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1. Das Mittelalter - S. 18

1889 - Gotha : Perthes
18 Die inneren Zustnde der Germanen. A. Die politischen. a) Hie Stnde. Die germanische Bevlkerung schied sich in persnlich Freie und per-snlich Unfreie (Knechte). Die letzteren waren Gegenstand des Kaufs und Verkaufs; ein Teil von ihnen war mit Land ausgestaltet und gab dafr dem Herrn eine bestimmte Abgabe. Den Unfreien gegenber standen die drei Stnde der Adligen, Freien und Hrigen. Die letzten, wohl ursprnglich die unterjochte Vlkerschaft des Landes, durch Freilassung von Knechten vermehrt, gewhnlich Liten genannt. waren zwar persnlich frei, aber ohne eigenen Grundbesitz und staatliche Rechtex). Den Kern des Volkes bildete der Stand der Freien, uerlich durch das lange Haar kenntlich; ihm gehrte an. wer von freien Eltern abstammte; die volle rechtliche Stellung im Staat erhielt indes der Sohn nicht schon durch die Geburt, sondern durch selbstndigen Grund-besitz (den Besitz einer Hufe vgl. b). der den Freien stand der Adel, nur wenige Geschlechter, die von altersher ein besonderes Ansehen hatten. Bestimmte politische Rechte vor den Freien lassen sich fr ihn nicht nachweisen. b) Der Grundbesitz und die Markgenossenschaft. Stdtischem Zusammenleben waren die Germanen abgeneigt; sie wohnten in einzeln liegenden Gehften oder in offenen Drfern, in denen jedes Haus frei lag. umgeben von Hof und Garten; das Ganze hie spter Hofsttte. Gemeinsam war das ungerodete und ungeteilte Land, das die Flur umgab, die Grenze (Mark) der einen Dorfschaft gegen die andere; die einzelne Dorf-gemeinde hie hiernach auch Markgenossenschaft. Alles, was der einzelne Dorfgenosse besa. Hossttte. Ackerland und das Recht an der gemeinen Mark, hiesz zusammen Hufe. Von dem Besitze einer Hufe hing das volle staatliche Recht des Freien ab; dasselbe bte er aber nicht in der Markgenossenschaft, obwohl auch sie sich zur Beratung gemeinschaftlicher (Gemeinde-) Angelegenheiten, gewhnlich unter der Dorflinde, versammelte; Trgerinnen des staatlichen Lebens waren vielmehr in der ltesten Zeit die Gaue und Vlkerschaften. c) Hie (Hatte und Vlkerschaften. Die Vlkerschaften waren fr die Zwecke des Staates in Gaue ge-teilt, deren Vorsteher, die Fürsten (principes), ihre Fhrer im Kriege und die Leiter der gerichtlichen Verhandlungen waren. Das Ansehen dieser Fürsten war groß, um so grer, je bedeutender das Gefolge war, das sich um sie bildete; junge, waffenfhige Männer, die ohne den Besitz einer Hufe waren der Grundbesitz erbte meist ungeteilt auf den ltesten Sohn , schlssen sich nmlich gern an einen der Fürsten an und verpflichteten sich ihm eidlich zur Treue und Hingebung; sie wohnten bei ihm, waren im Frieden seine Herdgeiellen (Bankgenossen), kmpften im Kriege an seiner Seite; auch zogen sie zeitweilig von ihm fort, um in der Ferne fr seinen Ruhm zu streiten. Zu gewissen Zeiten, bei Neu- oder Vollmond traten Gau und Vlkerschaft 1) Bei den Angehrigen der gotischen Vlkergruppe finden sie sich nicht.

