Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Hamburg
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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gehörigen in fremde Hände geben kann. Die beste Pflege,
meinen sie, welche dem kranken Vater oder der kranken Mutter
zu teil werden kann, könne nur von den Kindern geleistet werden,
und niemand könne beim kranken Kinde die Pflege der Mutter,
beim kranken Bruder die der treueu Schwester ersetzen. Es ist
etwas Wahres in solchen Gedanken; denn die liebevollsten
Krankenpfleger werden allerdings die nächsten Anverwandten
sein; die besten aber sind sie nicht immer.
Unser allgemeines Krankenhaus ist eine Staatsanstalt.
Seine Erbauung und Einrichtung wurde von den Vertretern
unserer Einwohnerschaft beschlossen. Welcher andere Gedanke
könnte wohl die beiden gesetzgebenden Gewalten unseres Staates
dabei geleitet haben als der eine, etwas Gutes, Notwendiges auf
gemeinsame Kosten zum Wohle jedes Einzelnen zu schaffen?
Alle großen Städte haben Krankenhäuser. Diese Einrichtung
würde sicherlich nicht so allgemein verbreitet sein, wenn sie nicht
sehr segensreich wäre. Das Krankenhaus verdient es also nicht,
mit heimlicher Scheu, mit fröstelndem Gefühle betrachtet zu
werden. Es gehört vielmehr zu unseren wohlthätigen Ein-
richtuugen und darf volle Aufmerksamkeit und freundliche Teil-
nähme von jedermann beanspruchen.
Das Krankenhaus hat eine ganze Reihe bedeutender Vor-
züge vor der häuslichen Krankenstube, und dieselben kommen be-
sonders den Schwerkranken sehr zu gute. Die Krankenhäuser
werden von Ärzten geleitet, welche sich durch ihre Tüchtigkeit
und Geschicklichkeit bereits einen guten Ruf erworben hatten,
ehe ihnen das verantwortungsvolle Amt übertragen wurde. Der
Schwerkranke weiß also von vornherein, daß einer der er-
sahrensten Ärzte Sorge um ihn tragen und ihm diejenige Hilfe
bringen werde, die ärztliche Kunst und ärztliches Wissen zu
bringen vermögen. Dem Kranken wäre sonst vielfach die Möglich-
keit gar nicht gegeben, einen berühmten Arzt zu Rate zu ziehen,
da dieser nur wenigen Helsen könnte, wenn er lange Wege von
einer Krankenstube zur anderen zurücklegen sollte. Die ärztliche
Hilfe ist, wenn nicht durch den Oberarzt, so doch durch einen
seiner Hilfsärzte zu jeder Tageszeit und zu jeder Nachtzeit im
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Unter diesen mißlichen Verhältnissen rourbe die Zukunft des Hamburger Erzbistums gerettet durch die auf den Synoden zu Mainz (847 und 848) gefaßten Beschlüsse, wonach das gerabe erlebigte Bistum Bremen an Ansgar übertragen und mit Hamburg vereinigt rourbe. Jetzt konnte Erzbischof Ansgar, bet er über die reicheren Mittel des Bremer Bistums verfügte, mit erneutem Eifer das Missions-roerk roieber aufnehmen. Bei bent Dänenkönig Horich I., der mit Lubroig bent Deutschen freunbfchafttiche Beziehungen unterhielt, gewann er großen Einfluß und erlangte die Erlaubnis, daß in der Hanbelsstabt Schleswig, wo Kaufleute aus allen Säubern zusammenströmten, eine Kirche erbaut rourbe. Dann entschloß er sich, Schweden noch einmal zu besuchen, wo sich eine kleine christliche Gemeinde erhalten hatte. Sowohl von Horich als von Ludwig bent Deutschen erhielt er Empfehlungen und Aufträge an den Schwebenkönig Olaf und gelangte nach 20tägiger Seefahrt glücklich nach Birka. Er gewann zwar den König Olaf für lieh; ba bessen Macht aber beschränkt war, so mußte eine Volksversammlung barüber entscheiden, ob Ansgar die Predigt gestattet werden sollte. Nach Volkssitte wurde das Los geworfen, und als dies günstig ausfiel, durfte der christliche Gottesdienst ausgeübt werden. Eine neue Kirche wurde gebaut, zu welcher der König selbst den Platz hergab, und die christliche Lehre gewann wieder viele Anhänger. Nach feiner Heimkehr aus Schweden (um 854) hat Ansgar keine größeren Missionsreifen mehr unternommen, sondern war ausschließlich mit den kirchlichen Angelegenheiten seiner Diözese beschäftigt. Er starb in Bremen im Jahre 865.
