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1. Kleine Staatskunde - S. 16

1902 - Leipzig : Voigtländer
16 jeder Staat gehört meist mehreren von ihnen an, und daher kreuzen sich ost die Interessen in demselben Staate, was zu inneren Zwistigkeiten, Parteiungen und Kämpfen führt. 2. Die Geschichte lehrt ferner, daß der Fortschritt der Kultur durch freundliche und feindliche Berührung der Völker, durch Handel und Verkehr sowohl als besonders durch Kriege, gefördert wird. Der Kamps ums Dasein, für den ein- zelnen Menschen natürlich, nötig und nützlich, ist auch für die Völker und Staaten ein notwendiger Hebel zu ihrer höheren Entwicklung. Die Kriege lassen sich einteilen in äußere und innere oder Bürgerkriege. Die Bürgerkriege entstehen durch Partei- kämpfe innerhalb eines Staates: in Rom zwischen Marius und Sulla, zwischen Cäsar und Pompejus; im römischen Reiche zwischen den Gegenkaisern, in den südamerikanischen Republiken zwischen den Parteien. Die äußeren Kriege werden durch verschiedene Ur- sachen hervorgerufen; folgende besonders sind wichtig geworden: a) Eroberungs- und Raubsucht: Hunnen, Mongolen; Alexander d. Gr., Ludwig Xiv., Napoleon I. b) Neid und Mißgunst: der peloponnesische Krieg, der dritte pnnische Krieg, Frankreich 1870. e) F r e i h e i t s l i e b e: die Freiheitskriege der alten Griechen, der Schweizer, der Nord-Amerikaner, der Deutschen. ck) Notwehr: Rom beim 2. punischen Kriege, Preußen 1756, Deutschland 1870. e) Streben nach natürlichen Grenzen, besonders nach Besitz am Weltmeer: Brandenburgs Kämpfe um Pommern, Preußens Kriege um Schlesien, Rußlands um die Ostsee und das Schwarze Meer. t) Aufrechterhaltung des europäischen Gleichgewichts: Ludwig Xiv. gegen Österreich, England im spanischen Erb- folgekrieg. g) Herstellung nationaler Einheit: Italien 1859, Deutschland 1866. b) Erbfolge und dynastische Zwecke: der polnische, der österreichische, der bayerische Erbfolgekrieg. i) religiöse fragen: die Kreuzzüge, der dreißigjährige Krieg. Manche Kriege haben hervorragende Bedeutung für die Ausbreitung der Kultur, z.b. die Züge Alexanders d.gr., die Eroberungskriege der Römer, die Römerzüge der Kaiser, die Kreuzzüge, und eben'o sind auch einzelne Schlachten von weltgeschichtlicher Bedeutung: Marathon, Salamis,

2. Kleine Staatskunde - S. 18

1902 - Leipzig : Voigtländer
18 § 5. Die Staatsformen: Monarchie, Republik, Theokratie. 1. Die Staatsformen oder Verfassungen, die im Laufe der Geschichte vorkommen, lassen sich in drei Hauptarten ein- teilen : a) die Monarchie (Einherrschaft): die oberste Gewalt, die Herrschaft liegt dauernd in der Hand einer einzelnen Person; b) die Republik (Freistaat): die oberste Gewalt steht einer größeren Anzahl von Personen zu; c) die Theokratie (Gottesherrschaft): Gott selbst wird an der Spitze des Staates stehend gedacht, und die Priester üben als seine Stellvertreter die Herrschaft aus. Jede dieser drei Staatsiormen zeigt die verschiedensteil Arten. 2. Bei der Monarchie unterscheiden wir z. B. nach dem Umfange ihrer Rechte: a) das heroische, patriarchalischekönigtum, bei dem der Herrscher wenig regiert, nur oberster Richter und Heerführer der Volksgemeinde ist: die Könige zur Zeit Homers, die maeedonischen und die germanischen Heer- könige; b) die Despotie (Willkürherrschaft), in der der Herrscher nach Laune und Willkür, meist gewaltthätig, regiert: bei den orientalischen Völkern des Altertums und noch jetzt in der Türkei; e) die ständische oder L e h n s m o n a r ch i e, wo der Herr- scher an die Zustimmung der bevorrechteten Stände (der Geistlichkeit, des Adels und der Städte) gebunden ist: im ganzen Mittelalter und noch jetzt in Mecklenburg; d) die absolute (unumschränkte) Monarchie, wo der Herrscher, Selbstherrscher oder Autokrat genannt, sich selbst durch die von ihm erlassenen Gesetze beschränkt, sonst aber völlig frei ist: in Westeuropa voni 16.—18. Jahrh., Philipp li., Ludwig Xiv., Friedrich d. Gr., Peter d. Gr. und noch jetzt in Mßland; s) die konstitutionelle (verfassungsmäßige, be- schränkte) Monarchie, wo der Monarch durch den Willen gewählter Abgeordneten oder Repräsentanten des Volkes beschränkt ist: in den meisten Monarchieen der Gegenwart. Verfassungen (im engeren Sinne) nennt man auch die Versassungsurkunden, Staatsgrundgesetze, welche die Form der