2. Das Mittelalter - S. 23

1889 - Gotha : Perthes
23 Der allgemeine Gottesdienst fand im heiligen Hain statt, bei den rohen Anfngen der Baukunst dem wrdigsten Orte gttlicher Verehrung: hier standen die Symbole der Götter, ein Wagen (Pflug, Schiff) oder ein heiliges Tierbild oder eine Sule (Stamm); denn die Götter selbst bildlich darzustellen galt als ihrer unwrdig *) ^.. v Die Vermittler zwischen dem gesamten Volk und den Gottern waren die Priester^); sie sprachen die feierlichen ffentlichen Gebete und vollzogen die Ttung der Opfertiere; jeder ffentlichen Verhandlung der Freien ging ein Opfer voran; so war es natrlich, da die Opfersttten auch die Gerichts-statten (Malsttten) waren; die Priester befragten durch Werfen der Lose die Götter, ob die beabsichtigte Verhandlung stattfinden solle; fielen diese gnstig, so geboten sie Schweigen und verkndeten damit den Anfang der Verhandlung und zugleich den Frieden (den Thingfrieden); dessen Bruch, gleichsam eine Verletzung der Gottheit, ward von ihnen mit Strafen geshnt^). Wie man unter der Weihe der Götter Gericht hielt, so kmpfte das Heer unter ihrem Schutze; ihre Symbole, den heiligen Hainen entnommen, trugen die Priester ihm vor in der Schlacht. Siegesfreude und Todesverachtung weckte in den Germanen der Glaube an Odhin, aber neben dem kriegerischen Geist, der leicht in rohe Zerstrungs-wut und unstte Eroberungssucht ausarten konnte, stand ein huslicher, auf friedliche Thtigkeit gerichteter Sinn, den die milden Gestalten der Gttinnen aufrecht hielten. 2. Die Germanen während ihrer Wanderungen. Die groe germanische Vlkerwanderung erhielt ihren ersten Ansto durch die mongolischen Hunnen4), welche von Asien durch das Vlkerthor zwischen dem lit'lgcbitge und dem kaspischen Meer um 372 in Europa eindrangen. An der Wolga gerieten sie auf die Alanen, welche die Steppen westwrts bis zum Don bewohnten; nach deren Unterwerfung berschritten sie den Don und bestrmten das Reich des Ermanarich, des Knigs der Ost-goten aus dem Geschlechte der Amaler, der einen groen Teil der zur gotischen Gruppe gehrenden Völker beherrschte und zahlreiche, in der groen osteuropischen Ebene wohnende slavische und finnische Völker in Abhngigkeit von sich gebracht hatte. Dies groe Ostgotenreich erlag dem ersten Anprall der Hunnen; Ermanarich gab sich selbst den Tod, der grte Teil der Ost-goten und mit ihnen die Gepiden unterwarfen sich der hunnischen Herrschaft; die Westgoten, welche die alten dacischen Gebiete bewohnten, wichen den 1) Doch sind die Anfnge des Tempelbaues u. bildl. Darstellung der Götter vorhanden gewesen. , . ^ ,L 2) Einen besonderen (geschlossenen) Priesterstand, wie die Kelten m den Druiden, hatten die Germanen nicht, sondern jeder, der s. selbst od. dem die anderen eine besondere Kenntnis der Gttersagen. Opfer, Runen u. s. w. zutrauten, konnte das priesterl. Amt bernehmen. 3) selbst mit Leibes - und Freiheitsstrafen, die sonst nach altgermanischem Rechte gegen den Freien nicht anwendbar waren; auch bei Bruch des Heersriedens vollstreckten die Priester die Strafen. , . w , 4) wahrscheinl. ein Mischvolk des trkischen u. finnischen Stammes (vgl. litt Anhang die Blkertasel).

3. Das Mittelalter - S. 34

1889 - Gotha : Perthes
1. Jeriode. Bis zum Untergang der Staufer (bis zur Bollendung der ppstlichen Weltherrschaft). I. Die Lildnng des universalen Frankenreiches. Ii. Das frnkische Kaiserreich. Iii. Die Bildung des universalen deutschen Keiches. Iv. Das deutsche Kaiserreich (rmische Neich deutscher Nation). Die kreuzzge. berblick. Die germanische Vlkerwanderung ist nur ein Teil jener mchtigen Vlkerbewegungen, welche die Geschichte des Mittelalters einleiten; denn in die von den Germanen im stl. Europa gerumten Landstriche dringen slavische (und finnisch-mongolische) Völker ein; jener germanisch; stabischen Wanderung aber, welche den Occident umgestaltet hat, steht der groe arabische Vlkersturm gegenber, welcher eine hnliche Wirkung auf den Orient gehabt hat. Indem die Araber zugleich eine neue Weltreligion ausbilden und mtt den Waffen in der Hand ihren Glauben nach dem Occident tragen, geraten sie mit den christlichen Vlkern' in einen unvershnlichen Streit. Der Gegensatz beider Religionen ist das ganze Mittelalter hindurch lebendig; zuletzt dringt der ^slam nach dem Falle Ostroms sogar tief in die christliche Welt ein. Aber während derselbe zwar uerlich Fortschritte macht, innerlich jedoch erstarrt, eneuat das Christentum durch die Reformation ein neues. hheres leben unter den Vlkern; zugleich erffnet sich ihm durch die Entdeckung der neuen Welt ein Schauplatz fr eine unermeliche Thtigkeit. Die Trger allgemeiner Kultur bleiben daher die christlichen -Belker, unter diesen aber ist es im Anfange des Mittelalters zuerst das frnkische, das zu hheren Stufen der Entwicklung hinansteigt und den Gang der europischen Geschichte in neue Bahnen hinberfhrt. Auf rmischem (gallischem) Boden erobernd sich ausbreitend, greift es zugleich in die alte A^t Muck und fgt allmhlich die Völker des alten Germaniens (Deutschlands) den Ordnungen eines greren Staatsverbandes ein. Infolge seines Anschlusses an die rmische Kirche berliefert es ihnen das m deren Besitze befindliche geistige Erbe des Altertums. Als unter Karl d. Gr.