Die unmittelbaren Ergebnisse der aufopfernden Tätigkeit Ansgars erscheinen allerdings nicht bedeutend: nur wenige christliche Gemeinden sind von ihm in Dänemark und Schweden gegründet worden; trotzdem haben feine Mifftonsreifen eine große weltgeschichtliche Bedeutung gehabt: von feinem ersten Auftreten an begann eine Wandlung in dem religiösen Bewußtsein der nordischen Völker sich zu vollziehen, und allmählich machten sich die Einflüsse höherer christlicher Kultur geltend. Hamburg war als kirchliche Metropole dazu bestimmt, den Verkehr mit dem Norden zu unterhalten; so
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Extrahierte Personennamen: Ansgar Ansgar Dänenkönig_Horich_I. Horich Ludwig Ludwig Olaf Ansgar Ansgar
das älteste Rom war ein Stadtstaat, ebenso die Renaissance-staaten in Italien, wie Venedig, Genua, Florenz. Die übrigen deutschen Staaten, abgesehen von Lübeck und Bremen, sind Flächenstaaten, mögen sie auch noch so klein sein.
Für den Hamburgischen Staatsangehörige,!, der im Stadtgebiet wobut, sind die Begriffe Gemeinde und Staat nicht verschieden. Die Gemeinde Hamburg ist gleichzeitig sein Staat.
Anders ist es dagegen mit dem Landgebiet, welches zwei Städte, Bergedorf und (Snyhaven, sowie eine ganze Reihe von Landgemeinden umsaßt und in die vier Landherren-schasten der Geestlande, der Marschlande, Bergedors und Ritzebüttel zerfällt.
Die Landgemeinden besitzen nur eine geringe Selbständigkeit. Sie haben hauptsächlich nur die Flur-, Ortsund Straßenpolizei, die Beaufsichtigung und Unterhaltung der Wege und Wasserläuse, dürfen gemeindepolizeiliche Verordnungen unter Androhung von Geldstrafe nicht über 18 Mark wider den Übertreter erlassen und ihre Gemeindevertreter, Gemeindevorsteher und Gemeindebeamten und -lehrer selbst wählen. Was sie für Anne, Hilfsbedürftige und das Schulwesen ausgeben, wird den Landgemeinden vom Staate voll ersetzt, Bergedors und Cuxhaven erhalten hierzu einen Staats-Zuschuß.
Das Wahlrecht zu deu Gemeindeversammluugeu ist nach den verschiedenen Gemeindestatuten sehr mannigfaltig. Es ist durchweg ein Klassen Wahlrecht, indem meistens ein Drittel der Gemeindevertreter durch die größeren Grundbesitzer, das zweite durch die kleineren Besitzer, die Anbauer, und das dritte durch die Mieter gewählt wird. Die Wahl geschieht durch Stimmzettel. Ganz besonders bemerkenswert ist, daß auch Frauen und Minderjährige, welche in einer Gemeinde Grundeigentum besitzen, das Stimmrecht haben. Sie müssen ihren Stimmzettel allerdings durch einen der Gemeinde angehörigen Mann abgeben lassen. Somit haben Frauen in den Hamburgischen Gemeinden Stimmrecht, welches ihnen für den Staat und das Reich versagt ist. Die Gemeindevertreter wählen aus ihrer Mitte den aus drei oder mehr Personen bestehenden Gemeindevorstand und diese
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A. Das Mittelalter.
I. Hamburg als kirchlicher Mittelpunkt des Nordens. (9. -11. Jahrhundert.)
1. Die Zeit der Karolinger.
Der heilige ansgar. (Erzbischof von 831 -865.)
Die ältesten sicheren Nachrichten über Hamburg gehen zurück auf die Zeit Karls des Großen, durch dessen Sachsenkriege überhaupt erst ein helleres Licht über die Verhältnisse des nördlichen Deutschlands verbreitet wurde. Damals wohnten längs der deutschen Nordseeküste die Friesen, hinter ihnen im Norddeutschen Tieflande, von den Gebieten der Ems, Lippe und Ruhr bis zur Eider, die Sachsen. Von den vier Stämmen, in welche dieses Volk sich teilte, hatte der nördlichste, die No rd albin gi er, das heutige Holstein inne. Ihre Grenznachbarn waren nördlich von der Eider die Dänen und im Osten, im jetzigen Mecklenburg, die wendischen Obotriten, die auch Wagrien (Ostholstein) besetzten.
