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Regionen (OPAC): Bayern
Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Die Seeschiffahrt
419
F. Die Seeschiffahrt.
1. Allgemeines.
Industrie und Handel bedürfen zu ihrer Entfaltung notwendig 1282
der Schiffahrt, welche den Personen- und Güterverkehr mit den über-
seeischen Ländern vermittelt. Daher ist der gewaltige Aufschwung,
den der deutsche Schiffsbau und Schifsahrtsverkehr feit Gründung
des Reichs genommen hat, für unsere Volkswirtschaft von großer
Bedeutung. Abgesehen davon ist aber die deutsche Seeschiffahrt auch
an sich ein lohnender und wichtiger Erwerbszweig geworden. Unter
den deutschen Schiffahrtsgesellschaften nehmen der im Jahre 1875 zu
Bremen gegründete „Norddeutsche Lloyd" und die bereits
zehn Jahre früher ins Leben gerufene „Hamburg-Amerika-
nische Paketfahrt - Aktiengesellschaft" weitaus die
erste Stelle ein. Sie verfügen über eine gewaltige Dampferflotte,
deren Schiffe an Schnelligkeit, Ausstattung und Führung anerkann-
termaßen zu den besten der Welt gehören.
Alle deutschen Kauffahrteischiffe (worunter man die 128z
zum Erwerb durch die Seeschiffahrt bestimmten Schiffe versteht) bil-
den eine einheitliche Handelsflotte oder Handelsmarine und
genießen, wo sie sich auch befinden mögen, den Schutz des Reichs, so
lange sie die R e i ch s f l a g g e führen. Hierzu aber find sie in der
Regel nur berechtigt, wenn sie in deutschem Eigentum stehen und in
dem von dem Amtsgericht ihres Heimathafens geführten Schiffs-
r e g i st e r eingetragen sind. Hierüber wird ihnen eine Urkunde
(das sog. Schiffszertifikat) ausgestellt.
Die gewerbsmäßige Schiffahrt auf hoher See (d. h. mehr als 1284
drei Seemeilen vom Land entfernt) steht selbstverständlich den Schif-
fen aller Länder frei. Der Verkehr unserer Schiffe in den Häfen und
Küstengewäsfern des Auslandes ist durch zahlreiche Schiffahrts-
verträge gesichert, welche das Reich mit den einzelnen ausländi-
schen Staaten abgeschlossen hat. Die deutsche K ü st e n f r a ch t -
fahrt, d. h. die Güterbeförderung von einem deutschen Seehafen
nach dem anderen, steht zwar grundsätzlich nur den deutschen Schiffen
zu; sie ist aber durch Verträge und Kaiserliche Verordnungen auch den
Schiffen zahlreicher ausländischer Staaten eingeräumt worden.
Der größtenteils auf Reichskosten erbaute, vom Reich verwaltete 1285
Kaiser Wilhelm-Kanal (Nord-Ostsee-Kanal) erspart den
Schiffen die gefährliche Umschiffung der jütischen Halbinsel und bietet
besonders auch unserer Kriegsflotte eine rasche Verbindung zwischen
Nord- und Ostsee.
27*
TM Hauptwörter (50): [T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T28: [Schiff Meer Wasser Land Küste Ufer Insel See Flut Welle], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T129: [Schiff Hafen Flotte Meer Küste Fahrzeug See Kriegsschiff Land Dampfer], T19: [Reich deutsch Kaiser Reiche Zeit Karl Jahr Ende Konstantin groß], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T11: [Kanal Rhein Verkehr Eisenbahn Fluß Land Meer Handel Stadt Deutschland]]
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Regionen (OPAC): Bayern
Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Die Eisenbahnen
405
5. Für die Förderung und Vertretung der Interessen des Handels iazz
und der Gewerbe, der Industrie und des Bergbaus sind in Bayern
Handelskammern und Handelsgremien gebildet.
Für jeden Regierungsbezirk hat mindestens eine Handelskammer zu
bestehen. Die Handelsgremien werden für einzelne Orte oder kleinere
Bezirke, in denen ein Bedürfnis besteht, errichtet. Die Handels-
kammern bestehen aus gewählten Mitgliedern und aus Abgeordneten
der Handelsgremien.