4. Das Mittelalter - S. 35

1889 - Gotha : Perthes
35 das frnkische Reich bte erste Macht des Abendlandes wurde und nach der Eroberung Italiens selbst Rom ihm angehrte, schien eine kaiserliche Gewalt hergestellt und das (roest=) rmische Reich erneuert zu sein. In Wahrheit fehlte dem frnkischen Weltreiche zu lngerem Bestnde die gestaltende Kraft des alten rmischen Staates. Der herrschende, der Individualitt (in Recht und Sprache) Spielraum gebende germanische Geist lie die freie Ent-faltung der Nationalitten und die Ausbildung selbstndiger nationaler Reiche zu. Am krftigsten entwickelte sich unter diesen zunchst das deutsche Reich, welches die Fhrung des Abendlandes bernahm. Von der Idee eines Uni-versalstaates erfllt, erneuerte Otto I. abermals das rmische Kaiserreich, das freilich, einzig auf der Treue der Lehnsmannen zu dem Herren ruhend (Lehnsstaat), in strmischen Zeiten ohne Festigkeit war. Diesem rmischen Reiche deutscher Nation stellte sich die rmische Kirche gegenber, deren hierarchische Richtung von dem wahlverwandten Geiste der romanischen Völker vorzugsweise getragen, aber auch von dem kindlichen Glauben der ger-manischen Völker an die gttliche Stellung des rmischen Bischofs auf Erden untersttzt ward. Die asketische Sittlichkeit ebenso wohl als der kriege-rische, ritterliche Sinn der jungen romanischen und germanischen Nationen fand in den Kreuzzgen die hchste Befriedigung, deren Bedeutung das Papsttum rechtzeitig erfate und dadurch an die Spitze der christlichen Völker trat. Bei seinen morschen Grundlagen konnte sich das deutsche Kaisertum in seiner universalen Stellung gegen die feste Gliederung der rmischen Kirche nicht behaupten. Der groe Kampf der beiden hchsten Gewalten, der ausgebrochen war. endete daher mit dem Siege des Papsttums, das fortan den Anspruch erhob, die christliche Welt zu leiten. Mit dem Untergange der kaiserlichen Macht und der Weltherrschaft des Papsttums schliet die erste Periode des Mittelalters. I. Die Lildung des universalen Frankenreiches. Nach der Mitte des 6. Jahrh. erfolgte die letzte Wanderung der Sd-germanen; die Langobarden nmlich zogen nach Italien und entrissen das-selbe grtenteils dem byzantinischen Kaisertum. Indem sie auch nach dem Besitze Roms trachteten, fanden sie in dem Papsttum einen erbitterten Gegner; dasselbe rief, von Ostrom nicht geschtzt, ja durch den Bilderstreit mit ihm zerfallen, schlielich die Hilfe des Frankenreiches an. welches gleichzeitig durch seine Siege der die Araber seine Kraft offenbart hatte. Im Bunde mit dem Papsttum bernahmen darauf die frnkischen Könige die Herrschaft des christlichen Abendlandes und bildeten jenen kriegerisch-priesterlichen Staat aus. i welcher die Grundlage aller europischen Entwicklung geworden ist. 1. Die Langobarden. A. Ihre Wanderungen is nach Italien. Bis der die Mitte des 4. Jahrh. saen"die Langobarden in ihren alten Wohnsitzen an der und. Elbe; innerhalb der groen Vlkerbewegung wanderten sie sdstl.; im 6. Jahrh. 3*