3. Kleine Staatskunde - S. 23

1902 - Leipzig : Voigtländer
23 genehm, so unterzeichnet und veröffentlicht ihn der Regent (König, Präsident), und dadurch erst ist er Gesetz. § 8. Die Entwicklung der Staatsverwaltung. 1. Mit der Verschiedenheit der Staatssormen und der Kultur ist, wie eine vergleichende Betrachtung der Geschichte lehrt, auch eine Verschiedenheit der Staatsver- waltung verbunden, d. h. der Art und Weise, wie Ruhe und Ordnung, Wohlfahrt und Recht im Innern und Schutz nach außen hergestellt und die dazu nötigen Mittel aufgebracht werden. Auf den niedrigsten Kultur- und Wirtschaftsstufen waren diese Verhältnisse wenig oder gar nicht obrigkeitlich ge- regelt; das Herkommen, die Sitte herrschte und bildete überall einfache Formen aus, der einzelne war meist nur auf sich und seine Kraft und daneben noch auf die Hilfe seiner Blutsver- wandten angewiesen, so daß auf dieser Stufe der Selbsthilfe die Blutrache allgemein verbreitet ist. Auch auf deni Gebiete der Verwaltung aber zeigt sich deut- lich ein allmählicher Fortschritt zu immer höheren, ihrem Zweck besser entsprechenden Formen. 2. In den weiten orientalischen Despotieen des Altertums herrschte lediglich Willkür und Gewaltthätig- keit; dem einen Herrn gegenüber gab es nur rechtlose Knechte, die Furcht hielt alle im Zaume. Die kleinen Stadtstaaten Griechenlands wurden von den freien Bürgern selbst in einfachen Formen verwaltet; Besoldung und Besteuerung fanden vielfach statt; in Athen wurde dabei schon früh der Grundsatz ausgesprochen und beobachtet, daß größerer Besitz auch größere Verpflichtungen, größere Pflichten aber wieder größererechte im Staate zur Folge haben müßten. Rom lernte allmählich ein großes Reich nach Gesetzen regieren, wenn auch häufig die unterworfenen Völker willkürlich behandelt wurden; erst das Kaisertum führte die gleiche Berechtigung aller Bewohner des Reiches durch. Justiz und Heerwesen waren musterhaft aus- gebildet, auch Polizei und Steuerwesen geregelt. Mit dem Untergang des römischen Reiches durch die Einfälle der barba- rischen Germanen gingen alle diese Einrichtungen zu Grunde, das römische Recht aber erfuhr später eine lange anhaltende Wiederbelebung. 3. In den großen Landstaaten des Mittel alters war die Verwaltung wenig entwickelt. Bei den alten Germanen waren alle Freien zum Kriegs- und Gerichtsdienst berechtigt und verpflichtet. Dieser Zustand der Volksfreiheit herrschte bis zum Ende der Völkerwanderung, hörte aber dann infolge

