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1. Der Regierungsbezirk Lüneburg - S. 1

1895 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
I. Geschichtsbilder. Wer die Geschichte seiner Heimat nicht kennt, der ist nicht wert, eine Heimat zu besitzen. Friedr. Christ. Schlosser. 1. Die ältesten Bewohner unserer Heimat. Eine Zeit, zu der keine Urkunde hinaufreicht, ließ die riesenhaften Gräbermale entstehen, die das frische Naturkind „Sage" mit dem geheimnisvollen Mantel der Poesie um- florte. Die Sage will wissen, daß darin ein Riesengeschlecht seine letzte Ruhestätte fand. Man nennt diese Grabstätten Hünengräber. Das so viel mißverstandene Wort „Hüne" oder „Heune" (mhd. hiume) ist durch niederdeutschen Einfluß aus dem Wort „Hunnen" entstanden und im späteren Sprach- gebrauch auf die vermeintlichen Riesen übertragen. Die Frage ist noch immer nicht völlig entschieden, ob die Hünengräber Begräbnisplätze eines vor uns lebenden Volkes oder Gräber unserer ältesten Vorsahren sind. Nach römischen Berichten wohnten zur Zeit Christi im Lüneburgschen folgende germanische Stämme: die Che- r u s t e r zwischen Harz und Aller, die F o s e n an der Fufe, die Angrivarier im südwestlichen und die Lango- barden im nördlichen Teil des Lüneburgschen. Den Osten bis zur Ilmenau nahmen die Wenden ein. Die Lango- barden wanderten im 4. Jahrhundert nach der Lombardei aus, die übrigen germanischen Volksstämme aber gingen in die W. Bube, Der Regierungsbezirl Lüneburg. 1

2. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 1

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
Erstes Buch. Erster Abschnitt. Von der ältesten Zeit bis zur Uebertragung des Herzogsamtes in Sachsen an das Haus der Welfen (1127). Erstes Kapitel. Von der ältesten Zeit bis zur Begründung der herzoglichen Würde in Sachsen. den ältesten von den Römern uns übertragenen Nachrichten über die Bewohner der Lander zwischen Weser und Elbe saßen die Cherusker an beiden Ufern des erstgenannten Stromes, begrenzt von den Angrariern und Fosen, welche letztere sich vom Harz bis in die Ebene von Braun- schweig ausdehnten; am Westuftr der Elbe von der Mündung der Este bis in die Altmark wohnten die Langobarden, nördlich von diesen, bis hin zum Strande der Nordsee, die abgehärteten, mit dem Meere vertrauten Chauken. Alle diese Volksstämme konnten wohl in Schlachten den Rö- mern unterliegen, aber nie unterworfen werden. Gegen Ende des zweiten Jahrhunderts der christlichen Zeitrechnung verschwinden die obigen Volksnamen aus dem Lande zwischen Weser und Elbe, welches wir seitdem in den Händen der vom jenseitigen Elbufer ein- gewanderten Sachsen finden. Bald dehnten sich diese von der Weser bis zum Rheinstrom aus, und das von den Römern verlassene Britannien wurde von ihnen besetzt. Sie waren die gefürchtetsten Streiter der Ger- manen. Nur mit ihrer Hülfe konnte Dietrich, der König der Franken, das Reich der Thüringer vernichten. Dadurch gewannen die Sachsen das # 1

3. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 39

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
Siebentes Kapitel. 39 sich im Dom, in dessen Gängen das Blut floß; selbst der Kaiser konnte den Streit, aus welchem der Bischof als Sieger hervorging, nicht be- schwichtigen. Unter allen deutschen Fürsten genossen die Herzoge von Sachsen ver- möge der Ausdehnung ihres Volkes und der demselben innewohnenden Kraft des höchsten Ansehens im Reiche, bis ihre Macht durch die Kampfe mit den schwäbischen Kaisern enger begrenzt wurde. Die Macht des Adels wuchs, weil der gemeine Freie sich gern seiner Freiheit begab, unr unter dem Schutze eines gewichtigen Herrn zu stehen, der ihn vor Willkür und Druck sicherte. Eine Menge gräflicher Geschlechter tauchen in dieser Zeit auf, denen von den Heczögen die Aufsicht über die den östlichen Anwoh- nern entrissenen Landstriche anbefohlen wurde. Dahin gehören die durch Heinrich den Löwen angesetzten Grafen von Lüchow und Dannenberg, denen mit der Sicherung der sächsischen Grenze oblag, die am linken Elb- ufer wohnenden Stamme der Slaven in Unterwürfigkeit zu erhalten. Weil die deutschen Kaiser noch an keine Residenz gebunden waren, finden wir sie abwechselnd in den verschiedensten Theilen des Reiches, wo sie öffentlich zu Gericht saßen, um auf die Klagen' der Unterthanen gegen die Fürsten zu hören. Vorzugsweise hielten sich die sächsischen Kaiser im nördlichen Deutschland auf, theils weil sie sich dem Stamme der Sachsen am nächsten verwandt fühlten, cheils weil sie nur vermöge des Einflusses, welchen sie in diesen Ländern ausübten, über das gesammte Deutschland zu gebieten vermochten. In Grone, wahrscheinlich auf dem Hagenberge bei Göttingen zu suchen, und in Werla auf ihren Pfalzen — die letztere wurde spater nach Goslar verlegt — finden wir die Kaiser häufig mit ih- rem glanzenden Hofe; für die Ottonen war Poelde ein Lieblings-Aufent- halt. Dadurch, daß langer als hundert Jahre Kaiser aus ihrer Mitte über Deutschland herrschten, gewannen die Sachsen ein Ansehn, dessen sich kein anderer deutscher Volksstamm rühmen konnte; ebendaher ihre Erbitterung gegen die Salier, durch welche sie sich den Franken nachgesetzt sahen. Das Herzogthum Sachsen in seinem Umfange wurde durch die Ächtung Hein- richs des Löwen zerrissen. Seitdem gerieth Westphalen unter die Gewalt geistlicher Herren, namentlich des Erzbischofs von Cöln, und der unter dem Namen eines Herzogthums an Bernhard von Anhalt übertragene Landstrich begriff nur einen geringen Theil des alten Sachsenvolkes. Der Regierung Heinrichs I. verdankt auch unser Land den Aufbau zahlreicher Städte und Schlösser; doch ist es irrig, anzunehmen, daß vor ihm Ostphalen keine ummauerte Plätze gekannt habe; namentlich war Bardewik schon unter Karl dem Großen der Mittelpunkt des Verkehrs

4. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 122

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
122 Zweites Buch. Erster Abschnitt. Fünftes Kapitel. Uebersichl der inneren Verhältnisse. Es hat kein Krieg dem deutschen Vaterlande so tiefe und bleibende Wunden geschlagen, wie der dreißig Jahre lang zwischen Evangelischen und Katholischen wüthende Kampf, wenn schon selbst aus diesem Ereignisse manche segensreiche Folgen sich ergaben. Schon gegen Ende des sechszehn- ten und im Anfänge des siebzehnten Jahrhunderts hatten Seuchen die Städte und Dörfer unsers Landes entvölkert, als der Krieg mit seinen Schrecken hereinbrach. Handel und Gewerbe erstarben, der Feldbau konnte zum Theil wegen Mangel an Zugvieh nicht bestritten werden. Kaiserliche und Liguisten, Schweden und dänische Soldner verschlangen die Kräfte des armen Landes, das unter den ausgeschriebenen Abgaben und Brandscha- tzungen erlag. Keine Stadt, kein Dorf entrann dem allgemeinen Unglück; Tilly's Horden begnügten sich nicht immer mit der Plünderung; überall bezeichneten rauchende Wohnungen den Weg, welchen sie gezogen waren. Bürger und Bauern gaben verzweifelnd sich selbst verloren, und wollten nicht von Neuem für Fremde bauen und erndten. Der Dienst der Kirchen und Schulen hörte auf, Zigeuner durchstreiften in Banden die Landschaft, bewaffnetes Landvolk glühte nach Rache, und fand durch die Söldner einen martervollen Tod; im Gebirge lauerten unverdrossen die Harzschützen; die alte Tüchtigkeit des Volksstammes zwischen Weser und Elbe schien in La- stern jeder Art erstorben zu sein; es hörten Zucht und Sparsamkeit und der kecke, frische Scherz an den Höfen der Fürsten auf. Im gleichen Grade, als die schlichte Sitte früherer Tage schwand, gewann die Regierung an Künstlichkeit; die Zahl der fürstlichen Diener mehrte sich; gelehrte Doctoren verdrängten mit ihrer Kenntnis des römi- schen Rechts den nach bestem Wissen und Gewissen sprechenden Edlen; Ti- tel und Würden wurden erfunden, die untere Dienerschaft vergrößert, selbst in den Tagen des Friedens ein Troß von Trabanten, Arkebusi'rern und Gardereitern gehalten, deren Löhnung die Kräfte der Landschaft verzehrte. Adel und Städte büßten die frühere Stellung gegen den Landesherrn ein. Auf eine ungewöhnlich rasche Art mehrte sich die Gewalt der Fürsten, für welche der Kaiser und das römische Recht sprachen. Das Streben des Landesherrn war häufig auf eine unumschränkte Herrschaft gerichtet. Aber noch war er nicht durch eine gesonderte Hofdienerschaft von der engen Be- rührung mit dem Volke geschieden, und Heinrich Julius trug kein Beden-

5. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 136

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
136 Zweites Buch. Zweiter Abschnitt. dadurch die evangelische Kirche seines Landes auf keinerlei Weise in ihren Rechten verkürzt. Im Jahre 1714 starb Anton Ulrich, ein 8ljahriger Greis. Viertes Kapitel. Die Fürstenthümer Lüneburg-Celle und Calenberg. Vom westphälischen Frieden bis zum Lode von Johann Friedrich. 1648— 1679. Durch den Tod des Herzogs Friedrich kamen 1648 die Fürstenthü- mer Lüneburg und Grubenhagen in den Besitz der Söhne Georgs, von denen der älteste, Christian Ludwig, seit dem Tode seines Vaters die Lande Göttingen und Calenberg regiert hatte. Sofort trat dieser seine bisherigen Herrschaften dem jüngeren Bruder Georg Wilhelm ab, übernahm das Erbe Friedrichs und vertauschte die Residenz zu Hannover mit der zu Celle. Gleich August von Wolfenbüttel, suchte er die Spuren des dreißigjährigen Krieges zu verwischen. Das einst so stolze Lüneburg verstand sich unge- säumt zur Huldigung und trat ihm den Kalkberg ab. Christian Ludwig starb 1665. Georg Wilhelm, seit 1648 Herr über Calenberg und Göttingen, war der zweite Sohn Georgs. Wahrend der ersten Zeit seiner Regierung zeichnete sich der Herzog durch Sparsamkeit aus. Geleitet von dem Kanz- ler Kipius, war er mit Treue bemüht, die Lasten der gedrückten Untertha- nen zu erleichtern, die Verwaltung der Kammergütec zu verbessern, die Pflege der Justiz zu fördern. Auf eine ähnliche Weise sorgte er für die feste Gestaltung der Kirche, in welchem Bestreben er von dem tiefgelehr- ten, rastlosschaffenden Gerhard Molanus, Abte des Klosters Loccum, treff- lich unterstützt wurde. Georg Wilhelm, welcher an den zu Regensburg geführten weitschweifi- gen Verhandlungen keinen Gefallen finden konnte, und den es, jung und lebensfroh, in die Ferne hinauslockte, suchte und fand, gleich so manchen Fürsten seiner Zeit, in Italien, was ihm die ernste Heimath nicht zu die- ten vermochte. Es konnte nicht fehlen, daß dieser Besuch des Südlandes, so wie der gesuchte Verkehr mit jungen Franzosen, denen Witz und Leich- tigkeit des Benehmens mehr galt als der Ernst des Lebens, im Laufe der

6. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 65

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
Zweites Kapitel. 65 Gelegenheit, sich in das Erbe seines Bruders zu drängen. Allerdings mochte der erstgenannte vermöge seiner Liebe für Kampf und Ritterschaft den nach friedlicher Ruhe sich sehnenden Bürgern Braunschweigs gerechte Besorgnisse um die Erhaltung ihrer Freiheiten einflößen. Sie wußten, daß ec dem Bürgerstande nicht hold sei, daß er gern aus die Vorstellungen des Adels höre, wie der Uebermuth der Städte in Schranken gehalten werden müsse. Im gleichen Grade als Heinrich vermöge seines ruhelie- benden Gemüths von den Rittern hintangesetzt und sogar mit der Benen- nung Lappenkrieg belegt wurde, hatte er sich der Zuneigung der Bür- ger zu rühmen, welche von einem so friedlichen Herrn keine Störung ih- res Gedeihens zu besorgen hatten. Deßhalb drangen sie in ihn, sich des Landes des abwesenden Bruders zu bemächtigen. Diesen Vorstellungen gab der vermöge seiner Geburt von der Regierung ausgeschlossene Heinrich nach, vertrieb die Frau und Kinder Wilhelms von dem festen Schlosse zu Wolfenbüttel und maßte sich solchergestalt die Herrschaft des Landes an. Alsbald kehrte Herzog Wilhelm aus der Fremde zurück und begann, als alle seine Versuche erfolglos blieben, den Bruder zur Reue des began- genen Unrechts zurückzuführen, eine blutige Fehde, die sich vornehmlich ge- gen die Bewohner der Stadt Braunschweig richtete. Erst im November 1432 verglichen sich die Brüder in Schöningen dahin, daß Wilhelm gegen Abtretung des Landes zwischen Deister und Leine die Besitzungen um Wolfenbüttel in den Händen Heinrichs ließ. Zweites Kapitel. Von der Trennung der Lande Braunschweig und Calenberg bis zur Wiedervereinigung derselben. 1432 — 1473. Herzog Wilhelm der Aeltere hieß nicht ohne Grund der Kriegeri- sche. Gegen Böhmen und Osmanen, gegen Danen und Burgunder hatte er ruhmvoll gestritten. Um so mehr mußte den Helden schmerzen, durch die Treulosigkeit seines Bruders Heinrichs zu einem wenig bemittelten Herrn herabgesunken zu sein. Aber auch als solcher ließ er die umwohnen- den Edlen die Kraft seines Armes fühlen. Den ihrer Stellung sich über- hebenden Grafen von Spiegelberg entriß er den größeren Theil ihrer Be- sitzungen-, dann züchtigte ec den Grafen von Hoya, welchem er Baren- burg nahm. Hierdurch, so wie durch den Kauf der Grafschaft Wunstorf,

7. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 107

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
Achtes Kapitel. 107 dem Trauerzuge seiner eigenen Freiheit folge. Der Ritter hatte sein bis- heriges Element, das Fehdewesen, aufgcben müssen. Die Bedeutung der Landsknechte wurde immer entschiedener anerkannt. Es waren kecke, stür- mische Gäste, die dem Freunde nicht weniger beschwerlich sielen als dem Feinde, und die unter dem knappen Eisenhelm jede friedliche Beschäftigung verlernten. Selbst der Junker schämte sich dieser Genossen nicht, mit de- nen ec in einer Reihe kämpfte, bis er sich im Stande fühlte, durch selbst- geworbene Schaaren eine gewisse Bedeutung zu erlangen, also daß Fürsten und Städte sich um seinen Dienst bewarben. ' ' ' ' i - ^1' i.-tv:. '(> , : -t i- ■ iwi.

8. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 108

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
!•' ' î'-^ v:-ï.: -à ... . . Zweites B u ch Erster Abschnitt. Von dem Erlöschen des Hauses Gruben Hagen bis zum westfälischen Frieden. 1596 — 1648. Erstes Kapitel. Braunschweig - Wolfenbüttel. Vom Tode des Herzogs Julius bis zum Aussterben des mittleren Hauses Braunschweig- Wolfenbüttel. 1589 — 1634. Auf Herzog Julius folgte sein schon als Kind zum Bischöfe von Halberstadt erwählter Sohn Heinrich Julius. Unter der Aufsicht von Kurd von Schwicheldt erzogen, hatte sich dieser frühzeitig auf eine für sei- nen Stand ungewöhnliche Weise mit den Wissenschaften vertraut gemacht. Er war in der Rechtskunde nicht weniger erfahren, als in den Sprachen des Alterthums, mit der Geschichte und Mathematik befreundet, gewandt in Geschäften, hellsehend, aber nicht ohne eifriges Streben nach Ausdeh- nung der fürstlichen Gewalt. Als im Jahre 1593 mit dem Grafen Ernst von Hohnstein der letzte Sproß dieses altberühmten Dynastengeschlechtes erlosch, nahm Heinrich Julius als Lehensherr von der Grafschaft Hohn- stein und den Herrschaften Lohra und Klettenberg Besitz. Auf eine ähn- liche Weise verfuhr der Herzog bei dem 1596 erfolgten Aussterben des Herzogshauses von Grubenhagen, obgleich die Herzoge von Lüneburg nicht ohne Grund ihre näheren Ansprüche an das cröffnete Land geltend zu ma- chen suchten. Obwohl nun der kaiserliche Hof in dieser Angelegenheit ei- nen dem Hause Lüneburg günstigen Bescheid erließ, wußte sich doch Hein- rich Julius, vermöge seines Einflusses bei dem schwachen Rudolph 11. im Besitze zu behaupten. Zu diesen Erwerbungen kam endlich noch, der Rück-