5. Das Mittelalter - S. 9

1889 - Gotha : Perthes
ganze Abendland verbreitete, so entstand ein Verein vieler Klster unter einer gleichen Regel, d. h. der erste Mnchsorden (Benediktinerorden). Kassiodor x), Staatsminister unter dem Ostgoten Theoderich und feinen Nachfolgern, der (wahrscheinlich 538) sich in ein von ihm erbautes Benediktinerkloster zurckzog, wandte die Thtigkeit der Mnche auch auf gelehrte Beschftigungen. Indem die Benediktiner wste Gegenden urbar machten, fr Erziehung und Unterricht in ihren Klosterschulen sorgten, in ihren Klosterchroniken die Zeit-geschichte darstellten und durch Abschreiben die Werke des Altertums erhielten, haben sie sich um die allgemeine Bildung die hchsten Verdienste erworben und den edlen, fr alle Bedrfnisse der Menschheit gleich empfnglichen Geist des Christentums bewhrt. Wenn das Christentum die Aufgabe, in dem rmischen Reiche ein hheres geistiges und sittliches Leben zu wecken, nicht erfllt hat. so liegt der Grund einerseits in der tiefen Versunkenheit der alten Welt, anderseits auch darin, da aus der christlichen Kirche selbst das innere Leben und die frische Begeisterung der ersten Jahrhunderte gewichen war. Manches ute_ hatte sie in dem rmischen Staate gewirkt; die unsittlichen Schauspiele des Heidentums waren aufgehoben oder beschrnkt, die Gladiatorenkmpfe verschwanden allmhlich, das Los der Sklaven und Gefangenen war gemildert, den Weibern waren grere Rechte eingerumt. Aber zur Hervorbringunz einer neuen Zeit bedurfte es der naturwchsigen Kraft eines neuen Volkes. Il Die Germanen bis zum Untergange der Manischen Knigreiche. 1. Die Germanen vor der Vlkerwanderung. A. Ihre ltesten Wohnsitze. Die Germanen gehren dem indo-europischen oder arischen Stamme an (vgl. Vlkertasel am Schlu); . einige Jahrh. vor Beginn unserer Zeitrechnung, wo sie zuerst erwhnt werden, ; jalten sie die Gestade der Nord- und Ostsee inne; im Westen am Rhein stieen sie aus die Kelten, die gleichfalls ein Glied des indo-europischen Stammes sind; von diesen wahrscheinlich bekamen sie den Namen der Ger-manett2), den die Rmer beibehalten haben; sie selbst bezeichneten sich nicht mit einem gemeinsamen Namen; scheinbar ohne das Bewutsein der gleichartigen Abstammung, lebten sie, in eine Reihe von Vlkerschaften geteilt, durch kein politisches Band zusammengehalten, dahin 3). Trotz mannigfacher Verwandtschaft 1) In s. Schrift De artibus ac diseiplinis liberalium artiurn" behandelte er b. 7 Schulwisseuschasten, in welchen b. Summe aller bamaligen Bilbung enthalten schien ; biefe Einteilung blieb in den Schuten des Mittelalters bestehen. Grammatik, Rhetorik u. Dialektik bilbeten das Trivium fr b. unteren Klassen ob. Trivialschulen, Geometrie, Musik, Arith-metik, Astronomie das Quabrivium fr b. hheren Klassen. 2) Die Bedeutung ist unsicher; bei den Germanen selbst ist die Bezeichnung nie heimisch geworben. 3) Nur in b. Sage, die Tacitus berichtet, offenbarte f. b. Gefhl der Einheit. da b. Stammvter des Volkes, b. Ahnen dreier groer Stmme, der Jngvonen (Ingaevones), Istvonen (Istaevones) u. Hermionen (Herrnines), von Mannus, b. ersten Menschen, u. biefer von b. erbgeborenen Glte Tuisto abstamme.