4. Kleine Staatskunde - S. 5

1902 - Leipzig : Voigtländer
I. Allgemeine Geschichtskunde § 1. Überblick über den Gang der Weltgeschichte. 1. Unsere heutige Kultur ist in allen ihren Gebieten allmählich erwachsen aus der Grundlage einer mehr tau send- jährigen Geschichte. Die ersten Anfänge unserer geistigen Kultur wurzeln im Altertum und entstanden in den fruchtbaren Flußthälern Ägyptens und Vorderasiens; unter den orientali- schen Völkern verdanken wir hauptsächlich den Ägyptern den Kalender und die gewaltigsten Baudenkmäler, den Baby- loniern die Beobachtung der Gestirne und die Namen der Wochentage, den Phöniziern die Buchstabenschrift, die Maße und die Rechenkunst, den Persern die erste Ausbildung einer ungeheuren, ganz Vorderasien umfassenden Monarchie und den Israeliten einen reineren Gottesglauben. 2. Nach dem Absterben dieses Völkerkreises wurden als seine Erben und Nebenbuhler die Völker am Mittelmeer die Träger der Weltgeschichte. Die G r i e ch e n, die im Gegensatz zu den meist despotisch regierten Staaten des Orients in Frei- staaten (Republiken) lebten und in viele einander bekämpfende Stadtstaaten zerfielen, stellten das Vorbild einer körperlich und geistig harmonisch ausgebildeten, freien Persönlichkeit (das Ideal der Humanität) aus, verteidigten ihre Freiheit und Gesittung gegen die Weltmacht der Perser, legten die Grund- lagen in den meisten Künsten und Wissenschaften (so be- sonders'in der Baukunst, der Plastik und der Poesie, der Philo- sophie, der Geschichtsschreibung und der Politik, der Grammatik, der Mathematik und der Physik) und wußten im Hellenis- mus ihre Kultur über den Orient auszubreiten. Die Römer zeichneten sich ans durch ihre H errs ch erg ewalt: sie zuerst verstanden es, durch ein tüchtiges Heer ein Weltreich zu gründen und zu erhalten, ein allgemeines Recht und eine ge- ordnete Verwaltung zu schaffen; sie haben ferner die höhere

5. Kleine Staatskunde - S. 6

1902 - Leipzig : Voigtländer
6 griechische Kultur mit der römischen verschmolzen und schließlich an der Stelle der nationalen, heidnischen Religionen die Welt- religion des Christentums zur Herrschast gebracht. — Die Bedeutung der griechisch-römischen Kultur ist um so größer, als sie später zweimal, im 15. und im 18. Jahrhundert, durch ihr Wiederausblühen wesentlich zur Kultur Westeuropas beigetragen hat. 3. Die Erben der griechisch-römischen Kultur wurden dann im Mittelalter die unter den nationalen und religiösen Kämpfen der Völkerwanderung sich bildenden germanischen und romanischen Völker in der Westhälste Europas, vor allem auch die Deutschen in Mitteleuropa. Ihr Verdienst war die, freilich zuerst nur äußerliche, Aneignung und Aus- breitung der alten Kultur und des Christentums, die Aus- bildung des Staates und der Kirche und deren Schutz vor dem Ansturm der aller Kultur feindlichen Mongolenvölker, der heidnischen Normannen und des im Orient entstandenen, eine Zeitlang kultursördernden Islam (den Arabern in Spanien ver- danken wir unsere Zahlzeichen und die Begründung der Chemie, eine eigenartige Architektur und die phantastischen Arabeske'n), die Erneuerung des römischen Kaisertums und dessen Wett- kampf mit dem nach der Weltherrschaft strebenden Papsttum, das in den Kreuzzügen die abendländische Christenheit zu einem großartigen, Handel und Verkehr fördernden, aber opferreichen und erfolglosen Religionskriege gegen den Orient führte. Das Kaisertum unterlag, aber auch die Weltmacht des Papsttums zerfiel bald, und so wurde die Bahn frei für eine allmählich immer mehr sich steigernde nationale Entwicklung. Neben dem universalen Kaisertum des Hauses Habsburg ent- stehen im 15. Jahrhundert in Spanien, Frankreich und England starke nationale, auf Heer, Steuern und geordnete Verwaltung gegründete Königreiche, während Deutschland und Italien in viele Kleinstaaten zerfallen. Die altgermanische Volkssreiheit war längst ver- schwunden, und das seit dem 8. Jahrhundert entstehende Lehns- wesen hatte die bevorrechteten Stände der Geistlichkeit und des Adels, später auch der Bürger, geschaffen, welche die Macht der Herrscher sehr beschenkten. Erst gegen Ende des Mittelalters suchen diese die Fesseln abzuwerfen. Die Kultur war sehr niedrig, Roheit und Unwissenheit, Aberglaube und Fanatismus gegen Ungläubig» und Ketzer herrschend, die Bil- dung rein kirchlich, und so brachte auch nur die rein kirchliche Kunst neue Schönheiten hervor (den byzantinischen, den roma- nischen und den gotischen Baustil). Eine Zeitlang blühte unter