Wahlberechtigt sind die Interessenten des Bezirkes der Kammer. 1234
Bei den Handelskammern bestehen Ausschüsse der Kleingewerbe-
treibenden und der Handlungsgehilfen und der technischen Ange-
stellten. Für die Handelsgremien sind wahlberechtigt die Inter-
essenten des Bezirks des Gremiums. Die Handelskammern sind dem
Ministerium des K. Hauses und des Aeußern untergeordnet, sie
wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Den Sitzungen wohnt
ein von der Kammer des Innern der einschlägigen Regierung er-
nannter Kommissär bei. Die Handelskammern haben sich zu dem
Bayerischen Handelskammertag zusammengeschlossen.
B. Die Eisenbahnen.
1. Die seit dem vierten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts 1 1235
entstandenen Eisenbahnen waren in den meisten Staaten z u -
nächst Privat unternehm ungen. Als sich aber bald ihre
außerordentliche Bedeutung für den Verkehr herausstellte, der durch
sie eine völlige Umwälzung erfuhr, und als sich zeigte, daß die Bahn-
gesellschaften naturgemäß mehr ihre eigenen Interessen als die
des Verkehrs verfolgten und nur die gewinnbringenden Strecken aus-
bauten, übernahmen die meisten Staaten die Privatbahnen und gin-
gen dauernd zu dem Staatsbahnsystem über. Dieses System
ermöglicht eine gleichmäßige Verteilung des Eisenbahnnetzes über das
ganze Land und die volle Berücksichtigung der Verkehrsinteressen; es
wahrt zugleich besser das militärische Interesse für den Kriegsfall und
ist überdies (wenigstens in manchen Staaten, z. B. in Preußen) eine
wichtige Einnahmequelle des Staates geworden.
Heutzutage sind in Deutschland die dem größeren Fernverkehr I236
dienenden sog. Hauptbahnen oder V 0 I l b a h n e n fast aus-
schließlich Staatsbahnen, desgleichen überwiegend die sog. Neben-
bahnen (Sekundärbahnen), welche die einzelnen Landesteile an die *
* Die erste Eisenbahn trat im Jahre 1825 in England
(zwischen den Städten Stockton und Darlington) ihre Fahrt an. I n
Deutschland wurde die erste Eisenbahn (zwischen Nürnberg und Fürth)
im Jahre 1835 eröffnet.
TM Hauptwörter (50): [T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T122: [Stadt Hamburg Handel Berlin Bremen Lübeck London Deutschland Frankfurt Verkehr], T11: [Kanal Rhein Verkehr Eisenbahn Fluß Land Meer Handel Stadt Deutschland]]
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland England Deutschland Nürnberg
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Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Die Eisenbahnen
407
Normalgütertarife 4 vereinbart, und auch über Einführung eines ein-
heitlichen Perfonentarifs ist nunmehr zwischen den deutschen Regie-
rungen ein Abkommen getroffen worden?
Der Eisenbahn frachtverkehr mit dem Aus-
lande ist durch ein zwischen fast allen Staaten des europäischen
Festlandes zu Bern abgeschlossenes internationales Uebereinkommen
geregelt.
3. Die oberste Leitung und Verwaltung der bayerischen Staats- 1240
eisenbahnen obliegt dem Verkehrsmini st eri um (s. Nr. 195).
Unter diesem stehen sechs Eisenbahndirektionen; letztere
haben innerhalb ihres Bezirkes, ebenso wie das Verkehrsministe-
rium für das ganze Land, die gesamte Verwaltung der Staats-
eisenbahnen, der staatlichen Schifsahrts- und Kanalbetriebe und der
staatlichen Kettenschleppschissahrt. Sie haben weiter aber auch die
Aufsicht aus Privateisenbahnen, sowie über den Privatbetrieb mit
Dampfschiffen, die durch eigne Triebkraft bewegt werden, zu führen.
An der Spitze jeder Eisenbahndirektion steht ein Präsident.
Einzelne Geschäftsaufgaben sind aus dem Bereich der Eisenbahn- 1241
direktionen ausgenommen; für sie sind besondere Aemter bestellt, die
die ihnen zugewiesenen Angelegenheiten für das ganze Land oder doch
für das ganze rechtsrheinische Bayern besorgen, so ein Reklama-
tion s a m t der Staatseisenbahnen rechts des Rheins für die Er-
ledigung der Entschädigungsansprüche aus dem Frachtvertrag, ein
Verkehrsamt der Staatseisenbahnen rechts des Rheins für
Fahrplan- und Personentarissangelegenheiten, ein Tarif amt der
Staatseisenbahnen rechts des Rheins für das Gütertarifwesen, ein
Maschinenkonstruktionsamt, ein Baukon st ruk-
tionsamt, ein Versicherungsamt für die Arbeiterver-
sicherung u. a.