Nachdem Karl der Große die Unterwerfung Nord-albingiens vollendet hatte (um 804), sicherte er nicht nur durch Einrichtung von Marken im Norden und Osten die Grenzen des neugewonnenen Gebietes, sondern er sorgte auch dafür, daß das Christentum hier eine bleibende Stätte fand. Zum kirchlichen Mittelpunkte des Landes wurde der Ort ausersehen, aus dem die spätere Stadt Ham b urg erwachsen ist. Schon vor Ankunft der Franken gab es am linken Alsteruser, am südwestlichen Abhange des Höhenzuges,
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Extrahierte Personennamen: Karls Karl_der_Große Karl
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An der Nordsee war die Völkergruppe der Friesen ansässig, welche von Drnsus unterworfen wurden, östlich von ihnen bis zur Elbe die Chauken. Östlich von der Elbe wohnten die Teutonen, nördlich davon die Völkergruppe der Sachsen und auf der kim-brischen Halbinsel die Kimbern.
Das Gefühl der Zusammengehörigkeit aller germanischen Völker sand seinen Ausdruck in der Stammsage, welche ihre Abkunft von Tuiskos Sohn Mannus und dessen drei Söhnen Ingo, Jsto und Jrmin herleitete. Der Name Germanen (wahrscheinlich „Nachbarn") ist keltischen Ursprungs und wurde zuerst auf die nächsten Nachbarn der Kelten, die Tungern, dann auf die übrigen Völker gleichen Stammes angewandt. Die Bezeichnung „Deutsche" (von thiod, das Volk) kam erst im 9. Jahrhundert auf für die rechtsrheinischen Stammesgenossen, welche die alte Volkssprache redeten, im Gegensatze zu den romanisierten Franken links vom Rhein. 2. Innere Zustande.
Die Bevölkerung der germanischen Stämme setzte sich zusammen aus Freien und Unfreien. Die Freien gliederten sich wieder in die Gemein freien und die besonders angesehenen Edelfreien. Die Gemeinfreiheit begründete den Vollbesitz der Rechte in Staat und Gemeinde; erst später wurde der Grundbesitz die Vorbedingung sür die Ausübung der wichtigsten Rechte in der Volksversammlung. Erworben wurde die Gemeinsreiheit durch Abstammung von freien Eltern, verloren durch Kriegsgefangenschaft oder Verknechtung (infolge eines Vertrages oder zur Strafe oder als Urteilsvollstreckung bei Zahlungsunfähigkeit). Der Adel, bestehend aus wenigen, besonders alten Geschlechtern (bei den Baju-varen fünf Adelsgeschlechter) besaß außer höherem Wergelde keine besonderen Vorrechte. Die Unfreien zerfielen in Freigelassene oder Hörige (Liten, libertini) und Knechte. Erstere erhielten von ihren Herren ein Grundstück zu bebauen und waren dafür zins- und dienstpflichtig; letztere waren vollkommen rechtlos, wurden aber meist gut behandelt. Volksfremde hatten keinerlei Rechte.
Die höchste Gewalt lag bei allen germanischen Stämmen bei dem Volke, der Gesamtheit der Gemeinfreien, welches dieselbe in der Volksversammlung (Ting, concilium) ausübte; sie bestand in der Entscheidung über Krieg und Frieden, der Wahl der Beamten
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träge. Immer zahlreicher drangen seitdem die Germanen in das Heer und Reich ein.
Die Entstehung der großen Völkerbündnisse im Ansange des dritten Jahrhunderts verstärkte die Angriffskraft der Germanen, welche durch ihre wachsende Volkszahl zu stets erneutem Vordringen genötigt wurden. Die Wirren im römischen Reiche um die Mitte des 3. Jahrhunderts machten die Grenzen wehrlos. Die Goten, welche unter dem Könige Ostrogota (aus dem Hause der Amaler) ein mächtiges Reich gründeten, überschritten die Donau und beunruhigten durch Seezüge die Küsten des Schwarzen Meeres; erst die Einräumung von Daeien und die Bewilligung von Jahrgeldern durch Aurelian brachte sie zur Ruhe. In dieser Zeit schied sich das Volk in Ost- und Westgoten. Um die Mitte des 4. Jahrhunderts erweiterte der sagenberühmte Ostgotenkönig Ermanarich seine Herrschaft durch Unterwerfung benachbarter germanischer und slavischer Stämme. Nachbarschaft und Verkehr verschafften der römischen Kultur und der christlichen Religion arianischen Bekenntnisses Eingang. Auch die Alamannen überschritten den Grenzwall und setzten sich im Zehntlande feft; die Franken und Sachsen plünderten Gallien.