6. Kleine Staatskunde - S. 7

1902 - Leipzig : Voigtländer
7 den Rittern die Litteratur, dann erreichte, von Italien aus- gehend, in den Städten die wirtschaftliche Kultur eine hohe Blüte und führte zu mannigfachen Erfindungen, besonders der Buch- druckerkunst, und zu Entdeckungen neuer Erdteile. Die geistige Kultur erhielt im 15. Jahrhundert durch Humanismus und Renaissance, die beide durch das Eindringen der mohamme- danischen Türken in das uneinige Europa geweckt oder doch ge- fördert wurden, folgenreiche Anregungen, wendete sich besonders der Erforschung der Natur zu und begann sich allmählich von der kirchlichen Gebundenheit zu befreien. 4. Mit dem Beginn der Neuzeit wächst bei den einzelnen Völ- kern West-Europas durch stete Kämpfe das nationale Be- wußtsein, und infolge der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und religiösen Neuerungen schwindet auch allmählich die Gebunden- heit des einzelnen, das Individuum kommt mehr zur Geltung. Durch die Reformation spalten sich die Völker unter schweren Kämpfen in die römisch-katholischen (meist romanischen) und die protestantischen (meist germanischen), und das religiöse Interesse beherrscht im 16. Jahrhundert alle Be- ziehungen. Seit dem 17. Jahrhundert greift auch der übrige Teil Europas, Nord- und Ost-Europa, mehr in die Geschichte ein, und an die Stelle des religiösen tritt das politische In- teresse. Im Innern der Staaten bildet sich die unumschränkte (absolute) Monarchie weiter aus, sie beseitigt (außer in Eng- land und Polen) die selbstsüchtigen ständischen Gewalten und fördert, zumal als aufgeklärte Monarchie, aus alle Weise die Entwicklung der Staaten. Unter diesen nehmen nach dem Nieder- gänge des fanatisch-katholischen Spanien und der kurzen Blüte der beiden protestantischen Mächte, des seebeherrschenden Hol- land und des kriegsgewaltigen Schweden, zunächst das katho- lisch-absolutistische Frankreich als erste Landmacht und das protestantisch-parlamentarische England als erste Seemacht eine mächtige Stellung ein und suchen durch Bekämpfung der Übermacht des Hauses Habsburg das System des europäi- schen Gleichgewichts durchzusetzen, während sie zugleich im Innern eine hohe geistige Kultur entwickeln. Als neue Groß- mächte treten im 18. Jahrhundert, durch staatskluge Fürsten geleitet, das halbbarbarische, slavische, griechisch-katholische Rußland und neben dem römisch-katholischen, halbdeutschen, vielsprachigen, aus dem Kaisertum entstandenen Österreich das protestantisch-deutsche, absolutistische Preußen hervor, während in dem politisch ohnmächtigen Deutschland jetzt das goldene Zeitalter der Litteratur anbricht und überall durch die Aufklärung geistige und religiöse Freiheit gefördert wird.