Für die Ausführung und Ueberwachung des örtlichen Dienstes, 1242
sowie zur Erledigung bestimmter Verwaltungsgeschäfte sind I n -
spektionen errichtet, und zwar Betriebsinspektionen
für den Betriebs-, Verkehrs-, Abfertigungs- und Kassendienst, B a u -
Zur Begünstigung des Transports von Massenerzeugnissen (wie
z. B. Kohlen, Holz, Getreide) aus oder nach abgelegenen Landesteilen dienen
die sog. Staffeltarife, d. h. Tarife, nach welchen die Fracht mit der
Länge der Beförderungsstrecke stufen- oder staffelweise verhältnismäßig
niedriger wird.
° Eine Betriebsmittelgemeinschast, d. h. eine Verein-
barung über gemeinschaftliche Benutzung des gesamten Wagenmaterials, der
Lokomotiven usw., war beabsichtigt; sie ist jetzt wenigstens teilweise in einer
Güterwagengemeinschast erreicht worden. Sie wird vielleicht
die Vorläuferin einer vollständigen Betriebsgemeinschast sein,
wie sic bereits bei Gründung des Reichs geplant war.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T11: [Kanal Rhein Verkehr Eisenbahn Fluß Land Meer Handel Stadt Deutschland], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
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Regionen (OPAC): Bayern
Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Vom Staat überhaupt
3
bemittelten Klassen seine besondere Fürsorge zu. Die Landwirtschaft
und die Viehzucht, die Forstwirtschaft und der Bergbau finden glei-
chermaßen Schutz und Unterstützung durch den Staat. Er sorgt ferner
für Prägung von Geldmünzen, für Errichtung von Sparkassen und
Banken, für genaue Regelung des Maß- und Gewichtswesens und er-
möglicht und fördert so einen lebhaften und ungestörten Austausch
der Güter. Ein über das ganze Land verbreitetes, sorgfältig aus-
gebautes Netz von wohlunterhaltenen Straßen, von Eisenbahnen,
Posten und Telegraphen dient dem örtlichen Verkehr der Menschen
und Waren sowie dem Austausch von Mitteilungen. Er überbrückt
die Flüsse, sorgt für ihre Schiffbarmachung und Eindämmung
gegen Ueberschwemmungsgefahr und schafft künstliche Wasserstraßen,
die Kanäle. Die Kolonien, die der Staat gründet, bieten Absatz-
felder für einheimische Erzeugnisse und neue, unter dem Schutze des
Mutterlandes stehende Wohnsitze für Auswanderer. In fremden
Ländern schützt der Staat seine Angehörigen und deren Interessen
durch seine Vertreter sowie durch Verträge, welche er mit auswär-
tigen Regierungen abschließt. Wie endlich das Landheer die Grenzen
verteidigt, so schirmt eine starke Flotte den Handel der Bürger auf
dem Weltmeere und leiht ihnen auch in fernen Erdteilen den Schutz
des Vaterlandes.
Doch genug der Beschreibung der einzelnen Vorteile und Wohl- 6
taten, welche wir dem Staate verdanken! Sie würde doch nie uns
sagen können, was unser Vaterland uns bedeutet, dieser teure Boden,
der uns zuerst bei unserer Geburt begrüßte, auf dem wir unsere
Jugendtage verlebten, und aus dem wir alle unsere Kraft geschöpft
haben. Weit mehr noch, als wir ahnen, verdanken wir, was wir
find und haben, ja unser ganzes Denken und Fühlen, unserem Vater-
lande, und jeder einzelne von uns und sein Wohl und Wehe erscheint
unbedeutend und geringfügig gegenüber dem Wohl und Wehe des
Ganzen.
