht verstehen. Sodann verlangt der Staat unsere freudige und unbeschränkte Hingabe an das öffentliche Wohl, und zwar nicht nur im Kriege, in dem wir gerne unser Leben für das Vaterland einsetzen. Auch im Frieden sollen wir stets des Grund- ig

10. Bürgerkunde - S. 417

1909 - Karlsruhe : Braun
Bauwesen, Wege- und Wasserrecht 417 ansprucht werden; zum Zwecke der Bewässerung und Entwässerung, der Förderung der Teichwirtschaft, für Stau- und Triebwerks- anlagen kann unter Umständen der Eigentümer eines fremden Grundstücks gezwungen werden, die Zuleitung oder die Ableitung von Wasser über sein Grundstück, z. B. durch eine Röhrenleitung, zu dulden u. a. 8. Bei jeder Distriktsverwaltungsbehörde wird ein Wasser- -275 b u ch geführt. Dieses ist dazu bestimmt, über die Rechtsverhältnisse der Stauanlagen und Triebwerke mit gespannter Wasserkraft an öffentlichen und Privatgewässern, der Anlagen zur Zuführung von Flüssigkeiten in solche Gewässer und der Bewässerungs- und Entwäs- serungsanlagen Auskunft zu geben. Die Einsicht in die Wasser- bücher und ihre Beilagen steht jedem frei, der ein berechtigtes Inter- esse hieran hat; unter dieser Voraussetzung kann auch die Erteilung von Auszügen gefordert werden. 9. Zur Handhabung der Aussicht über die Benutzung und die 1276 Instandhaltung der Gewässer wird eine regelmäßig wiederkehrende technische Besichtigung der Gewässer vorgenommen, die Wasser schau. Die Beteiligten sind verpflichtet, den mit der Wasserschau Beauftragten die Besichtigung der Anlagen und der Grundstiicke zu gestatten und die erforderliche Auskunft zu erteilen. e. Die Binnenschiffahrt. 1. Neben dem Eisenbahnverkehr spielt die Binnenschiffahrt 1277 (Fluß- und Kanalschisfahrt) hauptsächlich für den Güterverkehr eine große Rolle; der Transport von Massengütern, wie Kohle, Holz und Getreide, ist nämlich zu Wasser zwar langsamer, aber erheblich billiger als der Eisenbahntransport; denn ein einziger Dampfer kann eine Reihe von Lastschisfen auf- oder abwärts schleppen, von denen jedes einzelne soviel Güter wie ein ganzer Eisenbahnzug saßt. In früheren Zeiten war die Entwicklung der Flußschiffahrt sehr 1278 gehemmt durch die Zölle und Abgaben, welche die zahlreichen geist- lichen und weltlichen Fürsten sowie auch die Städte von ihr erhoben. Erst aus dem Wiener Kongresse (1815) wurden alle schiffbaren Flüsse für die freie Schiffahrt geöffnet. Heute sind die Flußzölle völlig auf- gehoben. Sonstige Schisfahrtsabgaben dürfen nach der Reichsver- fassung nur für die Beniitzung von Verkehrsanstalten erhoben wer- den und die gewöhnlichen Herstellungs- und Unterhaltungskosten nicht übersteigen. Glock-Schiedermair, Bürgerkunde. 27
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