7. Kleine Staatskunde - S. 8

1902 - Leipzig : Voigtländer
5. Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts gelangt allmäh- lich die außereuropäische Welt in immer nähere Beziehung zu Europa; es entwickelt sich im Laufe des 19. Jahrhunderts durch den gegenseitigen Austausch der Erzeugnisse aller Länder ein Weltverkehr und eine wirkliche, die ganze Erde umfassende Weltgeschichte. Durch den trotz furchtbarer Opfer miß- lungenen Versuch der Franzosen, ein neues Weltreich zu gründen, wird die nationale Idee von neuem belebt, und unter schweren Kämpfen erreichen außer kleineren Völkern endlich auch Italien und Deutschland ihre nationale Einheit. In Nord-Amerika entsteht aus der Grundlage der Volks- souveränität eine demokratische, schnell ausblühende Re- publik; zuerst in Frankreich, wo es zu mehreren Revolutionen kommt, dann auch im übrigen Europa gewinnt das Bürger- tum Anteil an der Regierung; die absolute Fürstenmacht wird (außer in Rußland und der Türkei) gebrochen, und die Völker erhalten durch Verfassungen (Konstitutionen) persön- liche, religiöse und politische Freiheit. Im geistigen, wirtschaftlichen und politischen Leben entwickelt sich ein reger Wetteifer aller Völker, und die Großmächte werden zu Welt- mächten. Erfindungen und Entdeckungen aller Art ge- stalten das ganze Leben und die Weltanschauung um. Auch die große Masse des Volkes, die im Altertum aus nur als Sachen geltenden Sklaven und im Mittelalter bis in die Neuzeit hinein aus unfreien, aber rechtsfähigen Hörigen oder Leib- eigenen bestand, wird nunmehr völlig frei und einer höheren Kultur zugeführt, sie erhält ein Bewußtsein ihrer Bedeutung und giebt so den Anstoß zu der sozialen Frage. ß 2. Die wirtschaftliche Entwicklung der Menschheit. 1. Auch die Art, wie die Menschen ihre Bedürfnisse an Nahrung und Kleidung, an Wohnung und Werkzeug befriedigen, ist seit ihren einfachen, rohen Anfängen imm^r reicher, viel- seitiger, verwickelter geworden; sie haben sich immer mehr die Natur zu unterwerfen und so die Kultur auszubreiten gewußt; wie das geistige, so ist auch das wirtschaftliche Kulturleben der Gegenwart das Ergebnis einer Jahrtausende währenden Entwicklung. Man kann etwa folgende Wirtschaftsstufen unter- scheiden : a) die Naturvölker: sie leben von Eiern und kleinen Tieren, Beeren, Wurzeln, Früchten aller Art (Australier und Polynesier);