9. Handbuch der Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg - S. 100

1838 - Lüneburg : Herold und Wahlstab
100 Erstes Buch. Fünfter Abschnitt. seines Sohnes auf einer zu festen Grundlage beruhte, um durch Gewalt oder Ueberredung wankend gemacht werden zu können. Seitdem hielt Ju- lius mit seiner Gemahlin Hedwig, einer Tochter des Kurfürsten Joachim!!, von Brandenburg, auf den Schlössern Hessen und Schladen Hof. Dorthin begab sich der noch immer heimlich grollende Vater. Das stille Glück des Sohnes, der Anblick eines Enkels bewegte ihn tief. Das Eis seines Her- zens brach, und ec empfand seit langer Zeit zum ersten Male den Vollge- nuß der Vaterliebe. Nach dem Ableben Heinrichs des Jüngeren übernahm Julius 1568 die Regierung. Es war eine Zeit des reichsten Segens, welche sich damit für das wolfenbüttelsche Land entfaltete. Mit Heinrich waren die Fehden nach außen erloschen und erstarb die Zwietracht der durch den Glauben Getrennten. Julius hatte nur ein Hoffen, ein Ringen, seine Unterthanen die harten Jahre seines Vaters vergessen zu machen. Dazu aber bedurfte es des ganzen versöhnlichen Sinnes, der weisen Sparsamkeit, der aus- dauernden Thatigkeit und Umsicht des Herzogs. Seine erste Aufmerksam- keit wandte ec auf die sichere Begründung der protestantischen Kirche in seinen Landen. Eine Kirchenordnung wurde abgefaßt, ein Eonsistorium ge- schaffen, für treue Handhabung des Züechts durch eine für das Hofgericht erlassene Ordnung gesorgt. Urberall war der Herzog thatig; er bereiste seine Kammergüter und wachte über deren Verwaltung, erhöhte den Be- trieb der Bergwerke auf dem Harze, baute Straßen zur Erleichterung des Verkehrs, und schirmte mit starker Hand den Handel seiner Städte. Unbe- denklich gestattete er jedem seiner Unterthanen den freien Zutritt. Um aber inmitten dieser friedlichen Beschäftigungen sein Land auch in kräftiger Wehr nach außen zu sichern, ordnete er eine allgemeine Bewaffnung aller kampffähigen Unterthanen, welche mit der spateren Einrichtung der Land- wehr eine auffallende Aehnlichkeit verrath. Unter Julius zuerst wurde ein freundliches Vernehmen zwischen der Regierung und der auf ihre Vorrechte eifersüchtigen Stadt Braunschweig hergestellt. Die treuherzigen Bürger be- griffen das edle Streben ihres Landesherrn. In beiden Heinrichen hatten sie Feinde ihres gemeinen Wesens erblicken zu müssen geglaubt; in Julius erkannten sie nur den väterlichen Freund. Weil die Söhne des Adels und der begüterten Bürger bisher nur im Auslande die Mittel zu einer höheren geistigen Ausbildung gefunden hatte, beschloß Julius die Gründung einer Universität. Im Jahre 1576 wurde diese zu Helmstadt feierlich eingeweiht. Mit seinem Sohne, Heinrich Ju- lius, welcher zum Rector bestellt wurde und dem Kanzler Mynsinger von Frundeck wohnte Julius dieser erhebenden Feierlichkeit bei.
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