Wenn man von den Vorteilen und Rechten spricht, welche der 7
Staat seinen Bürgern gewährt, darf man auch der Pflichten nicht
vergessen, die er ihnen auferlegt und auferlegen muß; denn ohne
Pflichten sind auch keine Rechte denkbar; sie sind beide untrennbar
verbunden wie die Vorder- und die Rückseite einer und derselben
Münze. In erster Reihe obliegt uns die Achtung vor den Gesetzen;
sie stellen den Willen des Volkes dar und erfordern deshalb Befolgung
und Achtung auch dann, wenn wir sie im einzelnen Falle nicht für-
richtig halten oder nicht verstehen. Sodann verlangt der Staat unsere
freudige und unbeschränkte Hingabe an das öffentliche Wohl, und
zwar nicht nur im Kriege, in dem wir gerne unser Leben für das
Vaterland einsetzen. Auch im Frieden sollen wir stets des Grund-
ig
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T151: [König Volk Kaiser Reich Fürst Land Gott Wilhelm Deutschland Frieden], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T11: [Kanal Rhein Verkehr Eisenbahn Fluß Land Meer Handel Stadt Deutschland], T188: [Handel Industrie Ackerbau Land Viehzucht Bewohner Gewerbe Bevölkerung Stadt Bergbau]]
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Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Bauwesen, Wege- und Wasserrecht
417
ansprucht werden; zum Zwecke der Bewässerung und Entwässerung,
der Förderung der Teichwirtschaft, für Stau- und Triebwerks-
anlagen kann unter Umständen der Eigentümer eines fremden
Grundstücks gezwungen werden, die Zuleitung oder die Ableitung
von Wasser über sein Grundstück, z. B. durch eine Röhrenleitung, zu
dulden u. a.
8. Bei jeder Distriktsverwaltungsbehörde wird ein Wasser- -275
b u ch geführt. Dieses ist dazu bestimmt, über die Rechtsverhältnisse
der Stauanlagen und Triebwerke mit gespannter Wasserkraft an
öffentlichen und Privatgewässern, der Anlagen zur Zuführung von
Flüssigkeiten in solche Gewässer und der Bewässerungs- und Entwäs-
serungsanlagen Auskunft zu geben. Die Einsicht in die Wasser-
bücher und ihre Beilagen steht jedem frei, der ein berechtigtes Inter-
esse hieran hat; unter dieser Voraussetzung kann auch die Erteilung
von Auszügen gefordert werden.
9. Zur Handhabung der Aussicht über die Benutzung und die 1276
Instandhaltung der Gewässer wird eine regelmäßig wiederkehrende
technische Besichtigung der Gewässer vorgenommen, die Wasser
schau. Die Beteiligten sind verpflichtet, den mit der Wasserschau
Beauftragten die Besichtigung der Anlagen und der Grundstiicke
zu gestatten und die erforderliche Auskunft zu erteilen.
e. Die Binnenschiffahrt.
1. Neben dem Eisenbahnverkehr spielt die Binnenschiffahrt 1277
(Fluß- und Kanalschisfahrt) hauptsächlich für den Güterverkehr eine
große Rolle; der Transport von Massengütern, wie Kohle, Holz
und Getreide, ist nämlich zu Wasser zwar langsamer, aber erheblich
billiger als der Eisenbahntransport; denn ein einziger Dampfer kann
eine Reihe von Lastschisfen auf- oder abwärts schleppen, von denen
jedes einzelne soviel Güter wie ein ganzer Eisenbahnzug saßt.
In früheren Zeiten war die Entwicklung der Flußschiffahrt sehr 1278
gehemmt durch die Zölle und Abgaben, welche die zahlreichen geist-
lichen und weltlichen Fürsten sowie auch die Städte von ihr erhoben.
Erst aus dem Wiener Kongresse (1815) wurden alle schiffbaren Flüsse
für die freie Schiffahrt geöffnet. Heute sind die Flußzölle völlig auf-
gehoben. Sonstige Schisfahrtsabgaben dürfen nach der Reichsver-
fassung nur für die Beniitzung von Verkehrsanstalten erhoben wer-
den und die gewöhnlichen Herstellungs- und Unterhaltungskosten
nicht übersteigen.
Glock-Schiedermair, Bürgerkunde.