8. Kleine Staatskunde - S. 13

1902 - Leipzig : Voigtländer
13 ringen, sondern daß auch die gesamte Kultur der Völker, die wirtschastliche sowohl wie die geistige und die sittliche, sich ändert, entwickelt und vertieft, daß das Leben der Staaten und ihre Beziehungen zu einander immer vielseitiger und verwickelter werden und daß auch die Sittlichkeit der Menschen aus dem rohen Naturzustände zu höheren, vollkommneren Formen ans- steigt. In dieser unablässigen, wechselvollen, unter stetem Ringen und Kämpfen sich vollziehenden Entwicklung der geistigen, sittlichen und wirtschaftlichen Kräste des einzelnen, der Völker und der Staaten besteht der (zwar langsame und unregelmäßige, aber doch deutlich wahrnehmbare) Fortschritt der Welt- geschichte. 2. Im Lause der Jahrtausende hat jedes Volk und jede Zeit eine eigentümliche Ausgabe erfüllt und in besonderer Weise zu unserer heutigen Kultur beigetragen; unsere jetzigen Zu- stände sind nicht verständlich ohne die Kenntnis dieser Ver- gangenheit, sie sind das natürliche Ergebnis langer Ent- wicklung. Um also Verhältnisse und Einrichtungen der Gegenwart richtig zu beurteilen, muß man zuerst ihre Wurzeln in der Vergangenheit aufsuchen, ihre Entstehung und Entwicklung verfolgen; erst auf dieser Grundlage läßt sich ein sicheres Urteil über ihre Berechtigung und ihren Wert ge- winnen. Ebensowenig darf man über Zustände der Vergangen- heit nach dem Maßstabe heutiger Verhältnisse urteilen. Jede Zeit hat ihre Eigentümlichkeiten in Sitten und Anschauungen; jede Zeit hat ihre Vorzüge und Nachteile, und wir haben keinen Grund, unsereansichten als Muster und Maßstab für vergangene Zeiten hinzustellen. Jede Zeit läßt sich vielmehr nur aus sich selbst heraus, nach ihren eigenen Verhältnissen gerecht be- urteilen. 3. Die Kenntnis der Vergangenheit bereichert unsere Er- fahrung und Anschauung, sie bietet uns eine Fülle nach- ahmenswerter Tugenden und Beispiele, die unsere Be- geisterung erwecken, und sie giebt uns die Möglichkeit, durch vergleichende Betrachtung aus ihr Lehren für die Gegenwart und Zukunft zu schöpfen. Wie anregend und belehrend ist es z.b., die Sitten, Gebräuche und Religionen der alten Ägypter, der alten Griechen, der Römer, der alten Germanen und der heutigen Kulturvölker kennen zu lernen und miteinander zu ver- gleichen! Wie erhebend, Bewunderung und Ehrfurcht erweckend, das Leben und die Thaten der großen Männer der Geschichte, der Führer der Menschheit, und die wechselnden Schicksale der Völker zu betrachten! Die edelsten Tugenden, besonders die Selbstaufopferung im Dienste des Vaterlandes, der

9. Kleine Staatskunde - S. 14

1902 - Leipzig : Voigtländer
14 Menschheit, zeigt uns gleichfalls nur die Geschichte: die Thaten des Kodrus und des Leónidas, des Decius Mus und des Regu- lus, Arnold Winkelrieds und Andreas Hofers, des Pioniers Klinke und der Tapferen vom 61. Regiment, die Begeisterung und Hingabe ganzer Völker, wie der Griechen in den Perser- kriegen, der Römer in den punischen Kriegen, der Preußen in dem 7jährigen Kriege und in den Freiheitskriegen, der Deutschen in dem deutsch-französischen Kriege 1870/71 , der opferfreudige Märtyrertod von Männern wie Jeremias, Sokrates, Christus, Bonifatius, solche Heldenthaten werden immer im Gedächtnis der Menschen leben und gefeiert werden. Und wie lehrreich end- lich ist z. B. für uns Deutsche die Betrachtung unserer eigenen Geschichte! Die Kenntnis unserer Untugenden und Laster (z.b. der Trunksucht, der Uneinigkeit, der Kleinlichkeit, der Vorliebe für alles Fremde) soll uns vor ihnen warnen, die Folgen der Zerrissenheit des alten Reiches sollen uns den Wert eines starken, straffen, einheitlichen Regiments schätzen lehren, die Blüte der Hansa uns zeigen, daß die Deutschen auch auf der See und im Weltverkehr eine hervorragende Stellung einnehmen können, wenn sie nur wollen! § 4. Die Lebensbedingungen der Staaten. 1. Aus der Geschichte ersehen wir, daß die Staaten sich nach Ausdehnung, Macht, Lage, Erwerb der Bewohner, Sprache, Religion und anderen Beziehungen unterscheiden. Man kann sie danach etwa einteilen in: a) Stadtstaaten: Athen, Sparta, Rom, Florenz, Venedig, Hamburg. Flächenstaaten: Deutschland, Frankreich. b) Kleinstaaten: Rumänien, Griechenland. Mittel stauten: Spanien, Türkei. Großmächte: Deutschland, Rußland, Frankreich. Nord- Amerika. e) Binnenstaaten: Schweiz, Serbien, Brandenburg bis 1648. Seestaaten: Großbritannien, Dänemark, Norwegen. Land- und Seestaaten: Deutschland,Frankreich,Italien. ä) zerteilte Staaten: Brandenburg-Preußen bis 1866, Österreich bis 1801. z usa mm enh äugende Staaten :Deutschesreich,Frank- reich. e) Ackerbaustaaten: das alte Rom, Sparta, Preußen bis ins 18. Jahrh.