6. Das Mittelalter - S. 58

1889 - Gotha : Perthes
58 Ii. Das frnkische Kaiserreich. Als neuer Feind erhoben sich Ans. des 9. Jahrh. gegen das Frankenreich die im Heidentum verharrenden nordgermanischen Völker, die nun der ein Jahrh. das Abendland (das neue rmische Reich) ebenso bestrmten, wie die sdgermanischen Völker während ihrer Wanderungen die altrmischen Gebiete. Auch diesen Feind drngte Karl der Groe zurck; er hinterlie das Kaiser-reich im Inneren geordnet und nach auen gesickert. Freilich regten sich bald nach seinem Tode allerorts die zerstrenden Mchte. Der frnkische Grundsatz der Reichs teil ung machte sich wiederum geltend; im Zusammen-hang damit stand das bei den stlichen und westlichen Vlkern immer schrfer hervortretende Bewutsein der verschiedenen Nationalitt. Deutlich trat ferner hervor, da der Zusammenhalt des Reiches Karls trotz mannigfacher darauf gerichteter Gesetze und Einrichtungen wesentlich auf einer groen Per-snlichkeit geruht hatte. Dagegen zeigte die durch einheitliche Sprache und gleiches Recht zusammengehaltene rmische Kirche eine feste Gliederung, und schon in der Mitte des 9. Jahrh. erhob das Papsttum an Stelle des Kaiser-tums Anspruch auf die Herrschaft der die Welt. Die auf allen Seiten drngenden ueren Feinde fhrten noch einmal zur Wiederherstellung der universalen weltlichen Macht; als dann^ das karolingische Geschlecht sich unfhig zur Leitung derselben erwies, zerfiel das Frankenreich, und es trennten sich fr immer die stlichen Germanen von den westlichen Romanen. 1. Befestigung des Reiches nach nutzen und im Innern (bis zu'm Tode Karls d. Gr. 814). A. Per Ineukrieg. Die Nordgermanen (Normannen, Wikinger) l) traten, seitdem auch die Sachsen das Christentum angenommen und eng mit dem Frankenreiche verbunden waren, als erbitterte Feinde des abendlndischen Reiches auf. zuuchst die Dnen, welche in die von den Jten und Angeln gerumten Striche der jtischen Halbinsel eingewandert waren (vgl. S. 27. 2). Das Hilfegesuch vieler schsischer Nordleute (Nordalbinger), die nach einem miglckten Kampfe mit Karl 804 (vgl. S. 55. 1) zu den Dnen geflohen waren, bestimmte diese zum Kriege; zu einem entscheidenden Kampfe kam es nicht; die Dnenschiffe plnderten die Ksten der Nordsee; vor einem frnkischen Landheer gingen die Dnen zurck, die bis zur Elbe vorgedrungen waren (808); 810 zog der alte Kaiser selbst noch einmal ins Feld, doch kam vor Ausbruch des Kampfes der Friede zustande. Die Eid er ward der Grenzflu zwischen dem frnkischen und dnischen Reiche. Zu seiner Sicherung zog der Dnenknig einen Wall von der Schlei (Busen der Ostsee) sdwestl. der die Halbinsel bis zu den Smpfen des Eidergebietes. Das zwischen Eider und Schlei liegende Gebiet ward von den Franken als Mark2) (dnische, spter schleswigsche) eingerichtet. 1) Der Name wird v. Wik (Meerbusen) abgeleitet (also Männer ans d. nord. Fjorden). 2) Bestimmter ausgebildet wurde sie von Heinrich I., der die deutsche Grenze bei Schleswig (am Westende der Schlei) befestigte. Um dieselbe Zeit trat auch von dnischer Seite an die Stelle der frheren Anlagen das strkere Danewirk. eine Verichauzung mit Wall u. Graben.