27
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T12: [Wasser Luft Erde Höhe Körper Fuß Dampf Bewegung Druck Gewicht], T48: [Fluß Meer See Strom Land Wasser Mündung Kanal Lauf Ostsee]]
TM Hauptwörter (200): [T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T11: [Kanal Rhein Verkehr Eisenbahn Fluß Land Meer Handel Stadt Deutschland], T89: [Wasser Fluß Quelle Bach See Erde Boden Brunnen Land Ufer], T24: [Luft Wasser Wärme Körper Erde Wind Regen Höhe Temperatur Schnee]]
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Regionen (OPAC): Bayern
Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
418
Das Wirtschaftsleben
279 Die Kanäle (künstliche Wasserstraßen) dienen vorwiegend
dazu, verschiedene Flußläuse miteinander zu verbinden oder für die
Schiffahrt an die Stelle einer nicht schiffbaren Strecke eines Fluß-
laufs zu treten. Sie erfordern meist ein großes Anlagekapital und
häufig auch beträchtliche Betriebskosten, besonders zur Bedienung
von Schleusen, mittels welcher der Wasserspiegel des Kanals gehoben
wird, um mit den Schiffen die vorhandenen Bodenerhebungen zu
überwinden. Während in Bayern das Kanalwesen wenig entwickelt
ist (vergl. wegen der bayerischen Kanäle Nr. 1267, Anm. 3) sind
andere Staaten, besonders Preußen, auf den Ausbau ihres Kanal-
netzes fehr bedacht.
280 2. Zur Regelung des Verkehrs auf den größeren Gewässern an
denen mehrere Staaten Anteil haben, sind internationale
Vereinbarungen getroffen. Bayern ist beteiligt an Verträgen
hinsichtlich der Donau, von denen hauptsächlich die Donau-
dampffchiffahrtsakte zu erwähnen ist, die als Grundsatz
ausstellt, daß die Schiffahrt auf der Donau von dem Orte, wo sie
schiffbar wird, bis ins Schwarze Meer und umgekehrt aus diesem bis
zu dem bezeichneten Ort völlig frei fein soll. Weiter ist Bayern be-
teiligt an Vereinbarungen hinsichtlich des Rheins und des
B 0 d e n s e e s, so an der Rheinschiffahrtsakte aus dem
Jahre 1868, die die Verhältnisse auf dem Rhein von Bafel abwärts
bis ins offene Meer regelt, und an der internationalen Schiff-
fahrts - und Hafen ordnung für den Bodensee. Zur
Ausführung und zur Ergänzung dieser Vereinbarungen sind zahl-
reiche fchiffahrtspolizeiliche Vorschriften erlassen worden, wie über
die Befähigungszeugnisse der Schiffer, über die Eichung und Unter-
suchung der Schiffe u. a.
281 Die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt, insbeson-
dere die zwischen dem Schiffseigentümer, dem Schiffsführer und der
Schiffsmannschaft bestehenden Rechtsverhältnisse sind reichsrechtlich
durch das Binnenschiffahrtsgesetz geordnet. Alle größeren
Schiffe müssen in dos Schiffs regi st er eingetragen sein, welches
bei bestimmten Amtsgerichten geführt wird; iiber die Eintragungen
werden Schiffsbriefe erteilt. Die Verpfändung solcher Schiffe
kann rechtsgültig nur durch Eintrag in dieses Register erfolgen?
3. Die Bestimmungen über Benützung und Instandhaltung der
Flußläufe sind in dem bayerischen Wafsergesetze enthalten, von dem
bereits früher (Nr. 1267) gesprochen wurde. 1
1 Wegen der bayerischen Rhein schiffahrtsgerichte s. Nr. 579
Anrn.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer]]
TM Hauptwörter (100): [T48: [Fluß Meer See Strom Land Wasser Mündung Kanal Lauf Ostsee], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T28: [Schiff Meer Wasser Land Küste Ufer Insel See Flut Welle], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung]]
TM Hauptwörter (200): [T11: [Kanal Rhein Verkehr Eisenbahn Fluß Land Meer Handel Stadt Deutschland], T129: [Schiff Hafen Flotte Meer Küste Fahrzeug See Kriegsschiff Land Dampfer], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T139: [Donau Rhein Main Tiefebene Teil Jura Alpen Tiefland Gebiet Fluß]]
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Regionen (OPAC): Bayern
Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
406
Das Wirtschaftsleben
Hauptbahnen tlnd darnit an den Fernverkehr anschließen sollen. Die
meist schmalspurig gebauten sog. Kleinbahnen (Lokalbahnen)
dagegen, welche für den allgemeinen Verkehr nur geringe Bedeutung
haben und hauptsächlich den örtlichen Verkehr innerhalb eines Ge-
meindebezirks oder benachbarter Gemeindebezirke vermitteln, befin-
den sich vielfach im Eigentum und Betrieb von privaten Bahngesell-
schaften.