10. Staatsbürgerkunde - S. 70

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
70 Ix. Die Kolonien Hub das Deutschtum im Anslande größere Gebiete werden der öffentlichen Wohlfahrtspflege dienstbar gemacht oder ihr angegliedert. Das Wohl der Gesamtheit des Volkes muß dabei das höchste Ziel bleiben. Ix. Die Kolonien und das Deutschtum im Änslandk. 1. Vorbemerkungen. Entstehung und Einteilung der Kolonien. Innere und äußere Kolonisation. Kolonien entstehen durch Übervölkerung, durch Überfluß an Kapital, durch Unzufriedenheit mit religiösen und politischen Zuständen der Heimat. Die Kolonietätigkeit ist von der Auswanderung zu unterscheiden. Bei der Auswanderung gehen die Glieder dem-Volke verloren. Nur in seltenen Fällen bleiben sie dem Stammlande erhalten. Die eigentliche koloniale Tätigkeit ist nur möglich, wenn die Kolonien in Verbindung mit dem Mutterlande bleiben. Alle Staaten haben die Kolonien nicht nur zum Zwecke wirtschaftlicher Erschließung sondern auch als politisches Macht- mittel verwertet. Die Kolonien haben daher eine doppelte Aufgabe. Sie bilden einmal politische Stützpunkte für die Macht eines Staates in der Welt. Andrerseits haben sie wirtschaftliche Aufgaben zu erfüllen. Sie sollen als Handelsstützpunkte und Absatzgebiete dienen, ihre Erzeugnisse aber auch dem Mutterlande zusühren. Sie sollen ferner den Bevölkerungsüberschuß aufnehmen. Eine Einteilung der Kolonien ist sehr schwierig. Wenn man dabei die wirtschaftliche Bedeutung ins Auge faßt, so ergeben sich folgende Arten: 1. Siedelungs- oder Ackerbaukolonien. Zn ihnen gehören auch die Viehzuchtkolonien. 2. Pflanzungskolonien in tropischen Gegenden zur Gewinnung tropischer Erzeugnisse. 3. Bergwerkskolonien für die Aus- beutung der Bodenschätze. 4. Handelskolonien zum Zwecke gewinn- bringenden Händels mit weniger kultivierten Völkern. Eine besondere Stellung haben die Eroberungskolonien. Sie dienen zwar auch zur Ausbeutung auf wirtschaftlichem Gebiete, sind aber im wesentlichen dazu bestimmt, die Macht des Staates auszudehnen. Ihnen zuzu- rechnen sind die Militärkolonien. Es kann ferner zwischen äußerer und innerer Kolonisation unterschieden werden. Die innere Kolonisation bezweckt die Hebung des Staates durch Urbar- machung des Ödlandes, sie kann aber auch politischen und sozialen Zwecken dienstbar gemacht werden. In diesem Falle beabsichtigt man, durch die Kolonisten die eigene Nation in bestimmten Gegenden zu erhalten oder durch Gütergründuugen einen leistungsfähigen Mittelstand zu schaffen. 2. Geschichtlicher Überblick über die koloniale Tätigkeit der Völker, a) Handelskolonien der Phönizier. Die Pflanzstädte der Griechen. Innere und äußere Kolonisation der Römer. Karthago. Die Phönizier gründeten überall im Mittelmeer Handelskolonien, nur bestimmt, Handel mit den Bewohnern des Hinterlandes zu treiben.
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