Die Neuordnung des römischen Reiches durch Diocletiau und Constantin stellte noch einmal eine bessere Grenzverteidigung her. Aber bald drangen die Germanen wieder plündernd in die benachbarten Provinzen ein. und auch der Sieg Julians über die Alamannen bei Straßburg 357 brachte nur vorübergehende Erleichterung.
4. Kultur.
Die Religion der Germanen, für welche wir schriftliche Quellen nur in den nordgermanifchen, aber erst in christlicher Zeit aufgezeichneten Liedern der Edda besitzen, bestand wie die der andern arischen Völker in der Verehrung der segenspendenden Mächte des Lichtes. Im Gegensatze zu den guten Lichtgöttern, welche gleichzeitig Träger der natürlichen und der sittlichen Weltordnung sind, stehen die Riesen, die Vertreter der den Menschen schädlichen Naturgewalten, welche mit jenen in unablässigem Kampfe liegen. Die zunehmende Zerrüttung der Natur und Verwilderung der Sitten
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Extrahierte Personennamen: Könige_Ostrogota Constantin
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In Rußland, welches ursprünglich weder im Norden noch im Süden an das Meer reichte, aber seit alter Zeit in Handelsbeziehungen zu Byzanz stand, begründeten zuerst die normannischen Waräger unter Rurik, nach der offiziellen Annahme 862, einen Einheitsstaat, dessen Schwerpunkt anfangs in Nowgorod bald in Kiew lag. Schnell verschmolzen Herrscher und Beherrschte zu einer einheitlichen Nation, welche mit den Petschenegen und Byzantinern siegreiche Kämpfe führte, aber mit der fortschreitenden Slavisierung die früheren Seefahrten aufgab. Wladimir der Heilige (977—1015) führte das Christentum nach griechischem Ritus ein. Bald aber sank die Macht des Reiches infolge innerer Kämpfe und der Entstehung der Teilfürstentümer. Die uuaus-gebildeteu Wirtschaftsverhältnisse, die geringe Zahl der Städte, der Mangel einer ständischen Gliederung, die Abhängigkeit der Kirche von Byzanz, die Roheit der Sitten (Trunksucht, Vielweiberei, Heidentum) zeigen die geringe Kulturstufe des damaligen Rußland. Der Einbruch der Mongolen 1231, welchen sich sogar der tapfere Alexander Newski von Nowgorod (f 1263) unterwerfen mußte, brachte Rußland auf Jahrhunderte in Abhängigkeit von den zucht-und sittenlosen Nomaden.
In Polen begründete zuerst Herzog Mseislaw aus dem Geschlechte der Piasten, gestützt auf fremde Söldner, eine Alleinherrschaft; er erkannte 962 die Oberhoheit des deutschen Reiches an, nahm 966 das Christentum an und gründete das Bistum Posen. Sein Sohn Boleslaw der Kühne (992—1025), ein treuer Vasall Ottos Iii., ein gefährlicher Gegner Heinrichs Ii., erstrebte die Herstellung eines großen christlichen Slavenreiches. Er unterwarf Pommern, Schlesien, Mähren und nötigte vorübergehend auch die Preußen zur Anerkennung seiner Oberhoheit. Durch die Gründung des Erzbistums Guefen. wo des heiligen Adalbert Gebeine beigesetzt wurden, und der Bistümer Kolberg, Krakau und Breslau löste er die kirchliche Abhängigkeit vom deutschen Reiche, dem er die Oberlausitz und Meißen entriß. Unter seinen Nachfolgern verfiel das polnische Reich; Böhmen und Rußland vergrößerten sich auf feine Kosten, und das deutsche Reich erzwang wieder die Anerkennung seiner Oberhoheit. Die königliche Gewalt sank, besonders infolge von Teilungen. Der Adel, hervorgegangen
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Extrahierte Personennamen: Alexander_Newski Alexander Mseislaw Boleslaw Ottos Heinrichs
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Polen wurde zum größten Teile durch Wladislaw Lokietek (Zwerg) wieder vereinigt (1306), welcher dem Vordringen des deutschen Elements ein Ziel setzte und den Königstitel annahm. Die lange und größtenteils friedliche Regierung Kasimirs des Großen (1333—1370) hob die Macht des Reiches. Ackerbau und Handel blühten auf, die Gründung der Universität Krakau hob die wissenschaftliche Bildung, in den Statuten wurde ein allgemein gültiges Reichsrecht geschaffen. Indem die Wehrpflicht auf den Grundbesitz basiert wurde, erhielt der Adel (Szlachta) die ausschlaggebende Stellung. Nach dem Tode Ludwigs des Großen von Polen und Ungarn (1382) wurde durch die Wahl Jagellos 1386 (Wladislaw Iv. 1386—1434) die Einführung des Christentums in Litauen bewirkt, und die Vereinigung von Polen und Litauen angebahnt. Der Krieg gegen den deutschen Orden in Preußen sollte für Polen die Ostseeküste erwerben; aber der Sieg bei Tannenberg 1410 blieb erfolglos, da die tapfere Verteidigung der Marienburg durch Heinrich von Plauen und das Eintreten Sigismunds von Ungarn und Brandenburgs den Orden rettete, und im ersten Frieden zu Thorn 1411 mußte sich Polen mit bedeutenden Geldzahlungen begnügen. Erst unter Kasimir Iv (1444—1492) erhielt Polen im zweiten Frieden zu Thorn 1466 den Besitz von Westpreußen und die Lehnshoheit über Ostpreußen.