7. Das Mittelalter - S. 46

1889 - Gotha : Perthes
46 ersten Kalifen war einfach und ihre Macht durch den starken Freiheits- und Selbstndigkeitstrieb der Araber eingeengt; als aber die Gter Asiens und Afrikas am Abbasidenhof zusammenstrmten und das arabische Blut mit fremden, des. trkischen Bestandteilen stark vermischt ward, da fhrte der unermeliche Reichtum zu wahnsinniger ppigkeit und Genusucht und die Vereinigung aller weltlichen und geistlichen Gewalt in der Person des Kalifen zu orientalischer Grausamkeit und wilder Mordlust. Die Polygamie, die jedes geregelte Familienleben zerstrte und ihren verderblichen Einflu auf die ganze Bevlkerung ausbte, ward an dem Kalifenhofe zum unheilbaren Krebs-schaden des Reiches. Zahllose Brudermorde, Emprungen, Thronstreitigkeiten entsprangen daraus. Mit dem Zerfall des Kalifates, der Zersplitterung der islamitischen Welt, dem berwuchern trkischer und anderer Volksteile ging auch die arabische Kultur allmhlich zurck; der die wissenschaftliche Forschung triumphierte die Orthodoxie des Korans, und die frische Thatkraft ward durch ein fata-listisches Ergeben in das unvermeidliche Verhngnis gelhmt. 4. Die Franken. A. Z)ie Grndung des Weiches durch M'odovech und seine Shne. Einer der salischen Könige, Chlodovech (481511), der Sohn Chuverichs, legte 486 durch Eroberung des Landes von der Somme und Maas bis zur Seine, wo der Rmer Syagrius nach dem Untergange Westroms mit kniglicher Macht waltete, den Grund zu dem neuen Frankenreiche; allmhlich dehnte er die Eroberung der die Landstriche zwischen Seine und Loire aus. Zehn Jahre spter (496) unterwarf er die Alamannen; noch in dem-selben Jahre trat er, von seiner katholischen Gemahlin (Chrotechildis) beein-flut, zum katholischen Christentum der; am Weihnachtsfest ward er mit einem Teile seines Volkes in Reims [rms] (zwisch. Aisne [an] u. Marne) vom Bischof Remigius getauft. Allmhlich folgten die Franken ihrem Könige in der Annahme des Christentums, der erste germanische Stamm, der die Verbindung mit der rmischen Kirche einging. Die Bedeutung derselben trat bald zutage; nicht nur hatte Chlodovech die starren Schranken hinweg-gerumt, die in den manischen Reichen Germanen und Romanen trennten, sondern fortan galt er als Schirmherr des wahren Glaubens in ganz Gallien und erhielt die Untersttzung der gesamten katholischen Geistlichkeit fr seine weiteren Eroberungsplne. Unter dem Jubel der katholischen Bevlkerung zog er daher 507 aus zur Vertreibung der Westgoten aus Gallien; Bekmmernis der ihren ariani-schen Glauben gab er selbst als Grund seiner Heerfahrt an. In einer groen Schlacht bei Poitiers besiegte er den Alarich Ii. und breitete seine Herrschaft bis der die Garonne aus. Das bewaffnete Einschreiten Theoderichs d. Gr. machte dem Kriege, in welchem die Burgunder auf Chlodovechs Seite standen, ein Ende (510). Chlodovech beschlo seine Eroberungen, indem er die noch selbstndigen frnkischen Reiche, salische wie ripuarische, durch List und Gewalt an sich ri und somit den ganzen Stamm unter seiner Herrschaft vereinigte.

8. Das Mittelalter - S. 48

1889 - Gotha : Perthes
48 Die Verhltnisse im Innern. Nicht weiter als bis in das und. Scheldegebiet*), an der Maas bis zu den Ardennen, an der Mosel bis in die Gegend von Metz (vgl. Karte S. 47) hatte sich der frnkische Stamm ausgebreitet; in dem brigen Gallien behauptete sich die romanische Bevlkerung im vollen Gensse ihres Grundbesitzes; nur das ffentliche und Herren-lose Gut nahm der König und sein Gefolge fr sich in Anspruch. Auch die germanischen Stmme behielten ihr altes Gebiet und ihr heimisches Recht. So blieb tu dem Frankenreiche die Besonderheit der Stmme und der Gegensatz der germanischen und romanischen Bevlkerung. Wie die Grndung des Reiches einzig von dem Willen des Knigs ausgegangen war, so ruhte allein auf seiner Persnlichkeit die Verbindung der verschiedenen Völker zu staatlicher Gemeinschaft. a) $6 Knigtum. Von dem Lande zwischen Somme und Loire aus, das als Mittelpunkt des frnkischen Reiches erschien und in dem Chlodovech zuletzt Paris zur Hauptstadt hoben hatte, herrschten die Könige der die frnkischen Gebiete. uerlich schied sie wie das ganze knigliche Geschlecht der Merovinger das langherabwallende Haar*) von dem Volk; ihre Macht ruhte auf ans-gedehntem Grundbesitz in allen Teilen des Reiches; erhebliche Einnahmen zogen sie auerdem aus den Friedens- oder Bugeldern, den Steuern der rmischen, den freiwilligen Gaben der germanischen Bevlkerung, endlich den Zllen und Wegegeldern. Alle diese Einknfte (seus) standen dem Könige zu freier Verfgung. Die Macht des Knigs war erblich und unabhngig von dem Volke, das nicht mehr in allgemeinen Versammlungen ^) zusammentrat; an die Stelle des Gemeinfriedens trat der Knigs frieden; Gehorsam gegen seinen Befehl konnte er durch Strafen erzwingen; diese zwingende Gewalt im Gericht wie im Heer hie Bann. Der König war der Mittelpunkt des Staates, seine Person vom Reiche nicht getrennt; die Diener an seinem Hofe waren zugleich die hchsten Beamten; aus ihren Reihen gingen auch diejenigen hervor, die ihn in den Gauen vertraten. b) Hos- und Oaubeamte. Frh wurden die Shne angesehener Familien nach dem Hof gebracht, um sich fr die Geschfte des Friedens und Krieges auszubilden; hier erhielten sie wohl zunchst ein niederes Hofamt wie das des Schenken oder Mar-schalks (Vorstehers der Marstlle) und stiegen allmhlich zu den hchsten Hof-und Staatsmtern empor. Die Aufsicht der das Gesinde und Hauswesen fhrte der S e n i s ch a l k (d. h. der lteste Knecht); gleichbedeutend mit ihm war ursprnglich wohl der niaiordomus (Hausmeier). Fr die persnlichen Dienstleistungen bei dem Herrscher waren Kmmerer angestellt, bei der Aus- 1) Die frnk. Ansiedelung hielt s. nrdl. v. der Lijs [lei] (l. Nebenfl. der Schelde); a. d. mittl. Mosel zog s. dieselbe an der Saar entlang sdstl. nach dem Wasgau zu. Die Gegenden der ob. Mosel blieben romanisch. 2) Das ehemalige Merkmal der Freien war zum Vorrecht der Könige geworden. 3) Unter Chlodovech ist das Volk noch im Mrz zur Heerschau zusammengetreten (d. sogen. Mrzfeld)', bei der wachsenden Gre des Reichs war es unmglich, die gesamte Be-vlkerung zu einer Heerversammlung zu vereinigen; in den stl. Landen jedoch (in Austraften) erhielt s. die Sitte, das Volk alljhrl. wenigstens einmal um den König zu versammeln.