2z7 Die Staatsbahnen gehören den einzelnen Bundesstaaten. Das
Reich besitzt eigene Eisenbahnen nur in Elsaß-Lothringen; sie werden
von der Generaldirektion zu Straßburg geleitet und stehen unter der
Aufsicht eines besonderen Reichsamts für die Verwal-
tung der Reichseisenbahnen.
238 2. Nach der Reichsversassung sollen die Eisenbahnen wie ein
einheitliches Netz angelegt, ausgerüstet und verwaltet
werden; diese Bestimmung gilt allerdings für Bayern nicht, allein
Bayern hat freiwillig über die einschlägigen Punkte Bestimmungen
erlassen, die den für das übrige Reich erlassenen im wesentlichen
gleichen. Demzufolge bestehen eine Eisenbahn-Bau- und Be-
triebsordnung für das Reich und eine Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung für Bayern, die beide die technische Seite des Be-
triebs regeln und die der Aufrechterhaltung der Ordnung dienenden
Bahnpolizeivorschriften enthalten,^ weiter Signalordnungen
für das Reich und für Bayern. Daneben wurde die Eisenbahn-
verkehrsordnung erlassen, die mit einigen Zusätzen auch in
Bayern eingeführt wurde; sie enthält die Bestimmungen über die
Beförderung von Personen und Gütern und setzt insbesondere die
hieraus für die Eisenbahn und das sie benutzende Publikum ent-
stehenden Rechte und Pflichten fest? Die Aufsicht über die Durch-
führung dieser Vorschriften wird für das Reich, abgesehen von
Bayern, durch das dem Reichskanzler unterstellte R e i ch s eisen-
bahnamtzu Berlin geübt. Für Bayern tritt an dessen Stelle auch
insoweit das Verkehrsministerium.
239 Die Beförderung der Personen und Güter geschieht nach festen
Vergütungssätzen, den sog. Tarifen, deren Ausstellung an sich
den einzelnen Bundesstaaten zusteht; doch haben die in dem „Verein
deutscher Eisenbahnverwaltungen" verbuudenen deutschen Eisenbahnen *
* Auf die vorsätzliche oder fahrlässige Gefährdung von Eisenbahntrans-
porten sind im Strafgesetzbuch schwere Strafen gesetzt.
3 Ueber die Schadensersatzpflicht der Bahnen für die
bei ihrem Betriebe sich ereignenden Tötungen und Gesundheitsbeschä-
digungen s. Nr. 411.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T19: [Reich deutsch Kaiser Reiche Zeit Karl Jahr Ende Konstantin groß], T11: [Kanal Rhein Verkehr Eisenbahn Fluß Land Meer Handel Stadt Deutschland]]
Extrahierte Ortsnamen: Elsaß-Lothringen Bayern Bayern Berlin
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Regionen (OPAC): Preußen
Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Vom Staat überhaupt
3
bemittelten Klassen seine besondere Fürsorge zu. Die Landwirtschaft
und die Viehzucht, die Forstwirtschaft und der Bergbau finden glei-
chermaßen Schutz und Unterstützung durch den Staat. Er sorgt ferner
für Prägung von Geldmünzen, für Errichtung von Sparkassen und
Banken, für genaue Regelung des Maß- und Gewichtswesens und er-
möglicht und fördert fo einen lebhaften und ungestörten Austausch
der Güter. Ein über das ganze Land verbreitetes, sorgfältig aus-
gebautes Netz von wohlunterhaltenen Straßen, von Eisenbahnen,
Posten und Telegraphen dient dem örtlichen Verkehr der Menschen
und Waren sowie dem Austausch von Mitteilungen. Er überbrückt
die Flüsse, sorgt für ihre Schiffbarmachung und Eindämmung
gegen Überschwemmungsgefahr und schafft künstliche Wasserstraßen,
die Kanäle. Die Kolonien, die der Staat gründet, bieten Absatz-
felder für einheimische Erzeugnisse und neue, unter dem Schutze des
Mutterlandes stehende Wohnsitze für Auswanderer. In fremden
Ländern schützt der Staat seine Angehörigen, und deren Interessen
durch seine Vertreter sowie durch Verträge, wekche er mit auswär-
tigen Regierungen abschließt. Wie endlich das Landheer die Grenzen
verteidigt, so schirmt eine starke Flotte den Handel der Bürger auf
dem Weltmeere und leiht ihnen auch in fernen Erdteilen den Schutz
des Vaterlandes.