Die drei nordischen Reiche wurden 1397 durch die kalma-rische Union unter einer Herrschaft vereinigt und wußten sich seitdem der drückenden Abhängigkeit von der Hansa immer mehr zu entziehen. Aber die herrschenden Unruhen im Innern, namentlich das Widerstreben Schwedens (unter den Sture) gegen die Union, hinderten die Entwickelung einer bedeutenden politischen Macht.
7. Die großen Entdeckungen.
Der äußerste Orient war den Völkern des Abendlandes in der ersten Hälfte des Mittelalters fast unbekannt; die wertvollen Erzeugnisse desselben, namentlich die kostbaren Gewürze, gelangten nur durch Vermittelung der Araber nach dem.westen. Erst die Gründung des Mongolenreiches gestattete die Anknüpfung direkter
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Extrahierte Personennamen: Ludwigs Wladislaw Heinrich_von_Plauen Heinrich Kasimir_Iv
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tmb der Rechtsprechung (Urteilsfindung, Tuom). Zu Versammlungen traten sowohl die ganzen Völkerschaften als die einzelnen Gaue (pagi) derselben und die einzelnen Gemeinden zusammen. Volles «Stimmrecht darin hatten vor der Ansässigkeit nur die selbständigen Häupter der einzelnen Sippen, später die Grundeigentümer; das Recht der Teilnahme daran besaßen ale waffenfähigen Freien. Der engste Verband war die Sippe; nur innerhalb der Sippe gab es unbedingten Rechtsschutz, während Angehörige verschiedener Sippen bei Streitigkeiten zwischen Rechtsgcmg und Fehdegang wählen konnten.
Eine gemeinsame Obrigkeit besaßen die meisten Völkerschaften in Friedenszeiten nicht; nur an der Spitze der einzelnen Gaue standen die wohl auf Lebenszeit gewählten Fürsten (principes)^ welchen die Leitung der Gauversammlungen und der Gerichtsbann (d. H. die Leitung des Gerichts und die Vollstreckung des Urteils) zustand. Im Kriege wurde für die Dauer desselben ein Herzog (dux) gewählt. Nur wenige Stämme hatten bereits Könige, deren Amt in ihrem Geschlechte erblich war. Sie übten Heerbann und Gerichtsbann, erhoben Bußen und ernannten Grafen (comites) als Vorsteher der einzelnen Gaue. Erft während der Wanderung fand das Königtum allgemeinere Verbreitung (nicht bei den Friesen und Sachsen). Angesehene Männer sammelten um sich ein Ge-solge (comitatus), welches von ihnen Unterhalt und Anteil an der Kriegsbeute erhielt und ihnen zu besonderer Treue verpflichtet war.
Im Kriege war jeder Freie von der Schwertleite an wehrpflichtig. Die Hauptwaffe der Germanen war das Fußvolk, doch waren einzelne Völker auch als Reiter berühmt; besonders gefährlich wurde den Römern eine eigenartige Vermischung von Reiterei und auserlesen raschem Fußvolk. Die Aufstellung des Fußvolkes erfolgte in Keilform (Eberrüssel); die Glieder derselben Sippe kämpften neben einander. Als Waffen führten die Germanen meist Schild und Framea (Speer zu Stoß und Wurf). Pfeil-fpitzen und Streithämmer waren oft von Stein, die Holzkeulen und Speere häufig ohne Metallspitze; eiserne Waffen waren noch zu Tacitus’ Zeit selten. Harnische und Helme hatten nur wenige in Gebrauch.
Die Grundlage des wirtschaftlichen Lebens bei den Germanen
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