9. Das Mittelalter - S. 50

1889 - Gotha : Perthes
50 d) Bit Auflsung der alten germanischen Stnde. Die scharfe stndische Sonderung der alten Zeil in Adlige'), Freie, Liten und Unfreie konnte bei dem erweiterten Staatswesen sich nicht behaupten; persnliche Verbindungen mit dem Könige, den Groen, der Kirche fhrten die Betreffenden der die Standesgenossen hinaus. Knechte empfingen Waffen und stiegen in der Umgebung der Pornehmen zu Ansehen und Einflu empor; die Zahl der Freigelassenen vermehrte sich, der Stand der Freien verarmte: viele begaben sich in den Schutz Mchtigerer und bertrugen ihnen die Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten; dagegen wuchs durch knigliche Schenkungen der Reichtum einzelner Familien; es bildete sich eine Aristokratie, welche den grten Einflu auf die Verhltnisse des Staates erlangte. B. pte Schwche und Zerrttung des Krankenreiches. Nach Chlotachars I. Tode (561) traten wiederum Teilungen ein, durch welche die nationale Zusammengehrigkeit des romanischen W. und des germanischen O. den Vlkern zum Bewutsein kam. Man begann die Lande auf beiden Seiten der Seine von der Loire bis zu dem Quellgebiet der Schelde Neustrien (Neuster, Neustrasia), die stl. davon gelegenen Gebiete des frnkischen Stammes Austrasien (Auster, Austrasia) zu nennen (vgl. Karte S. 47). All-mhlich bekamen diese Namen auch politische Bedeutung und bezeichneten die beiden Hauptreiche des W. und O.. neben denen Burgund als 3. selbstndiges Glied erscheint. Aquitanien (sdl. v. d. Loire) und Provence wurden als Provinzen diesen Reichen zugeteilt. Die Stmme der Alamannen, Baiern und Thringer standen zwar in Abhngigkeit von den austrasischeu Knigen, waren aber unter dem austrasischen Namen nicht einbegriffen. Fortwhrende Brgerkriege hemmten eine weitere Entwicklung nach auen; im Innern lsten sich die Bande der Zucht und Ordnung; der pltzliche ber-gang aus den alten einfachen Lebensordnungen in groe Verhltnisse, die Ver-bindung roher germanischer Kraft mit rmischer ppigkeit und Weichlichkeit erzeugten in dem frnkischen Volke, besonders in dem Geschlechte Chlodovechs 2), eine sittliche Entartung, die zu den grausamsten und schamlosesten Thaten fhrte und dem Knigsgeschlechte zuletzt alle Lebenskraft raubte. Wenn auch das germanische Austrasien nicht ganz frei von der eingerissenen Verderbnis blieb, so waren doch hier die Zustnde weit gesundere als auf rmischem Boden. Von hier aus ist denn auch das frnkische Reich noch einmal krftig wieder hergestellt und weiter entwickelt worden. Unter den schwachen Knigen gewann im 7. Jahrh. die mchtig empor-strebende Aristokratie die Gewalt im Staate; an ihrer Spitze standen die Hausmeier, die mit der zunehmenden Unfhigkeit des merovingischen Ge-schlechtes die gesamten kniglichen Machtbefugnisse an sich nahmen und als eigentliche Herren des Reiches (als principes Francorum) erscheinen. Doch auch sie vermochten die trotzigen Groen, von denen sie erhoben wurden, nicht in Schranken zu halten; das ganze Reich schien sich aufzulsen; in Aquitanien 1) Bei dem frnkischen Stamm findet s. ein Geburtsadel schon zur Zeit der lex salica nicht mehr. (Die lex. sal. ist eine Aufzeichnung des altsalischen Strasrechts, das lteste deutsche Rechtsbuch, das wohl um die Mitte des 5. Jahrh. entstanden ist.) 2) Zu dem Ungestm der Männer kam Ende des 6. Jahrh. noch die Eifersucht zweier rukevoller Weiber, Brunhilde u. Fredegunde.