Doch genug der Beschreibung der einzelnen Vorteile und Wohl-
taten, welche wir dem Staate verdanken! Sie würde doch nie uns
sagen können, was unser Vaterland uns bedeutet, dieser teure Boden,
der uns zuerst bei unserer Geburt begrüßte, auf dem wir unsere
Jugendtage verlebten, und aus dem wir alle unsere Kraft geschöpft
haben. Weit mehr noch, als wir ahnen, verdanken wir, was wir
sind und haben, ja unser ganzes Denken und Fühlen, unserem Vater-
lande, und jeder einzelne von uns und sein Wohl und Wehe erscheint
unbedeutend und geringfügig gegenüber dem Wohl und Wehe des
Ganzen.
Wenn man von den Vorteilen und Rechten spricht, welche der
Staat seinen Bürgern gewährt, darf man auch der Pflichten nicht
vergessen, die er ihnen auferlegt und auferlegen muß; denn ohne
Pflichten sind auch keine Rechte denkbar; sie sind beide untrennbar
verbunden wie die Vorder- und die Rückseite einer und derselben
Münze. In erster Reihe liegt uns ob die Achtung vor den Gesetzen;
sie stellen den Willen des Volkes dar und erfordern deshalb Befolgung
und Achtung auch dann, wenn wir sie im einzelnen Falle nicht für
richtig halten oder nicht verstehen. Sodann verlangt der Staat unsere
freudige und unbeschränkte Hingabe an das öffentliche Wohl, und
zwar nicht nur im Kriege, in dem wir gerne unser Leben für das
Vaterland einsetzen. Auch im Frieden sollen wir stets des Grund-
ig
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T151: [König Volk Kaiser Reich Fürst Land Gott Wilhelm Deutschland Frieden], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T11: [Kanal Rhein Verkehr Eisenbahn Fluß Land Meer Handel Stadt Deutschland], T188: [Handel Industrie Ackerbau Land Viehzucht Bewohner Gewerbe Bevölkerung Stadt Bergbau]]
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Regionen (OPAC): Preußen
Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Post und Telegraphie
3 6 5
Die Staatsbehörden können statt der Frankierung ihrer
einzelnen Sendungen die Zahlung einer P a u s ch s u m m e (auch
Aversum genannt) mit der Postverwaltung vereinbaren; dies ist in
den meisten Staaten (auch in Preußen) geschehen.
D. Ltras;e,twcscil.
Das Wegerecht gehört zu den Gebieten, auf welchen die einzelnen m6
Staaten selbständig ihre Gesetze geben können. In Preußen gilt
folgendes:
1. Oessentlichewege, das heißt dem allgemeinen Verkehr
freigestellt, sind:
a. die L a n d - u n d H e e r st r a ß e n, für den in die Ferne gehen-
den Verkehr, namentlich die großen Chausseen;
b. die Verbindungswege, für den Verkehr zwischen ein-
zelnen naheliegenden Orten;
c. die G e m e i n d e w e g e, innerhalb derselben Gemeinde.
Im Gegensatz zu den öffentlichen Wegen dienen die Privat-
w e g e nicht dem allgemeinen Verkehr, sondern nur den Zwecken ein-
zelner Personen, die berechtigt sind, den Weg für das Publikum zu
sperren. Die öffentlichen Wege sind Eigentum des Staates, der Pro-
vinzen, Kreise oder Gemeinden, die Privatwege Eigentum der Grund-
stückseigentümer, aus deren Gebiet sie liegen. — Wird streitig, ob ein
Weg öffentlich oder Privatweg ist, so haben die Verwaltnngsgerichte
zu entscheiden. — Die früheren Staatschausseen sind den Provinzen
übereignet worden.
2. Der Wegebau und die Unterhalt u n g der öffentlichen -i - 7
Wege liegt regelmäßig den Eigentümern der Wegftächen ob, also den
Provinzen, Kreisen oder Gemeinden. Innerhalb mehrerer beteiligter
Verbände wird die Wegelast entsprechend verteilt, unter Beihilfen
der Provinz für schwache Gemeinden oder Kreise. — Für Herstellung
neuer Wege kann das nötige Terrain durch Enteignung beschafft wer-
den, ebenso der vorhandene Baustoff (Erde, Steine usw.). — Kunst-
straßen (Chausseen) sind regelmäßig mit Obstbäumen zu bepflanzen.