10. Lehrbuch der Geschichte für die Ober-Secunda höherer Lehranstalten - S. V

1895 - Gotha : Perthes
An dem Schlsse meiner geschichtlichen Lehrbcher mchte ich mit kurzen Worten auf den Standpunkt hinweisen, von dem ich bei der Einteilung des Stoffes ausgegangen bin. Von Anfang an stand es bei mir fest, da fr die Schule nur die groen Staatsbildungen der Haupteinteilung zu Grunde gelegt werden knnten und da die Staatsverfassungen, die religisen Bewegungen und der sogen, kulturgeschichtliche Stoff diesem Gesichtspunkte unterzuordnen seien. Dies Verfahren hat sich denn auch auf das beste bewhrt; denn nur so war es mglich, den geschichtlichen Stoff der drei oberen Klassen als ein zusammenhngen-des Ganze zu behandeln. Die mir bekannten Lehrbcher schwanken dagegen in ihren Einteilungen hin und her; bald ist es die Verfassung, bald ein kirchlicher, bald ein allgemein politischer, bald ein kulturgeschichtlicher Gesichtspunkt, der sich hervordrngt; eine Einheit in der Einteilung des Ganzen sehe ich nirgends. Es sei mir gestattet, den Gedankengang, den ich genommen habe, noch einmal hervorzuheben. Das Altertum kommt, da es den Menschen nur von der politischen (brgerlichen), nicht von der religisen (allgemein menschlichen) Seite ansieht, zu dem scharfen Gegensatz der Stnde und der Nationen; der politische Gedanke treibt hier in dem Inneren der Staaten zu der Herrschaft einer kleinen Anzahl von Brgern und nach auen zu der Herrschaft einzelner Völker, also zur Eroberung und schlielich zu der Errichtung eines Weltreichs. Erst das Christentum giebt dem Menschen (Individuum) sein volles Recht und hebt da-durch grundstzlich innerhalb der Staaten die politischen Vorrechte und nach auen die Herrschaft einzelner Völker auf. Doch der universal-politische Gedanke des Altertums lebt tut Mittelalter in der rmisch-katholischen Kirche fort, und dieser ordnen sich die Germanen trotz des in ihnen lebendigen Gedankens der individuellen Freiheit zunchst unter. Erst in der N e u z e i t tritt die christ-liche und germanische Grundidee klar hervor, und insbes. hat das neue deutsche Kaiserreich sowohl den christlich-humanen als auch den national-politischen Gedanken in sich aufgenommen. Diesen Grundideen entsprechen die einfachen Dispositionen der Lehrbcher. Das Altertum ist durch die Bilduug der drei groen Welt-reiche charakterisiert; das Mittelalter nimmt die universale Entwicklung in der Bildung des frnkischen und deutschen Kaiserreiches noch einmal uerlich auf (1. Periode); die Neuzeit zeigt die Vollendung der nationalen Staaten, deren Anfnge bereits in der 2. Periode des Mittelalters aufgedeckt sind.
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