Die Nutzungen der Wege gebühren ihren Eigentümern.
Chausseegeld wird nur noch in einigen Provinzen erhoben.
3. Die Wegepolizei sorgt für die ordnungsmäßige Herstel- m8
lung und Erhaltung der Wege und für ungehinderten Verkehr. Das
Strafgesetzbuch und zahlreiche Polizeiverordnungen verbieten Beschä-
digungen und Verkehrshinderungen bei Strafe. Für Lastfahrzeuge
ist (zur Schonung der Geleise) eine bestimmte, mit dem Gewicht zu-
nehmende Radfelgenbreite vorgeschrieben. — Für die einzelnen Städte
sind Straßen Polizeiordnungen erlassen, die z. B. das
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Preußen
Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Das Wirtschaftsleben
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übermäßig schnelle Fahren, das scharfe Umbiegen um die Ecken, das
Fahren ohne Licht in der Dunkelheit verbieten.
Für Fahrräder und Automobile sind besondere polizeiliche
Vorschriften in Geltung. Jedes Automobil hat eine deutlich sichtbare
Nummer zu führen und darf die zulässige Geschwindigkeit nicht über-
schreiten.
e. Die Binnenschiffahrt.
1119 1. Neben dem Eisenbahnverkehr spielt die Binnenschiffahrt
(Fluß- und Kanalschissahrt) hauptsächlich für den Güterverkehr eine
große Rolle; der Transport von Massengütern, wie Kohle, Holz
und Getreide, ist nämlich zu Wasser zwar langsamer, aber erheblich
billiger als der Eisenbahntransport; denn ein einziger Dampfer kann
eine Reihe von Lastschifsen aus- oder abwärts schleppen, von denen
jedes einzelne soviel Güter wie ein ganzer Eisenbahnzug saßt.
1120 In früheren Zeiten war die Entwicklung der Flußschiffahrt sehr-
gehemmt durch die Zölle und Abgaben, welche die zahlreichen geist-
lichen und weltlichen Fürsten sowie anch die Städte von ihr erhoben.
Erst aus dem Wiener Kongresse (1815) wurden alle schiffbaren Flüsse
für die freie Schiffahrt geöffnet. Heute sind die Flußzölle völlig auf-
gehoben. Sonstige Schissahrtsabgaben dürfen nach der Reichsver-
fassung nur für die Benützung von Verkehrsanstalten erhoben wer-
den und die gewöhnlichen Herstellungs- und Unterhaltungskosten
nicht übersteigen.
1121 Die Kanäle (künstliche Wasserstraßen) dienen vorwiegend
dazu, verschiedene Flußläuse miteinander zu verbinden oder für die
Schiffahrt an die Stelle einer nicht schiffbaren Strecke eines Fluß-
lauss zu treten. Sie erfordern meist ein großes Anlagekapital nn£>
häufig auch beträchtliche Betriebskosten, besonders zur Bedienung
von Schleusen, mittels welcher der Wasserspiegel des Kanals gehoben
wird, um mit den Schissen die vorhandenen Bodenerhebungen zu
überwinden. In Preußen ist die Bodenbeschassenheit für Herstel-
lung von Kanälen günstig, da die norddeutsche Tiefebene keine allzu
schweren Hinternisse dem Bau entgegensetzt. Deshalb haben die preu-
ßischen Könige von jeher die Anlage von Kanälen zur Hebung des
Verkehrs und der Landeskultur begünstigt. (Finow- und Friedrich-
Wilhelm-Kanal, zwischen Oder und Elbe, Bromberger Kanal, zwi-
schen Oder und Weichsel die Verbindung herstellend.) Neuerdings
sind angelegt: der Spree-Oderkanal (1891 eröffnet); der Dortmund-
Emskanal (1899); der Elb-Travekanal (1900).. Der Rhein-Weser-
kanal und der Großschiffahrtsweg Berlin—stettin sind in Bau. Der
Nordostseekanal ist zwar von: Reiche, aber unter Beteiligung Preu-
ßens mit fast einem Drittel der Kosten erbaut worden. (Eröffnet
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